Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187710303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18771030
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18771030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1877
-
Monat
1877-10
- Tag 1877-10-30
-
Monat
1877-10
-
Jahr
1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1877
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6378 herau-gear beitet werden. Die Leistur g selbst »engte bri alledem für ein tüchtige- Talent D^s Publicum ermuthigte dnrch mehrfachen Beifall »nd Hervorruf dev jnngev strebsamen Künstler. Mari« Getstinger sprach den Finch der Margarethe t« zweiten Act mit düsterer Energie und sehr wirksam: fie kam hier dem Hochtragi schen näher als in den fiüheren Theilen der Trilogie Die Rolle der kl,gen Elisabeth war sehr z» knrz gekcmmen; ihre Hauptsceve war ihr gestrichen; Krl. Western machte ans dem Rest der Rolle, wa- sich daran- machen läßt: sie brachte besonder- die Todtevklage nm König Esnard znr Geltung. Die Herzogin von York wnrde von Fra» Senger energisch dargeftellt. Der Flnch der Mntter hatte erschütternde Wir« knllg. Frl. Wesselh hatte die sehr schwere Au'- gab« übernommen, »v- die wunderbaren Wand langen der Anna tu der Beerdigung-fceue glaub würdig zu vermitteln. Na dieser Aufgabe muß die Knust jeder Darstellerin scheitern. Die erste Hälfte der Rolle spielte Frl Wessely mit Em pfindung und Kraft, in der zweiten, wo sie al- eln vom Blick der Schlange fa-cintrte- Vöglein erscheinen muß, trat fie wenigsten- ihren morali schen Rückzug nicht ohne Grazie an. Die beiden Prinzen Ebuard, den ernsteren und den nase weisen, führten »nS Frl. Hartmann und Frl. Tnllinger ganz charakteristisch vor; auch die Kinder von Clarence, die Dkrgelstedt für die Bühne adoptirt hat, wurden von Frl Retchen- bach und Caroline Hammer angemessen ge« gebend » Daß die anderen Mänuerrollen und auch im Ganzen die Frauevrollen gegen Richard sehr zurücktreten, ist eine THatsache, welche die Bor liebe der gastirendeu Virtuosen für diese Rolle de- Richard erklärt R chmond, der nur im letzten Act auftritt. ist das m Helle- Licht gerückte Gegenbild von Richard Herr Grube gab ihm die sympathische Färbung und die weihevolle Stimmung, in welcher der Besieger de- gekrönten .Wildschwein-" vor un- hiutreten muß. Der König Eduard erscheint hier nicht mehr al- üpptger Fürst: nur als ein Todtkranker: Herr Genger faßte ihn fast zu pathologisch ans. Herr Wächter al- Clarence gab der Traumerzählung lyrische- Colorit. Der selbstgewisse HastingS, Brackrnbu'y, da- willige Instrument für alle höheren Befehle, der in der letztenißKchlacht den Äu-schlag gebende Lord Stanley wurden von tea Herren Johanne-, Burmeister, Stür mer, die eleganten Günstlinge de- König- «nd rer Königin, River-, Dürfet und Grey von den Herren Stoeckel, Franke, Katzorke ange messen dargestrllt E»re der wichtigeren Rollen ist Buckingham; sie geht am meisten durch da- .ianze Stück hindurch. Herr Conrad spielte diesen egoistischen und gewandten Helfer-Helfer Richard'- dnrchan- angemessen. Auch die anderen vertrauten de- König-, der geschäftige Cate-by, Rstellst »nd Norfolk (Herren Ülbrich, Manth« i»er »nd Ott) waren in guten Händen, ebenso der Lord-Mayor von London (Herr Salomon) »nd Sir Iame- Tyrrel, der Mörder der Kinder Evuard'S (Herr Löwe), der allerdings in unserer >sühmneinr,cht»ng »m eine große Scene z» knrz kommt. Die Bürger von