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LI» auS der freien Bereinigung vieler Verwaltungen Verbände hervorgingen, welche in Uebereinstimmung mit dem gesammten Vereine dem Publikum gegenüber solidarisch- Verbindlichkeiten übernahmen; während der ganze Verein nach Maß gabe der Beseitigung der Schwierigkeiten, welche der Nebernahme einer solchen Solidarität noch vielfach im Wege stehen, auf ein ins Lebenführen des Grund satzes hinwirkte, daß der Versender des über verschiedene Bahnen gehenden Guts unbedingt bei der Versandstazion, der Empfänger bei der Empfangsstazion sein Recht finde, bereitete sich in demjenigen Theile des Publikums eine Reakzion gegen vorgeblich monopolistische Bestrebungen der Eisenbahn-Verwaltungen vor, welche vorzugsweise die Wohlthaten unserer Bemühungen genoffen und fanden ihren Ausdruck in dem Nürnberger Entwürfe eines Deutschen Handelsgesetz buches. Es bedurfte nur sachverständiger Auseinandersetzungen, um alle Be theiligten zu überzeugen, daß die kaufmännischen, wie juristischen Bearbeiter des Entwurfs gegen das Interesse des Handelsstandes gearbeitet hatten. Man mag aus diesem Beispiele entnehmen, daß es von Wichtigkeit ist, die öffentliche Mei nung über das Miteinandergehen der Interesse» des Publikums und der Eisen bahn-Verwaltungen, das Publikum auch im Gebiete des Eisenbahnwesens über seine eigentliche Interessen aufzuklären. Es ist das eine Aufgabe der Tages literatur, welche dieselbe aber nur zu lösen im Stande ist, wenn die Verwal tungen selbst sich der Bedeutung der Publizität ihrer Handlungen bewußt und dafür thätig sind, die Motive ihrer Anordnungen und Veranstaltungen, die Gründe, aus denen diese oder jene Mißbräuche nicht zu beseitigen sind, zum Bewußtsepn Derer zu bringen, welche sich der Eisenbahnen in ihrem Geschäfts verkehre bedienen müssen. Andererseits müssen die sich ergebenden Uebelstände auch offen eingestanden werden, die Verwaltungen müssen sich dieselben klar machen, das Publikum muß seine gerechten Beschwerden zur unparteiischen Be sprechung gebracht sehen, es muß wahrnehmen, daß mit Eifer dahin gestrebt wird, ihnen abzuhelfen. Konflikte der Verwaltungen mit den Versendern und Empfängern von Maaren, die Gründe der Verwaltungs-, wie der richterlichen Bescheide dürfen die Oeffentlichkcit nicht scheuen, die öffentliche Meinung muß in letzter Instanz richten. Wir glauben mit der Antragstellerin, daß die angedeuteten Zwecke nur zu erreichen sind, wenn der Deutsche Eisenbahn-Verein selbst ein Organ für alle wünschenswerthen Besprechungen und Veröffentlichungen gründet, leitet und mit genügenden Hülfsmitteln versieht, welchem zugleich schriftstellerischen Unter nehmen sich ein vorzüglich befähigter Literat ausschließlich widmen muß. Der Verein selbst muß es sich zur Aufgabe machen, die Eisenbahn-Verwaltungen zu veranlassen, dieses Unternehmen durch Lieferung des nöthigen Stosses kräftig zu unterstützen, er muß die fortdauernde Mitwirkung bedeutender Capacitälcn dafür in Anspruch nehmen und sichern, unbekümmert darum, ob ein solches literarisches Unternehmen die darauf zu verwendenden Kosten zu decken im Stande ist, oder ob es Zuschüsse aus Vereinsmitteln erfordert. Es ist außerdem von nicht zu verkennender Wichtigkeit, daß der Verein für seine eigenen Verhandlungen und Ermittelungen, für seine Publikazionen ein Organ habe, daß der sehr bedeutende Kreis von Männern, welche direkt beim Eisenbahnwesen