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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 04.11.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19071104019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1907110401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1907110401
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1907
-
Monat
1907-11
- Tag 1907-11-04
-
Monat
1907-11
-
Jahr
1907
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andere, ohne einen Tropfen -u verschütten, und dabei spricht er ununter brochen. Es ist wirklich der Mühe wert, den alten Links anzuschauen. Willst du?" Cadenhouse war bereit. Sie schritten durch die Straßen in der Art von Menschen, die während ihres ganzen Lebens Zeit und Geld zur Verfügung haben. Man sah nichts Besonderes an ihnen, zwei hübsche, junge Engländer von den oberen Zehntausend. Jeffrey war das schönere Tier, etwas ge drungen, aber mit Heller Haut und glänzenden Augen, Sin anziehendes Exemplar von Gesundheit, Jugend und Stärke; aber Cadenhouse sah »einer und vornehmer aus. Man hätte Wylde für einen strammen, jungen Offizier halten können — aber Cadenhouse sah aus, als ob er etwas Außerordentliches leisten könne. Es war mitten in der Sommersaison und die Straßen wimmelten. Die jungen Männer stiegen in einen Wagen und sahen von dort auf die Menge hinab. Jeffrey interessier^ sich für die Aeußerlichkeiten, aber Cadenhouse blickte tiefer hinein und sah die Leiden der Menschen. Das war der Hauptzug in seinem Charakter. Der Kummer stand ihm näher als die Lebensfreude. Sie hielten in einer Flut von Licht vor einem sehr einfachen, bei nahe klösterlich aussehenden Haus, das die Ecke zweier belebter Straßen bildete. Auf dem Pflaster drängten und stießen sich die Leute. Jeffrey rührte ihn durch das Gedränge in das Gebäude. Sie schritten durch ein Vorzimmer, das mit rotem Stoff behangen und durch große Palmen und Statuen geschmückt war, in sine große, säulengetragene Halle voller Menschen, die um kleine Tische saßen. Ter erste Atemzug in der heißen, mit Alkohol durchtränkten Luft war überwältigend. Am anderen Ende der Halle flammten von Zeit zu Zeit in den verschiedensten Farben eine Reihe Lichte auf, welche die Worte bildeten: „Links prismatisches Seelenlabsal!'' Unter dieser leuchtenden Ankündigung war eine feste Plattform, und darauf stand ein Ladentisch. Dahinter stand ein großer, stattlicher Mann, der in jeder Hand einen glänzenden Pokal Helt. Aus den Pokalen sprang ein leuchtender, flüssiger Strahl auf, gleich einem Regenbogen gefärbt. „Das ist Links", erklärte Jeffrey. „Beobachte ihn nur. Es ist ein wundervoller Kerl. Er hat die ganze Geschichte geschaffen, das Lokal er baut — er war sein eigener Architekt und führt alles selbst. Als er anfing, war sein einziger Besitz jener Kniff des Gctränkemischens. Ich glaube, sie kennen diese Art in Amerika, aber hier war es etwas Ncucs, und natürlich machte er Geld. Sic drängten sich zwischen den Tischen hindurch, an denen Männer und Frauen, manche außerordentlich gut angezogen, mit Gläsern vor sich, saßen. Das Geschäft hatte gerade seine Blüte erreicht, und Mr. Links kam den Wünschen mi't der Schnelligkeit und Genauigkeit einer Maschine nach. Sie erbaten sich einen Tisch nahe der Plattform und setzten sich nieder. Rings umher an den anderen Tischen saßen junge Männer im Gesellschaftsanzug, eine ganze Schar saß dicht bei Links, er mochte Schule mit seinen Witzen und Schlagworten, die sie auf- schnappten, um sich bei nächster Gelegenheit selbst damit zu schmücken. Anspruchsvoll waren sie dabei nicht; ein ungewöhnlich originelles Wort genügte ihnen für die ganze Saison. Damen saßen bei keinem der jungen Leute. Cadenhouse fiel es auf, und er fragte, ob hier das Spiel oic Stelle des schönen Geschlechts übernommen habe. „Nein", sagte Jeffrey. „Links erlaubt keines von beiden. Es ist eine seiner Eigenheiten. Er sagt, er willan seinem Lokal keine Ver derbnis der Jugend