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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 04.06.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100604012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910060401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910060401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-06
- Tag 1910-06-04
-
Monat
1910-06
-
Jahr
1910
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BezugS-Prei» M Lck»»ia iw» «orort, du«» «B>» Triger und Svedileure >««l ttaltch in» Hau« gebracht: üt) monatl., t-70 »ierteljthrl. Bei unfern gUial« u. An. nahmefteüen adaebolt! 78 «onaU-, A.NS vierlellLhrl. Durch dt« Poft: inner bald Deuiichtand» und der deutschen Kolonien »ierteljtbri it.t» »onatl. t2i» autschl Postdestellgeld. ferner m Belgien, Dänemark, den Donaustaaten, Italien, vuremdurg, Niederlande, Nur. wegen, Oesterreich Ungarn. Rußland, Schwede«, Schwei» u. Spanien. In allen übrigen Staaten nut direkt durch die tSeschätttsiell« oe» Blatte« erhältlich. Da« leipziger iageblatt erschein« 2 mal täglich. Sonn- u Fet-riag« nur morgen«. Adonne -ni-Annaom- Augutin-platz 8, bei unseren Trägern Filialen Spediteuren und »nnadmeftellen wwie Postämtern und Brietrrägern Sinzelverkauseprei« »er Morgen. auLgabe 10 H, der tlbendaurgabe 8 «t. Äedaktton und Gefchätl-ftrUer Johannisgasse 8. Fernsprecher: I468L, 14633, 14634. Morgen-Ausgabe. KWigcrTagMM Handelszeitung. 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Das Wichtigste. * Zur Schlichtung von Streitigkeiten im Bau gewerbe soll für die Zukunft ein Zentral schiedsgericht eingesetzt werden. sS. Dtschs. R.) * In der „Nordd. Allg. Ztg." wird eine B e - gründung zur Erhöhung der preußi schen Zivilliste gegeben. (S. Dtsch. R.) * Die Oeffnung des gesunkenen Untersee bootes „Pluviöse" wird nicht vor Sonntag er folgen. sS. Ausl.) * Der bedeutendste Führer der aufständischen Albanesen, Nussa, wurde nebst fünf anderen Führern in Djakowa f e st g e n o m m e n. sS. Ausl.) * Im Gebiet des oberen Senegal hat ein schwerer Kampf französischer Kolonial truppen mit arabischen Räubern statt gefunden. (S. Ausl.) * Zum Fall Weingartner gab General ¬ intendant Graf v. Hülsen-Häseler der „Neuen Freien Presse" beachtenswerte Erklärungen. s§. Feuill.) * Der berühmte Dermatolog Pick ist in Prag gestorben. sS. Feuill.) Der Rus nach lluslsnüskreiMrn. Immer eindringlicher werden in jüngster Zeit die Mahnungen, die die im Auslande lebenden und wirkenden Deutschen an die Heimat richten, ihrer auch für das Wirtschaftsleben des ganzen deutschen Volkes wichtigen Arbeit eine stärkere moralische Unterstützung und Förderung an gedeihen zu lassen, so wie es mit dem Wirken jedes Engländers oder Franzosen geschieht, und immer häufiger werden auch die zuweilen für uns recht beschämenden Beweise dafür, wie be rechtigt die Klagen der Ausländsdeutschen sind, wie notwendig für das Ansehen des Reiches es sein wird, endlich einmal gründlich reformierend auf dem Gebiete unserer Auslandsvertretung vorzugehen. Wir wollen hier nicht ausführlich die Kon sulatsfrage aufrollen, die schon lange ein Gegen stand der Entrüstung nicht nur extrem nationali stischer Kreise ist und immer wieder unliebsam aktuell wird, so daß das Vertrauen der Aus ländsdeutschen auf diesen „Schutz" in nur zu vielen Gegenden der Welt völlig geschwunden ist; es sei die Aufmerksamkeit auf einen andern Punkt hingelenkt, der in mancher Beziehung in recht engem Zusammenhangs mit dem oft ver sagenden Konsulatsschutze zu stehen scheint. Man denke sich die Lage eines deutschen Konsuls in einem fernen überseeischen Lande, in dem es zahlreiche und hochwertige deutsche Interessen zu vertreten, zu fördern und zu schützen gilt, in dem ferner zahlreiche Deutsche, die sich ihre Reichsangehörigkeit gewahrt