Volltext Seite (XML)
>. i».: Urschet»! läßlich früh 6'/, Uhr. NeWlNe» »»d Eipettlt», Johallmsgasir L3. »»uq4»»4t, »« Urwttt»»: Vormittag- iO—ir Ubr. Rawmittag« 4—« Uhr. ratr brr für die nächst- Nmnmer destimmicn an «ochnttageu dt» cachmtttaos, a« Sonn- t«-e« frühdtsUhr. Dr Xmuchme: Me»«. UninersltütSstr. 22. ötfche.Katharinellstr. 18,p> ^oo n Kipügtr.TagMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Sonntag den 28. April 1878. LL.L04. »uflKge Td»»««e»t»Prri» viertelt. 4*,/. E. nrcl. Brmgerlodn 5 E. durch di« Post bezogen 6 Mt. Jede nnzeln« Nummer 2b Pf. Belegexemplar 10 Vs. «editürnr für Extrabeilagen ohne Postdefvrdermrg 3« Ml. mit Postdesbrderuog 4L Mt. Inserate Saesp PetitzeUe 2» Pf «rdhere Schrift«» laut unsr em prriSverzeichmß. — Tabellarischer Satz nach HSHerrm Tarif, »rrtame« »ater de« Rrb«tt«»»<lr1ch die Spaltzeil« 40 Pf. Anserat« find stet- a« d. lepevlttl» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung prnaonmarnnä« oder durch Postvorschuß. 72. Jahrgang i U.1l>4^ ü. r. 50 0. 50 k 52 L Bekanntmachung. Nuter Hinweis auf die Vorschriften des NeichS-Impfgrfctzes vom 8. April 1874 und nach Maßgabe hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 20. März 1875 machen wir yier- rch Folgende- bekannt: 1) Di« Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Impfbeztrf, für welchen vorläufig Herr Medi- cinalrath Professor 1>r. Sonnenkalb als Jmpfarzt, sowie der Herr Wundarzt Marx a>s Assistent verpflichtet worden ist. 2) Da- Jmpflocal befindet sich in de« alten Nicolai-Schulgebäude am Nieolatkirchhofe. 3) Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern jeden Mittwoch »an TS Udr Nachmittags vom 1. Mat ad bis Ende September 1878 unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge je an darauffolgender Mittwoch zur Nedtsiou vor- znstelleu 4) I» Lause dieses Jahres sind der Impfung zu unterziehe« . l. diejenigen Kinder ,) welche im Jahre 1877 geboren worden, d) welche in den Jahren 1874, 1875 und 187« geboren find und im Jahre 1877 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft). lt. Diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulen, ») welche im Jahre 186« geboren sind, b) welche in den Jahren 1863, 1884 oder 1865 geboren sind und im Jahre 1877 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wicdergeimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4) unter I. s und d bemerkt, impfpftich- ttgen Kinder dort unentgeltlich impfen zu lasten. Ebenso wird nudemittelteu, hier wohnhaften Personen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aber noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft sind, die »neutgeltltchc Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeboren. S) Für jedes Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Name, Geburtsjahr und Geburtstag des Kindes, sowie Namen, Stand und «vtznuug des Vaters, Pflegevaters oder Vormundes, bez der Mutter oder Pflege- mntter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im laufenden Jahre impspflichtige« Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Verwarnung vor den im 8- 14, Abs. 2, deS Jmpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionstermine behufs der Impfung und ihrer Eontrole zu erscheinen oder die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärzt liche Zeugnisse hier nachzuweisen. Die nur gedachten Zeugnisse sind in den Impfterminen aus- zuweisen. 8, Wegen der Anberaumung der Imps- und Revisionstermine zur Wiederimpfung, bez. Eontrole der oben unter 4 II. , und d gedachten impfpflicbtigen Zöglinge wird an die Schulvorftcber besondere Weisung emehen. 