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kämmt wird. Alles, was im Bereiche B des Bartes liegt, und nicht von der Zange festgehalten wird, also auch alle Fasern von der Länge 0 bis B, kommt in den Abfall, Kämmling genannt. Figur 2 zeigt den eben beginnenden Abzug bei Maschinen zur Verkämmung dünner Auflagen, System Heilmann. Der Abreißleder zylinder 5 hat sich, um die Abzugsriffelwelle 4 schwingend, gesenkt, sich dabei auf die Riffelgarnitur 9 der Kämmwalze 1 unter Druck auf gelegt und dabei den um die Speisung s vorgeschobenen ausgekämmten Bart B eingeklemmt. Gleichzeitig hat der Vorstechkamm 7 (eine mit Nadeln besetzte Schiene) dicht hinter der Lederwalze 5 und um das Stück g vor der Oberzange 3 durch den Bart B durchgestochen. In dem Augenblick, wo sich die Lederwalze 5 auf die Riffelgarnitur 9 aufsetzt, beginnt auch die Drehung der ersteren und damit das Ab ziehen des ausgekämmten Faserbartes B durch den Vorstechkamm 7 hindurch, wobei alle Unreinigkeiten, die noch im hinteren Teile des nicht ausgekämmten Bartteiles lagen, von diesem zurückgehalten werden. Figur 3 zeigt ebenfalls den Beginn des Abzuges, aber für Ma schinen mit gleichzeitiger Speisung. Hier sticht der Vorstechkamm 7. im Augenblick des Abzugsbeginns in der. Entfernung s (also um die Speiselänge) vom Abzugslederzylinder 5 ein und geht während des Abziehens langsam gegen den Zylinder 5 um die Speisung s vor. Es werden hier also dem Klemmpunkt immer neue Fasern zuge führt, so daß eine größere Verziehung des Bartes und infolgedessen Ver arbeitung stärkerer Auflagen ermöglicht wird. In den Figuren 2 und 3 ist erkenntlich gemacht, daß sich die Bartlänge B aus den drei Größen r, s und g zusammensetzt. Die Größe r ist gleich dem halben Durchmesser der Abzugslederwalze 5 oder die Strecke, bis zu welcher es dem Vorstechkamm 7 möglich ist, an den Abreißklemmpunkt heranzukommen. Dieser Lederwalzen-Durch messer schwankt bei den einzelnen Maschinengattungen zwischen 18 und 22 mm, im Mittel also 20 mm, so daß der Halbdurchmesser r — 10 mm beträgt. Ein kleinerer Zylinderdurchmesser als 18 mm ist prak tisch nicht durchführbar, da sich solche Zylinder infolge des Druckes, mit welchem sie auf den unteren Zylinder 4 bezüglich die Riffelgarni tur 9 aufgedrückt werden, durchbiegen und ein fehlerhaftes Abziehen bewirken würden. Es ist also für jede Maschinentype die Größe r als konstant anzusehen. Die Größe s, die sogenannte Speiselänge, ist das Stück, um wel ches die Auflage bei jedem Kämmspiel vor, während oder nach dem Abzug vorgeschoben wird. Sie schwankt zwischen 4 und 8 mm, im Mittel also 6 mm. Diese Größe ist also je nach der verlangten Größe der Produktion oder des Abfalles veränderlich. Die Größe g ist eine kleine Strecke von 1-—2 mm, um die der Vorstechkamm 7 vor dem Zangenklemmpunkt Z einstechen muß, wenn man ein wirklich reines, sauberes Vließ erzeugen will. Diese Notwendig keit erklärt sich daraus, daß es den Nadeln des Kreiskammes 1 nicht möglich ist, ’ trotz feinster Einstellung, den Bart B bis dicht an den Klemmpunkt Z auszukämmen (siehe Figur 1). Es werden an diesem Klemmpunkt noch Nißchen und Knötchen sitzen bleiben, die, wenn der Vorstechkamm dicht am Klemmpunkt einstechen würde, mit in den Kammzug geraten und diesen verunreinigen würden. Durch das Ein stechen von 1—2 mm vor dem Klemmpunkt bleiben die Unreinig-, keiten hinter dem Vorstechkamm 7 sitzen und werden dann bei der nächsten Kämmung mit heraus gekämmt. Es ist also die Größe g mit 1—2 mm als konstant anzusehen. Es kommen für die Bartlänge B also folgende äußerste Grenz werte in Frage: a kleinste Länge b Mittel länge c größte Länge für r == 9 mm 10 mm 11 mm für s — 4 mm 6 mm 8 min für g = 1 mm 1 1 / 2 mm 2 mm 14 mm 17 l / 2 mm 21 mm Man sieht also, daß sich als kürzeste Bartlänge 14 mm ergeben. Da aber hierbei g nur mit 1 mm angenommen ist, so ist ein absolut sauberes Vließ nicht zu gewährleisten. Soll dies sein, so muß g auf alle Fälle 2 mm betragen und für die Bartmittellänge käme dann 18 mm in Frage. i [ ■ ; : '(j: > iil. ) Für eine Maschine mit r = 10 