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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 17.06.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100617011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910061701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910061701
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-06
- Tag 1910-06-17
-
Monat
1910-06
-
Jahr
1910
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Bezugs.Preis für und Äororrr durch uxlrr« TrLurr und kvrdtteur, Lmul ttqltch in» Hau« gebrachl - üv monatU. 2.70^« »ierlelithri ve« „niern Filialev u. An» natzmeilellen avaebalt 7L monati.. >.»» uierrellidrl. Durch »t» chdtt: »nnerchald »auilchiand« »nd »er deulichen Kdlonien vierrelitbri it.td monari. auslchT Poftdeftellgcld. ferner io Belgien, TLnemart »en Donauflaaren, Jinlien, Lurcmvurg, «iedrrlande, «or» weaen, veflerreich-Ungarn, Ausland, Schweden, Schwei» ». Spanien In allen übrigen Staaten au» »rrev durch di« «eichü^tliiell« na» «laue« -rdLlilich, Da« beipzige, tagediiM «richrin« -mal iüglich Kon». , Kei'rlag« nur morgend, luvonn« -n>-«nnaau>» Vllguitlltvlatz bi, bei unteren Irilgern Filialen Lpediteuren und Lnaadmellellen könne BokLmtrrn unb Br,eirrLger» I«n»«l»»>k»at«pr»«4 der Morgen» «tchgade 1V »er «dendaulgad« 5 ch. lliedaktion an» Geichäft-llellri Aodannisgaffe 8. 8«rn>vrecher> l«SN, 14805, 14M4. Morgen-Ausgabe. MWgLrTWMM Handelszeitung. Amtsblatt des Rates «nd des Volizeiamtes der Ltadt Leipzig. An^eigen-Preis für Inleraie au« t'ew«ig und Umgebung die 8gefallene SO mm breite Petit,eile 25 di» 74 mm breil« Sieklame,eil« I von autwLrt« 5V H, Meklamen l.TU Inserate von Bebtrden >m amtlichen Teil die 74 mm breite Petitzcile M ez. SrfchLitSan,eigen mit P agsorfchrilten UN» in der Abendausgabe im «reite erhobt. Mabatt nach Tarn. iöeilogegedüdr 5 ^il p. Taufend exN. Postgebühr. Festerteilte Auftrage kSnnen mcht zurück- grzogen werden. Für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird lein« Garantie übernommen. Anzeigen-Annahme! Augustusplatz 8, bei sämtlichen Filialen u. allen Annoncen- itipeditionen des In- und Auslandes. Haupt-Filiale Berlin: Larl Duncker, Herzog!, «ayr. Hosbuch- handlung, Lützowstiatze ist. (Telephon VT, Ar. 4<xTj). Haupt-Atliale Dresden: Leestratze 4, t (Telephon 4621). Nr. lss. /rritsy, ürn 17. Juni ISIS. l04. IsthrgSNg. Dss Wichtigste. * Der Frieden im Baugewerbe ist wie- derhergestellt. Bom heutigen Tage an ist die Aussperrung wieder ausgehoben. lS- d. bes. Art.) Der Bluterguß am rechten Knie des Kaisers wird auf Ueberanstrengung durch Reiten zurückgeführt. (2. Dischs. R.) * Der preußische Landtag hielt am Don nerstag die gemeinsame Schlußsitzung beider Häuser ab und wurde dann durch den Ministerpräsi denten geschlossen. * Zn London hat sich ein ständiges kirchliches Komitee zur Förderung der deutsch-engli schen Friedensbewegung gebildet. (S. Ausl.) * Fortgesetzt lausen schlimme Hochwasser meldungen aus der Schweiz, Oberbayern und vom Oberrhein ein. (S. Tageschr.1 * Im Ahrtale ist man der Wasser kata- strophe einigermaßen Herr geworden. fS- Tageschr.) * Der be rühmte st e Loge von Bayreuth, Dr. OttoBriesemcister.ist gestern im 45. Lebens jahre in Berlin gcstorben. (S. Art. unter Feuill.) * Das Urteil in dem gestern beendeten Prozeß gegen Dr. Liez und Genossen lautete gegen Dr. Liez auf 11 Monate Gefängnis und 300 Geldstrafe, gegen Bo eckel auf 1 Jahr 