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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980915013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898091501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898091501
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-09
- Tag 1898-09-15
-
Monat
1898-09
-
Jahr
1898
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S8VS Ueber den Motorwagen mit Benzinbetrieb für Fortbewegung gröberer billigt «ontract ist «m Jahre 18W von, dem Vorstände aus. Lasten noch m den Kinderschuhen steckt, die Wagen sehr schwer I gehoben worden. Endlich, wo« wollen wtr »rretchr»? 1)«inr ähnlichen macht sich Umstande, arbeiten lassen. Wie steht eS da mit dem Schluß r.rhrlosung und halben Idiotismus? Spekulation auf da» schlechte der „Vorwärts" schuldig. Er will daß Luccheni anarchistische Lieder unsere» veruse» würdige Stellung bei der Laste; i« Einzelne«: einen Vertrag, sachgemäße unparteiisch« Prüsung der gegen un» etwa vorkommenden Beschwerden, Aufgabe de» Plane- beamteter Aerzte nach Laudmann'schem Princip. 2) Wir hosten, daß durch die Klarlegung unserer Verhältnisse weiteren Kreisen die Augen ge» bffnet iverdrn über die schutzlose Stellung der deutschen Aerzte gegenüber den Castenvorstünden, und daß hierdurch «ine gesetzliche Regelung de» Verhältnisse- zwischen Arzt und Caste sich al- noth. wendig erweist. * Pose», l4. September. (Telegramm.) DerDeutsche Juristentag beschloß, an den Kaiser als unmittelbaren Schirmherr«' und mächtigen Förderer seiner Bestrebungen ein Huldigungstelegramm zu übersenden. v. Weimar, 13. September. In der gestrigen Sitzung der LandeSsynode brachte Superintendent a. D. Pfarrer Frrnkel-Neunhofen den vor den ReichStagSwahlen verschickten Erlaß des KirchenrathS an Vie Geistlichen zur Sprache. In demselben waren die Geistliche» vor der politischen Agitation im Allgemeinen und vor der national-socialen Bewegung insbesondere gewarnt worden. Synodale Frenkel verurthcilte ven Erlaß und trat warm für den National - SocialiömuS ein. Der Cbef des Cultus- deparlementS, v. Pawel, hielt den Kirchenrath für den Erlaß nicht nur für berechtigt, sondern auch für verpflichtet, denn namentlich jüngere Geistliche seien in Gefahr gewesen, durch ihr Eintreten für Naumann sich einem Theil ihrer Gemeinden zu entfremden. Altenburg, 13. September. Die Schneider meister der Stadt Altenburg und au- der Umgebung hielten gestern in unserer Stadt eine Versammlung ab, ent schieden sich einstimmig für die Zwangsinnung und beschlossen deren Gründung. >V. Stuttgart, 13. September. Die Herbstversammlung der Deutschen Partei Württembergs, die ursprünglich auf den 18. September anberaumt war, ist auf den 30. Octobec verschoben worden; sie wird in Ulm abgehalten. — Die Fraction der Volkspartei hat beschlossen, beim Landtage einen Initiativantrag einzurrichen, der eine Aenderung des Artikels 1 des Ausführungsgesetzes zum Preß- gesetz von 1874 bezweckt. Aus Anlaß eines Streitfalles hat nach den letzten Reichstagswahlen der Strafsenat des Ober landesgerichts als letzte Instanz dem Artikel die Auslegung ge geben, es müsse von jedem Flugblatte einem jeden Ortsvorsteher ein Exemplar vor der Vertheilung in den betreffenden Gemeinden gegen Bescheinigung abgeliefert werden. Bisher ist dies nicht üblich gewesen, und der Initiativantrag will den seither geübten Rechtsstand, wonach nur am Druckorte das Wahlflugblatt der Ortsbehörde vorgelegt werden mußte, wahren. Voraussichtlich werden sämmtliche Parteien den An trag unterstützen. * München, 12. September. Der Alldeutsche Verband ge denkt, wie Prof. vr. Hasse anläßlich der Tagung desselben in München mittheilte, Sammlungen für eine Bismarck- büste zu veranstalten, die