Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980503012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898050301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898050301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-05
- Tag 1898-05-03
-
Monat
1898-05
-
Jahr
1898
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
l. Zkikge zm LeWW Ägiblal! M ÄMzn Nr. M, AMU. ü. Mn MLMWiEOMie.) AmtlicherTheil. Bekanntmachung. Die diesjährige vftermeffe endet mit dem 8. Mat. An dem daraussolgenden Tage, also am 8. Mai, sind die Buden und Stände aus allen Wegen und Plätzen bis 4 Uhr RaMmittagS vollständig zu räumen und in der Zeit vom 10 bis mit 13. Mai, jedoch lediglich während der Stunden von 6 Uhr Morgen- bis 7 Uhr Abends, abzubrrchen und wegzuschafsen. Bor dem 8. Mai dars mit dem Abbruche der Buden und Stände auf dem AugustuSplatze nicht begonnen werden. Dagegen ist es gestattet, Buden und Stände in der inneren Stadt und auf dem Roßplatze, welche vor Beendigung der Messe leer werden, früher abzubrechen und wegzuschafsen, sofern nicht dadurch Störung des Verkehrs oder Benachteiligung des Geschäfts in den stehenbleibendcn Buden herbeigesübrt wird. Die Schaubuden, sofern sie aus Schwellen errichtet, ingleichcn die Carroussels und Zelte sind bis 10. Mai Abends 10 Uhr, die Buden aber, rücksichtlich deren daS Eingraben von Säulen und Streben gestattet und eine längere Frist zum Abbruche nicht besonders ertheilt worden ist, bis längstens den 14. Mai Abends 8 Uhr abzubrechen und von den Plätzen zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für deren Befolgung neben den Standinhabern und Schaustellern auch dir betreffenden Baubandwerker oder Bauunternehmer verantwortlich sind, werden mit Geldstrafe bis zu 150./i oder entsprechender Hast geahndet werden. Uebrigens haben Säumige auch die Obrigkeitswegen zu ver fügende Beseitigung der Bude zu gewärtigen. Leipzig, am 28. April 1898. IX. 1326. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Maneck. Bekanntmachung. Der diesjährige Leipziger Wollmarkt wird am 17. und 18. Juni dieses Jahres aus dem Fleischcrplatzc hierselbst ab- gehalten werden; es kann jedoch die Anfuhre und Auslegung der Wolle in hergebrachter Weise schon am 16. Juni erfolgen. Maschinen und Geräthe, welche Beziehung zur Landwirthschast und Wollproduclion haben, können während des Wollmarktes da selbst aufgestellt werden. Leipzig, den 28. April 1898. la 1169. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Borrmann. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir be- schlossen, eine außerordentliche Zählung der leerstehende» Woh nungen und GcschästSränmc nach dem Stande vom 1. Mai 1898 durch unser statistisches Amt vornehmen zu lassen. Wir fordern demgemäß die Besitzer und Verwalter von bebauten Grundstücken auf, die ihnen zugehenden Formulare vollständig und richtig auszusüllen und zur Wiederabholung nach 3 Tagen bereit zu halten. Leipzig, den 30. April 1898. Ter Rath Ser Stadt Leipzig. 8t. Ao. 540./98. vr. Tröndlin. Schilde, Secr. Verkauf von Bauplätzen in der Südvorstadt. Die folgenden dem Jobannishospitale gehörigen Bauplätze des ParzellirungsplaneS Nr. 8997 D. L. und zwar Nr. 6 an der Arndtstraße von 936,0 gm 7 - 936,0 8 - 936,0 9 - 936,0 10 - M 408,0 11 - B Ecke der Arndt- und Lößniger Straße 696,6 12 - Lößniger Straße 530,2 13 - - - » * 578,8 14 - * 744,4 15 - Ecke der Lößniger und Schenkendorsstraße B 664,2 16 - ScheukenLorfslraße 713,8 17 - B B B 880,6 18 - - B 878,9 19 - O 865,3 LO - 671,7 Flächengehalt sollen Dienstag, den 17. Mai dieses Jahres von Vormittags 10 Uhr an, im 1. Obergeschoß des alten PolizeiamtSgebäudes, Reichsstraße Nr. 3, zum Berkaus versteigert werden. Der