London in der von Dingelstedt eingelegten oder wenigsten- hieher verlegten «nd liber al betteten Lolk-scene vor de« Tower wurden von den Herren Broda. Schwendt und Schubert gnt dargestellt (In Bezng auf dev letzteren so ver wendbaren »nd tüchtigen Darsteller haben wir einen Icrthnm z» berichtigen. In dem erfolgreichen Duett zwischen der Chansonnettensängerin und r-e« einen Stndenten in der „Reise durch Berlin" daben wir den Anlheil an diesem Erfolg Herrn Küstner zngeschrieben, während nicht er, sondern Herr Schubert in dieser Scene mitsang) Die beiden Mörder, der resolute und gewissen lose, sowie der Fromme, der mit Gotte-fnrcht an dev Mord geht und dann au- Gewissen-bissen zurückbletbt, wurden von den Herren Tietz »nd Eichenwald scharf charatterisirt; doch da» komisch« Element an dieser Stelle erscheint ver altet; et versetzt »n- aus einmal in die Tragi« . komödie. Rudolf Gottfchall. Hleuer-HiuterMuuß. ^ Leipzig, 28 Oktober Es waren im La»fe de- gegenwärtigen Jahre- von Seiten der Steuer- behörde in hiesiger Stadt bri verschiedenen Händ lern mit Fletschwerk Revisionen der Vor- räthe »nd Bücher vorgeaommen worden, »nd zwar zum Zwecke der Feststellung, ob die Ver käufer der «»gedeuteten Maaren auch, wie ihnen oblag, die Uebergang-steuer von verein-, ländischem Fletfchwerk entrichtet hätten. Diese Revisionen brachten nun allerdings di« Struerbeamtrn in die »r angenehme Lage, über eine nicht unbeträchtliche Anzahl Defraudationen bezüglich der erwähnten Steuer Anzeige machen zu müssen und tu deren Folge wurdeu die Eon« traveuientea dem kvnigl. Gerichtßamt im Beztrk- gericht, Abthetlung für Verwaltung--Strafsachen, angezeigt und wider fie Untersuchung emgeleitet. Da- Resullat derselben war die VerurtHeilung nicht allein zu empfindlichen Geldstrafen, sondern namentlich auch zur Erstattung de- Werth«- der desraudtrtev Fleischwaaren. Ja einigen dieser Fälle handelte e- sich um Ziffern von mehreren Lausend Mark. Eine erst jüngst wieder aus Einspruch de- Ver« »rtheiltea im hiesigen königl. Bezirksgericht statt- g.fuudeue öffentliche Verhandlung giedt »v- Ver anlassung. zur möglichsten Vermeidung solcher meist wohl au- Nnkevntoiß der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen begangenen Uebertretuogev den Kall al- warnende« Exempel in seinen wichtigsten Punkten hier «thutheilen. Der betreffend« Händler — der Rame thut hier Nicht- zur Sache — hatte seit dem Jahre 1874 von zwei Fabrikanten au-Brauuschweig 3lS Kilogramm Wurst i« Werthe von 480 »nd 431 Kilogramm im Werthe von 660 ferner au- Apolda 455 Kilogramm Fleisch« waaren t» Werthe von 7V2 au- Jena «87 Kilogramm dergleichen im Werthe von 759 und endlich au- Naumburg 4SI Kilogramm dergleichen im Werthe von 769 -öl bezogen. Säwmtliche Fleischwaaren nun, für welche nach dem zwischen Preußen, Bayern. Sachsen, den zum Thüringischen Zoll« »nd Handel-Verein gehörigen Staaten, dem Herzogthum Braun« schweig rc. abgeschloffenen Vertrag vom Jahre >885 auch ferner die Erhebung einer Steuer von verein-ländischem Fleischwerk zu erheben war (5 -öl für den Zollcenti er), sind von dem betreffenden hiesigen Händler lei der ge ordneten Hebestelle weder angemeldet noch versteuert worden. Die Be pflichtung zur Ent richtung der Uebergang-. Steuer aber tr fft, wenn die Eivbringrr de- Fktfchwerk- nur al- Waaren- sührer. wie Die- in den hier vorliegenden Fällen bezüglich der Postverwaltung Platz greift, zu be trachten sind, nach dem