in der W a l h a l l a bei Regensburg Aufstellung finden soll. Gleichzeitig beabsichtigt man, nach der „Allg. Ztg.", an die maßgebende Stelle eine Petition zu richten, des Inhalts, daß in beregtem Falle eine Ausnahme von den für die Aufstellung von Büsten in der Walhalla geltenden Be stimmungen gemacht werden möge, wonach erst 10 Jahre nach dem Tode großer Männer ihre Büsten daselbst aufgestellt werden dürfen. Marine. * Berlin, 14. September. (Telegramm.) Der Ablösung». tranSport für S. M. S. „Geter" wird nicht nach Vera Cruz, sondern mit dem am 25. September von Hamburg abgehenden Dampfer „CheruSkia" der Hamburg-Amerika-Linte nach New Orleans dirigirt werden, wo dir Ablösung gegeu Mitte October stattfinden wird. S. M. Tpdbt. „8 66" ist am 12. September in Cuxhaveu ringetroffrn und am 13. September von dort wieder in See gegangen. S. M. Tpdbt. „8 19" der D-Torpedoboot-division ist ans Befehl de» commandirenden Admiral« am 12. September in Wilhelm-Haven außer Dienst, S. M. Tpdbt. „8 16" au dessen Stelle in Dienst gestellt worden. S. M. S. „Olga" ist am 13. September von Wilhelmshaven in See gegangen. Poststation für S. M. S. „Carola" ist vom 17. September ab in Kiel. sind und nur auf harten Chausseen fahren können, so müßte klar allen Dingen ein ungefährliches Treibmittel erfunden werden." — Die Kronprinzessin Sophie von Griechen land bat von Deutschland au» 180 Betten an das ans ihren eigenen Mitteln in Athen errichtete Lazareth liefern lassen. Dieselben sind am 5. d. M. an ihrem Bestimmungs orte angelangt. — In der zweiten Abteilung des Deutschen Juristen tages erklärt« Geheimer Oberjustizrath Vierhaus-Berlin, daß eine Revision der Civilproceßordnung zweifellos bevor st ehe. — Von verschiedenen Seiten wird dafür plaidirt, daß, wie bei der Reorganisation der Gerichte am 1. Oktober 1879, auch beim Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetz buches am 1. Januar 1900 den älteren Richtern, die sich nicht mehr in das neue Gesetzbuch einleben können und wollen, der Abgang dadurch erleichtert werde, daß ihnen das volle Gehalt als Pension auf eine Reihe von Jahren gewährt werde. Im Schooße des preußischen Finanz ministeriums denkt man aber, wie der „Berl. Act." „aus guter Quelle" erfährt, an eine solche Bewilligung nicht. — Der „Reichs- und Staatsanz." veröffentlicht «inen kaiserlichen Erlaß vom 15. August, durch welchen genehmigt wird, daß zur Errichtung eines neuen Exercirplatzes bei Neuruppin Grundstücke von 51625 Hektar Größe auf Grund und nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigrnthum vom 11. Juni 1874 von der Stadt Neuruppin eigenthümlich erworben werden. — Der „Nat.-Lib. Corr." wird aus landwirthschaftlichen Kreisen mitgetheilt, daß dec preußische Landwirth- schaftsminister eine Anordnung erlassen habe, worauf der Bezug des Thomasmehles für den Bedarf der könig lichen Forstverwaltungen eingestellt worden sei. — Der konservative Landtagsabgeordnete Ning hat, nach dem „Charlottenb. Wockenbl", den Hauptmann a. D. Herter in Steglitz zum Duell herauSzesordert, weil derselbe ihm Illoyalität gegenüber der antisemitischen Candidatur bei den ReichStagSwahlen vorgeworsrn hatte. Herter hat die Forde rung abgelehnt mit der Begründung, daß er die Wahrheit gesagt und dieselbe beweisen werde. Die Angelegenheit liegt jetzt zur Entscheidung dem Gericht deS 4. LandwehrbezirkS Berlin vor. * FrtedrichSruh, 13. September. Der Bau des Mausoleums für den Fürsten Bismarck ist jetzt so weit gefördert worden, daß man den Umfang und die künftige Gestalt deS Gebäudes erkennen kann. DaS Mausoleum wird sich bekanntlich auf dem Hügel gegenüber dem Schlosse jenseits deS Bahndammes erheben. Das Mausoleum bekommt sehr starke Mauern von fast zwei Metern Dicke. ES wird auS Ziegelsteine» erbaut, aber an der Außenseite hat eS einen starken Belag von Findlingsteinen, die aus dem Sachsenwald stammen. Die Fenstereinfassungen und das Gesims werden aus dunkelgrauem Granttstein hergestellt. Das Mausoleum wird nach dem Schlosse zu, wie der „D. Z." geschrieben wird, eine Front von 27 Metern haben und neun Meter hoch sein. Der Bau wird nach Möglichkeit gefördert. * Lt.