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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189304024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18930402
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18930402
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-04
- Tag 1893-04-02
-
Monat
1893-04
-
Jahr
1893
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.04.1893
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BezngS'Preis k der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus- Teutschtaod und Oesterreich: vieriestabrlich > k.—. Direct» tägliche KrrujbanLiendulig tat Lutlaad: monatlich 7.50. TleMoegen-Ausqcibr rticheint täglich '/,7Uhr, di» Abend-Ausgab» Wochentag« b Uhr. Ledarttou und Expedition: -»daunrsgafir 8. Tie geö ditto» ist Wochentag» ananterbrochea voo früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Filialen: ktt« Klemm« Sortim. (Alfred Hahn), Universitältslraße 1, 1,'oniS Lösche, Latharinrnstr. 1«, part. und koniqsvlatz 7. F Wp.rigcr.Tageblatt Anzeiger. Drgan für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Nnzeigeu'Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dem Redaction«strich <4go- spalte») 50 vor den Fumilirnaachrichte» (K gespalten) 40/H. Größere Schristen laut unserem Prei«. verzeichaiß. Tabellarischer und Zisfernsatz nach höherem Tarif. Srtra-Beilagen (gefalzt), nur mit btt Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung » öO—, mit Postbesörderung 70.—. Annalimeschluß fir Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittag» 10 Uhr. Marge »-Ausgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Sonn- und Festtag» früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle» je «ine halbe Stunde früher. Anzeigen find stet» an die Expedition zu richte». Druck und Verlag von E. Polz st» Leipzig. ^°1K7. Sonntag den 2. April 1893. 87. Jahrgang. Zur gefälligen Lcachtung. Unsere Expedition ist morgen Montag, den 3. April, Bormittags nur bis V2V Uhr sivfinet. Lxpe<IMnn des ^aeedlalte». Amtliche Bekanntmachungen. Lekanutmachung. Tie Neuherstellung einer Lhoncohrschleuße von <0 am weiten Muffenrohren in der Kuchrngartenftratze in Lripzig-Ncudntt» soll an einen Unternehmer verdungen werden. Tie Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiesbau- Vcnvaltung, Sialhhaus, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 2», aus und tonnen dort »ingesehen oder gegen Entrichtung von 50 ^ Gebühren, hie auch in Briefmarken eingesendet werden können, entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Lchikuke in der »uchrngartrnftrastr" versehen bis zum 1a. April dss. IS. 5 Uhr Nachmittags in dem oben bezeichne»»» Zimmer einzureichen. Ter Rath behält sich da« Siecht vor, sämmtlicher Angebote ab- zulehi»n. Lechz Neubau „Heilige Krenzkirche" Leipzig. ! Erke städtische Fortbildungsschule f. Kn. Tie Maurerarbeiten sollen im Wege der össentlichen?lu» schreibnng vergeben werden. Angebote sind versiegelt mit entsprechender Aufschrift bis Dienstag, drn I I. April d. )., Nach« v Uhr in der Kirchenexpedilion L.