Volltext Seite (XML)
wir haben «in Iiinnierz« vermieten Von Ma; Neal. Meine Iran und lch waren auf den, wie und dunkle, geradezu genialen Gedanke» gekommen, eines unserer Zimmer zu vermieten. Wem von und beiden diese samoje Idee zuerst etngcjallen ist, meiner Iran oder mir, das weiß ich mchl mehr genau; aber ich vermute, meiner Fraii, weil ne nur ictzl hestlge Vorwürse macht, datz ich mich aus so etwas Tummes eingelassen habe. Aber vor Wochen, alü wir den Plan mit säst jugendlicher Be geisterung sagten, da waren wir und über die Gründe, die das Ver mieten eines unserer Zimmer als höchst wünschenswert erscheinen liegen, vollkommen einig. Erstens hatten wir ein Zimmer übrig, in dem nch lediglich undenvligte Möbelstücke, auSranglerle Nippsachen, Listen mit allen Bücher» und andere Gegenstände beianden, wie sie in einer zwanzigjährigen, sonst aber sehr glücklichen Ehe überflüssig zu werden pflegen. Zweitens hatten wir die lleberzeugung gewonnen, daß cs sehr angenehm sei, einen Teil des Mietzinses auf tragsähigere schultern abzuwälzen, und drillens waren wir der Meinung, daß das Vermielen eines Zimmers vielleicht eine neue Note in die gleichförmige Melodie des Alltages dringe. Tie beiden ersten Gründe sind rein praktischer Natur; sie stammen von meiner Frau, der dritte hat mehr psychologisch-eihischen Eharakter; er ist mein Werk. Ich muh übrigens betonen, das; wir noch nie in unserem Leben vermietet Haden, aber wir taten so, als ob wir dieses angenehme Ge schäft schon seit Jahren betrieben. Zunächst räumten wir die über flüssigen Gegenstände auf den Speicher, dann stellten wir die Möbel einige Male uni, setzten die ausrangicrten Nippsachen in das richtige Licht und liehen die Fenster putzen, um dann unser mühevolles Werk mit dem Bewn lsein zu betrachten, dass wir mit gutem Gewissen von einem sehr sch n möblierten Zimmer sprechen konnten. Wenigstens von unserem 'trndpunkte als Vermieter aus; das Urteil eines Mieters darül r einzuholen, hatten wir leider nie Gelegenheit. Selbstoersi ualich galt uns als oberster Grundsatz: nur einen soliden, feinen ?errn oder eine „ebensolche" Dame einziehen zu lassen, so eine Art Ueb-rmensch an Tugend, Anspruchslosigkeit und Distinktion. Zuerst dachten wir an einen Grafen oder eine Baronin, eventuell hätten wir das Zimmer auch noch an einen höheren Staatsbeamten oder eine Lffizie.switwö abgegeben. Wenn man zum erstenmal Zimmer vermietet, ist man durch und durch Optimist; man hat noch Illusionen. Am besten hofften wir die Personalsrage in unserem Sinn dadurch zu lösen, daß wir den Preis des Zimmers in Einklang brachten mit der Anforderung, die wir an das soziale Niveau unseres künftigen Mieters stellten. Man kann sich also ungefähr vorstellen, was unser Zimmer kosten sollte. Uns schien der Preis sehr angemessen; denn wenn man zum erstenmal Zimmer vermietet, hat man noch lebhafte Phantasie und höhere Gesichtspunkte. Ter Gegenseite allerdings schien die Phantasie und jeder höhere Gesichtspunkt abhanden gekommen zu sein, denn sie protestierte durch passive Resistenz. Der nächste wichtige Schritt, den wir zu tun