-Sroue, 13. September. Der hier tagende 7 west- preußische Städtetag hat an den Kaiser folgendes Telegramm abgesandt: „Die in Dt.-Krone versammelten Vertreter der westpreußischen Städte senden Ew. Majestät in Treue und Liebe ehrerbietigsten Gruß und Segenswunsch. Mit besonderer Freude erfüllt unS in diesem Jahre die für die kulturelle Entwickelung unserer Provinz und besonders der Städte hochbedeutsam» Entschließung der königl. StaatSrrgierung, in Westpreußen eine technische Hochschule zu errichten. Wir bitten Ew. Majestät ehrfurchtsvoll, den Dank der westpreußischen Städte für diesen neuen Beweis landrSväterlicher Fürsorge allergnädigst rntgegennehmen zu wollen." * Köln 13. September. An Stelle des nach der ersten gerichtlichen Verhandlung des Processes gegen den Schutz mann Kieferin den Ruhestand getretenen Polizeipräsidenten v. König wurde der Regierungsrath Wiegmann in Köln zum Polizeipräsidenten ernannt. p. Ans Westfalen, 14. September. Daß die Provinz Westfalen trotz ihrer zahlreichen Jndustriearbeiterbevölkerung nicht einen einzigen socialdemokratischen Reichstagsabgeordneten liefert, liegt dem „Vor wärts" schwer im Magen. In hetzerischer Paraphrasirung eines Kaiserwortes nennt das socialdemokratische Blatt unser Westfalenland den klassischen Boden für Arbeiterausbeutung und Arbeiterbedrückung, das klassische Land der hohen Schorn steine und hohen Unternehmerprofite. Daß gerade in unserem westfälischen Industriegebiet Millionen und Abermillionen in Unternehmungen angelegt sind, die bis jetzt nur Zubußen und immer wieder Zubußen erfordert haben, daß viele unserer großen Werke jahrzehntelang nur unter unsäglichen Mühen und unter Verzicht auf jeglichen Gewinn den Betrieb haben aufrecht er halten können, das weiß der „Vorwärts" natürlich ebenso gut, wie es ihm bekannt ist, daß nirgendwo höhere Löhne bezahlt werden als in Westfalen. Eben jetzt erfährt man wieder aus den Abschlußziffern einer der größten Bergwerksunter nehmungen, der Harpener Gesellschaft, daß auf deren Werken bei einer nur um 200 000 Tonnen größeren Kohlenförderung 3 Millionen Mark mehr an Arbeitslöhnen aufgewendet wurden als im Jahre vorher, bei einem nicht unbeträchtlichen Rückgänge der Arbeitsleistung, was aber Alles den „Vorwärts" nicht ab hält zu schreiben, daß man in Westfalen stolz darauf sei, „die Arbeiterklasse in demüthigender Abhängigkeit unter der Hunger peitsche zu halten". Wie arg diese „Hungerpeitsche" wüthet, ist erst neuerdings durch die Mittheilung illustrirt worden, daß in unserer Arbeiterwelt die Vergnügungssucht und der Hang zum „Blaumachen" einen noch nicht dagewesenen Umfang er reicht haben. Man könnte einfach den Spieß umdrehen und sagen: die Redactionsstuben der socialdemokratischen Presse sind der klassische Boden für Lüge uNd Verleumdung. Aber wir wollen ihm Recht lassen, dem biederen „Vorwärts", Westfalen ist ein klassisches Land, es ist der klassische Boden, auf dem die socialdemokratischen Windbeuteleien und Flunkereien besser als irgend wo anders durch die Thatsachen widerlegt werden. * Munster, 13. September. Der Verband der Blumenhändler Westdeutschlands hielt hier eine Versammlung ab, um gegen einen Zoll auf Blumen Stellung zu nehmen. Als dringende Wünsche der Blumenhändler be zeichnete der Vorsitzende, Riemer-Köln: Beförderung