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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.11.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951102017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895110201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895110201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1895
-
Monat
1895-11
- Tag 1895-11-02
-
Monat
1895-11
-
Jahr
1895
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Bezugs-Preis K tz« hauptexpeditloa oder den im Stadt bezirk »nd den Vororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich^ 4.50, oeimalia^ täglicher Zustellung in« Durch di, Pos« brioaen für chland und Oesterreich: vierteliährlich 6.—. Directr täglich« Kreuzhandseudung in- Ausland: monatlich 7.50. Dir Morgen-AvSgabr erscheint um '/,7 Uhr. di« Abend-AuSgab» Wochentags um 5 Uhr. Brdaclion und ErpeLitio«: AohanneSgassr 8. Die Expedition ist Wochentag« -nunterbroche» geöffnet von früh 8 bi» Abend» 7 Uhr. Filialen: Vit« Klemm'« Sartim. (Alfred Hahn), Universitätsstraße 1, Loni» Lösche, Natbarinenstr. 14, Part, und König-Platz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anzeigen Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dem Redactionssirich l4g»- spalten) 50/4, vor den AaEennvckcichtea <b gespalten) 40-4- Größer» Schriften laut unserem Preis- ver-eichaiß. Tabellarischer uad Ziffernlatz vach höherem Tarif. H:tr«-Vrtl«,e» (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Posü-echrderong ^unahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: vormittag» 10 Uhr. Morge n-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr Für di» Montag.Morgeu-AuSgabe: Donnabeud Mittag. Bei den Filiale« und Annahmestellen je ein» halb« Stunde früher. Anzeigen sind stet« an die Expedition zu richte«. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^ 5A. Tonnabend dm 2. November 1895. 8S. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Verlegung -es Postamts 4 in Leipzig. Zum 4. November wird das Postamt 4 auS dem Hause M gaffe Nr. 1« nach dem Hause Harkortstratze Nr. 3 verlegt. Leipzig, den 31. October 1895. Der Kaiserliche Ober-Post-irector, Geheime Ober-Postrath. «hl- iaIter. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Ktrchenvorftandswahl in der Andreas gemeinde betreffend. I» Gemäßheit des tz. 17 der Kirchenvorstandsordnung vom 80. März 1868 scheiden mit Ende dieses Jahres die Herren: Maschinensadrikant Kikentscher, Kaufmann Kittel» Bankdirector Sauer, Modelleur uud Ciseleur Scheele, Schuldirector Schmidt au» dem AndreaSkirchenvorstande aus. Infolge dessen hat demnächst durch die Kirchengeiiieinde eine Ergänzungswahl stattzufinden, bei welcher jedoch die ausscheidenden Mitglieder sofort wieder wählbar sind. Stimmberechtigt sind alle selbstständigen, in der AndreaZgeineinde wohnhaften Hausväter (HauShaltungsvorstände) evangelisch-lntherischen Bekenntnisses, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergeruiß gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschloffen sind, sowie derer, welchen durch Beschluß der Kirchen» inspecliou die kirchlichen Ehrenrechte entzogen worden sind. Alle, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben sich entweder mündlich oder schriftlich anzumelden. Mündliche und schriftliche Anmeldungen mit genauer Angabe: 1) des Vor- und Zunamens, 2) des Standes oder Gewerbes. 3) des Geburtstages und JahreS, 4) der Wohnung werden vom 2. November bis zum 8. November d. I. von vorm. 8 bis Nachm. 