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1. BeilaMM LchM ÄzeMt mi>AnMlK.M, FRmbciid, I.LckkrlN!!. (MlW'AilWdk.s Amtlicher Theil 3. 8 63* k le. im VI. 10098. Ter Magistrat. X. 3751. Vrimmaisekv Strasse Mo. 2S (Llvlr« ILitt«r8tr«88v) iilM8l!lSI1lIIsW U. kkM3läK-LU88lk!IUllg t Hoodaodtuu^8vol1 r. V. MMellUvezk-VinüscU Radmontadrik und Xun8tdaudlun^ ^strt KriLmiselik Strssss IVo. 2S, KMlis Ser kitterstrssse erker, welche das Gewerbe, wosür die Innung stehendes Gewerbe selbstständig, indessen nicht fabrik- ins Lebe! Zur.! ckamitmachung. rdurch wiederholt in Erinnerung, daß dem von eschenen und legitimirten Bermessungspersonale aindstücke zum Zwecke der Vermessung der hiesigen Umgebung unweigerlich zu gestatten und auf ! Flur» und Privatgrenzcn jede erforderliche der bezüglichen Statuten steht Jnteressirten bei der »Heilung, Brühl 80, I., frei. dlung werden alle Diejenigen zugelassen werden, Der städtische Lagerhof in Leipzig lagert Maare« aller Art zu billigen Tarifsätzen. Die Lager scheine werden von den meisten Bankinstituten beliehen. Leipzig, den 26. April 1898. Tie Deputation zum Lagerhofc. Die Inhaber der als verloren, vernichtet oder sonst als abhanden gekommen angezeigten Pfandscheine Nr. 35796, 36966, lut. k. Nr. 41720, 57134, 57451, 57921, 68598, 68909, 70508, 76454, 87740, 92871, 94860, 96669, Vit. H. Nr. 4848, 4894, 5064, 11097, 14647, 14657, 15367, 16851, 17122, 19267, 19993, 21979, 22958, 26693 werden hierdurch aufgefordert, sich damit un verzüglich und längstens bis zum Ablauf von 30 Tagen nach der auf jedem der Scheine bemerkten Verfallzeit bei unter» zeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Leihhaus-Ordnung gemäß den Anzeigern die Pfänder ausgeliefert und die Inhaber der Scheine ihrer etwaigen Ansprüche daraus ver lustig gehen werden. Leipzig, den 29. September 1898. Tic^Verwaltnng des Leihhauses und der Sparkasse. r> Strafe, insbesondere die der 88 303, 304 - wirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 .XL oder cgen geahndet werden wird. pHmber 1898. , , Ter Rath Stadt der Leipzig. vr. Georgi. vr. Barthol. Fortsetzung. In Fällen, in denen nach 8 37 Absatz 2, 8 38 dieses Regu lativs für anderes Fuhrwerk das Fahren im Schritt vor geschrieben ist, haben auch die Radfahrer langsam zu fahren oder, wenn dies zur Vermeidung von Unglückssällen ange- zeigt scheint, abzusteigen. Letzteres hat jedenfalls auch dann zu geschehen, wenn ein Aufsichtsbeamter des Raths oder Polizei-Amts es fordert. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 88 158, 160 des obenangezogenen Straßen-Polizei- Regulativs gestraft. Leipzig, am 19. September 1898. Tcr Rath und das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. IX. 2816. vr. Georgi. Br et sch neider. Stahl. Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Zwischen Leipzig und Selb wird am 1 October der Fernsprech verkehr eröffnet. Die Gebühr für das gewöhnliche Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt eine Mark. Leipzig, 28. September 1898. Kaiserliche Ober-Postdirection. Walter. Versteigerung. 