-Renschöurfrlb, Elarastraße 16, ab- zugebcn. Lubinissionsdkdtugungen und ?lnschlaqsauszua sind gegen Hinterlegung von 2 im »ltetier des Architekten Panl Lange, L-Reudnitz. Lonslantinslraße 13, 3. Etage, in Empsang zu nrhmen, woselbst auch die Zeichnungen eingesehen werben können. Der tUrchrnvorstand. Verdingung. Die zum Bau eines Packet- und Wagenhollengebäudes aus dem Posigrundstücke zu Zwickau (Sachsen) erforderlichen 387,0 cbm Bruchsteine, 148 Tausend Hintermauerungtsteine, 1236,0 dt gebrannten Graukalk, 262,0 cdm schärft», gesiebten Manersand sollen im Wege dcS öffentlichen Angebots vergeben werden. Anbtelungs- und Aussührung«.Bedi»gnngrn liege» im Amts zimmer des Kaiserlichen Postamts in Zwickau (Sachsen) und des Bezirks-Poslbaurath« Schmedding in Leipzig, Poststraße 4, III., zur Einsicht aus. Tic Angebote sind verschlossen und mit einer den Inhalt kenn zeichnenden Aufschrift versehen bis zum 6. April 1833 Mittags 12 Uhr an den Bezirks-Poslbaurath Schmedding in Leipzig, Post sirah« 4. III., srankirt etnzusenden. i» dessen Amtszimmer zur bezeichneten Stunde die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter statlsinden wird. Leipzig, den 23. März 1893. Drr Kaiserliche Dber-Postdircetor, Geheime Lber-Pvslrath Walter. hzig, den 28. März 18S3. 1c. 1393. Des Rath» der Stadt Lripzig Ltratzenbaudeputatio». Lekannlmachung. Die Neuherstellung einer Schleuß» 3. Llasse im vahilhofqäffchen, »wischen der Wintergarten- und Dchützrnstratze, soll an »ine» Unternehmer verdungen werden. Tie Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Lies- bau-Berwaltung, RathhauS, L. Odergejchoß, Zimmer Nr. 23, aus und können dort eiugeiehen oder gegen Enlnchtung von 50 ^ Ge bühren, die auch tn Briefmarken ringesendet werden können, ent nommen werden. Bezüglich» Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ..»chleutze t« vahnhosgätzchen" veriehen bis zum 18. April d. I. 5 Uhr Nachmittags im dem oben bezeichneten Zimmer «inzureicheu. Der Siath behält sich das Recht vor, sämmtliche Angebote ab zulehnen. Leipzig, den 80. März 1893. De» Raths drr Stadt Leipzig 1- 1390. Etrafzrnbaudcp utation. Lekaikutmachunß. In der am 29. März c. staltgesundcnen constituirenden Vorstands sitzunq der unterzeichnet»» Lasse wurde für da» Geichästsiahr vom 1. April 1893 bis 30. März 1894 wiedergewählt: der Unterzrichnrte als Vorsitzender: Herr Sari August Johann Buhl als stellvertretender Vor sitzender ; » Max Arthur Michel als Schriftführer: - Paul Felix Ulrich als stellvertretender Schriftführer. Die unterzeichnet» Ortskrantencafie sungirt für thren Casfenbezirk gleichzeitig als Organ der Invalidität«- und AlterSversicherungs- anstall für das Königreich Sochlen. Das Bureau befindet sich Leipzig, Nicolaikirchhos Nr. 2. Bevollmächtigter und Bureauvorsleher: Herr Buchhalter ElemrnS Uhluiann. Leipzig, am 1. April 1893. Die LrtSkraukcneaffe für Leipzig und Umgrgrnd. Vr Willmar Schwabe, Vorsitzender.G. Tie l. Fortbildungsschule befindet iich von Ostern 1893 ab in dem Gebäude der 4. Brzirksschulr, Porksiraße 2 1. Zn ihrem Bezirke gehören: An der alten Elster, Franliurter Thor, Weskstraße, Schillerstraße, Lin der l. Bürgerschule, Auguslu». Play (Westseite mit Neuem Theater), Goclhcstraße bis Dresdner Bahnhof, sowie alle nördlich hiervon liegenden Stadtlheile All- Leipzigs nebst Eutritzsch und Gohlis. Di. Aiimridunacn »ru rintrctendrr Schüler werden i» der Zeit von Montag, den 10. April, dir mit Freitag, den 14. Avril, erbeten-, Bormittag- von 10—12 Uhr habe» sich die a»S Leipziger Schulen Abgegangenen, Nachmittags von 4—6 Uhr