Bersteigerungstermin wird pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Versteigerung bezüglich eines jeden der einzelnen noch einander in obiger Reihenfolge auSzubietenden Bauplätze ge- schlossen werden, wenn darauf nach dreimaligem Ausrufe kein weiteres Gebot mehr erfolgt. Die Versteigerungsbedingungen mit dem betreffenden ParzellirungS- plan liegen aus dem RathhauSsaale, 1. Obergeschoß, zur Einsicht nahme aus. Exemplare davon können gegen Bezahlung einer Ge- bühr von 1 in der Sportelkasse I. Georgenhalle, Brühl Nr. 80, entnommen werden. Leipzig, am 26. April 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. Id 1152. Vr. Georgi. Krumbiegel. Gesucht wird die am II. August 1865 in Leipzig geborene Dienstmagd Clara Antonie Otta, welche zur Fürsorge für ihr Kind an zuhalten ist. Leipzig, den 29. April 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. Armenamt. A-R. I, 2 Nr. 481 v. Hentschel. Hr. Gesucht wird der am 1. März 1855 in Großbarkau geborene Tischler Friedrich Robert Winkler, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 30. April 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. Armenamt. A.-R. 1k. Nr. 507/98. Hentschel. Mbch. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage Herr Referendar vr. zur. Mar Alfred Bartsch bei unterzeichneter Behörde als Polizeireferendar in Pflicht ge- uommen worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, am 2. Mat 1898. Da» Polizeiamt der Stadt Leipzig. v. k. 1721. Bretfchneider. Diebstahls-Bekanntmachung. Gestohlen wurde laut hier erstatteter Anzeige: 1) 1 Herren-Remontoir-Sav.-llhr von Talmigold mit der Bezeichnung „^morieau-IValtdam VValed L 6o." und einer unechten Kette, am 23. April: 2) 1 goldene Herren-Anker-Uhr mit der Nummer 10078, im Februar oder März; 3) 1 goldene Herren-Anker-Schlnfsel-Uhr mit Sekunde, schwarzen Zeigern und Schildchen aus der Rückseite, am 17. April; 41 1 goldene Brosche, au» 2 durch bandförmige Verzierung verbundenen Stübchen bestehend, 1 goldener Ring, nach oben breiter und stärker verlausend, mit weißem Stein, am 13. April; 5) 6 leinene Schwimmanzüge für Damen, roth- und blau- gestreift, am 25. März: 6) 1 Hose nnd Weste von braunem Stoff mit schwachen dunkelbraunen Streifen, am 21- April; 7) 1 Pnenmatie-Roleer — Fabrikat 8»lrer L Oo., Thrmnitz — schwarz lackirt, mit vernickelter Lenkstange, Korkgriffrn, braunem Ledersattrl mit Filzdecke und dem Namensschild „vr. weck, vonkartr, Floßplatz 34", am 27. April. Etwaige Wahrnehmungen über den Verbleib der gestohlenen Gegenstände oder über den Thäter sind ungesäumt bei unserer Griminal-Abtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, mn 2. Rai 1898. ». L« Polizeiamt der Stadt Leipzig. . Bretschuetder. . 7. Ml. Die Inhaber der als verloren, vernichtet oder sonst als abhanden gekommen angrzeigten Pfandscheine Vit. 0 Nr. 72078, 75821, 93130, Vit. k Nr. 1098. 6646, 6741, 6999, 7029, 7036, 7069, 11063, 11992, 17214, 32288, 32332, 32422, 34248, 37193, 37198, 37199, 37200, 37363, 39336, 39469, 42462, 45038, 50296, 52205 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich und längstens bis zum Ablauf von 30 Tagen nach der auf jedem der Scheine bemerkten Bersallzeit bei unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurück- zugebeu, widrigenfalls der Leihhaus-Ordnung gemäß den Anzeigern die Pfänder ausgeliesert und die Inhaber der Scheine ihrer etwaigen Ansprüche daraus verlustig gehen werden. Leipzig, den 30. April 1898. Tie Verwaltung des Leihhauses und der Sparkasse. Auf Fol. 9987 drS Handelsregisters für den Bezirk des nnter- «eichneten Amtsgerichts sind heute die Firma CosnioS, Verlag für Kunst und Wissenschaft, Max Junghändel Sc Co. Rachf. in Leipzig (Nürnberger Straße Nr. 10), Zweigniederlassung des in Berlin unter gleicher Firma bestehenden Hauptgeschäfts, und als deren Inhaber Herr Heinrich Michaelson, Kaufmann in Berlin — persönlich haftender Gesellschafter — und ein Kommanditist ein getragen worden. Leipzig, den 30. April 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. 