von Blumen in Eilgllterzügen zum gewöhnlichen Frachtsätze, Verbot der Auktionen von nicht angenommenen Blumen-Postsendungen. Die Versammlung sprach sich nach zweistündiger Verhandlung mit allen gegen eine Stimme gegen den Zoll aus. Es wurde eine Ortsgruppe „Münster" des Verbandes gebildet. * Remscheid, 13. September. Ueber die Veranlassung zu dem kürzlich gemeldeten, inzwischen noch nicht beigelegten Aerztestreik erlassen die Remscheider Aerzte folgende Er klärung: „Warum haben wir unser« Thätigkeit bei der OrtS- krankrncasse eingestellt? Weil 1) trotz wiederholter Bemühungen der Vorstand znm Abschluß eine- regelrechten Vertrage« nicht zu bewegen war, 2) mehrfach willkürliche Entlassungen von Aerzten vorgekommen waren, 3) hauptsächlich der Vorstand systematisch die Anstellung beamteter Aerzte nach Landmann'schrm Principe ein» zusühren beabsichtigte. Warum haben wir unsere Thätigkrit gerade jetzt eingestellt? Weil am 3l. August d. I. an die für 1899 wiedergewählten Aerzte ein Schreiben vom Borstanve mit dem Ersuchen um schriftliche Einwilligung innerhalb acht Tagen ergangen war, und wir durch Abgabe einer Antwort gleichsam ein Einverständniß mit den Plänen de« Vorstände« ausgesprochen hätten, jedenfalls später eine Aenderung unserer Stellung ausge schlossen war. Warum ist unser Vorgehen mit Recht geschehen? Weil wir keinen Vertrag haben, denn der früher Einer Gedächtniß auS dem . . ... auf Kinderspielplätzen vertheilt hat, geschlossen wissen, daß der Mörder ein von Jugend auf Verwahrloster, Halbidiotischer sei. Nun, die Socialdemokraten vertheilen rbeufallö unter Kinder revolutionäre Lieder und Gedichte, sie baden sogar die schönsten deutschen Märchen und Kindererzählungen in usuiu der „Proletarier"-Kinder um- 'auf Ver- Tranerzug erhalten wir folgende Meldungen: * Genf, 14. September. (Telegramm.) DieEeremonie der Ueberführung der Leiche der Kaiserin Elisabeth vom Hotel Beaurivage nach dem Bahnhofe, die heute früh in größter Ordnung erfolgte, machte in ihrer Einfachheit einen tiefen Eindruck. Die ganze Bevölkerung hatte sich in großen Massen nicht allein in den Straßen angesammelt, die der Leichenzug passire» mußte, sondern auch auf den benachbarten Plätzen und in den benachbarten Stadttheilen. Alle öffent lichen Gebäude und zahlreiche Privathäuser haben schweizerische und Genfer Fahnen auf Halbmast gehißt vder Traucrschmuck angelegt. Alle Läden waren geschlossen; den Bürgersteig entlang waren Seile gespannt und auf dem Platze Cornavin in der Nähe des Bahnhofes war eine Umzäunung er richtet. Die Haltung des im Vergleiche zur Bedeutung der Stadt sehr zahlreichen PublicumS war musterhaft. Kenner deS Charakters der Genfer Bevölkerung bezeugen, daß das Volk weniger von der Neugierde als von wahrer Sympathie an gezogen worden sei, wofür die unter der Menge ver nommenen Gespräche reichlichen Beleg bilden. Die Feuer wehr that, unterstützt von den Hilfsrettungsmannschaften, den Ordnungsdienst. Der Zug verließ das Hotel Beaurivage nach 8 Uhr. An der Spitze befand sich eine Abtbeilung Gendarmerie in Gala unter dem Eommando eines CapitainS. Hierauf folgte der Leichenwagen mit vier Pferden, die in Schwär» und silberne Decken gehüllt waren und schwarz und weiße Federbüsche trugen. Der Wagen verschwand unter den Kränzen. In Mitten von Blumen und Palmen bemerkte man an dem Sarge einen Kranz in den bayerischen Farben weiß und blau, dann kamen zwei Wagen, in denen nur Kränze sich befanden. Hierauf folgte der Hofstaat der Kaiserin in sechs Wagen. Nach einer zweiten Abtheilung Gendarmerie folgten die Wagen deS BundeSrathes und der Genfer Regierung mit Huissiers in Mänteln mit den Bundes- und Eantonssarben. Der Zug umfaßte 20 Wagen, unter denen sich zwei