9 Monate Gefängnis und 300 Geldstrafe, gegen Roßberg auf 9 Mo nate und gegen Meißnerauf 5 Monate Gefängnis. (S. Gerichtssaal.) * Am 18. und 19. Juni findet in Ko bürg eine Erinnerungsfeier an das erste deutsche Turnfest vom Jahre 1860 statt. (S. Letzte Dep.) König Georgs Anfänge. In dem alten Verfassungsstaate England, der den Absolutismus zu einer Zeit überwand, da das Festland seiner absolutistischen Krankheits höhe entgegenraste, hat man den Heroldsruf: „Der König ist tot, es lebe der König!" niemals ver nommen. Der Prinz von Wales nimmt den Königsnamen nicht unmittelbar am Sterbe lager des Vorgängers an, sondern erst am zweiten Tage, gleichzeitig mit der Veröffent lichung seiner Proklamation, in der er die Ver fassung zu schützen verspricht. 2n der Verfassungskrisis, die England in diesem Jahre durchmacht, und angesichts der akzentuierten Auslandspolitik des entschlafenen Eduard durfte man doppelt gespannt sein aus des Nachfolgers erste Kundgebungen. Neuer dings sind ja die „Kronprinzenpolitiken" der Biedermeierzeit stark aus der Mode gekommen, die mit einer Reformfanfare einsetzten, um baldigst in einer Reaktionschamade auszuklingen. Die politische Moderne bevorzugt im Gegenteil das objektiv genau so unwahre Motiv vom „alten Kurse". Man sollte auf alle solche nichtssagenden Allgemeinheiten, auch auf „pro grammatische Erklärungen" und was dahin ge hört, lieber verzichten und die Tatsachen und Taten sprechen lasten. Selbst die gebräuchliche Berufung auf den doch selbstverständlichen guten Willen oder auf die Pflichten- und Tugenden-Tafel des Katechismus dünkt uns ein altväterlicher Un geschmack. Nach König Georgs sicher nicht aus bleibenden Thronreden, Toasten usw. tragen wir Aufzeichner und Kommentatoren der Tages geschichte, aufrichtig gesagt, kein so sonderliches Begehren. Wohl aber harren wir mit einiger Wißbegierde darauf, wie er sich mit der nicht leichten Aufgabe abfinden mag, König Eduards unvollendetes Werk in der inneren wie in der auswärtigen Politik fortzusetzen. Denn daß er es aufgeben, vom Grunde um gestalten, daß er etwa die Entente mit Frank reich, das Bündnis mit Japan aufkündigen und zur glänzenden Isolation der großmütterlichen Zeit zurückkehren oder gar eine noch ganz un geborene Verbindung aus dem Nebel der Zu kunft herausheben werde, erscheint herzlich unwahrscheinlich. Wenigstens daß er eine solche Schwenkung schon heute bewußt oder unbewußt j wolle, ehe veränderte Umstände sie reif gemacht haben. Aber auch bei gleichen Zielen tragen doch die Methoden stets in solchem Grade das Gepräge der Individualitäten, daß eine kon gruente oder auch nur ähnliche Beurteilung der nicht abgeschlossenen und mehr noch der neu auf tauchenden Fragen desTagesdurchVaterundSohn nicht einmal unter der Voraussetzung zu er warten steht, daß der Aeltere den Jüngeren genau ebenso zum Vertrauten seines Denkens, Willens und Tuns gemacht hätte, wie jener durch seine Mutter ihrerzeit davon ausgeschlossen war. Es ist wenig erfolgversprechend, von un beglaubigten Abstraktionen der alles zu wissen sich Gebenden ausgehend, ein Charakterbild des neuen Königs zu konstruieren nnd aus ihm seine wahrscheinliche Art der Behandlung des Objekts abzuleiten. Dankbarer bleibt es, seine nächsten Handlungen abzuwarten und aus ihnen den Rückschluß auf seinen politischen Charakter zu wagen. Die erste Regierungshandlung König Georgs liegt nunmehr vor: eine