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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 25.02.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19100225012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1910022501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1910022501
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-02
- Tag 1910-02-25
-
Monat
1910-02
-
Jahr
1910
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Dr-ufl«-Prri- O, L«chp, »»» »—«»« »«ch «O«, lrchikr »n» Svedilrur» >«»l »«glich in» Han» Ebrach«: VV m»»atl„ L.1H chk viertiliSdrl. Bet »ni«r» stttiai« ». >n» vadmeftellen adkiebolt: 7S 2Z »««tU, K.SL »ier1«Iit-rt. Lurch »t« V»! innerhalb lvauilchlanbs und dar dauchh»» Nolonien virrlelltbrt. U.I« ^ss, »auatl. 1.20 autlchl. Poftdrftrllgrld. Ferner in Belgie», Länemarl, dan Dauauftaaren, Italien, Iluremburr, «lederlaude, lltar» wegen, Leuereeich-Ungar», dluilaad, schweben, »chwei, ». bpanieu. In alle» übrigen Staaten nur direkt durch d« GeichLirlüell« »1 «lat« erhältlich. Ta« i!eiv,iger Lagedlatt erichemi 2 mal itglich, Sann- u. geiiriaa» nur Margen«. Abaaoenient-lilnnadiu«: Augukulplatz 8, bei vnleren Träger», Filiale», Spediteure» und Dmahmeftelle». ieeui« P,»«nN»e, und Briefträgern. rin,«l»»rk»us«prel» der «dnrgen» au«gal» 10 2h, der ^bendontgab« S ch. Siedaktion und MeschäktS-eller Iohannidgalfe 8. Ferniprecher: I46V2, 14 Ei, I4SS4. Morgen-Ausgabe. UfipMtrTagMM Handelszeitung. Amtsblatt des Rates und des Volizeiamtes der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis chr Juierate au« hewlig nnb Umgebung bw kgeivaliene LV mm breite Peritzecke 2b di« 74 mm breite Reklamejeile I van aniwärt» liv 2H, Reklamen l.Ät ,E; Juierate »an Bedbrden im amtlichen Teil die 74 mm breit« Petitjeile 2H. GeichLitran,eigen mit P!atzvori»risten und in der Nbendauigabe im Preile erhöh Rabatt »ach Taris. Beilagegebühr b p. Laufend exkl. Postgebühr. Fefterteilte Aufträge können nicht zurück gezogen werden. Für da« Erscheinen an veckimmten Tagen und Plätzen wird leine Garantie übernommen. An,ei^n-Annahme: AuguNu-vlatz 8, vei sämtlichen Filialen u. allen Annoncen- ibrpedilionen de« In- und Äuülande«. Hauvi-diliale verll»: larl Lnncker Her,ogl. Biyr. Hofbuch- bandlung, Lützowstiatze 10. iTelephon VT, ^lr. 4-ioO^. Haupt-Filiale Dresden: Teeslratze «, I (Telephon 402li. Nr. SS. Freitag, üe» 25. Februar lSio. 101. Zshrgsntz. Dss lvichttglte. * Der Minister des Innern Graf Vitzthum von Eckst ädt erklärte am Donnerstag in der Zweiten Kammer, die Regierung habe bis jetzt keine Veranlassung, von ihrem ableh nenden Standpunkte in der Frage der Schi ff - fahrtsabgaben abzugehen. (S. Land tagsbericht.) * Die Erste Kammer hielt am Donnerstag eine kurze Sitzung ab. (S. Landtagsbericht.) * In der Zweiten Kammer kam es am Donnerstag infolge einer vor Eintritt in die Tages ordnung abgegebenen Erklärung des Ab geordneten Langhammer und im Anschluss daran bei dem Rechenschaftsbericht über das Kapitel „Dresdner Journal" zu lebhaften Aus einandersetzungen zwischen der Regie rung und den Nationalliberalen. (S. Landtagsbericht.) * Der Reichstag setzte am Donnerstag die Debatte über das Reichsamt des Innern fort. (S. Reichstagsbericht.) * In der Donnerstagssitzung des Bundes- rates wurde der Vorlage, betreffend die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Kanada, die