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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 08.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191101080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19110108
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19110108
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-01
- Tag 1911-01-08
-
Monat
1911-01
-
Jahr
1911
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Ämtskkatt des Rates und des Nokizeiamtes der Lkadk Leipzig. Lszeifteu.Prer» Wr ynterar, «M »!«wv, und Umgedung dt» »^ipolten, SV MM »MM vetitzeil' L dt» 7« MM dratt, «»Lam^eil» l M, au «wärt« ch- «evaarm» t.äv Interai, °»n »edärden i» amtlichen Deil »t« 74 MM drrtt, »etttzeU, «v O«1ch»it»an^igen m« «>a»»orlchntren and i» der Ädentau«gad< >m prette erhöht. Rabatt nach Land Äeilagegedndr L p. Daulend rxkl. Pottgedühr. grfterieiU, «utträg, wnnen nicht zurück- gezogen werden, -ür da« ckrichetnen an deltiinmken Dagen und Plätzen wird kein, Äarauti» übernommen. «u»ei,rn-Annahme, AuguftuSplatz 8, de> iämtltchen ,>ilialrn u. allen Annonce» lür»«diN»a»n de« An» na» Lullande«. Haapk Atllal, verldei Carl Duackee perzogr va,r. Hofbuch. Handlung vützawstrafte lvl tzkel vhoo Vl. «r. ät>08). Haupr-Slltalr Lrredem Saettr <s< «.1 lDeleptzo» 4Ü2I). Nr. 8. Sonntag, üen s. 3snu»r ISII. los. Jahrgang. Das Wichtigste. Die „Nordd. Astg. Ztg." schreibt, das, die Re gierung entschlossen ist, das Wertzuwachs - steuergesetz sobald als möglich zu erledigen. fS. Dtschs. R.) * Deutsche Reichsangehörige sollen in Mozambique portugiesischen Besitz angekauft haben. InBerlinist von diesem Geschäft nichts bekannt. sS. Dtschs. R.) * Nach einer Blättermeldung soll der Vatikan die N b s ch a f f u n g aller seiner diplomatischen Vertretungen bei den Mächten beabsichtigen. sS. Ausl.) * Einem Gerücht in unterrichteten Konstantino peler Kreisen zufolge soll der Trog wesir Hakki Pascha bald zurücktreten. * In Ebingen äscherte ein Eroßfeuer ein Warenhaus und mehrere angrenzende Gebäude ein. Ein Mitinhaber scheint verbrannt zn sein. (C. Tageschr.) Der Bismsrckturm. k^xegi monnm nrnm aoro poronvius: keinDeutscher der letzten Jahrhunderte könnte dieses Wort des römischen Dichters mit so viel berechtigtem Stolze auf sich anwenden wie Bismarck. Daß es dankbare Liebe und Verehrung trotzdem drängt, auch durch äußerlich sichtbare Zeichen Deutsch lands großen Sohn zu ehren, ist selbstverständ lich. Und es ist erfreulich, daß man für diese Ehren eine eigene Form gefunden hat. In unserer denkmalswütigen Zeit, deren Denkmals kunst epigonenhaft kläglich darniederliegt, wäre ein Denkmal üblichen Schlages eine schlechte Ehrung für den Einzigen. Man braucht nur an solche Greuel wie den „Begasometer" vor dem Reichstagsgebäude in Berlin zu denken, um das zu wissen. Männer wie Lederer, dessen reckenhaft ragendes Denkmal zum Wahrzeichen der Freien und Hansestadt Hamburg geworden ist, wachsen heutzutage in Deutschland nicht wild. Denkmäler von der gleichen schlichten und wuchtigen Größe müßten es aber schon sein, damit ein Bismarck echt geehrt werden kann. Diese Gedanken liegen auch dem Anklange zu grunde, den das Streben gefunden hat, dem Gedenken Otto von Bismarcks rings in den deutschen Gauen trutzig ragende Türme zu er richten, von denen an des Vaterlandes hohen Tagen Flammenfanale weit ins Land hinein leuchten. Leipzig zahlt eine alte Ehrenschuld, wenn es jetzt auch dazu schreitet, vor seinen Toren dem Einiger Deutschlands den fest gefugten Quaderbau