Schwenkung Englands in der Behandlung der kretischen Frage. Es lag so nahe, gerade in England, den Namen des Königs aus dem Spiele zu lasten und irgendein anderes Motiv heraus zustellen, als eben dies: „Der König wolle nicht im ersten Jahre seiner Regierung eine feindselige Haltung gegen Griechenland ein nehmen, die die Stellung des Hellenen-Königs Georg zu schädigen geeignet sei." Die Rücksicht auf die griechische Dynastie läßt sich ja an sich als ein Bestimmungsgrund der englischen Politik hören; was sie aber mit der rein zufälligen Zahl des könig lichen Regierungsjahres zu tun haben, ist nicht ersichtlich. Die Welt weiß also nun mehr, daß das einzige, was den Griechen und den Kretern imponieren könnte: Einhelligkeit, Kraft und Schnelligkeit des großmächtlichen Auftretens, unterbleiben muß wegen der persön lichen Abneigung des neuen Königs gegen eine Unterstützung der türkischen Rechte an der Minos- Insel. Denn Mr. Asquith wird doch nicht etwa fälschlich den Namen des Königs vorschieben, um hinter diesem Schilde sein eigenes Stecken pferd zu reiten, nachdem er schon bei dem eng lischen Verfastungsstreite mit seiner Berufung auf den damaligen Herrscher sich eine Blöße und seinen Gegnern eine Waffe gegeben hatte? Man bedenke aber, was Englands Austritt aus dem Quartett der Kreta-Mächte bedeutet! Es liegt nicht nur ein Hochverrat der christlichen Kreter vor, die ihren Treueid dem Griechen könig und nicht dem Sultan geleistet haben, sondern es sind auch die kaisertreuen Mohamme daner mit dem Ausschluß aus der Kammer be straft worden! Diese Akte einer offenen Rebellion sind mit ausdrücklichem Ungehorsam gegen die Warnung und den Widerspruch der Schutzmächte geschehen. Wenn diese gegen ihre Verhöhnung weder selbst einschreiten noch ein türkisches Ein schreiten gestatten wollen, so ist es im nahen Orient nicht allein mit der ottomanischen Autorität, sondern auch mit dem Ansehen des europäischen Areopags dahin, und das ganze herrschende System der internationalen Politik dem Spotte preisgegeben. Und das angesichts der vielerörterten Rooseveltschen Ideen von seiner Erweiterung zu einer zielbewußten Friedensliga! In einem solchen Augenblicke zerreißt England die europäische Eintracht! Man hat aber ein Beispiel aus naher Vergangenheit, was das be deuten und welche Folgen es haben kann. Nach dem 1875 die bosnische und 1876 die bulgarische Insurrektion ausgebrochen war, begannen die Großmächte Verhandlungen mit der Pforte, um durch Reformen, deren Richtlinien sie vor schlugen, den Brand einzudämmen. Etwa neun Monate gingen die Unterhandlungen ihren Weg. Da auf einmal erklärte England, daß es nicht mehr mitmachen wolle und stellte sich mit unver kennbarer Deutlichkeit auf die Seite der Türkei. Die Folge war, daß diese im Glauben an einen festen Rückhalt die Herausforderung Rußlands zum Kriege annahm. Dem Minister Disraeli hat aber seine rürkenfreundliche Sonderpolitik damals die Sympathien des ausschlaggebenden Bruchteils der englischen Wählerschaft entzogen, und er hatte mehr zu verlieren als der im I Januar schon halbbesiegte Mr. Asquith! Aber auch in Englands großer innerer Frage hat der neue König bereits gesprochen. Zuerst wahrscheinlich schon bei seiner Königs-Prokla mation. Denn das königliche Versprechen, die alte Verfassung aufrechterhalten zu wollen, ist dieses Mal mit einem für Englands Verhält nisse, das keine „kleine, aber mächtige