officielle befanden, und bewegte sich langsam durch die schweigende Menge, die ehrfurchtsvoll daS Haupt entblößte. Der Platz um den Bahnhof war voll ständig geräumt. Die Durchgänge zu den Wartesälen standen offen. Die Durchfahrt zum neuen Bahnsteige war in eine Art monumentaler Säulenhalle verwandelt, die mit Trauer verhüllten Tuchgewinde in Genfer, schweizerischen und österreichischen Farben geziert war; Wappen mit dem kaiserlichen Doppeladler waren zu beiden Seiten und oben angebracht. Innen befand sich em Wappenschild mit großem silbernen „v" auf schwarzem Grunde. Als der Wagen mit dem Sarge vor der Säulenhalle hielt, erwiesen die Ab- theilungen der Gendarmerie und der Feuerwehr die Ehren bezeigungen. Der Hofstaat der Kaiserin in schwarzer Trauer stellte sich am Eingänge der Durch fahrt nach den Gleisen auf. Hier wurde der eichen geschmückte Sarg, den ein silberne«, von der kaiserl. Krone überragtes Schild zierte, von den Abbös Cbavaz und Derippe empfangen. Langsam geleiteten sie die Bahre zum Zuge. Ihnen schlossen sich der Hofstaat der Kaiserin und die Mit« glieder des BundeSrathes und der Cantonalregierung an. Die Huissiers mit florumwundenen Stäben folgten ihnen. Sonst wurde Niemand zugelaffen. Der Sarg wurde in den Trauerwagen gehoben und sieben von den ge spendeten prachtvollen Kränzen an der Bahre niedergelegt. Die übrigen Kränze wurden in den folgenden Wagen auf bewahrt. Nachdem der amtirende Geistliche die Leiche noch mals ein gesegnet hatte, nahm der Hofstaat der ver ewigten Kaiserin ganz allein in vier weiteren Wagen Platz und langsam und lautlos, ohne daß der Pfiff der Lokomotive ertönte, setzte sich der Zug in Bewegung. Außer dem Sarge mit der Leiche und außer dem Hofstaate fuhr im Zuge nur noch ein Theil des höheren Beamtenpersonals der Jura- Simplon-Bahngesrllschaft mit, unter ihnen der Director Ruchonnet. Auch die Aerzte »ahmen nicht, wie ursprünglich beabsichtigt war, an der Fahrt Theil. Bei der Abfahrt deS Zuges drückte der Hofstaat den Aerzten und Leitern der Pompes KunebreS seine Befriedigung auS. Auf besonderen Wunsch von österreichischer Seite herrschte bei der ganzen Feierlichkeit die größte Einfachheit. Militair trat nicht in Thätigkeit. * ver», 14. September. (Telegramm.) Die Durch fahrt de» Trauerzuges wurde am hiesigen Bahnhöfe von einer großen Volksmenge erwartet. Als er ringelaufen war, wurden auf dem Bahnsteige Graf Kufstein und der Hofstaat der verewigten Kaiserin von Vertretern der Berner Regierung und den Behörden der Stadt Bern begrüßt. Die diesige österreichische Colo nie überreichte einen prachtvollen Lorbeerkranz. Während des ganzen sechs Minuten dauernden Aufenthalt« deö Trauerzuges läuteten die Glocken der Stadt. * Vern, 14. September. (Telegramm.) Während der Fahrt des kaiserlichen Zuges fanden fortgesetzt Th eil - nahmekundgebungen statt. In Lausanne, wo der Zug eine Viertelstunde Aufenthalt hatte, war der Bahnho geräumt. Die cantonalen und die Municipalbehörden fanden sich zur Begrüßung der sterblichen Hülle der Kaiserin am Bahnhofe em. Alle Glocken ertönten. In Freiburg war der Empfang des Zuges ein glänzender. Die Glocken der Kathedrale von St. Nicolaus läuteten noch eine Viertelstunde nach der Abfahrt deS Zuges. In Bern traf der Zug kur; vor 1 Uhr ein und hatte 5 Minuten Aufenthalt. Der Bahnbof war gleichfalls geräumt und die Behörden wie auch die Vertreter der in Bern beglaubigten Gesandtschaften hatte» sich eingefunden. Die österreichische Colonie in Bern und die Gräfin Seiler legten Kränze nieder. Bei der Abfabrt von Bern erklangen alle Glocken der BundeSstadt. Die Abfahrt des Zuges erfolgte um 1 Uhr. * Wien, 14. September. (Telegramm.) Der Kaiser bewahrt seine Fassung und bestimmt selbst die