zu türmen. Als am 23. Mai 1895 1400 Bürger und Bürgerinnen Leipzigs den Alten im Sachsenwalde auf suchten, ihm in Verehrung zu huldigen, oa meinte Bismarck, diese Huldigung sei ihm besonders erfreulich, „weil ich mich zur Stadt Leipzig aus mehreren Gründen persönlich und politisch in besonderer Verbindung fühle. Ich gehöre durch meine mütterliche Abstammung zu den Blutsverwandten von Leipzig. Die Vorfahren meines mütterlichen Großvaters sind drei oder vier Generationen hindurch in hervorragender wissenschaftlicher und juristischer Stellung in Leipzig gestanden, und es leben in Ihrer Stadt noch manche, die von demselben Blut der Urelter-Däter, deren Bilder ich hier im Hause noch hängen habe, mit nur ab stammen. Durch diese Blutsverwandtschaft ist mir Leipzig besonders nahestehend, außerdem aber persönlich noch gewogen durch die Liebenswürdigkeit der Aufnahme, die ich jedesmal in Ihrer Heimat erfahren habe, wenn ich bei meinen früheren regelmäßigen -leisen nach Kisfingen dort durch gekommen bin, auf zwei verschiedenen Bahn höfen, und auf jedem mit derselben Leb haftigkeit." Wenn «au diese vimuarSrÄ« weiter liest, so steht man mit Freuden, mit welcher fein sinnigen Liebenswürdigkeit und geistreichen Gerechtigkeit Bismarck die Entwicklung Leip zigs den huldigenden Leipzigern geschildert hat — dieser Stadt, die im 30jährigen Kriege von Schweden und Kaiserlichen, im 7jährigen Kriege von Preußen und OesterZsiche»» ü» Freiheitskriege von Franzosen und Verbündeten j aufs schlimmste zu leiden hatte; dieser Stadt, . die, ohne Residenz zu sein, „rein aus sich selbst heraus" zu ihrer jetzigen Bedeutung empor geblüht ist, obgleich sie „die Pflege, die es haben konnte, an Dresden abgegeben". Aber Leipzig hat dem großen Staatsmanne, der ein ebenso großer Charmeur war, wenn er es sein wollte, nicht nur für diese reizende und ver ständnisvolle persönliche Liebenswürdigkeit Dank abzutragen. Leipzig hat ihm für mehr und Größeres zu danken. Es war wenige Tage vor der Huldigungs fahrt am 9. Mai, als dem Fürsten Bismarck von 72 Städten des Königreichs Sachsen ein gemeinsamer Ehrenbürgerbrief übergeben wurde. Zu der Deputation von 116 Bürger meistern und Stadtverordneten, die ihm diese Urkunde überbrachte — und zu der die Leipziger Huldigungsfahrt eine gewollte Ergänzung be deutete —, hat Fürst Bismarck weit ausholend von den Beziehungen Preußens zu Sachsen gesprochen. Die Scheidewand des Parti- tülarismus, die Jahrhunderte lang die Deutschen getrennt hatte, war noch einmal aus seinen Worten erstanden; jene Scheidewand, die zwar nicht gefallen sei, aber nicht mehr daran hindere, mehr wie telephonisch über sie Hinweg miteinander zu verkehren und sich einig zu fühlen. „Wir hatten zwar wohl immer das Gefühl, Deutsche zu sein, aber jeder von uns war es auf seine besondere Weise und ohne Verständnis für die Art, für die Motive, aus denen der andere, der Nachbar, der Landsmann, deutsch war." Bismarck hatte vollkommen recht, als er diese Zeiten für vergangen erklärte, die noch bei der Begründung des Norddeutschen Bundes schlimme Gegenwart waren. Damals stand Leipzig schon längst auf Seiten des großen preußischen Staatsmannes gegen den Partikularismus und für die Einheit Deutsch lands. Leipzig, das in den Norddeutschen Reichstag Dr. Hans Blum, den Sohn des 1848 rechtswidrig erschossenen Freiheitskämpfer^, Robert Blum, entsandt hatte; Leipzig, dessen Herz voll mit seinem Abgeordneten zusammen klang, als er in der großen Sachsendebatte der Mehrheit der sächsischen Abgeordneten