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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980617013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898061701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898061701
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-06
- Tag 1898-06-17
-
Monat
1898-06
-
Jahr
1898
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Li» Morgen-Au-gabe erscheint um '/,? Uhr, die Abend-Au-gabe Wochentag- um b Uhr, Nedaction und Expedition: JvhanneSgafse 8. Dir Expedition ist Wochentag- ununterbrochen grvsfnrt von früh 8 bi- Abend» 7 Uhn. Filialen: Ott* Klemm s Lortim. (Alfred Hahnj> Universität-strabe 3 (Pauliuum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, part. und König-Platz 7. DezugsPrei- fn der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Bororten errichteten AoS- vabestrllen ab geholt: vierteljährlich 4^0, bei zweimaliger täglicher Zustellung in- Hau- b.50. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteliädrlich 6.—. Direkte tägliche kreuzbandienduag inS Ausland: monatlich 7.b0. Morgen-Ausgabe. MpMtr.TWcklM Anzeiger. MLsvlatt des Königliche» Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Mathes und Mokizei-Ämtes -er Lta-t Leipzig. Freitag den 17. Juni 1898. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dem Redactionsstrich l4 ge spalten) SO^z, vor den Familiennachrichten (6gespalten) 40-H. Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Srtra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbefvrderung SO.—, mit Postbeförderung ^l 70.—. Rnuahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittag- 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 82. Jahrgang. Herabsetzung des Concurrenzgeschästs. vr. L. Während der Wahlbewegung ist vielfach darüber geklagt worden, daß der Reichstag zu wenig zum Schutze de- mittleren und Neinrn Handwerkers und Kaufmanns gethan habe. Auch da- Gesetz zur Bekämpfung deS unlauteren Wettbewerbes genüge nicht, um himmelschreiende Uebelstände zu beseitigen. Wäre es aber noch schärfer, so würde man jedenfalls bewegliche Klagen über die allzugroße Schärfe hören. Daß es schon in seiner jetzigen Gestalt zweischneidig wirken kann, ergiebt sich aus der unlängst durch die Zeitung gegan genen Mrttheilung, daß der seitherige Abgeordnete Liebermann v. Sonnenberg wegen Vergehens gegen § 6 deS Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes zu Schaden ersatz verurtheilt sei, weil er von einem bekannten großen Waarenhause in Berlin behauptet halte, Jemand habe dort einen Teppich für 40 gekauft, aber, nachdem er sich über zeugt, daß er in einem kleineren Geschäft einen gleichen Teppich für 20 erhalte, den Teppich zurückgetragcn und den gezahlten Preis sich herauSgeben lassen. Diese Behauptung war in einer Versammlung von Handwerkern und Kauf leuten gemacht worden, in welcher der Schutz gegen Waaren- bäuser und Bazare auf der Tagesordnung stand. Der genannte Abgeordnete konnte vor Gericht seine Behauptung nicht beweisen, das angegriffene WaarenhauS behauptete vielmehr, die Rückgabe eines Teppichs zu dem angegebenen Preise sei überhaupt nicht erfolgt. Diese Verurtheilung, gegen welche Berufung eingelegt sein soll, erregte einiges Ausseben, weil die Aeußerung nicht von einem Concurrenlen des Waarenhauses, überhaupt nicht von einem Gewerbtreibenden, ausgegangen war. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Haftpflicht, auch nicht für die Straf barkeit, welche eintritt, wenn die Aeußerung wider besseres Wissen getdan ist. Es genügt vielmehr, daß die herabsetzende Behauptung „zum Zwecke des Wettbewerbes" gemacht ist, einerlei, ob zum Zwecke deS eigenen oder eines fremden Ge schäfts. In dem erwähnten Falle kann man sehr wohl der Ansicht sein, daß die Aeußerung gethan sei, um die Waaren- Käufer gegenüber kleineren Geschäften herabzusetzen, daß sie also den Zwecken des Wettbewerbes der letzter« Geschäfte diene. Man kann aber auch den Standpunkt vertreten, daß bei derartigen Berathungen über eine von mancher Seite als Uebelstand empfundene Erscheinung unseres Erwerbslebens nicht der Zweck des Wettbewerbes obwalte, ebensowenig wie bei literarischen, wissenschaftlichen (z. B. eines ärztlichen Instruments), künstlerischen Besprechungen, bei denen oft der krilisirte Gegenstand getadelt und mit anderen verglichen wird. Auch wenn hier falsche Eigenschaften dem besprochenen Gegenstand zugeschrieben werden, so wird man doch nur ausnahmsweise sagen können, daß sie neben dem Zwecke der Kritik zugleich auch den des Wettbewerbes verfolgen. ES kommt auf den einzelnen Fall an, und zwar, wie Finger in seinem Eommentar zu dem Gesetze meint, auf den Hauptzweck. Der genannte Autor sagt weiter, eS müsse die Förderung des Wettbewerbes zu Gunsten eines oder mehrerer bestimmten Geschäfte beabsichtigt sein. Letzterer Ansicht sind auch die anderen Schriftsteller, welche das Gesetz erläutert haben. Der ergehenden Entscheidung deS Kammergerichts und wahr scheinlich auch deS Reichsgerichts kann man hiernach mit Interesse entgegenseben. Die häufigste Art deS unlauteren Wettbewerbes ist die der unwahren Reklame, der sogenannte Reclameschwindel. Er ist, weil er von erfahrenen Leuten von vornherein in den Äns der Geschichte der Uose. Von Konrad Münch. Nachdruck vnbotm. Wer in des Jahres schönster Zeit, in der Zeit, da die Rosen blühen, in der Morgenfrühe die frisch erblühte Rose mit Ent zücken betrachtet, dem ist es gewiß ein froher Gedanke, daß dies köstliche Geschenk, das der Garten uns zu bieten vermag, nach dem Ausspruche eines unserer ersten Botaniker vielmehr eine Schöpfung des Menschen als der Natur ist. Die Rose, wie sie die Natur uns schenkte, glich noch wenig der an Farbe, Form und Duft einzigen Blumenkönigin, die heute unseres Gartens Stolz bildet, und es ist in vieler Hinsicht anziehend und inter essant, den Entwickelungsgang, den Königin Rose im Laufe von Jahrtausenden genommen hat, zu verfolgen. Im Laufe von vielen, vielen Jahrtausenden. Denn die Geologen, deren Wissenschaft in Zeiträume hinaufreicht, deren Entfernung wir kaum zu ermessen vermögen, haben bereits Spuren der Rose in Kohlen- und Braunkohlenformationen gefunden und damit den Beweis geliefert, in wie frühe Zeiten der Mutter Erde ihr lieblichstes Kind zurückgeht. Freilich ist es nun ganz un möglich, aus jenen dunkeln geologischen Epochen die Geschichte der Rose schrittweise weiter zu verfolgen. Vielmehr müssen wir große Sprünge machen. Der erste führt uns zu jenen Schweizer Pfahlbauern, die Friedrich Theodor Vischer's barocke Pfahl dorfnovelle auch in weiteren Kreisen populär gemacht hat. Die Küchrnabfälle, die sonderbarer Weise das Leben dieser amphibien artigen Menschen um Jahrtausende überlebt haben, haben uns Kerne der Hundsrose gezeigt und dadurch die Thatsache mit- getheilt, daß schon die alten Pfahlbauern Hagebuttensuppen schmausten. Ein andere» uralte» Zeugniß für die Geschichte der Rose haben Gräber am Altaigebirge in Centralasien ge liefert. E» sind Tschudengräbrr, die der große Ethnograph Gobineau auf ein Alter von etwa 5000 Jahren schätzt, und in ihnen hat man Silbermünzen gefunden, die die Prägung einer aufgeblühten Rose tragen. In ein vielleicht noch höhere» Alter führt un» die Sprache hinauf, die erweist, daß der Name der Blume in allen indogermanischen Sprachen von demselben Stamme gebildet wurde und zum Theil schon in den ältesten Schriften der indogermanischen Völker sich findet. Führt un» so die Sprachkunde auf die asiatische Urheimath der indo germanischen Völker al» die Heimath der Rose, so stimmen be kanntlich