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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930524017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893052401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893052401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-05
- Tag 1893-05-24
-
Monat
1893-05
-
Jahr
1893
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"VS"? >vez«g».Prei- U t« Hauptrpvedttio» oder deu i» Stadt» b«trk a»d den Vororten errichteten Au«- gadestelleu «»geholt: viertel,Lhrttch^lt üy, Hei zweimalig« täglich« Znftillnng in» Hau» >4 ü.SL Durch dt» Pos! bezogen für Deusschlaud »nd Oefterrrtch: vt«k»liätzrlich >« 8.—. Direrte täglich» Kreazbaadieuduug in« Autland: monatltch -äl 7ch0. Tie Morgen-An'zabe erscheint täglich'/«? Uhr, di» Adead-Ausgabk Wochenragt ö Uhr. Ledartioa und Lrpedittou: Johanneggaß» 8. TieElpedition ist Wochenlag» nnvnterbrvchr» -«öffnet von früh 8 bis Abend« 7 Uhr. Filialen: Morgen-Ausgabe. apMer und TligMait Anzeiger. Nnzeigen-Prei- die 6 gespaltene Petitzeile 80 Pfg. -» Reklamen unter dem NedactionSftrich («ga» spalten) SO^, vor d«n Aamilieanachrtchtr» s6 ge,palten) 40^1. GrSßere Schriften laut unserem Prri«- derzetchntß. Tabellarisch« und Ziffernsatz nach HSHerem Tarif. Extr«-Beilagen lgef-l-I», nur mit der Morgen-Aueaade, ohne Postb»särd»r»NG >tl Ü0-—, mit Postbesörderuag 70.-^ Annahmeschlvß für Än)eigea: ttbead-AuSgabe: vormittag« IO Uhr. Diorgeu-Au-gab«: Nachmittag« «Uhr. Sonn- and Festtag« früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und «nnahmefttjltu j» riu« halb» Stund« früh«. Anzeige« sind stet« an dt« Gxfleflttt«» zu richten. Amtliche Bekanntmachungen. Lekannlmachung. Die Pflasterung der Alexanderftraffe. »wischen d« ErLmann. und Lolonnadenslrafte, soll an »inen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeit liegen in uns«« Tiefbau- Verwaltung, viachvau«, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 23, aus und können dort etngeiehen oder gegen Entrichtung von üO die auch in Briefmarken ringesendet werden können, entnommen werden. Be»üglich« Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Vflastcruttg der Alexanderstr»Nr" versehen in dem oben bezeichnet»»» BeichSftSztmm« hi« HU« 31. d. Mt«., b Uhr Nachmittag«, einzureichen. v> D« Rath brhält sich da- Recht vor, sämmtlich« »»geböte abzulehaen. Leipzig, den 23. Mut I8SN. lo. 2d3S. De« Math» der Stadt Leipzig Stratzei»da»dep>»tatia». Lekauntmachun-. Die Umpflasterang d« LesNugstratze soll «m »tue» Unternehm« verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeit liegen t» unserer Tiefbau- Verwaltung, Rathhau«, L. Stockwerk, Zimmer Nr. 23. au« und können dort »ingesehea od« gegen Entrichtung der Gebühren von von bO 4, dir auch in Briefmarken eingesendet werden können, entnommen werben. Bezüglich« Angebote sind »«siegelt »nd mit d« Aufschrift: „llmpNastcrung drr LcsNngNratzr" versehen in dem oben bezeichneten Geschasl«zimmrr dt« HU« 31. diese« Maaat« L Udr Nach«, »inzureichen. Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmtlich« Angebot» ab» ^^eipzig, de» 2». «at 1898. I». Wb. Le« «att« de, Stadt Leipzig Straf, «rb»r,dep»t,tiai». Lekanntvlachung. Di« Vstaften»», der tlttzere« H«>esche» Strgtz« zwischen der Wilhelm- und Augustenstrasi« in Lripzig-Sotzli« soll an einen Unternehm« »«düngen werdea. Di» Bedingungen für dies» Arbeit liegen ia unser« Tiefbau- Verwaltung, Ratkhau«, L. Stockwerk. Zimmer Nr. 23, au« und können dort «tngefeheu oder gegen Entrichtung von KO äj, die auch t» Brieimarken ringesendet werden können, entnommen werden. Bezüglich« Angebot« sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Pflasterung der flüstere« Halleschen Straffe" versehe» in dem oben bezeichneten Grschöftözimmer dt« zu« 31. d. M., Nachmittag« b Uhr etnzurrichen. D« Rach behält sich da« Recht vor, sämmtlich» Angebot» abzu lehaen. Leipzig, de» 23. Mat 1898. De« Rath» der Stadt Leipzi, lo. 2L3Ü. Strastendandeputatt»«. LekauutmachuuL. Di« Pflasterung der keltischer Stratze zwischen d« Querstrabt und dem Markt« tu Leipzig-Eutritzsch soll an einen Unternehmer verdungen werdea. Die Bedingungen für diese Arbeit liegen in unserer Tiefbau- Venoaltnug, Rachhau», 2. Stockwerk. Zimm« Nr. 23, aus und können dort eingesetzt» oder gegen Entrichtung von KO -H, di« auch in Briefmarken etngelendet werden können, entnommen werden. Bezüglich« Angebote sind »«siegelt und mit drr Aufschrift: „Pflasterung der keltischer Strastr" versehen ia dem oben bezeichnet»», Geschäftszimmer bi« zum 31. d. M. ü Uhr Nachmittag« «tnzuretchea. Der Rach behält sich da« Recht vor» sämmtlich« Ungebot« abzulebue». Leipzig, de» 28. Mai 1893. De« Aatb« per Stadt Leipzi« 1«. SK3L. Strastenba«dep«tatt,a. Viebstahls-Letmnntmachlmg. Gestohlen wurden laut hier «stattet« Anzeige: I> eine filderne ihUnderuhr mit abgegriffenem Goldrand, gerieft« Rückseite mit Schildchen, obne Secunde, mit aahäog gvldeuer kette und einer unechten Kelle, am 18. d. M.; 2) ein fchtvarzer »ammgarnrock mit rin« Reihe dunkelbrauner Hornknöpf«, Sioffdrnkel und schwarze»» halbseidene» F»tt« und ei» grau« weich« Ktlzhut, am 2l. d. M.; 8) «in lang« schwarzer Wtutcrübrrzieher mit weihcorrirtcm Futt«, braunem Sammetkragen und Kettchruhenkel, am 30. v. M.; 4) ein Raver — sogen. Rahmenbau — Fabrikat: „Bieleseld in Saatfeld, Nr. 2419", Räder mit Ktsseureifea, zusammeugrschweibt» Lenkstange mt» Ank«abditdung — am 17. d. M.; b) ein Haudtvagen, vie«Ldrig, blau gestrichen, mit Kasten aussatz, ei« Packet Wäsche, — Dutzend tzaudtüch«, 2 Bett -tüch« nnd Bettüberzüge, 1 Kopfkissen Überzug, sämmtlich „ä- l»' gezeichnet, am 18. v. M.; 6) ei« Handtvggen, vierrädrig, mft blaugrstrtchenem Kasten- ouffatz und Ledertuchüderzug üb« dem Deckel de« letzteren, am 13. d. M.; 7) ca. Ist»» fl» «lt» Hofrtse». von Milt» April bi« Mitte Mai tz. A Etwaige Wahrnehmungen über den verblieb d« gestohleae» Gegenftänd« ob« über den Lhäter find »agefäumt bet »user« Erimtnalabtheilung zur Anzeige z» bringe». Leipzig, den 28. Mai ,893. k«s P«lt»et»A«t der St«dt Leipzi«. Bretschaetder. vr. Deneckr, Lri«.^lom Sekauntmach««-. S«auadeu», «« 27. Mai vo» v»r»M1««« 14 Uhr an soll im Geschäftszimmer de« Proviantamt»« zu Leipzig, Plelßeadorg. Lhurnchan« 2. Stock. »In« Partie RoageaNeie. Kehnaehi und tzaser- svreu a» de» Meistbietenden gegen sofortig« vaarzahlnng »ersteigert werden. Leipzig, am 24. Mai 18S8. >-»t«ltche« Pr»»ta»t-A»t. Die Ausstellung von Schülerarbeite» »er Leipzi»«, Schule». im Gebäude der 1. >ürg«sch«l» für K»abe», 1. »ud 2. Stock fft geöffnet Mittwach »^ k»»»er«t»«. de» 24. «u» SL. Mat von 9 dt« 8 Lhr. Kind« tzatz« MW, M. kltniar, Tie Beerdigung unseres verstorbenen Collcgen, des ordentlichen Professor'.