7 - Sonnabend, den 1. Oktober 1888, Nachmittags 3 Uhr, sollen im Versteigerungsraume des Königlichen Amtsgerichts 3 Fas; Lagerbier meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, den 30. September 1898. Tcr Gerichtsvollzieher beim Köniqlichcn Amtsgerichte. Bekanntmachung. In Gemäßheit der 88 2 und 7 des Regulativs für Gasrohr- leitungen und Gasbeleuchtungsanlagen in Privatgrundstücken vom 22. März 1863 machen wir hierdurch bekannt, daß die Schlosser Herr Julius Müller und Herr Map Barth in Firma Muller H Barth, Schönefeld, Dimpselstraße 52, zur Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angcmeldet und den Besitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen haben. Leipzig, am 27. September 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wolfram. Zur Lßthl des Vorstandes wird hiermit auf Grund der Vor schritt im 92 Absatz 5 in Verbindung mit 8 lOOo der Reichs- gewerbeordving in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eine Jnuungsvchammlung und zwar für 1) die Bäcker-Innung ans Mittwoch, Sen 5. Oktober 1898, Nachmittags 4 Uhr, iu^Ztablifsement „Sanssouci", Elsterstratze, 2) die Klempner-Innung ans Donnerstag, den «. Oktober 1898, Nachmittags 4 Uhr, imAtablissemcnt „Lanssoucf", Elsterstrasze einberufen. WahlbereHigt sind alle Diejenigen, welche der betreffenden ZwangSinntzig künftig als Mitglieder anzugehören haben, d. h. die Ha errichtet ist, mäßig betreib Die Einst Gewerbepolize Zur Wahl die ihrer PerLilichkeit nach und als Handwerksgenosse» einem größeren Theil>)er Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung n die Legitimirung durch Vorzeigung eines Ge- werbeanmeldesckHnes, einer Stcuerquittung u. s. iv. bewirkt werden. Leipzig, amP. September 1898. VI. 11 387. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Donack. Jagd-Verpachtung. Die Jagd in den nachbenannten städtischen Forsten soll vom 1. Mai 1899 ab auf 6 Jahre neu verpachtet werden und stehl hierzu Sonnabend, den 8. Oktober d. I., Bormittags 11 Uhr Sitzungszimmer des Rathhauses öffentlicher Termm an. u. Oberhcidc und Puschwitzer Heide, rund 456 du groß, von ca. 6000 du Wald umgeben, 12,5 dm von Station Dahlen, 13 dm von Torgau entfernt. d. Pflückuff, rund 550 du groß (ca. 445 Ku Wald, 60 du Feld, 44 du Wiesen), angrenzend an ca. 700 Ku Wald und an den sog. Großen Teich (193 du) und ist 3,5 dm von Station Klitzschen und 4 dm von Torgau entfernt. c. Pretzschau, rund 195 Ku groß, zwischen der Dommitzscher Heide und den königl. Forstrevieren Falkenberg und Dober- schütz gelegen, 7 dm von Station Mockrehna, 7,5 dm von Station Klitzschen und 7,8 dm von Station Dommitzsch entfernt. Abschrift der Pachtbedingungen und Skizze der Reviere sind gegen Einsendung einer Mark in Briefmarken für jedes Revier von der Stadtschreiberei zu beziehen. Torgau, den 9. September 1898. Bekanntmachung. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Brandversicherungs- Kammer vom 20. Juli dieses Jahres ist zu dem auf de» 1. Oktober dieses Jahres fallenden zweiten Brandcassentermin bei der GcbändeversicherungS- Abthetlung von jeder Einheit Ein Pfennig zu erheben. Bei der Abtheilnng für freiwillige Versicherung bleibt der Beitrag von Ein und einem halbe» Pfennig von jeder Einheit unverändert. Die Hausbesitzer, bezw. deren Stellvertreter werden deshalb auf gefordert, ihre Beiträge spätestens binnen 8 Tagen, von dem Fälligkeitstage ab gerechnet, an die bekannten Zahlstellen unseres Stadt-Steueramtes, zur Vermeidung des sonst eintretenden Bei treibungsverfahrens, zu bezahlen. Leipzig, am 25. September 1898. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Koch. Wir bringen uns mit Auftrag das Betreten der Stadtflur und de Verlangen über , . , Auskunft zu ertheibi ist. In Grundstücks mit verbauten Grenzen, namentlich in den älteren Stadttheilenl lind Messungen durch die Parterreräume hin durch zur Bestimm»»,, der Grenzen vielfach nicht zu umgehen; es darf daher unserenärermessungsversonale in solchen Fällen auch der Zutritt zu diese,» Rumen nicht verweigert werden. Zugleich verordn« wir, daß das eigenmächtige Wegnehmen und Beschädigen der auS^eseckten Signale, Abstcckpfähle und Lergl-, so fern nicht eine här - -- - - — - des Strafgesetzbuchs, Haststrafe bis zu 14 Leipzig, am 26. le. 5854. Bekanntmachung. Die Ergebnisse unserer Stadtvermessung sollen, soweit möglich, auch für Private nutzbar gemacht werden; insbesondere können zur Zeit von der inneren Stadt Kopien im Maßstabe von 1:250 bez. 1:500 von Len bebaute» Vorstädten Alt-LeipztgS (mit Ausnahme des Berliner Bahnhofs und der in der Nähe der Flur grenze von Leipzig-Gohlis, Leipzig-Eutritzsch und Mockau gelegenen Baulichkeiten), von den der Luppe zunächst gelegenen Theilen der Vorstädte Leipzig-Lindenau und Leipzig-Plagwitz, sowie von den Feldflächen in Leipzig-Eonncwitz Kopie» theils im Maßstabe von 1:1000, theils von 1:500, Lagcplänc in jeder anderen gewünschten Verjüngung und Flächcnbcrcchnnngcn durch unser Stadtvermessungsamt — Reudnitzer Rathhaus— angesertigt werden. Von dem größeren Theile der vermessenen Flächen sind auch gedruckte Blätter, theils im Maßstabe von 1 : 1000, theils von 1:500 in unserem Stadtvermessungsamle und der HinrichS'schen Buchhandlung, Grimmaifche Straße 32, käuflich zu haben. Der Verkaufspreis für jedes Druckblatt beträgt 4 -XL Ferner weisen wir noch daraus hin, daß Neuaufnahmen durch unser Stadtnermessungsperfonal in denjenigen bebauten Theilen von Lcipzig-Lindciian und Leipzig-Plagwitz, wo zwar die Ver messung selbst noch nicht, jedoch die Netzlegung bereits erfolgt ist, ausgeführt werden können. Hierauf gerichtete Anträge find ebenfalls bei unserem Stadtvermessungsamte anzubringen. Die Vergütung hierfür wird im Allgemeinen nach den für Arbeiten geprüfter Feldmesser üblichen Sätzen berechnet, die Ver messungskosten werden dem Antragsteller aber nur anthcilig an gerechnet, wenn die Vermessung für den Stadtplan bereits erfolgt oder für diesen verwendbar ist. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird jedoch daraus hin gewiesen, daß dem Antragsteller ein verhältnißmäßiger Zuschlag für den Vermessungsauswand nicht nur im Falle einer Neukartirung in irgend welchem Maßstabe, sondern auch dann berechnet wird, wenn es sich um die Anfertigung einer genauen Copie auf Zeichenpapier oder um Maßabnahmen aus den Originalkartcn bez. um Auszüge aus den Vermessungsmanualen handelt. Bei einfachen Paus zeichnungen und Flächenberechnungen dagegen wird dieser Zuschlag nur mit seines gewöhnlichen Betrags in Ansatz gebracht. Leipzig, am 30. September 1898. Ter Ruth der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Barthol. Hierdurch noi^o iod orAodon8t rin, da88 iod Konto moin di8dori^o8 Vordautklooal T (-^uordaod'8 Lollor) 8odlio880 und uaod dom Xörui§'8odou Noudau, voftoFt dado. Hin oinoin IänA8tAotudIton Lodürtni88 tur dio8i§ou ktats onlMAon 2n dommou, vordindo iod da8old8t mii doin Vordauto moiuor I'adridato oino Bekanntmachung. Aus verkehrssicherheitspolizeilichen Gründen sehen wir uns ver anlaßt, den Radfahrern vorzuichreiben, daß sie von den Fahrrädern absteigen, sobald dies inmitten eines beengenden Verkehrs noth- wendig oder von den Aussichtsbeamten gefordert wird. Wir haben deshalb 8 63 des revidirten Straßen-Polizei-Regulativs vom 29. Februar 1896 eine veränderte Fassung gegeben, sodaß der selbe jetzt lautet: Bekanntmachung. Jnnungsversammlnng. Gemiis der Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig tpten am 1. Lctvber dieses Jahres die Zwangsinnungen für Las Bäcker- und Klempner-Gewerbe Bekanntmachung. In Folge Ablaufs ihrer Wahlperiode haben demnächst die Herren Kantor B. Hafcrland, Lekonomierath El. O. Lüder und Fabrik, befitzer W. Schirmer zu L.