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Normen: I. Nach A behandelt: Fär bung nur wenig heller, weiße Baumwolle an gefärbt. II. Nach A behandelt: Fär bung unverändert, weiße Baumwolle nicht oder nur minimal an gefärbt. III. Nach B behandelt: Fär bung wesentlich heller, weiße Baumwolle nur schwach angefärbt. IV. Nach B behandelt: Fär bung unverändert, mit gewaschene weiße Baumwolle nur schwach angefärbt. V. Nach B behandelt: Fär bung unverändert, weiße Baumwolle nicht oder nur ganz wenig angefärbt. Typen: I. 3 °/ 0 Benzopurpurin 4B (363) gefärbt 1 Stde. kochend mit 20 g Glaubersalz krist. im Liter. (Das hierbei verdampfte Wasser wird während des Färbens ersetzt.) Nach 1 stündigem Färben werden weitere 20 g Glaubersalz im Liter zugegeben, noch Stde. weiter gekocht; dann abgequetscht und in kaltem Wasser gut gespült. II. 5 % Primulin (616), gefärbt wie bei I an gegeben, dann diazotiert und mit /S-Naphtol entwickelt. Zum Schluß wird die Färbung mit 2 g Marseiller Seife im Liter etwa 5 Minuten bei 35° C geseift und gut gespült. III. 2,5% Idoinblau BB (126), auf mit 6 °/ 0 Tannin und 3°/ 0 Antimonsalz vorgebeiztem Garn. Das Ausfärben erfolgt unter Zusatz von 5 % Essigsäure % Stde. kalt, 1 / 2 Stde. unter langsamem Erwärmen bis kochheiß; man läßt dann noch % Stunde kochen, dann wird gespült und getrocknet. IV. 12°/ 0 Immedialindon R konz. (733), 1 Stunde kochend gefärbt mit der 1% fachen Menge krist. Sehwefelnatrium vom Farb stoffgewicht, 3 g Soda und 20 g Kochsalz im Liter (das hierbei verdampfte Wasser wird während des Färbens ersetzt) Nach einstündigem Färben werden’ weitere 20 g Kochsalz im Liter zugegeben, noch % Stunde weiter gekocht, dann abgequetscht und in warmem Wasser gut gespült. — Oder Indigofärbung, in genau gleicher Tiefe gefärbt in der Hydrosulfitküpe in drei Zügen mit 10 g Indigo Paste 20 % im Liter. Nach jedem Zug 10 Minuten oxy diert und zum Schluß gut gespült. V. Alizarinrot (Altrot). 2b. Waschechtheit gefärbter Wolle neben Wolle und neben Baumwolle. Die Prüfung erfolgt nach zwei Methoden: A. Probe, mit je der gleichen Gewichtsmenge weißer gewaschener Zephyrwolle und abgekochter weißer Baumwolle ver flochten, in 50facher Flottenmenge 1 / i Stunde bei 40° C. behandeln mit 10 g ätzalkalifreier Marseiller Seife und 0,5 g kalz. Soda im Liter Wasser, dann fünfmal in der Hand durchkneten, gut aus drücken, spülen und trocknen. B. Dasselbe bei 80° C., nur daß nach der Behandlung bei 80 u C- die Zöpfchen herausgelegt, % Stunde lang abkühlen gelassen und dann wie oben geknetet werden. Waschechtheit neben Wolle. Normen: I. Nach A behandelt: Starke V eränderung der Färbung, starkes Bluten auf Weiß. I. Typen: 2 % Orange II (145), gefärbt mit 10 % Glaubersalz krist. und 10 °/ 0 Weinstein präparat eine Stunde kochend. III. Nach A behandelt: Keine oder nur spur weise Veränderung der Färbung, kein Bluten auf Weiß. III. 2% Patentblau A (545), gefärbt mit 10% Glaubersalz krist., 3 °/ 0 Essigsäure; bei 40° C. beginnen, in 20 Minuten zum Kochen bringen, eine Stunde schwach kochen; nach % stündigem Kochen das Bad mit 2 % Schwefelsäure erschöpfen. Waschechtheit neben Wolle. Normen: V. Nach B behandelt: Keine oder nur spur weise Veränderung der Färbung, kein Bluten auf Weiß. Typen: V. 7% Palat inchromschwarz 6B (181), gefärbt mit 10 °/ 0 Glaubersalz krist., 3% Essigsäure; bei 60° C. beginnen, in 15 Mi nuten zum Kochen bringen, das Bad nach %stündigem Kochen durch allmählichen Zusatz von 2% Schwefelsäure erschöpfen; dann abkühlen auf 70 0 C., % Chrom ¬ kali zusetzen und noch 40 Minuten schwach kochen. Waschechtheit neben Baumwolle. Normen: I. Nach Abehandelt: Star kes Bluten auf Weiß. III. N ach A behandelt: Kein Bluten auf Weiß. V. Nach B behandelt: Kein Bluten auf Weiß. Typen: I. 2 % Chrysophenin G (304), gefärbt mit 10% Glaubersalz krist.; bei 40° C. beginnen, in 20 Minuten zum Kochen bringen, 1 Stunde schwach kochen; nach % stündigem Kochen das Bad mit 2 % Essigsäure erschöpfen. III. 2 % Patentblau A (545), gefärbt wie vorstehend (Waschechtheit neben Wolle) angegeben. V. 7 °/ 0 Palatinchromschwarz 6B (181), gefärbt wie vorstehend angegeben. 3 a. Wasserechtheit gefärbter Baumwolle. Die Probe wird derart mit abgekochter weißer Baumwolle, gewaschener Zephyr wolle und weißer Seide verflochten, daß auf zwei Teile Färbung je ein Teil des weißen Materials kommt und jedes in direkter Be rührung mit der Färbung ist. Die Probe wird 1 Stunde in kaltes Kondenswasser (etwa 20° C) bei 40 facher Flottenmenge eingelegt, ausgedrückt und bei gewöhnlicher Temperatur getrocknet. Normen: I. Bei einmaliger Behand lung Färbung etwas heller, weißes Mate rial angeblutet. III. Bei einmaliger Behand lung Färbung und wei ßes Material nicht ver ändert. V. Bei 3 maliger Behand lung (jedesmal mit frischem Wasser) Fär bung und weißes Mate rial nicht verändert. Typen: I. 2% Chrysophenin G (304), gefärbt wie unter 2a I angegeben. III. 2% Chloramingelb C (617), gefärbt wie vorstehend. V. 8°/ 0 Immedialkarbon B (720), gefärbt wie unter 2a IV angegeben. 3b. Wasserechtheit gefärbter Wolle. Probe wie bei 3a, aber 12 Stunden einlegen. Normen: I. Bei einmaliger Behand lung Färbung verändert oder heller, weißes Ma terial angefärbt. 111. Bei einmaliger Behand lung Färbung unver ändert, kein Bluten ins weiße Material. V. Bei 3 maliger Behand lung (jedesmal mit frischem Wasser) Fär bung unverändert, kein oder nur spurenweises Bluten ins weiße Ma- I terial. Typen: I. 2% Azogelb (141), gefärbt 1 Stunde kochend unter Zusatz von 10 °/ 0 Glauber salz, 10% Weinsteinpräparat. III. 2 °/ 0 Patentblau A (545), gefärbt wie unter 2 b angegeben. V. 7 °/ 0 Palatinchromschwarz 6B (181), gefärbt wie unter 2B angegeben. (Schluß folgt.) 19