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den einen oder den andern Weg enthalten. Ist dies nicht der Fall, so wählt die Versand-Erpedizion auf Gefahr des Versenders denjenigen Weg, der ihr am zweckmäßigsten erscheint" — unverändert aufrecht zu erhalten, durch überwiegende Majorität zum Beschlüsse erhoben. : Lck b. Nach Vorlesung des Kommisstonsberichtcs über die Verpflichtungen der Bahn-Verwaltungen bei Uebernahme von Gütern, welche. mit steueramtlichem Begleitschein befördert werden (E.-Z. Rr. 30) und nach Eröffnung der Dis kussion hierüber, ergriff zunächst.Herr Regierungsrath Mettke das Wort, in dem er sich auf das Entschiedenste gegen den Kommissions-Antrag und die Hin zusetzung des Begleitscheins Nr. I aussprach und beantragte, es bei dem Be schlüsse der Münchener General-Versammlung bewenden zu lasse». Mit der von Herrn Mettke entwickelten Ansicht erklärte sich Herr Direktor Wolff zwar im Wesentlichen einverstanden, er beantragte jedoch aus Zweck mäßigkeitsgründen die Annahme des Kommissions-Antrages. An der fortgesetzten Diskussion hierüber betheiligten sich außer dem Refe renten ferner Herr Regierungsrath v. Duering, Herr Direktor Zenke u.A.m., und wurde schließlich der Kommissions-Antrag mit 96 gegen 31 Stimmen ab gelehnt, so daß es daher bei dem Beschlüsse der Münchener General-Versammlung: „daß die Verpflichtungen, welche den Bahnverwaltnngen nach dem Be schlüsse der Nürnberger General-Versammlung bei llebcrnahme von Gütern obliegen, welche mit Begleitschein befördert werden, sich auch aus Be förderung von Gütern mit Begleitschein II beziehen" — sein Bewenden behält. Lä e trug Herr Direktor Kühlwetter den Kommissionsbericht, betreffend die Deklarazion des §. 10 Nr. 2 des Uebereinkommens über den direkten Güter verkehr wegen der Ersatzleistung für Gewichts-Manco an durchgehenden Gütern (E.-Z. Nr. 30), vor. Gegen den proponirten Antrag der Kommission wurden von den Herren Stadtrath Herrmann, Postrath Grosch und Regie rungrath Mettke Bedenken erhoben, und wurde, nachdem deren Widerlegung durch den Referenten Kühlwetter erfolgt, auch ein von dem Herrn Geheimen Regierungsrath Wern ich gestelltes Amendement zu dem Kommissions-Antrage keinen Anklang gefunden hatte und solches deshalb zurückgezogen worden war, der Kommissions-Antrag, den Absatz 3 des uUueu 2 des §. 10 I. c. dahin zu fassen: „Alle Güter, deren Bestimmungsort an einer folgenden Bahn liegt, müssen auf der Abgangsstazion verwogen werden. Hat die Abgangs- stazion dies versäumt, so haftet dieselbe sür jedes au dergleichen Gütern vorkommende Gcwichts-Mauco allein, und zwar auch dann, wenn auf der Ilebergangsstazion eine spezielle Ncbergabc von einer Verwaltung au die andere und die Annahme Seitens der übernehmenden Verwaltung ohne Vorbehalt stattgefunden hat" — einstimmig angenommen. Lä ä, betreffend den Antrag der K. Bayerischen General-Direkzion auf Herstellung eines authentischen Verzeichnisses der Lieferfristen sämmtlicher Vereins-Verwaltnngen, erklärte Herr General-Dirckzionsrath Nobiling nach Vorlesung des Kommissionsberichtcs durch Herrn Direktor Heuser, daß er Namens der General-Direkzion der K. Bayerischen Verkehrs- Anstalten von dem gestellten Anträge Abstand nehme, und erschien hierdurch dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Auf den Antrag des Herrn Direktor Heuser wurde jedoch noch beschlossen: daß, da das in dem Kommissionsberichte gedachte authentische Verzeichniß der Lieferfristen nicht überall richtig befunden worden seh, die resp. Ver waltungen diese Jrrthümer berichtigen und die betr. Angaben der ge- schäftsführenden Dirckzion zur weitern Mittheilung an die resp. Verwal tungen einsenden sollen. Zn Nr. III. der Tagesordnung, betreffend den Antrag der Dirckzion der Niederländischen Rhein-Eisenbahn-Gesellschaft zu Amsterdam auf Aufnahme in den Verein, trug Herr Direktor Zenke den betreffenden Kommissionsbericht vor. Herr Oberbaurath Mohn protcstirte Namens der K. Hannoverschen Ge neral-Direkzion gegen die Aufnahme der Niederländischen Rhein-Eisenbahn-Ge- sellschaft in den Verein als statutenwidrig. Demnächst sprach sich Herr Direktor Kühlwetter gegen die Richtigkeit der Ausführung des Kommissionsberichtes ans, indem er seinerseits behauptete, daß gerade nach den Bestimmungen des 8- 2 des Vereins-Statuts der gu. Gesellschaft die Aufnahme in den Verein verweigert werden müsse, weil dieselbe ihr Domicil weder in einem zum Deutschen Bundesgebiete gehörenden, noch in einem solchen Lande habe, das unter einer Deutschen Bundesregierung stehe. Herr Direktor Lehmann bekämpfte diese Ansicht ans allgemeinen Gründen, indem er den dringenden Wunsch aussprach, die gll. Gesellschaft in den Verein ausgenommen zu sehen. Auch Herr Regie- rungsrath v. Duering sprach sich diesem Sinne aus. Ebenso Herr Prä sident Mevissen mit dem Bemerken, daß er ans Analogie mit den Oester- reichischen nichtdeutschen Eisenbahnen die Aufnahme der Niederländischen Rhein- Eisenbahn-Gesellschaft beantrage. Gegen die Annahme einer solchen Analogie protcstirte Herr Or. Herz, während er andererseits die Aufnahme der Nieder ländischen Rhein-Eisenbahn-Gesellschaft selbst auf das Lebhafteste befürwortete. Als zur Abstimmung geschritten werden sollte, verlangte Herr Oberbaurath Mohn zunächst die, Herbeiführung einer Beschlußnahme darüber: ob der Z. 2 des Vereins-Statuts überhaupt im rechtlichen Sinne des Wortes die Aufnahme der Niederländischen Nheiu-Eisenbahn-Gcsellschaft in den Verein gestatte, demzufolge die betreffende Frage an die Versammlung gestellt, solche aber von derselben mit überwiegender Majorität abgelehnt wurde. Sodann wurde die Aufnahme der Niederländischen Rhein-Eisenbahn- Gesellschaft in den Verein mit sämmtlichen gegen 8 diffentirende Stimme» beschlossen. Der darauf gerichtete Antrag, ob §. 2 des Vereins-Statuts mit dem Zusatze: Außerdem bleibt cs ausnahmsweise der General-Versammlung Vorbe halten, auch solche nichtdcutsche Eisenbahn-Verwaltungen aus deren An trag in den Verein aufzunehmcn, welche zu den Deutschen Bahnen in näherer mittelbarer oder unmittelbarer Beziehung stehen, versehe» werden solle, wurde schließlich von Herrn Direktor Fournier im Namen der geschäftsführenden Dirckzion zurückgezogen. Zu Nr. IV. der Tagesordnung, betreffend die Revision des Vereinskarte n- Reglements, trug Herr Direktor Zenke den Kommissionsbericht vor, und wurde bcmnächst der Antrag der Kommission, nach welchem „die außerordentliche Revision des Vereinskarten-Neglemeuls für geschlossen zu erachten und der, eine regelmäßige 3jährige Revision des Reglements vorschreibcnde, interimistisch gestrichene §. 