die von aus wärts Kommende» anzumelden. I» die gastgrwtt bliche Abthci- luiig, die an 3 Wochentage» vo» Nachmittags 4—6 Uhr unterrichtet wird, können sämmtliche Kellner- und Kochlehrlinge Leipzigs eintretcn. Zugleich werde» auch die Abmrldiiugr» der aus hiesige» Schule» (?»tlassruru cnlgcgcngenommcn; von den »ach hiesigen Schulen übcrgetrelcnen Knabe» ist der Ansnahmeichein der neuen Schnle, von den nach auswärts gehenden Knaben die schriftliche oder mündliche Abmeldung der Elter» mit Angabe des neuen Wobn- ortes, des Lehrherrn und dessen Wohnung, mitzubringcn bezw. der Schule ziizustellen. Leipzig, de» 2. April 1893. ü. Xilobrtor, Direclci. Zweite Städtische Forttiitdungsschnte für Knaben. Zum Bezirke der zweiten Städtischen Fortbildungsschule für Knaben gehören von jetzt an die an folgender Linie liegenden und die von ihr »ingeschlossenen Straßen und Plätze Att-Lctpzigö, sowie Leipzig-ffoiinewit; »nd Lrtpzig-Löszuig: Cchleußiger Weg, Karl Tauchnitzstraße, Lbsimarlt, Königs- plap, Nogplatz, Köiiigsslrasie, Johannisthal, Linnsstraße. Dir Aliiiirlduiigkii neu riutretcnder Schüler werden t», neue» Schulgcdäuvc an drr Schariiliarststrairr tn der Zeit von Montan, de» 10., bis Doniirrötan, de» 13. April d. I-, von 10—1 Ubr und von 4—6 Uhr entqegengenoinmeii, und zwar am 10. und II. April solcher aus Alt-Leipziger Schulen, am 12. der aus den Schule» zu Leipzig-Eonnewitz und Leipzig-Lößnig und am >3. April der von auswärts kommende». Leipzig, den 23. März 1893. vr. KtocrI. Städtische Gewerbeschnte zu Leipzig. Der Unterricht im Somiuerfeuirfter beginnt Montag, Len 10 April früh 7 Uhr. Di« Au«steluu» drr Schulrrardcitrn rndet statt vom 30. März bis 4. April Vormit'agt 10—1 Uhr >» den Räumen des Schulgebäudes, Wachterslraße 13. Zum Besuche der Ausstellung beehrt sich ergebenst einzuladeu drr Direktor Architekt P. Schuster. Lekauutmachun-. Tie Herstellung einer Schteuße 3. Llasse in der Ctötleritzcr »Ä. tzonder» soll an «men Unler- . . ng »>»' and Martriiftraae tn Lripztp- »edmer verdungen werden. Die Bedingungen und Plan D. V. 4926 für diese Arbeiten liegen in uiiierer Tiesbau-Äerwaltung, Rathtzaus, 2. Obergeschoß. Zimmer Nr. 23 aus und können dort »tngetehen oder gegen Ent richtung von SO Gebühren, die auch ia Briefmarken eingesendrt werden können, entnommen werdea. Bezüglich» Angebote sind versiegelt und mit drr Aufschrift: „Schlrutzc t» der Stötteritzer Strotze" verichen in dem oben bezeichneten Zimmer bis zum 20 April d. I. ü Uhr Nachmittag» einzureichen. Ter Rath behalt sich La« Recht vor, sämmtliche Angebote abzu- lehnen. Leipzig, de» 80. Mär, 1893. De« Rath« der Stadt Leipzig Stratzcndaudrputatlo». Lekannlmachung. In der Zelt vom 3. bis mit SO. März d. I. gingen an frei, willigen Gaben bei un» ein: 3 ^ Sühne t» Sachen B. L. — » » - » B. 7- Sp- — » » » - W.'/- A. — » » » » H. /. B. — - » » » E. '/. H. — » » - - Sp. '/. M. — . . . . R. /. M — » » » » B. K. —. « » » » R. '/. A. — » » » » On. '/- B- — - » » » L- '/- St. — - » » » L. St- — - - » » Sp. /- R. — - » » » K. '/- R — - » » ^ F- /- ^ch- — - » » » dB R. — - » » » Sch. '/- P- — » » » » H. '/- L. — » » » » G. 7, N. — » » » » L. 7- R — » » » -> A. /. F — . . . . M. — » » » » M. 7- E. — » « » » W. 7. F. — - » » » L- 7- B, — . . . . «. 