- r s Facultät Herrn Geheimen Hofrath ^ Or. Rar! Wilhelm Hermann ^klasi"« indet TonnerStag. den 25. Mai. früh 10 Uhr vom Trauerhause. An der Für diejenigen Herren Collcgen, welche an derselben tycilnchmcn wc » von '/gio Uhr ab am Augusteum bereit. Leipzig, am 23. Mai 1893. ^ ^ v. Brregcr. , z. Z. Rector der Universität ans statt, stehen Wagen Die Strafgewalt des Reichstags. i. vr. V. E« ist still geworden über den Abgeordneten von Zr>edeberg»Arn«walde. T>ie Einen bemitleiden de» von krank haftem Eigendünkel beimgesuckten Mann, die Anderen ver achten den gewerk-mäßigen Lerleumder, die Dritten haben sich niemal» um den geistlosen Schwäger gekümmert. Nur der arme Gesetzgeber hat noch keine Rübe finden können. Die moderne Gesetzgebung, getreu ihrer Gewohnheit, sich an die Fersen einzelner Personen zu besten, au-vereinzelten Vor gängen legislative« Capital zu schlagen, bat in dem »Rector aller Deutschen" einen tiefen Born zu schöpferischer Thätigkeit entdeckt. Zn geschmackvoller Gruppirung umgeben bereit- drei gesetzgeberische Versuche seine unbedeulendePersönlichkeit. Um eine Neuauflage der »Iudenflinten" unmöglich zu machen, hat man ibin mit zwe- schleunigst eingeschobenen Paragraphen — der be kannten »lex Ablwardt* — in dem Gesetzentwurf, betr. den Berrath rnilitairischcr Geheimnisse, ein Denkmal gesetzt. Uin die Zwanzigpfennigversammlungen mit den üblichen aaitako- rischen Brandreden und dem nie erscheinenden »wirklichen" Actenmaterial aufzubeben, hat ein Berliner Ofsiciosu« kürzlich einen Vorstoß gegen die Versammlungsfreiheit angczeigt) man Will di« »Versammlungen mit obligatorischem Entrü«^ von storheriger behördlicher Eoncesfion abhängig machen. Um endlich der Wiederholung von Scenen vorzubrugen, wie sie die Sterbestunden de« seligen Reichstag« noch verdüstert hatten, unternimmt man jetzt einen geschickt cingeleitcten An griff gegen die verfaflung«mäßig gewährleistete Freiheit der Tribüne und der Presse. Mit ihrem ersten Versuch hat die RrichSrcgiernna Unglück gehabt: Das Spionagezcsctz, testen Annahme im Reichstage ursprünglich nicht» entgegenslaud und da- zum Thcil als Noth» Wendigkeit anerkannt wurde, mußte den beiden eingeschobenen Paragraphen rum Opfer fallen; da» Parlament verweigerte ihnen die Zustimmung, und die Negierung zog daraufhin verstimmt die ganze Vorlage zurück. Der zweite Vorschlag dürste kaum ernstlich genommen werden. Bon Bedeutung bleibt daher nur die dritte angestrebtc Neuerung, die in der Tbat,wenn sie auH noch schüchtern au« dem Hintergründe hervor lugt und durch die letzten großen politischen Ereignisse etwa» beiseite geschoben wurde, doch durch die auffallende Unter stützung. die ibr von osficiöser Seite zu Tbeil wird, eine höhere Beachtung verdient. Man fordert mit ihr eine erhöhte Strafgewalt de« Reichstag« über seine Mit glieder und eine dementsprechende Beschränkung d«r Freiheit der Berichterstattung. Der durch die Verfassung de» deutschen Reiche» und die Geschäftsordnung de- Reichstag» sestgestellte Zustand ist bei kanntlich folgender: Nach Artikel 30 drr Verfassung darf kein Mitglied de» Reichlag« zu irgend einer Zeit wegen drr in Ausübung seinc- BerusS gethancn Aeußeriiiigen gerichtlich oder diSciplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Ver antwortung gezogen werten. Nach Artikel 22 der Verfassung können wahrheitsgetreue Berichte über die Verhantlungeii deS Reichstag« ohne jede Verantwortlichkeit durch die Presse verbreitet werden. Die Regelung der TiSciplin im Reichstag selbst ist nach Artikel 2? der Reich-Verfassung einer »Geschäft« crdnung" Vorbehalten. Diese