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Msi'k 333 033 neue Kellen der Mionsl - Lcliön - sieclii'zuem SrsuiiMlmeig (vormals k. lürKvlls) ru Lra-unsekwsiK. ^o. A«SL AALS. Die ^e1leo-LrsseII«kI»Ltt ^<?ti«ii-iri«rk»^uuO^el Lr»un»olivvlx (v»riu»I« k'. L» Lr»Ri»«Ol>velL ist durch Grsellschastsvertrag vom 11 October 1872 errichtet und am 12. November 1872 in daS Handelsregister für das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist, das früher dem Brauereibesitzer Herrn F. Jürgens in Braunschweiz gehörige und daselbst gelegene Grundbesitzthum käuflich zu erwerben und aus dem gedachten Besitztum daS Bierbrauerei-Gewerbe mit allen einschlagenden Nebengewerben, sowie den Absatz der Fabrikate zu betreiben. Der Erwerb anderweitiger Grundstücke zu gleichem Zweck und die Errichtung von Eommanditen, Wirtschaften und Restaurationen behufs Absatzes der Fabrikate bleibt Vorbehalten. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Braunschweig. Ihre Dauer ist unbeschränkt. Das Grundcapital betrug ursprünglich 78V VVO Mark, eingetheilt in 2600 Stück auf den Inhaber lautende Actien L Mark 300 No. 1—2600, und wurde durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 21. Februar 1889 um Mark 34V Ovv durch Ausgabe von 450 Jnhaber-Actien L Mark 1200, No. 2601—3050, auf Mark 1 320 000 erhöht. Dieser Erhöhungsbeschluß ist unterm 23. Februar 1889, die stattgefundene Erhöhung unter dem 1. März 1889 in das Handelsregister für das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig eingetragen. Die Generalversammlung vom 16. Januar 1897 beschloß, daS Grundcapital der Gesellschaft um Mark 33v,vvv durch Ausgabe von 275 Stück Jnhaber-Actien L 1200 Mark, No. 3051—3325, zu erhöhen und ist dieser Erhöhungs beschluß unter dem 19. Januar 1897, die stattgefundene Erhöhung am 4. Februar 1897 in das Handelsregister für das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig eingetragen. Die neuen Actien sind vollgezahlt und mit den alten völlig gleich berechtigt und nehmen vom 1. October 1896 ab an der Dividende theil. Die Actien sind von dem Vorstande und einem Mitglied des Aufsichtsrathes durch facsimilirte Unterschriften vollzogen und mit Dividendenscheinen Nr. 25 bi» mit Nr. 30 aus die Jahre 1896/97 bis 1901/02 versehen. Die Dividenden scheine und Talons tragen die facsimilirte Unterschrift des Vorstandes und eines Mitgliedes des AussichtSratbeS. Die neuen Actien sind von der Firma Oiiiillaer NrivalpI» in Dresden zum Course von I5V o/o, zuzüglich vv Mark per Actie als Divivenden-AuSgleich, fest übernommen worden mit der Verpflichtung, den Actionairen der National-Actien-Bierbrauerei Braunschweig (vormals F. Jürgens) zu Braunschweig durch öffentliche Bekanntmachung frei- zustellen, für je Mark vvvv Nominal alte Actien eine neue Actie zu gleichen Bedingungen zu beziehen. Dieses Bezugsrecht war den alten Actionairen gemäß Bekanntmachung vom 1. Februar 1897 innerhalb der Zeit von, 3. Februar 1897 bis einschließlich 18. Februar 1897 angeboten und ist von denselben auSgeübt worden. DaS erzielte Aufgeld von 50°/o ist dem gesetzlichen Reservefond zugeflossen. Die Erhöhung des ActiencapitalS erfolgte zwecks Vermehrung der Betriebsmittel. Auf dem Brauereigrundstück haftet zur ersten Stelle eine in 4°/» Theilschuldverschreibungen eingetheilte Anleihe in Höhe von 5VV vvv Mark, die durch AuSloosung al pari vom Jahre 1898 an mit jährlich 20 000 zu tilgen ist, doch hat sich die Gesellschaft daS Recht Vorbehalten, vom 1. April 1901 eine stärkere Tilgung vorzuuehmen, oder die ganze Anleihe nach vorheriger einhalbjähriger Kündigung zurückzuzahlen. Bezugsrechte der ersten Zeichner oder anderer Personen bei Erhöhung des ActiencapitalS bestehen nicht. Der Vorstand besteht au» einem bi» drei, in Braunschweig wohnhaften Mitgliedern, die vom AufsichtSrath ernannt werden. Einziges Mitglied ist gegenwärtig Herr HValk in Braunschweig. Zur Mitzeichnung der Firma kann vom AufsichtSrathe sowohl ein Prokurist als auch ein Bevollmächtigter bestellt werden. Alle Urkunden und schriftlichen Erklärungen sind für die Gesellschaft nur verbindlich, Wenn sie außer der Firma: National-Actien-Bierbrauerei Braunschweig vormals F. Jürgens, zwei berechtigte Unterschriften tragen, von denen stets eine die eines Vorstandsmitgliedes sein muß. Der AufsichtSrath besteht mindesten« au« drei und höchstens sechs von der Generalversammlung durch einfache Majorität gewählten Mitgliedern. Der AufsichtSrath besteht z. Zt. auS den Herren Ael, Hust. Ukliok, Dresden, Banquier Braunschweig, Commerzienrath Konsul pslmick, Dresden, Stadtrath Nsmelalii', Braunschweig, und k»nul I-isks, Dresden D«e ordentliche Generalversammlung tritt regelmäßig in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres in Braunschweig zusammen