14 desselben wieder Platz zu greifen habe" — ohne alle Diskussion angenommen. Zu Nr. V. der Tagesordnung, betreffend den Antrag der Versammlung Deutscher Eisenbahn-Techniker auf Einführung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Eisenbahnen, trug Herr Professor Stummer den Kom missionsbericht (E.-Z. Nr. 28) vor. Herr Oberbaurath Mohn erklärte zwar die Arbeit der Kommission für eine sehr dankenswerthe, glaubte aber annehmen zu dürfen, daß eine weit durchgreifendere Arbeit, betreffend die Längenmaße, vom Deutschen Bunde ausgehend, in nahe bevorstehender Zeit erscheinen werde, und beantragte er deshalb: den Kommissionsbericht nicht weiter zur Beralhung zu stellen und die ganze Angelegenheit bis zur nächsten General-Versammlung zu vertagen. Dabei übergab Herr Mohn dem Präsidio ein vom Vorstande des Archi tekten- und Ingenieur-Vereins für das Königreich Hannover zu besonderen Zwecken ansgcarbeitetcs Gutachten über das einheitliche Maßsystem in einer Anzahl von 12 Eremplaren mit dem Ersuchen, dieselben an die Mitglieder der Kommission vertheilen zu lassen. Gegen den Antrag auf Vertagung sprach sich Herr Rcgierungsrath v. Burg entschieden auS. An der demnächst eröffneten Debatte betheiligten sich die Herren Giles, v. Ruppert und Mevissen, von denen der Letztere die Annahme des KommissionSberichts auf das Lebhafteste befürwortete. Der Antrag des Herrn Mohn auf Vertagung gelangte zuerst zur Abstim mung, wurde aber mit überwiegender Majorität abgclchnt. Hiernach bedurfte es einer Abstimmung über den Antrag ust 1 des Kommissionsbcrichtes: „Es soll die Einführung eines einheitlichen Maßes bei den Deutschen Eisenbahnen beschlossen werden" — nicht mehr. Die Kommissions-Anträge sä 2: „Als Einheit des Längenmaßes gilt der Fuß von der Länge des Ba dischen, welcher - ist 30 Cenlimetcr. Seine Benennung ist „Vereins- Fuß." und u<I 3: „Die Eintheilung des Vereins-Fußes geschieht in zehn Vereins- Zoll", des Zolls in zehn „Vereins-Linien" re. Aufwärts sind zehn Fuß -- einer „Vereins-Ruthe", 25,000 Fuß oder 2500 Ruthen — einer „Vereins-Meile" — wurden mit sehr bedeutender Majorität angenommen. In Betreff des Antrags nä 4 endlich: den Vereins-Verwaltungen die thunlichste Anwendung dieses Vereins-Maßes in ihrem Bereiche anzu empfehlen erhoben sich Differenzen darüber, von welchem Termine an die fragliche Bestimmung ins Leben treten, namentlich darüber, ob dies vom 1. Januar 186l oder erst vom 1. Januar 1862 ab der Fall seyn solle. Durch di- er folgte Abstimmung wurde jedoch der gestellte Antrag: daß die Bestimmung des Termins der nächsten General-Versammlung Vorbehalten werden solle, mit 67 gegen 62 Stimmen zum Beschluß erhoben. Hiermit wurde die heutige Sitzung geschlossen. Fortgesetzt Danzig, den 31. Juli 1860. In der heutigen Sitzung wurde das Protokoll über die gestrige Berathung vorgelesen und, nachdem verschiedene Erinnerungen dagegen gemacht und erledigt Worden waren, von der Versammlung genehmigt. Demnächst trug Herr Direktor Zenke den Antrag des Vcrwaltungsraihs der Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft st. st, Breslau den 27. Juli e.