116. S chmidt. Auf Fol. 3650 des vormaligen Handelsregisters für die Stadt Leipzig ist heute die Firma Arthur Strenbcl, vormals C. W. König, in Leipzig gelöscht worden. Leipzig, den 30. April 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. II6. Schmidt. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Kinderman», Inhabers des Kurz-, Weiß und Wollwaaren- gejchästs hier, Markthallenstraße 14, Wohnung Moltkestroße 21, wird, nachdem dec in dem Verglcichstcrmine voin l2. Mürz 1898 an- genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. März 1898 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 29- Avril 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. 11^'. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sekr. Beck. Verstcigcrnng. Mittwoch, den 4. Mai 1898, Bonn. 10 Uhr, sollen im Versteigerungslocale des König!. Amtsgerichts hier Tafelwaagen, Copierprcffcn, Schnhwnareu, 11 Rotations pumpen für Wasserwerke und Brauereien, 180 Paar Glace- nnd Lederhandschuhe für Herren nnd Damen, sowie 1 Partie bessere Möbel meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am 2. Mai 1898. Ter Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht. Wachs, Aktuar. Vcrstcigcrnng. Donnerstag, Sen » Mai 1898, Vorn«. 10 Uhr, sollen im Versteigerungsraum des Königl. Amtsgerichts hier: 4 Pianinos, 1 Musik-Automat mit Notenblättern, 2Coupäs, 2Geld- schränke, 1 Anzug, 26 Hefte Moderne Kunst, 1 Flöte mit Etui, 3 Waarenregale, 1 Ladentafel, Damen- und Herren-Schnürstiesel, Herrenhalbschule, 1 Nähmaschine, 5 Sophas, verjch. gute Möbel — darunter Garnituren — 1 gr. Anz. Bremshebel, Bremsuntertheile, sowie Lenkstangen u. v. a. G. versteigert werden. Leipzig, am 29. April 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgerichte. Sekr. Trauer. Versteigerung. Ten 6. l. MtS., Vorm. 10 Uhr, sollen im Bersleigerungs- raume des Königl. Amtsgerichts hier 1 Pianino, 4 Mandolinen, 1 Geige, 1 Cello, 1 Musikautomat, 16 Bde. Meyer's Lexikon, 1 Nähmaschine, 2 Waarenschränke, 1 Gcldschrank, 1 Schreibtisch, 300 I Bordeauxwein, 400 I Rum, I Posten seid. Fraucnkleiderstoffe, Besätze, Sammet und Plüsch, 1 Billard, 1 Bierdruckapparat, 1 Eisschrank, 1 Cigaretten-Automat, ferner Möbel, Betten, Kleidungsstücke, Restaurationstische und -Stühle u. v. a. G. meistbietend gegen sofortige Zahlung versteigert werden. Leipzig, am 28. Avril 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht. Bekanntmachung^ DaS im Baracken-Kasernement zu Leipzig-Gohlis vorhandene Gebäude der alten UnterosficierS-Speiseanstalt soll aus Abbruch öffentlich verkauft werden. Der Termin wird Montag, den 9. Mat 1898, vormittags 10 Uhr im Geschäftszimmer des Unterzeichneten im Untergeschoß des Mann- schaftSgebäudes 6 im Kajernement des Regiments 107 abgehalten; daselbst liegen auch die Verdingungsunterlagen rc. zur Einsicht aus. Angebote mit entsprechender Aufschrift sind versiegelt und ge bührenfrei bis zu obigem Termin anher einzureichen. Leipzig-Gohlis, den 27. April 1898. Ter Königliche Garnison-Baubeamtc 1. Bekanntmachung. Der Samariter-Verein zu Leipzig empfing deute von Herrn Königl. Friedensrichter Bogel in den Monaten März und April über- wirsene Sühne Ho. Ha. M M M M 3 Geschenk Ho. M M 1 Sühne N. '/. St. M - O 0 3 O G. -/- T. 5 Sch. '/. W. 3 B B. '/. N. M M - - 5 H. '/. E. - - 5 K. V. H. M M M M 3 Sc. '/. B. M - - 5 Sch. P. M 5 Geschenk Sch. M 1 Sühne B.F. - 5 Gescheit! ! B. M 1 Sühne H. '/. E. M M 10 B R. '/. F- 10 Sch. '/-Sch. M 5 B Ha. '/. Ha. 9 B Kr. '/. So. - 10 B P. '/.Sch. 20 W H. '/. K. 15 Sa. 124 worüber hiermit dankend quittirt wird. Leipzig, den 2. Mai 1898. Der Vorstand des Samariter-Vereins zu Leipzig. H. Fritzsche, Schatzmeister. Notiüea Italiani. 