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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980719010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898071901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898071901
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Titelblatt fehlt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-07
- Tag 1898-07-19
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Monat
1898-07
-
Jahr
1898
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VIST in keinkm Fall« Politische Rebell haltest, gast) besostbJ» aber nicht Corvettencapitain Obenheimer, dessen tactvolles und be sonnenes Wesen von seiner Thätigkeit beim Reichsmarineamt her in den weitesten Kreisen bekannt ist. Falls die „Irene" sich überhaupt mit einem Auftrag des Chefs des Kreuzergeschwaders in der Subigbai, nördlich vom Hafenbecken von Cavite, ge legentlich befunden hat, so hing ihre Anwesenheit in keiner Be ziehung mit der Parteinahme für eine der kriegführenden Mächte zusammen. — Es dürfte wenig bekannt sein, daß ein Vergleich der Schiffsartillerie der neuesten im Bau begriffenen deutschen Linienschiffe mit derjenigen der modernsten e n g l i s ch c n P a n z e r s ch i f f e zu U n g u n st e n d e r l e tz - ter en ausfällt. Die deutschen Linienschiffe vom Typ „Kaiser Friedrichlll.",welche ein Deplacement von 11081Tonnen haben, können mit ihren Geschützen in einem Zeitraum von 6 Minuten in der Kielrichtung, also nach vorn oder nach achtern, 14 648 Kilogramm Geschosse verfeuern, während die weit größeren eng lischen Panzerschiffe des „Majestic"-Typs von 14 900 Tonnen in demselben Zeitraum nur 6304 Kilogramm verfeuern können. In der Breitseite können die deutschen Schiffe 20 248 Kilo gramm, die englischen nur 15965 Kilogramm in 5 Minuten verfeuern. Die eigenartige Geschützaufstcllung sichert den deutschen Schiffen ein starkes, gleichmäßiges Rundfeuer nach allen Richtungen hin. Am auffallendsten ist die U e b e r l e g e n- heit der deutschen Artillerie beim Feuern in der Kielrichtung, also jener Gefechtsstellung, die erst durch die moderne Seekriegführung geschaffen worden ist. — Die 27. HauvtversammlungdesDeutschen Apothekcrvereins findet am 23. und 24. August in Gürzenich zu Köln statt. Von Thüringen aus und von Merse burg wird der „Voss. Ztg." zufolge beantragt, den Vorstand zu beauftragen, dahin zu wirken, daß die jetzige preußische Arzneitaxe nicht zur Grundlage der künftigen Reichs arzneitaxe genommen werde. Ein Antrag vom Kreise Marienwerder will eine geeignete Standesvertretung für die Apotheker erstreben unter möglichster Befreiung von der Beaufsichtigung der beamteten Aerzte. Die Kreise Magdeburg und Halberstadt wünschen noch außerdem, daß das Decernat für pharmaceutische Angelegenheiten im preußischen Ministerium durch einen pharmaceutisch gebildeten Mann, der Apothekenbesitzer gewesen sein muß, besetzt werde. Weitere Anträge beschäftigten sich mit der Errichtung von Central-Laboratorien. Im Vordergrund des Interesses steht der Antrag des Kreises Saarbrücken: „Die Hauptversammlung wolle den Vorstand be auftragen, mit allen Mitteln dahin zu streben, daß für den deutschen Apothekerstand die freie veräußerliche und vererbliche Concession für alle Apotheken wieder eingeführt werde, die allein sich in einem größeren Staatswesen bewähren kann, den deutschen Apotheterstand hochgebracht hat und ihn auf dieser Höhe halten kann." * Aus Nordschlcswig, 17. Juli. Der Deutsche Ver ¬ ein für das nördliche Schleswig hielt am 13. d. M. in Apenrade seine diesjährige Generalversammlung ab, in welcher der Cassenfiihrer Pastor Jakobsen - Scherrebek u. A. mittheilte, daß durch die Opferwilligkeit vieler Ortsabtheilungen und ein zelner Mitglieder die Casse jetzt derart gestellt sei, daß fortan Einnahme und Ausgabe mit einander balanciren könnten. In Bremen ist im Jahre 1864 ein bedeutender Fonds für Schles wig-Holstein gesammelt, aber nicht verausgabt worden. Dieser Fonds, welcher durch Zins und Zinseszins erheblich angewachsen, ist jetzt dem deutschen Verein für das nördliche Schleswig zur beliebigen Verwendung geschenkt worden. Ueber