8) Diejenigen Eltern, Pflegeeltern undIVvrmünder aber, welche ihre im Jahre 1878 impfpflichtigen, bez. wieberimpfpsticbtigen Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigestellt ist, durch Privat ärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aufgefordert, noch im Laufe diese- Jahre- die erforderlichen Impfungen auSführen zu lasten, sowie jedenfall- längstens am TI Deeember 1878 die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß diejJinpfung, bez. Wiederimpfung erfolgt oder auS einem gesetzliche« Grunde unterblieben ist, auf dem Rath- Hauke» II. Etage, Zimmer Nr. 16, vorzulegen, widrigenfalls sie sich ohne jede wettere Anfforbernng Geldstrafe bis zu »6 Mark ober Hast bis zu drei Tagen zu gewärtigen haben würden. ynpzig. am 80. April 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Die in Nr. 84 der Leipziger Zeitung vom 8. dS. Mts. enthaltene, den Loloradokäfer betreffende Ber gung de- Königlichen Ministern deS Innern vom 27. März d. I. bestimmt unter Andern» Folgendes: 1) Mit Rücksicht darauf, daß auf die rechtzeitige Entdeckung deS JnsectS im Frühjahre hauptsäch liche- Gewicht zu legen ist, bat Jeder, welcher von dem Vorkommen des Kartoffelkäfers, seiner Eier, Larven oder Puppen in irgend einer Weise Kenntniß erlangt, hiervon sofort der Behörde Anzeige zu machen, jeder Eraenthümer, Nutznießer oder Pachter von Kartoffelfeldern aber dieselben vom Aufgehen der Kartoffelvflanzen an mit der größten Aufmerksamkeit zu beobachten, auch Absuchungen seiner Kartoffelfelder, welche die Behörde anzuordnen für nöthig finden sollte, gehörig au-zuführen und alle verdächtigen Erscheinunaen der Behörde anzuzeigen. Die von einem von dem Jnsect befallenen Grundstück abgelesenen Käfer, Eier, Larven und Puppen sind sofort an Ort und Stelle zu tödten. Die Aufbewahrung, Versendung oder sonstige Vermittelung von Käsern, Eiern, Larven und Puppen im lebenden Zustande ist verboten. 8) Die Vernachlässigung und Uebertretung der unter I gegebenen Vorschriften, sowie der sonst aetrvffenen pouzeilichen Anordnungen ist mit Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechende Haststrafe zu belegen. Diese Strafen treffen auch Denjenigen, welcher es unterläßt, Kinder oder andere Personen, welche seiner Gewalt und Aufsicht untergeben sind und zu seiner Haitsgenosienschaft gehören, von den mit Strafe bedrohten Ucbertretungen abzuhalten. Indem wir auf diese Bestimmungen verweisen, verfugen wir zu deren Ausführung hierdurch, wie folgt: Jeder Aeldbesttzer oder Feldpächter, welcher Land zum Kartoffelbau in kleinen Abtbei- lunaon an Andere überläßt, hat in Bezug auf diese Abtheilungen unter eigener Verantwort lichkeit für Befolgung der vorgedachten Miniflerial - Verordnung Sorge zu tragen, wenn er nicht i» Stand« ist, die Pächter beziehentlich Unterpäcbter auf Erfordern so genau zu bezeichnen, dich dies« eintretenden Fall- zur Verantwortung gezogen und ihnen Lernst behändiat Verden können. Nichtbeachtung dieser Vorschrift zieht die oben unter 2 gedachte Strafe nach sich. lPir machen noch darauf aufmerksam, daß die der letzten Brut de- Vorjahre- entstammenden Käser i Vinter in der Erde zubringen und daran- Anfangs Mat Hervorkommen, daher bereit- von da an die he Lustnerksamkeit erforderlich ist. Leipzig, den l«. Apnl 1878. Der »ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. «ü Bekanntmachung. 8t.7^0K.S.i s 6. 1.75 L >1§6 L « S. V r x> r. 18.75 L 12 L 4.50 k w§o a. Die Fvi-mulare l. ll, M, IV. V, deren allein sich diejenigen Herren Aerzte. welche Impfungen vor nehmen, ,e nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, liegen auf dem Rathbause 2. Etage, Zimmer Nr. l« zum Abholen bereit. Ueber die ausgesührten Impfungen haben die Herren Merzte für jeden vrt, in welchem sie lvlche Impfungen vornehmen, «ine besondere Liste nach dem Formulare V und zwar vollständig aufzustellen, lowie bis zum Schluffe deS Kalenderjahres ohne jede weitere Aufforderung an die zuständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher (RathhauS, 2. Et., Zimmer Nr. 1«) einzureicben, widrigen falls sie nach 8. 