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Bezugs-PreiS i» H» H«»zMxp»htt1»n oder d»n im St«dt» bntrk und d«n Vororten errichteten Aus- aaorstrllrn abgeholt: vtrrteljährlichuM-.ÜO, vrt zwetmaltger tägltchrr Zustellung tn« Hua« ^l K.VV. Durch dir Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich ^l . Direkte tägliche tkreuzbandsrndung daß Aulland: monatlich ?.biX Di» Piorgen-AuSgab« erscheint um */,? Uhr, bi» Abeud-Uu-gab« Wochentag« um b Uhr, Nedarttou und ErpedMou: Lotzaune»,afse 8. Di» Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Filialen: . Dtto Klemms Tor tim. (Alfred Hahn), UniversttätSstratze 8 (Paulinum), Laut» Lösche, Aatharinenstr. 14, part. und König-Platz 7. Morgen-Ausgabe. MMtr TagMatt Anzeiger. ÄmLsViatt -es Äötngkicheit Land- un- Ämtsgerichles Leipzig, -es Nattjes und Noüzei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Neclamen unier dem NedactionSstrich (4ae- spalten) SO^cj, vor den Familiennachrichten (6gespalten) 40 Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und giffernsatz nach höherem Tarif. (Sxtra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen.Ausgabe, ohne Postbeförderung 00.—, mit Postbeförderung »! 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Margen-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 323. Mittwoch den 29. Juni 1898. 92. Jahrgang. Plagwitz Herr 6. Orlitzinaim, Zschochcrsche Straße 7 a, Reudnitz Herr IV. ^UKiiitMU, Marschallstraße 1, - Herr Lernli. >Veder, Mützengeschäst, Leipziger Straße 11, Thonberg Herr 11. üünt8ol», Reitzenhainer Straße 58, Volkmarsdorf Herr 6. 4. Baumann, Coltradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstraste 35 Herr L. 0. LMel, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraste 1 Herr Uleoä. keter, Colonialwaarenhandlung, Brühl 33 0. b. 8<rlmdert'8 ^avlrkolxer, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straste (Thomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto^ranL, Colonialwaarenhandlung, Löhrstraste IS Herr Muarü üvtLvr, Colonialwaarenhandlung, Nürnberger Straste 43 Herr Ll. L. 41dre<M, Colonialwaarenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Robert Oreiner, Zweinaundorfer Straße 18, - Connewitz Frau Reeder, Hermannstraße 23, - Eutritzsch Herr Robert 41tner, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, - Oohliö Herr Robert 41tner, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, - Lindenau Herr 41bert I^luüner, Wettiner Str. 51, Ecke Waldstr., Buchbinderei, - Neustadt Sebelt's 4imoneen-LxpeM1oii, Eisenbaünstraße 1, Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wollen die geehrten Leser die Bestellung für das III. Vierteljahr 1898 baldgefälligst veranlassen. Der Bezugspreis beträgt wie bisher vierteljährlich für Leipzig 4 50 mit Briugerlohn für zweimaliges tägliches Zutragen 5 SO ^s, durch die Post bezogen für das deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn S In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hauptexpedition: Johanrresgasse 8, die Filialen: Katharinenstratze 14, Königsplatz V und Universttätsstraße 3, Ranftsche Gaffe 0 Herr Rrledr. lieber, Colonialwaarenhandlung, Raustädter Steinweg L Herr 0. Lnxolmrmii, Colonialwaarenhandlung, Schützenstraste 3 Herr ^ul. ZollUinioIion, Colonialwaarenhandlung, Westplaü 32 Herr tt. Rlttrlob, Cigarrcnhandlung, Aorkstrahe 32 (Ecke Berliner Straße) Herr R. Rbrbolü, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Straste 35 Herr V. Lilster, Cigarrcnhandlung, in Plagwitz Herr 6. OrUt/inann, Zschochcrsche Straße 7 a, Die Hauptfrage bei den preußischen Landtagswahlen. L2 Dir Parteien in Preußen werden nach beendetem ReichStagSwahlkampf die