betheiligt sind, daß die Mitglieder der Direkzionen und Verwaltungsräthc, die höheren Eisenbahn-Beamten, die mit der Aufsicht über die Eisenbahnen betrauten Staatsbeamten, durch unser Tagesorgan Gelegenheit zu ihrer Belehrung erhalten. Es wird deshalb von Wichtigkeit sepn, daß die zu gründende Zeitschrift nicht allein solche Gegenstände, welche das Eisenbahn wesen direkt betreffen, in den Kreis seiner Besprechungen ziehe, sondern auch alle nazional-ökonomisch wichtigen Thatsachen, Fragen und Aufgaben, welche für den gesammten Verkehr Interesse haben. Der Verein, welcher in seiner Gesammtheit die Redakzion einer Zeitschrift nicht überwachen kann, muß dazu eine beständige Kommission ernennen, deren Mitglieder von drei zu drei Jahren neu oder wieder zu wählen sind. Wir schlagen vor, dazu neben der g-schäftsführ-nd-n Direkzion fünf Verwaltungen zn bestimmen, mit der Maßgabe, daß in Konferenzen, in welche» auch nur drei dieser Redakzions-Kommission angehörige Verwaltungen vertreten sind, bindende Beschlüsse gefaßt werden können. Die Vollmacht dieser Nedakzions Kommission wird, wenn das Unternehmen gedeihen soll, sehr ausgedehnt seyn müssen, so wohl was Einrichtung und Form der Verbreitung, als was die auf die Zeit schrift zu verwendenden Kosten betrifft. Ihr müßte auch überlassen sehn, ob sie es angemessen findet, auf das Publikum nur durch das Organ des Vereins oder zugleich durch andere Tagesblätter zu wirken. Vorbehaltlich dieser möglichst frei zu haltenden Entschließungen der in der nächsten General-Versammlung des Vereins zu wählenden Nedakzions-Kvm- mission, bemerken wir I. über die Form unseres Organs, daß das Hauptblatt als eine Zeitung in kürzeren Zeitabschnitten erscheinen müßte, daß jedoch zugleich für die umfang reicheren Arbeiten, technischen und administrativen Abhandlungen, statistischen Zusammenstellungen u. s. w. ein in größeren, jedoch ebenfalls regelmäßigen Zeitabschnitten erscheinendes Beiblatt mit den etwa nöthigen Zeichnungsanlage» herauszugeben seyn würde. U. Der Name des zu gründenden Organs könnte sehn: „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen." III. Was den Inhalt der Zeitung beziehungsweise des Beiblatts betrifft, so würde sie 1) Angelegenheiten des Vereins als solchen, enthaltend die Ver handlungen innerhalb desselben und der Kommissionen des Vereins, so wie die Publikazionen der geschäftsführenden Direkzion; 2) einen amtlichen Theil haben müssen, welcher enthielte: u) Gesetze und Regierungsverfügungen der Deutschen Regierungen in Eisenbahnsachen, deren Kenntniß von allgemeinem Interesse ist. b) Bekanntmachungen der Eisenbahn-Verwaltungen in Angelegenheiten ihrer Tarife, Fahrpläne, Reglements. e) Bekanntmachungen der Verwaltungen, welche von Akzien-Gesellschaften bestellt werden für die Akzionäre und Gläubiger, betreffend Berufung von General-Versammlungen, Verkündigung solcher Beschlüsse der selben, welche Einfluß ans die Rechte und Pflichten der Akzionäre haben, die Erhebung der Dividenden und Zinsen, die Verlosungen u. s. w. ä) Anstellung, Wahl und Veränderung des Personals der Mitglieder in den Direktivstellen der Verwaltungen und dem Kreise der obersten Eisenbahn-Beamten. 