8i »wertono tutti zll ItLliani resicksnti in gusstn xiurisckiricme eousolars adv vasi, per I» veutralitL ckell' Italia ueila ^usrra tra In Lpagna s gli 8tati Haiti ck' .America, clevono osservarao aorupolosaments j ckovsri v in iapveial mocko astenorsi dal prvnckers sorvirio Militärs presso l' uno o l' altro dslli^oraule. II Legl« konsole ä' Itall» Vipsi», 30 Aprils 1898. LI. krause. Deutscher Reichstag. Berlin, 2. Mai. DaS auf der internationalen Sanitätsconferenz in Venedig getroffene Uebereinkommen wurde in erster und zweiter Lesung genehmigt, in dritter die Novelle zur ConcurSordnung und der Antrag Back em, betreffend die Zollermäßigung auf Rohseide. Dann wurden noch kurz vor Schluß der Session und der fünf jährigen Legislaturperiode zwei Mandate für ungiltig erklärt, nämlich daS von Reichmuth, der für Weimar- ersten Wahlkreis in- Hau- eingetreten war, und die Wahl de» vr. Merz, der den zweiten badischen Kreis bi» jetzt vertreten. E» folgte schließlich die Berathnng der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Strafproceßordnnng, sowie zum Civilproceß. Obgleich diese Novellen in der Commission zwei Monate hindurch in täglichen, lang dauernden Sitzungen auf das Eingehendste erörtert worden sind, wurden doch beute wieder neue Anträge eingebracht, welche das Zustandekommen der Vorlage in Frage stellten. Dem eindringlichen Zureden de» fleißigen Staatssecretairs Nieberding gelang cs heute wenigstens zum Theil, die Antragsteller zum Zurück ziehen ihrer Vorschläge zu bewegen. Nur der Genosse Stadthagen blieb „unentwegt" sich treu. Nachdem er stundenlang die Anwesenden gelangweilt, mußten seine Anträge regelrecht abgelebnt werden. Eher giebt er sich niemals zufrieden. Die Novelle zum GerichtSverfassungS- gesetz gelangte schließlich unverändert in der von der Com mission empfohlenen Fassung zur Annahme. AuS der weiteren Debatte ist nichts Besonderes bervorzubeben. ES betbeiligten sich an derselben naturgemäß nur Juristen, und sie trug daher einen streng technischen Charakler. Morgen soll die Berathung der Novelle zum Abschluß kommen. Außerdem steht der NachtragSelat auf der TageSvrduung. 81. Sitzung vom 2. Mai. Am BundcsrathStische: Staatssecretair Gras Pojadowsky, vr. Nieberding. Präsident Freiherr v. vuol eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste event. zweite Berathung 1) der auf der internationalen Sanitätsconferenz zu Paris am 3. April 1894 unterzeichneten Uebereinkunst, — 2) der in Paris am 30. October v I. unterzeichneten Zuiatzerklärung und — 3) der aus der internationalen Sanitätsconferenz zu Venedig am 19. März v. I. unterzeichneten Uebereinkunft. Die Vorlagen wurden ohne Erörterung in erster und zweiter Lesung unverändert angenommen. Gleichfalls ohne Erörterung und unverändert wurden in dritter Lesung definitiv genehmigt: die Novelle zum Natural- leist ungsgesetz, der vom Abg. vr. Bachem beantragte Gesetz entwurf auf Abänderung des Zolltarifs (betr. die Pongees) und die Novelle zur Concursordnung. Auf Antrag Les Abg. Rintelen (Ctr.) wird der letztere Gesetz entwurf vu bloe angenommen. Es folgen Wahlprüfungen. Aus Antrag der Wahlprüsiings-Commission werden die Wahlen der Abgg. Reichmuth (Np.) und vr. Merz (natl.) ohne Er örterung für ungiltig erklärt. Zu der letztgenannten Wahl giebt Abg. Basscrman» (nat.