die Verwendung des Kapitals soll in einer später stattfindenden Vorstandssihung berathen werden. Um die nordschleswigschen Baugewerbeschlller, welche auf technischen Schulen in Dänemark unentgeltlichen Unterricht und Aufenthalt erhalten, aber von diesen völlig danisirt zurückkehren, von dem Besuche dieser Schulen abzuhalten, will der Deutsche Verein mit der Baugewerbeschule in Eckern förde in Verbindung treten, damit diese ebenfalls den jungen Leuten aus Nordschleswig erhebliche Erleichterungen ge währt. (Post.) ' ' ' * Posen, 16. Juli. ' Der durchgefallene Reichstags kandidat der polnischen Volkspartei, Fr. Andrze- jewski, hat in der hiesigen volksparteilichen Presse einen „Dankesbrief an seine Wähler" veröffentlicht, in dem es heißt: „Ich fühle mich veranlaßt, den geehrten Wählern für die auf mich vereinigten 8000 Stimmen bestens zu danken. Diejenigen, die hier die öffentlichen Angelegenheiten leiten wollen (die polnischen Hofparteiler), sind nicht einmal fähig, ihr Vermögen zu ver walten und ihre eigene Person zu leiten. Für jene Leute wäre Galizien ein reines Paradies. Gäbe man ihnen nur die Re gierung in die Hände, sie würden ebenso handeln wie die Galizier. Man hat doch genug Beweise dafür gehabt, wie hier die Wahlfreiheit respectirt wurde, es fehlten nur noch die galizischen Starosten und Gendarmen." — Der siegreiche Gegen kandidat des Herrn Andrzejewski war bekanntlich der polMche „Hofparteiler" Motty. * München, 15. Juli. In der gestrigen Generalver sammlung des bayerischen Landesverbandes landwirth- schaftlicher Darlehenscassenvereine bemerkte der klerikale Landtagsabgeordnete vr. Heim bei Be sprechung der Thomasmehlaffaire, daß eine gewisse Presse, die er nicht zu nennen brauche, den Streit, der mit dem Thomas mehlring entstanden sei, mit einer anderen nicht hierher gehörigen Sache (Bewucherung der Landwirthe durch den Bund der Land- wirthe) zu verquicken suche. Er sagte: „Diese Presse hat für die Landwirthschaft nicht viel übrig und steht dem Capitalismus sehr nahe; bei ihr kann man mit einem Hundert- oder Tausendmarkschein sehr viel erreichen." Als Pendant zu dieser gehässigen Aeußerung des Centrumsmannes mag fol gendes Beispiel für die Art und Weise, wie die Centrums - Partei den Wahlkampf betrieb, angeführt werden. In Kempten wurde ein Flugblatt vertheilt, das einen Brief mehrerer Centrumswähler an einen Volksparteiler enthielt, in welchem demselben vorgeworfen wird, daß er von jeher Gott und die Welt angeschmiert habe und von Religion nichts wisse. Dann heißt es in dem Briefe nach der „M. P." wörtlich weiter: „Und wenn Sie und Ihre Familie einstens vor dem ewigen Richter stuhl Gottes stehen, so werden Sie erst zu der Einsicht gelangen, welche Partei auf Erden Recht hatte. Hier auf Erden aber sind Sie jetzt schon verflucht, denn Sic sind der größte Schuft, dell Mgäutz Dodest sk geifügtn hat! Pfui! vor einem solchen Subject. Wo in Zukunft die sogenannten Schwarzen ihre Sachen einkaufen, werden Sie sehen, beiIhnen keinesfalls. Sie Fort- schrtttsmann. Mehrere Schwarze. A. A. I. M." Frankreich. Äolaprscetz. Ohne daß man vorder die Ablehnung deS Antrages des NechtSanwaltS Zola'S, Labori, ver CassationShof möge das Schwurgericht in Versailles zur Verhandlung der Klage der Mitglieder des Kriegsgericht« gegen Zola für unzuständig erklären, erfahren hatte, trat gestern Montag, am 18. diese« Monats, da« Schwur« gericht in Versailles wieder zusammen. In der Umgebung deS GerichtSaebäudeS Ware» polizeiliche Maßregeln getroffen. 400 Pariser verstärkten die Local polizei. Nach einander traten die Generale Billot, Gonse, Pellieux und audereOssiciere, sowieZola undNeinach ein. Oberst Picquart wurde nach Versailles gebracht, eS kam kein Zwischen fall vor. Die Verhandlung wurde um l2 Uhr 10 Min. eröffnet. Den Vorsitz führt der erste Präsident des Appellgerichtshofes Perivier, die Staatsanwaltschaft vertritt der GeneralstaatS- anwalt Bertrand. Bei Beginn der Verhandlung stellte vor der Constituirung des Gerichtshofes der Vertheidiger Labori Anträge dahin, der Gerichtshof möge den von den Mit gliedern des Kriegsgerichtes gestellten Strafantrag als nicht