hatten, war natürlich, eine Annonce aufzugeben. Wir machten ungefähr an die zehn Ent würfe, bis wir die richtige Fassung gesunden zu haben glaubten. Heute wissen wir ja, daß sie nicht die richtige war; aber damals waren wir von der Eigenart, Prägnanz und der unwiderstehlichen Wirkung, die sie auf alle Zimmerbedürftigen ausüben muhte, vollkommen überzeugt. Au dem Vormittag, an dem die Annonce in der Zeitung erschienen war — wir lasen sie mindestens ein dutzendmal mit außerordentlicher Hochachtung vor uns selbst — hatte unsere Hausglocke ein hartes Stück Arbeit. Sooft es klingelte, schlugen unsere Herzen unwillkürsi^ höher: ein Mieter! Wir hatten sogar unfern Sonntagsstaat angelegt, um einen möglichst guten, dem Zimmerpreis entsprechenden Eindruck zu machen. Aber es waren nuL Annoncenakquisiteure, die die Bedeutung ihrer Zeitungen für derartige Anzeigen anpriesen, dann ein paar Herren von Wohnungsnachweisbureaus, die das Zimmer mit Kenner miene prüften und als Resultat dieser Prüfung eine Mark Einschreib- gebühr und. falls das Zimmer durch das Bureau vermietet werden sollte, zehn Prozent der ersten Monatsmiete verlangten, was ich sehr einleuchtend und sehr vielversprechend fand, wenigstens für die Bureaus. Außerdem brachte der Briefträger einen Stoß Empfehlungen von Möbelgeschäften, die höchst preiswerte Herrenzimmer und Damen boudoirs in allen Stilarten anboten. — Sonst kam niemand, auch die nächsten Tage nicht, weder ein feiner, solider Herr, noch eine „eben solche" Dame. Nun versuchten wir es mit Offerten. Davvn versprachen wir uns ungeheuer viel. Ich zweifle ja nicht, daß alle jene, die tiefer in die Ge heimnisse des Zimmervermietens eingedrungen^sind, stillvergnügt oder boshaft vor sich hinlächeln werden, wenn sie etwas von Offerten hören. Doch das kann uns nicht hindern, die Offerten für eine vortreffliche Einrichtung zu halten. Wir studierte» also z» der Zeirung die Zimmer gesuche, wobei wir besonders diejenigen berücksichtigten, die unter Ehisfre „Trautes Heim", „Gut ausgehoben", ;,Buen retiro", „Am stillen Herd" und derartigen gefühlvollen Andeutungen einzusenden waren. Wir vermuteten dahinter Leute, die echtes deutsches Gemüt besitzen. Tu lieber Gott, man ist so leicht geneigt, von seinen Neben menschen nur das Beste zu denken, wenn man ein Zimmer zu vermieten hat. Später soll das anders werden, habe ich mir sagen lassen. Alle jene Gesuche, worin ein eigener Trcppeneingang verlangt wird, herben wir natürlich voll sittlicher Entrüstung unbeantwortet gelassen, schon deshalb, weil unser Zimmer keinen eigenen Trcppeneingang hat. Da für pries ich aber in meinen Briefen die Vorzüge unseres ZimmerS mit flammenden Worten und schilderte die gemütliche Einrichtung, die prachtvolle Aussicht auf die Dächer der Nachbarhäuser und den modernen Komfort in den verlockendsten Farben, so daß ich mir oft im stillen, da mit cs meine Frau nicht hörte, kopfschüttelnd sagte: Wir sind doch eigentlich rechte Esel, daß wir ein so schönes, bequem und prächtig möbliertes Zimmer nicht selbst benützen, statt es zu vermieten. Dieser Ansicht scheinen bis jetzt auch