Schlachtsieuergesetz von 1852 den Empfänger. Die Postverwaltung aber konnte den ihr auserlegten Verpflichtungen zur Anmeltung de- eingebrachten Fleischwerk- um deswillen nicht Nachkommen, weil die iämmt- lichen durch die Postverwaltung an den hiesigen Händler beförderten Fleischwaaren - Sendungen nicht declarirt waren, g Der Angeklagte hat die Unterlassung der An- meltung der Waaren »nd resp der Entrichtung der UeberganaSsteuer damit zu motiviren gesucht, daß er der Meinung gewesen fei, die Postver- waltung habe den Betrag der Uebergaug-sieuer mit dem Portofatz zusammevgerechnet und bei Erhebung de- Porto den Gteuerbetrag mit eingezogen und an die Steuerbehörde abge- liefert. Dabei hat der Angeklagte damal- behauptet, daß die übrigen von ihm durch die Post vom Au-lande bezogenen Fleischwaaren ordnungS- gemäß versteuert worden, aber später, al- der Verdacht entstanden, daß eine größere Anzahl Fleischwaaren, Sendungen der vorgedachten Art gleichfalls unversteuert geblieben, erklärt, daß er hierüber einen Aufschluß nicht geben könne, schließ lich aber, al- der nurgedachte verdacht dnrch dte amtliche Au-kunft de- königl. Haupt-Zollamt- in der Hauptsache Bestätigung gesunden, die Unterlassung der Versteuerung zugegeben, wenigsten- dieselbe nicht bestritten, »nd sie in gleicher Weise wie bei den obenerwähnten Sendungen motivirt. E- hat sich aber da- Gericht dahin ausge sprochen, daß, wa- den vom Angeklagten ange gebenen Grund bezüglich der Unterlassung der Versteuerung der in Frage kommenden Fleisch waaren angehe, dir Postver Wallung schlechterdings nicht in der L'ge gewesen sei, dte Uebergang-- Steuer mit dem Porto rinzuzirhen, ganz abgesehen davon, daß der Angeklagte bei feinem nicht unbe deutenden Geschäftsbetrieb au- de« niedrigen Betrüge de- Portos«tze- für die einzelnen Sen dungen unbedingt habe erkennen müssen nnd un zweifelhaft auch wirklich erkannt habe, daß im Porto der Steuerbetrug unmögl ch enthalten sein könne. Die sämmtlichen gleischwaaren.Senduvgen seien, wie schon oben gesagt, «ndrclarirt »nd ohne alle Bezeichnung de- Inhalte- befürwortet worden. Ebensowenig — heißt e- in dem Richterfpruch weiter — verdiene da- schließlich« Anführen de- Angeklagten, daß die Unterlassung der Versteuerung der fraglichen Fleischwaaren theilweise auf ein versehen in Folge de- Geschäft-drange- (?) zurückzuführen sei, schon um de-willen nicht die mindeste Beachtung, weil diese Entschuldigung mit der zuerst gedachten und näher beleuchteten im Widerspruche stehe und schon durch die Länge der Zeit, innerhalb deren mit einer nicht zu ver- kennenden Regel- und Planmäßigkeit die Ver steuerung der verschiedenen Fleischwaaren-Sen dungen unterblieben, genügende Widerlegung findet. Da- Gewicht der Fleischwaaren nun, für welche seit dem Jahre 1874 bi- zur Zeit der Anzeige Erstattung von dem Angeklagten in einer Reihe von Fällen die auf verein-ländische- Fletsch- werk gelegte tUbergang-abgabe hinterzogen ist, beläuft sich nach der ausgestellten Berechnung auf 883 Pfund 491'/, Kilogramm. Nach den betreffenden Paragraphen »e- Zollstraf gesetz«- vom Jahre 1838 nun ist die Hinter ziehung der Uebergang-- oder Verbrauch- Steue^ mit einer de« vierfachen Betrage d« hinter zogenen Gefälle gletchkommenden Geldbuße »ad Col>fiscation der defraubtrten Waare im ersten Straffaüe zu ahnden, Wonnen noch die Verpflich tung zu« Ersähe der binterzogeneu Gefälle be stehen bleibt. Der infolge der Defrauda