7- M. — . . . .. G. /. M. — . . . -Sch. 7- M. — » von einem Gast« »u« Last Hennersdorf, bO » - Herrn E. I. überwiesenes Finderlohn durch da» Polizetamt. 75 - - Herrn M. Hofmaun übrrwiefeu« Strafgelder vom Personal, — - Sühne tn Sachen M.'/. Sch. durch Herrn DistrictS« Borsteher Polster, — »von einem Ungenannten, — - - Herrn Gn. überwtefen« gengellgebühr in Sachen Sch. Bekanntmachung. Zu Gunsten der Schwesterii-tkafie des Albcrt-ZweigvrreinS Leipzig erhielt ich von dem Herrn FtieSrnSrtchter Schwa, zma»» folgende vom 1. Januar bis 3t. März vereinnahmte Lühiirgcldrr: Sühne in Sachen Obi M. X 40 — » » » P. 7- Gr. 3 3 2 2 3 IO 5 3 1 2 2 -- 3 >> 2 5 ö 4 10 4 10 2 3 3 4 4 4 1 1 10 35 2 » » » Ee. » » » M. . - . M. » » - Ke Hierzu auS der Sammelbüchse worüber hierdurch dankend quittire. Leipzig, 1. April 1893. s«. 7. Ha. Bl. 7- St. «ü. /. K. Pö. 7. H- W. 7. Fr. Sch. 7. H. Do. 7. H. L. 7- Kl. R!. > G. L. 7- Mü. Z. 7- H- V. Nö. S. '/S>. Ka. 7- Sp. 50.— 15.— 4. — SO.— 5. — 5 — SO- 15 — 25- 15- 10 — 3 — 8 — 5 — 3 — 5 — 5 — 30 — 57 — 340.— Sari Strube. Nechnungsführer des -Ubert-Vereins. durch Herrn Friedensrichter Bruno Engelberg, Königs. Kunstakademie und Kunstgewerbc- schule zu Leipzig Die diesjährige A»aftrll«ng der Schulcrarhcitrn findet dou, 88. März bis mlt L. April, vorm, von 10 di» Mittag« 1 Uhr, in sämmtliche» Unterrichlsräuinen de» Ansialtegebäude» statt. Zum Besuche derselben beehrt sich im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst «inzuladcn. Leipzig, am 25. März 1893. Der Direktor, vr. vuckre. Xeper. 157 ^ Sd Tamma, worüber hierdnrch dankend qnsttlrt wird. Leipzig, den 1. April 189S. Sa« >r»e»a«1. Hentjchsl. Schicker. Lau-Areal in nächster Röhe de« vahabaf«» und der Harthmaldang, schön gelegen, hat billig »» verkanse, »er GtndtrolH p, Lmenkau Königliche Kunstakademie und Kunstgcwcrbe- schule in Leipzig. Beginn der Studien im Sommersemester 1893 am 1«. April. Di» Königliche Kunstakademie und Kunstgewerbeschule vermittelt die Ausbildung ihrer Schüler für das Geiaiiimigebirt der g ichnenden (graphischen) Künste und der pholomechaniicheu Bervirlmttigung« oersabren in ihrer Anwendung aus Presjendruck, sowie für iämmt lich» Fächer des Sunslgewerbe«. Anmeldunqen zum Eintritt t» Pie Fachschule für pboto- mrchanifchr Ber»telfälttgting»»erfahren. lowte zur Tbeilnadme an dem zu Ostern neu beginnenden Lurius für reifere Typograpden im thpographtichen Zeichnen sind beim Unterzeichne«»» in der Zeit vom iS. dt« 13. April ». e. Nachm, von 4—7 Uhr AnstotlSgebäude, Wächterstraße N, zu bewirken. Leipzig, den 29. März 1893. Der Dtrrrtor: Prosessor Vr. vuän. >'leper, K. E. Geh Hofrath. im Höhere Schule für Mädchen, Albrrtstratzc 2L. Da« «eae Schaljahr beginnt an, Mnntag, 10. Aprtl. vorm 8 Uhr. Di» Rachprüfnag und die zmelte Aufnahmeprüfung finden an demselben Tage Barm. 0 Uhr statt. Zu dielen Prü fungen sind Feder, Papier und das letzt« Schulzeugnth mttzubringen Mör, ISS» vr ttsedarnm. Strafrechts- und Sorial-Ueform. n. Für die jugendlichen Berdrccher wäre durch die Errich tung von ErziehungS- »ud Besserungsanstalten ein Ersatz in i ttcl für d ie kurzzeit igen F reiheitsstra sen gewonnen Taß aber ein solches auch allgemein seinen Einzug >» da« moderne Strascnshstcm halten ninß, da« wirb uns klar, wenn wir auf der einen Seite bedenken, daß seit einer Reibe von daß vielmehr die Strafe für' verbüßt erachtet werden soll, wenn