zulässig zurückweisen. Der Vertheidiger Labori wies bei der Begründung seiner Anträge, den von den Mitgliedern deö Kriegsgerichtes gestellten Strafantrag, soweit diese als Nebenkläger auf treten, zurnckzuweisen, darauf hin, daß Zola keineswegs die Ungiltigkeit der Vorladung geltend machen werde und daß er, wenn eS sein müsse, in« Gesängniß gehen werde. Generalstaatsanwalt Bertrand wars Zola vor, daß er die Zwischenfälle bei dem gerichtlichen Verfahren zu vermehren und sich den Folgen seiner Angriffe zu entziehen suche. Bertrand verlangte die Ablehnung des Antrages Labori. Nach der Erwiderung Labori'S zog sich der Ge richtshof zur Berathung zurück, lehnte den Antrag Labori'S ab und erkannte den Mitgliedern deS Kriegsgericht« da« Recht zu, als Nebenkläger aufzutreten. — Nun brachte Labori weitere Anträge ein, die sich auf den Zusammenhang zwischen der DreyfuSaffaire und der Affaire Esterhazy beziehen, und fügte hinzu, Zola fei bereits in die Verhandlungen ein getreten, aber er wünsche, daß diese in der ausgedehntesten Weise stattfinden, um das Licht in die Sache zu bringen, da« man ihm beharrlich verweigere. (Die Sitzung dauert fort.) * Versailles, 18. Juli. (Telegramm.) Daö Schwur gericht verurtheilte Zola zu einem Jahr Ge- fängniß und 3000 FrcS. Geldstrafe. Belgien. La» Carlo«. Procession. * Brüssel, 17.Juli. Don Carlos dementirt die Nach richt, daß er bereits eine Proklamation erlassen habe. Dennoch scheint man in seiner Umgebung einen nahe bevor stehenden Ausbruch der Revolution für wahrscheinlich zu halten. —Soeben veranstaltet der gegenwärtig hier tagende Eucharistische Congreß unter Theilnahme vieler inländischer und ausländischer Cardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe eine glänzende Procession zur Erinnerung an die von Juden im Jahre 1370 gestohlene Hostie, die zu blute» begonnen haben soll. Da mals wurden zahlreiche Juden verbrannt und unmenschliche Grausamkeiten verübt. Die liberale Presse protestirte be sonder« gegen die Betheiligung des MilitairS. Italien. Lahmlegung des Einflusses in Tunis. * Rom, 18. Juli. Die allgemeine italienische Schiff fahrtsgesellschaft verkaufte die ihr gehörende Eisenbahn Go- letta-Tunis an die französische Eisenbahngesellschast Bona- Zülma. Damit wird der italienische Einfluß in Tunis völlig lahmgelegt. (M. Z.) Großbritannien. Versuchsballon. * London, 18. Juli. Die „Morning Post" schreibt: Das Umsichgreifen der Rebellion in Südchina biete England Gelegenheit, dem chinesischen Kaiser unter ge wissen Bedingungen den Beistand zu gewähren, den er bedürfe. In diesem Werke sollte England Hand in Hand mit Deutschland gehen. Die Freundschaft Deutsch lands könne jedoch nur gewonnen werden, wenn man ihm nicht die Erwerbung solcher Territorien außerhalb deS bri tischen Reiche« mißgönne, die eS zu besitzen wünsche und legitim erwerben könne. (Tel. d. „Voss. Ztg ") Dänemark. Die Wahlen. * Durch Rescript vom 15. d. Mts. sind die dänischen LandSthingswahlen auf den 21. September d. I. ausgeschrieben worden; die Urwahlen für dieselben sollen am 2. und am 9. September stattsinden. Die Wahlmänner für diese Wahlen werden zu gleichen Thülen durch daS allgemeine Wahlrecht und durch die Höchstbesteuerten gewählt. Die Mandatsdauer beträgt acht Jahre und jedes vierte Jahr scheidet die Hälfte der Erwählten aus. Dieses Jahr haben Nordseeland mit Kopenhagen, dann Bornholm und Nord- und Nordostjütland zu wählen. Man legt der diesmaligen Wahl eine besondere Tragweite bei, weil ein etwaiger radikaler Ausfall analog dem Ergebniß der VolkSthingSwahl dieses Frühjahrs als ein möglicher Hebel zur Einsetzung eines demokratischen CabinetS an Stelle deS konservativen Ministeriums Hörring betrachtet wird. Asten. Unruhen in Shanghai. * Shanghai, 17. Juli. Ueber die schon gemeldeten Un ruhen wird der „Franks. Ztg." von hier berichtet: Die au« Ningpo stammenden Chinesen in Shangai sind erregt. Der Friedhof der Ningponesen, der auf dem Terrain de« französischen Settlement« liegt, war, wie bereit« gemeldet, von den französischen Truppen »esetzt worden, weil man den Friedhof au« sanitären Gründen beseitigen wollte. Die Chinesen hatten