die Mieter gewesen zu sein: sie wollten uns offenkundig dieses Juwels von einem Zimmer nicht berauben. Als ich den einhundertundsechsundfünfzigsten Offerlbrief ab gesandt hatte, beschäftigte ich mich unwillkürlich mit dem Problem, was eigentlich die Leute, die durch eine Annonce ein Zimmer suchen, mit den vielen Briesen anfangen, die sie unstreitig erhalten. Ich stellte mir vor, sie würden die angebvtenen Zimmer der Reihe nach ansehen und sich dann das passendste curswählen. Wenn sich der Vorgang tatsächlich so abspielt, dann scheinen sie aber nur die Zimmer der anderen anzu sehen und das unsere mit einer gewissen Aengstlichkeit zu vermeiden. Darum glaube ich weit eher, daß die meisten Mieter nur Autographen sammler sind. Inzwischen habe» sich in unserem Zimmer wieder unbenötigte Möbelstücke, ausrangierte Nippsachen und sonstige überflüssig ge wordene Gegenstände angesammelt. Ich aber schreibe unentwegt Offert briefe; ich vernachlässige meine Freunde, versäume meine Berufs pflichten; wir vergessen oftmals das Mittagessen, lassen alle Rechnungen unbezahlt und haben bereits das dritte Dienstmädchen. Nachts quälen mich furchtbare Träume: ich sehe einen langen Zug feiner, solider Herren und „ebensolcher" Damen zuschreiten, und dann schreie ich im Schlaf anastvoll ans: Wir haben ein Zimmer zu vermieten! Wenn ich auf der Straße Bekannten begegne und sie mich teilnehmend fragen, warum ich so schlecht aussehe, dann zucke ich resigniert die Achseln und stöhne: Wir haben ein Zimmer zu vermieten! Wie das noch enden soll? Wir wissen es nicht. Vorläusio aber schreibe ich noch immer Offertbriefe. Rechtspflege. Die ausgetretene Stufe. Eine Frau besorgte bei Hellem Tageslichte in einem Laden, den der Inhaber von dem Hauseigentümer abgemietet batte, ihre Einkäufe. Vor der Ladcntür lag eine durch die langjährige Benutzung ausgelaufene Steinstuse. Als die Frau den Laden verließ und den Fuß auf die unebene Stufe nur unsicher aufsetzte, kam sie zu Fall und trug schwere Verletzungen davon, für die sie den Hauseigen tümer verantwortlich machte, weil es seine Pflicht gewesen sei. durch Be- seitigung der ausgelaufenen Stufe für bessere Sicherheit im Verkehr zu sorgen. Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung des gegen- seitigen Verschuldens den Hauseigentümer zu einem Teil verurteilt. Seinen Einwand, nicht er als Hauseigentümer, sondern der Mieter, der das Geschäft betreibe, könne für den Unfall verantwortlich gemacht werden, hatte das Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wies das Reichsgericht die Klägerin ganz ab. Der Ansicht des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin sich auf jeden Fall an den Hauseigentümer halten könne, trat das Reichsgericht zwar bei. „Auch wenn der Laden vermietet war", heißt es in dem Urteile, „blieb für den baulichen Zustand der Stufe der Hauseigentümer als der jenige, der den dem öffentlichen Verkehr geöffneten Laden mit seinem Zugänge dem Mieter zur Benutzung als Laden überlassen hatte, dritten gegenüber verantwortlich." Wenn das Reichsgericht trotzdem zu einer Abweisung der Klägerin gelangte, so