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verdanüstsg Les Derdanües Deutscher Gewerbe» unü Kaulmannsgerlchte. ll^. Köln. 17. September. «Dritter Verhandlungstag.) Am heutigen letzten Verhandlungstage wurden zunächst die Wahlen für den Ausschuß vorgenommen. Die bisherigen Mitglieder wurden wiedergewählt. Hieraus wurde in der Tagesordnung fortgesahren. In der Fortsetzung der Verhandlungen über die ge setzliche Regelung des Tarifvertrags schilderte D ob l in-Berlin als Mitglied des Tarisamtes im Buchdruügewerde die Vorteile, die der Tarif seinem Gewerbe gebracht hat. — Der Geschäftsführer des Verbandes Berliner Baugeschäste Dr. Mielenz be kannte sich zwar im Prinzip als Freund einer gesetz lichen Regelung auch dieser Materie, warnte aber vor allen Zwangsmassnahmen. In der Vermeidung jedes öffentlich-rechtlichen Zwanges liege geradezu das Allheilmittel. Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf das Frfauenwahlrecht für die Gewerbe- und Kauf mannsgerichte. Fräulein Dr. Bernhar d-Charlotten- burg führte aus, daß die Reichstagskommiision 1904 das aktrve Frauenwahlrecht für die Kaufmanns gerichte angenommen und dasz in der zweiten Lesung Vas Plenum diesen Beschluß bestätigt habe. Erst in der dritten Lesung wurde er auf das „Unannehm bar" der Regierung hin fallen gelassen. Die Regie rung hat bis zur Veröffentlichung des letzten Ent wurfs zum Arbeitskammergesetz die Frauen von der Wählbarkeit zu richterlichen Dienstleistungen bei den staatlichen Institutionen ausgeschlossen, weil ihnen die persönliche Eignung abgesprochen wurde. Aber schon im Entwurf zum Ardeitskammergcsetz ist den Frauen zum ersten Male das schiedsrichterliche Amt in einer behördlichen Institution zugebilligr worden. Diesem ersten Schritt müssen aber weitere folgen. Gerade bei Streitigkeiten über Leistungen aus dem Dienst- oder Lehrverhältnisse werden Frauen als Richter neue wertvolle Gesichtspunkte geben können: denn sie bewerten die schlechtere Ausbildung und Bezahlung, die längere Arbeitszeit ihrer Geschlechtsgenossinnen anders als männliche Erwerbstätige, die vielfach jede Frauen arbeit als unabänderlich minderwertig ansehen. Sicherlich können richterliche Aufgaben nur der Elite der Erwerbstätigen anvertraut werden, aber das gilt ebenso bei den Männern wie bei den Frauen. (Beifall.) — Kaufmann F u fz - Hannover erklärte sich gegen die Verleihung des attiven und passiven Wahl rechts an die Frauen. Er äußerte grundsätzliche und praktische Gesichtspunkte. Er will es auch ablehnen, die Kaufmannsgerichte zu Versuchsobjekten zu machen für Meinungsverschiedenheiten, die noch longe nicht geklärt sind. Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf die Rechtsverhältnisse der Werkpensions- lassen. Der Hauptreferent Reichstagsabgeordneter S e v e r i n g - Bielefeld unterbreitete dem Kongreß hierzu folgende Leitsätze: „Zur Regelung der Rechts verhältnisse der Werks- und Pensionstasjen sind reichsgesetzliche Vorschriften nach folgenden Grund sätzen zu erlassen: Für Eintrittsgelder und Beitrüge ist eine Höchstgrenze festzusetzen. Die Arbeitgeber haben Beiträge in gleicher Höhe wie die Arbeiter zu leisten. Tne Kassen werden von Vertretern der Mitglieder unter Mitwirkung der Arbeitgeber ver waltet. Den Arbeitnehmern ist in den Organen der Kaffe (Vorstand, Generalversammlung) der ent scheidende Einfluß zu sichern. Tie Wahlen der Arbeitnehmervertreter haben auf Grund eines geheimen und direkten Wahlrechts zu er folgen. Bei Lösung des Arbeitsoerhältnisses ist den Ausschcidenden der erworbene Pensions anspruch zu sichern gegen Zahlung einer Anerkcn- nungsgebühr oder durch die Möglichkeit der frei willigen Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses gegen Zahlung des früheren Beitrages, die in diesem ^alle die Erwerbung der höheren Pensionsansprüche bewirkt. Es ist ein Gegenjeitigkeitsvcrhültnis der Kassen anzustreben mit dem Ziele, die den Mit gliedern bei einer Kaffe erworbenen Pensions ansprüche auch bei anderen Kaffen zu sichern. Aus scheidende Mitglieder, die mehr als 200 Wochen beiträge gezahlt haben und die das Versicherungs verhältnis freiwillig nicht fortsetzen können, erhalten ihre Beiträge unverkürzt zurückgezahlt. Nur l er auf das ausscheidende Mitglied entfallende AnteU der Verwaltungskosten darf in Abzug gebracht werden. Die Anrechnung von