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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980406017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898040601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898040601
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-04
- Tag 1898-04-06
-
Monat
1898-04
-
Jahr
1898
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l. VkilU M LchM T vbIM Md AHM Nr. IK, Rttwch, S.Wril 1LS8. sMi>rgcil-WBk.f Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wie bereits bekannt gegeben, finbet zur Arier des siebzigstcn Geburtstages und de» SL jährigen AegierungS- JubtläumS Lr. Majestät de» König» Lonnabend, den 23. April ds». I»., Rachm. 3 Uhr rin Festmahl im grasten Saale -e» neuen Gewand hauses statt. Tiejenigrn Herren, welche sich daran bethetligen wollen, werden ersucht, die Taselkarten zu 4 Mark in unserer Nuntiatur, Rathhaus 1 Tr , zu entnehme», woselbst auch Begehungen auf Tafclplätze angenommen werden. Mit Rücksicht auf die Umfänglichkeit der zu treffende» Vorbereitungen, wird dringend gebeten, die Entnahme der Karten sobald als m ö g l i ch und spätestens bi» Dienstag, -en LV. ds». Mt». Abends v Uhr bewirken zu wollen. Weitere besondere Einladungen werde»» nicht erlassen. Leipzig, den 5. April 18S8. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Triindlin. Keil. Ausschreibung. Für den Bieh- und Tchlachthof soll die Ausführung von I. vr-- und Maurerarbeiten, II. Tteinsctzerarbciten, LH. Austreichrrarbeite» vergeben werden. „ Tie Bedingungen und Arbeitsverzeichnissr können beim Hoch- bauamte, Rathhans, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 3, gegen Porto» und bestellgeldfreie Einsendung von 1 50 zu I. und II. und I, ./L — zu HI., die auch in Briefmarken erlegt werden können, bezogen, bez. daselbst eingesehen werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Bieh- und Lchlachthof — Erd- und Maurerarbeiten bez. Steinsetzer- bez. Auftreicherarbeiten versehen, bis zum 13. April er , Bormittags 10 Uhr, an oben genannte Stelle portofrei einzureicheu. Der Rath behält sich jede Entschließung vor. Leipzig, den 30. März 1898. Ter Rath der Stadt Leipzig. Vr. Tröndlin. Trinckler. Versteigerung von Bauplätzen. Tie der Stadtgemeinde Leipzig gehörigen, an der Ecke der Kohlgarten- und Leipziger Straße in L.-Reudnitz gelegenen Bau plätze und zwar Nr. l. an der Ecke der vorgenannten Straßen von ca. 665 qm, Nr. II. an der Leipziger Straße von ca. 405 gm Flächengehalt sollen Mittwoch, den 13. April dss. Js., von Vormittag» 11 Uhr an im 1. Obergeschoß drS alten PolizeiamtSgebäudeS, Reichsstraße Nr. 3, zum Berkaus versteigert werden. Der BersteigerongStermin wird pünctlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Versteigerung bezüglich eines jeden der einzeln nacheinander in obiger Reihenfolge auszubietenden Bauplätze geschloßen werden, wenn darauf nach dreimaligem Ausrufe kein weiteres Gebot mehr erfolgt. Die Versteigerungsbedingungen mit Parzellirungsplan liegen auf dem Rathhause, 1. Obergeschoß, zur Einsichtnahme auS. Exemplare davon können gegen Bezahlung einer Gebühr von 1 in der Sportelcasse I in der Georgenhalle, Brühl Nr. 80, entnommen werden. Leipzig, am 26. März 1898. Der Rath Ser Stadt Leipzig. I». 420. vr. Tröndlin. Krumbiegel. Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume d«S Tiefbau- Amtes (Brühl 80) an, 12. und 13. April dss. IS. für den Verkehr mit dem Publicum geschlossen. Leipzig, am 1. April 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Kettner. Vermiethungen in folgenden der Stadtgemeinde ^L-i^zig hörigen Grundstücken: die gesammten z. Zt. von der Speditionsfirma C. G. Lentsch rrmietheten Contor-, Niederlags- und Stallräume, im Ganzen oder getheilt, vom 1. October 1898 ab auf mehrere Jahre, 2) ThomaSkirchhof Rr. 25, II. als Expeditionsräume oder als Wohnung zu 800 jährlich, vom 8. April 1898 ab. Miethgesuche werden auf dem Rathhause, 1. Obergesch., Zimmer Nr. 9 «ntgegengenommen. Leipzig, den 14. Januar 