4 Uhr in der Kirchenexpcdition im Psarr- Hause (Scharnhorstsrraße lOO) entgegen genonimen. Zu der Andreasgemrinde gehören nachstehende Straßen bez. Straßentheile und Plätze: Altenburger Straße, Arndtstraße, Bayerische Straße Nr. 57 biS 99 und 54—76, Brandvorwerkstratze, Elisenstraße 69-77 uud 54—88, Fichiestraße, Hardenbergstrahe, Kaiser-Mlhelm- straße, Kaiserin-Augustastraße, Kantstraße, Kochstraße, Körner straße 2—(die rechte Seile), Kronprinzstraße, Lößniger Straße (von der Körnerstraße bis zur Kaiserin-Augustastraße), Mahl- mannstraße 2—16, Moltkestraße, Scharnhorststraße, Schenken, dorsstraße, Schleußiger Weg (von der Mahlmannstraße in südlicher Richtung), Steinstraße. Südplatz und Südstraße. Bei der Wichtigkeit und Bedeutung der bevorstehenden Wahl für das kirchliche Leben in unserer Gemeinde fordern wir alle stimm berechtigten Glieder der Andreasgemeinde dringend auf, sich recht zahlreich an der Wahl zu betheiligen und die Anmeldung zu derselben rechtzeitig zu bewirken. Leipzig, den 31. October 1895. Der Wahlausschuß für de» Kirchenvorstand der AndreaSgemetnde. Dr. pbil. Schumann. Pfarrer. Bekanntmachung. Das 37. Stück des diesjährigen Reichsgesctzblattes ist bei uns eitigegange« und wird bis znm 35. November dS. IS. auf dem Rarhhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 2268. Bekanntmachung, betreffend Aenderung des 8. 53 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 18. October 1895. Nr. 2269. Bekanntmachung, betreffend di« Anzeigepflicht für die Schweinejruche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 23. October )895. Nr. 2270. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekannt machung vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. Vom 25. October 1895. Leipzig, den 29. October 1895. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Krumbiegel. Ausschreibung. Die Erd- und Maurerarbeiten, sowie die Steinmetzarbeiten zum Neubau einer Cavallerie-Easrrne in Möckern sollen in 6 Loosen in Accord verdungen werden. KostenanschlagSformulare, Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in den Geschäftszimmern der Bauverwaltung, Möckern, Landsberger Chaussee, ans und können daselbst ringeschen, beziehent lich die KostenanschlagSformulare und Bedingungen gegen Ent- richtung der Gebühren von 3,00 X für Erd- und Maurerarbeiten uud IchO - - Steinmetzarbeitrn für jedes einzelne LooS entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Erd- und Maurerarbeiten bez. Tteinmetzarbeiten Eavallerte-Easerne Loos 1 be». 3, 3 pp. versehen bis 9. November dss. AhS. vormittags 19 Uhr bei der Nuntiatur, Rathhaus, Leipzig, 1. Obergeschoß, einzureichen. Jede Entschließungüber die eingehenden Offerten wird Vorbehalten. Leipzig, den 28. October 1895. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Linvner. Bekanntmachung. Der Verkauf der aus dem Grundstücke Torganer Straffe Nr. 39 in Leipzig-VoltmarSdorf anstehenden Baulichkeiten zum Ahhruche soll im Wege des schriftlichen Angebots erfolgen. Die Verkaufs- und Abbruchsbrdiagungen können in der Geschäfts stelle de- 3. Bezirks unserer Hochbau-Berwaltung, Kupsergäßchen 1, 1 Treppe (Kramerhaus) eingesehrn werben. Die zum Abbruch bestimmten Baulichkeiten werdrn am 4. und 5. November d. 2- Vormittag« von 10—12 Uhr zur Besichtigung geöffnet sein. Angebote sind in verschlossenem Umschläge und mit der Aufschrift „Abbruch Torganer Straffe 39 t« Leipzig-Voltmarshorf" versehen di« zum 8. November d. I. Nachmittag» 5 Uhr an die oben bezeichnet« Geschäftsstelle zu befördern. Jeder Bieter bleibt bis zu der durch öffentliche Bekanntmachung im Leipziger Tageblatt« erfolgenden Entlassung an sein Gebot gebunden. Die Auswahl unter den Bietern, sowie die Ablehnung aller An- gebot« wird Vorbehalten. Leipzig, am 30. October 1895. Id. 5S08 Der «ath der Stabt Leipzig. vr. Georgi. Ltz Sparkasse Liebertwolkwitz. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven: 374 999 13 >4- Sparverkehr vom 1. Januar bis 31. October 1895: 109r-3 Einzahlungen im Betrage von 1512459 — /H, 6 407 Rückzahlungen - - - 858 610 - 81 - Verzinsung der Einlagen mit 3V,"/»- Expeditionszeit: Montags und Donnerstags, Vormittags von 9—l2 Uhr und Nachmittags von 2—5 Uhr. Die ZwciggeschästSstellc Stötteritz expedirt jeden Donnerstag. Nachmittags von 5—7 Uhr, die Zweiggkschästsstelle Paunsdorf Montags und Donnerstags, Nachmittags von 3 — 6 Uhr, und die ZweiggcschäftSstelle Oelzschau Montags und Donnerstags, Vormittags von 9—12 Uhr uns Nachmittags von 3—6 Uhr. S-arcassen-Vcrwaltung. . Dyck, Direktor. Zur Vertretung eines erkrankten Lehrers wird ein Candidat -er Theologie gesucht. Anmeldungen erbittet baldigst Gelenau, den 31. October 1895. Ser Schulvorstand. Das künftige bürgerliche Gesetzbuch. VH. Verträge zu Gunsten Dritter. Zahlung. Aufrechnung. Abtretung. vr. Har. W. Brandis. In der juristischen Theorie war lange Zeit die Frage sehr bestritten, ob durch einen Vertrag, den zwei Personen zu Gunsten einer abwesenden und dem Vertrage nicht beilretenden dritten Person abschließen, diese letztere selbstständige Rechte erwerben kann oder nicht. In der Praxis sehr häufige Fälle sind der LebenSversicherungS-Vertrag zwischen einer Versiche rungs-Gesellschaft und einem Familienvater zu Gunsten seiner Wiltwe und Kinder, der Hofübergabe-Vertrag zwischen dem Eigenthümer und dessen Sohne unter gleichzeitiger Festsetzung von Abfindungen, welche der Sohn seinen Geschwistern zahlen soll. Da bislang reichsgesetzliche Regelung deS privaten Ver sicherungswesens nicht erfolgt ist, so will der Entwurf vor weg den in der Praxi» bereit-, anerkannten Rechtssatz auf stellen, daß, wenn die Zahlung der Versicherungssumme erst nach dem Tode deS Versicherten erfolgen soll, der Dritte das Recht auf die Versicherungssumme im Zweifel auch erst mit dem Tode des Versicherten erwirbt. In allen anderen Fallen der Lebensversicherung, z. B. einer Aussteuer- oder einer Leibrenten-Bersicherung, die zu Gunsten eines Dritten erfolgt, soll hingegen ebenso wie bei der Uebernabme von Ab findungen im Zweifel angenommen werden, daß die bedachten Dritten unmittelbar das Recht erwerben, die Leistung zu fordern. Wer eine Schuld bezahlt, kann nach heutigem Recht eine Quittung vom Gläubiger fordern. Es ist nach dem Vor gänge deS sächsischen bürgerlichen Gesetzbuches der Wunsch ge äußert worden, die gesetzliche Quittungspflicht bei Baarzahlungen im Kleinverkehr aufzuhebeu oder doch dem Gläubiger zu gestatten, statt einer unterschriebenen Quittung eine lediglich mit seinem Stempel versehene zu geben. Im Geschäftsverkehr ist e» heutzutage durchaus nicht üblich, bei Baarkäufen sich eine Quittung ertheilen zu lassen, und mit dem sogenannten Quittungsstempel, welcher unter den Worten Betrag em pfangen, die Firma und vielleicht auch daS Dalum enthält, begnügt sich wohl Jedermann. Die Commission hat den Antrag, die Pflicht zur QuittungSertheilung aufzubeben, ab gelehnt, weil eine Belästigung des Verkehrs, wie die Thal- fachen ergeben, durch da- gesetzliche Erforberniß einer schrlft- lichen Quittung nicht stattfinbe, aber doch Fälle Vorkommen könnten, in denen der Zahlende an einer unterschriebenen Quittung ein Interesse habe. Schuldet der Zahlende dem Gläubiger mehrere Posten, vielleicht aus verschiedenen Gründen oder aus aller und neuer Zeit, und zahlt er einen Betrag, ohne anzugeben, welche Schuld er tilgen soll, so ist gegenwärtig die Lage de- Gläu biger- eine verschiedene, in den Gebieten des preußischen