Waffen nicht oder nur für kurze Zeit auf dem Fechtboden niederlegen dürfen. Ende October muß das Abgeordnetenhaus erneuert werden, eine Aufgabe, die in wesentlich anderen äußeren Formen zu lösen ist, als die Bildung des Reich-taa-, aber an die Wähler nicht minder wichtige Fragen stellt, als diese. DaS Ergebniß eer bevor stehenden Landtagöwablen ist auch für das auherpreußische Deutschland von größter Bedeutung, zunächst, weil der Gang der Dinge im führenden Bundesstaate die Regierungspolitik der anderen deutschen Staaten nicht unberührt läßt, diesmal aber auch noch wegen des ZusammenbangS der preußischen Wahlen mit den Parteiverhältnissen im Reiche. Da die ReichS- tagSwahlen den 8tatu8 «zuv in dieser Richtung nicht wesentlich verändert haben, so werden sie vielleicht sogar an geschichtlicher Be deutung hinter den preußischen Landtagswahlen zurückbleiben. Die Reichstagswahlcn haben außerhalb Sachsens nicht im Zeichen des Cartellö gestanden, eS sind ja auch konser vative Mandate in niittelparteilichen und nationalliberale in konservativen Besitz übergegangen und ein Wechsel dieser Art wird bei ten preußischen Landkagswahlen voraussichtlich erst recht angestrebt werden. Aber unverkennbar ist der Gedanke der Sammlung bei den Reichstagswahlen in diesen Parteien doch lebendig und wirksam gewesen. Ob dies bei den preußischen Wahlen sich wiederholt oder nicht wiederholt, wird entscheidend für die Zukunft sein. In Preußen bandelt eS sich vor allen Dingen um die Abwehr der ultramontanen Omnipotenzbestre- bungen. Die Fälle, wo nationalliberale und konservative Landtagswähler gemeinsam klerikale bekämpfen können, sind zwar gar nicht so häufig. Aber nicht auf Wahlbündnisse kommt eS in erster Reihe an, sondern auf die alsbaldige Sicherung eines Verhältnisses zwischen den Eonservaliven und den Mittelparteilichen, welches die Letzteren vor der Noth- wendigkeit bewahrt, sich nach links zu schieben. DaS Centrüm kommt gestärkt in den Reichstag. Daß eS schon allein für diese Thalsache Honorar beansprucht, haben seine Blätter bekundet. Unter den bezeichneten Forderungen figu- rircn neben anderen die Beseitigung des Jesuitengesetzes und die Wiederherstellung der katholischen Abtheilung im Eultus Ministerium, sowie der die Kirche über den Staat stellenden und deshalb aufgehobenen Verfassungsartikel. Die „Berl. Reuest. Nackr." glauben dazu bemerken zu dürfen, daß, so lange Kaiser Wilhelm II. die preußische KönigSkrone trägt, die Stimme Preußens im BundeSrath zu Gunsten der Jesuiten nicht zu haben sein werde, ebensowenig die könig liche Genehmigung zur Wiederherstellung der katholischen Abtheilung im CnlruSministerium oder der aufgehobenen Verfassungsartikel. DaS Berliner Blatt wird hinsichtlich der Jesuiten vielleicht, in Bezug auf die Verfassungsartikel wahrscheinlich, was die katholische Abtheilung anlangt, gewiß Recht behalten. In allen drei Fällen würde sich die Nachgiebigkeit gegen den KlerikaliSmuS in der förmlichen Zurücknahme früherer Maßnahmen offenbaren, und dem Gang durch ein sichtbares caudinischeS Joch wird sich der neue CurS kaum unterziehen. Aber die Ultra montanen sehen weniger auf die Form, als auf die Sache. Da« Jesuitengesetz ist ihnen „Hekuba" und als handliches Beschwerdeobject sogar angenehm und die Thaten der früheren katholischen Abtheilung können von katholischen und evangelischen Rathen auch obne Bildung eines eigenen EollegiumS gethan werden. Geschieht dies und geht die Hauptforderung der Klerikalen in Erfüllung, so werden sich die beseitigten Verfassungsartikel als Krönung des klerikali- sirten StaatSgebäudeS von selbst einstellen. Die Hauptforderung aber ist ein Schulgesetz nach dem