entgegen getreten war und gegenüber dem reaktionären Partikularismus ultrademokratischer und ultra konservativer Observanz die Sache der Einheit, die Sache Deutschlands, die Sache Bismarcks verfochten hatte. Vielleicht ist es vermessen zu sagen — ob gleich die Liebenswürdigkeit des eisernen Kanz lers in seiner zitierten Rede eine ähnliche Wen dung gefunden hat—, daß Leipzig und Bismarck zusammengehören. Aber daran ist kein Zweifel: Leipzig gehört zu Bismarck. Weil dies so sonnenklar auf der Hand liegt, und weil es überall bekannt ist, daß sich Leipzig zu der Zahl der Städte rechnen kann, die sich mit Stolz Bismarckstädte nennen dürfen, deshalb wäre es vielleicht manchem nicht als ßo nötig erschienen, diese Zusammengehörigkeit auch durch ein äußeres Zeichen zu bekunden. Nachdem nun aber der Entschluß zur Errichtung eines derartigen äußeren Denkzeichens gefaßt worden ist, brauchen wir keinenAppell an die Leipziger zu richten, zur baldigen Verwirklichung dieses Zieles freudig mit zu helfen und beizutragen. Der Appell ist überflüssig: Wenn irgendwo, so wird der Leip ziger Bismarckturm kein äußeres Wahrzeichen allein, sondern auch ein inneres darstellen. Line schwere gnklaye gegen üie Deutsche LsnüwlrtlchaltsgeleMchaft. Zn den „Münchener Neuesten Nachrichten" ver öffentlicht der Geh. Hofrat Professor Dr. v. Soxhlef eine ausführliche Darstellung der eigenartigen Be ziehungen der Deutschen Landwirtschaftsgesell schaft bzw. des Bunde» der Landwirte zum Kali- syndtkat, die in diesen Tagen die Öffentlichkeit mehrfach beschäftigten. Wie erinnerlich, ist Dr. von Soxhlet mit dem Bayrischen Landwirtschastsrat weaen dieser Beziehungen in Differenzen geraten, die schließlich zu einem Bruch mit der letzgenannten Kor poration geführt haben. Nach der Darstellung Prof. Dr. v. Soxhlet», für die wir ihm die Verantwortung überlassen müssen, hat die Deutsch« Landwirtschafts gesellschaft, an di« sich di« genossenschaftlichen Brr- bände und der Bund der Landwirte im Lauf der Jahre ungegliedert hatten, von 1890—190g an Pro visionen beim verkauf von Kunstdünger 11745589 eingenommen und davon nach Gewähr der Rückvergütungen an die Käufer 5 704 557 Lark für sich zurückbehalten. D«r Löwen. anteil traf auf das Kaligeschäst. Das Kali syndikat hat ihr an Verkaufsprooision nicht weniger als 8 973195 »tt bezahlt, wovon sie 3 812 96 t für sich behielt. Diesen Provisionen verdankt die Gesell schaft ihr jetziges Vermögen von 3,2 Millionen Mark. Bei dem Vertrag sind Landwirtschaftsgejellschast und Bund der Landwirte die beide Geld für ihre be sonderen Zwecke gebrauchen, der schwächere Teil, wenn es gilt, vom Kalisyndikat Vorteile für die Land wirte zu erreichen. Das war auch der Fall bei dem Vertrag vom Februar 1910, über den es zu den erwähnten Differenzen zwischen Professor Sorhlet und der Gesellschaft kam. Da wies ersterer sogleich darauf hin, wie gut die Deutsche Landwirtschafts gesellschaft, der Bund der Landwirte und der Reichs verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für sich und wie schlecht sie für die Land wirte gesorgt hatten, eine Schuld, die dadurch noch besonders schwer werde, daß die verschlechter ten Bezugsbedingungen nicht nur für ihre Mit glieder, sondern für alle deutschen Land wirte gelten. Im einzelnen zeigt dann Professor Sorhlet, daß die landwirtschaftlichen Verbände sich nicht darauf hinausreden können, vom „hartherzigen" Kalisyndikat seien bessere Lieferungsbedingungen für die Landwirte nicht zu erzielen gewesen, da sie es doch recht gut verstanden hätten, größere Vorteile für sich durchzusetzen. Zm Anschluß hieran führt Soxhlet weiter aus: „Man tann nur einen Entschuldigungsgrund dafür gelten lassen, daß die Deutsche Landwirtschafts gesellschaft und der Bund der Landwirte mehr zum Nutzen des Kalisyndikats und zu ihrem eigenen wirk ten, als zum Vorteil der Landwirte. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften müssen sich in das Genossenschaftsregistcr, die Deutsche Landwirt schaftsgesellschaft und der Bund der Landwirte aber müssen ihre „Firmen" und die Namen der Vorstands mitglieder ins Handelsregister eintragen lassen. Und so sind denn darin lKgl. Amtsgericht Berlin Mitte Abt. B. Nr. 2693) neben den übrigen Mitgliedern des Vorstandes die beiden Vorsitzenden, der Kgl. preuß. Staatsminister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten v. Arnim und sein Ministe rialdirektor Dr. Hugo Thiel, als die Firma träger einer Handelsagentur eingetragen, und eine spätere Eintragung vermeldet, daß der Herr Ministerialdirektor zum Wirkl. Geh. Rat mit dem Pcädikai Exzellenz ernannt wnrde. Nicht minder köstlich ist die Eintragung über den ltzegenstand des Handelsgewerbes: „Belebung des Handels mit deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Hilfsmitteln im Zn- und Auslande." Wie der 1. Vorsitzende, Minister von Arnim, bei der Haupt versammlung 1901 berichtete, ist die Firma der D. L.-G. „nach Maßgabe ihrer Vcrmittlungstätigkeit in das Handelsregister eingetragen worden". Das Handelsgesetzbuch kennt aber keine andere „Dermitt- lungstätigkeit" als die der Handelsagenten, und für sie schreibt 8 84 vor, daß sie „das Interesse des Eeschäftsherrn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen haben." Der Hauptangriffspunkt Soxhlets war der sog. Propagandagelder - Paragraph. Zm neuen Vertrag 1910 sollten sich die Körperschaften für diese Propagändagelder „verpflichten, für die Steige rung des Absatzes der Kalisalze durch Versuchs-, lite rarische und Vortragstätigkeit unablässig Sorge zu tragen", d. h. sie mußten, selbstverständlich unter Ver schweigung der Tatsache, daß diese Leistungen vom Kalisyndikat bezahlt werden, ihre Versuchstätigkeit, die landwirtschaftlichen Zeitungen und die Wander lehrtätigkeit in den Dienst der Reklame für das Kalisyndikat stellen: überdies mußten sie sich die demütigende Vorschrift gefallen lassen, „dem Kalisyndikat einen Nachweis der Verwendung oor- zulegen". Diese Vertragsbestimmungen, die mit Grund das Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen hatten, wurden ängstllch geheim gehalten, wie denn auch der ganze Kalivertrag nur wenigen Einge weihten zu Gesicht gekommen ist. Sorhlet nannte die Bestimmungen zuerst „schimpfli ch", ein Ausdruck, den er später auf gütliches Zureden eines ehemaligen Kollegen zurücknahm und durch „unwürdig" er setzte. Wegen dieser Kritik ist Soxhlet dann aus dem Dungerausschuß ausgeschlossen worden. Soweit die Soxhletsche Darstellung. Es bleibt abzuwarten, was die Herren von der Deutschen Land wirtschaftsgesellschaft und vom Bund der Landwirte zu dieser erbaulichen Geschichte jagen. Die vertsllungslrage in Monaco. Seit geraumer Zeit „gärt" es in dem Miniatur fürstentum an der Riviera. Die Monagassen haben plötzlich — vielleicht angeregt durch die jüngsten Um wälzungen — einen mächtigen Drang nach Freiheit bekundet. Sie wollen nicht mehr das einzige abso lutistische Ländchen Europas sein, obwohl sie sich dabei ganz gut befanden. Denn die Spielbank zeigte sich für das ihr