haben, dem Erwerbe nachgehen und ebenfalls des Schutzes bedürftig sind. Das Land, in dem er die deutschen Interessen fördern soll, ist viel leicht mehrmals so groß als Deutschland, von Natur reich, die Einwohnerschaft von starkem Nationalbewußtsein erfüllt, die politischen und die Rechtsverhältnisse noch unklar und in stän diger Bewegung. Kann er aus sich allein heraus seine Aufgabe voll erfüllen? Das wird in den allermeisten Fällen unmöglich sein; er kann nur Erfolge haben, wenn er die zweck entsprechende Unterstützung durch das Reich findet. Wie aber kann ihm diese zuteil werden? Es wäre eine völlig verkehrte Annahme, wollte man glauben, es genüge in solchem Falle, energisch auf die Macht und Größe des Deut schen Reiches hinzuweisen. Was fragt ein ferner exotischer Staat, den weite Ozeane von uns trennen, nach unserer Machtentfaltung in Europa! Uic Lsiockus, die «»Its! Unsere ganze Riesenarmee wiegt in einem solchen Falle nichts; mit ihr kann der amtliche Vertreter unserer Interessen Übersee nicht rechnen. Anders ist es schon mit der Flotte. Die trägt die Macht und das Ansehen des interessierten Staates auch über den Ozean, und ihr Erscheinen wird dem Betroffenen im Falle einer schweren Rechtsverletzung nicht gerade erfreulich sein- Aber es gehört auch schon recht viel dazu, um die Entsendung mehrerer Schiffe zu einer ein drucksvollen Demonstration zu erwirken, bei kleineren Dingen darf man nicht gleich mit einem so schwerwiegenden Mittel vorgehen, und doch sollen und müssen auch diese geschützt werden, wenn die Achtung vor dem Ansehen des zum Schutze verpflichteten Staates nicht zerbröckeln und schließlich ganz zusammenbrechen soll. Dieser Tatsache sollen die Kriegsschiffe Rech nung tragen, die von den großen Seemächten mit ausgedehnten politischen und Wirtschafts interessen in den wichtigeren Gebieten dauernd stationiert sind. Bekanntlich verfügt auch Deutschland über eine Anzahl solcher Auslandsstationen und neben dem ostasiatischen Kreuzergeschwader über eine Reihe von Stationsschiffen verschiedener Art für die einzelnen Gebiete. Es ist für jedermann leicht, sich über die Be setzung unserer Auslandsstationen zuverlässige Angaben zu verschaffen; sie sind in jedem Nautionsbande zu finden. Wer nun einigermaßen mit den einschlägigen Verhältnissen vertraut ist, dem muß beim Ueber- blicken dieser Angaben mancherlei von Wichtig keit auffallen. Zunächst ist festzustellen, daß große und ge waltige Interessengebiete völlig ohne den Schutz der deutschen Kriegsflagge sind, so z. B. das ganze indische Gebiet und das europäische Mittelmeer; denn der 26jährige Kahn, der als deutsches Schiff vor Konstantinopel liegt, die „Loreley", kann in Wirklichkeit nicht gerechnet werden. Das ganze gewaltige amerikanische Interessengebiet ist dem Schutze eines einzigen kleinen Kreuzers, der „Bremen" unterstellt, eine in jeder Beziehung völlig unzureichende Flaggenvertretung, wenn es sich auch um ein modernes Schiff handelt. Ein solches Stations schiff soll Achtung einflößen; sein bloßes Vor handensein muß genügen, Vergewaltigungen deutscher Interessen vorzubeugen, ohne daß an die Sprache der Geschütze appelliert zu werden braucht. Wie will man dies mit einem so kleinen, gefechtsschwachen Fahrzeuge erreichen, da heutigestags exotische Staaten von ge ringer Seemacht bereits über erstklassige Linien schiffe und Panzerkreuzer verfügen! Eine Macht büßt durch eine so ungenügende Vertretung nur an Ansehen ein und schädigt dadurch das natio nale Wirtschaftsleben und die Arbeit der in jenem Gebiet wirkenden Deutschen. Ebenso traurig, ja in mancher Beziehung noch schlimmer sieht es mit unserer Flaggen vertretung auf den anderen Stationen aus; denn zu der geringen Zahl und ungenügenden Kampfkraft der Stationsschiffe tritt hier viel fach noch ein