tion eintreteude Verlust dieser Gegenstände trifft nur den Eigeuthümer und ist dieser nach demsrlbe» Gesetz, wenn, wie im vorliegenden Kalle, eine Beschlagnahme nicht erfolgen konnte, eine dem Werth« der Gegenstände der Hinter ziehung gleichkommeude Geldsumme zu erlegen verbunden. Nach der schon erwähnten Berechnung stellt sich der Betrag der htuterzogenen lieber- gang-abgabe ans MS IS somit die im vierfachen Betrage der hluterzogenen Gefälle bestehende Strafe auf IS« SO »nd endlich der Werth der Fleischwaaren, rückfichtltch deren die Hinterziehung verübt war, nach dem Kaufpreis aus 7SS ^lk SS ^s. LS ist somit der Angeklagte zu einer Geld strafe von Einhundert sechsundneunzig Mark Sech-ztg Psg., sowie zur Erlegung de- Betrag- der hinterzogeuen Ueder- gang-abgabe von oeuuundvterzig Mark Fünfzehn Psg. und endlich zur Erstattung de- Wrrtbe- der der Confi-cation entzo genen defraudirteu Fleischwaaren von Siebenhundert neuuundsechzig Mark Dretuudsünszig Psg. zu verurtheilen ge- wesen. Dahingegen hat der weitere verdacht, daß der Angeklagte die gesetzliche Uebergang-« steuer auch für eine Reihe anderer vom AuS- lande bezogenen Sendungen von Fleischwaaren hinterzogen habe, durch die Ergebnisse der Unter suchung Widerlegung gefunden, indem nach den amtlichen Au-kunft-ertheilungen diese Waaren ordnung-gemäß versteuert bez der Abgabe-Hebe- stelle überwiesen worden sind. Der Angeklagte, der gegen diese Entscheidung Einspruch eingewendet hatte, erzielte auch in der zwMen Instanz keinen anderen Erfolg, denn da- königl Bezirk-gericht bestätigte c-llenthalben da- erste Erkenntntß au- den von der vorigen Instanz ertwickelten sowohl bezüglich der thatsächltchen Feststellungen al- auch betreffs der rechtlichen Beurtheilung völlig sachgemäßen Gründen, legte auch dem Angeklagten die Verpflichtung zur Tragung der Kosten seine- etngewendeten Recht-- mittel- auf. Aus -rm Statistischen Lureau. Kchyig. 43. Woche. 21.-27. Oktober 1»77. Lebendgeburten: männl. 56, weibl. 42, zus. 98; Todtgeo. 4. Tode-sälle: männl. 22. weibl. 28 zus. 50; die- giebt 19,2 pro Mille »nd Jahr Unter den Gestorbenen waren 17 Kinder von ü bi- 1 Jahr, und 8 von 2 bi- 5 Jahren alt. In de» irmern Stadt starben 10, in der äußern 36, in Anstalten 4. Tode-fälle kamen vor: an Schar lach 7, Diphtheriti- 1, Keuchhusten 1, Typhu- 1, Kindbettfieber t, Rothlauf 1, Lungenschwindsucht 3, Lungen- »nd Luströhrenentzündung 5, anderen Krankheitrn der Athmung-organe 3, Gchlagfluß 1, Darmkatarrh 2, Brechdurchfall 1, allen übrigen Krankheiten 21, durch Verunglückung 1, dmch Selbstmord 1. Verschiedenes, — Der Weimarer Correspondent de- „Dr I " schreibt: Die kirchlichen Kreise sowohl wie da große Publicum in Thüringen sind schmerzlich deivegt durch die Bubenstreiche zweier aus Westfalen »nd Nassau nach Thüringen ge- kommenen Männer, dte, selbst Geistliche, da- Ansehen de- geistlichen Stande- geschädigt »nd ihren Gemeinden, und nicht bloS diesen, große- Aergecntß bereitet haben. Die Geistlichen Busch »nd Ni.pmavn hatten im Weimartschen kleine Landstellen erhalten, mußten indessen bereit- nach wenigen Monaten ihre- Amte- entsetzt werden, weil ste rin durch«»- ungrifrliche» Leben fühlten. Gleichwohl fand Niepmann im gothaischen Dorfe Menterode r och eine Stelle, wohin ihn fein Freund Busch breitete. Ruch wenigen Monaten war auch hier ihre- Bleiben- nicht mehr. Sie suchten nun da- Diakonat in Köstritz bei Gera zu erschwindeln. Busch