und wird durch den AufsichtSrath berufen. Außerordentliche Generalversammlungen können so oft durch den AufsichtSrath ebendahin berufen werden, als es die Geschäfte erfordern. Eine außerordentliche Generalversammlung muß berufen werden, wenn ein Actionair oder eine Anzahl von Actionairen, welcher oder welche wenigstens den zwanzigsten Theil des auSgegebenen GrundcapitalS besitzen und diese Actien unter Hinterlegung bei der Gesellschaft oder den sonst hierzu bestimmten Stellen, unter Anführung des Zwecks und der Gründe schriftlich die Einberufung beantragen. In einem solchen Falle muß die Berufung der Generalversammlung binnen sechs Wochen nach Ueberreichung der Eingabe erfolgen. Die Berufung der Generalversammlung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung mit einer Frist von mindestens drei Wochen und soll die Tagesordnung enthalten. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur solche Actionaire oder deren Bevollmächtigte berechtigt, welche seit wenigstens sieben Tagen vor der Generalversammlung ihre Actien bei der Gesellschaft oder den sonst bestimmten Stellen hinterlegt haben. Je vier Actien zu 100 Thlr. ----- 300 Mark, sowie jede Actie zu 1200 Mark gewähren eine Stimme. DaS Geschäftsjahr beginnt am ersten October jedes Jahres und endet am dreißigsten September des nächsten Jahres. Der Vorstand muß innerhalb der nächsten zwei Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres für das verflossene Geschäftsjahr eine Bilanz, eine Gewinn- und Berlustrechnung, sowie einen den VermögrnSbestand und die Verhältnisse entwickelnden Bericht vorlegen. Er hat die Vorlagen mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung in dem Geschäftslocale der Gesellschaft zur Einsicht der Actionaire auSzulegen. In der Bilanz werden als Aktiva aufgeführt: Ausstände und Forderungen nach ihrem Nominalbeträge, die unsicheren nach gewissenhafter Schätzung des Vorstandes, Materialien und Fabrikate nach dem Kostenpreise, jedoch mit Berücksichtigung etwa ringetretener Werthverminderungen, Immobilien höchstens zu den Selbstkosten, Maschinen, Utensilien und sonstige Mobilien in gleicher Weise unter Anwendung der von der Generalversammlung festgestellten Abschreibungsnorm. Von dem auS der Bilanz sich ergebenden Reingewinn erhält: mindestens 5 "/<» der Reservefonds, bis derselbe den zehnten Theil des GrundcapitalS erreicht hat, beziehentlich, dafern er angegriffen worden, wieder bis zu dieser Höhe ergänzt worden ist, sowie 6 o/o der AufsichtSrath.! Der alsdann verbleibende Ueberschuß wird wie folgt vertheilt: 1) An die Actionaire eine Dividende bis zu 5 Procent des eingezahlten GrundcapitalS, sodann 2) an den Vorstand und die Beamten der Gesellschaft bis zu 10 Procent nach Maßgabe der Anstellungsverträge, beziehentlich nach der Bestimmung der Generalversammlung. Der Ueberrest wird als Super-Dividende an die Actionaire vertheilt, soweit nicht die Generalversammlung Anderes beschließt. Der gesetzliche Reservefonds dient ausschließlich zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ueber die Verwendung (etwaiger neben dem gesetzlichen Reservefonds gebildeten außerordentlichen Reserven beschließt der AufsichtSrath, soweit nicht bei deren Creirung die Generalversammlung sich die Verfügung darüber besonders Vorbehalten hat. Die Reservefonds können im Geschäfte der Gesellschaft werbend angelegt werden. Die Dividende wird jährlich am 1. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres fällig und erfolgt die Auszahlung gegen Einlieferung de« betreffenden Dividendenscheine« bei den von dem AufsichtSrathe zu bestimmenden Stellen. Die Auszahlung erfolgt in Braunschweig, Dresden und Leipzig, und Zahlstellen sind zur Zeit: die Gesellschaftscasse und l-ueluuig Asiens ktsvkk. in Braunschweig, das Bankhaus künlksi» L kuelolpk in Dresden, die I-sipLigvn Sank in Leipzig Die Aushändigung neuer Dividendcnbogen gegen Rückgabe der Talons erfolgt seiner Zeit bei den Zahlstellen kostenfrei. Dividendenscheine verjähren nach Ablauf von 3 Jahren von ihrer Fälligkeit ab zu Gunsten der Gesellschaft. Alle Bekanntmachungen erfolgen im „Deutschen ReichS-Anzeiger", die Gesellschaft verpflichtet sich jedoch, alle diese Bekanntmachungen auch im jeweiligen Amtsblatt« de« RatheS zu Dresden, da« ist z. Zt. im „Dresdner Anzeiger", sowie im „Leipziger Tageblatt" zu erlassen. Die National-Actien-Bierbrauerei Braunschweig (vorm. F. Jürgens) zu Braunschweig vrrtheilte im Jahre) 1892/93 bei einem Actiencapital von 1 320 000 11 °/° Dividende, 1893/94 B - 1 320 000 9'/, °/o M 1894/95 « M B B « 1 320 000 11 °/° 1895/96 « B B B 1 320 000 11 °/o B 1896/97 B O O B B 1 650 000. 11 °/° Ta der Generalversammlung vom 22. Januar 1898 ist folgende Bilanz nebst Gewinn- und Derlustconto genehmigt wardrar