gesetzlichen Renten oder Pen sionen ist unzuläffig, wenn die Eesamtbezüge den Verdienst des Mitgliedes im Durchschnitt der letzten zehn Jahre nicht übersteigen. Alle statuta rischen Bestimmungen, die den Mitgliedern Verpflich Kv8 vsüern unü Kurorten. : KttnisKr Demonstrationen in Teplitz-Schilnau. Das alt berühmte Thermal- und Moorbad zeigt die anerkennenswerte Tendenz, seine Heilanzeigen neuerdings auf wissenschaftlich- exakter Grundlage zu demonstrieren. Wie im vorigen Winter unter der Leitung Prof. Dr. PätzlcrS aus Dresden die Heil wirkungen der Tevlitzer Thermen auf Gicht, Rheumatismus und Neuralgien (Ischias) dargetan wurde, so soll auch Heuer die Heilkraft der Quellen auf Nierenleiden bewiesen werden. Während der heurigen Wintersatson wir dim Teplitzer Stadt tungen oder Unterlassungen auferlegen, die mit dem Wesen der Versicherung in keinem Zusammenhang stehen, sind als nichtig zu erklären." Mantel-Leipzig vom Verband Deutscher Handlungsgehilfen stellte sich aus folgenden Standpunkt: 1. Für die Werkpensionskassen mit Beitrittszwang, Verkoppelung von Dienst- und Versicherungsvertrag, besteht eine Verpflichtung zur Rückerstattung der von Angestellten und Arbeitern vom Lohn oder Gehalt einbehaltencn Beitragsanteile beim Austritt des Arbeitnehmers aus der Stellung: a) Ist die Kündigung seitens des Werks erfolgt, ohne daß dieies keinen erheblichen Anlaß zur Kündigung hatte, so ist der gesamte einbehaltene Betrag zurückzuzahlen, d) Wenn die Lösung des Dienstverhältnisses aus anderem Grunde erfolgte, hat mindestens Rück zahlung nach versicherungstechnischen Grundsätzen, wie sie das Aussichtsamt für die Privatversicherung aufgestellt hat, zu erfolgen. 2. Der gleiche Anspruch steht den hinterlassenen Witwen und den Doppelwaisen zu. 3. Zur Entscheidung über diese Streitfälle sind die Gewerbegerichte und Kaufmannsgerichte in erster Instanz zuständig. Der dritte Referent Arbeitersekretär Hirtwiefer- Essen meinte, daß die Rückzahlung der Beiträge am besten so geregelt würde, wie in der Pensionskaffe der preußisch-bessischen Eisenbahngemeinichast. Rechtsanwalt Sauer-Köln trat gleichfalls für die gesetzliche Regelung dieser Frage ein, jedoch darf die Gesetzgebung keine allzu harten Normen ausstellen. Von einer Diskussion über die letzten drei Punkte der Tagesordnung wurde der vorgerückten Zeit wegen Abstand genommen. Der Vorsitzende Magistratsrat v. Schulz-Berlin schloß hierauf die Tagung. bade neuerdings eine Klinik in zwei getrennten Abteilungen errichtet werden, deren Leitung einem Heidelberger und einem Wiener Gelehrtne anvertraut werden wird. Das Kranken material wird wieder aus schweren Krankenhauspaticnlen be gehen, die diesbezüglichen Resultate dürsten gleichfalls mit Spannung erwartet werden. Die Früchte der vorjährigen Ex perimente, die Emanationskammern, erfreuen sich der grätzten Beliebtheit und dürfte sich die Teplitzer Wintersrequenz erheb lich steigern. 8inü 8ie LigUsttenkenM? Vavv siuci «lie blacbakmuiisev äer 8»lem 4lelkum kür 8iv wertlos. Linea wirklichen 6evuÜ babea 8>e vur voo cker eobtev. kassev Lie sied nickt clureb LkoliekeLtempel tsusekeo uvcl überreugev 8ie sieb, cisö äer Druck aut cicr Hülse lautet: a»e.2«2 kadrik- ^uslebt Lalem ZUeikum Nr. Scküt. Milk- L liM.-kÄr.klliül' lud. ÜW Aiktr, vlkM. kreise: Xr. 3'/, 4 5 6 8 10 3'/, 4 5 6 8 10 ?l-. uu>l ältere Desiäuäe num Teil zum > iukaofsvreis. io jecler (lesedmaeksricbtuoA uukl Lieislags. Laedllewäs-es uvck sauberes Verleg ckurcb gutxescdulte b'aebleute. eo I VLvdstavds iiiul Vummiäevkon. Ispeteo 8lirnmgiin «.L-i-üm. - ä Kk-lllMslk 6lrimmLisvIior Stvinweg: Lekdaus Querstrasse osssi pnrt. u. I. Ltaxe. SoUI«U88tF Wohnung. 4 Zimmer, Erker. Bal kon u. a. Zubehör in herrsch«'«. 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Hausbcsitzertag in Bautzen und den Zentral verbandstag in Braunschweig. 5. Fragetasten. Unsere Mitglieder werden hierzu ergebenst eing,laden. Der Vorstand. I. Sp.»Auft» Iohauni-pl. l9. Dirnstao: Linsen m. Würstchen. L. V. Sickler. II. » Tdwermc. 1. Sauerkraut ar. Schweines!. I. B. Grabau. Brandr. III. - Münzgafs«24. Gr. Erbsen u. Möhr. m. Pökelfl. T Großschups IV. - Plagw„ Ziegelltr. Di»n«Iog: Welschkraul m.Schöpscnfl. T.'t .Reiche. V. - SrlÜ.Lurzn.Ltr.öö. WeißeBobuen m.Schwrinefl. T.P.Bachmann. VI. - K,„Aeusz.Halle.Ltr.loö. Giäupch.n.KohIradim.Rindfl. D.B.Hoyer.