zu hohes Alter, so daß die Alters grenze von ihnen teils erreicht, teils bereits überschritten ist. Unmöglich ist es ferner, Ver messungsschiffe, denen überhaupt kein Kriegs wert innewohnt, als wirkliche Flaggenvertreter anzusehen. Nur das ostasiatische Kreuzer geschwader mit seinen durchaus modernen Schiffen, unter denen sich der einzige Panzer kreuzer unserer Auslandsflotte befindet („Scharn horst") steht auf der Höhe, genügt aber kaum allen Anforderungen, die fortwährend an das selbe herantreten. Bei einer so ungenügenden Vertretung unserer Flagge im Auslande wird es selbst dem energischsten Vertreter des Deutschen Reiches nicht immer möglich sein, seinen Vorstellungen den wirkungsvollen Nachdruck zu verleihen, der jedem Worte aus britischem Munde unbedingt sicher ist. Daraus kann man sehr wohl ver stehen, daß unter den Ausländsdeutschen jetzt eine Bewegung entstanden ist, die darauf abzielt, vom Reiche eine bessere Vertretung unserer Kriegsflagge im Auslande zu erreichen. Cha rakteristisch in dieser Hinsicht ist eine „Ent schließung", die der Deutsche Flottenverein London am 19. April d. 2. dem Hauptverbande Deutscher Flottenvereine im Auslande zugehen ließ, und die folgenden Wortlaut hat: „Der Vorstand des Deutschen Floltenvereins London ist der Meinung, daß die deutsche Flotte, wie sie alle deutschen Stämme inner halb der Reichsgrenzen eint, auch wesentlich dazu beitragen kann, die im Auslände woh nenden Deutschen enger an das Vaterland zu fesseln. Das Entfalten der deutschen Flagge in fremden Häfen wirkt nicht nur auf die Fremden, denen sie die Seegeltung des Reiches sichtbar vor Augen führt, sondern in viel höherem Maße auf die Ausländsdeutschen selbst. Der Besuch eines deutschen Kriegsschiffes würde ihr Ansxhen heben und ihr völkisches Bewußt sein stärken. Ihnen ist zum größten Teile das Aufblühen des deutschen überseeischen Handels zu danken, und ihre Kräftigung kann nur die günstigste Rückwirkung auf die Heimat haben, so daß sich die Entsendung von Kreuzern mittel bar sehr gut durch weitere Entwicklung des Handels bezahlt macht. Der Vorstand des Deutschen Flottenvereins London bittet daher den Hauptverband, bei der zuständigen Stelle dahin wirken zu wollen, daß häufiger als bisher deutsche Kreuzer fremde, für die deutsche Volkswirtschaft wichtige Häfen anlaufen." In ähnlicher Weise äußerte sich ein Schreiben aus Bangkok vom 6. April d. 2., in dem be sonders ans die Notwendigkeit der Statio nierung von Panzerkreuzern hingewiesen wird. Die deutsche Flottenpolitik wird im Interesse des nationalen Wirtschaftslebens nicht umhin können, derartige begründete Wünsche wohl wollend zu prüfen und zu erfüllen. Es wird zu erwägen sein, ob die Zahl der vorhandenen Flottenstationen ausreicht, dann aber unbedingt eine sowohl an Zahl wie auch an Qualität zu reichendere Besetzung der Stationen so bald als möglich zu bewirken sein. Und wie wir in Ost- asien neben den Ctationsschiffen noch ein be sonderes Kreuzergeschwader unterhalten, das vollauf zu tun hat, so würde auch im allgemeinen die Unterhaltung eines sog. „fliegenden Ge schwaders" repräsentativer großer Kreuzer ins Auge zu fasten sein. Diese Einrichtung hat sich überall, wo sie besteht, wirtschaftlich gut bezahlt gemacht. Es ist übrigens auffallend und nicht gerade für eine angemessene Fürsorge sprechend, wie mit der riesigen Zunahme unserer See-Interessen unser Flaggenschutz im Auslande abgenommen hat, statt entsprechend zuzunehmen. Während unsere gesamte Ein- und Ausfuhr im Jahre 1882 noch 6F Milliarden Mark betrug, war sie 1900 auf 10,2, 1908 auf 14,5 und 1909 auf 15,7 Milliarden Mark gestiegen, von denen durchschnittlich 70o/o auf See-Interessen entfallen. Ebenso sind in riesigem Maße die deutschen Kapitalanlagen im Auslande gewachsen, und der Wert unserer