e« abgelehnt, die« gegen Entschädigung zu thun. Die Leiter der Gilden der Niogpouesen befahlen den Kaufleuten, ihre Läden zu chließen, und die in europäischen Häusern angestellteu Chinesen vurdeu aufgefordert, zu streiken. In der französischen Nieder lassung entstanden Unruhen, wobei auch Europäer beschädigt wurden. Der Mob warf mit Steinen. Der französische Consul alarmirte die Freiwilligen und berief den Kreuzer „Jean Bart" von Futschou. In der Nacht griff der Mob die französischen Polizeistationrn an. Die Frei willigen gaben Feuer, wobei drei Chinesen getödtet wurden. Der italienische Kreuzer „Marco Polo" landete eine Truppeuabtheilung. Außerhalb der französischen Nieder lassung ist alle« ruhig. — Bei dem Nacht-Angriff wurden 15 Chinesen getödtet und 29 verwundet. Der beutige Tag verlief ruhig. Die deutschen und englischen Frei willigen sind versammelt. DaS französische Consulat wird von französische» und italienischen Marinesoldaten be wacht. Die Gilbe der Ningponesen verlangte von dem fran zösischen Consul, daß er nachgeben solle, doch lehnte er dies ab. Marine. * Berlin, 18. Juli. (Telegramm.) Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Comniando der Marine haben folgende Schiffsbewrgungen stattgefunden: S. M. S. „Gefion", Comman- Lant Corvetten-Capitain Follenius, hat am 16. d. M. Tsintausort verlassen, ist am 17. d. M. in Shanghai eingetrofsen und beabsichtigt, am 19. d. M. wieder in See zu gehen. S. M. S. „Irene", Coinmandant Corvetten-Capitain Obenheimer, ist am 17. d. M. in Tsintausort eingetroffen. Der Transportdampfer „Crefeld", mit dem AblösungSlranSport für Kiautschau an Bord, ist am 14. Juli Abends von Wilhelmshaven in See gegangen. S. M. S. „Grille" ist am 14. Juli in Borkum eingetrofsen und be absichtigt, am 16. Juli wieder von dort in See zu gehen. — S. M. S. „Pfeil" ist am 15. Juli in Wilhelmshaven eingetrossen und im neuen Hafen eingelaufen. — S. M. S. „Aegir" hat am 14. Juli Abends mit Flaggenparade dir Geschäfte des Wachtschiffes von S. M. S. „Friedrich Carl" in Kiel übernommen. — S. M. S. „Sophie" ist am 15. Juli in Neufahrwasser ringetroffen und beabsichtigt, am 26. Juli diesen Hafen zu verlassen. Der spanisch-amerikanische Krieg. * Madrid, 18. Juli. (Telegramm.) Die Censur wird den Blättern gegenüber sehr streng gehandhabt. Die Zeitungen erscheinen in Folge der von den Militairbehörden vorgenommenen Streichungen mit großen weißen Flächen. Die Mitglieder der Oppositions partei beabsichtigen, gegen jede Gebietsabtretung, die ohne Genehmigung der Kammer erfolgt, Einspruch zu erheben. Die innere Lage ist, wie die „AgenciaFabra" meldet, eine ziemlich kritische, obwohl keine ernste Ruhestörung gemeldet wird. Die Regierung ergreift Maßregeln gegen eine etwaige carlistische Bewegung." * Santiago, 18. Juli. (Telegramm.) Ueber die Einzelheiten der Capitulaton Santiagos ist Folgendes zu melden. General Shaster, der von den Divisions- und Brigadecommandanten mit ihren Generalstäben begleitet war, wurde von einer Kavallerie- abtheilung rscortirt. General Toral mit seinem Generalstabe war von 100 auSerwählten Soldaten umgeben. Man tauschte Trompetensalute aus. Toral übergab sodann seinen Degen dem General Shaster, der ihm diesen zurückgab. Ter Ceremonie wohnten die amerikanischen Truppen bei, die vor den Verschanzungen in Linie ausgestellt waren. Hierauf ritt General Shaster mit seiner Begleitung und General Toral durch die Stadt zur osjiciellen Be sitznahme, dir im Gouvernementspalaste erfolgte. Am Nachmittage wurde in Gegenwart von 10000 Personen die amerikanische Flagge gehißt. Nach dieser Feierlichkeit, die mit Vorträgen patriotischer Lieder durch die Militaircapellen und mit Salutschüssen ihren Abschluß ffand, kehrte General Shafter ins Lager zurück, während er die Stadt und die Municipalität der Aussicht des Generals Mac Kibben überließ, (der zum provisorischen Militair- gouverneur ernannt wurde. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung blieben amerikanische Regimenter in der Stadt. Die Spanier liegen außerhalb der amerikanischen Linien, bis die Einschiffung nach Spanien vor sich gehen wird. Entscheidungen -es Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) I-. Leipzig, 18. Juli. „Soldatenbrief. — Eigene An- gelegenheit des Empfängers." Ein interessanter Portoproceß fand vor dem 3. Strafsenate deS Reichsgerichts seine Erledigung, nachdem drei Instanzen sich bereits mit demselben beschäftigt hatten. Es handelte sich um einen Strafbefehl über 4,80 ^i, den die Ober- postdirrction in Hamburg gegen den Botaniker vr. Franz Benecke wegen angeblicher Porto-Hinterziehung erlassen hatte, vr. B. hatte Widerspruch erhoben und gerichtliche Entscheidung beantragt. Daraufhin sprach ihn das Schöffengericht frei. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde am 8. December v. I. vom Landgerichte Hamburg verworfen, vr. B. hat als Botaniker große Reisen in überseeischen Ländern, insbesondere in Java und Brasilien, gemacht. Als Privatsecretair begleitete ihn ein junger Mann Namens W-, der hauptsächlich die schriftlichen Arbeiten besorgte. Nach seiner Rückkehr nahm vr. B. seinen Wohnsitz im Jnlande und W- wurde als Soldat bei einem Infanterie - Regiment« in Königsberg eingestellt, vr. B. blieb mit W. auch später noch in Verbindung und schickte ihm insbesondere «Briefe und Zeitungen. Der Post fiel die Häufigkeit dieser mit „Soldatenbrief. — Eigene An gelegenheit des Empsängers" bezeichneten und unfrankirt aufacgebenen Brief« auf. Sie machte Herrn vr. B. deshalb darauf aufmerksam, daß eS unzulässig sei, Drucksachen auf diese Art zu befördern. Trotzdem hat er nach diesem Hinweise noch vier Briese mit Druck- sachen-Einlagen oufgegeben. Diese Einlagen bestanden häufig in Exemplaren der „Münchener Allgemeinen Zeitung" und der „Fliegenden Blätter". In einem der beanstandeten Briese sollen sich nur Drucksachen befunden haben. DaS Landgericht hat ebensowenig wie daS Schöffengericht in diesem Thatbeflanbe «kn« Uebertretung deS 8 34 des Postgesetzes erblickt und demnach an- genommen, daß vr. B. die gesetzliche Vergünstigung, Briese an Soldaten portofrei durch die Post befördern zu lassen, nicht gemiß- braucht habe. Der Begriff des Briefes, so heißt es im BerufungS- urtheile, ist im Gesetze nicht definirt. Selbst wenn man einen geschriebenen Brief als Voraussetzung für die portofreie Be- sürdrrung ansirh», so ist dieser Voraussetzung genügt, denn vr. B. hat in drei Fällen zu den Zeitungen noch briefliche Notizen hinzugrfügt. Er hat dem Soldaten W. den Inhalt der Zeitungen mittheilrn wollen und hätte dies auch thun können, indem er die Zeitungen abschrieb und die Abschrift in das Couvert steckte. ES macht keinen Unterschied, daß er die Zeitungen selbst la einen verschlossenen Briefumschlag gesteckt hat. Daß Sen dungen, welche sich äußerlich als Briefe kennzeichnen, keine Druckschriften enthalten dürften, ist nirgends im Gesetze gesagt. Hätten alle Drucksache» von der Vergünstigung der freien Beförderung an Soldaten ausgenommen werde» sollen, so hätte die- besonders zum Ausdruck im Gesetze gebracht werden müssen. Im Gegentbeil scheint die Zulassung eines Meistgewichts von 60 k für Soldatenbriese dafür zu sprechen, daß mit der Möglichkeit vom Gesetzgeber ge rechnet worden ist, daß auch Drucksachen, Photo graphien u. f. w. in die Briefe gelegt werden. — Gegen dieses Urtheil hatten dir Staatsanwaltschaft und die Oberpostdirection Revision eingelegt, die erstere hatte jedoch das Rechtsmittel rechtzeitig zurückgezogen. Der Reichsanwalt erklärte, die Revision nicht befürworten zu können. Sie stützt sich allerdings, so führte er aus, auf ein Urtheil dieses Senates, welches im 27. Bande der „Entscheidungen" abgedruckt ist. Allein dieses kann nicht als maß- gebend erachtet werden, weil es die hier zur Entscheidung gestellte Frage nach dem Begriff des Briefes nicht principiell entschieden hat und überdies in einem unlösbaren Wider spruch steht mit einem Urtheil des ersten Strafsenats im 22. Bande, Seite 22. Dieses letztere Urtheil, welches seit- her von der Postverwaltung al» richtig anerkannt worden ist, steht aus dem Standpunkte, daß es für den Begriff des Briefes nicht auf den Inhalt ankommt, sondern daß dafür allein die äußere Form und die Gewichtsgrenze maßgebend sein müssen. Es