gesteht in den tztz. 4» unk 00 als einziges DiSciplinarmittel gegenüber auch der größte» Ungebübr dem Präsidenten nur den Ordnungsruf zu; äutzerstenfall« kann dem Redner, wenn er in der nämlichen Rete zweimal ohne Erfolg zur Ordnung gerufen Worten ist. nach vorgängiger Warnung durch den Prasitcnten auf Beschluß der Versammlung da« W or l über den vorliegenden Gegenstand entzogen werden. Weitere Maßregeln gegen den Mißbrauch der Redefreiheit kennt dir Geschäslordnung de« Deutschen Reichstag» nicht. Mau fragt nun, ob der Schutz drr Znimunität und der Nedefreibeit wirklich so weit gehen darf, daß Personen in höchster Stellung und von unantastbarem Ruse ungestört vor dem ganzen Lande der Bestechung und Unterschlagung be schuldigt werden können, ob eS für die falsche Bezichtigung, daß jemand wissentlich einen Meineid geleistet habe, keine andere Strafe geben solle, al« den Ordnungsruf Le« Präs, deuten. Man verlangt, um derartigem Mißbrauch der Ver faffungSrechtr Ziel und Damm zu setzen, mit aller Entschieden heit eine Abänderung drr obigen Vorschriften der Verfassung und der Geschäftsordnung, eine Verstärkung und Erweite rung drr parlamentarischenStrafgewalt nach englischem Muster. Verweis, Geldstrafe, Haft, Au-fchluß au« dem Reichstage, nölhigensall« di» zum End« der Legislaturperiode werten al» Mittel vorgrschlagen, um den gefährlichen Wirkungen der Ausschreitungen zu begegnen. Ist e« nicht, al- wenn die Zeiten de» »Maiilkorb- aesetze«" vor unseren Augen aufstrigcn würden, da- Fürst BiSmarck am l2. Februar >8?» dem Deutschen Reichstage vorlegte? Durch diese« Gesetz sollte dem Reichstage eine Strafgewalt über seine Mitglieder wegen einer bei Aus übung ihre« Beruft« begangenen »Ungebühr" ertbcilt werten. Dir Strafgewalt sollte von einer Eommission auSgeübt werden, welche au» dem Präsidenten, den beiden Vicepräsi- denten und zehn Mitgliedern ani Anfang einer jeden Session zu bilden wäre. Ir nach drr Schwere der Ungebühr sollte die Ahndung bestehen im Verwei« vor versammelten, Hause oder Verpflichtung rur Entschuldigung od« zum Widerruf v», versammelt«» Haus» oder endlich — nnd die« war da« Bedeutsamste — i» der Ausschließung au» dem Ne.chStag^ Wirksamkeit getretene,. Social,stengcsetze- als auch die nclhwendigen inneren Conseguenzen für unsere ge- aiiimle Verfassung von selbst ziehen müsse». Eine freie Verfassung ist nnmer ein Zeichen höherer Ent wickelung eine« Volkes. Vor zwei Jahrzehnten hat die deutsch« Regierung Enll.ir und Bildung im Lande für so weil sort- geschritten erachtet, daß Deutschland solche freie VcrfassungS- l-est»ninungen ertragen könne. Man hat bei dem Zustande unserer Eultur die erste, wichtigste und natürlichste Schranke der Redefreiheit i» den Patriot iSmu», da- Rech tSgef übl und die Gesittung des Einzelnen gelegt. Man hat erwartet, paß daS Bewußtsein der Verantwortlichkeit dessen, was rr sagt, und der Bedeutung, die da« Wort gewinnt durch die Stelle, wo es gesagt wird, jedem einzelnen Vertreter de» dttitschen Volke» die Grenze feiner Handlungsweise setzen wird, »nd daß gerade, je höher diescSRcch t der Ünverletzlichkcit ist, nm so größer auch die gegenüberstehende Pflicht der Mäßigung und Rücksichtnahme gegen Dritte sein wird. Soll nun ei» Ablwardt die politische Bildung, die Eultur und Gesittung in Deutschland so weit heruntergebracht haben, daß Wähler und Gewählte nicht mehr auf dieser Stufe politischer Entwickelung sieben, nicht