Zu stimmung erteilt. * Am Donnerstag fand in Dönhofsstedt (Ost preußen) die Beisetzung der Leiche des Reichs tagspräsidenten Grafen Stolberg statt. (S. Dtschs. R.) * Ueber das Ergebnis des Besuchs des Grasen Aehrenthal in Berlin wird ein amtliches Communiqu« veröffentlicht. (S. Dtschs. R.) Jur Reform üer SrltenKsmmer. Don Landgerichtsdircktor Franz Hettncr, Mitglied der Zweiten Ständekammer. In der „Leipziger Zeitung" ist ein ohne Zweifel von der Regierung selbst herrührcnder i Artitel veröffentlicht worden, der sich mit dem Schicksal des von der nationalliberalen Fraktion der Zweiten Kammer zur Reform der Ersten Kammer gestellten Antrages beschäftigt und von einem Mißerfolge dieses Antrages spricht, die Partei auch davor warnt, sich wegen dieses Mißerfolges in Pessimismus versetzen und dadurch zu neuen taktischen Fehlern verleiten zu lassen. Es kann nicht meine Aufgabe sein, in einem kurzen Zeitungsaufsatze den vielen Mißverständ nissen und Irrtümern zu begegnen, die sich in dem offiziösen Artikel befinden; dazu wird an anderer Stelle Gelegenheit sein. Nur einige Punkte muß ich doch schon jetzt hervorheben. In unserem Verfassungsleben hat es bisher als erster Grundsatz gegolten, daß wir eine vom Parlament unabhängige, eine über den Parteien stehende Regierung haben. Ist dem aber so, dann muß auch die Regierung die Führung haben und muß das, was sie für richtig hält, durchzusetzen suchen, auch wenn sie vorher nicht der Zustimmung des Parlaments sicher ist; sie muß dieses durch ihre Gründe zu gewinnen suchen. So hat es Graf Hohenthal gemacht, als er die Wahlrechtsvorlage einbrachte, und er hat dadurch das Parlament gezwungen, auch seiner seits positive Arbeit zu leisten, und schließlich den Erfolg gehabt, daß ein allen gesetzgebenden Faktoren annehmbares Werk zustande kam. Hätte Graf Hohenthal geglaubt, abwarten zu sollen, welche Stellung die Zweite Kammer da mals „zu der sie in so hohem Maße berühren den Angelegenheit" einnähme, und die Ein bringung seiner Vorlage davon abhängig ge macht, es wäre nie zu dieser Einbringung ge kommen. Ist deshalb schon dieser von der Kgl. Staatsregierung in ihrer am 17. Februar in der Zweiten Kammer abgegebenen Erklärung eingenommene Standpunkt unhaltbar, so er scheint er noch weniger angemessen, wenn man bedenkt, daß bereits am 8. Dezember 1905 ein Gesetzentwurf über die Erste Kammer von der Regierung selbst eingebracht war, und daß in der vorigen Session hierauf gerichtete An träge von allen Parteien des Hauses, auch von der konservativen, gestellt waren und nur nicht erledigt worden sind, weil erst das Wahlgesetz für die Zweite Kammer fertiggestellt werden sollte. Dieses ist aber geschehen, und nun war es einfach Pflicht der Regierung, wenn sie, wie sie selbst sagt und auch in dem Artikel der „Leipziger Zeitung" ausführt, den allergrößten Wert darauf legt, die Industrie in der Ersten Kammer durch hervorragende Persönlichkeiten vertreten zu sehen, und ihr die Vermehrung der industriellen Vertreter in der Ersten Kammer erwünscht ist, nun selbst eine Vorlage zu machen und gar nicht erst die Anträge der Parteien abzuwarten. Denn darüber kann doch kein Zweifel bestehen, daß die in der „Leipziger Zeitung" dafür, daß eine solche Reform zurzeit nicht opportun sei, angeführten Gründe einer eingehenden Prüfung nicht standhalten. Ein mal der persönliche