ist dort zutreffend ausgesührt, daß der Inhalt des Briefes aus dem rein äußerlichen Grunde nicht als maßgebend angesehen werden könne, weil die Post mit Rücksicht auf das Briefgeheimniß, welches auch von ihr zu wahren ist, gar nicht in der Lage ist, sich über den Inhalt eines Briefes Kenntniß zu verschaffen. Es ist ausdrücklich hervorgehoben worden, Laß auch solche Sendungen, die in der äußeren Form und dem Gewichte einem Briefe gleichen, deren In halt aber aus Waarenproben, Zeitungen u. s. w. besteht, als Briefe anzujehen seien. Dann aber muß man nothivendig zu der Auf fassung gelangen, daß eS sich auch in dem vorliegenden Falle um Briefe handelt und daß die abweichende Ansicht der Post nicht zu treffend ist. — Das Reichsgericht erkannte aus Verwerfung der von der Oberpostdirection eingelegten Revision und überbürdete die Kosten einjchließlich der nothwendigen Ausklagen des Angeklagten der Reichscasse. Der Senat trat im Wesent lichen den Ausführungen des Neichsanwalts bei. Zu prüfen war, so heißt es in der Begründung, ob die Feststellung, daß es sich nm eine „eigene Angelegenheit des Empfängers" handle, fehlerfrei ge- troffen und wie der Begriff des Brieses aufzusassen sei. Die erst erwähnte Feststellung ist wesentlich thatsächlich und läßt einen Rechtsirrthum nicht erkennen. Bezüglich der Frage, was unter einem Briefe zu verstehen sei, hat sich der Senat der jenigen Auffassung angeschlossen, die dahin geht, daß für den Be- griff des Briefes nicht sowohl der Inhalt als die äußere Form enticheidet. Man hat dabei in Betracht gezogen, daß die Post selbst in Instructionen hin und wieder dieser Auffassung beigetreten zu sein scheint. Man wird annehmeu dürfen, daß nach der amtlichen Dienstanweisung und den AussührungSbestimmungen zu derselben die Eigenschaft eines Briefes nur denjenigen Postsendungen abzusprechcn sei, die nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit nicht in die Brief bündel verpackt werden können und bei denen es nicht möglich ist, deutliche Stempel auf der Vorder- und Rückseite anzubringen. Diese Ausfassung unterstützt wesentlich die vom Senate angenommene Meinung, Laß es nicht sowohl aus den Inhalt wie ans die äuycre Gestaltung ankommt. War das aber der Fall, so konnte nicht an- genommen werde», daß von einem Briete keine Rede niehr sei, wenn der Inhalt deS Briefes eine Druckschrift ist. V. Leipzig, 18. Juli. Sind die Baptisten in Anhalt eine Re-ligionsgesellschast im Sinne deS 8.167 St.-G.-B. ? Das Landgericht Dessau hat am 10. Juni Len Rentier Eduard Kilian in Köthen wegen Störung einer gottesdienstlichen Hand lung auf Grund des 8 167 zu drei Tagen Gesängniß verurtheilt. Das Wohnhaus des Angeklagten war durch Kauf in den Besitz eines Herrn H. ubergegangen, der eine Parterce-Näumlichkeit der Baptistengemeinde zu ihren gottesdienstlichen Hand lungen einräumte. Der Angeklagte war als Miether in der ersten Etage seines Hauses wohnen geblieben, ärgerte sich aber jedesmal, wenn die Baptisten unter ihm zusammenkamen. Festgestellt ist nun, daß er am Abend des 30. Januar d. I., wissend, daß unter ihm Gottesdienst abgehalten werde, sehr laut Clavier ge spielt hat und daß außerdem tanzende oder stainpsende Bewegungen vernommen wurden. Dadurch wurden die Baptisten in ihrer Andacht gestört. Das Landgericht hat erwogen, daß in Anhalt — abweichend von Preußen — keinerlei gesetzliche Vorschriften über den Austritt aus der Landeskirche bestehen, und deshalb angenommen, es stehe der Auffassung, Laß die Baptisten, auch wenn sie theilweise noch der Landeskirche angehörcn und an Zahl gering sind, eine selbstständige Rcligionsgesellschaft seien, nichts im Wege. — Dieser Auffassung trat die Revision Les Angeklagte» entgegen. — Der Reichsanwalt erklärte jedoch das Urtheil für einwandfrei. Von der im westfälischen Frieden de» Regierungen ertheilten Erlaubniß, Religionsgesellschaften zu verbieten, sei äußerst selten Gebrauch gemacht worden. Namentlich sei im laufenden Jahr- hundet Toleranz geübt worden und die Bildung von Religions gesellschaften unbeanstandet geblieben. Die Revision könne nicht behaupten, daß in Anhalt erst die Erlaubniß zur