Volltext Seite (XML)
Heft 3. XXXV. Jahrgang. Leipzig, 15. März 1920. LEIPZIGER MONATSCHRIFT FÜR TEXTIL INDUSTRIE . Beiblatt (Ausgabe für Technik und Außenhandel) der LEIPZIGER WOCHENSCHRIFT FOR TEXTIL-INDUSTRIE Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf-, Jute- und Ersatzfaser-Industrie, für den Rohstoff-, Garn- und Warenhandel, sowie die Konfektion. Organ des Verbandes von Arbeitgebern der Sächsischen Textil-Industrie und der Vereinigung Sächsischer Spinnerei-Besitzer, sowie der Sächsischen und Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaften. Sohriftleltung. Geschäftsstelle und Verlag: LEIPZIG, Dörnenstraße 9. Herausgegeben von IhßOdO! MSltiHS TSXtilVörlSQ (Inhaber Wolfgang Edelmann) in LßißZiy. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Fernsprecher Nr. 1058 u. 387. Die „Leipziger Monatschrift f u r Textil-In dus trie“ erscheint als technisches Beiblatt der „Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie“ Mitte jeden Monats, ihre Außen handels-Sondernummern vierteljährlich, demnach jährlich in 16 Heften. — Der Preis für die ««Leip ziger Wochenschrift für Textil-Industrie- 1 einschl. des Beiblattes ,,Leipziger Monatschrift für Textil industrie** (nebst Außenhandels-Sondernummern und Musterzeitung) betiägt für Deutschland, Os'er reich, Ungarn und Tschechoslowakei Mk. 18,—, für die übrigen Länder Mk. 55,— halbjährlich. Wochenschrift, und Monatschrift können auch getrennt bezogen werden, u. zw. kostet die „Leipziger Wochenschrift für Textil-Industrie" allein für Deutschland, Österreich, Ungarn und Tschechoslowakei Mk. 10,—, für die übrigen Länder Mk. 30,— (Preis der Einzelnummer 1 Mk.), die | „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ allein (nebst Sondernummern) für Deutschland, Öster reich, Ungarn u. Tschechoslowakei Mk. 8,—, für die übrigen Länder Mk. 25,— halbjährlich (Preis der Einzelnummer 2 Mk.). Inder deutschen Post-Zeitungspreisliste sind beide Zeitschriften auf Seite 193 eingetragen. Der Bezugspreis ist im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt der selbe als fortbestehend. — Anzeigenpreis: pro Millimeter (43 mm Spaltenbreite) 40 Pfg. nebst 25°/ 0 Teuerungszuschlag (Seitenpreise nach besonderem Tarif); Stellengesuche SO Pfg. pro mm; Auslandsanzeigen unterliegen besonderer .'reisvereinbarung auf Grund der Markwährung; bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen werden nach feststehendem Tarif berechnet. Zuschriften und Geldsendungen an die Leipziger Wochenschrift für Textil industrie, Leipzig, Dörrienstr. 9. (Bankkonto: Commerz- und Disconto-Bank, Filiale Leipzig.) Aus dem Inhalt: Wissenswertes über die Bestimmung der Unter- und Überfeuchtigkeit von Textilrohstoffen und deren Gespinsten. Von E. Roscher, Ass. am Warenprüfungsamt Zittau. — Anwendung der Farbenlehre in der Weberei. Von Richard Hünlich. — Das Färben von Baumwoll-Kleiderstoffen. Von Dr. A. Kramer. — Neue Musterkarten. — Stimmen der Praxi». — Patenterteilungen. Von E. Roscher, Assistent Wissenswertes über die Bestimninng der Unter- und i berleuclitigkeit von Tcxtilrohstoffen und deren Gespinsten. am Warenprüfungsamt Zittau. (Nachdruck verboten.| Des öfteren schon haben sich Firmen der Textilbranche mit der i Bitte an unser Prüfungsamt gewandt, sie mit den Rechenmethoden, die j zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes, der Unter- und Oberfeuch tigkeit, bezw. zur Feststellung des richtigen Handelsgewichtes notwendig sind, vertraut zu machen. Es ist auch vorgekommen, daß Firmen an Hand, des vom Prüfungsamt ermittelten Feuchtigkeitsprozentsatzes falsche Abrechnungen mit ihren Lieferanten bezw. Kunden vorge nommen haben. Ich befürchte, daß in gewissen Kreisen über das Wesen und die Bedeutung einer Konditionierung viel Unkenntnis, zum mindesten noch wenig Klarheit herrscht. All dieses hat mich veran