Grund, daß ein neuer Minister des Innern an seinem Platze sei. 2a, war denn Graf Hohenthal bei der Ein bringung seiner Wahlrechtsvorlage nicht auch neu? Daß sich die parlamentarischen Verhält nisse in der Zweiten Kammer verändert hätten und dort eine sichere Majorität nicht vorhanden sei, könnte doch nur von Einfluß sein, wenn die Regierung sich den parlamentarischen Macht verhältnissen unterwerfen und auf eine eigene Politik verzichten wollte. So wäre es denn von der Regierung richtiger gewesen, gar nicht erst die Initiative der Parteien abzuwarten, sondern die von ihr selbst als richtig erkannte Reform durch Vorlegung eines Gesetzentwurfes ein zuleiten. » Nachdem sie dies nicht getan hat, darf sie es den Parteien nicht verübeln, wenn sie ihrerseits vorangehen. Daß sie hierauf sich ablehnend ver hält, obwohl sie das Bedürfnis zu der Reform einräumen muß, sucht sie außer damit, daß sie zurzeit nicht opportun sei, durch die nach ihrer Ansicht nicht sachgemäße Art des Vorgehens der Nationalliberalen zu begründen. In der „Leipziger Zeitung" werden den Nationalliberalen zwei Vorwürfe gemacht: einmal der, daß ihr Antrag nicht bestimmt genug sei, sodann der, daß sie nicht vorher Füh lung mit der Negierung gesucht hätten. In der vorangegangenen Session hatten die Nationalliberalen ganz bestimmte Forderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Vertreter von Industrie, Handel und Gewerbe in der Ersten Kammer, als auch hinsichtlich der Art der Wahl gemacht. Es ist dies im diesjährigen Anträge absichtlich vermieden, und zwar, wie für jeden unbefangenen Beurteiler klar sein mußte, in dem Bestreben, es auch den andern an der Gesetzgebung beteiligten Faktoren zu ermög lichen, auf den Boden des Antrages zu treten und so die Erzielung eines positiven Ergebnisses zu erleichtern. Daß eine berufsständische Zu sammensetzung der Ersten Kammer weder von der Regierung noch von der Ersten Kammer selbst zugestanden werden würde, daß vielmehr gerade nur aus dem Wege, den die National liberalen jetzt betreten haben, etwas zu erreichen sei, ist bei den früheren Verhandlungen so aus drücklich erklärt worden, daß die Gestaltung des Antrages doch gerade ein Entgegen kommen gegen diese Anschauungen bedeutete. Jetzt aus ihr einen Vorwurf herzu leiten, ist also nicht angängig. Streitig ist nur die Zahl und die Frage, ob eine Wahi zuge standen werden kann oder nicht. Und gerade Aufgabe der Regierung wäre es gewesen, hier über eine Verständigung zu versuchen. Indem sie an diese Aufgabee nicht heranging, hat sic allerdings das Vertrauen, das die national liberale Partei in dieser Beziehung in sie setzte, schwer enttäuscht. Wenn ferner im Anschluß an die Feststellung der Tatsache, daß die Wahlen einen starken Ruck nach links gebracht hätten, in der offiziösen Auslassung gesagt wird, es sei „begreiflich, daß die nationallibcrale Partei den Sieg über die Konservativen auszunützen und den geschlagenen Gegner auch in der Burg der Ersten Kammer noch aus der ausschlaggebenden Stellung zu drängen sucht", so brauche ich dem gegenüber nur daran zu erinnern, daß der gleiche Antrag schon im Jahre 1905 gestellt und seitdem regelmäßig wiederholt, ja in diesem Jahre gegenüber den vorhergehenden sogar nicht unerheblich eingeschränkt worden ist. Gerade die von mir dem Antrag gegebene Begründung, insbesondere die Ausführung, daß die