all gemeinen LandrecktS einerseits und deS gemeinen Rechts andererseits. In letzteren Gebieten wird zu Gunsten de- Schuldner- angenommen, daß er von seinen mehreren Schulden zunächst die ihm lästigere, zum Beispiel die höher verzinsliche, tilgen wollte. Nach preußischem Recht soll hin gegen in erster Linie in Ermangelung einer Bestimmung deS Schuldners der Gläubiger diejenige Schuld als getilgt an- sehen dürfen, welche ihm geringere Sicherheit bietet, zum Beispiel durch Pfand nicht gedeckt ist, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere. Der Grund ist der, baß der Gläubiger uicht geneigt sein wird, dem Schuldner für die ungesicherte Forderung einen längeren Credit zu be willigen, als für die gesicherte. Der erste Entwurf deS bürgerlichen Gesepbuches schloß sich an das gemeine, der zweite Entwurf schließt sich an daS preußische Recht an. Ein Recht, zunächst die Zahlung der unsicheren Forderungen zu verlangen, ist dem Gläubiger allerdings nicht eingeräumt) will der Schuldner zunächst seine durch Pfand oder Bürgen gesicherte Schuld bezahlen und die unsicheren noch stehen lassen, so muß der Gläubiger der Bestimmung gemäß das Geld anrechnen und Quittung ertheilen. Nur in einem Falle verleiht der Entwurf dem Gläubiger daS Recht, die Bestimmung deS Schuldner- über die Anrechnung seiner Zahlung nicht gelten zu lassen, nämlich wenn der Schuldner außer einem Capital« auch noch Zinsen und Kosten zu zahlen hat. In diesem Falle wird die Zahlung zunächst aus die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt- forderung angerechnrt. Nicht selten wird an Stelle de« geschuldeten Gegenstandes oder Capital« etwas Anderes an ZahlungSstatt gegeben. ES hängt natürlich vom Willen de» Gläubiger» ab, ob er dasselbe annehmen will. Hat brr Schuldner statt der Zahlung z. B. einen Wechsel gegeben, so bestimmt der Entwurf, in Ueber- einstiminung mit der Anschauung VeS Verkehrs, daß anzu nehmen se,, der Gläubiger habe durch Annahme de« Wechsels u. s. w. nickt als befriedigt gelten wollen, sondern erst durch die demnächstige Zahlung, «ine in gewisser Be ziehung begünstigte Art der Schuldentilgung ist di« Aufrechnunz mittels einer Gegenforderung. Da« ist nämlich insofern be günstigt, als der Schuldner auch mit seiner kleinen Forderung gegen eine größere ausrechnen kann, die ganze Summe also nicht mehr zu verzinsen braucht, folglich den Gläubiger indirekt nöthigt, eine Teilzahlung anzunebmen, wozu derselbe sonst nicht verpflichtet ist. Die Befriedigung mittels Auf rechnung ist ferner begünstigt, indem ich auch mit meiner verjährten Forderung noch aufrechnen kann, wenn dieselbe nur einige Zeit, bevor sie verjährt ist, der Forderung meines Gläubigers gegenüber stand. Gegenüber mehrfachen Wünschen, in beiden Beziehungen eine Aenderung eintreten zu lassen, bat die Commission sich für Beibehaltung deS bisherigen RecbtSzustandes erklärt, da derselbe folgerichtig ist. 2m kauf männischen Contocurreowerkehr ist die Geschäftspraris eine andere. Eine Beeinflussung der Berechnung de- ConlocurrentS würde durch den Entwurf nicht erfolgen, da die genannte Berechnung auf Uebereinkommen beruht, daS neben dem Gesetze zulässig bleibt. Die Abtretung einer Forderung geschieht nach dem Entwürfe einfach durch Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger. Einer Benachrichtigung deS Schuldners bedarf eS nicht. Der Schuldner braucht dem neuen Gläubiger aber erst zu zahlen, nachdem dieser ihm eine von dem bis herigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellte Urkunde übergeben bat. Der Verlragsfreibeit wird die Coucession gemacht, daß daö Recht der Abtretung einer Forderung durch Vereinbarung