mehr fähig sind, solche Freiheiten »» tragen? Welch' rin beschämende-Anerkenntniß für den Reichstag nnd das Land, welch' rin ergötzliche« e>n?ForNe!,^ gesabrl.chen 2ene.nzen Schauspiel für mißgünstige Nachbarländer! de» Soeialisinu- an. Man wollte verbitte», da» ' Der kritische Fall der Verleumdung liegt gerade hiervor 'unL^ L d^Ach^n^ man es hier Mi. einen, wett gesä.rl.ch.re» wett mach. g-ren und weit würdigeren Gegner zu thun hatte als e« d'- beulige re», a.tt.sc».il.,che Agitation nach Ari de« Hern Ahlwardt ist, die sich nur a» die urlhrilSloscn Massen wendet und deren Begehrlichkeit durch unerfüllbare Versprechungen anregt w»-de bock die Vorlage rundweg ab ge lehnt, u. standtkommeu de« SocialisteiigesetzeS eifrig ihre Hand erhoben hatten. Mit lebhaftem Bedauern wie« der cvnservatweVrrlrtlcr. Fürst von Hohroloht.Langenhurg,den»A>tgr>ss zurück, den der Reichskanzler gegen da« „Han-recht de« Par ameitt« unternehme, und stellte eie Unmöglichkeit und Ungeheuerlich keit dar, einem Wahlkreis die Vertretung für eine gaiize Legislaturperiode zu nehme». Mit scharfen Worten geißelte der Redner de« Centn»»«, Freiherr von Heercman, dtc .überraschende Zumulbung", welche man an den Deutfcheii Reichstag stelle, die id», durch Art. 27 der Verfassung ge währleistcteu Rechte unv Freiheiten nunmehr selbst aufzn geben; er warnte vor den Bestimmungen diese» Gesetze», welche, so harmlos und wenig scharf sie auch äußerlick er- scheinen mögen, dock geeignet seien, die in uflserer Verfassung verbürgten Rechte in bedenklicher Weis« zu beschränken oder gar zu vernichten, unser ganze« öffentliche« Leben in einer sehr gesährlichen Weise zu alteriren, und endlich eine Ver- letzuug der allgemeinen passiven Wahlsähigkrit, wenigsten« au eine gewiss« Zeit, herbeizuführc». Als da« mit großen Hoffnungen «ingebrachte Gesetz eine so traurige Verabschiedung erfuhr, da konnte sich Fürst BiSmarck nicht enthalten, der Versammlung die warnenden Worte z»:»rusen: ,,E» wird die Zeit vielleicht lommen, wo Sie Liefe Vortage in einem milderen Lichte betrachten unv die Regierungen selbst zu einer Erneuerung auffordern werden DicZeit, glaube ich, wird zuGunsten dieser Vor läge lause»." Sollte Fürst BiSmarck » prophetischer Seberblick sich auch hier gezeigt haben? Sollte der Rector mit der eiserne» Stirn wirklich der »kommende Mann" sein, den der eiserne Sbanzler bereit» dainal» vorauSgeahnl hatte? Unsere ganze Verfassung bat sich aufgebaut aus der Idee de« RepräsrnlativsystemS. auf den Gedanken, daß man dem Volke atS einheitlichem Begriffe zugesteht, an der Gesetzgebung »nd Regierung des Lande- tbeilzunchmen dnrck sreigewäbtte Ver treter, welche dazu berufen sind, die dem Volke gewährten poli tischen Rechte zu», Ausdruck zu dringen. Diese Abgeordnete» sind nicht Repräsentanten einzelner Verbände. BcrufSelasse» oder anderer Gemeinschaften, sie vertreten vielmehr das ganze Volk in seinerGesammtheit. Wenn nun dicErisienzund Berechtigung der Repräsenlaliv-Vcrsammlung lediglich a» der Wahl de» Volke« beruht, wenn die Versammlung selbst der Ausdruck des VolkSwillenS sein soll, ist eS dann nicht rin innerer Widerspruch, zu sagen, eine solche Vcrsainmlung habe da« Recht, eine- ihrer Mitglieder auSzuschließe» oder die Rechte desselben zu vernichten? Dir Repräseiitativ-Versamii, lung steht ferner al» berechtigter freier Factor der Gesetz gebung neben der Regierung; sie hat als solche Eo,itrole und Kritik