der Berurtbeilte sich binnen einer bestimmten Frist keines weiteren Beraebeiiö gegen das Strafgesetz schuldig macht. Erfüllt der Belrossene kiese Verpflichtung nickt, verletzt er während ter Erprobnngssrist wiederum ein Strafgesetz, so soll die ersterkannte Strafe an ihm ebenso vollstreckt werden, als wenn er niemals einen bedingten Straferlaß bewilligt erhalten hätte. Wetcke gewaltige Förderung der Humanität und Sittlich keit eine solche Einrichtung mit sich bringen muß, das liegt für jeden Bersländigen anf der Hand. Sie bewahrt den anständigen Alan», die ehrbare Frau, den jungen Burschen, da» unschuldige Mädchen, welche ein leichtes Testet begangen haben, vor dem Aufenthalt im Gcfängniß. Sie hält damit all die sittlichen und socialen Schädigungen von ihnen ab, welche mit einem solchen Aufenthalt verbunden sind. Die bedingte Berurtbcilung bedeutet für den Berurtheilten aber anch einen psvchologischcii Zwang, fortan jede- gesetzwidrige Tbun zu unterlassen n»d sich eine» anständigen Lebens zu befleißigen. Der bedingt Berurtbeilte süblt sich gehoben, wenn er siebt, daß man ibn »ock nickt verloren giebt, daß man noch Vertrauen zu ikm bcgt und eine bessere Zukunft von ihm erwartet. Wen» ein Verbrecher für die menschliche (Gesellschaft »och irgend zu retten ist, so ist dies der einzige Weg. un, ibn ans den Pfad der Sittlichkeit zurückzulenken, »in ibn die verlorene Achtung vor dem Gesetz und vor dem Rechte seiner Nächsten von Neneni gewinnen zu lassen. Wir möchten ferner an ein weiteres Problem er innern, das ebenso tief kingreift in taS innerste sociale Leben: die Entschädigung unschuldig Berur» theilter. WaS Friedrich der Große vor mehr denn einem Jahrhundert als eine nationale Ehrenschuld bezeichnet, WaS Voltaire in Frankreich in rükmcnswcrthcr Weise angeregt »nd dnrckgcfübrt bat, des harret Tentschtank noch vergebens. Noch giebt eS keine Entschädigung für den Bürger, der durch einen Fehlgriff des staatlichen Beamten um sein theuersteS Gut, seine Freiheit, gekommen ist, »och bat der nnschnlvig Verurtbeilte den Feister seines Richters mit dem Ruin seines Vermögen« zu büßen. Ein bedauernde« Achselzucken ist alle«, wa« der Staat für den Mann übrig hat, der im Namen seine« Königs zu Unrecht in Kcrkerniaurra gekommen ist. Wenn der Vertreter eine- Verein« oder einer sonstigen Corporation innerhalb seiner Vollmacht Jeniandei» einen Veriiiögcnöschadcn zusügt, so mackt das Gesetz die Corporation für diesen Schaden haftbar; die Corporation hat — und da« entspricht vollkomme» unserem RcchtSgcsübl und de» allgemeinen Grundsätzen der Billigkeit — für Alles das auf- rukommen, wa« ihr Vertreter »lit oder ohne Verschulden sündigte. Ter Staat ist nichts Anderes als eine Corporation, der Richter nicht» Anderes als sei» Vertreter. Wa« der Staat anf der einen Seile gebietet, davon will er sich auf der anderen Seite befreien. Ist das Recht? — Während man überall für den Schwachen zu sorgen beginnt, während man an Gesetze» arbeitet, die eine AuOglcichung des Elasscn- gegcnsatzes :nm höchste» Ziel haben, lehnt ter Staat gerade hier einen Schutz ab, de» Recht, Moral und Menschlichkeit ihm doch gebieten. Von Session zu Session tauchen in der Iabren zwei Drittel aller von deutschen Gerichten verhängten ^ . . .. .. , Gefängnißstrasen die Tauer von einem Monat nicht über-i