National liberalen an dem Charakter der Ersten Kammer nichts aeändert wissen wollen, hätte doch wohl genügen sollen, um den Verfasser des offiziösen Artikels von der Aufstellung einer derartigen Behauptung abzuhalten. Der Nachdruck der ganzen Auslastung scheint mir in den Worten zu liegen, daß eine Partei, die die führende im Parlamente sein will, sich nicht den Luxus leisten könne, „ihre Anträge mit souveräner Selbständigkeit einzubringen," Die nationalliberale Partei hat in der Zweiten Kammer nicht die Mehrheit, sie ist auch bisher Regierungspartei nicht gewesen, im Gegenteil von dem Einfluß an den Regierungsgeschüften möglichst ferngehalten worden. Wenn die Re gierung den durch die Wahlen veränderten Verhältnissen Rechnung tragen und künftig ihre Politik mit der nationalliberalen Partei machen wollte, so wäre es ihre Pflicht gewesen, die not wendige Fühlung zu suchen. Das hat sie aber nicht getan, ja, sie hat sogar in der Kammer keine Gelegenheit oorübergehen lassen, sich in den schärfsten Gegensatz zu dieser Partei zu stellen und nahezu jeden Wunsch, der von ihr ausging, zurückzuweisen. Außerdem heißt es doch wohl, eine unberech tigte Forderung an die Partei stellen, daß sie nur um deswillen, weil sie zu einer Macht im Parlamente geworden ist, ihre Selbständigkeit aufgeben soll. Das liegt aber in der Forde rung, daß sie, ehe sie Anträge einbringt, erst mit der Regierung darüber verhandeln soll. Denn entweder Hütte dies zur Folge, daß die Partei sich dem Willen der Negierung unter wirft, oder es würden jene unberechtigten Ein flüsse herbeigeführt, die früher — ob mit Recht oder Unrecht bleibe dahingestellt — der konser vativen Parteiführung vorgeworfen worden sind. Wenn sich aber wirklich die Regierung von -iner vorherigen Aussprache mit den Führern der nationalliberalen Partei etwas versprochen hätte, warum hat sie dann nicht nach Ein bringung des Antrages eine solche herbeigeführt, warum hat sie dann nicht versucht, durch ihre Gründe eine Aenderung in der Haltung der Partei herbeizuführcn? Zeit und Gelegenheit dazu wären zur Genüge vorhanden gewesen. Die Vorwürfe der „Leipziger Zeitung" gegen die Partei könnten deshalb nur die Regierung selbst treffen. Die nationalliberale Partei bedauert die Haltung der Regierung außerordentlich, aber nicht um ihrer selbst willen, nicht, weil sie da durch etwas einbüßt, nein, nur um der Sache willen, weil einmal durch diese Haltung der Negierung durchaus berechtigte Wünsche weiter Bevölkerungskreise zurückgedrüngt werden, und sodann, weil durch sie das Vertrauen dieser Bevölkerungskreise in die Regierung gemindert wird. Die nationalliberale Partei ist sich der Ver pflichtung, die ihr dadurch obliegt, daß in der Regel ohne sie eine Mehrheit in der Zweiten Kammer nicht möglich ist, voll bewußt und wird sich in ihrer Absicht, demgemäß mit der größten Gewissenhaftigkeit wie bisher, so auch in Zu kunft positive Arbeit zu leisten, auch durch solche Absagen, wie sie ihr in dieser Session von der Regierung schon so häufig zuteil geworden sind, nicht abbringen lassen, aber sie muß auch an ihren Grundsätzen festhalten, kann von ihrer Ucberzeugung nicht abweichen, unv muß deshalb solche Anträge stellen, die sie im Interesse des sächsischen Staates und des sächsischen Volkes für notwendig hält, nicht aus dem Gefühle souveräner Selbständigkeit heraus, sondern