von vornherein ausgeschlossen werden kann, z. B. auf verlangen de- Schuldner-, der nicht eine wild fremde Person zum Gläubiger haben will. Deutsches Reich. * Leipzig» 1. November. Die in dem MajestätS- beleidigungs-Proceß Dierl und Genossen von dem Oberbofmeister der Kaiserin, Freiherrn v. Mirbach, gemachte Mittheilung, daß er als Vorstandsmitglied deS Kirchenbau- Vereins im Interesse der Herbeischaffuna weiterer Mittel rum Bau der Kaiser-Wiihelm-Gedächtnißkirche vertrauliche Besprechungen mit den Führern der verschiedenen Fraclionen der Stadtverordnetenversammlung gepflogen uud eS für seine Pflicht gehalten Hab«, auch bei Herrn Singer vorzusprechen und ihn zu bitten, bei einer Verhandlung der Angelegenheit in der Stadtverordnetenversammlung dahin zu wirken, baß möglichst sachlich verhandelt und da- Andenken Kaiser Wil helms geschont werbe, — diese Mittheilung hat mit Recht in einem namhaften Theile der Presse peinliches Befremden, ja Entrüstung hervorgerufen. Wir glauben der „Nat.-Lib. Corr. für Thüringen u. Kurhessen" beistimmen zu müssen, welche schreibt: „Wir müssen offen bekennen, daß unS die Worte fehlen, diesen ebenso beklagenSwerthen wie bedenklichen Vorgang entsprechend zu kennzeichnen. Hätte irgend ein anderes Mitgliev deS Kirchenbau-Vereins diesen Schritt gethan, so möchte es noch hingehen; daS Taktgefühl empfindet verschieden. Daß aber ein in besonderer Ver trauensstellung in der Sphäre de- kaiserlichen HauseS befind licher Beamter eS mit den Traditionen deS kaiserlichen Deutschlands und den eigenen Empfindungen als Deutscher und Edelmann in Einklang zu bringen vermochte, bei einem — Singer um Schonung deS Andenkens Kaiser Wilhelm'- I. zu bitten, enthüllt uns eine Schwäche der Gesinnung und des nationalen Empfindens, die hoffentlich nur auf die Person de- Herrn ObrrhosmeisterS v. Mirbach beschränkt ist. Es widerstrebt unS, den verstorbenen Kaiser in einem Alhemzuae mit dem Führer der inter nationalen revolulionairen Svcialvemokratie zu neunen. Der gottbegnadete Monarch, den unS ein gütige- Geschick zur rechten Zeit und zur rechten Stunde bescheerle, der daS lange verloren gegangene Kleinod der deutschen Kaiserkrone sich unter dem Jubel eine» geeinten starken Volkes auf da- silberweiße Haupt setzte und Deutschland eine Machtsülle und Herrlichkeit verlieh, wie kaum jemals zuvor, steht zu hoch im Ansehen und Andenken deS deutschen Volkes und — wir sagen es mit Stolz — aller Nationen, als daß er zu irgend einer Zeit und bei irgend einer Gelegenheit der Schonung ge sinnungsloser Socialvemokratea bedürfte. Nur eine völlige Verkennung der rhalsächiichen Verhältnisse kann unseres Er achtens den Freiherrn von Mirbach zu einem Schritte veranlaßt haben, der einer beispiellosen Capitulation vor der Socialdemokratie gleichen würbe, wenn er sich, wie gesagt, nicht ausschließlich und allein auf die Person deS Freiherrn beschränkte. Im deutschen Volke wenigstens, soweit e« treu und monarchisch gesonnen ist, wird man Berständoiß für die leicht herzige Preisgabe deS Andenkens unseres alten Kaiser- Wil helm zum Zwecke finanzieller TranSactioneu nickt haben und einen Vorgang bedauern, der die Socialdemokratie zu Aus schreitungen und Beschimpfungen geradezu herauSfordern muß und wohl auch herausgefordert hat. DaS Bild deS den Oberhofmeister der Kaiserin freundlich empfangenden „Ge nossen" Singer hat zur Cbarakteristik unserer heutigen zer fahrenen Verhältnisse nur noch gefehlt." — Dieser Auslassung sei hinzugesügt, daß der „Vorwärts" Herrn v. Mirbach den Vorwurf macht, er habe fälschlich in seiner beschworenen Aus sage jene Unterredung in die Zeit zwischen Ende 1892 und Anfang 