dulden. Eltern und Vormünder können ihm ver trauen." „Links prismatische Seelenbelebung!" flammte es glutrot über die Versammlung hin, während Jeffrey sprach. Kellner in woißen Jacken, mit Servierbrettern in den Händen, flogen umher. Auf beiden Seiten der Plattform waren Stufen, die sie un unterbrochen auf- und abliefen. Mr. Links, auch in weißer Jacke, ließ ohne Unterlaß seine Getränke emporspringen. Viele Leute starrten ihn wie bezaubert an. Wenn die Flüssigkeit emporsprang, schimmernd und funkelnd, in dem wechselnden Licht, folgten ihre Augen dem Bogen, den sie beschrieb, mit immer ungeminderter Teilnahme. Sie sahen wie Feueranbeter im Anfangsstadium der Begeisterung aus. Jeffrey bestellte Getränke. Herrlich waren sie und kalt, aber un glaublich stark. Die Sperrstunde war nahe. Die Leute am Ende der Halle be gannen sich zu zerstreuen, aber die jungen Männer bei der Plattform wichen nicht. Mr. Links blickte auf die Uhr, und seine Anstrengung be gann nachzulassen. Er war die ganze Zeit über zu beschäftigt gewesen, um auszuruhen. (^ortietzung folgt.) lAuf Wunsch wird der Anfang dieses Romans neu hinzutretenden Abonnenten kostenlos nachgeliesert.) Rechtspflege. Zugehörigkeit zu einem Verbände als Entlassungsgruud. Der Inhaber eines Warenhauses hatte wiederholt Konflikte mit einem Handlungsgchilfcnverbandc. Er wünschte, unter seinen Ange stellten kein? Mitglieder dieses Verbandes zu sehen, und ließ ihnen eine Erklärung des Inhalts zur Unterschrift vorlegen, daß sie jenem Ver bände nicht zugchörten. Ein Verkäufer leistete die Unterschrift, obwohl er sich bereits um die Mitgliedschaft des Verbandes beworben hatte unv auch bald darauf ausgenommen wurde. Er wurde, als sein Chef davon erfuhr, sofort entlassen. Da er die sofortige Entlassung nicht als gerecht- fertigt ansah, klagte er bei dein Berliner Naufmannsgericht aus Zahlung des Gehaltes bis zuw Abläufe der Kündigungsfrist und erzielte ein ob siegendes Urteil. Die Begründung der Entscheidung („Deutsche Juristen- zeiturg" Nr. Isis enthält folgende Ausführungen: Unstreitig würde das Ableugnen der Mitgliedschaft eine Täuschung des vorausgesetzten Ver trauens sein. Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschweigen der erfolgten Bewerbung in gleicher Weise zu beurteilen ist. Jedenfalls wird eine sofortige Entlassung damit nicht gerechtfertigt. Es ist immer zu unterscheiden, ob die Täuschung vor oder nach Abschluß des Dienstver trages geschieht. Erfolgt sie vorher, so ist unter Umständen der Prin- zipal zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Wird aber während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Gewissensfrage über eigene Ange legenheiten, mit deren wahrheitsgemäßer Beantwortung eine Gesährdu,.» der Stelle verbunden ist, gestellt, so wird der Angestellte ohne Verschulden in einen peinlichen Widerspruch zwischen seinen Pflichten und Interessen gestellt. Die Notlüge in diesem Falle ist milder zu beurteilen. Damit muß der Prinzipal rechnen: er mag die Täuschung zum Anlaß einer Kündigung nehmen, aber die sofortige Aushebung des Vertrages darf er nicht aussprcchen. * Grenzen des Bermieterpsandrechts. Dem Vermieter wird wegen der ihm gegen den Mieter zustehenden Ansprüche durch das Gesetz da durch eine besondere Sicherung gewährt, daß ihm für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zusteht. Dem Vermicterpfandrechte sind jedoch aus wirt schaftlichen Rücksichten bestimmte Grenzen gesteckt, deren Kenntnis für jeden Mieter von Interesse ist. Tie Forderung muß in dem Mietver- bälrnis begründet lein. Das Pfandrecht besteht allo nicht für solche Forderungen des Vermieters, die außerhalb des eigentlichen Mietver- hältnisses liegen. Der Vermieter kann z. B. nicht wegen eines dem Mieter gegebenen Darlehens ein Pfandrecht geltend machen. Forde rungen aus dem Mictverhältnis betreffen nickt nur den Mietzins selbst, sondern auch Ansprüche aus Beschädigungen der Wohnung und die mit dem Mietverträge