Muster de-Zedlitz' scken. Die „Germania" hat unter Hin weis aus die Wahle» es verlangt, natürlich als Instrument gegen die Socialdemekratie und nicht ohne die Falk'sche Schul politik für daS Anwachsen der Socialbemokratie verantwort lich zu macken. Beiläufig bemerkt, stellt sich jetzt dieses klerikale Blatt Tag für Tag mit der Behauptung «in, in katholischen Gegraben nehme die Socialdemokratie nicht zu, nur in evangelischen. Die Behauptung steht mit offen kundigen Thatsachen in Widerspruch, daß sie aber in einem Athrm mit der Forderung nach dem Jesuiten- und dem Zedlitz'scheu Schulgesetz al- „Bollwerken" gegen den Umsturz «»«gesprochen wird, zeigt, daß man im klerikalen Lager mit den letzten Absichten gar nicht mehr hinter dem Berge halten zu müssen glaubt. Denn wenn für die katho lische Bevölkerung Jesuitenniederlassungen und Auslieferung der Schule als Bollwerke nicht nöthig sind, beide aber doch im Hinblick auf die socialdemokratische Agitation verlangt werden, so kann man beide Einrichtungen nur zum Zwecke der Proselytenmacherei unter den Evangelischen wollen. Die Schulgesetz-Action wird ganz im alten Stile eingcleitet, und eS fehlt auch der famose, gegen die Nationalliberalen ge richtete Ausspruch nicht, den Graf Caprivi im Jahre 1892 im Abgeordnetenbause gethan, nämlich, daß eS sich in dem Zedlitzsschen Entwürfe um den Kampf zwischen „Atheismus und Christenthum" bandle. Vor sechs Jahren haben be- lanntlich die Conservativeu mit dein «Zentrum ge n Frei sinnige und Nativnalliberale daS Schulgesetz durchzusetzen versucht. ES geschah dies unter Führung des mittlerweile auS der Partei hinauScompliinentirten Herrn Stöcker und eines inzwischen gänzlich verschwundenen FractionSmilgliedes. Wie würden sie sich nun gegenüber einem zweiten Versuche, die Windthorst'schen Schulforderungen in Gesetzessorm zu gießen, verhalten? DaS ist die eine Frage, die vor den Landtagswahlen brennend wird. Zwar von einer Regierung, die „sammeln" will, sollte man es sich nicht versehen müssen, daß sie abermals einen Keil zwischen die nationalen Parteien schiebt. Aber die unüberlegte Vereinsgesetz-Aclion bat gezeigt, daß in dieser Richtung auf die Regierende» in Preußen kein Verlaß ist. ES ist also wohl möglich, daß die konservativen Preußen sich zu entscheiden haben werden, ob sie für ein Gesetz, das dem katholischen Klerus die gewaltigste Waffe, der evangelischen Geistlichkeit jedoch wenig oder gar nicht brauchbare Machtmittel giebt, den Preis einer dauernden Verfeindung der nationalen Parteien nicht nur in Preußen, sondern im Reiche zahlen wollen. Im Reiche deshalb, weil es sich hier um eine Angelegenheit handeln würde, die, wie eS sich schon im Jahre 1892 zu zeigen begann, so tief zerklüftend wirkt, daß die auf diesem Terrain mit einander Ringenden zum Zusammenwirken auf anderen Ge bieten untauglich werden. In ihrer Eigenschaft als nationale Partei kann die conservative im Centrum keinen Ersatz für die Mittelparteien zn finden hoffen. Und wenn sie rein opportunistisch zu handeln und lediglich ten Parteiprosit inS Auge zu fassen gedenkt, dann wird sie an der Seite des überwiegend demokratischen, vornehmlich im Westen und Süden politisch und wirthschaftlich interessirten Centrums erst recht nicht auf ihre Rechnung kommen können. Aber es ist nicht ausgeschlossen, daß die Conscrvativen in Preußen in letzterer Hinsicht einem Jrrthum verfallen. Dann werden sie vielleicht von densächsischen Conservative» daraus aufmerksam gemacht, was sie aufs Spiel setzen würden. Die Letzteren haben eben wieder die Ebre, von der „Staatöbürgerzeitung" als „sächsische HofrathSpartei" angesprochen zu werden, was sie an die ge machte