1893 gesetzt, während sie tbatsächiick im Monat Januar 1894 stattgefunden habe, sofort im „Vorwärts" mit- getheilt worden sei und etwas ander- verlaufen sei, als Herr v. Mirbach sich entsinne. Q Berlin, 1. November. Die CentrumSpreffe hält an der falschen Wiedergabe deS Inhalt- de» Iesuiten- gesetzeS mit einer Hartnäckigkeit fest, die al» Beweis dafür angesehen werden darf, daß «hr das Gesetz, wie e- wirklich ist, nicht geeignet erscheint, die gewünschte Stimmung in der katholischen Bevölkerung zu erzeugen. Diese Unermüdlich keit in der Entstellung der Wahrbeit macht die gleiche Aus dauer bei deren Wiederherstellung zur nicht angenehmen, aber dringlichen Pflicht. Es muß deshalb der „Germania" bemerkt werden, daß sie durch falsche Angaben bei ihren Lesern eine Gemüthsbewcgulig hervorzubringen sucht, wenn sie am Tage vonLeBourgel von dem IesuitenpaterAschenbrenner.der sich in diesem blutigen Kampfe da- Eiserne Kreuz erworben bat, sagt: „Den JubiläumStag muß nun Pater Aschrnbrenner ebenso wie dir anderen IesuitenpatreS, welche in dem Kriege von >870/71 freiwillig dem Baterlante ihren aufopferungsvollen Dienst widmeten und in demselben sich auSzeichneten, in der Verbannung erleben, in welcher er seit langer Zeit weilt. So lohnt daS Vaterland treu geleistete Dienste." Die Wahr heit ist bekanntlich, daß kein deutsche« Mitglied der Gesellschaft Jesu verbannt ist oder auf Grund des IesuitengesetzeS verbannt werden kann. Ausländische Jesuiten, also solche, deren Vater land Deutschland nickt ist, können auSgewiesen werden, ein Recht, das jedem Ausländer gegenüber besteht und nicht selten gehandhabt wird. Wenn Herr Pater Aschenbrenner Werth aus den Aufenthalt in seinem Vaterlaude legt, so kaun er ihn jeden Augenblick daselbst nehmen, und zwar nach freiem Belieben in jeder Hinsicht. Denn die Bestimmung des IesuitengesetzeS, wonach Jesuiten, die Inländer sind, in be stimmten Bezirken oder Orten der Aufenthalt versagt oder angewiesen werden kann, ist niemals in Anwendung ge kommen. Sie hängt zusammen mit dem eigentlichen und einzigen Zweck des Gesetzes, die Thätigkeit des Jesuiten ordens als solchen auf deutschem Gebiete zu versagen. Daß da- Reichsgesetz von 1872 damit uicht- verbietet, waS nicht schon vorher in den meisten Bundesstaaten und insbesondere auch in dem überwiegend katholischen Bayern unstatthaft ge wesen war, ist bekannt. Der einzelne Jesuit deutscher Reichs angehörigkeit bat für seine volle Bewegungsfreiheit die Aus Hebung des Reichsjesuitengesetzcs nicht nölhig und dem Jesuiten orden würde sie nicht» nützen. Q Berlin, 1. November. Die „Genossen" de» dritten Wahlkreises übten vorgestern wiederum an ihren Parkeiobrren und deren Verhalten auf dem Breslauer Parteitage Kritik, da sie in ibrer vorigen Versammlung damit nicht zu Ende gekommen waren. Der Geldgießer Kräcker, ein Neffe des verstorbenen Abgeordneten Kräcker, der sich al« „Proletarier mit der schwieligen Faust" bezeichnet«, griff den Partei- beamten Abgeordneten Fischer auf das Heftigste an. ES sei unerhört und zeuge von großer Frechheit, daß Fischer auf dem Parteitage erklärt habe, Geld sei genug da und das müsse doch verbraucht werden. In ähnlichem Sinne äußerten sich sämmtliche Redner, bis auf einen, den Handlungsgehilfen Borchardt, dem deshalb Speichelleckerei, „Kriechen nach oben" und Stellenjägerei vorgeworfen wurde. An Vr. Schön laut, der die Berliner nicht nur auf dem Breslauer, sondern schon auf dem Frankfurter Parteitage sehr verletzend bebandelt hatte, vollzog der langjährige Vertrauens mann de» Wahlkreises, Tischler Fritz, eine gründliche Wasche. Schönlank, so meinte der Redner, sei ein aufgeblasener