verbundenen Nebenleistungen. So kann bei dem Vermieten möblierter Zimmer das Pfandrecht z. B. auch wegen der Forderungen für Bedienung, Heizung und Morgenkaffee geltend ge macht werden. Ob der Anspruch aus Bezahlung der Vollpension in ganzer Höbe als eine Forderung aus dem Mietverhältnis angesehen werden muß, ist strittig. Die Frage dürfte zu bejahen sein, wenn ein Geiamtpreis für Miete und Verpflegung vereinbart ist. Das Pfand recht siebt dem Vermieter wegen der fälligen Forderungen ohne zeitliche Beschränkung zu. Es kann für künftige Entschädigungsforderungen überhaupt nicht und hinsichtlich des Mietzinses nur für das laufende HertleinS grotze Ausstellung von kirtkii-, Balken-1. Beraada- WM" Möbeln "HW DMO Ist Gottschedstraire 19. "MU STW,LWk,MkeA siirWS,WimiitS,ßM HVtlftolm Ilootloli». WM" 1v woltschedstr. 19. «o»?r Her in ar Kl. tilftlV vräm. Kanarienvögel, Ni, »US». Hochs. Sommeirüb en,sowie alle Zarten pr. Boqeisutter, Ameiseneier Mehlm.. vrakt. Käfigev. 20 an empfiehlt Aux Lenkt, Poslsiiaße 18. Oftlli- U. ?l/p0tll6k0N-' Vbrkeli i. MG-50M ffsft per N> uj. od. 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Licht, Veranda, Garten, 2400 bi- 2800 ^l, sofort oder spüter. NüdrrrS daselbst. -«i»«o und das folgende Mietjahr geltend gemacht werden. Das Pfandrecht entsteht nur an den cmgebrachten Sachen deS Mieters. Es scheiden onach alle Sachen aus, die einem Dritten gehören. Auch die der Ehe- rau und den Kindern des Mieters gehörigen Sachen unterliegen nicht >er Vermieterpfandrechte. Ob die eingebrachten Sachen dem Manne oder der Frau gehören, ist natürlich unerheblich, sofern die Frau den Vertrag mitunlerzeichnet hat. Vielfach werden von dem Mieter Sachen aus sogenannten „Möbclleihvertray" entnommen. Auck an diese Leih- möbel kann sich der Vermieter, wlange sie nicht vollständig bezahlt, sonach noch nicht Eigentum des Mieters sind, nicht halten. Die durch greifendste Einschränkung erfährt das Vermieterpfandrecht durch den Grundsatz, daß es sich nicht auf die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen des Mieters erstreckt. Welche Sachen unpsändbar sind, be stimmt der 8 811 der Zivilprozeßordnung unter Ziffer 1 bis 13. Der langatmige Inhalt des 8 811, den jeder Interessent nachlesen möge, soll hier nicht wiedergegeben, vielmehr nur aus zwei besonders wichtige Klaffen unpsändbarer Gegenstände hingewiesen werden. Ter Pfändung sind Nicht unterworfen: 8 811 Ziffer 1. Die Kleidungsstücke, die Betten, die Wäsche, das Haus- und Küchengerät, insbesondere die Heiz- und Kochöftn, soweit diese Gegenstände für den Bedarf des Mieters oder zur Erhaltung eines angemessenen Hausstandes unentbehrlich sind. Auf den Wert der Gegenstände kommt es nicht an. Hat der Mieter z. B. nur einen Tisch, der aber sehr kostbar ist, io ist diefer unpfändbar, und der Vermieter kann nicht etwa die Unpfändbarkeit dadurch ab wenden, daß er dem Mieter einen gewöhnlichen Tisch zur Verfügung stell!. Unpfändbar ist aber das Hausgerät nur insoweit, als es kür den Hausstand des Mieters unentbehrlich ist. Zieht eine Frau aus dem Vermieten möblierter Zimmer ein Gewerbe, so können die Möbel, die in den Zimmern der Chambregarnisten stehen, gepfändet werden. Un pfändbar sind sodann insbesondere l8 811 Ziffer 5) bei Künstlern, Handwerkern, gewerblichen Arbeitern und anderen Personen, die aus Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstände. So sind zum Beispiel unpfändbar die Werkzeuge des Handwerkers, die Nähmaschine der Schneiderin, die Bücher des Ge lehrten, die Instrumente des Arztes, die Violine des Geigenspielers, die Taschenuhr des Beamten, der photographische Apparat des Photo graphen usw. Die Materialienvorräte sind dagegen der Pfändung unterworfen. Reteniert der Vermieter Sachen, die nicht dem Mieter gehören, so muß der Eigentümer unter Glaubhaftmachung seines Rechtes Herausgabe der Sachen verlangen und für den Fall der Weige rung des Vermieters Klage erheben. Macht der Vermieter ein