auch alle sonstigen Nachrichten über die Geschichte der meisten Fällen als solcher erkannt wird, im Ganzen harmloser I als die zweite Art des unlauteren Wettbewerbes, welche direkt I den Coucurrenten angreift, indem sie entweder „über die Waaren oder gewerblichen Leistungen" oder „über die Person deS Inhabers oder Leiters des Geschäfts Behauptungen tbat- sächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Eredit des Inhabers zu schädigen". Den Schutz gegen unwahre und nachtheilige Be hauptungen genießen alle „Erwerbsgeschäste". Darunter fallen nicht nur Handelsgeschäfte jeder Art, nicht nur alle Fabriks- oder Handwerksbetriebe, sondern auch die gewerb lichen Leistungen des Apotbekers, der Heilkünstler und auch der approbirten Aerzte. Eine Geschäftseinrichtung ist nicht erforderlich. Die Ausübung von Kunst und Wissenschaft gehört nur hierher, insoweit sie als Erwerbsgeschäfl betrieben wird. Die unwahren Behauptungen können lediglich den Geschäfts betrieb betreffen, aber auch einen persönlichen Charakter haben. Verboten ist die unwahre Behauptung, das Concurrenz» geschäft sei nicht leistungssähig, es könne keinen großen oder eiligen Auftrag ausführen; es habe veraltete Maschinen oder Werkzeuge; cs sei in der Auflösung begriffen; ein Brand habe einen Theil der Gebäude zerstört; die Arbeiter hätten einen Streik begonnen oder beabsichtigen einen solchen; es zahle schlechte Löhne, cs wechsele oft mit den Leuten; die Leute seien nicht recht eingeübt. Auch ganz allgemeine Behauptungen Jemandes, wie z. B.: er liefere billiger als alle Andern, er allein habe die neuesten Maschinen und Werk» zeuge, seine Fabrikate seien die Einzigen, welche prämiirt seien, können für die Erwerbsgenoffen, besonders diejenigen am nämlichen Orte, sehr Wohl verletzend sein. Die Warnung Jemandes, sein Geschäft nicht mit einem andern zu ver wechseln, ist in dieser Form keine Herabsetzung der Leistung des Andern, kann eS aber leicht durch irgend welchen tadelnden Zusatz werden. Zu den persönlichen Herabsetzungen gehören z. B. Behauptungen wie: Der Concurrent führe ein WirthshauS- leben, er vernachlässige sein Geschäft; er sei wegen Eigen- thumsvergehenS bestraft; er habe nichts gelernt, sei es in kaufmännischer oder technischer Beziehung; er überlasse Alles seinen Leuten, da er kränklich sei; er solle sich in Zahlungs schwierigkeiten befinden; er sorge ungenügend für seine Arbeiter, woraus man folgern kann, daß auch diese schlecht arbeiten und bald streiken. Alle diese persönlichen Be hauptungen sind unzulässig nicht nur, wenn sie sich gegen den Inhaber selbst richten, sondern auch, wenn sie den Leiter des Geschäfts betreffen. Wer eine derartige Behauptung gethan hat, kann ohne Weiteres verklagt werden, und es ist dann seine Sache, zu beweisen, daß seine Behauptung wahr ist. Kann er dies nicht, so wird er zum Schadensersatz bczw. Strafe verurtheilt. Zuständig für die Klage auf Schadensersatz ist, wenn man den Schaden auf weniger als 300 berechnet, das Amts gericht, sonst die Kammer für Handelssachen beim Landgericht. Kann man dem Gegner Nachweisen, daß die Behauptung wider besseres Wissen geschehen ist, so gehört die Sache vor die Strafkammer des Landgerichts. Aber auch, wenn der Behauptende beweisen kann, daß die von ihm behauptete Thatsache wahr ist,.so kann er trotzdem bestraft werden wegen Beleidigung, wenn aus der Form oder der Art seiner Aeußerungen die Absicht der Beleidigung hervorgeht. — Das französischeNecht geht hierin noch weiter als unser Gesetz, rndem es für gleichgiltig erklärt, ob die herabsetzende Be hauptung wahr ist oder nicht. Jede, auch die wahre nach- Rose darin überein, daß wir in jenen ehrwürdigen Ländern, die einst die ältesten arischen Stämme beherbergten, auch die ältesten Rosenländer zu erkennen haben. Noch