geschah dies, weil es das Vorliegen eines Verschuldens auf feiten des Beklagten verneinte. „Nicht immer", führt das Reichsgericht zutreffend aus, „ist ein Fußgänger in unzu lässigem Maße gefährdet, wenn er in die Lage kommt, den Fuß auf mne schräg oder flach muldenförmige Fläche zu setzen. Es kommt viel mehr auf Vie Umstände des einzelnen Falles an, ob diese etwa zu der Erwartung berechtigten, daß die Stufe ganz eben sei, oder ob sie an der Wahrnehmung der Beschaffenheit der Stufe binderten. Solche oder ähnliche Umstände haben hier nicht Vorgelegen, und darum hat der Be-- Nagte nicht fahrlässig gehandelt, wenn er in der flachen Mulde der Steinstuse nicht eine Gefahr für den Fußgänger erblickte, sondern höchstens eine Unbequemlichkeit, wie sie auch daS holperige Pflaster einer Kleinstadt haben kann. Ausschlagung der Erbschaft und Erbverzicht. Um Erbe zu werden, braucht man nicht die Erbschaft ausdrücklich anzunehmen. Die Erbschaft gebt vielmehr mit dem Tode des Erblassers auf den durch Gesetz oder Testament berufenen Erben über. Kann somit jeder auch ohne, ja gegen seinen Willen, Erbe werden, so soll doch niemand ge- zwungen werden, es auch zu bleiben. Denn mit Rücksicht auf die Haftung für die Nachlaßverbindlichkeiten erwachsen dem Erben mit dem Anfall der Erbschaft, ganz abgesehen von Unbequemlichkeiten mannig facher Art, oft die schwersten wirtschaftlichen Nachteile. Das Gesetz gibt deshalb dem Erben das Recht, die Erbschaft auszu schlagen. Dieses Recht hat er jedoch nicht, wenn er die Erbschaft angenommen hat, oder wenn die für die Ausschlagung gesetzlich vorgeschriebene F r i st verstrichen ist; denn mit dem Ablauf Ver Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Die Annahme braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch stillschweigend durch Maßnahmen erfolgen, welche auf den Willen, Erbe zu bleiben, schließen lassen. So kann z. B. derjenige die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, der Vie Erteilung eines Erbscheines beantragt hat. Die für die Ausschlagung bestimmte Frist betrögt sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkte, in welchem der Erbe von dem Anfall unv dem Grunde der Berufung Kenntnis er hält. Ist der Erbe durch Testament berufen, so beginnt die Frist nicht vor der Verkündigung. Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat, oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Auslande ainhält. Soll die Erklärung der Ausschlagung rechtsgültig sein, so sind einige wichtige gesetzliche Vorschriften zu beachten. Die Erklärung muß dem Nachlaßgerichte gegenüber erfolgen, d. h. demjenigen Amtsgerichte, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalles seinen Wohnsitz hatte. Ferner ist die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Tie Ausschlagung darf nicht unter einer Bedingung oder einer Zeit bestimmung erfolgen, darf auch nicht auf einen Teil der Erbschaft be schränkt werden. Eine Ehefrau bedarf zur Ausschlagung der Erbschaft der Zustimmung ihres Mannes nicht. Mit der Erbschaftsausschlagung nicht zu verwechseln ist der Erbverzicht. Dieser ist