über die Maßnahmen und Einrichtungen der Re gierung zu übe», sie bat. indem sie die Auffassung deS Lände rer Regierung gegenüber frei zum Ausdruck bringt, zugleich die Handlungen, die Leitung der öffentliche» Angelegenheiten wie >,e seiten« der Regierungen vorgenommen werden, zu prüfen — fall« sie nicht mit ihnen einverstanden ist. zu tadeln und anzugreifrn, falls sie ihnen beistimmt, zu stützen und zu vertreten. Soll aber ein« solche Repräsentativ. Versammlung dien hervorraacnde Stellung im Staatslcbcn ausfutlen. diese Rech,« und Pflichten auSübeu können, so »ins, w .Voraussetzung ta» unbedingt freie Wort, da« Recht, öffentlich zu verhandeln und die Verhandlungen in .Krem vollen Umfange m die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen gegeben fern. ES ist undenkbar, daß die innere, eigentliche, we'entlichr Pflicht der Vcitreter de« Volkes ausgellb, werden kann, wenn dem Reichstage beliebige Schranken bezüglich ^°g"> ko"»««« „ud gezogen würden —»edt die Regierung aber i» der Einräumung dieser Frei- betten eine solche Gefahr, fürchtet sie die Folgen, wenn ein Adg»rdne,er fr., semr «u.drücke wählen. Mißbrauche tadeln «'-x. b'r einzelne Person eine« Minister« ,u °"»r Unrecht angre.fen kann, fühlt sie sich den möa- Uchen Au«schrettungen gegenüber so schwach: ja. dann sind die ganzen Grundlagen unserer Verfassung unmöglich, dann w,'r?u°^R°»'^ «'j^.rli-den H-ldde.t und Ver- Wirrung Raum zu geben. ,u frerer politischer Entwicklung Aber, wer will die Rede» eine» Twcstei, gegen da» Ober- «ribunal, eines Laökcr gegen den Gründungsschwindel au» unserer politischen Geschichte streiche»? Und gerade diese Reden bewiese» haarscharf, daß die volle Pflichterfüllung und Gewissenhaftigkeit eines Abgeorrneten vor Auge» liegen kann, und dock rin Maß der Nedefreibeit zu dieser Gewissenhaftig keit unk Pflichterfüllung gefordert wird, welche» die Grenzen dessen überschreitet, waS taS gemeine Recht mit sich bringt. Gerade durch die weitgehendste Freiheit sollen die eptremen Parteien gezwungen werden, sich zu zeigen als da-, war sie sind, ihre Gründe bi» zum letzten vorrudrinacn, damit da« urtheilSfähigr Volk bemessen kann, ob diesen Gründen eine Be deutung inne wohnt, oder ob sie nur zu rein demagogischen Ver- sübrung«künsten und AgitationSmiltcln verwandt werden solle»). Nur wenn diesen Parteien auch nicht der Schein eine« Zwange« auserlegt wird, wenn ihnen Alle« gestattet wird, waS noch irgend innerhalb der parlamentarischen Grenzen liegt, dann sind sie vo» der Entschuldigung der Vergewaltigung frei, wird ihnen der Heiligenschein der tlnwiderleglichkeit genommen. Tbatsache soll gegen Tbatsache, Grund gegen Grund im vollsten Licht der Oeffentlichkeit stehen. Es Ware ein Unding, die Epcessc der erlrenic» Parteien von diesem Lichte anSschlicßen zii wollen: sind dock gerade die Excessc am meisten zur Charakteristik »nd Beleuchtung einer Partei geeignet. Tie Ausschreitungen, die sich gegen Sitte »»d Anstand, gegen die öffentliche Wahrhaftigkeit »nd die Grundlagen der Gesellschaft kehren, fallen schließlich ans Niemand anders zurück als ihren Urheber und die Parlbi, der er aiiachört. Für die Regierung bringen sic oft mehr Nutzen als Schaden, schon darum, weil sie in außerordentlicher Weise zur Klärung und Hebung der politische» Begriffe und Entwickelung de» Volke« beitragen, da» bald politische Charlatanc von ernsten Staatsmännern zu scheiden weiß. Herr vonKardorffhat