-lib.) folgende Erklärung ab: Wir sind bereit, aus eine Erörterung zu verzichten, da wir bei der Geschäftslage die letzten Tage der Session zur Fertigstellung der Civilproceßordnung und der Militairstraf- proceßordnung nicht beeinträchtigen wollen und weil die Wahl in Donaueschingen schon Gegenstand eingehender Besprechung im badischen Landtage gewesen ist, wo unsere Partei ihren Standpunct vertreten hat. Die Wahl des Abg. Schulz-Berlin (srcis. Volksp.) wird hierauf ohne Erörterung für giltig erklärt und zugleich eine Resolution angenommen, den Reichskanzler zu ersuchen, die in zwei Wahlprotesten erhobenen Beschwerden der preußischen Regierung zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung zu überweisen. Es solgt nunmehr die zweite Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend Aendcrung des GerichtsversassungsgejetzeS und der Strasproceßordnuiig, sowie der Civilproceß« ordnung und des Einführnugsgesetzes. Zu 8 13 des Gerichtsversassungsgesetzes — für den der Entwurf eine Abänderung nicht vorsieht — beantragt Abg. v. TzicmbvWSki-Pomian (Pole) als neuen Absatz auf zunehmen die Bestimmung: „Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Streitigkeiten über Ansprüche gegen die Hinterlegungsstellen". Geh. Ober-Justizrath Vierhaus: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Ter 8 13 des Gericbtsveriassungsgejetzes, betr. den Kreis der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, ist eingehend in der Commission besprochen und Abänderungen nicht beschlossen worden. Es dürste sich nicht empfehlen, hier nun einen besonderen Pnnct wieder herauszugreisen. Außerdem wird die Lache durch Las Ein- sührungSgejetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Laudeegesetzgebung überwiesen. Gegenüber einem vom Abg. Stadthagen (Soc.) gestellten An- trag bezw. Eventual-Antrag auf Abänderung des 8 13 des Gerichts- versassungsgesetzcs, bemerkt Staatssecretair v. Nirbcrding: Wenn es der ernste Wille des Reichstages ist, die Abänderungen des Gerichtsversassungsgesetzes und der Civilproceßordnung noch in dieser Session durchzuberathen und fertig zustellen, so wird eS sich empfehlen, aus keinen Antrag einzugehen, welcher der Commission noch nicht vorgelegen hat, von ihr nicht durchbcrathen ist und zur Zeit auch uns noch nicht ge druckt vorliegen. Ich brauche nur hervorzuheben, daß ich gar nicht in der Lage bin, die Stellung dec verbündeten Regierungen zu diesem, wie zu alle» neuen Anträgen anzugeben. Ich bitte Sie daher, die Anträge abzulehnen. Abg. Rintele» (Ctr.) bittet alle Abänderungsanträge abzu lehnen, unl jo mehr, als sie aus dem großen Gebiet des 8 13 einzelne Fälle willkürlich herausgreisen. Allerdings wäre es sehr erwünscht, wenn der Reichstag in irgend einer Weise zu erkennen gäbe, daß der Landesgesetzgebung Grenzen gezogen werden müssen. Abg. Stadthagen (Soc.) weist darauf hin, daß sernerhin nicht Ungeheuerlichkeiten, wie sie aus Grund der z. Z. noch geltenden Gesindeordnung möglich sind, sollen vorkommen können. Jetzt muß ein Gesinde, welches zu Uorecht aus dem Dienst entlassen ist, sich sofort an die Polizei wenden und sein Recht geltend machen, sonst geht es jeden ferneren Anspruches verloren. Tas ist doch thotjächlich eine Ungeheuerlichkeit. Der von mir gestellte Antrag stammt übrigens gar nicht von mir, sondern von dem früheren Abg. Struckmann aus der Zeit des jetzigen GerichtsversassungsgejetzeS. Abg. v. Tjiembowskt-Pomian zieht seinen Antrag zurück, in der Hoffnung, daß die Sache sobald als möglich einer Regejung unterzogen wird. Die Erörterung wird geschlossen; die Anträge Stadthagen werden abgelehnt. Der 8 13 des Gerichtsversassungsgesetzes bleibt ungeändert. In den folgenden Puncten werden die Beschlüsse der Commission ohne Erörterung genehmigt. In 8 23 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden diejenigen Rechtsstreitigkeiten aufgesührt, für welche das Amtsgerichl ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes zuständig ist. Abg. v. TziembotvSki-Pomiän (Pole) beantragt hier „An sprüche aus einem außerehelichen Beischlafe" zu streichen. Nachdem sich die Abgg. Günther (natlib.) und Gamp (Rp.) dagegen ausgesprochen haben, zieht der Abg. v. TzirmbowSki den Antrag zurück. 