T^xsord,iu„g Reichstag« wie trauernde Fragezeichen steigen, wenn wir aus der anderen Seite die betrübenden sitt-1 jene allmälig zu alten Bekannten gewordenen Anträge aus, lichen und socialen Nachtbeil« n,S Auge fassen, welche der welche eine Rcsorm aus diesem Gebiete anstrcben. Von Jahr Vollzug der kurzen F,eil,eilsstrafen mit sich führt. Wer Jahr entscheidet sich der Deutsche Juristentag mit einmal — und sei cö auf u 'ch so kurze Zeit — das Gefängnis; I Slimmcncinbcit für die Durchführung dieser Forderung rein gekostet bat, der trägt zeitlebens da« Brandmal der Ebrlosig-1 idealer Menschlichkeit. Ans unbegreiflichen und doch auch leicht teil an der Stirn. Mit Mißtraue» tritt man ibm auf I tzcarcisstcheiiGriiiidc» stebt ibr dcr-Ltaal noch immerkübt di« ans chritt und Tritt entgegen, und wie tief er auch seinen Fehl tritt bereuen mag, täglich muß er von Neuem sei» Vergeben büßen Für die mcnsckstiche Gesellschaft ist ein solcher Mensch sehr oft verloren. Wa« ist aber die Folge davon? Eine verminderte Selbstachtung des Bestrasten. Gerate diese aber erstickt die wirksamsten Jmpnlsc, welche de» Be straften von nochmaligem Conflicle mit dem Strafgesetz ab batten. Sie vernichtet da« Ebrgesübl und schwächt dannt die Scheu vor dem Gesängniß, die zu verschärsen eine bobe und verständige Pflicht ist. Hierdurch aber länst der ans dein Gesängnis Entiassene Gesabr, wieder auf die Bab» de« Vcr breckien« zu gercnben, ja, er wird trotz aller guten Vorsätze anf kiese» Weg förmlich bingedrängt, wen» er nach Verbüßung seine« Vergebe»« aus alle» Seilen, wo er sich auch um Arbeit und Beschäftigung bemüht, Beschämung nnt Erniedrigung erfährt. Die Bewegung für die Beseitigung oder doch Verminderung oder Einschränkung der kurzen FreibcitSslrascn war bis vor wenigen Jahren lebhaft im Gange. Dann hat sic eine un verdiente Ruhe genossen, um jetzt in dem großen socialen EnlwickelungSkampfe der Zeit frischgestärkt zu neuem Lebe» zu erwachen. Ei» ganzer Berg vo» Literatur bezeugt, welch' liefe Wurzeln diese Bewegung bereits in den weitesten Kreisen der Nation geschlagen bat. Unter den Vorschlägen, welche zum Ersatz kurzzeitiger FreibcitSstrasen und zur Abwendung der mit der Freiheit« strafe verbundenen Schäden gemacht wurden, verdiene» genannt zu werden: Strafarbeit ohne Einsperrung: erweiterte Zu lässigkeit der Geldstrafen und FriedenSbürgschaft. Bei aller Anerkennung der guten Absicht wird man sich indessen bei näherer Betrachtung dieser Vorschläge der Befürchtung nicht verschließen können, daß sie eine befriedigende Reform nur mit einer vollkommenen Äcnterung unserer gesammlcn Straf gesetzgebung vermögen, daß damit ihrer Durchsübrung ein gewaltiger Hemmschuh gelegt, zum Mindesten ein allzu langes Ziel geletzt ist. Um io bereitwilliger wird man da nach einem Ersatzmittel greifen, von dessenEinsUkrung die bestehende Gesetzgebung nur in äußerst geringem Maße berührt wird, da cS nur den Strafvollzug betrifft, dessen Durchsübrung daher in jeden, Augenblicke möglich ist — nach der bedingte» Verurtdeilung. Der Gedanke der bedingten Vernrtbeiliing, welche zuerst in England und Amerika zur praktischen T)urchsühru»g ge lang», und, nachdem er Lork die günstigsten Resultate zu ver zeichnen gehabt batte, auf den europäischen Continent hinüber- gewandert und namentlich in Frankreich und