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7, ^.loo^Ok Orschetut tagüch früh 6'/. Uhr. Ltdatti»« aa» Jodaamogaff« LS. »»«tLllaadc, »er Redatti»,: HanmttagS 1(1—12 Uhr. pkcknmttag« 4—« Uhr. e der für die nächst. Nummer bestimmten ^rratr »u Wochentagen bis khr «achmtttaas, au Soun- ü Festtagen früh bis '/,V Uhr. WGFiUate, stk Zaf.T»»»h«tt: «« Kiew«. UuwersttätSstr. 22. Lösche. Katbarineustr. 18, p. mrr bis ^3 Uhr. l. » t. ?. L r. ?. L L S. » L k » L 6. Zeder ««kämmende Fremde. welcher hier übernachtet, ist am Tage seiner «nknnst und, wen» mse erst in de« Abendstunden erfolgt, am anderen Tage vormittags van feine« Wtrthe bei «strem Frembenbureau anzumelben. Fremde aber, welche länger als drei Tage hier stch auf- «Ne«, haben Anmeldeschein ru löten. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer stidbuste von 1» Mark »der »erhältuitzmahiger Haftstrase geahndet. Leipzig, am 27. April 1878. Las Polizei««» der Stabt Keipzig. vr. «üder. Daeguer, Leer. tt. 6. 6. 6. t» k k» U 6. w.c.p,/- r u 0 i k. ! ^ > 6. > 6. i k. r <1 r?. ) r- ?. »» ?. 5 k. ?. 5 p 0 x V TL ui x A da a. L str k. iO 6. l S. > k > k. > de ^ ? WpMtr.TagMatt Anzeiger. OrM für Politik, Locrlgcschichtc, Handels- «d Geschäftsverkehr. NS. Montag den 29. April 1878. 1L.S0O. «AflAgr Ad»»«»eM,0«i, viertelt- «'/.ML. incl. Ormarrtobn 8 AlL, durch die Poß bezogen 6 ML Jede einzelne Nmnmer 28 Pf. Belegexemplar 1» Pf «ebüdrcn sür rxN.beLgni »hur Pastbeftrderuug »6 ML «st Postbefvrderung «5 ML Ziistritt bgesp Petitzeile 2V Pf frühere Schnsteo laut unserem PreiSverzeichmß. —Ladellorrlchci Latz «ach höherem Daris. Uttlamk, ualer dem Rebattt«»o>kich die Spaltzrile 4» Pf. Inserate sind stets a» d. tepedtti», zu senden. — AabaN wird mcht gegeben Zahlung praanmnerancla oder durch Postvorschuß 72. Zahrgang Bekanntmachung. Bekanntmachung. ) k ».«io?. > L r «. » r. » «. »v Unter Hinweis aus die Vorschriften deS Reichs-Impfgesetzes vom 8. April 1874 und nach Maßgabe kr hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 80. März 1875 machen wir hier' mrch Folgendes bekannt: 1) Tie Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Jmpfbezirk, für welchen vorläufig Herr Medi- ciualrath Professor vr. Sonnenkalb als Impfarzt, sowie< der Herr Wundarzt Marx als Assistent verpflichtet worden ist. 2) Das Jmpflocal befindet sich in dem alten Nicolai-Lchulgedäube am Nicolaikirchhofe. 3) Dasetost finden die öffentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern jeden Mittwoch non S—5 Uhr Nachmittags vom 1. Mai ab bis Cnbe September 1878 »nentgeltlich statt. Daselbst find auch die Impflinge je an darauffolgender Mittwoch zur Nebtfiou »or- »usteilen. 4) I« Lause dieses Jahres sind der Impfung zu unterziehe«: l. diejenigen Kinder »> welche im Jahre 1877 geboren worden, d) welche in den Jahren 1874, 1875 und 1876 geboren find und im Jahre 1877 der Impspfllcht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nickt geimpft). >. Diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und PrivLtsckulen, s) welche im Jahre 1866 geboren sind, b) welche in den Jahren 1863, 1864 oder 1866 geboren sind und im Jahre 1877 der Impfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft). 5) Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4) unter l. , und b bemerkt, impfpstich- tige« Kinder dort «nentgeltlich impfen zu lasten. Ebenso wird unbemittelten, hier wohnhaften Personen, deren Kinder »or dem Jahre 1874 geboren, aber noch nickt oder nickt mit Erfolg geimpft sind, die nuentgelttiche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeboren. S) Für jede- Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Name. Geburtsjahr und Geburtstag de« »indes, sowie Namen, Stand nnb «ohunng des Vaters, Pflegevaters »der Vormundes, be^ der Mutier ober Pflege- mutter deutlich verzeichnet ist. 7) Di« Eltern der im laufenden Jahre intpspflichtige« Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Verwarnung vor den im 8. 