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Hildebrandt. Oeffentliche Zustellung. Der Rentier August Kacholt in Magdeburg, — vertreten durch den Rechtsanwalt vr. Enderlrin in Leipzig — klagt gegen den früheren Referendar Richard Bormann, zuletzt in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufenthaltes, — wegen — Rückzahlung mehrerer Darlehne mit dem Anträge auf — gegen Sicherheitsleistung vor- läufig vollstreckbare — Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 3100 samt 5 Proceut Zinsen seit 22. Dezember 1897 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streit» vor die HI. Civilkammer de» Königlichen Landgericht» zu Leipzig au» den 21. Juni 18S8, vormittag» 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassrnen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag« bekannt gemacht. Der Gericht»fchreider beim Königs. Landgerichte. Leipzig, am 29. März 1898. Expedient Braun. Oeffentliche Zustellung. Die Ada verehrt. Werner in Leipzig — vertreten durch Rechts anwalt Vr. Enderlrin in Leipzig — klagt gegen den früheren Gr- rlchtSrefrrendar Richard Vormann, zuletzt in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufenthalt», wegen Rückgabe geliehener Gegenstände mit dem Anträge auf — gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll- streckbare — Verurteilung drS Beklagten zur Herausgabe der ihm im September 1897 von der Klägerin übergebenen goldenen Uhr mit goldener Kette im Werte von mindesten» 4b0 und ladet den »geklagten zur mündlichen Verhandlung de» Rechtsstreit» vor die lll. Livilkammer de» Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 1». Annt 1898, vormittag» 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassrnen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AuSzug der Klage bekannt gemacht. Der Gertcht»schretd«r heim Königs Landgerichte Leipzig, am 29. März 1898. lHpedient Broun. - Ueber da» Vermögen de« Fouragrhändlrr« Larl Friedrich Adolf Wetuert hier, Berliner Straße 34, zur Zeit in der Univer- sität« - IrrruNinik hier, ist heute, am 5. April 1898, Vormittag» /zlL Uhr da- Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Herr Rechtsanwalt vr. Liebe hier. Wahltermin am 87. April 1898. Bor- mittag» 11 Uhr. Anmeldefrist bl« zum 11. Mai 1898. Prüfung»- termia -m W. Mai 1898, Vormittag» 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflich» bi« zum b. Mai 1898. Königs. A«GgerA LttHzig, «bth. UL', Mchmnt gvnacht durch de» Gertchwschmtber Sekr. Beck. Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt vr. Max Berger in Leipzig al» Verwalter in dem zum Vermögen de» Malers Laut» Richter in Leipzig eröffneten Konkursverfahren, vertreten durch die Rechtsanwälte Donat und vr. Schöppler in Leipzig, klagt gegen den Ingenieur Han- Bader, früher in Leipzig-Plagwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem VerdingungSvertrag init dem Anträge, 1) den Beklagten zu verurthrilen: ». an Len Kläger al« Ver walter in dem obgedachten Konkursverfahren 63 55 zu zahlen, d. die Kosten deS Rechtsstreits zu tragen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung de» Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Zimmer 63 aus den 17. Mai 1898, Vormittags ' ,19 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AuSzug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 26. März 1898. Sekretär Hübschmann, Gerichtsschreibrr des Königlichen Amtsgerichts. Auf Fol. 9949 Les Handelsregisters für den Bezirk des unter zeichneten Amtsgerichts ist heute die Aktiengesellschaft für Feld- und Kleinbahnen-Vedarf, vormals Lrenstein L Koppel in Leipzig, Zweigniederlassung der unter gleicher Firma in Berlin bestehenden Aktiengesellschaft, eingetragen und weiter verlautbart worden, daß dir Inhaber der Aktien dieser Aktiengesellschaft Inhaber der Firma sind und ihre Einlage 4 000 000 -6, zerlegt in 4000 Aktien zu 1000 .6, beträgt, daß der Kaufmann Herr Benno Oreustein in Berlin Vorstand ist und daß den Herren Wilhelm Brode in Berlin, Paul Marienfeld daselbst, Heinrich