ein Vertrag mit dem Erblasser, durch den Verwandte oder der Ehegatte des Erblassers aus ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Nicht selten gibt ein Erbe Vie Erklärung ab, daß er zugunsten bestimmter Personen auf die Erbschaft verzichte. Eine solche Erklärung stellt eine bedingte Erb schaftsausschlagung dar und ist deshalb im allgemeinen rechtsungültig. Gegen polizeiliche Strafverfügungen hat der Beschuldigte das Recht, gerichtliche Entscheidung zu beantragen. Die Frist für die Stellung dieses Antrages beträgt eine Woche. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden und muß spätestens nach Ablauf einer Woche, vom Tage des Empfanges der Verfügung gerechnet, im Besitze der Behörde sein. Vertragsabkommen. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß man binnen 24 Stunden von einem Vertrage zurücktreten könne, ist r e ch t s i r r t ü m l i ch. Auch durch Verzicht auf ein etwaiges Handgeld kann man gewöhnlich von einem Vertrage nicht abkommen. Denn das Handgeld, vom Gesetz als Draufgabe bezeichnet, dient nur als Zeichen des Abschlusses und gilt im Zweifel nicht als Reugeld. Hausfriedensbruch. Wer in der Räumen eines anderen ohne Be fugnis verweilt, hat sich auf die Aufforderung des Berechtigten sofort zu entfernen, weil er sich sonst des Hausfriedensbruches schuldig macht. Es genügt eine einmalige Aufforderung. und Malzkaffe« ist ein Unterschied wie Tag und Nacht! Loser Malzkaffe« ist vielfach weiter nichts wie gebrannte Gerste. Der echte Kathreiners Malzkaffee kommt nur in geschlossenen Paketen mit Bild des Pfarrer Kneipp zum Verkauf und bietet die sicherste Garantie für Wohlgeschmack und Reinheit. Man achte auf die bekannte Packung, es gibt Nachahmungen! XtiixpbiMi-, L L: o 7 Prkt., sr, an si>r. W. Schwabes Polikl., behvlt. nach homöopathischemu.Lichtheilvcrfahren Influenza, Luftröhrenkatarrhe, Asthma Ischias, Gicht, Rheumatis mus, Wasserbrüche. VtM f Tprzial-Lichtbehandlung von » größter Zuverlässigkeit geg. Weißfluss. Nackweisb. vorzügl. Erfolge, längs. Erfbrg. Klostcrgasse2/4 II. Fahrstuhl im Hanse. Sprechzeit: 9—2, b—8, Sonnt. 10—I. L!ektl i86ll6 lF6litd!üler: 9—12, 2—9, Sonntags 9—1 Uhr. Tarnen wochentags 10—12, 3—0. Z-kselileklilsIeitleii —i '»d.Art, auch Harn-, Haut-u.Nervenkrankh. rorzeit Cchwacheznstände re. werde» grnnöI.tt.strenHtn0ividuellbeh.L,ivitg. tlnrpriiirur. a. Svr. 3—2 u. 4—8. I Itlvlitvr, I'et«r»»tr. »8, ll'r. Ik. l., hr-tlied geprüft kür ÜSl>t-»MlÄlM-fflMM «»»» Gevr. Schülerin von Nr. meci. Tduro - Lranät, m. Jahre in Sanatorium tät. gew., empf.s.geehrt.Tam. 1-'. »oüsbei-H Plagwitzer Str. 35, H. II. r»7» ,1, aepr. n. erfahren tu LUÜ»killt. Masi auch Thure-Br. empf.sich d.den.Kreisen Bahersche Ltr.58,1.,BahnbofSnähe. t»»7«L Anlage (Vertretung) Sidonienstr. 8b, l. »7,1 AmtShof 4, I., am Rathausring. «L71» I»Ia«8vU8v Gohlis, ElSbethstr. 37, II. 10Z7S» empf sich i.sSmtl.Massagen MtlSSvUSv (tzottschedstr. 12, Part. t0»77» I0I»<I»III« »rrso Masseuse, empfiehlt sich Uorkstr. 