heute gedeiht ja in Persien die Rose bekanntlich in überwältigender Fülle, „in einer Vollkommenheit" — sagt Karl Ritter — „wie in keiner Gegend der Welt; nirgends wird sie, wie hier, gepflanzt und hochgeschätzt. Gärten und Höfe sind mit Rosen überfüllt, alle Säle mit Rosentöpfen besetzt, jedes Bad mit Rosen bestreut, die von den immer wieder sich füllenden Rosenbüschcn stets ersetzt und erneut werden. Selbst das Kalium (die Rauch tabak-Wasserflasche) wird mit der hundertblättrigen Rose für die ärmsten Raucher in Persien geschmückt, so daß Rosenduft Apes umweht." Und in Vorderindien war es noch im Mittel- alter Gebrauch, daß die Aermeren dem Könige Rosen als Tribut darbrachten, mit denen die Schlafzimmer der Fürsten bestreut wurden. Der Jahreswerth dieses Tributes an einen König wurde bis zu 5000 spanischen Goldmünzen geschätzt. Dem gegenüber ist e» erwähnenswerth, daß die Rose den semitischen Völkern in ihrem Alterthume nicht bekannt gewesen zu sein scheint. In den ältesten egyptischen Denkmälern findet sie sich nicht; und wenn Luther von der „Rose im Thal" spricht, so hat er das Wort „susan", das eine Lilienart bedeutet, irrig mit Rose übersetzt. Heute freilich wächst die Rose im egyptischen Fayum in kleinen Wäldchen, und auf dem heiligen Boden des Gartens von Gethsemane pflückt sie der Franziskanermönch. Da» aber ist ja eben die köstliche Gabe der Rose, daß sie von ihrer asiatischen Heimath aus sich in allen Ländern ansiedeln konnte, denen die Natur ein leidlich gemäßigtes Klima gegönnt hat. Mit Recht rühmt der große und begeisterte englische Rosen freund R. Hole an seiner geliebten Blume, daß ein ubiquo, rin Ueberall, auf ihrem Wappen steht. Es wächst an den sonnenheißen Gestaden de» Golfes von Bengalen die Rosa sompvrvirons in Dickichten, in denen der Tiger lebt, und es findet der Eskimo die zierlichen Blüthen der Rosa nitida. Die Kreolinnen von Georgien schmücken ihre dunklen Locken mit den weißen Blüthen der Rosa laovixrata, und es erfreut den Irländer die bleiche Rosa rudixinosa. Bei diesen Wan derungen hat denn die Blumenkönigin freilich auch Wandlungen durchmachen müssen. Die Griechen haben die Rose anscheinend verhältnißmäßig spät und zwar von Norden her kennen gelernt, aus jenen Gegenden, wo noch heute am Fuß« des Balkan die köstlichsten Rosenfelder blühen. Die Griechen kannten bereits wilde und Gartenroscn, einfache und gefüllte, weiße, Helle und tiefrothe Rosen, während man die Arten, die sie pflegten, nicht genau zu bestimmen vermag. Theophrast hat über die Rose ziemlich gute Mittheilungen gemacht; die Kunst, die Rosenkno-pen lange theilize Kritik über den Concurrenten, sei es eine sachliche oder eine persönliche, wird, sosern sie zum Zwecke des Wett bewerbes ausgeübt wird, für unzulässig erklärt und verpflichtet zum Schadensersatz. Eine wichtige Ausnahme von der Haftung für unwahre nachtheilige Behauptungen stellt daS Gesetz auf dadurch, daß es feine Bestimmung nicht für anwendbar erklärt, wenn „der Mittheilende oder der Empfänger der Mittheilung an dieser ein berechtigtes Interesse hat." Hierdurch soll die geschäftliche Auskunft geschützt werden, einerlei, ob die Aus kunft von einem Auskunflsbureau ertheilt wird oder auS Gefälligkeit oder Freundschaft oder von Schutzvereinen zur Sicherung ihrer Mitglieder gegen Verluste. Wer um Auskunft nachsucht, um hiernach seine Geschäflsbeziehungen zu Anderen zu regeln (das ist der Empfänger der Mittheilung), und wer eine solche Auskunft nach bestem Wissen ertheilt, befindet sich in Wahrnehmung berechtigter Interessen. Es soll der Mittheilende nicht haftbar sein, wenn die Auskunft ungünstig lautet. Das Gesetz will eben nur solche unwahren Behaup tungen treffen, die aus gedankenloser oder böser Absicht stammen und für die eine Entschuldigung nicht