15 des ReichS-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 166 Mark bestraft werden würden. Auch weisen wir diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder und Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lassen, darauf hin, daß eS ebenso in ihrem eigenen Interesse liegt, darauf zu achten, daß die ärztliche» Zrngntffe und Impfscheine nach den »bdezeichneten Formularen ausgestellt werden, da von ihnen der erforderliche Nachweis bei Vermeidung der gesetzliche., Strafe lediglich mittelst der vor- geschrtehenen Bescheinigungen zu erbringen, eine andere Form des Nachweises aber als genügend nicht zu erachten ist. Leipzig, am 20. April 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten stellen wir einen Bauplatz von ca. 403 lD Meter an der kleinen Burggaffe, einen dergl. von ca. «25 HH Meter an der Ecke der Letzteren und der Harkortstraße und einen dergl. von ca. 475 m Meter an der Harkortstraße (Nr. 1, 2 und 5 des betreffenden ParcellirungsplanS) zum Verkauf. Plan, Verkaufsbedingungen und Bauvorschriften lind auf unserem Bauamt einzuschen : Offerten bitten wir an unsere Finanzdeputation zu richten. Leipzig, den 2«. April 1878. Der Nath der Stad» Leipzig. De. Georgi. Messerschmidt. Bekanntmachung. Die Arbeiten bei Einführung von Beischleußen au- Privatgrundstücken und von Fallrohrablettungen in die Straßcnbauptschleußen sollen auf die Zeit vom 1. Juli d. I. bis mit 30. Jum 1878 einschließlich der Materiallieferung an einen oder mehrere Unternehmer in Accord vergeben werden. Die betreffenden Accordbedingungen und Anschlagsformulare können auf unserem Bau-Amt, Rathhaus 2. Etage, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift bis zum lO. Mai d. Leipzig, den 25 „Privatbetschleuken betreffend" I., Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. . April 1878. Der Nath der Stadt Leipzig vr. Georgi. ÄZangemann. Bekanntmachung. Aus dem zwischen Königs- und Ho»pitalstraße gelegenen Tratte der Stephanftraße sollen Graniffchwellen gelegt und die hierzu erforderlichen Arbeiten einschließlich der Schwellenlieferung an einen Unternehmer verj geben werden. Die betreffenden Bedingungen und Nnschlagsforniulare können auf unserem vauamte, Rathhau-, 2. Etage, eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Schrvtllenlegung in der Ttephanftratzc" bis zum 1. Mat d. I. Nachmittag- 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 17. April 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Dangemann. Bekanntmachung. Auf dem zwischen der KönrgS- und Hospitalstraße gelegenen Tracte der Stephanstraße sollen die Fc.I,»'- straße mit bosstrten Steinen gepflastert, d«e Fußweganpflasterung von Mosaikpflaster hergestellt und die hierzu erforderlichen Arbeiten an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die betreffenden Bedingunoen und Anschlagsformulare können auf unserem Bauamte, RathhauS, 2. Etage eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Pftaficrnngen in der Stephanstrajze" bis zum 1. Mat d. I. Nachmittag- 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 17. April 1878. Der Nath der Stadt Leipzig. De. Tröndlin. Wangemann. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit den zwischen der Hiller- und Marschnerstraße gelegenen Tract der Plagwitzer Straße pflastern zu lassen und ergebt deshalb an die Besitzer der angreruenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, die bezeichnet«» Straßentracte berührende Arbeiten an den Privat-Gas- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und ledenfallS vor der Neupflasterung anSzuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten SlraßenpflasterS dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr zugelaffen werden. Leipzig, am 18. April 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Wangemann. IgUNgk'I st Rücksicht auf die Heranziehung der sogenannten slottirenden Bevölkenmg zu den Eommunalanlagen die hiesigen Principal«, Meister und sonstigen Arbeitgeber ersucht, die ihnen zugehenden Stener- l ihrer Gehülfe« safvrt an Letztere abzugeste« und dieselben zur Berichtigung der städtischen An- , > binnen 14 Tagen anhalten zu wollen. Gleichzeitig haben die Principale und Arbeitgeber bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 ./t bis 1 die fett Ende vorigen Jahre- vorgegangenen PerfonalvcrSuderuugen von allen mit winde- ^ tz »alle« Mark und darüber detgezogenen Gchülscn hinnen ft Tagen bei der Stadt-Steuer Lin- allhier — Ritterftraße 15, Georgenhalle 1 Tr., woselbst auch Formulare dieser Veränderungsanzeigen werden, schriftlich an,ureigen. de« wird jeder «etverhe. und Persoualftenerpffichtige, welcher fett der Anfang «vvewder erfolgten Kataster Aufstellung die «vhnung gewechselt hat und dessen Steuerzettel in > der Kenntniß der jetzigen Wohnung nicht zur Aushändigung gelangen kann, ingleichen jeder tchttge, welcher im Laufe des neuen KatafterjahreS «ach hier gezogen ist, zur »enntnttz- feine« Etenerfatzes sowie zur Empfangnahme des betreffenden Strneran-weifes an »or- Stadt-Eteuer-Etuuahme verwiesen. den 10. April 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. l»r. Georgi. Taube. Bekanntmachung. Ast Zustnnmung der Herren Stadtverordneten stellen wir eine größere Anzahl von Bauplätzen an der und Moltkestraße östlich der Südstraßc zum Verkauf. Ln Eintheilung der Parzellen, di« Boifchriften für deren Bebauung, sowie die an letztere geknüpften - Bedingungen sind aus unserem Bauamt einzusehen, Gebote aus dir Plätze an unsere Frnanzdepu richten. den 87. April 1878. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Mefferschmidt. Bekanntmachung. Auf dem zwischen der Zeitzer Straße und dem Floßplatze gelegenen Tracte der Albertstraße sollen Granit- schwellen gelegt und die hierzu erforderlichen Arbeiten einschließlich der Schwellenlieferung an einen Unter nehmer vergeben werden. Die betreffenden Bedingungen und Anschlagssormulare können auf unserem Bauamt (RathhauS, 2. Eta:e) ringesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Schwelleulegnng tn der Aldertstrahe" biS zum 7. Mat V. I. Nachmittags 5 Ubr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 18. April 1878. Der Nath der Stadt Leipzig. Or Tröndlin. Wangemann. Königlich Sächsisches Standesamt der Localitäten sind die Expeditionen deS StandeSamteS Dl Wegen Reinigung und Mittwoch den 1. Mat d. I. von Mittags 12 Uhr an geschloffen. Leipzig, am 87. April 1878. Dienstag den S6. April Der Standesbeamte. Dir. Julius Burckhar^t. Städtische Fortbildungsschule für Mädchen. Die Ausnahme der ne» ««gemeldeten Schülerinnen findet Dienstag, den 30. April, früh 8 Uhr statt. Dieselben haben sich zu diesem Zwecke «ehst sämmtlichen Übrigen Schülerinnen im Saale der I. Bürger- schule >u tzoisanKW«. E. Netmer, Direclor. Erste Bürgerschule für Knaben. Die Aufnahme der für die ftte und 7te Elaffe anaemeldeten Schüler findet Montag, den 2«. April, vormittag 16 Uhr im Saale der l. Bürgerschule statt. Dieienigen, welche tn höhere Elasten ausgenommen worden find, haben sich an demselben Tage früh 8 Uhr gleichfalls im Schulsaale einzufinden. . C. Netmer. Direclor. Erste Bürgerschule für Mädchen. Die Ausnahme der für die 8. Elaffe angemeldeten Schülerinnen findet Montag, den 26. April. Nachmittags S Uhr im Schulsaale statt. Albert Ntchter. Dritte Bürgerschule ftir Mädchen. Tre Ausnahme aller angemeldeten Schülerinnen findet Montag, den 26 April. Nachmittag- 8 Uhr statt. Dir. k. ftcdaoläor.