mm und bei 6 mm Speisung käme also eine Bartlänge B = 18 mm bei größter Reinheit des Vließes in Frage. Es werden sich also im Kämmling alle Fasern von der Länge 0 bis 18 mm sowie alle Nißchen und Knötchen befinden. Enthielt diese Maschine im Abfall diese Faserlängen nicht, sondern nur kürzere, so arbeitet die Maschine nicht schonend beim Kämmen. Die Fasern wür den zerrissen und der Abfall verlöre dadurch an Wert. Bei der Be messung der Güte einer Kämmaschine ist also außer auf Reinheit des Vließes auch auf die Beschaffenheit des Abfalles zu achten. (Schluß folgt.) Spulenauswechselvorrichtung für Spinn-, Dublier- u Zwirnmaschinen. Von Thomas Alexander Boyd, Harold Arthur Boyd und J. u. T. Boyd, Limited in Shettlestons Irons Works b. Glasgow. (D. R.-P. Nr. 320939.) Patent-Ansprüche: 1. Spulenauswechselvorrichtung für Spinn-, Dublier-, Zwirnmaschinen u. dgl. mit unterer, nach unten beweglicher Spindellagerung, dadurch gekennzeichnet, daß hinter den Spindeln eine einzige Reihe von Spulenträgern angeordnet ist, welche zum Zwecke der Spulenauswechselung mit den leeren Spulen nach vorn geschoben werden: und die leeren Spulen unter gleichzeitigem Abschieben der auf der Spulenbank stehenden vollen Spulen unterhalb der Spindeln einstellen. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die leeren Spulen lose in den Spulenträgern hängen, so daß sie beim Rück gänge der letzteren auf der Spulenbank ruhen bleiben. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Spulenträgern in senkrechter Richtung bewegliche Spulenhalter an gebracht sind, in welchen die leeren Spulen durch ihren unteren Flansch gehalten werden. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung, durch welche die Spulenbank zum Zwecke der Spulenaus wechselung gesenkt wird, derartig mit den Trägern der-leeren Spulen verbunden ist, daß diese beim Abziehen der vollen Spulen von den Spindeln nach vorn bewegt und die vollen Spulen von der Spulenbank abgeschoben werden. Vorrichtung zum Auswechseln der Spulen für Ringspinn- oder Ring zwirnmaschinen. Von Paul Antoine Baumann in Etueffont- Bas, Frankr. (D. R.-P. Nr. 320940.) Patent-Ansprüche: 1. Vorrichtung zum Auswechseln der Spulen für Ringspinn- oder Ringzwirnmaschinen, gekennzeichnet durch die An ordnung von vor der Spindelbank schwenkbaren, durch entgegengesetzt verschiebbare Schubstangen beeinflußten Kreuzhebelsystemen (Nürnberger Scheren), die unmittelbar oder mittelbar als Träger für geeignete Klemmen dienen, mittels welcher die Spulen an den unteren Spulen hülsenteilen erfaßt und von den Spindeln abgehoben und nach vorn ge schwenkt werden können. 2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die das Spreizen oder Schließen der Kreuzhebelsysteme bewirkenden, entgegengesetzt bewegbaren Schubstangen in Einschnitten von Stütz böcken geführt sind, die auf einer parallel zur Spindclbank gelagerten Welle festsitzen, bei deren Drehung die Kreuzhebel Systeme mitsamt deren Antriebsvorrichtung vor der Spindelbank auf- oder niederge schwenkt werden. 3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spreizen oder Schließen der die Spulenklommen tragenden Kreuzhebelsysteme durch an die unteren Enden der Kreuzhebelsysteme angelenkte Schubstangen bewirkt wird, die von der Kopfseite der Spinnmaschine aus unmittelbar von Hand oder durch mechanische Übertragungsmittel entgegengesetzt zueinander hin oder her geschoben 1 werden können. 4. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Schubstangen zwecks Regelung des Hubs der Spulenklemmen durch einschnappende oder von Hand einführbare Mittel (Schnappfedern, Steckbolzen o. dgl.) begrenzt wird. Vorrichtung für Spinn- und Zwirnmaschinen zum Abnehmen der Vollen Spulen. Von der Firma John Foster & Son, Limited in Qneensbury b. Bradford, Yorkshire. Engi. (D R-P. Nr. 321 021). Patent-Ansprüche: 1. Vorrichtung für Spinn- und Zwirn maschinen zum Abnehmen der vollen Spulen mit einem die abnehmenden 1 Arbeitsmittel tragenden, in der Senkrechten verstellbaren Schlitten, da durch gekennzeichnet, daß das zur Auf- und Abbewegung dienende Ge-