gewählte Asylrecht nobel: Steuern kennt der biedere Monagasse nicht, den ganzen Staatsbedarf deckt die Bank aus ihren Riesenge winnen. Was ihr ein leichtes ist, denn die ge samten Bedürfnisse des Fürstentums betragen kaum ein Zehntel des Reingewinnes der Bank. Aber trotz dieses idyllischen Zustandes machten die Monagassen jüngst „Revolution". Zn dem Epielerdorado „tobte" der Verfassungskampf und die Losung „Mo nako den Monagassen" hallte drohend in die pracht erfüllten Spielsäle des Kasinos. Welcher Ausblick für die armen Aktionäre der Spielbank! Ein Schrecken fuhr ihnen in die Glieder. Seit 1847, als der ehrenwerte Herr Blanc auf den einsamen Zreaenklippen dieses Spielerparadtes schuf, ergoß sich ein Goldregen auf sie aus den blutenden Verlusten aller derer, denen das Glück am Spieltisch abhold war, abhold sein mußte. Und Fürst Albert I. hat ja dafür gesorgt, daß diese wenig faire Geldquelle noch für eine lange Reihe von Jahren für die glücklichen Besitzer der Aktien rinnen wird. Er, der gutem Vernehmen nach selbst im Be sitze von 214 Millionen Aktien der Bank ist, und von ihr außerdem noch jährlich ein recht erkleckliche» Taschengeld bezieht, hat das Privileg der „Societ« anonyme des Bains de la Mer", wie sich die Bank harmlos offiziell nennt, bis zum Zahle 1947 ver längert. Und das sollte jetzt alles zu Ende gehen? Sollten die Flinienkugeln der Revolution üie „Zeunesse d'or<>" aus den Spieliälen, die ein Garnier erbaute und ein Dorü ausmalte, verscheuchen? Doch so revolutionär und idealistisch zugleich sind die Bürger von Monaco nicht veranlagt. Sic schickten eine Deputation zu ihrem Fürsten bzw. dessen Sohne, der ihnen denn auch eine Verfassung versprach. Aber auch die Franzosen rührten sich, als es ihnen um ihre „vitalsten" Interessen ging, denn „Monaco den Monagassen" hatte noch eine andere Bedeutung: Eine Anzahl nicht wenig einträglicher Posten und Pöstchen im Fürstentum ist von Franzosen besetzt, und das ist natürlich den Monagassen ein Dorn im Auge Denn diesen Verdienst, so meinen sie, könnten auch sie einstecken. So haben jetzt die Franzosen, die aller dings den größten Teil des in Monaco angelegten Kapitals besitzen — das „Wie" auf einem andern Blatte —, den Monagassen einen bitteren Tropfen in ihren Freudenwein gegossen. Der Bericht der fran zösischen Rechtsgelehrten über die Verfassungs frage besagt nämlich: Die Bevölkerung des Fürstentums Monaco beläuft sich auf 19 121 Bewohner, von denen nur 1482 Monogassen sind. Monogassische Wähler gibt es 418, von denen wiederum 353 naturalisiert sind. Der Wert des bebauten und des unbebauten Fürstentums beläuft sich aus 227 Millionen Franken, von denen nur 30 Millionen auf die Monogassen entfallen. Für 370 Millionen Franken Aktien und Obligationen befin den sich in den Händen der F r a n z o, e n, nur 9 bis 10 Millionen in denen der Monogassen. Diese charak teristischen Tatsachen hindern die übliche Or ganisierung der öffentlichen Gewalt durch die Einrichtung von Kammer, Senat und Ministern. Anderseits würde es unvernünftig sein, wenn 18 000 Einwohner, in deren Händen 92 bis 93 Prozent der Güter und wirtschaftlichen Interessen des Fürstentums liegen, nichts gelten sollten gegenüber 1482 ande ren Einwohnern. Ebenso wäre es unmöglich, der fremden Einwohnerschaft Rechte zu geben, die ihrer numerischen Bedeutung und den von ihr ver tretenen Interessen entsprechen würden. Das hieße, den von Frankreich 1861 gebilligten Zustand über den Haufen werfen und das Land, dessen Bevölkerung stark mit