bewarb sich um die Stelle auf Grund von Zeugnissen, die Niepmann Li mit dem Original übereinstimmend amtlich be glaubigt hatte. Ihr Auftreten jedoch, sowie von außerhalb eintreffende Warnungen ließen den versuch scheitern. Beide Männer sino seitdem verschwunden, aber im Interesse der Kirche, der Geistlichkeit »nd der Gemeinde muß vor diesen Schwindlern öffentlich gewarnt werden. — Wegen de- herrschenden Lehrermangel sind im reußischen Oberlande zwei Schul stellen gänzlich eingegangen »nd zwar Lückenmühle bei Ebersdorf »nd Blankenstein an der bayerischen Grenze. Au- de« Schulhause in Lückenmühle ist ein Wirth-hau- gemacht worden. Gewiß auch etwa- Seltene-, ern Dorfwirth-hau- mit Thür«- chen »nd Glocke! In RötterSdorf wird die Schule von einem bereit- pensionirlen Lehrer versorgt, in AltevgefeeS dagegen werden die Kinder durch den Ort-geistlichen unterrichtet. — An Juristen scheint man daselbst einen Mangel nicht zu ver spüren, da Lobevstein noch immer seine zwei Iustizämter hat. — Ein reicher Mann in Stettin starb vor zwei Jahren »ad legte seinen Erben die Ver pflichtung auf, die von ihm htnterlafleven 380,000 Thaler Actien der Ritterschastlichen Privatbank vor Ablauf von 5 Jahren um keinen Preis zu verkaufen. Die Erbe» mußten sich fügen und besitzen heute nur Maculatur; denn die Actien sind bei dem Krach der Bank werthlo- geworden. — Wie au- Wien gemeldet wird, ist daselbst am 28 Oktober der Hof-Eapellmeister Ritter von Herbeck gestorben — In eine« zu Bordeaux erscheint nden fran zösischen Blatte ward dieser Tage die preußische Mtnisterkrise besprochen unv indem betreffen- den Artikel die Stelle eine- preußische« Blaue-: „Darauf gaben dte Minister Knall und Fall ihre Demission" mit „Iso mioistr« LnuU st k»N" u. s. w übersetzt. (Eingesandt.) I«r Li«kom«evftrLer. —!— Nachdcm da- Einkommensteuer-Gesetz vom 22 December 1874 in Kraft getreten »nd seine Bestimmungen in diesem Jahre ihre erste praktische Au-fÜhruug gefunden haben, zeigte e- fich, wie die Mehrheit der Beitragspflichtigen am Wenigsten in der Ausübung eine- ihr« Recht« Bescheid wußte, wie unklar die Begriffe waren, welche «au von de« Gesetz selbst in seine« klaren, doch strengen Vorschriften hatte. ES betrifft dte- die Reklamation gegen die Höhe der Einschätzung zur Einkom mensteuer. Lediglich die ungenaue Kenntntß der einschlagen den rkstimmuugen ist bei vielen der beitrags pflichtigen vethetligte« der Grund gewesen, w«-- alb ihre, wenn auch materiell begründete Forderung um Verminderung de- veranlagten die-jährtgen Linkommensteuersatze- — for»«I hat keine Berücksichtigung staden können. Bekanntlich wurden vor der Erhebung der Steuer Deklarative-formulare zur Selbstei», schätzeng au diejenigen Steuerpflichtigen vertheilt, bet welchen ein Einkommen von mindefieu- 1600 vorausgesetzt Mulde. Diese Declaretion de- Einkommen- inner halb 8 Tagen vom Tage der Behändtgung d«S Dcclarationssormular- ab «tvzureichen, fand keineswegs durchgängig nothwendige Beachtung; der nach dieser Richtung hin an die Besteuerten gerichtete!