laßt, die nachstehenden Ausführungen zu veröffentlichen. Praktische Erfahrungen und Beobachtungen haben gezeigt, daß fast alle Textilrohstoffe (auch Textilersatzstoffe) und deren Gespinste die für den Handel bezw. den Einkauf sehr wichtige Eigenschaft be sitzen, hygroskopisch zu sein, d. h. aus der sie umgebenden Luft Feuch tigkeit aufzunehmen bezw. wieder abzugeben. Die Wasseraufnahmefähigkeit (Hygroskopizität) ist nun bei der einen Textilfaser größer als bei der anderen. So vermag z. B. die Baumwollfaser bis 2O°/ o Hanf faser „ 3O°/ o „ Flachsfaser „ 2O°/ o „ Jutefaser .. 24°/ 0 „ Schafwolle 30 „ 4O°/ o „ Seide „ 3O°/ o Feuchtigkeit aus der Luft aufzunehmen, ohne sich trotzdem feucht an zufühlen, was wohl zu beachten ist. Der für den Handel gesetzlich zu- | lässige Feuchtigkeitssatz, der zur Berechnung des normalfeuchten Ge- i wichtes dem Trockengewichte einer Sendung zuzuschlagen ist, beträgt: ; bei Baumwolle ^ r l2°lo „ Flachs, Hanf, Ramie 12 °/ 0 „ Jute 133/ 4 o/ o „ Kammwollen „ Streichwollenl6bezw.l7 °/ 0 „ Seide 11 °/ 0 , Da die Eigenschaft der Wasseraufnahmefähigkeit auch den An laß zu einer künstlichen Befeuchtung gibt, zum mindesten die Hygro skopizität durch feuchte Witterung (Regenwetter), besonders durch das Lagern des Garnes in Kellern und feuchten Räumen beeinflußt und er- i höht werden kann, wodurch dem Käufer oder Verkäufer wesentliche j Nachteile entstehen können, und alle Textilrohstoffe und Gespinste gegenwärtig einen enorm hohen Handelswert besitzen, ist m unbedingt s notwendig, den Feuchtigkeitsgehalt bezw. das richtige Handelsgewicht beim Einkäufe ermitteln zu lassen. Dies erfolgt bekanntlich in amt lichen Warenprüfungsämtern (Konditionieranstalten) mit Hilfe eines Konditionierapparates (Trockenofens). In einem solchen Amte werden Proben der zu untersuchenden Sendung nach amtlichen Vorschriften durch entsprechende Erwärmung vollständig getrocknet. Dabei wird das Gewicht der Sendung vom An fänge bis zur Beendigung der Untersuchung fortwährend (aller 10 Mi nuten) verfolgt, bis es sich nicht mehr verändert. Die Differenz zwi schen dem Feuchtgewicht (Eingangsgewicht) und dem ermittelten Trockengewicht gibt den Wassergehalt an. Zu dem nunmehr ermittelten Trockengewicht werden die oben angeführten Prozente zugeschlagen, um das Handelsgewicht zu erhalten. Auf diese Weise werden sämt liche Textilfasern und deren Gespinste konditioniert. Mit dem vom Prüfungsamte ermittelten Feuchtigkeitsprozentsatz wird manchmal der Spinner, Händler oder Weber nichts anzufangen, d. h. nicht abzurechnen wissen. Er stellt sich die Frage: wieviel be sitzt nun das betr. Garn Unter- oder Überfeuchtigkeit, d. h. wieviel Prozent muß ich zum Reingewicht der Lieferung (Lieferungsgewicht) hinzufügen bezw. abziehen, um das normalfeuchte Gewicht, also das gesetzliche Handelsgewicht zu erhalten. Manche werden den Fehler begehen, die Differenz der zulässigen Feuchtigkeit mit der tatsächlichen Feuchtigkeit zu ziehen, um damit die Unter- oder Überfeuchtigkeit zu erhalten. Wenn z. B. 9°/ 0 Feuchtigkeit festgestellt werden und 8,5 °/ 0 sind gesetzlich zulässig, denken manche, das Garn hat 0,5 °/ 0 Über feuchtigkeit. Dies ist ein Irrtum. Anderen wieder wird es nicht mög lich sein, ohne Zuhilfenahme der vom Prüfungsamte ermittelten Rein- und Trockengewichte, mit dem ermittelten Feuchtigkeitsprozentsatze die Unter- oder Überfeuchtigkeit festzustellen. Es ist mir gelungen, nur mit Hilfe des ermittelten Feuchtigkeits prozentsatzes die nachstehende Formel zu finden, womit die Unter oder Überfeuchtigkeit ermittelt werden kann: worin F die Unter- oder Überfeuchtigkeit in °/ 0 v. H. des Reingewicht», x der ermittelte Feuchtigkeitsprozentsatz des untersuchten Garne« v. H. des Reingewichtes und . a der für den Handel gesetzl. zulässige Feuchtigkeitsprozentsatz v. H. des Trockengewichts ist.