Piand- rccht hinsichtlich unpsändbarer Gegenstände geltend, so muß der Mieter bei dem Amtsgericht im Wege der Beschwerde ihre Freigabe beantragen. Pfändung und Eigentumsvermntung. Der Fall, daß wegen Sckul- den des Ehemannes von dessen Gläubigern in dem ehelichen Haushalt oepfändet wird, ereignet sich recht häufig. Da nach dem gesetzlichen Güterstande des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ehefrau keine Verpflich tung yat, für die Schulden ihres Mannes auszukommen, eine Pfän dung der ihr gehörenden Sachen also unzulässig ist, ist bei einem von der Frau wegen Freigabe dieser Pfandstücke cmzustrenpenden Inter- ventionsprozeß die Frage des Eigentumsbeweises von größter Wichtig- keil. Zur Erleichterung des Beweises für und gegen das Eigentum der Frau stellt das Bürgerliche Gesetzbuch in 8 1362 zwei wichtige Ver mutungen auf. Für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Frau bestimmten Sachen, insbesondere für Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte gilt die Vermutung, daß die Sachen der Frau gehören s8 1362 Abs. 2s. Ist also ein Damenfahrrad oder eine Drillantbroschc oder ein Ballkostüm oder eine Nähmaschine gepfändet, so kann die Frau, gestützt auf die Vermutung des 8 1362 Abs. 2, ohne weiteres Freigabe verlangen. Will der Gläubiger das Eigentum der Frau an diesen Gegenständen nicht anerkennen, so muß er zur Entkräftung der Ver mutung beweisen, daß das Damenfahrrad, die Nähmaschine usw. nicht der Frau, sondern dem Manne gehören. Andererseits aber wird zu gunsten der Gläubiger des Mannes vermutet, daß die sonstigen, im ehe lichen Haushalt befindlichen, beweglichen Sachen dem Manne gehören stz 1362 Abs. 1s. Werden also beispielsweise Möbel gepfändet, so kann die Frau ihre Freigabe nur verlangen, wenn sie zur Entkräftung der gegen sie sprechenden Vermutung des 8 1362 Abs. 1 beweist, daß das gepiändete Sofa oder Spind nicht ihreyi Mann, sondern ihr gehört. Dieser Beweis wird am besten durch Vorzeigung der bei Anschaffung der betreffenden Stücke empfangenen Rechnungen und Quittungen ge führt. Es ist also jeder Frau dringend anzuempfehlen, die Belege für alle Anschaffungen sorgfältig aufzubewohren. Der Verkauf von Arbeiten klincter uiul snäerer KegenrlSnäe findet am 4., 5. «nd 6. November von Iv—6 Uhr im Städtischen Kaufhanse statt Die Ziehung der Lose findet am 7. November statt. Die Liste der Gewinne in am 8. vier zu baden. Am 8. und 9. dsS. von 10—4 Udr Abholung der Gewinne im Bei kauf-lokale. Um zahlreichen Besuch bittet der Vorstand -rs Nttkius M KMffunz »an KMruMriltkii inid »an Aldcilsgklkgknhcit fiir SlinLk. Qamiitt«, vr med. Hott6iii»nn, Geh. Karnlrtrat ttSnIei», Frau In»I»oII» Frau L.»iu»tlL. Frau vr I>elil«^r-rHanoi», Iusti rat vr. Tüoaool, Tirektor Kranke. G«h. Med.-Rat Prof. 1'r. 8»t1Ior, Stadlrat Or HVokor. «s«, OsKsntlietiv Vorträge von Verfasser des VucheS „Wir jungen Männer". «llaat»«, ckoa 4. 3i<»vor»I»or, abends ,9 Uhr im grohen Saale des Zoologischen viartkns: fisr Kerelüeekkledett mil üer junge -lsnn (nur vor Männern). cko» Ai »vom kor. abends ,9 Uhr im Theatersaale des «ryttallpalaftes: Vie erriefim wir unrere Hailer riir MMeit? (vor Männern und Frauen, besondei- iiir Eltern). Eintritt I«» 8porr»<1trft«r«o» zn Zt» sind zu erhalten in der Vr Mlurlvkaavnoi» Llnvlil»»»«!!»»«. Grimm Straße 32 und an der Abendkasse. Zu diesen Vorträgen ladet ein Der Verein zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit. Vrtsßruppv I-olprlß Sos vsnts llsn Illonlstsn-Vunckss. Auslunft e,teilt und Anmeldungen nimmt entgegen S4«,«oo, Rotzptay 3 (»m Kontor» o»«i I. Sv.-A^ Fodannt-vlah t>. Monta,: Nudeln m. Rsndfl L. v. Schütte Fesichejun. II. - weyrn Neubau geschloffen. III. - Munzgaffe 24 26. Montag: Gelbe Erbsen m. Schwärzst. D. v. Sick'er. IV. - Plaaw.,Ziegelstr. Gr. Erbten u. Müdren m.PSkkist. <'artmmn,Lchmi:t. V. - Sell., Wurz. Str. K3. Montag: Gr Erbsen m. Schweinrfl. D.V. Thieme.
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