«« Aufforderung wurde nicht allenthalben entsprochen. Zweiten- sagte die Bestimmung, daß Recla- matwnen sofort innerhalb 3 Wochen nach Be kanntmachung de- Einschätzung-ergebniffe-, also von AuSgabe de- Steuerzettel- ab, elvzureichen seien, und endlich war eine Reclamatiou in solchen Fällen zulässig, wenn der Steuerpflichtige, de« der Steuerzettel au- irgend einem Grunde nicht zuge stellt werden konnte, nach Abholung feine- Steuer zettel- innerhalb der von der gemeindebehördlichrn Bekanntmachung (in diesem Jahre der 15. Juli in Leipzig) an zu berechnenden dreiwöchentlichen Präklusivfrist seinen Einwand anbrachte. Bei Einreichung einer Menge von Reklama tionen an dte zuständigen Steuerbehörden de- Lande- ist nun auffallender Weise oft stet- die wichtigste Hauptsache außer Acht gelassen worden, ob denn wirklich zuvor die nothwendige Erfüllung einer der drei oben gedachten Puncte stattge funden habe. Die- war allerdings meisten- nicht der Fall. Man reclamirte eben, ohne Rücksicht auf da- Gesctz Und so wurden denn io Folge dessen eine große Anzahl von Reklamationen, die der Bestimmung de- H 51 2 nicht entsprachen, al- ver säumt und ungültig von der Einschätzung-- commisston zurückgelegt, obgleich sie materiell a!S begründet zu erachten gewesen wären. Nur die einfache verfäummß der erwähnten Punkte zog den Verlust de- Reclamation-rechte- nach sich. Allerdings wird von den Steuer-Einnahmen ausgesprochen, daß die zurückgelegten Reklamationen nach Befinden kei der nächsten Einkommen« stcuerschätzung bevutzt werden sollen, indessen «S wird angebracht sein, begründete Einwendungen gegen die Abschätzi g aus- Neue nächste- Jahr und zwar unter genauester Beachtung aller jener ormalitäten vorzubringen, deren Erfüllung das setz nun einmal aus das Bestimmteste erheischt. (Eingesandt.) Gchwlfpareasse«. Die Idee der Schulsvarcaffen ist jedenfalls zu beachten. Freilich wäre es noch besser, wenn wir statt Schulsparcassen Familieusparcaffen hätten. Das führt auf den Ursprung zurück, denn wa- dte Kinder sparen, bekommen sie ja von den Eltern. Darum hatte in der guten alten Zeit jede- Kind im Elternhause eine Sparbüchse. So muß e- wieder werden, wenn die Sach« bei der Quelle angesaßt werden soll. Es wäre doch ein allzu traurige- Zeugniß für da- heutige Familienleben, wenn die Kinder nicht schon im Elternhaus« zur Sparsamkeit angehalten würden. Man frage nach, in wie vielen Familie» die Kinder Sparkassen haben, und man wird finden, daß e- damit noch nicht so schlecht au-fieht. Rur wenn wiikiich da- Familienleben so verkommen wäre, hätte die Schule helfend einzutreten. Da bei ist ru bedenken, daß mit der Einsam« lung der Sparpfennige. Buchung w viel Zeit in der Schule verloren geht. Zeit aber ist auch Geld. Die Sammlung tüchtiger Schulkenntnisse ist auch eine gute Sparkasse. Die Lehrer in großen Schulen haben mit der Erfüllung ihrer Pflichten ohnehin schon vollauf zu thu«. kkvtvvroloxkvkv veodMetitiiuLM unk clor vom 21 di« 27. Oetodar 1877. ü- 21. 22 23. 24 25. 1«. 27. « 2 10 757.58 757.1» 75S.47 75144 153.'» 753.2k » 751 41 2j 74».»S 10 748.50 « 71S.-2 2 7ZS.1« 10 744.35 r 74st.ie 744 «0 741.S1 73S42 4I.7S 750.28 « l'iLo» 2! 75S.3, 10 75S 51 4'«oä» Voväkok. »- 5.2 -s-14.2 -j- 4.« 5.7 -i-ro.7 90 V8N 41 jSN 84 SSL 77 ,^SL 55 >88V 77 10.6 84 8 lk, r 65 SV ll, 4 7t SSL -i- ».« -f-n.o -t- 7.» 4.« II.» 5.2 7.» 11,8 8.2 k k -s- ».r 4 -.4 o .4 6» 8 55 8 77 V8V 84 SSV 4» SSV 75 SSL »4 S 71 !SV », XV 2 3 b«M«t», l!t»«vütä1') 2 d,v51^1 1 2 u-üd« 2 0»»» de»»« 4 6«vSUn*) 2 »..viNttt . t^id« 3 4 vowi E 3 8«»»»r 1 te-5.1 2 VTd« 5 tr-d» 3tr*i».«) »0 5« SV 8» S *) Lorr«Le»U> 5«i»« km» 5t» 1 U» *) L «' 2 M»r L»x«v»s<»pk«>; 4t»«i»ä, 10 05» Loo46»t. ,»S m,«i». L»»41»oL *) LiiU» - V5r «tu» L«ss«v . »»4 14»«d»IN»e» ; 4d«»ä» r«kueri»et!.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)