8 23 wird nach dem Beschlüsse der Commission angenom men. Zu 8 71 — die Commission beantragt hier keine AenLerung — wiederholt Abg. Stadthagen (Soc.) den in der Commission gestellten und in deren erster Lesung mit 9 gegen 6 Stimmen angenommenen Antrag aus Zuziehung von Laien (zwei Beisitzer des GewerbegerichtS) bei Aburtheilung gewerbgerichtlicher Berufungen durch dieLandgerichte. Berichterstatter Abg. Trimbarn hebt hervor, in der zweiten Lesung der Commission sei bei der Mehrzahl schließlich die An schauung zum Durchbruch gekommen, daß der in erster Lesung zur Anerkennung gekommene Gedanke, so berechtigt er an sich erscheinen möge, sich doch z. Z. und im Rahmen der Vorlage als unausführbar erweise. Hieraus wird der Antrag Stadthagen verworfen. 8 71 bleibt unverändert. Die solgenden Abänderungen werden unverändert genehmigt. 8 179 und folgende handelt von der Stellung der Staats anwaltschaft unter die Sitzung-Polizei des Richters. Abg. Stadthagen (Soc ): Nach dem geltenden Gesetz kann da» Gericht gegen Parteien, Beschuldigte, Sachverständige Ordnung», strafen bis zu 100 oder 3 Tage Haft festsetzen. Auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft kommen Fälle von Ungebühr vor — man kann sich leicht davon überzeugen —, dem Richter fehlt aber jedes Mittel zur Wahrung seiner Autorität. Deshalb empfiehlt sich hier vor „Parteien" einzuschalien „Staatsanwälte", eventuell sollte dies in 8 180, durch den daS Gericht hinsichtlich des RechtSanwaltS oder VrrtheidigerS zur Verhängung einer Ordnungsstrafe bi» zu 100 berechtigt ist, gefchrhen. Die Anträge werden abgrlehnt, der Rest der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetze und der Strafproceßordnung ohne Er örterung noch den Vorschlägen der Tommission angenommen. ES folgt die Novelle zur Eivilproceßordnung. Die Abänderungen drS ersten Titel» „Sachliche Zuständigkeit der Gerichte" werden ohne Erörterungen genehmigt. Der erste Titel des zweiten Abschnitts erhält die Ueberschrist: „Partrisähigkeit, Procrßfähig keit" Der Entwurf schlägt vor, als 8 49» rinzuschieben: „Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann verklagt werden, in tlem Recht»- trettr hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins." Abg. Beckh (fr. Volksp.) b> rii idet den Antrag, dun zweiten Satz zu fassen, wie folgt: „Par,«fähig ist auch ein nicht rechts- ähiger Verein". Dir ausschließlich passive Parteifähigkekt führe zu Mißständen schwerer Art. Staatssecretair vr. Nieberding. Ich kann Sie nur bitten, nicht durch Annahme dieses Antrages noch Schwierigkette» besonderer Art für die Vorlage zu schaffen. Ter Antrag wird abgrlehnt und 8 49» nach dem Vor schläge der Commission angenommen. I» 8 99 bat die Commission folgende Vorschrift a!Ä Absatz 2 eingestellt: „Das Gericht kann sich bei der Prüfung deS Gesuchs (FestjetzungSgesucb) der Hilfe des Gcrichtsschrcibers bedienen." Abg Beckh (sreis. Vp.), der den Antrag gestellt hatte, diesen Absatz wieder zu streichen, zieht diesen Antrag wieder zurück. Nachdem vom Bundesrathslische auS besonders hervvrgehoben. daß die sachliche Entscheidung doch immer in Festsetzungssachen dem Richter zuslehe, spricht. Abg. SchmiSt-Aarburg (Centr.) seine Genugthuung dmcüber aus, daß Abg. Beckh seinen Antrag zurückgezogen und tritt für eine besondere Entschädigung der Gerichtsschreiber für dies« Thätig- keit eia. Der von derCommission beantragte Zusatz wird angenommen. 