Paul in Schöneberg, Sali Segall in Berlin und Gustav Wolfsohn daselbst Prokura in der Weise ertheilt worden ist, daß Jeder von ihnen nur in Gemeinschaft mit einem stell vertretenden BorstandSmitgliede oder einem anderen Pro kuristen zeichnen kann. Leipzig, den 4. April 1898. Königliche» Amtsgericht, Abth. IIL. Schm i d t. Auf Fol. 9944 deS Handelsregisters für den Bezirk deS unter zeichneten! Amtsgerichts ist heute die Firma Richard Frühaus in Leipzig (Lange Straße Nr. 22) und als deren Inhaber Herr Friedrich Richard Frühaus daselbst eingetragen worden. Leipzig, den 4. April 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. HL. Schmidt. Auf Fol. 1027 deS vormaligen Handelsregisters für die Stadt Leipzig ist heute Herr Paul Max Ollendorfs als Prokurist der Finna E. A. Peters Lureau ckv Lluslquo in Leipzig eingetragen worden. Leipzig, den 4. April 1898. Königliche» Amtsgericht, Abth. HL Schmidt. Auf Fol. 9945 deS Handelsregisters für den Bezirk deS unter zeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Max Lange in Leipzig (Dörrienstraße Nr. 10) und als deren Inhaber Herr August Ferdinand Max Lange daselbst eingetragen worden. Leipzig, den 4. April 1898. Königliche» Amtsgericht, Abth HL. Schmidt. Auf Fol. 9946 de» Handelsregisters für den Bezirk des unter zeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma LStval- Hübsch in Leipzig (Katharinenstrabe Nr. 6) und als deren Inhaber Herr Ferdinand Theodor O-wald Hübsch daselbst eingetragen worden. Leipzig, den 4. .April 1898. Königliche» Amtsgericht, Abth. IIL. Schmidt. Auf Fol. 9943 de» Handelsregister- für den Bezirk deS unter- zeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma A. O. Harttg in Leivzig (Johannisgasse Nr. 24) und als deren Inhaber Herr Franz OScar Hartig daselbst eingetragen worden. Leipzig, den 2. April 1898. Königliche» «mtSgericht, Abth. IIL. Schmidt. Auf Fol. 2025 de- vormaligen Handelsregisters für die Stadt Leipzig ist heute eingetragen worden, daß die dem Herrn Herrmann Emil Hollensett für die Firma Paul Kretschmann in Leipzig er- theilt gewesene Prokura erloschen und die Beschränkung des Pro kuristen Herrn Wilhelm Otto Sander in Wegfall gelangt ist. Leipzig, den 4. April 1898. Königliche» Amtsgericht, Abth. IIL. Schmidt. Auf Fol. 6353 deS Handelsregisters für den Bezirk de- unter zeichneten Amtsgericht- ist heute die Firma Herman» Kirst in Leipzig gelöscht worden. Leipzig, den 4. April l898. Königliche» «mtSgericht, Abth. HL. Schmidt. Konkurs-Anction. Donnerstag, -en 7. April, von früh '/,19 Uhr an sollen in Leipzig, Zettzer Straffe 39, Hof Part., durch Herrn Lokal- richter Trummliy, die zu Müller s Konkurs gehörigen besseren Möbel, darunter 1 fast neuer Kleiderschrank, I Contoreinrichtung, dazu 1 großes Schreibpult, 1 Bücherregal, 1 Sessel, 1 Contortisch, I Bronzrfigur (50 ow hoch), Betten, OffizierSsäbel, Degen, Helme, Schärpen, Uniformen, Wäsche, gute Kleidungsstücke, 1 gold. Herren uhr mit Kette, 1 Siegelring u. a. mehr öffentlich versteigert werden. Rechtsanwalt vr. Sn-erlein. Königl. Baugewerkenschule zu Leipzig. Die Ausstellung der Schülerarbeiten findet Mittwoch, -en 6. April, von 9—5 und Donnerstag, -en 7. April, von 9—11 und 12—1 und die öffentliche Entlassung dir Schüler Donnerstag II Uhr statt, wozu Eltern und Vormünder der Schüler, sowie Gönner und Freunde der Anstalt hierdurch höflichst «ingeladen werden. Das Lehrerkollegium der Königl. vaugewertenschule. Städtische Gewerbeschule. Der Unterricht im Sommerhalbjahr beginnt Montag, -eu 18. d. M., früh 7 Uhr; in der Werkmeisterschnle früh 8 Uhr; in der Abendschule Abend» 7 Uhr. Die öffentliche Ausstellung der Tchülerarbetten findet statt vom 7. bi» mit 11. April, Vormittag- 10—1 Uhr im Schulgebäude, Wächtrrstraße 13. Zum Besuche derselben beehrt sich im Namen des Lehrer- kollegium« ergebenst einzuladen Leipzig, den 5. April 1898. der Director: P. Schuster. (Fortsetzung de» Texte» au» dem Hauptblatt.) Amerika. Auf deS Messer» Schneide. * Rrw Kork, 5. April. (Telegramm.) Di» „Post" meldet