14, Abs. L, deS JmvfaesetzeS angedrohten Strafen aufgeforbert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Remfionstermine behufs der Impfung und ihrer Lontrole zu erscheinen oder die Befreiung von der Jmpspflickt durch ärzt liche Zeugnisse hier nachzuweisen. Die nur gedachten Zeugnisse sind in den Impfterminen auf- nlweisen. 8) Wegen der Anberaumung der Impf- und Revisionstermine zur Wiederimpfung, bez. Controle der oben unter 4 ll. , und d gedachten impfpflicktigcn Zöglinge wird an die Sckulvorsteher besondere Weisung ergehen. Y) Diejenigen Eltern, Pflegeeltern undlVormünder aber, welche ihre im Jahre 1878 impfpftichligen, bez. wiederimpfpfliwtigen Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigcstellt ist, durch Privat ärzte der Jmvsung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aufgefordert, noch im Laufe dieses Jahres me erforderlichen Impfungen ausfübren zu lasten, sowie jedenfalls längstens a« 81. Deeentbtr 1878 die vorgescbriebenen Bescheinigungen darüber, daß die.Impfung, bez. Wiederimpfung erfolgt oder arrs einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, auf dem Vatb- tzanse, II. «tage, Zimmer Nr. 1«, vorzulegen, widrigenfalls sie sich ohne jede weitere Ansjorberung Geldstrafe bis zu »st Mark oder Haft brS zu drei Tagen zu gewärtigen haben würden. L«ippa, am 80. April 1878. Der «ath der Stabt Leipzig. vr. Georgi. ^ Kretschmer. Bekanntmachung. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt: 1) daß alle in Leipzig wohnhaften Knaben, welche Ostern 1877 und Ostern 1878 aus einer der hiesigen Volksschulen entlasten worden oder von einer höheren Schule abgegangen find, ohne bas 15. Lebensjahr vollendet zu haben, zu dem Besuche der Fortbildungsschule für Knaben verpflichtet und bei dem Dwector der Schule, Herrn vr. Bräutigam, an den von Letzterem öffentlich bekannt gemachten Tagen und Stunden anzumelden sind: 8) daß auch diejenigen Knaben ,n genannter Zeit aniumelden sind, welche aus irgend einem «runde von dem Besuch« der städtischen Fortbtldungssckule entbunden zu sein glauben; 3) baß hier einziehende Knaben, welche Ostern 1876. 1877 und 1878 auS einer auswärtigen Volks schule entlasten worden sind, ebenfalls zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichtet und sofort, spätestens aber binnen 3 Tagen nach dem Einzuge bei dem Direktor der Schule anzumel>en sind, 4) daß Eltern, Lebrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 die im Falle der Nichterlegung in Haft umzuwandeln ist, die schulpflichtigen Knaben zu dieser Anmeldung anzuhalten oder letztere selbst vorzunehmen haben. Leipzig, am 85. April 1878. Der «ath der Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Lehnert. Bekanntmachung. Di« Arbeiten bei Einführung von Beischleußen auS Privatgrundstückeu und von Fallrohrableitungen A di« Straßenbauptschleußen sollen auf die Zelt vom I. Juli d. I. bis mit 30. Jum 1878 einschließlich m Materiallieferung an einen oder mehrere Unternehmer in Accord vergeben werden. Die betreffenden Accordbedingungcn und Anschlagsformulare können aus unserem Bau-Amt, Itathhaus t. Stage, Zimmer Nr. 80 eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift 1.75 0. « a. 8 r. >>») ?. HFO L kt zum 10. Leipzig, „Privatbeischleusten betreffend" Mai d. I., Nachmittags 5 Uhr unterjchrieoen und versiegelt einzureichen find. den 85. April 1878. Der «ath der Stabt Leipzig, vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit de,» zwischen der Zeitzer Straße und dem Floßplatz befindlichen »allt vor der Neupflafterun« auszuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eine- guten