vorliegt. Die Ausnahme betrifft deshalb nicht nur die AusfuuftSertheilung, sondern auch >eglickes berechtigte Interesse des einen oder anderen Theils an der Mittheilung. In Fällen dieser Art bleibt es also bei der Vorschrift des tz 187 deS Reichsstraf gesetzbuchs, wonach nur, wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen Anderen eine unwahre Thatsache be hauptet und verbreitet, welche dessen Credit zu gefährden geeignet ist, wegen verleumderischer Beleidigung zu Gefängniß, sowie zu einer Buße bis zu 6000 verurtheilt werden kann. Deutsches Reich. * Berlin, 16. Juni. Einen Act von hoher Bedeutung bat der Kaiser heute vollzogen. Anläßlich seines Regierungs- Jubiläums sind, wie mitgetheilt, vom Kaiser in Anerkennung der Bedeutung der Technischen Hochschulen drei an solchen Anstalten hervorragend wirkende Männer als Mit glieder in das Herrenhaus berufen worden, nämlich die Pr-fcssoren Slaby-Charlottenburg, Launhardt-Hannovrr und Iutze-Aachen. Gleich Professor Slaby bekleiden auch die beiden anderen Herren den Rang eines Geheimen Ober- NegierungSrathes. Die Herren Launharvt und Intze gehören dem Bau- und Ingenieurwesen an, und die Thätigkeit deS letzteren Herrn darf augenblicklich auch daS Interesse der Allgemeinheit in Anspruch nehmen, da Professor Intze Mit glied des Ausschusses ist zur Untersuchung der Wasser verhältnisse in den der Ueberschwemmung besonders aus gesetzten Gebieten. Der Kaiser hat eS sich nicht nehmen lassen, Herrn Slaby telegraphisch von seiner Berufung in Kenntniß zu setzen. DaS den kaiserlichen Act gleichsam be gründende und deshalb bedeutungsvolle Telegramm hat, wie bereits mitgetheilt, folgenden Wortlaut: „In Anerkennung der Stellung, die sich die Technik Ende unseres Jahrhunderts erworben hat und in tiefer Achtung vor den exakten Wissenschaften überhaupt, will ich der Technischen Hochschule Eharlotlenburg Sitz und Stimme im Herrenhause verleihen und ernenne Sie, als Berufensten, zu ihrem Vertreter. Wilhelm." Bisher hatten dort als Vertreter der Wissenschaften nur die Universitäten Sitz und Stimme. Nunmehr sollen auch Männer der technischen Wissenschaft dieser Körperschaft an gehören. Aber der Inhalt des kaiserlichen Telegramms, meint der „Berliner L.-A.", läßt vermuthen, daß dennoch ein frisch zu erhalten, war bekannt und wird von Palladius be schrieben. Noch weiter brachten es die Römer in der Rosenzucht. Sie kannten Rosenbeete, sie verstanden sich auf künstliche Rosen zucht, auf die Veredlung und die Vermehrung der Rosen; sie zogen bekanntlich entsprechend ihrem enorm gesteigerten Luxus bedürfnisse die Rose in ungeheuren Quantitäten und entzogen die Felder dem Getreidebau, um sie zur Rosenzucht zu benutzen; zweimal im Jahre blühte die berühmte Rose von Pästum, wo heute auf einem fiebenschwangeren Sumpflande keine Blume mehr gedeiht. Trotz aller Pracht aber wird man sich die Rosengärten der Römer nicht als schön in unserem Sinne vorstellen dürfen, da die römischen Gärtner ihre höchste Kunst darin erblickten, die Büsche und Sträucher zu phantastischen Gestalten zuzustutzcn und so die Schönheit der Natur durch die Geschmacklosigkeit einer Afterlunst zu ersetzen. Diese geschmacklose Uebung wurde mit dem ganzen Römerreichc hinweggefegt, aber hinweggefegt wurde auch die Blumenkönigin und ihre bereits so hochentwickelte Cultur. Fast ein Jahrtausend müssen wir nun wandern, ehe wir wieder eine wirkliche Rosencultur finden. Die wilde Rofe zwar schmückte mit ihrem Reize die Auen unserer Heimath, und auf dem Felde und im Walde suchte und fand Bürger und Bauer die Zierde des Pflanzenreichs; im Garten aber sie sorgsam zu ziehen und zu veredeln, — das war nicht der Brauch. Wohl die erste Gartenrose des Mittelalters finden wir im 6. Jahr hundert im Garten der Frankenkönigin Utrogotho zu