8 102 handelt von der Sicherheitsleistung seitens der Ausländer. Diese haben, wenn sie als Kläger austreten, dem Beklagten aus dessen Verlange» wegen der Proceßkosten Sicherheit zu leisten. Die Verpflichtung tritt nicht ein bei Klagen aus Ansprüchen, welche in das Grund- oder Hypothekenbuch einer deutschen Behörde rin- getragen find. Abg. von Djiembowski (Pole) beantragt, daß die Ver pflichtung auch nicht einireten soll, bei Klagen au» Ansprüchen für Arbeitslose. Geh. Ober-Reg.-Rath Freiherr v. Seckendorfs: „Eine besondere Festsetzung ist hier überflüssig, da Vie betr. Frage international durch Abmachung der Staaten geregelt worden ist. Der Antrag ist nur deshalb noch nicht im „Reichsanzeiger" veröffentlicht, well noch einige Unterschriften fehlen." Ter Antrag Dziembowski wird abgelehnt. Es wird folgende Fassung der Nummer 5 nach dem Commissions beschlüsse angenommen: „(Diese Verpflichtung tritt nicht ein) 5) bei Klagen aus Rechten, die im Grundbuche eingetragen sind." 8 143 des bisherige» Gesetzes gestattet die Zurückweisung von Vertretern vor Gericht mangels Fähigkeit zum Vortrage, sowie die Zurückweisung geschäftsmäßiger Vertreter. Auf die Rechtsanwälte finden die Vorschriften keine Anwendung. Die Vorlage, deren Be- stimmung die Commission unverändert angenommen hat, bestimmt: „Die Vorschriften finden aus Rechtsanwälte und auf Personen, deren das mündliche Verhandeln vor Gericht durch eine seitens der Justizverwaltung getroffene Anordnung gestattet ist, keine An wendung. Abg. vcckh "Hr. Vp.) beantragt, zu sagen: „Das Gericht kann Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen, denen die Fähigkeit zum geeigneten Vortrage mangelt, den weileren Vortrag untersagen. Eine Anfechtung dieser Anordnung findet nicht statt. Das Gericht kann Bevollmächtigte und Beistände, die das mündliche Verfahren vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen. Gegen diese Anordnung, welche durch Beschluß zu Protokoll mederzuiegen ist, greift das Rechtsmittel der Revision Plag." Abg. Träger (fr. Vp.): Dieser Antrag des Herrn Beckh ist dessen ureigenste Privatansicht. Wir, seine übrigen politischen Freunde, stehen durchaus aus dem Standpuncte der Commission, um dessen Annahme ich dringend bitte. Abg. vr. Stephan (Centr.): Meiner Ansicht nach schafft die neue Fassung durchaus keinen anderen Zustand, als wie - er bisher vorhanden war. Tas Wohl des Pudlicums hat man doch gerade im Auge bei der Zulassung der Rechtsconsulcnten. Ein ver- ständiger Richter — ich ineine, sie sind alle verständig (Heiterkeit) — wird in dringenden Fällen, wenn es im Interesse des recht- juchenden Einzelnen liegt, gern einen Rechtskonsulenten zulasten. So ist es aber bisher sieis gewesen, und deshalb meine ich, sollte man es bei dem bestehenden Gesetze belassen. Abg. v. TjiembowSkh (Pole) beantragt dir Streichung der Bestimmung der Commijsioo, will es also bei der bisherigen Praxis belassen. Abg. Schmidt-Macburg (Crutr.) beantragt, zu 8 143 folgenden Absatz 4 cinziifügen: „Solche Anordnungen (betr. die Zulassung oder Zurückweisung von Rechtsconsulcnten- sollen nur danu getroffen werden, wenn Mangels einer genügenden Anzahl von Rechtsanwälten an den. Orte des Gerichts ein Bedürfnis; hierzu vorliegt." Eine Berechtigung auf Zulassung hätten die Rechtsconsuienten nicht. Die Regierung würde diesem Anträge wohl zustinimen können. Abg. Gump (N.