Erfahrung erinnern kann, daß von dem Hineintragen unnützer Gegensätze in das Volk nicht der conservative Mit- tranSporteur den Vortheil bat. In Preußen selbst könnte man soeben gesehen haben, daß die Absicht des Herabdrückens der Volksschule, wie sie daS Zedlitz'sche Gesetz mit sich gebracht hätte, auch im preußischen Osten nicht mehr zur Empfehlung gereicht. Jedenfalls wäre die Gefahr der Auslieferung der Schule an den Klerus ein Pnnct, der vom stärksten Einfluß ans die Entschließung der gemäßigt-liberalen Wähler sein müßte. Invaliditiits- und Altersversicherung. Erstattung von Beiträgen gemätz 88 30,31 de« JnvaltdttätS- und AlterSversicherung-gesetzeS. Gegen daS Ende des Monats Juni d. I. tritt der Zeit- punct ein, von dem ab die durch die Vorschriften der 30 und 3l des Jnvalivitäts- und Altersversicherungs gesetzes zugelassene Erstattung von Beiträgen beansprucht werden kann. I. Die Erstattung von Beiträgen an weibliche Personen. (8 30 des Gesetzes.) Der Anspruch auf Erstattung von Beiträgen steht nur den weiblichen Personen zu, u) welche eine Ehe eingehen, d) welche zur Zeit der Eheschließung noch nickt in den Genuß einer Rente gelangt sind, und c) für welche bi- zu dem gleichen Zeitpuncte die Beiträge für mindestens L Beitrag«, jähre, also für mindesten- 235 Beitrag-Wochen, entrichtet worden sind, wobei auch die auf Grund der Selbstversicherung oder der freiwilligen Fortsetzung der Versickerung gezahlten Beiträge in Anrechnung kommen. Der Anspruch bat zum Gegenstände die Erstattung der Hälfte der für die weiblichen Personen geleisteten Beitrage. Der Anspruch auf Erstattung der Halste der Beiträge besteht auch dann, wenn der Arbeit geber die Beiträge ganz aus eigenen Mitteln bezahlt hat, wogegen auch nur die Hälfte der aus Grund der Selbstver sicherung oder der freiwilligen Fortsetzung der Versicherung gezahlten Beiträge erstattet wird. Der Anspruch ist binnen 3 Monaten nach der Verheirathung geltend zu machen. Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Tage der Eheschließung und endigt'nut Ablauf desjenigen Tages de- letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dein Tage ent spricht, an dem die Frist begonnen hat; fehlt dieser Tag in dem letzten Monate, so endigt die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses MonatS; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so endigt Vic Frist mit Ablauf deS nächstfolgenden Werktage- (vergl. 8 200 der Civilproceßordnung und Beschluß des ReichSversichernugS- amteS vom 10. Juni 1887 Nr. 367, Amtliche Nachrichten des Neichsversicherungsamtes Jahrgang 1887 S. 166). Die Erstattung der Beiträge hat zur Folge, daß die durch daS frühere VersicherungSverhältniß begründete Anwartschaft er lischt, beseitigt also ein für alle Mal jeden weiteren Anspruch an die Versicherungsanstalt. Weibliche Personen, welche vor aussichtlich auch nach Abschluß der Ehe einer die Versiehe- rungSpflickt begründenden Beschäftigung nachgehen werden, haben daher vor der Anmeldung ihres Anspruches ans Er stattung von Beiträgen sorgfältig zn prüfen, ob sie nicht besser zur Erkaltung ihrer Anwartschaft ans Fürsorge für Erwerbsunfähigkeit und Alter auf die Anmeldung des An spruches verzichten. II. Die Erstattung von Beiträgen an Wittwen und Waisen. (8 31 des Gesetzes.) 