Bildung einer Religionsgesellschaft nöthig sei. Thatsächlich habe auch niemals rin Gesetz dort bestanden, welches die Einholung einer derartigen Erlaubniß vorschreibt. Ein eigent liches Verfassungsrecht bestehe ja bekanntlich in Anhalt nicht. Zeit- weise, von 1848—1851, habe ein solches allerdings bestanden, aber es sei dann, weil es dem Fürsten abgerungen worden war, wieder außer Kraft gesetzt worden. Durch Bundes- resp. ReichSgesetz vom 3. Juli 1869 sei bestimmt worden, daß alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit deS Religionsbekenntnisses herzuleitenden Beschränkungen bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte aus- gehoben seien. Daß zu diesen Rechten auch LaS, sich zu ver sammeln und Vereine, Gesellschaften rc. zu bilden, gehöre, könne einem Zweifel nicht unterliegen. Beschränkt sei dieses Recht nur durch das auhaltische VereinSgesetz vom 26. December 1850; dieses Gesetz beruhe aber auf dem Princip der Bersammlungs- und VereinSsreiheit. Die Feststellung, daß eS sich um den Gottesdienst einer anerkannten Religionsgesellschaft und um die Störung eines solchen gehandelt habe, sei nicht zu beanstanden. — Das Reichsgericht verwarf daraufhin die Revision. selben, vom Schulunterricht fern, einen öffentlichen Kursus in Gaunerei und Unsittlichkeit durchmachen, bis sie schließlich dem Untersuchungsrichter in einem oder dem Laster im anderen Falle in die Arme sinken und die Reife fiir's Gesängniß oder das Hospital erreicht haben. Doch bleibt diesen immerhin ein ge wisses Recht der Selbstentscheidung und die Freiheit, einmal um zukehren und ein besseres Leben anzufangen. Ein solcher Krüppel aber bleibt ein Unfreier sein Leben lang. Stets wird er ausgebeutet, als Kind, als Erwachsener, als Greis, und je kläglicher sein Gebrechen wird, desto höher steigt er im Werthe. Diese „Bettelwaare" ist in der Seinestadt, welche Viktor Hugo einst das „Weltgehirn" nannte, so verkäuflich, wie etwa Pferde auf dem Pferdemarlt oder Käse beim Krämer. Ein richtiger Sclave lebt besser wie so rin verschacherter Krüppel. Der Sclave wird von seinem Besitzer schon aus Egoismus ge pflegt, weil er dann mehr arbeiten kann und auch beim Verkauf mehr einbringt; das arme, verkrüppelte, sieche, elende Kind aber „leistet" um so mehr, je elender es ist. Man giebt ihm daher nur so viel Nahrung und läßt ihm nur so viel Pflege angedeihen, als unumgänglich nöthig ist, seinen Todeskampf nicht zu früh zum Abschluß kommn zu lassen. O du mitleidig Herz, das du der Stimme des Elends Gehör giebst und von dem Deinigen nimmst, um es lindern zu helfen, du ahnst nicht, wie viel Selbstsucht, Faulheit und Lasterhaftigkeit du dadurch unterstützest und ermuthigst! Wenn du dem kleinen Blinden oder Lahmen dein Scherflein in die abgerissene, fettige Mütze wirfst, sündigst du, ohne zu wissen, wie schwer! In Paris existirt kein Schulzwang und somit hat die Stadt verwaltung keine Control« über die zum Betteln verwendeten Kinder. In dieser Beziehung hat Paris ein traurige» Vorrecht vor den übrigen Städten Frankreichs, in denen der staatliche Schulzwang bereits thatsächlich eingeführt ist. Die Rue l'Esplanade ist diejenige Straße, in welcher man am öftersten solchen bettelnden Krllppelchen begegnen kann. Die selben spielen auf dem Pflaster harmlos unter einander, fallen aber auf das Signal, das ihnen von einer abseits stehenden Frau gegeben wird, irgend einen Passanten an und weinen und heulen nach Almosen, so lange, bis sie befriedigt werden. Dort ist eine Schänke, in welcher sich die Bettelweiber zu ihren täglichen Bettelausflügen erst stärken und auch Kinder leihen. Zu dem Wirth dieser Schänke bringen die entmenschten Eltern jeden Morgen die Kinder, die sie für den betreffenden Tag vermiethen wollen. Dort finden sich dann die Bettlerinnen selbst ein und nun beginnt ein Feilschen und Kreischen, daß Einem Hören und Sehen vergeht. Oftmals schlagen zwei Weiber auf einander los, weil dies eine die andere um einen Sou überboten und nun Aussicht hat, mit diesem schönsten, d. h. elendsten, triefäugigsten, buckeligsten und erbärmlichsten Kinde am Ende einen Franc mehr zu verdienen. Die Mutter