Partei", keine konstitutionelle Rückschrittspartei, besitzt, überraschenden und ungewöhnlichen Nachdruck verkündigt. Es ist selbstverständlich, daß damit nicht Bestrebungen abgewinkt wurde, die nach Art gewißer Festlands-Parteien an demokra tischen Errungenschaften, der Parlamentsmacht oder dem Wahlrechte mäkeln, sondern ein Be kenntnis eben gegen das demokratische Rütteln an der heutigen Verteilung der konstitutionellen Gewalten abgelegt ist. Dieser Tendenzen heraus forderndster Bannerträger ist aber der zweite Premier der liberalen Aera! Sehr bezeichnend ist der Widerhall der könig lichen Willens-Erklärung. Das Ministerium Asquith ist auf dem vollen Rückzüge. Zu Ostern wurde jedes Eingehen auf Lord Roseberys Kompromiß-Vorschläge abgelehnt, der Widerstand des Oberhauses sollte durchaus gebeugt oder ge brochen werden. Man erklärte, daß man be reits Garantien des Königs für die einzig zu lässige Methode solchen Brechens, also das Ver sprechen eines ausgiebigen Pairschubs, besitze. Heute geht auf einmal, was damals verschmäht wurde: das Ministerium hat innerparlamen tarische Verhandlungen der Parteiführer beider Häuser eröffnet und ist bereit, die Methode des Kompromisses, ein vovum für England, in die innere Politik des Jnselreiches einzuführen. Der Widerhall der Wendung in der Be handlung der kretischen Frage erdröhnt aber mit noch ganz anderer Stärke: die jungtürkischen Partei verkündigt bereits ihre entschiedene Ab kehr von den englischen Sympathien, die vor 1*/, Jahren, beim Sturze des alten Regiments noch so mächtig waren. Und Deutschland, das schon vor einem Dutzend Jahren aus dem Kreta- Konzert ausgetreten ist, wird nun auch von Äbdul Hamids Nachfolgern als des Osmanen- reichs berufenster Freund bezeichnet. Uns solls recht sein! Meüenslchlutz imSsugemerbe. Mit dem heutigen Tage ist der lange Kampf im Baugewerbe glücklich beendet. Das Schiedsgericht, das seit Dienstag in angestrengter Arbeit in Dresden tagte, hat seine Arbeiten zum Abschluß gebracht. Nachdem bereits am Mittwoch die Verständigung über die Erhöhung der Lohnsätze bekanntgegeben worden war, fällte das Schiedsgericht am Donners tag einen Spruch über die Berkürzung der Arbeitszeit und Teuerungszulagen. Die Arbeitszeitverkürzung in Orten mit mehr als zehnstündiger Arbeitszeit wird dahin geregelt, daß in Orten, wo eine mehr als 1O>/,- stündige Arbeitszeit besteht, diese vom 1. April 1911 an auf 10'/« Stunden und vom 1. April 1912 an auf 10 Stunden zu verkürzen ist. In Orten, wo sie nicht mehr als 10'/, Stunden beträgt, hat sie vom 1. April 1911 an 10 Stunden zu be tragen. In Frankfurt a. M., Offenbach, Mann heim, Ludwigshafen und Wiesbaden wird die Ar beitszeit auf 9'/, Stunden ab 1. April 1911 ver kürzt. Für alle übrigen Orte und Lohngebiete wird eine Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt. In den genannten Städten tritt eine Lohn steigerung in folgender Weise ein: Sofort 2 am 1. April 1911 4 am 1. April 1912 2 nur in Offenbach und Wiesbaden sofort 2 Z, ab 1. April 1911 3'/, 4 und am 1. April 1912 2 Soweit in diesen Städten die Lohn erhöhung mehr beträgt als der Lohnausgleich, gilt sie als Entschädigung für die Teue rungsverhältnisse. Im übrigen ist eine Teuerungszulage abgelehnt worden. Die Nebenbedingungen des Vertrages werden zur Verhandlung an die örtlichen In stanzen verwiesen und werden endgültig entschieden durch die bisherige zweite Instanz. Die Verhand