Paris. Dann hören wir, daß der große Kaiser Karl in den Gärten seiner Pfalzen den Anbau der Rose befiehlt, den er freilich allem Anscheine nach nur zu medicinischen Zwecken wünscht; und zum gleichen Zweck hat wahrscheinlich der Abt Gozbert von St. Gallen ein Rosenbeet in seinem Klostergärtlein in Aussicht ge nommen. So mag die Rose zu medicinischen Zwecken wohl noch in manchem der mittelalterlichen „Würzgärtlein" geblüht haben. Den Fortschritt aber auf dem Gebiete der Rosencultur verdankte Europa wieder dem alten Orient. Vom Kreuzzuge brachte der Graf Thibault von Champagne eine Edelrose des heiligen Lande» in sein Schloß bei Provins mit, und diese Rose, die auch die Grundlage der großeis französischen Rosenparfüm-Jndustrie wurde, ist di« einzige Gartenrose des Mittelalters geblieben, wie sie sich auch auf den Gemälden der mittelalterlichen Künstler findet. Erst al» eine mildere Cultur die strengen und finsteren Formen des Mittelalters verdrängte, fand die Rose al» die köst liche Zier verfeinerten Lebens schnelleren Eingang. Die Ita liener der Renaissance empfingen neue Arten von Sdelrosen au» Asien, von dort oder direkt aus dem Oriente drang dann — wohl im 16. Jahrhundert — die Rosencultur in die heitere, mit dem Osten in so mannigfaltiger Verbindung stehende Kaiserstadt Wien, von wo aus sich die neuen Einführungen dann nach Unterschied bestehen wird, insofern die Universitäten als Körperschaft selbst einen Vertreter wählen und entsenden, während hier der Kaiser als König von Preußen von den. Rechte Gebrauch gemacht hat, Männer seines Vertrauens zu Mitgliedern deS Herrenhauses zu ernennen. Indem nun der König heute Lehrer der exakten Wissenschaften hierzu er wählte, dürfte er nur beabsichtigt haben, den polytechnischen Disciplinen seine Werthschätzung zu bezeugen, ohne den poly technischen Hochschulen eine Gleichberechtigung mit den Uni versitäten zu gewähren. * Berlin, 16. Juni. Anstatt vor der eigenen Thüre zu kehren, was in Anbetracht der Zersetzung ihrer Fraktion doch wahrlich noth thäte, phantasirt die „Germania", der cs andere ultramontane Blätter nachdrucken, trotz aller Be richtigungen weiter über den Verein zur Förderung des DeutschthumS in den Ostmarken. Nachdem von zuständiger Seite aus erklärt ist, das bekannte Posener Telegramm, demzufolge die Posener und die Breslauer Geschäftsstellen zum 1. Oktober dieses Jahres eingehen würden, sei inhaltlich falsch, sucht sich jetzt die „Germania" dadurch herauszureden, daß sie behauptet, die Auflösung der beiden Geschäftsstellen sei thatsächlich beschlossen gewesen. Der treffliche Posener Gewährsmann glaubt jetzt aus zuver lässiger Quelle zu wissen, erst sein Telegramm habe bewirkt, daß die Führer deS Vereins zusammengetreten seien und die geplante Maßregel rückgängig gemacht hätten. Wie so oft ist auch hier der Wunsch der Vater deS Gedankens ge wesen; wir sind in der Lage, mitzutheilen, daß daS alte Märchen auch in dieser neuen Gestalt jeglicher Begründung entbehrt. Wenn übrigens in der ultramontanen und der polnischen Presse geltend gemacht wird, daS Dementi sei erst nach acht Tagen — thatsächlich waren eS nur drei Tage — erfolgt, so ist dem gegenüber zu bemerken, daß der Ost- markcnverein Angesichts der vielen über ihn verbreiteten Unrichtigkeiten sich meist nur dann zu einer Berichtigung versteht, wenn der Unfug einen geradezu bedenklichen Um fang erreicht. V. Berlin, 16. Juni. (Telegramm.) DaS Kaiserpaar traf kurz vor 10 Uhr Vormittags in Potsdam ein und fuhrl'im offenen Wagen nach dem Stadtschloß. Hier stieg der Kaiser zu Pferde und ritt nach dem Lustgarten, wo da« 1. Garde-Regiment zu Fuß, da« Lehriofanteriebataillon, das Regiment der Gardes du Corps und daS Leibgardehusaren regiment im geschloffenen Viereck aufgestellt waren. Der Kaiser ritt die