des verschacherten Kindes aber springt dazwischen, bringt die Keifenden zum Schweigen und be zahlt einen Viertelliter Absynth, in welchem der letzte Groll er säuft wird. So geht es fort, wie auf dem Jahrmärkte, bis alle Kinder vermiethet sind. Dann schlüpfen die Mütter unter dem Gewimmer der Kleinen, die sie in den Händen der Bettelweiber lassen, auf die Straße hinaus, und nun muß gerade das Ge wimmer der Verlassenen die besten „Batzen" der mitleidigen Passanten einbrinzen. Auch hier in Paris hat der Kindermarkt seine festen Preise, von denen nur im hitzigsten Handel hier und da abgewichen wird. So bezahlt man für einen kleinen Jungen 1 Franc pro Tag, für ein kleines Mädchen pro Tag 2 bi» 3 Francs; je verkrüppelter dasselbe ist, desto mehr bringt es ein. Auch hübsche Mädchen werden gesucht und wenn sic neun bis elf Jahre alt sind, mit 6 bis 12 Francs und darüber pro Tag bezahlt. Sie werden nicht zum Betteln gebraucht. Sie werden sauber herausgeputzt und auf den Boulevards und in den feineren, d. h. vornehmeren Stadttheilen dazu verwandt, Blumen zu verkaufen oder vielmehr unter dem Vorwande des Blumenverkaufes — zu betteln. An Festtagen zahlt man für ein hübsches, junges Mädchen bis zu 14 Jahren, namentlich, wenn dasselbe frühzeitig entwickelt ist, gern seine 16 bis 20 Francs. Freudestrahlend steckt die ver blendete Mutter das Geld ein und erhält ihr Kind meist erst am — nächsten Morgen wieder zurück. Die Mietherinnen, meist grausame, abgefeimte Bettlerinnen, denen daran liegt, möglichst viel aus den Kindern herauszuschlagen, geben ihnen selbstver ständlich nur gering und schlecht zu essen, so, daß die Kinder sich freuen, wenn Jemand sie zum „Souper" einladet. O! es ist himmelschreiend! Wie viel Schönheit und Jugend verrohet unter der gewissenlosen Habgier verworfener Eltern! Sieh dort, lieber Leser, dort schiebt eine Frau einen Wagen mit einer Drehorgel vor sich her. Auf dem Vordertheil des Wagens ist ein Bettchen angebracht, in welchem zwei kleine Kinder friedlich schlummern oder weinend sitzen. Du wunderst Dich, datz diese Kinder im Laufe des Jahres nicht grötzer werden. Da hörst Du die Frau sich mit einer andern, welche zwei Kinder auf den Armen hält, folgendermaßen unterhalten: „von jour, Nini! Wie viel zahlst Du für die Kleinen?" fragt sie. „Einen Franc für den Tag und das Stück!" erwidert die Angeredrte. „Itlov Zjyu! Un vstörv, Du wirst bestohlen! Einen ganzen Franc das Stück! Var bleu! Ich zahle für die Beiden dort 75 Centimes und sie bekommen von ihren Eltern noch die Flasche, bevor ich mit ihnen losziehe!" — Kann, frage ich, die Barbarei gegen Kinder noch weiter ge trieben werden? O ja! Wo denn? In Italien, lieber Leser. Es werden in Italien stimmbegabte Kinder von Amerikancrn aufgekauft, um sie nach den Vereinigten Staaten oder nach Süd amerika zu schaffen und dort an Musikkapellen und Sänger gesellschaften zu verschachern. Die italienischen Zeitungen warnen beständig vor den Händlern, aber die Armuth, nament lich in den ländlichen Bezirken, macht es diesen leicht, trotzdem gegen eine verhältnitzmäßig kleine Entschädigung Kinder zu er stehen, da ihnen hinterher im amerikanischen Hafen 400 bis 500 Lire bezahlt werden. Wenn ein solcher amerikanischer Händler drüben seinen Transport Kinder verhandelt hat, kehrt er mit dem^nächsten Dampfer nach Italien zurück und sucht dort LandeStheile auf, in denen er noch nicht gewesen ist. Die Eltern der verschacherten Kinder sehen weder diese noch den Agenten wieder. Auch in Ungarn, in dem Theile, in welchem die „Rastel binder" und „Rattenfaller" oder „Kesselflicker" wohnen, wird ein fortwährender Kinderschacher getrieben. Eingeborene de» Landes kaufen von den meist blutarmen Eltern Kinder von 8 bis 10 Jahren und bringen sie ins Ausland. Hier müssen die Kinder zu Nutzen des Unternehmers mit ihren Mause fallen u. s. w. umherziehen und jeden Abend eine bestimmte Summe abliefern. Geht das nicht mit dem Verkauf der Maaren, so müssen sie den Rest zusammenbetteln; auch den Lebensunterhalt müssen sie sich erbetteln, wenn sie nicht ver hungern wollen. — — —
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