Belgien von sruchlbaren Erfolgen begleitet ist, soll bei geringen Vergebe» kommen. Ihr Wesen ist in kr begreiflichen Grunde» stebt ihr dcrStaat noch immer küdt di« ans Her; hinan gegenüber ohne Rücksicht aus da« Beispiel unserer Nachbarländer. Es ist die Furcht vor dem Griff in den Staatssäckel, die man äußerlich vom grünen Tisch au« mit der schwächlichen Bcbanpliing zu verdecken such«, durch die Einsübrung der Entschädigung würde da« Verantwortlichkeit« gcsiihl de« Richter« eine Einbuße erleiden. In dem Augen blicke, wo „die Folge» seiner Handlung sich abschwächen, würde er auch weniger sein Augenmerk anf diese Folgen richten", und hierdurch würde leicht seine Gewissenhaftigkeit leiben, seine Unparteilichkeit zu Schaden kommen. — Um seiner selbst wie um seine« Richterstaiibc« willen wäre ei» Staat zu bedauern, der so wenig Vertrauen zu seinen Richtern bekundet, der die Unparteilichkeit seine« Richter» nur in der Furcht vor den Folgen seiner Handlung be gründet siebt. Die Frage gewinnt an Bedeutung, da leider nach An« weis der Statistik die Fälle im Warbsen begriffen sind, wo die Organe der öffentlichen RechtSpflcge nach bestem Wissen und Gewissen zu Unrecht Jemanden um seine Freiheit ge brackit, der bürgerlichen Ehren, der Achtung in der Gesell schast beraub« babe». Wie schon au« dem Eommissioiisberichl von 188«, bervorgebt, sind in fünf Jahren von 326 durch Wicderaufnabnie de« Verfahren« angefochtenen Urtbeilcn der Strafkammern 14l durch sofortige Freisprechung erledigt worden. Wen» man nicht annehmen will, daß die Kraft und Intelligenz de» deutschen Richtertbum« im Sinke» begriffen ist, oder taß da« politische und sociale Kampfgeschrei unbe wußt de» unparteiischen Blick zu trüben beginnt, so wird man nickt umbin können, dem heutigen Strafverfahren die Schuld beizumcsse», nicht dem Haupiverfabrcn, welche« nack, Vage der heutigen Gesetzgebung gerade in größeren Straf sachen zu einem fast bedeutungslosen Moment herabgesunkcn ist. wobl aber demjenigen Theil de« Processe«, welcher den maßgebendsten Einfluß hat, dem Vorvrrsahrcn. Hier liegt dakcr anch — wa« man noch immer nicht erkannt hat — der Kernpunkt der obigen Frage. E« muß un« sonderbar anmutben, daß ein so wichtiger Theil de« Strafprocesse«, wie c« da« Vorverfahren »st, welche» die Ausgabe hat, da« Material zu sichten und zu sammeln, und dadurch die Grundlage zur Hauplvcrbandlung und Ent scheidung zu treffen, gerade diejenigen Eigenschaften besitzt, welche man in unserem Jahrhundert al« einen überwundenen Standpunkt anzuseben pflegt: die Ge de im bat tung, dir Schriftlichkeit und da« Princip der Inquisition. Die Enlturarbeit eine« Jadrbundert« hat nickt au«gereicht, um auch auf diesem Gebiete die Errungenschaften zur Geltung zu bringen, welche sich heute in allen Tbeilen deS öffentlichen Allem die zur Anwendung kommen. Ihr Wesen ist in kurzen Zügen I RechtSlebcn« siegreich durckgearbeitet haben, vor ein doppelte«. Sie giebt dem Richter die Ermächtigung, unter I Ocffcntlickkeit und die Mündlichkeit, gewissen Voraussetzungen auszusprechen, daß die von ihm er-! Da« Princip drr Inquisition bringt e« mit sich, daß nach kannte Freibeit«straft vorläufig nicht zur Vollstreckung gelangen, I Beendigung drr Vorermittelungea durch Polizei und Staat«»
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