Herr, der sich durch sei» plumpes und anmaßendes Wesen zur Schande der Partei schon sehr oft im Reichstage blamirt habe. Wäre eS ibm s. Z. gelungen, Chefredacteur des „Vorwärts" zu werben, dann würde er über die Berliner Genossen uicht in solchem Toue sprechen. Ein dann gestellter Antrag, dem Agrarprograinm zuzustimmen, ward ohne De batte abgelehnt, dagegen mit schwacher Majorität eine Reso lution angenommen, in der sich die Versammlung mit den Beschlüssen deS Parteitages im Allgemeinen einverstanden erklärt, dock gegen die „spießbürgerliche" Behandlung der Berliner Genossen Verwahrung einlegt. Auch der „Vor wärts" wurde wegen seiner tendenziösen Berichterstattung ge brandmarkt. ^ Berlin, 1. November. (Telegramm.) Der „Reicks anzeiger" veröffentlicht eine Allerhöchste Verordnung, der zufolge der Reichstag auf den 3. December einbe rufen wird. Berlin, 1. November. (Telegramm.) Bei den Br rathungen der am 4. d. M. zusammentretenden Sachver ständigen auf dem Gebiete der Arbeiterversicherungs Gesetzgebung handelt es sich, wie verlautet, um den Gesetz entwurf, betr. die Revision »er Invalidität-- und Alter-ver ficherung, die, unter Mitwirkung de- ReichsversicherungSamtes auSgeardeitet, bisher die Allerhöchste Genehmigung noch nickt erhalten hat. Daneben wird sich die Commission auch mit der Frage der Zusammensetzung der drei Arten der Arbeiterversicherung befassen. --- Berlin, l.November. (Telegramm.) Da-„Colonial blatt" veröffentlicht eine Verordnung des kaiserlichen Gouverneurs vou Teutsch-Ostafrika, betr. daS Schürfen. ö. Berlin, 1. November. (Privattelegramm.) In Gegenwart deS Kaiserpaares wurde heute Vormittag in der Capelle der russischen Botschaft auS Anlaß de- Todestages Kaiser Alerander's in. eine Seelenmesse abgebalten. Der Feier wohnten Prinz Friedrich Leopold, der Erbprinz von Sachsen-Weimar, der Erbprinz von Sachsen-Coburg Gotha, der Erbprinz von Hohenzollern, der Reichskanzler, die Herren deS Auswärtigen Amtes, Generaloberst von Lok u. A. bei. Da» OfficiercorpS beS Alexander-Regiments erschien vollzählig. Ungemein zahlreich vertreten war das diplomatische CorpS. L. Berlin, 1. November. (Privattelegramm.) Ter Minister für Landwirthschaft Frhr. d. Hammerstetn wird sich am Montag nach der Provinz Hannover begeben und einige Tage daselbst verbleiben. ö. Berlin, 1. November. ^Privattelegramm.) Deni Vortragenden Ratbr im Ministerium für Landwirthschaft Landforstmeister Aanisch ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste unter Verleihung de» StrrnS zuni Notken Adlerorden zweiter Claffe mit Eichenlaub ertheilt worden. L. Berlin, 1. November. (Privattelegramm.) Die amtlichen Mittheilungen auS den Jahresberichten der Gewerbe-AufstchtSbeumteu für 1894 sind, wie e« alljährlick geschieht, behufs Vorlage an den BundeSrath nnd den Reichstag im ReichSamt de» Innern zusammengestellt worden. — Wie in militairischen Kreisen verlautet, wird der Kaiser voraussichtlich auch in diesem Jahre einen Vortrag in der Militairischen Gesellschaft halten, wo er im ver gangenen Winter den Marinevortrag unter Berücksichtigung be« japanisch-chinesischen Kriege- hielt. — Im Reichsjustizamt haben sich die gesetzgebrrisckrn Arbeiten derartig gehäuft, daß im nächsten Etat, wie die „Post" hört, eine Forderung für die Schaffung der Stelle eine« weiteren Vortragenden Rath» erscheinen wird. Zur Zeit beträgt die Zahl der Vortragenden Räthe der ReichS- justizverwaltung sechs. — Zu den Mittbeilungen, die Recht-anwalt Feige in BreSlau über die Tbätizkeit de» Frbrn. v. Hammrrftein al« Mitglied« de» AufsichtSrath- der HagrlversichertmgS'Gesell-
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