einmal im Jahre 1888 im preußischen Abgeordnetenhause einen trefflichen Satz gesprochen, der bi« heute Nicht- von seiner Richtigkeit ver loren hat: »Dir Ueberzengiing ist heute eine allgemeine geworden, daß die Mißbräuche der parlaincntariscken Freiheit am meisten zu schädigen geeignet sind dir Sache, in deren Ver tretung sie Vorkommen, die Person, da- Individuum, welche« sich derselben schuldig macht, »nd vor Allem die Interessen der Partei, welche sie duldet und in Schutz nimmt." WaS Fürst BiSmarck mit seinem Gesetze, betreffend die strafgewalt de- Reichstag«, vor Villen, hatte treffen »vollen, das war die straflose Wiedergabe ungebührlicher Rede» durch die Presse. Deshalb batte rr i» 8-4 ge- sordert, daß Aeußerungcn, welche der Rüge und Strafe nn Reichstage verfallen waren, von der Ausnahme in den steno graphischen Bericht wie von jeder Veröffentlichung durch die Presse ausgeschlossen bleiben sollte». Wir dürsten nickt fehl geben, wenn wir gerade in der Wiederaufnahme diese« Vor schlages den Kcrnpuncl all der gebeimnißvollen cfficiöscn An deutungen erblicken, die in jüngster Zeit ihren Weg durch die Presse machten. Man will eine Rcmedur schaffen gegen die Bestimmung, wonach nicht nur das im Parlament ge sprochene Wort rücksichtlich de» Sprecher» unantastbar bleibe», sondern auch demnächst da» gesprochene Wort, wenn cö in objcctivcr Gestalt in die Presse übergeht, dieselbe !-u>:s«->2uvtita8 genießen soll wie die Person de« Redner». Man erklärt es für einen wunderbaren RechtSznstand, daß nicht nur Alle« gesprochen werden dürfe, auch ta- Ver brecherische, ohne daß etwa- andere« al- der Ordnungsruf des Präsidenten und höchstens, mit Zustimmung de» Häuft«, die Enlricbung de« Worte« erfolge» könne, sonder» daß auck daö gesprochene Wort frei in die Presse übergehen könne, und sogar gewissermaßen von Amt- wegen durch die steno graphischen Berichte im ganzen Lande verbreitet werde. Man gicbt zu, Laß da» Publicum einen Anspruch darauf habe, wahrheitsgetreu über die Verhandlungen unterrichtet zu werden, einen Anspruch aber, auch dir Epcesse zu erfahren, die ge Icgentlich dieser Verhandlungen Vorkommen, die strafbaren Vorgänge und diSciplinarisch zu ahndenden Aeußerungen: eine» solchen Anspruch will mau ibm nicht zugestrhe». Ohne zunächst auf diese AnSsübrungen näher rinzugehen, müssen wir uns fragen: Ist eS denn überhaupt möglich, der Weitervrrbreitung der Verhandlung in der angedeutrten Weise rntacgeiizutrclen? Wir glauben, daß nach Art der heutigen Berichterstattung »nd Oeffentlichkeit der Verhand lungen eine Bestimmung, wonach die gerügten Ausführungen nicht veröffentlicht werden dürfen, praktisch durchaus unau«- sührbar ist. Hunderte sitzen aus den Tribünen, Hunderte in drr Versammlung, welche al- lebende Zeugen ta« Vor- gefallene, da« Erlebte in ihren Kreisen mittheilen, wenn nian nickt etwa ta« AintSgebeininiß für die Mitglieder de» Reichs tag» einsühren »nd den Tribünen Schweigen auserlegen will. Man kennt die Macht unk Schnelligkeit, mit der sich Gerüchte weiter verbreiten, und diese Vervielfältigung ist viel schlimmer und geht in weit gefährlich»,». Vit« »«««'« Gortim. <«lfrr» Haß«)» Uuiversttütsstrah« 1, Loui« Lüsche, K«ch«ft»»ustr. 14, pari, und KSuigtplatz V. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr^ Druck »ud Verlag vo» E. Pol» t» Leipzig. ^ Mittwoch den 24. Mai 1893. 87. Jahrgang.
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