1) Der Anspruch ans Erstattung von Beiträgen steht zu a) der hinterlassenen Witlwe eines Versicherten oder b) falls eine solche nicht vorhanden ist, den hinterlassenen ehelichen Kindern unter 15 Jahren, — wenn der Versicherte verstirbt, bevor er in den Genuß einer Rente getreten ist, und wenn für ihn bis zu seinem Tode mindestens für fünf Beitragsjahre Beiträge entrichtet worden sind. 2) Der An spruch auf Erstattung von Beiträgen steht ferner zu den hinterlassenen vaterlosen Kindern unter l5 Jahren einer weiblichen Person, welche, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt ist, verstirbt und für welche mindestens für fünf Beitragsjahre Beiträge entrichtet worden sind. In Beziehung auf den Gegenstand des Anspruches gilt daS unter I Ansgeführte. Dagegen ist die Geltendmachung des An spruches nickt an eine Frist gebunden. Der Anspruch auf Erstattung von Beiträgen fällt jedoch für die vorstehend erwähnten Hinterbliebenen weg, wenn ihnen aus Anlaß des Todes des Versicherten auf Grund des Unfallversicherungs gesetzes eine Rente gewährt wird. III. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen, (tz 95 des Gesetzes.) Der Anspruch auf Erstattung von Beiträgen ist nicht, wie der Anspruch auf Bewilligung der Invaliden- oder Alters rente, bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden, sondern unmittelbar bei dem Vorstande der Versicherungs anstalt geltend zu machen. Zuständig ist der Vorstand der jenigen Versicherungsanstalt, an welche zuletzt Beiträge entrichtet Worten sind. Letzteres geht aus der zuletzt verwendeten Bei tragsmarke, die, wie überhaupt vie Beitragsmarke», den Namen einer Versicherungsanstalt enthält, hervor. Dem Anträge auf Erstattung von Beiträgen sind die zur Begründung desselben dienenden Beweisstücke beizufügen. Diese sind: 1) in jedem Falle die letzte Quittungskarte und, soweit sie noch vorhanden sind, die Bescheinigungen über die Aufrechnung der älteren Quittungskarten; außerdem 2) in dem Falle unter I. die standesamtliche Bescheinigung über den Abschluß der Ehe; 3) in dem Falle unter II. 1 die standesamtliche Bescheinigung über das Ableben Les Ehemannes und, falls eine hinterlassene Witlwe vorhanden ist, die standeS- oder psarranttlichc Be- scheiniguna über den Abschluß der Ehe zwischen dem ver storbenen Ehemann und der hinterlassenen Wittwe, oder, falls eine Wittwe nicht vorhanden ist, die standeS- oder Pfarramt- liche Bescheinigung des Ablebens der Ehefrau und die standes amtlichen Geburtsurkunden der hinterlassenen ehelichen Kinder unter l5 Jahren; 4) in dem Falle unter II 2 die standeS- oder pfarranttliche Bescheinigung über das Ableben beider Eltern und die standesamtlichen Geburtsurkunden der hinter lassenen Kinder unter 15 Jahren; 5) in den Fällen unter II 1 und II 2 die Bestellungsurkunde für den Vormund der hinterlassenen Kinder. Endlich ist in den Fällen unter II 1 und 2, insoweit nicht Vie Todesursache au- den beigebrachten Slerbeurkunden hervorgeht, eine Bescheinigung der OrtS- oder Polizeibehörde darüber beizubringen, daß den Hinterbliebenen auS Anlaß des Todes des Versickerten ans Grund des Un- fallversicherungsgesetzeS eine Rente nicht gewährt wird. Ter Anspruch auf Erstattung von Beiträgen ist in der Regel von den Berechtigten selbst oder, wenn die hinterlassenen Kinder unter 15 Jahren berechtigt sind, durch deren Vormund geltend zu machen. Deutsches Reich. k. Leipzig, 28. Juni. Zu dem für den 6. Juli an- gesetzten LandesverrathSproceß gegen den Bildhauer Friedrich Steinlen aus Lausanne und den Reisenden Alfred Dussard aus Ouelen werden keine Eintrittskarten auSgegeben, die Verhandlung wird also unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfinden. Die Anklage lautet aus Verbrechen nack H 3 deS Gesetzes vom 3. Juli 1893 gegen den Verralb militairischer Geheimnisse mit dem Versuche des Verbrechens nach tz 1 desselben Gesetzes. Tie Vertbeidigung liegt in den Händen des beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwalts vr. Wildhagen. . -2- Frankenbcrg, 27. Juni. Gegenüber eigenthümlick be rührenden