Gemächer, in denen die ankommenden fürstlichen Gäste wohnen sollen. Er ist tief gerührt über die Theilnahme der Bevölkerung deS ganzen Reiches und wird nach Abschluß der Trauerfeier die- in einem öffentlichen Manifest bekunden. Die Bei setzung ver Leiche der Kaiserin erfolgt nur einstweilen. Der Sarg für die endgiltige Bestattung wird aus Edelmetall sein. —'.Die Stiftung eines Elisabethordens für verdienst volle Frauen, die erst bei der Jubiläumsfeier erfolgen sollte, steht unmittelbar bevor. (Voss. Ztg.) * Rom, 14. September. (Telegramm.) Der Prinz von Neapel begiebt sich morgen früh zur Theilnahme an den Trauerfeierlichkeiten für die Kaiserin von Oesterreich von Neapel nach Wien. * Cetttnje, 14. September. (Telegramm.) Erb prinz Danilo begiebt sich zu den Leichenfeierlichkeiten nach Wien. Frankreich. TreyfnS-Affaire.' * Paris, 14. September. (Telegramm.) Der Justiz minister Sarrien hatte heute Vormittag eine halbstündige Unterredung mit dem Kriegsminister Zurlin den. Spanien. Rach Sem Kriege. * Madrid, 14. September. (Telegramm.) Der Minister der Colonien erhielt die Mittbeilung, daß die zur Räumung Puerto RicoS eingesetzte Commission zum ersten Male zu sammengetreten sei. DaS Transportschiff „Colon" ist in Santander eingetroffen. Von den heimkehrenden Mann schaften sind während der Ueberfahrt 17 gestorben. Großbritannien. * London, 14.September. (Telegramm.) Der deutsche Botschafter Graf Hatzfeldt-Wildenburg ist heute früh nach Deutschland abgereist. Orient Unruhe» ans Kreta. * Canea, 14. September. (Telegramm.) Die Pforte sandte Instructionen, in denen es heißt, sie habe die Groß mächte ersucht, eine internationale Commission einzusetzen, um die Schuldigen zu bestrafen und die Entwaffnung durchzusühren. Der Gouverneur bat die internationalen Behörden, jede Lösung der schwebenden Fragen bis zur Ent scheidung der Mächte zu verschieben. Die Pforte ordnete die von den Engländern verlangte Niederlegung einer Anzahl von Häusern an. * kanea, 14. September. (Telegramm.) Der General gouverneur hat den Gouverneur von Candia bevollmächtigt, den Engländern eine Bastei und den Ertrag des Zehnten zu überlassen. Der Gouverneur verlangte, daß 39 Häuser, aus denen die Bewohner auf die Engländer geschossen haben, besetzt, aber nicht zerstört werden sollen. Er ersuchte, eS möge die Festnahme aller Unruhestifter und ihre Auslieferung an den Admiral verschoben werden, bis ihm Verwaltungsmaßregeln von der Hohen Pforte zu- gegaugen seien. Asien. Philippinen. * London, 14. September. (Telegramm.) Den „Times" wird aus Washington gemeldet: Die FriedenS- commissare erhielten die Weisung, die Mindestforderung der Unionstaaten nicht auf Manila zu beschränken, sondern die Abtretung der ganzen Insel Luzon zu beanspruchen; die Haltung Aguinaldo'S soll diesen Entschluß veranlaßt haben. (Magdeb. Ztg.) Afrika. Attentats * Tunis, 14. September. (Telegramm.) Als der älteste Sohn deS Bei zu Wagen auf der Straße von La Marsa nach der Residenz zurückkehrte, wurden von einer Person, die europäische Kleidung und eine rothe chinesische Mütze trug, zwei Schüsse abgegeben. Man glaubt, daß es sich nicht um ein Attentat, sondern um eine Unvorsichtigkeit eines Jägers handelt. Der Prinz ist nicht verletzt. Deutsche« Reich. * Berlin, 14. September. Wenn in wenigen Wochen der Bundesrath Zusammentritt, wird er sich mit einer be deutsamen Rechtsfrage zu befassen haben, der Anwendung Des Artikels 76'der Reichsverfassung, aus An laß der Auseinandersetzung zwischen Bückeburg und Lippe über die Regelung der Erbschaftsfolge im Fürstenthnm Lippe-Detmold. Wie bekannt, hatte die Regierung von Lippe-Detmold sich mit der Ansicht getragen, nachdem die Regentschafts- und Thronfolgerechte des gegenwärtig die