Kolonien bewegt sich kräftig aufwärts. Unsere Interessen dagegen wurden im Auslande geschützt im Jahre 1901 durch 26—28 Kriegsfahrzeuge mit rund etwa 62 000 t Deplacement, 1904 05 durch etwa 20 Kriegsfahrzeuge mit rund etwa 34 000 t Deplacement, 1910 durch etwa 21 Kriegsfahrzeuge mit rund etwa 40 000 t Deplacement. Dieser Deplacementszuwachs ist ausschließlich dem ostasiatischen Kreuzergeschwader zugute ge kommen. Im übrigen ist die Qualität der Stationsschiffe geringer geworden, weil Fahr zeuge, die 1900 noch als leidlich modern gelten konnten, inzwischen völlig veraltet sind. Diese kurze Statistik, die leicht erweitert werden könnte, beweist, wie notwendig aus Gründen der Nationalwirtschaft eine baldige und gründliche Reform unserer Flaggenver tretung im Auslande geworden ist. Sus Leu SommerkommiMnen ües Seichsts-es. Di« Straspr»^tzr*««isfio» verhandelte nach unveränderter Annahme des 8 115 bei H 11K sehr eingehend besonders über die Fragen, inwieweit auf Einwand de« Beschuldigten gegen den Haftbefehl die mündliche Verhandlung ausgedehnt werden soll, ob sie sogleich bei der ersten Vernehmung stattfinden muß, oo der Antrag unbeschränkt wieder holt werden darf, ob für die Zulässigkeit des An trags eine Frist bestimmt werden soll. Weiterhin wurde über di« Frage der notwendigen Ver. teidigung in diesem Stadium des Der- fahrens verhandelt und darüber, ob die Beiordnung de« Verteidigers bei Dorliegen eines Derbrechens oder Vergehen» ganz allgemein oder nur für diese« Verfahren oorgeschrieben werden soll. Auch hierzu gab es eine lange Reihe von Anträgen. Da diese zum Teil noch nicht gedruckt vorlagen, wurde die Be schlußfassung ausgesetzt. 8 117 behandelt die Art der Vollziehung der Untersuchungshaft. Von den hierzu vorliegenden Anträgen will u. a. ein Antrag der Polen ausdrücklich bestimmen, daß der Untersuchungsgesangene insbesondere rauchen darf, Drucksachen jeder Art beziehen, des Nachts seine Zelle beleuchten, eigene Betten gebrauchen usw. Ein Zen trumsantrag will dem Untersuchungsgefangenen das Recht geben, einen Arzt, Geistlichen, Rechts anwalt oder Notar zuzuziehen. In der Vorlage heißt es: Dem Gefangenen dürfen nur solche Be schränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Haft oder die Ordnung der Anstalt erfordert. Be quemlichkeiten darf er sich auf seine Kosten ver schaffen, soweit sie mit dem Zwecke der Haft verein bar sind und weder die Ordnung der Anstalt stören noch die Sicherheit gefährden; unter diesen Voraus setzungen darf er sich seine Beköstigung selbst be schaffen und sich nach eigener Wahl beschäftigen. Die Regierungsvertreter weisen in Ergänzung dieser Be stimmung und gegenüber den Anträgen darauf hin, daß jede Kasuistik die Gefahr habe, daß der Anschein erweckt werde, es solle damit der Kreis der dem Untersuchungsgefangenen einzuräumenden Bequem lichkeiten erschöpft sein. Die Bestimmung in der Vorlage, daß Fesseln dem Gefangenen nur an gelegt werden dürfen, wenn es wegen besonderer Ge fährlichkeit seiner Person erforderlich ist, oder wenn er einen Fluchtversuch oder Selbstmordversuch ge macht oder vorbereitet hat, sei lediglich ausgenom men, um Wünschen des Reichstags entgegenzu kommen. Die Regierungsvertreter geben die An regung, den Bundesrat im Einführungsgesetz zu er mächtigen. einheitliche Vorschriften für den Vollzug der Untersuchungshaft zu erlaßen. Die Verhandlung dieses Paragraphen kam noch nicht zu Ende. Die Reichsversicherungskommission verhandelte, wie schon kurz berichtet, am Donnerstag über den 8 49 und die anderen auf die Wahl der Beisitzer bezüglick)en Paragraphen. Die Sozial demokraten beantragen die direkte Wahl. Ein Zentrumsantrag will die Wahl nicht den Vorständen der Krankenkassen übertragen, sondern den Mitglie dern der Vorstände, um die Durchführung der Ver