Erörterungen, die von einem in Leipzig erscheinenden Blatte über die Parteizugehörigkeit deS für unseren 15. Wal l kreis als Abgeordneten gewählten Herrn Friedensrichter Her mann Uhlemann angestellt sind, ist hervorzuheben, daß Herr Uhlemann in der Vertrauensmänner-Versammlung in Chemnitz im December v. I., in welcher ihm die Candidcttnr angetragen wurde, ausdrücklich bemerkt hat, daß er aus dem rechten Flügel der nationalliberalen Partei stehe. In Verfolg dieser Erklärung ist die Bezeichnung des Herrn Uhlemann als nationalliberal ebenso zutreffend, wie es folge richtig ist, daß sich unser nunmehriger Vertreter der national liberalen Fraclion als Hospitant anschließt. Berlin, 28. Juni. Seitdem Minister vr. v. Miguel in dem bekannten Schreiben an den Bund der Handel- und Ge werbetreibenden erklärt hat, daß der Staat, falls die Gemeinden nicht zu einer Besteuerung der Großvazare gelangen sollten, selbst diese Frage in die Hand nehmen würde, hat sich der Bund mit doppeltem Eifer an die Festlegung der Principien, nach denen die Besteuerung stattfinden soll, gemacht. Seine Vorschläge gehen im Wesentlichen dahin: 1. die Besteuerung soll eine progressive sein; 2. sie soll stattfinden nicht nur nach der Höhe des Umsatzes, sondern auch nach der Zahl der Branchen: 3. auch die Consumvereine, die Officiervereine und ähnliche Genossenschaften sollen in die Besteuerung einbezogen werden; 4. hingegen sollen von der Besteuerung frei sein kleinstädtische Geschäfte, die zwar eine größere Anzahl von Branchen umfassen, die aber eher als Kramläden denn als Großbazare anzusehen sins. Mit einigen Puncten, nämlich zu 1, 3 und 4 kann man sich ein verstanden erklären. Den Punct 4 sollte man noch dahin er weitern, daß von der Steuer auch solche Geschäfte auszuschließcn sind, die zwar einen großen Umsatz haben und auch eine grosse Anzahl von Branchen umfassen, die aber das Gewerbe ebm fördern als stören. Es sind damit solche Geschäfte gemeint, nur Maaren erlesenster Art, wirkliche Erzeugnisse des Kun s> Handwerkes, verkaufen. Diese Geschäfte heben nicht nur den Geschmack des Publicums, sondern sie verschaffen auch dem Kunsthandwerker Verdienst und Absatz; sie sind die nothwendign' Vermittler zwischen den Kunsthandwerkern und dem Publicum. Bedenklich ist der Gedanke der Besteuerung nach der Zahl der Branchen, denn wie will man die Branchen gegeneinander ab grenzen? Man würde damit zu der Bönhasenriecherei kommen, die in den Zeiten der Zünfte so böses Blut gemacht hat. Aw. einfachsten bleibt die Besteuerung nach dein Umsätze, weil damit gerade das getroffen wird, was getroffen werden soll, nämlich der die kleineren Geschäfte schädigende übergroße Vertrieb von Maaren nach dem Grundsätze: großer Umsatz, kleiner Verdienst. Indem man durch die Umsatzsteuer den kleinen Einzelverdienst noch verringert, thut man der Möglichkeit des Entstehens neuer Massengeschäfte in erwünschter Weise Abbruch. * Berlin, 28. Juni. Von den zahlreichen tbeils fertig gestellten, theils in Angriff genommenen afrikanischen Bahnen werden unzweifelhaft zwei in schädlicher Weise auf Deutsch - Ostafrika einwirken, zunächst die schon fertige Congobahn. Bekannt ist, daß die Belgier seit Jabren le reitS auS Manyema, von wo früher der gesamntte Handel.- verkehr nack der deutsch-ostafrikanischen Küste ging, diesen zuni größten Theile nach dem Congo abgelenkt haben; daS muß sich jetzt verstärken. In zweiter Linie wird die Bahn, welche C. RhodeS unter ZinSgarantie Englands von Maschonaland bis zum Tanganyika bauen will, nach Süden den Handel von unserem Schutzgebiete abziehen. Seit Jahren bemüh.n sich bereit- di« Engländer, den Verkehr rom Tanganyika nach