lungen müßen bis zum 8. Juli zu Ende ge führt sein. Die zweite Instanz hat bis «um 18. Juli endgültig zu entscheiden. Wo die Diffe renz zwischen dem Lohn der Maurer und dem tariflichen Höchstlohn der Bauhilfsarbeiter mehr als 13 Pfennige beträgt, soll sie im zweiten Ver tragsjahre zur Erhöhung des Bauhilfsarbeiter lohnes um einen Pfennig ausgeglichen werden. In Orten unter 10000 Einwohnern, in denen die Verkürzung der Arbeitszeit während der Dertraas- dauer eine Stunde beträgt, tritt der volle Lohn ausgleich nur zur Hälfte ein. Geh. Rat Wiedfeldt wies darauf hin, daß das Schiedsgericht seine Entscheidung unter dem Zwange der Verhältnisse getroffen habe, und die Beschlüße seien durchaus nicht immer einstimmig gefaßt worden. Auf eine generelle allgemeine Lohnerhöhung sei man deshalb zugekommen, weil das Bedürfnis hierfür von allen Seiten anerkannt worden sei und weil man für die nächsten zwei bis drei Jahre «ine steigende Konjunktur im Baugewerbe erwarten dürfe: Der Redner dankte noch der Stadt Dresden für ibr freundliches Entgegenkommen und sprach den Wunsch aus, daß beide Parteien versuchen sollten, mit den geschaffenen Grundlagen und Be stimmungen auszukommen. Nachmittags 4 Uhr trat das Schiedsgericht nochmals im Neuen Rathause zusammen, um noch verschiedene kleinere Punkte und unwesentliche Bestimmungen zu erledigen, deren Wortlaut den Vertretern schriftlich mitgeteilt werden wird. Besonderer Dank gebührt jedenfalls den Männern, die sich als Unparteiische in den Dienst der Sache gestellt und durch ihre uneigennützige Tätigkeit den Frieden in dem wochenlangen Kampfe, der auf beiden Seiten mit ganz bedeutenden finanziellen Opfern verbunden war, wiederhergcstellt haben. Es sind dies in erster Linie Oberbürgermeister Geh. Rat Beutler-Dresden, Geh. Rat Wiedfeldt-Berlin, Gewerbegerichtsdirektor Prenn er-München und Gewerbeoberrichter S t ü b i n g-Dresden, der mehr fach als Vertreter des Oberbürgermeisters Beutler fungierte. Die Lage in Leipzig. Der Verband der Bauarbeitgeber in Leip zig und Umgegend hat, wie wir bereits in unserer gestrigen Abendnummer mitteilten, in einer Zu schrift an uns bekanntgegeben, daß er mit dem gestrigen Donnerstagabend die Aussperrung für aus gehoben erkläre. In einer Kontrollversammlung der ausgesperrten Arbeitnehmer, die am Donnerstaynachmittag im „Volkshause" stattfand, wurde mitgetcrlt, daß an die Leitung der Arbeitnehmer noch keine offizielle Anweisung über die Wiederaufnahme der Arbeit ergangen sei, die Arbeitnehmer könnten Zeitungs nachrichten nicht als offizielle Anweisung be trachten. Demnach ist zu vermuten, daß sich die Arbeitnehmer am heutigen Morgen noch nicht auf allen Bauten zur Arbeit einstellen werden. Aus Len Sommerkmmmlsionen Die Strafprozeßkommißion traf am Dienstag zunächst die Entscheidung über die Einschränkung des Legalitätsprin zips. 8 153 wurde durch Annahme eines Antrags der Nationalliberalen. Konservativen und Frei konservativen in folgender Fassung beschloßen: Bei Uebertretungen kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von Er hebung der Klage absehen, wenn die Verfolgung des Verdächtigen durch das öffentliche Interesse oder wegen Geringfügigkeit der Verfehlung nicht geboten erscheint. Von dieser Entschließung ist der Anzeigende in Kenntnis zu setzen. Wird die Verfolgung von demjenigen beantragt, der ein berechtigtes Interest« an ihr hat, so darf der Antrag nur" abgelehnt werden, weil dre tatsächlichen Unterlagen nicht ausreichen. Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht aus Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen; war die Verfolgung vom Verletzten be antragt, so bedarf es seiner Zustimmung. Die Aenderungen bei den 88 >54 bis 159 sind nicht erheblich. Mit 8 160 beginnt der zweite Abschnitt des zweiten Buchs, über das Ermittelungsver fahren erster Instanz. Anzeigen strafbarer Hand lungen sowie Anträge auf Strafverfolgung können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden der Polizei und des Sicherheitsdienstes und den Amtsgerichten von jedermann angebracht werden. Ein Antrag Eroeber hierzu ist nur redaktionell, da von der Regierung erklärt wird, daß die Anzeige und der Antrag bei jeder Staatsanwaltschaft gestellt werden kann. Die Worte „Anträge auf Strasverfolgung" werden aus dem Paragraphen gestrichen. Bei 8 164 wird ein Antrag Groeber (Ztr.) angenommen, wonach bei Verbrechen und Vergehen wichtigere Er mittelungen durch die Staatsanwaltschaft selbst vor genommen werden sollen. Weiter wird, vorbehaltlich der Redaktion dieser Bestimmung, folgender vom Ab geordneten Groeber lZtr.) beantragte 8 164 » angc nommen: Zeugen und Sachverstänoige, welche nach den Bestimmungen des ersten Buches zurVerweigerung des Zeugnisses oder Gutachtens gegenüber dem Richter berechtigt sind, können das Zeugnis oder Gutachten auch gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie gegen über den Behörden des Polizei- oder Sicherheits dienstes verweigern. Sie sind vor ihrer Vernehmung darauf hinzuweisen. Zwangsmaßregeln gegen Zeugen und Sachverständige stehen der Staatsanwaltschaft sowie den Behörden des Polizei und Sicherheits dienstes nicht zu. Nach 8 164 wird die Beratung vertagt. Am Mittwoch suhr die Kommission in der Be ratung des Ermittlungsverfahrens fort und erledigte die 88 165—173. unter Ablehnung einer Anzahl dazu gestellter Anträge. Die 88 167—169 behandeln die Partciüffentlichkeit im Ermittlungsverfahren. 8 173 sieht für den Fall, daß der Täter nicht ermittelt ist, auch im Stadium des Ermittlungsverfahrens eine Art gerichtlicher Vor Untersuchung vor. Der Regierungsentwurf wurde in allen verhandelten Paragraphen fast unverändert angenommen. Als neuen Paragraphen schlua der Abg. Eroeber vor: Namenlose oder von Unbe kannten herrührende Anzeigen genügen nicht zur Rechtfertigung von Maßregeln gegen die Person oder die Rechte des Verdächtigen. Sie könn.'n zunächst nur zu Nachforschungen über die Zuverlässigkeit der in der Anzeige bezeichneten Beweismittel und falls sich hierbei Bedenken nicht ergeben, zur Erhebung die ser Beweismittel veranlassen. Derartige Ermitt lungen seilen mit besonderer Vorsicht und Schonung der Ehre des Verdächtigen vorqenommcn werden. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die Verhandlung wurde dann bei Beratung eines weiteren Antrages Eroeber abgebrochen. Diese: lautete: Solange das Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter gerichtet ist, sind Zeugen und sach verständige berechtigt, die Aussage oder deren Be eidigung. sowie die Herausgabe einer der Beschlag nahme unterliegenden Sache zu verweigern. Vor ihrer Vernehmung sind sie hierauf hinzumekscn. Di« Reichsversichrrunqstommission setzte am Mittwochnachmittaq ihre Beratungen beim I § 200 fort, der von der Hilfe und Wartung
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