au» Washington, die Botschaft Mac Kinley'» werde dar legen, Spanien habe seine völlige Unfähigkeit zum Regieren be wiesen, der amerikanische Handel habe Schaden erlitten und die Existenz amerikanischer Besitzungen sei durch die gegen« wärtigen Zustände gefährdet. Die Botschaft mache Spanien für den Unfall der „Maine" verantwortlich, sie mache zwar keinen directrn Vorschlag, ober gebe deutlich der An sicht Au-druck, daß eia« bewaffnet« Intervention die Ordnung und den Frieden wieder Herstellen werde. Di« Botschaft empfehle nicht die Aarrkeuaung der Unabhänigkett CubaS, da die Auf ständischen keine angem«ff«ne Regierung-form eingesetzt hätten. Die Botschaft, welche gleichbedeutend mit einer Krirg»«rklärung sei, erkläre, die vereinigten Staaten werden alle weiteren Verhandlungen eiustellea und kein« Bermtttelnug annehmen. * Retv Vork, 5. April. (Telegramm.) Dem „Journal" wird aus Hasannah gemeldet, Geneealeonsul Lee hab« all,» dort wohnenden Angehörigen d«r Bereinigten Staaten be kannt gegeben, sie müßten bereis Hin, Cuba »och h«ot» zu »er lassen. Demselben Blatte wird aus SankDomingo telegraphirt, es verlaute dort, die Vereinigten Staaten hätten sich die Controle über eine Insel in der Samana-Bucht als Kohlenstation ge- sichert. Große Mengen Kohlen träfen dort rin. * Rew Vork, 4. April. Ter cubanische Führer Palma erklärte, rin Waffenstillstand sei unannehmbar, außer wenn die Bundesregierung oder Spanien die Unabhängigkeit Cubas anerkennen, und daß die päpstliche Vermittelung ohne diese Basis zwecklos sei. — Im Congreß gab es heute wieder wegen Tuba lebhafte Scenen Es erfolgten scharfe Angriffe auf Mac Kinley. (Frkf. Ztg.) Washington, 5. April. (Telegramm.) Wie bestimmt versichert wird, tauschen die europäischen Mächte gegenwärtig Noten au», die den Conslict zwischen Spqnien nnd den Vereinigten Staaten betreffen. (Wiederholt.) Marine. * Berlin, s. Avril. (Telegramm.) S. M. S. „Olga" ist am 4. d. M. in Wilhelm-Haven zu Probefahrten in See gegangen. S. M- S. „Frithjof" ist am 4. d. M. von Wilhelmshaven in See gegangen und hat auf Schillig-Rhede geankert. S. M. S. „Greif" hat, von See kommend, auf Schillig-Rhede geankert. S. M. S. „Pfeil" ist am 4. d. M. in Wilhelmshaven eingctrofsen und beabsichtigt am 5. d. M. die Reise fortznsetzen. S. M. Tptbt. „8. 85" ist am 3. d. M. in Kiel eingetroffen. * Berlin, 5. April. (Telegramm.) Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Commando der Marine beabsichtigt S. M. 5. „Geier", Commandant Corvettrn - Capitain Jacobsen, am 6. April von Port of Spain (Trinidad) nach Pernambuco in See zu gehen. Sächsischer Landtag. -2- Dresden, 4. April. Die Rede des Abg. vr. Schill- Leipzig, welche derselbe NamenS der nationalliberalen Fraktion bei der Berathung über tz 24 deS Vereins und Versammlung-rechtes und die dazu gestellten konservativen Anträge gehalten hat, lautet nach dem Stenogramm: Meine Herren! Wenn ich es aus den Wunsch meiner Freunde unternehme, unsere ablehnende Stellung zu dem Gesetzentwurf in der vorgrschlageurn Fassung darzulegen, so bin ich mir der Schwierigkeit und noch mehr der Undankbarkeit dieser Auf gabe von vornherein wohl bewußt. Sie ist undankbar, weil wir ja einer so gut wie beschlossenen Sache gegenüber stehen, un- dankbar, weil wir uns im Gegensatz befinden zu einer Partei, mit der wir sonst gern gemeinschaftlich gearbeitet haben, zu einer Partei, von der wir auch jetzt von vornherein die feste Ueberzeugung gehabt haben, daß sie die Vorschläge, dir sie eingebracht hat, «in der besten Absicht, um dem Staate zu nützen, gemacht hat, undankbar endlich, weil wir sehr wohl wissen, daß im großen Publicum eine große Zahl von Stimmen laut geworden sind nnd laut werden, welche sich in der gleichen Richtung bewegen, welche die Vorschläge der Conservativrn Partei ringeschlagen haben, d. h. in dem Wunsche, daß Minder jährige — bei Frauen, glaube ich, kann man es schon weniger zahl reich sagen, — daß Minderjährige von politischen Versammlungen ausgeschlossen