französischem Blut durchsetzt ist, unter die Herrschaft einer fremden Bevölke rung bringen, in der sich die Franzosen in merklicher Minderheit befinden würden. Der Bericht schließt, die einzige mögliche Grundlage für eine Verfassung seien einerseits die freiheitlichen Rechte, welche allen Bürgern enes zivilisierten Staates zu kommen, anderseits die lokalen Interessen. Die dem Fürsten unterbreitete Vorlage beruht auf diesen Grundsätzen. Im Anschluß hieran wird über das Verfas sungsgesetz selbst noch aus Paris gemeldet: Das Verfassungsgesetz für Monaco besagt: Das Fürsten tum Monaco bildet einen unabhängigen Staat. Die Freiheit und Souveränität des Fürsten bleiben, wie in den Verträgen mit Frankreich festgesetzt ist. Das Gesetz garantiert persönliche Freiheit des ein zelnen, Unverletzlichkeit des Eigentums, Dersamm lungsrecht und Freiheit der Kulte. Die Regierung wird unter der Hoheit des Fürsten durch die M i - nister unter Mitwirkung des Staatsrats aus geübt. Die Legislative wird durch den Fürsten und einen Nationalrat von 21 Mitgliedern ausgeübt, die nach dem allgemeinen Stimmrecht auf vier Jahre gewählt werden. Das Gebiet des Fürstentums wird in drei Gemeindebezirke eingeteilt, die von den Gemeindekörperschaften verwaltet wer den, bei deren Wahl auch Frauen Mitwirken. Ist Wustmann oergellen? Man schreibt uns: Wustmann ist tot. Hat er umsonst gelebt? Manch mal könnte man es glauben, wenn man die Sprach- dummheiten r.no Sprachunsilten, denen er den Krieg bis aufs Messer angcsagt hatte, gravitätisch durch die Wett des Papiers schreiten sieht. „Derselbe" statt „er", „welcher" statt „der" — sie führen zäh und stolz ihr Leben weiter. Der Rektor der Berliner Univer sität, Nubner, veröffentlichte am 28. Dezember eine schon vorher angekündigte Bekanntmachung am Schwarzen Brett der Berliner Universität. Sie war gedacht als abschließende Erklärung zum Streit der Professoren Bernhard, Wagner, Schmoller und Sering. Mußte diele Bekanntmachung unbedingt mit folgenden Worten veginnen: „Nachdem die von mir im Einvernehmen mit den Herren Ordinarien der Staatswissenschaften zur Prüfung der zwischen ihnen schwebenden Streitig leiten eingesetzte Kommission ihr gutachtliche, Ur- tkil abgegeben hat, haben die Parteien Er klärungen ausgetaulcht, nach welchen . . ."? Mußte der also anhebende Satz unbedingt im ganzen 27 Druckzeilen umfassen? So viel Raum nimmt er nämlich in dem uns vorliegenden Zeitungs abdruck ein. Noch ein Fall aus der letzten Zelt: Graf Posadowsky hat an den Herausgeber des „Volkserziehers", Herrn Echwaner, ein vom 13. De zember datiertes Schreiben gerichtet, in dem «r sich zu einer Kandidatur äußert. Gerade jetzt geht das Schreiben durch die Blätter. Da liest man: „Daß dank des Parteiunwesen, und allerlei örtlicher Brüderschaften in die höchste Vertretung des deutschen Volkes so viele bovalves odeauruv tissiiar gewählt werden, ist eine ebenso offenkundige wie politisch bedauerliche Tatsache." „Dank de» , wie hätte e» Wustmann geschmerzt! Er Nagt, in Leipzig könne man von Halbgebildeten hören: „nach meines Erachtens", aber auch Gebildete schrieben: „dank dieses Umstand»", „dank des mir von allen Seiten entgegengebrachten ehrenvollen Der- trauens"; wie nur eine solche Verwirrung möglich sei; dank sei doch einfach Dank; es verlang« unbedingt den Dativ! Hier ist vielleicht einmal der vergleich mit dem Ausland« erlaubt. Würde man in Frankreich Leute, di« ein Französisch schreiben, das dem hier
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