-P.) erklärt, daß die in der ersten Lesung gegen ihn erhobenen Vorwürfe Les Abg. Beckh sich durch die amtliche Statistik als unberechtigt erwiesen hätten; er f müsse diese Vorwürfe als einen frivolen Angriff zurückweisen. (Unruhe.) Der Präsident v. Btto! sagt: Ich muß den Ausdruck „frivol", auf ein Mitglied des Hauses angewendet, als unpassend und un- zulässig bezeichne» und rufe daher den Abg. Gamp zur Ordnung. Abg. Gamp fährt fort: „Ich nehme den Ausdruck zurück. Bei dieser ganzen Frage spricht man immer nur von Rechtsconsuienten und de» Rechtsanwälten, aber ja nicht vom Publicum. Wir haben Amtsgerichte, an deren Sitze kein oder nur ein Rechtsanwalt zu haben ist. Dieje Verhältnisse drängen dazu, die RechtSconjulenten mit Rücksicht auf das kleine Publicum zuzulaffen. Ich bitte des halb, in Lein Anträge Les Vorredners, falls er denselben nicht zurück- ziehen will, das Wörtchen „nur" zu streichen. Jedenfalls ist die Regierungsvorlage das Mindeste, was im Interesse des Publicum- angenommen werden muß." Staatssecretair Nieberding: „Die Besorgnisse, die hier im Hause laut geworden sind, habe ich mir nie erklären können, der Wortlaut der Regierungsvorlage giebt dazu nicht den geringsten Anlaß. Aber ich habe gesehen, wie leicht es ist, an den Vorlagen, der Regierung etwas ausznsetzen. Wenn man glaubt, daß die Regierung dazu beitragen konnte, die Existenz der Rechtsanwälte durch eine übermäßige Zulassung von Rechtsconsuienten zu ver- nichlen, so ist das ein mir unverständlicher Einwand gegen die Bor- läge. Auch die übrigen Einwände sind mindestens starke lieber- treibungeii. Jin Einzelnen enthebt auch der klare und durchsichtige Bericht des Herrn Abg. Trimborn der Verpflichtung, längere Aus führungen zu machen." Abg. Stadthagen (Soc.) spricht sich für die Bestimmung der Commission aus. Abg. JSkrant (Antisemit) stellt sich auf den Standpunct des Abg. Gamp. Abg. Beckh erwidert dem Abg. Gamp, daß die diesem bekannt gewordene Statistik sich auf ein Jahr früher beziehe, al» er annehme. Die ihm als Anwalt zur Versügung stehenden Zahlen bewiesen, daß er Recht habe, wenn er behaupte, daß Gerichte ohve Anwälte verhältnißmäßig selten seien. In der Provinz Posen z. B. seien von 40 Amtsgerichten nur 4 ohne Rechtsanwälte, im ganzen Reiche von 1926 im Ganzen 734 ohne Anwalt. Weshalb bedarf es über- Haupt der Rechtsconsulcnten? Bei den Amtsgerichten kann sich Jedermann durch Jedermann vertreten lassen. (Rufe: „Schluß!") Meine Herren, wenn ich zur Rechtfertigung des Anwaltstandes rede, ist es nicht nöthig, „Schluß" zu rufen. Jedenfalls bitte ich, meinen Antrag anzunehmen. Abg. Schmidt-Warburg (Centrum) erklärt, daß er gegen die Ehre der Rechtsconsuienten mit seinen Ausführungen keinen Angriff habe führen wolle». Abg. Gamp (Rp.): Die vom Abg Beckh angeführten statistischen Zahlen rechtfertigen auch nicht die Behauptung, daß es nur wenige Amtsgerichte ohne Anwälte gebe. Damit schließt die Erörterung. Der Antrag Beckh wird ob- gelehnt. Für den Antrag erhebt sich nur der Antragsteller. Der Antrag Schmidt-Warburg wird ebenfalls abgelehnt. Paragraph 143 wird in der Fassung der Commission angenommen. Hierauf vertagt sich daS Hau-, Nächste Sitzung Dienstag 12 Uhr: Fortsetzung der heutige« Berathung; Abstimmung über die Petition zum Coalition^recht; Antrag Hitze über den Befähigungsnachweis; Nachtragsetat. Schloß 6 Uhr. Sächsischer Landtag. «Eigenbericht deS „Leipziger Tageblattes".) Grfte Kammer. -2- Dresden, 2. Mai. . 57. öffentliche Sitzung, Mittags 12 Uhr. Vorsitzender: Vicepräsihrnt Oberbürgermeister vr. Georgi- Leipzig. Am RegirrungStischr: Staatsministrr von Metzsch und RegierungScommisfare. Tagesordnung: Petitionen. Der Vicevräsident er öffnet um 12'/« Uhr die Sitzung und läßt die Registraad« be kannt geben. .. -
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)