sein möchten. Das letztere, meine Herren, ist nun freilich nur ein Beweis dafür, daß man bei gewissen Dingen, die vielleicht an sich ganz Wünschenswerth sind, wenn man sie so zum Tagesgespräch macht und ohne besondere Verantwortung bespricht, weiteriprictit, sich doch sehr leicht über die Ausführbarkeit täuschen kann. Daß man sich in der vorliegenden Frage täuscht, nach unserer Auffassung wenigstens, das sollen meine weiteren Ausführungen Ihnen beweisen. Meine Herren I Der allgemeine Standpunct, der principielle Standpunct, wenn ich so sagen darf, den ich in dieser Sache einnehme, ist derselbe, den ich bereits für meine Person — ich hatte damals der Besprechung meiner Freunde nicht beiwohnen können — ausgesprochen habe, von dem ich aber die Freude habe, sagen zu können, daß er nachher von meinen Freunden insgesammt gebilligt worden ist. Wir betrachten die Beschränkung des Vereins- und Ver sammlungsrechts als eine der Regierung anvertraute Waffe, als ein Machtmittel, welches der Regierung in die Hand gegeben wird, um den Staat zu schützen gegen Angriffe und Gefahren. Wenn dem so ist, m. H., dann folgern wir aber daraus, daß auch die Re gierung als Trägerin dieser Machtmittel diejenige sein muß, die nach ihrem Ermessen und vor Allem nach ihren Erfahrungen am besten beurtbeilrn kann, ob sie weiterer, bisher noch nicht vorhandener solcher Machtmittel bedarf und ob solche Machtmittel, wenn sie ihr angeboten werden, brauchbar sind, ob sie erfolgreich sind. In beiden Beziehungen hat die Regierung sich für das Gegentheil ausge sprochen; sie hat die Vorlage eingebracht, ohne irgend welche Compensationen für die Aufhebung Les Verbots der Verbindung von Vereinen zu verlangen und der Herr Minister hat mit aller Deutlichkeit und Entschiedenheit, wie uns die Berichte der Deputation erzählen, erklärt, daß nach seiner Meinung die Vorschläge, welche von der consrrvativen Partei eingebracht worden sind, unausführbar seien, daß hier eine ler iiuperkeeta vorliege. Bei dieser Sachlage, meine Herren, müssen wir schon aus principiellen Gründen ab lehnen, gegen die Vorlage der Regierung und für eine Verschärfung zu stimmen. Ich will nicht davon reden, meine Herren, ob es überhaupt vom allgemeinen politischen Standpuncte aus richtig ist, wenn jetzt noch die Particularstaaten, abgesehen von der Aufhebung des Verbindungsverbotes bezüglich der Vereine, sich daran machen, materielle Abänderungen an den Vereins- und BersammlungSgesetzcu vorzunebmen. (Sehr richtig! links.) Sie wissen, es gehört die Gesetzgebung auf dem Gebiete deS Vereins- und Versammlungsrechtes zu den Competenzen des Reiches, und ich folgere daraus nicht etwa die Unzulässigkeit, jo lange das Reich selbst die Ausgabe nicht in die Hand genommen hat, ich folgere daraus nicht die Unzulässigkeit, daß die Einzelstaaten mit Gesetzes vorschlägen Vorgehen. Aber, meine Herren, ich betone nochmals: von allgemeinen politischen Erwägungen aus halte ich es für nicht richtig, wenn das der Einzelstaat thut, und zwar aus dem Grunde nicht, weil dadurch meines Erachtens dir Erreichung Les Ziels, dem doch die Reichsverfassung zustreben will, nämlich daß diese Angelegenheit einmal einheitlich geregelt werden soll für daS ganze Reich, daß die Erreichung dieses Zieles immer schwerer und schwerer gemacht wird. (Sehr richtig!) Meine Herren, wenn ich mich nun zu den gemachte» Vorschlägen im Speciellen wende, so hat der Herr Abg. Opitz, auf dessen Aus führungen ich ja immer sehr viel gebe, seine volle Ueberzeugung au-gesprochen, daß mit den Gesetze-paragraphen, wie sie hier vor geschlagen worden sind, ein großer Erfolg erzielt werden würde, daß sie in ihrer Handhabung keine großen Schwierigkeiten bieten, daß sie vollständig dem Ziele zuführen würden, welches seine Partei mit ihren Vorschlägen verfolgt. Ich mutz nun freilich sagen, meine Herren, daß Liese Versicherung im absolutesten Gegensätze steht zu den Aeußerungen, die ich noch in den letzten Tagen mir erbeten habe von alten und bewährten Fachleuten auf dem