Re gentschaft führenden Grafen Ernst zur Lippe-Biesterfelv schieds gerichtlich außer Zweifel gestellt waren, die Erbfolge der Söhne desselben, die nun vom Fürsten von Lippe-Schaumburg an gefochten worden, landesgesetzlich zu sichern. Dagegen hat die Regierung von Lippe-Schaumburg den Bundesrath angerufcn. Der Bundesrath hat darauf lediglich der Regierung von Lippe- Detmold gegenüber dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß mit der landesgesetzlichen Regelung der Thronfolgerechte der Söhne des Grafen Ernst in Lippe-Detmold noch gewartet werde, und eine Entscheidung bis z» seinem Wiederzusammentritt im Herbste vertagt. Die Frage, di« nun zum Austrag zu bringen ist und die auch behandelt werden kann, ohne in eine materielle Behandlung des Erbfolgestreites und der Rechtstitel der ein zelnen Parteien einzutreten, ist di«, ob der Bundesrath competrnt ist, der Anrufung von Lippe-Schaumburg Folge zu geben. Die Ansichten über diese rein formale Frag« scheinen noch nicht genügend geklärt zu sein. Eine Klärung darüber ist aber ge boten, wo unter Umständen Thronansprüche für deutsche Bundes staaten auch zwischen deutschen Bundrsfürsten und ausländischen Fürstenhäusern zum Austrag gebracht werden können und es gegenüber der Möglichkeit solcher Fälle in Rücksicht auf dann unausbleibliche Rückwirkungen auf dem Gebiete der auswärtigen Politik es unerläßlich ist, daß über den Gang der Dinge in solchen Streitfällen, gleich jetzt zum ersten Mal, wo sie auf treten, unter keinen Umständen Zweifel gelassen werden. Und im vorliegenden Falle steht, wie die „Nationallib.Corr." ausführt, anher allem Zweifel, daß die Reichsverfassung den Weg dafür weist, daß 8 76, Abs. I der Reichsverfassung in Anwendung zu bringen ist, wonach „Streitigkeiten zwischen Bundesstaaten, so fern dieselben nicht privatrechtlicher Natur und daher von den kompetenten Gerichtsbehörden zu entscheiden sind, aus Anrufen des einen Theiles von dem Bundesrathe erledigt werden". Die Anrufung des BundeSrathes liegt unbestreitbar vor. Ob sie materiell gerechtfertigt ist oder nicht, kommt für die formelle Behandlung nicht in Betracht. Der Bundesrath kann sie ja als nicht begründet finden, aber behandeln muß er sie, wenn dem Geiste der Verfassung entsprochen werden soll. Und zwar sind die Wege klar: entweder durch Abmessung, wenn er sie für unbegründet hält, oder durch gütliche Ausgleichung oder durch Herbeiführung einer bindenden Entscheidung. Im letzteren Falle kann der Bundesrath die Entscheidung entweder selbst fällen oder sie einer sogenannten Austrägalinstanz übertragen, deren Urtheil er zu bestätigen und zu veröffentlichen hätte. Es liegt im Interesse des Reichsgedankens, daß die Praxis im vorliegenden Falle keine Lücke schafft, wo die Reichsverfassung keine läßt, die in ihrer grundlegenden Bestimmung noch sagt, daß das deutsch« Reich „ein ewiger Bund" ist „zum Schuhe des Bundesgebietes und des innerhalb desselben giltigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes". .. . * Berlin, 14. September. Ganz zeitgemäße Erörterungen über Bedeutung, Wesen und Tragweite des § 153 der Ge werbeordnung (Nöthigung zur Theilnahme an einem Streik) hat daS Reichsgericht in einem Falle angestellt, in welchem bei einem Maurerstrrik ein Maurer durch eine drohende Bemerkung zwar nicht einen BerufSgenosse», Wohl aber einen einfachen Arbeiter zur Einstellung der Arbeit bewogen hatte. Er war deshalb auS 8 153 der Gewerbe- Ordnung verurtheilt (worden, welcher Gefängniß bis zu drei Monaten androht, sofern nach dem allgemeinen Straf gesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. Die Revision des Angeklagten machte dagegen geltend, daß, wenn der 8 153 von „Anderen" spricht, die durch