aus der für jeden au der Gesetzgebung beteiligten Faktor allein maßgebenden Pflicht heraus „das unzertrennliche Wohl des Königs und des Landes möglichst zu fördern". Trifft sie auf diesem Wege mit der Regie rung zusammen, so wird sie das nur freuen können, im andern Fall wird sie sich von jedem Pessimismus frcihalten und so arbeiten, wie es ihr die Pflicht gebietet. Deutlches Reich. Leipzig, 25. Februar. * Der Landtag und der Tod des Reichstagsprosi- denten. Der sächsische Landtag hat seiner Trauer beim Heimgänge des Reichstagspräsi denten Grafen Stolberg dadurch Ausdruck gegeben, daß er einen großen Lorbeerkranz mit weißer Schleife und der Inschrift: „Dem Präsiden ren des Reichstages. Die Ständekammer des König reichs Sachsen", an der Bahre des Verewigten hat niederlegen lassen. * Ein Nachspiel zur letzten Landtagswahl. Wegen Beleidigung eines Gendarmen war vom Schöffen gericht der nationalliberale Landtagsabgeord- neteClaußin Plaue bei Flöha zu 200 .X Eeld- strafe verurteilt worden. Dagegen hatte C. Be rufung beim Landgericht Chemnitz eingelegt, das sich nun damit zu beschäftigen hatte. Folgender Vor gang bildete die Grundlage der Anklage. Am 10. Ok tober 1909, also kurz vor den Wahlen, hielt der Be schuldigte eine öffentliche Wählerversammlung im Gasthofe zu Falkenau ab. In dieser waren der Eemeindevorstand, der Obergendarm und der Polizist alsUeberwachendc und außerdem noch der Gendarm Weiße an wesend, der gegenüber dem Podium, von dem aus C. sprach, vor dem Büfett auf und ab marschierte und den Referenten C. wiederholt fixierte. Das störte Clauß, der plötzlich sein Referat unterbrach und die Frage an den Gendarmen stellte, ob er als East oder als Ueberwachender anwesend sei. Als der Beamte darauf nicht reagierte, wiederholte C. die Frage in lautem Tone und fügte hinzu, daß er sich leben solle, wenn er als East da sei, sonst aber solle er hinaus gehen, denn Uebcrwachung sei genügend da. Andern falls werde er sich über ihn beschweren. Clauß be merkte in der Verhandlung, daß seine Versa >n m- lungen in übertriebener Weise über- wachtwordenseien. So auch diese. Außerdem habe er sich über das herausfordernde Verhalten des Gendarmen Weiße erregt. Er bestritt aber entschieden die Beleidigungsabsicht, auch sei er der Meinung ge wesen, daß er nach dem Vereinsgesetz den Gendarmen nicht zu dulden brauche, weil schon überwachende Be amte genügend im Saale waren. Er beantragte Freisprechung, da er in Wahrung berechtigter Inter essen gehandelt habe. Nach If-sttündiger Beratung wurde das Urteil verkündet, das auf Verwerfung des Rechtsmittcls lautete. Begründend wurde ausgesührr, daß das Berufungsgericht den Ergeb nissen des Schöffengerichts beigetreten sei. Danach hat der Beschuldigte dem Gendarmen in befehlendem und schreiendem Tone pflichtwidriges Verhalten vor geworfen und ihm Weisungen gegeben, sich zu setzen oder zu entfernen, und damit vor der Versammlung empfindlich bloßgestellt und beleidigt. Dazu habe der Beschuldigte kein Recht gehabt, denn der Gendarm sei von der Amtshauptmannschaft aus sicher heitspolizeilichen Gründen in di-- V>-s sammlung geschickt worden und habe nur seine Pflicht getan. — Die reichlich starke „Uebcrwachung" der Versammlung — nebenbei bemerkt kennt das Neichs- vereinsgesetz nur noch den Begriff der von der Re gierung „beauftragten", nicht aber mehr der „überwachenden" Beamten für politische Versamm lungen — wird zweifellos in der Zweiten Kammer zur Sprache kommen. Sie ist ja auch mit den Er klärungen des sächsischen Bundesratsbevollmcichtiqten Geh. Rats Hallbauer im Reichstage schlechter dings nichtinEinklangzubringen. Jeden falls liegt hierin ein neuer Anlaß zu Zusammen stößen zwischen Regierung und Nationalliberalen. * Die Vorlage über die Entlastung des Reichs gerichts ist im Bundesratsplenum bisher noch nicht erörtert worden und wird in den nächsten 11 Tagen wohl auch nicht zur Beratung gelangen. * Wegen Verdachts des Landesverrats verhaftet. Auf Veranlassung der elsässischen Justiz behörde ist aus Grund eines vom Untersuchungs richtcr des Reichsgerichts ergangenen Haftbefehls in Kiel ein unter Sittenkontrolle stehendes, zugereistes Mädchen wegen Verdachts des Landesverrats ver haftet worden. * Ueber das Ergebnis des Besuchs des Grasen Aehrenthal in Berlin und ganz besonders über den Inhalt und das Ergebnis der politischen Unter haltungen, die Graf Aehrenthal in Berlin gepflogen hat, veröffentlicht das offiziöse Wölfische Bureau fol gendes Communique: „seit dem Bestände des engen Bundesverhältnisses zwischen Deutschland und Oester reich-Ungarn gehört der persönliche Gedankenaus tausch zwischen den führenden Staatsmännern beider Reiche zu den Traditionen der Kabinette von Berlin und Wien. Eine Bekräftigung dieses alten Brauches muß in der Reise des Grafen Aehrenthal nach Berlin und in dem Besuche erblickt werden, den der öster reichisch-ungarische Minister des Aeußern dem deut schen Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweq in Erwiderung von besten vorjährigem Besuch in Wien abstattete. Beide Staatsmänner hatten neuerdings die ihnen erwünschte Gelegenheit, sich über die ver schiedenen politischen Fragen, die in letzter Zeil in Diskussion standen, aussprcchcn zu können. An knüpfend an ihre Unterredungen vom vorigen Herbste waren sie in der Lage, festzustcllen, daß ebenso Deutschland wie Oesterreich-Ungarn die Erhaltung des «in tun guo im nahen Orient anstreben, und daß sie die weitere Kon solidierung der inneren Verhältnisse des ottomanischen Reiches mit ihren Sympa thien begleiten. Herr Graf Aehrenthal und Herr v. Bethmann Hollweg verblieben bei ihrer ruhigen Beurteilung der nächsten Zukunft so wohl was die Lage in Europa im allge meinen als auch die Entwickelung im nahen Orient anbelangt. Diese Zuversicht stützt sich vor allem auf das Bundesvcrhältnis beider Staaten zu Italien, sowie auf die günstige Ent wicklung der Beziehungen Deutschlands und Oester reich-Ungarns zu den anderen Ak ächt en, welche die so notwendige Erhaltung der Eintracht unter den Mächten wirksam zu fördern geeignet sind." * Die Budgetkommission des Reichstags setzte am Donnerstag die Beratung des Marineetats bei den artilleristischen Armierungen fort. Zum Bau einer Werkstatt und zur Herstellung von Schiffs turbinen in Wilhelmshaven werden als erste Rate 300 000 .X gefordert. Der Ecsamtanschlag beträgt 700 000 .«. Der Staatssekretär führte aus. Wilhelms haven sei unser einziger Stützpunkt in der Nordsee, wo wir in zwei Jahren eine Anzahl Turbinenschiffe stationiert hätten. Die Werkstatt sei als Reparatur werkstatt gedacht. Im wesentlichen handele es sich um den Bau von Kränen. Der Staatssekretär verwahrte
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