Gebiete der Polizei. Ich habe mich in meiner Heimath- stadt, die, glaube ich, besonder- geeignet ist für Polizeibeamtr, Erfahrungen auf den, Gebiete deS Verein», und Brrsammluugs- rechtes zu machen, — müssen doch jährlich nicht weniger als 800 Versammlungen überwacht werden, abgesehen von den Wahljahren, wo sie noch erheblich steigen — ich habe mich in Leipzig erkundigt und eS ist mir dort von bewährten, al- tüchtig anerkannten Beamten geradezu erklärt worden, daß sie im Interesse des Ansehens de» (A'setzeS und im Interesse der Autorität der Polizei e- aus das Höchsie beklagen würden, wenn das Gesetz zu Stande käme. Und, meine Herren, unbegreiflich ist mir das nicht. Wean ich mich zunächst an den Wortlaut halte, wie er un» hier vorliegt in dem 8 5» und an da- Wort anknüpf« „iu politischen Angelegenheiten", so muß ich auch sagen: ich gebe den Herren Beamten vollständig Recht. Bei Reden, die man hält, da glaubt man ja immer etwa- ganz Bestimmte» zu treffen, wenn man sagt, es handele sich um polttische Angelegenheiten: aber ganz anders ist daS, wenn man das Wort braucht in einem Gesetzentwürfe und wenn sich an die Worte so erhebliche Folgen auknüpsen sollen, wir in den Vorschlägen hier vorgesehen worden sind. Der Bericht selbst hat sich nicht verhehlt, meine Herren, daß der Begriff „politisch", „politische Angelegenheiten" doch ein etwas schwankender sei. Er giebt ja selbst zu, zunächst auf Seite 10, daß man vielleicht daran zweifeln könne, was „politisch" sei; aber «S werde» dann einige Entscheidungen von Behörden mitarthrillt. Bor der Mit- theilung heißt r», e» sei durch dies« Entscheidungen der Begriff „ziemlich genau" — also eine Lücke ist hier doch noch — frstgestellt. Freilich nach der Mittheiluag, ohne daß hier besondere Thatsachen noch ausqrfüdrt werden, heißt eS. danach sei der Begriff der voll- tischen Angel. gei.dei:>n ,,s. ': bezreuz:'. Ich w.iß nicht, wie der Bericht hier zu dieser Klimax gekommen ist. Lat Mittelglied fehlt mir hierbei; da» „ziemlich" ist wohl noch der mildeste Au-druck. Ich muß sagen, daß für mich dies» Legriff-bilduvg auch nach den mitgetheilteu Urthcilen, zumal wenn ich mir vergegenwärtige, daß die Begriffsbestimmung gehandhabt werden soll unter Umständen von nittergeordiieten Organen der Polizei, im höchsten Grade zweifelhaft ist. Wen» Sie die Güte haben, sich die Urtheile an- zujehrn, wenn dort z. B. gejagt ist: zu politischen Angelegeuheilen gehört die Gesetzgebung des Staates, alfo jede Gesetzgebung. Es würde z. B. eine Versammlung einberufen über die Gesetze bez. der Biehversicherung, die wir neulich hier behandelt haben, so würde das nach dieser Definition eine politische Angelegenheit sein. Wenn ferner gesagt wird in dem Urtheil des preußischen Oberlaudesgerichtes, daß die Erörterung und Beurtheilung von Tagessrogen politische Angelegenheiten feien, ja, meine Herren, Tagesfragen! — was heißt das? Sollen alle Tagessragen, d. d. ;ede auf jedem beliebigen Gebiete gerade im Publicum, in d-r Presse zur Erörterung stehende Angelegenheit, soll das eine politische Angelegen- heil sein, weil es Tage-fragen sind? Und so geht das fort. Ich erinnere mich, daß ich vor Kurzem einmal auch eine Entscheidung gelesen habe — ich glaube nicht von einer sächsischen Behörde, aber von einer deutschen Behörde jedenfalls — i» der öffentliche Angelegenheiten und politische Angelegenheiten geradezu als vollständig identisch de- zeichnet wurden, während doch die Deputation von der Meinung aus geht, daß der Begriff politische Angelegenheit ein weit engerer sei als der Begriff öffentlicher Angelegenheit. Und nun, ich wiederhole es, meine Herren, dieser Begriff soll gehandhabt werden in vielen Fällen von untergeordneten Organe» der Polizei. Wenn sich der Gegen- stand der Versammlung von vornherein auf eine sogen, politische Angelegenheit bezieht, ist dir Sache vielleicht weniger schwierig; da hat bei der Polizei die Anmeldung zu erfolgen, sie kann die Sache dann prüfen. Wenn ober eine Versammlung durch eine beliebige