Front ab und hielt von der Mitte des Vierecks aus eine längere Ansprache. Der commanvirende General brachte darauf ein dreimaliges Hurrah auf den Kaiser auS. Es folgte sodann ein zweimaliger Vorbeimarsch. Der Kaiser sührte das 1. Garde-Regiment zu Fuß zweimal der Kaiserin vor, die mit der Prinzessin Leopold von einem Fenster LeS Schlosse- aus der Parade zusah. Nach dem Vorbei märsche versammelte der Kaiser die Officiere um sich und ließ zum Schluffe die Fahuencompagnieu bei sich vorbeimarschiren. Der Kaiser hat den Truppentdeilen bei dieser militairischen Feier die neuen Auszeichnungen für Fahnen- brzw. Standarten träger auSgehändigt. Nach Berlin zurückgekehrt, begab sich der Kaiser in das königliche Opernhaus, wo sich die Mitglieder der königlichen Bühnen versammelt hatten. Der Kaiser kielt an dieselben eine Ansprache. — Um 12'/» Uhr empfing der Kaiser im königlichen Schloß den chinesischen Gesandten Sü Hei Heran. Zur FrühstückStafcl war der StaatSsecretair des Auswärtigen AmtS Staats- I Minister von Bülow geladen. Deutschland und Flandern verbreiteten. Doch wurde nach der Bemerkung Ferdinand Cohn's noch am Ende des 16. Jahr hunderts die Eentifolie als eine große Seltenheit angesehen. Bon manchen Rosenarten kennen wir die Zeit der Ein führung in Europa ziemlich genau. Eine der ältesten Ein führungen ist die Damaszener Rose, doch ist ihre Geschichte nicht sicher. Manche behaupten, die Damaszener Rose sei die be rühmte alte Rose von Pästum, Andere, daß sie der Gast von Provins sei, wieder Andere, daß sie um 1530 von Damaskus nach Spanien eingefllhrt worden sei. 1622 sandte ein Engländer die schöne gelbe liona sulpkursa ^it. auS Venedig in seine Heimath. Das Dijonröschen wurde 1735 in einem Walde bei Dijon gefunden. 1789 kamen die wichtigen beiden Chineser Rosen, die hochrothe und die blaßrothe, nach Europa. Das Jahr 1810 brachte uns die köstliche Theerose. Damit sind wir nun schon in die neueste Zeit gekommen, die mit Recht als eine Blütheperiode der Rosencultur bezeichnet werden darf. Be sonders Frankreich und nächst ihm England haben in der Ver edelung der Blumenkönigin Erstaunliches geleistet. Es wird den Fortschritt auf diesem Gebiete am besten illustriren, wenn wir anführen, daß der berühmte englische Rosenzüchter Rivers von 478 Varietäten, die er 1834 al» tadellos anführte, 1876 nur noch 11 als ausstellungsfähig anerkannte; daß die einst so gepriesene Eentifolie heute hinter der Pracht der La France oder der Maröchal Niel zurücksteht; daß die Remontanten heute zahl lose Spielarten aufweisen, während das Alterthum nur die zweimal blühende Rose von Pästum kannte. Die großen Handels gärtner, die Rosen-AuSstellungen, endlich die prächtigen Rosen anlagen, die besonder» die Fürsten in allen Ländern begrün beten, haben diesen enormen Fortschritt wesentlich gefördert. Pflanzen von unvergleichlicher Schönheit sind gezogen worden. Im .larclin clo la marin« zu Toulon steht eine jetzt etwa 60 Jahre alte weiße Banksrosr, deren Zweige etwa 1200 Quadrat fuß bedecken und in voller Blllthc 50—60 000 Blumen tragen. Eine gelbe Banksrose zu Goodrent in Reading brachte 1854 gegen 2000 Blüthenbüschcl, an deren jedem 6—9 aufgeblühte Rosen standen. In Sanssouci befand sich eine Rose, deren herrlich blühende Krone man bewundern konnte, wenn man 50 Stufen hinaufstieg; im herzoglichen Garten zu Eisenberg bot ein prächtige» Exemplar der Prairte-Rose, das eine Höhe von über 40 Fuß hatte, einen herrlichen Anblick. Solcher vollendeter Vertreterinnen der Rosenfamilie könnte man noch mehr anführen. Doch wird da» hier Gesagte genügen, um zu zeigen, wie die Geschichte der Blumenköniain seit 3000 Jahren der Geschichte der Cultur parallel geht. Mit ihr steigt sie, sie fällt mit ihr.
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