3) Administrativer Theil, enthaltend die Besprechungen und Erörte rungen über den Eisenbahnbetrieb, über Anordnungen in demselben durch Jnstrnkzionen, Dienstbefehle, ferner die Vertretung der Maßnahmen im Eisenbahnwesen, als auf die Wohlfahrt des Handels und der Gewerbe berechnet, deshalb Vertheidigung gegen die einer Vertheidigung wür digen Reklamazionen aus dem Publikum und Belehrung desselben über die nothwcndig in einander greifenden Interessen des Publikums und der Eisenbahn-Verwaltungen, auch Mittheilung der in dieser Beziehung ergangenen Entscheidungen der Behörden uuo Gerichte und Erörterungen über dieselben. 4) Technischer Theil, enthaltend Abhandlungen und Besprechungen aus den verschiedenen Zweigen der Technik, welche beim Eisenbahnbaue und beim Eisenbahnbetriebe in Frage sind, Erfindungen, Verbesserungen, Ersparungen re. 5) Statistischer Theil: Frequenz, Einnahmen, Ausgaben, vergleichende Uebersichten aus verschiedenen Betrieben, so weit nicht schon unter Nr. 3 und 4 dergleichen zur Abhandlung gelangt. 6) Auswärtiges Eisenbahnwesen: Mittheilungen aus demselben, so weit in solchem bemerkenswerthe Daten für Reflexionen und Nachah mung zu Gunsten des Deutschen Eisenbahnwesens zu geben und anzu- 7) Literatur, enthaltend Referate, Auszüge und Rezensionen aus und über Schriften und periodischen Blättern, welche das Eisenbahnwesen in irgend welcher Richtung behandeln. 8) Inserate sonstiger Art, betreffend Aufforderung zur Nebernahme von Geschäften, Akkorden, Bestellungen rc. 9) Die Fahrpläne der Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen, welche nach der Weise des französischen Znäicmtour ckss cbewius äs ter" der Zeitung von Zeit zu Zeit als Beilagen beizufügen seh» würden, um an die Stelle der jetzt ans den Bahnhöfen aushängcnden, sehr kostspieligen Fahrpläne des Vereins zu dienen, welche ihrem Zwecke nicht entsprechen. IV. Redakzion des Organs. Diese wesentliche Frage für das Unter nehmen kann nicht anders beantwortet werden, als daß die Redakzion durch einen vom Vereine abhängigen und deshalb von ihm besoldeten Manne wahr zunehmen ist. Die oberste Verwaltung des Blattes, die Anstellung und Leitung des Re dakteurs, die Verhandlungen mit der Verlags-Buchhandlung und sonstige, das Ganze des Unternehmens betreffende Angelegenheiten, der Sitz der Redakzion, müssen der Bestimmung der zu wählenden Redakzions-Kommission überlassen bleiben. V. Kosten des Organs. Die Kosten des Organs sind, so weit sie nicht aus dem Verkaufe des Blattes und durch' Einnahmen für Inserate gedeckt werden können, auf die Kaffe des Vereins zu übernehmen. Bezüglich dieser Kosten dürfte noch Folgendes festzustellen sein. Wir können cs nicht empfehlen, Zwangs-Inserate einzuführen, da die Verwaltungen auf keine Weise abgehalten werden dürfen, der Zeitung reichhaltigen Stoff zu liefern. Es muß aber von dem Ermessen der Redakzion, nach den von der Re- dakzions-Kommission aufzustellenden Normen, abhängcn, ob Mittheilungen der Verwaltungen sich zur unentgeltlichen Aufnahme eignen oder ob sie als Inserate zu behandeln sind. Für diese, so wie Mittheilungen aus dem Publikum, sofern sie sich überhaupt für das Blatt eignen und sofern die Redakzion solche Mit theilungen nicht sich selbst zu eigen machen will, sind von dem Einsender die Jnserzionskostcn zu bezahlen. Da der Verein die gesammten Kosten zu decken haben wird, welche der Verkauf des Blattes und die Jnserzionskostcn nicht bringen, so erscheint es auch nicht nöthig oder zweckmäßig, den Verwaltungen die Haltung einer gewissen Zahl von Ercmplaren der Zeitung zur Pflicht zu machen, vielmehr schlagen wir vor, daß jeder Verwaltung »ach Maßgabe der Beiträge, welche sie an den