-Connewitz aus dem hiesigen Kirchen vorstände auszujcheiden. Es ist darum zur Wahl von drei Mitgliedern eine Kirchen vorstands-Ergänzungswahl vorzunehmen. Ter unterzeichnete Wahlausschuß beraumt sie hiermit aus Sonntag, d. 23. Oktober dsS. Js., von Vormittags V.1I Uhr bis Mittags '/,! Uhr an und bestimmt als Ort der Wahl die südliche Kapelle der hiesigen Kirche. Stimmberechtigt find alle zu L.-Connewitz wohnenden selbst- ständigen Hausväter ev. - lutherischen Bekenntnisses, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mir Ausnahme solcher, denen die kirchlichen oder bürgerlichen Ehren rechte entzogen worden sind. Die hiernach Stimmherechtigten, welche sich an der bevorstehenden Wahl betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, sich in eine der beiden Wählerlisten einzutragen, welche in der Zeit vom 1. bis 10. October dfs. Js. in den ühlichen Geschästsstunden auf der Meldestelle der 24. Polizeibezirkswache (Schulstr. 5) und im Kirchen geschäftszimmer (Königsstr. II, I.) ausliegen werden. Wählbar sind nur stimmberechtigte Gemeindeglieder von gutem Ruse, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die ausscheidendcn Mitglieder sind sofort wieder wählbar. Leipzig-Connewitz, am 30. September 1898. Tcr Wahlausschuß. K. M. Hasse, v. Vermiethungcn. 1. Klostergaffe Nr. 13, 1. Obergeschoß, größere Geschäftsräume, zu 2150 .XL jährlich, unter Umständen fest bis zum 31. März 1903, 2. Thomastirchhos Nr. 25, 2. Obergeschoß, zu Expeditionszwecken passend, bis zum 3t. März 1899 für 400 .XL, Kleine Flcischrrgassc Nr. 25, ein Atelier (Gartenhäuschen), an der Promenade gelegen, zu 600 .XL jährlich, 4. Kupscrgäßchen Nr. l (Kramerhaus), ein Weinkeller zu 60 .XL jährlich, 5. Kleine Flcischergassc Nr. 13, 1., eine Wohnung zu 425 -XL jährlich. Die Miethräume unter 1, 2, 3 find vom 1. October dieses Jahres, derjenige unter 4 vom 1. Januar und derjenige unter 5 voin 1. April 1899 ab zu vermiethen. Miethgesuche werden auf dem Rathhause, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 9 entgegeugenoinmen. Leipzig, Len 19. September 1898. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hildebrandt. in >vod;dor Oomäldo und ^yuarollo oto. von oi8tou Noi8torn vortrotou 8ind, odon8o dalto iod in 8tiodou, RndinmAon, Oravurou oto., uuKoradmt und 8t^1§oroodt Aoradmt, oin roiodda1ti§o8 idaKor, doron Lo8iodti^uu^ Intoiosßonton mit VorAnüKon t'roi8toI1o. Indoni iod tur da8 mir di8dor ontKOAonAodraodto ^Voddvollou do8ton8 daudo, ditto iod, da88oldo aut* moin N0U08 Ilntornodmon üdortra^on 2u >vollon, und noiodo Bremlholzauction. Mittwoch, den 5. Oktober 1898, sollen von Nachmittags 3 Uhr an im Forstreviere Eonncwit; auf dem Mittelwaldschlage in Abth. 41 und 42 im Nonncnhol; ca. 78 Haufen trockenes, klar gemachtes Stockhol; unter den im Termine öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: An der nassen Wiese im Nonnenholz. Leipzig, am 30. September 1898. TeS Raths Forftdcpntation.