hältniswahlen zu erleichtern. Ein weiterer Zen trumsantrag will nur diejenigen Krankenkassen zur Wahl zulasten, die mindestens 50 Mitglieder im Bezirk des Versicherungsamts haben. Die Sozial demokraten beantragen: bei Ersatzkassen, die im Be zirk des Versicherungsamts eine örtliche Verwaltung haben, übt diese das Wahlrecht aus, bei den Knapp schaftskassen wählen die Knappschaftsältesten. Außer dem liegt noch eine ganze Reihe weniger erheblicher Anträge vor. Don mehreren Rednern der verschie denen Parteien wird die Schwerfälligkeit des vor geschlagenen Wahlmodus betont. Von freisinniger Seite wird das Zentrum apostrophiert, für die direkte Wahl zu stimmen, dann sei eine Mehrheit dafür vor handen. Das Zentrum antwortet, der freisinnige Redner wolle das Gesetz zu Fall bringen, was von diesem zurückgewiesen wird. Bei der Abstimmung über die direkte Wahl stimmt das Zentrum geteilt, infolgedessen hat der Antrag nicht die Mehrheit; Konservative, Reichspartei und Nationalliberate stimmen dagegen. 8 49 erhält folgende Fassung: „Die Versicherungsvertreter werden von den Vor ständen der Krankenkassen gewühlt, die im Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde mindestens 50 Mit glieder haben. An der Wahl nehmen ferner teil die Vorstandsmitglieder der knappschaftlichen Kranken kassen, Ersatzkassen, Seemannskassen und anderen obrigkeitlich genehmigten Vereinigungen von See leuten zur Wahrung ihrer Rechte, soweit sie im Be zirk des Versicherungsamtes mindestens 50 Mit glieder haben: die Ersatzkassen außerdem nur. wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl unter Nachweis dieser Milgliederzahl dem Wahlleiter rechtzeitig an melden." Die 88 50—54 werden unter Streichung des auf die Sonderversicherungsämter bezüglichen 8 52 mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. 8 55 gibt das Wahlrecht nur den Män nern. Don freisinniger Seite wird, unter Bezug nahme auf die Eingaben sämtlicher Frauenvereine, beantragt, bei der Arbeiterversicherung auch die Frauen wahlberechtigt zu machen. Das Wahl- rechtderFrauwirdmit 13 g e g e n 9 S t i m- men abgelehnt. Angenommen wird auf An trag der Sozialdemokraten die Bestimmung, daß Ver sicherte den Arbeitgebern zuzurechnen sind, wenn sie als selbständige Gewerbetreibende gelten, Haus gewerbetreibende dann, wenn sie in der Regel mehr als zwei Personen beschäftigen. Weiter wird ein Antrag der Reichspartei angenommen, wonach Arbeitgeber und Versicherte mehreren Versicherungs ämtern als Vertreter nicht angehören dürfen. Nah 8 56 der Vorlage müssen die Versicherungsvertreter mindestens je zur Hälfte an der Unfallversicherung oeteiligt sein. Aus dieser Mußbestimmung wird eine Sollbestimmung gemacht. Die Kommission förderte die Beratung bis ein schließlich 8 65. In 8 67 wird bestimmt, daß die Versicherungsvertreter mindestens je zu einem Drittel —Mit je zur Hälfte nach der Vorlage — am Eitze des Versicherungsamts selbst oder nicht über 10 Kilometer entfernt wohnen oder beschäftigt sein sollen. In 8 59 wird die Höhe der Geldstrafe ber grundloser Ablehnung der Wahl oder der Berufung von 150 auf 50 .<l ermäßigt. In 8 63 wird die Be- timmung gestrichen, daß die Vertreter dem Vrr- rcherungsamt auch ohne Auftrag alle ihnen bekannt- lewordenen Angelegenheiten, die nach ihrer Ansicht ür das Bersicherungsamt oder einen Versicherungs träger wichtig sind, mitzuteilen haben. Bei 8 61. der von den Ausschüssen handelt, wird ein Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, die Zahl der Beisitzer auf je zwei zu erhöhen. Der Spruchausschuß besteht aus dem Dorsitzenden des Versicherungsamts und je einem Versicherungsvertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Im übrigen werden diese Para graphen nur unwesentlich geändert.
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