StraßenpflafterS dergleichen Arbeite« während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht «ehr zugelaffen werden. Leipzig, am 18. April 1878. »er «ath der Stabt Leipzig. vr. Drönblin. Wangemann Bekanntmachung. Bekanntmachung. Ans de» zwischen der Hiller- und Marschnerstraße gelegenen Tratte der Plagwitzer Straße sollen die achrstraße mit oosstrten Steinen gepflastert, die Filßweganpflafterung mit Mosaikpflaster hergestellt und dir bMM erforderlichen Arbeiten an einen Unternehmer in Accord »ergeben werden. Die betreffenden Bedingunaen und Anschlagsformulare können auf unserem vauamte, RathhauS, r Etage, eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Pflasterungen in per Plagwitzer Straß, ns »um 7. Mai b. F. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt rinzureichen find. Leipzig, den 18. Aprfl 1878. Aer »ath ber Stabt Leipzig Pr TrSndlin. Wangrmann Unter Bezugnahme auf die hierunter beigedruckte Verordnung deS Königlichen Ministerium deS Innern vom 1. Decenlber 1864 f»rdern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte Jahressteuer ohne Verzug an die in der zweiten Etage des Rathhauses befindliche Hunde» steuer-Etnnahme zu zahlen. In die anqebrohte Strafe deS dreifachen Betrag- der Steuer verfallen Diejenigen, welche böS zum l. Mai d. I. nicht bie Steuer abgeführt haben. Leipzig, am 15. Mär, 1878. Der «ath ber Stadt Vetpzi«. vr. Georgi. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der Nacbtigallen betreffend, vom 1. recewber 1KK4. Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 an eine lährlicke, der Nrmenc.ff'c seines Wohnorts zufließende Abgabe von 4 Thalern und zwar in der Regel am l. Ma, jeden Jahres zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nacktigallen (Nacktschlägcr) sind jedoch dieser Abgabe nickt unterworfen. Ucber die erfolgte Abentrichtung der gedachten Jabresstener ist in den Städten eine von dem Stadtralbc ausrufertigende, auf dem Vlatten Lande eine von dem Armencasten Einnehmer des betreffenden Ortes unter Beidrückuna deS Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertl>eilcir, die in jedem Falle auf den Namen des Steuerlegers zu verlauten hat. Geht innerhalb des vom I. Mai bis zum nächsten 30. April laufenden SteucrjabreS eine auf das letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf daS bis zum nächsten 30. ?lpril noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich dem Arniencassen-Einnebmer, auf ihren Namen übertragenen Quittung über die seitens des vorigen Besitzers der Nachtigall auf das laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während des laufenden Steuer- lahreS eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehuirgen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der OrtSarmencasie zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seitens der in dieser Angelegenheit competenteu Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit es fick nickt um Eontraventionen und deren Bestrafung bandelt, allenthalben kostenfrei zu exvediren. Hiernach haben sich Alle, dte es angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträthe, sowie die Gerichtsämter und Gemeindevorstände dafür, daß den» Vorstehenden genau nacdgegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. December 1864 Ministerin« be» Innern. Frhr. v. Beuft. Lehmann. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit den zwischen der Hiller- und Marschnerstraße gelegenen Lratt der Plagwitzer Straße pflastern zu lassen und ergebt deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Austvrderung, etwa beabsichtigte, die bezeichneten Straßentratte berührende Arbeiten an den Pnvat-GaS» und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auszuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten StraßenpflafterS dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflafterung in der Regel nickt «ehr zugelaffen werden Leipzig, am 18. April 1878. Der Rath ber Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Wangemann. Bekanntmachung. Auf dem zwischen der Zeitzer Straße und dem Floßplatze gelegenen Tracte der Albertstraße sollen Gramt- schwellen gelegt und die hierzu erforderlichen Arbeiten einschließlich der Eckwellenlieferung an einen Unter nehmer vergeben werden. Die betreffenden Bedingungen und Anschlagsformulare können auf unserem Bauamt (Rathhaus, 8. Etage) eingefehen werden, woselbst auch die Offenen mit der Aufschrift: „Schwelenlegung in ber «ibertstrgtze" bis zum 7. Mai b. I. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 18. April 1878. Der «ath ber Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Wangemann. Bekanntmachung. Die Formulare I, U, III, IV V, deren allein sich diejenigen Herren Merzte, welche Impfungen vor nehmen, je nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, liegen auf dem Rathhause 8. Etage, Zimmer Nr. 16 zum Abholen bereit. Ueber die auSgeführten Jnwfungen haben die Herren «erzte für jebeu Drt, in welchem fie saiche Impfungen parnehmeu, eine desanbere Lifte nach dem Formulare V und zwar »ollftänbig aufzustcllen, sowie bis zum Schluffe des Kalenderjahres ohne jede weitere Aufforderung an die zuständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher lRathhaus, 8. Et., Zimmer Nr. 16) einzureichen, widrigen falls sie nach 8. 15 des RelchS-Impfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu lvv Mark bestraft werden würden. Auch weisen wir diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder und Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lasten, darauf bin, daß es ebenso in ihrem eigenen Interesse liegt, darauf zu achten, daß die ärztlichen Zeugniffe und Impfscheine «ach den appezeichnetrn Formularen ausgestellt werden, da von ihnen der erforderliche Nachweis bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe lelltglich mittelst der vor- gefchrietenen Bescheinigungen zu erbringen, eine andere Form deS Nachweises aber als genügend nicht zu erachten ist. Leipzig, am 20. April 1878. Der «ath ber Stabt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Die in dem RathS-Forstreviere Connewitz erstandenen Hölzer sind innerhalb 8 Tagen abzufahren, widrigenfalls nach den Liciiations-Bedingungen verfahren werden müßte Leipzig, am 80. April 1878. « Des «ath» Forst-Deputation. Königlich Sächsisches Standesamt. Wegen Reinigung der Locantäten sind die Expedittonen des Standesamtes Dienstag Pen Lv. April und Mittwoch Pen 1. Mai b. I. von Mittags 18 Uhr an geschloffen. Leipzig, am 87. April 1878. Der Sranbesbeamte. Dir. Julius Burckhardt. 8lLü11i8(;ke k'oi'tlülilunSsscllulc für Klirren. ve» vnleirnkt beginnt ,m 30. 5pril. Xeneintsetenäe 8cbn>er k,ben sieb »w 88 , 30. 5pri>, I., 8. I8s>, 10—1 tldr Vosinittz^, 4—6 vfir >i»ek«nitt«g>i, in äer III öürgerstkule, tiri»ma'»«!ber t»tein*»»ss Ao. 17/18, bei Sem onterreirlinete» vireetor ru nieläen. Leip««, »« 80. Xpril 1878. vr. »raouUxam. Zweite Bürgerschule. Die Anfnahme der für die 8. Ciaffe angemeldeten Schüler und Schülerinnen findet Montag, ben 2K. April, «achmittag» » Uhr im S»ulsaale statt. «. «ichhorn, Direktor. Dritte Bezirksschule. Montag, den 88. April, Vormittags 9 Uhr Ausnahme der angemeldeten Kinder. Direktor vr. Hehnolp. Hierdurch werden die Eltern derjenigen Kinder, welche Ostern 1880 consirmirt werden sollen, aufge- fordett, dieselben in den zw«, folgenden Wochen zum Vorbereitungsunterrickt anzumelden, und zwar dir Knaben bei Herrn Pastor vr. Ho warb, die Mädcken bei Herrn Pastor v. Drevdorff. Das e»ang rcform Pfarramt za Leipzig