Aeußerung sich hinterher zu einer politischen gestaltet, ist der über wachende Beamte, d. h. in vielen Fällen ein Schutzmann oder ein Gendarm, derjenige, der zu entscheiden haben wird, ob die Brr- sammlung eine politische geworden ist oder nicht. Ich wende mich zum zweiten Absatz von 8 5a, er betrifft die Frauen. Zunächst, meine Herren, muß man Loch überhaupt daraus, daß der Absatz Ausnahme gefunden hat im Gesetz, schließen, daß die Deputation die Berufs- und Standesinteresjcn für an sich politische hält; wenn das nicht der Fall wäre, braucht doch der Absatz über- Haupt nicht in den Paragraphen ausgenommen zu werden; wenn das an sich nicht politische Angelegenheiten wären, nun, da würde überhaupt der Absatz tu nicht platzgreiseu, also man giebt zu, Laß daS politische Angelegenheiten sind. Ta wird nnn nach meiner Meinung nach der doppelten Richtung hin eine Un klarheit und Undeutlichkeit herbeigesührt. Zu den besonderen Berufs- und Standesiuteressen, meine Herren, gehört zweifellos auch die Lohn- und Arbeitssrage. Man würde also dann zugeben, daß Lohn- und Arbeitsfragen auch an sich politische An- gelegeuheiten seien. Nu» jagen zwar die Herren, nach der Reich gesetzgebung müssen wir derartige Versammlungen zugeben, das ist ganz richtig: ich betone aber hier wieder, das Gesetz wird gehand habt von Leuten, Lenen ei» solches scharfes Bewußtsein der Com- petenzen Les Reiches nnd dec Eiuzelstaaten in der Gesetzgebung schwerlich beiwohnt und es kann leicht kommen, daß von unseren Polizeiorganen ans diese Schlußfolgerung hin Mißgriffe gemacht werden, die recht beklagenswerthe sein können. Aber auch nach der anderen Seite ist, meine Herren, der Begriff Berufs- und Standesiuteressen der Frauen Loch so ungeheuer weit- gefaßt, daß darunter Alles fällt. Ich würde z. B. für meine Person gar nicht anstehen, zu sagen, wenn Frauen eine Versammlung ein berufen, die von ihrem Anspruch aus Theilnahme an dep politischen Rechten, an Wahlen, handelt, das ist eine StLudesangelegeuhtii; das wird uicht geleugnet werden können. Was schlägt nun «rch? Schlägt Absatz In durch, ist es eine politische Ve^amsnlung, oder schlägt durch Absatz 2, die Ausnahme. Schlägt Absatz 2 durch, dann können Sir die Frauen ganz herauSlaffen an dern Gesetzentwurf, denn unter Berufs- und Standesintereffen kann alles Mögliche verstanden werden. Um gleich hier anzuschlußsp, meine Herren, ich habe mich betreffs der Frauen wegen der Br- dürfnißfrage erkundigt und es ist mir auch La die Mittheilung ge macht worden, daß auch jetzt schon unter der bisherigen Gesetzgebung die Theilnahme von Frauen im Großen und Ganzen an politischen Versammlungen eine so geringfügige gewesen ist, daß eS sich kaum verlohnt, auf Grund dieser bisherige» Erfahrungen mit einer so einschneidenden Gesetzgebung, wie sie hier un- vorgeschlagen wird, vorzugehen. Nun, meine Herren, bitte ich Sie, sich mit mir zu wenden zu den Absätzen 3 und 4 des vorgeschlagrnen Paragraphen. Wir wird der Verlauf sein, wenn Minderjährige in einer Versammlung sich befinden. Ja, meine Herren, wenn das auf dem flachen Londe ist, wo vielleicht 5 oder 6 oder 10 in der Versammlung sind und wo der Gemeindevorstand jeden einzelnen Bewohner seines Ortes kennt, mag das durchführbar sein; uideß für die aus dem flachen Lande stattfindenden Versammlungen machen wir kein Gesetz, sondern wenn wir etwas erzielen wollen, dann muß eS ausführbar sein in Len großen Städten, wo am meisten Versammlungen stattfinden, wo Versammlungen — ich will einmal den Ausdruck gebrauchen — der gefährlichsten Art stattfinden, in den Jndustriecentren, kurz überall, wo nach Hunderten und Tausenden zählende Versammlungen stattfinden Es erfolgt also die Aufforderung des Vorsitzenden an diejenigen, die Minderjährige sein sollen, sich zu entfernen. Daß Jemand daraufhin geht, meine Herren, diese Hoffnung habe ich nicht, diese Hoffnung haben auch die Leute nicht, die in dem Berufe der Polizei- verwaltuug seit vielen Jahren gestanden haben, die die Gewohnheiten von