Drohungen rc. zur Theil nahme an Streik-Verabredungen bestimmt werden sollen, unter diesen „Anderen" nur die Berufsgenossen der im Streik Befindlichen zu verstehen seien. DaS Reichsgericht hat diese Ansicht für falsch erkjärt und dagegen folgende Aus führungen gemacht: „Durch die Bestimmung deS 8 153 der Gewerbeordnung wird de» Gewerbetreibenden und gewerb lichen Arbeitern daS Recht der Coalition eingeräumt und ihnen freie Hand gelassen, beliebige Mittel — wenn sie nicht schon au und für sich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder im 8 l53 unter Strafe gestellt sind — anzuwenden zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen. Unter diesen Beschränkungen darf daher auch auf dritte Personen eingewirkt werden und oft können Hand lungen und Unterlassungen von Personen, die nicht zu den coalirten Berufsgenossen gehören, für die Herbei führung deS von der CoaUtion erstrebten Erfolges von der größten Bedeutung sei». Der 8 l53 setzt nun der gewährten Freiheit in der Auswahl der Mittel eine gar nicht zweifel hafte Schranke. Der ß 153 spricht ohne zeden Unterschied von „Anderen", auf welche eingewirkt wird, bedroht Jeden, der der Vorschrift zuwiderhandelt, mit Strafe und bringt unzweideutig zum Ausdruck, daß Niemand, weder ein Berufsgenosse noch irgend eine andere Person, in seiner freien Willensentschließung, solchen Verabredungen Folge zu tristen oder nicht, durch Anwendung körperlichen Zwanges, Drohungen, Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung be- einflußt werden darf und daß Jeder, sei eS ein Berufs- genösse, sei es ein Dritter, der dieser Vorschrift zuwiderhandelt, der im 8 153 angedrohten Strafe verfällt." V. Berlin, 14. September. (Telegramm.) Der Kaiser fuhr gestern vom Marmorpalais mit dem Prinzen Joachim und der Prinzessin Victoria Luise zu einem kurzen Besuch nach dem Neuen Palais. Zur Abendtafel waren keine Ein ladungen ergangen. Heute Vormittag hörte der Kaiser den Vortrag des Chefs des Civilcabinets vr. v. LucanuS und gewährte darauf dem Maler Ferrari eine Sitzung. ö. Berlin, 14. September. (Privattelegramm.) Die Kaiserin Friedrich wird der „Nat.-Ztg." zufolge den October bei ihrer Mutter auf Schloß Balmoral in Schott land zubringen. Die Kaiserin wird die Fahrt von Vlissingen nach Portsmouth auf der königlichen Hacht „Victoria und Albert" zurücklegen. DaS Schiff wird am 25. d. MtS. nach Vlissingen segeln. D Berlin, 14. September. (Telegramm.) Die „Na tionalzeitung" meldet: Nachdem die Besoldungen der Uni- verfitats-rofessoren im Wesentlichen durchgeführt sind, theilte der CultuSminister den Universitäten den bereits im October 1897 ergangenen königlichen Erlaß mit, nach dem die bekannten Bestimmungen bezüglich des Honorarbezuges in die Universitäts statuten auszunehmen sind. Außerdem ist in dem Erlaß noch die Befugniß des Ministers zur Feststellung über die Stundung und den Erlaß der Vorlesungs-Honorare näher festgesetzt, wie eS bei den Verhandlungen über die ProfessorenbesoldungS- Vorlage im Abgeordnetenhaus« angeregt war. 6. v. Berlin, 14. September. (Privattelegramm.) Die „Nationalzeitung" meldet: Die vor längerer Zeit in Aussicht genommene Conferenz der Rectoren aller preußischen Universitäten tritt zuni ersten Maleam 6. Oktober a. e. in Berlin zusammen. Die Verhandlungen dauern voraussicht lich drei Tage. — In den diesjährigen K a i se r m a n ö vr r n an der Weser wurde zur Fortschaffung von Verpflegungsmitteln auch versuchsweise ein Motorwagen benutzt. Das „Militair- Wochenblatt" spricht sich ziemlich skeptisch über die Verwendung von Motorwagen in größerem Umfange auS und bemerkt zum Schluß: „Ganz abgesehen davon, daß die Construction der
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