15, pt Ner;tl.g. Masseuse Gorisenauslr.2, p. r. »««« Kr»88ellse,KaoIIlureKolonnadstr.15,III. »0270» ltlnsavnae, GohliS, Reginrnstr.5,p.r. osesr MaffageAeub.HallIscheSt.10.pt.,2.Türl. »»»« 2ktz, I. -asrri Nserftratze 14, III., Ecke Löhrftrasse rmpf. sich. Roßplatz 9, II. «52», ' l'iermai'kt. Mlmvr gar. leb. Ank., Il Mon. alt letzt fleißig legend, Farbe nach Wunsch, alles mit Habn, 6 Stück 13 .6, 12 Stück 24 18 Stück 35 .F 81tzeu8Lnst,Tziedi-,Lchlcsiell107 ,»7srs Brauner Jagdhund, 2 Jahr alt, jagdlich sehr firm, zu verkaufen Gottschedstraße 32, Zigarrengesch. »5,22 Tiefschw. Spitz, Rüde wachs., verst. 1910, f. 20 ./i Lindenau, .Heuriettenstr. 16, I. »78« 66lcl- u. ss/pollikken- . Verkeik«'. 240000, 150,000, 120,000, »0 000, 80,000, 2 x 50,000, 3 x 40,000 und 3V,0 >0 .6 Bank-, LttftungS- und Kaffengelder sind uns zur Anlegung in 1. Hypotheken an Leipziger Wohnhäuser für sofort u. bez. März und April e. angestellt worden. Vtsvaßvr L vo , Katharinenftratze Z, i. ^rsro z-moo M., is-rom R. M rz-WW R. suche ich a. m. Leipziger Wohnhäuser jetzt oder später zur 2. Stelle aufzu- nehmen. Gekällige Kapitalangebote an n »»aenatvl» L V«»Ul»r, 4.-0^ Leipzig, unter 4. 880. ^7«o Kaufmann sucht 500 Mark Dar- lebn von Selbstgebrr aeaen Zinsen und Sichrrbrit. Monatl. Rück ahtuug. Lff. unter 2. 8140 Exped. d. Bl. erb. »«> Lr8t8teIIiF6 auk 8tLäti8eds 6ruuä8tüek6 xewäbrt 2U :: kulante» LbäivZuuFen :: Wck WMM IkiUKstrassv LV. r/2 IVIiMss Milklr auf I. für gutgehende industrielle Werke zu zeitgemässen Bedingungen hat seriöses Haus vermittc- lungswetse sofort abzugrben. Lff-'lten weiden nur von Selbstreflektanten unter 4. 218 H an Lrnlt»ir lila«««, Dresden, erwünscht. SettleüeMellsiWg »E Mttovtötuox V MelMemIii'.-IiMiit Kun8t8topkersi i I ijck«« - ZInrht 6, Xurprmrxtr. 9, Lszcrst do 8tr. 48, Llickstr 49. Ilnrsalmerstr. 9. Baustil. XvkIgnrtenntr.2d,Lir«?kdgrgutr.66,1.Ii8Lbvtk»t.r. 19, Wittenberg.8lr.38. LeirskgeSWM LSNIMSNII, Mitte 30,intell. schöne Gestatt, gut. freundl. festen Charakters, braucht z. Uebernahme eines eingeiührten flottgedenden Geschäftes — tägl. Bedarfsart. — das 5—6000. Reingewinn abwirft, 6—10000 Intel!. Damen Mitte 20, wichen an häuslichem Glück gelegen, oder deren Verwandte rc., werd, gebet., gesl, Anträge möglichst m. Bild vertrauensvoll z. len en unt. L. 77 a. d. Cxped. d Bl. Bild sof. zur. Strengste Diskretion. Vermittler zwecklos. *»L2» Verllimttl« äitMM. UckMltmkiiiillcslWiMig 6rimmaiscfiessk'.27.7eI.'kh54.klnMk> «0L7b6 NW noch angen. Gar. obne Schärfe. Punkt!. L eserung. Wäs cherei liegt an klarem Bach, daher schönste Wäsche. Tel.-Amt (Hasch- Witz Nr. 112. Gesl. Off. L.b6 Exp.d.Bl. erb. «0L711 Auskunftei Trau-Schau-Wem Katha rinenstr. ^-Prospekte grat. 40iährigePraxls. «02771 Waschfrau sucht noch Wasche aufs Land. Frau »ntliv, ^rotzzschocher, Hauptstr. 111. »rrv« Xiqilsnr"UZM Treffn—lieb, nicht l Trotz Ss l Bedenke! K. rrrs K. S. mt. bek. Nu. lgt. Mittw. Brf. btt. abh. «L22« Valoren Fichiil MkBeWNj! Freitag, d. 2l. Jan., verl. zw. Müllers Hotel ll. Grimm. Str. ein Brillantring. Abzug, geg. obige Belohn. Müllers Hotel. Silbernes Armband verloren von Stötteritz — Zweinaundorf»! Straße — Stünzer Park — liirchstraße. Abzugebti, L.-V., Kirchstr. 31, II. r. «°»7w