Volksversammlungen kennen. Also, e» wird Niemand gehen Nun sollen diejenigen, die minderjährig und nicht gegangen sind, doch bestraft werden. Bestraft werden kanu aber doch Jemand erst, wenn man weiß, wer rr ist, wie er heißt, wo er wohnt. Da ist unmöglich festzustellen, denn die ein oder zwei Polizei beamten, die der Versammlung beiwohnen, können sie unter den hundert und taufend Köpfen nicht heran-finden. Also was soll auS der Sache werden? Die Aufforderung erfolgt, es geht Niemand fort, di- Leute bleiben ruhig da und eS ist höchstens «in Zufall, daß ein Einzelner, wie man sagt, einmal „gekwppt" wird, daß er ein Strafmandat erhält; aber in der Regel wird die Bestimmung erfolglos sein. Noch viel mehr, meine Herren, fürchte ich, daß die Sache so geht, wenn durch ein hin- geworfenes Wort die Versammlung, die als nicht politisch an gemeldet war, zu einer politischen wird. Dann soll also der Polizei- beamte — denn der Vorsitzende wird in den wenigsten Fällen Las von allein thun — erklären, der Vorsitzende solle auffordern, daß ich die Minderjährigen entfernen. Das wird zunächst mit einer etwas schneidenden Bemerkung beantwortet werden, dann wird die Aufforderung erlassen werden und dann wird — wie es gewöhnlich ist in derartigen Versammlungen — allgemeines Gelächter entstehen und es wird auch Niemand gehen. Ich begreife cs demnach voll- tändig, meine Herren, wenn mir erprobte Leute gesagt haben, dnst ie fürchten, wenn diese Bestimmung Gesetz wird, daß nicht nur sie elbst, sondern auch das ganze Gesetz zum Gegenstand des Höher werde (Abg. Opitz: Oho, oho!) und daß das Gesetz zur Minderung der Autorität beitragen werde. Ja, meine Herren, ich gebrauch absichtlich das Wort, denn es ist mir so gesagt worden von Männern, denen ich Erfahrung zutrauen kann. Aber nun, meine Herren, bitte ich Sir, wenn Sie das Gesetz so machen wolle», sich auch einmal die Gegenseite auzusehen. Sie werden mit diesem Gesetz auch erreichen, daß Sie die Theilnahme unserer Jugend — ich denke z. B. an die akademische Jugend — an patriotischen Versammlungen unmöglich machen. Wenn aber z. B. eine Versammlung zu Ehren des Geburt-tagr- deS Fürsten Bismarck abgehalten wird, so ist da- eine polttische Versammlung. (Widerspruch. Sehr richtig!) Daran ist doch kein Zweitel, meine Herren, das ist eine politische Versammlung, denn e- sollen doch gefeiert werden die großen politischen Thaten de- Fürsten LiSmarck, die er an unserem Reiche gethan hat. Und wenn sie dann ein- wenden wollten, das ist eine patriotische Versammlung oder ho» ist eine Festversammlung, — meine Herren, da- Fest und der Patrio. ti-muS ist nicht da», was zwischen politischen und nichtvolitischeu Versammlungen unterscheidet; dann könnte von unserer Seit« auch gesagt werden, eine Lasalle-Versammlung ist keiue politische V>r- fammlung. (Sehr richtig!) Maa gelangt damit zu ungemein schwierigen Fragen aus streitige Gebiete, und ich erinnere nur nochmal» daran, ich weiß nicht, welchen Eindruck da- dann machen würde, wenn wir von derartigen Versamnilungea Frauen und Minderjährige vollständig auSschließen wollten und doch wäre e» die Coasequenz. Was den Art. 3 an- langt, meine Herren, so soll in 8 23 eingeschaltet werden 8 bn. Der Herr College Opitz hat schon vorhin dir Güte gehabt, uns zu sage», daß in Betreff der Minderjährigen Liese Einschaltung bedeu tungslos ist, denn Minderjährige könne» ja überhaupt nicht an Vereinen theilnehmrn, weil sie nicht di-positioa-sähig sind. Für die Frauen erreichen wir aber durch diese Einschaltung da- wirklich sehr schöne Recht-grbilde, daß Frauen nach wie vor Mitglieder von Vereinen werden, aber an den Versammlungen der Vereine nicht theilnehmrn dürfen. (Heiterkeit.) Ich brauche dazu nichts hinzu zu setzen; di» Verweisung aus Bayern ist ia bereit» im Minoritätsbericht klar gestellt worden. Meine Herren, dies« Einzelbedenkeu, di« wir gegen di« vorgrschlagenen Vor schriften haben, müssen «n» noch viel mehr abhattea, btt Mtsgzg,
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