Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187901129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790112
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-01
- Tag 1879-01-12
-
Monat
1879-01
-
Jahr
1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1879
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
204 Baut«« arbeiten, die Au»«e>ung «ine» Arbeitsbuch» bei uni zu beantrage« und daher di« Erster e« jede»«uü vor de« Antritt in da- ArbeitSverhältniß und ohne deshalv an einen betzftnmten Lag gebunden zu sein, von den Letzteren aber diejenigen, deren Namen «tt beginnt, am S. Januar 187», - 8 , » s. - 1879, . c » - 4. » 1879, » 8 » - 7. » 1879, » » - 8. , 187«, « . - ». - 1878, - v » - io. » 1879, - 8 « - 11. » 1879, . l » - 1». « 1879, k . - 14. » 1878, . 1 » - 15. » 1878, « « - I«. « 1878. » 8 » - 17. < 1878, . 0 » - 18. » 1878, . 8 oder « - - «0. » 1878, , 8 - - LI. 8 1879, » X » - L8. oder L3. - 1879, , r ' S4. » 1878, » 0 - - L5. « 1879, , V oder V , - 27. « 1878, - X, V od. 2 - - LS. - 1878, und »war entweder Vormittag» von 8 bl- 11 oder Nachmittag- von L biS 5 Uhr, im l. Stock de» Rathhause», Zimmer Nr. 4 m Person und entweder in Begleitung de» Vater» oder Bormunde oder doch nnt dessen schriftlicher Zuftimmung-erklärung versehen zu erscheinen, auch eine Polizei- amUiche Bescheinigung über ihre dauernde AufenthaltSnahme am hiesigen Orte und ihren Tonfirma- tion-schein, soweit sie nicht schon mit den bisher üblich gewesenen Arbeitsbüchern für jugendlich« Fabrik arbeiter, welche in der Regel schon allein oder doch in Verbindung mit dem EonfirmationSscheine genügende Auskunft geben werden, versehen find, mitzubringen und die zur Ausstellung eine» Arbeitsbuches erforderlichen Angaben zu machen, woraus ihnen dann wegen der Empfangnahme der Bücher weitere Weisung zugehen wird. ebenso find die nach dem I. Januar 1878 in Fabriken oder denselben gleichstehenden BetriebSstätten eintretenden Kinder im Alter »wischen zwölf und vierzehn Jahren jede-mal vor deren Eintritt, die zu dieser Zeit schon in dergleichen beschädigten Schulkinder aber je nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen eben falls zu den oben angegebenen Tagen und Stunden durch ihre Väter und Vormünder oder wenigsten» mit Beibringung von deren schriftlicher Einwilligung, sowie jedenfalls unter Beibringung eine- den Ort, da» Jahr und den Tag der Geburt deS Kinde» mitenthaltenden Schulzeugnisses, soweit sie nicht ihnen di-her schon ertheilte Arbeitsbücher für jugendliche Fabrikarbeiter, auS denen alles Nöthige zu ersehen ist, »u produciren vermögen, bei unS im Zimmer Nr. 4 anzumelden, worauf dann den Vätern oder Bor- mü rdern, respective Arbeitgebern ebenfalls wegen der Empfangnahme der Arbeitskarten weitere Weisung zugehen wird. Endlich haben die hiesigen Fabrikinhaber und die ihnen gleichftehenden Arbeitgeber, welch« jugendliche Arbeiter beschäftigen, nach dem 1. Januar 1878 wegen aller bei ihnen neu eintretenden Arbeiter dieser Art noch vor dem Beginn der Beschäftigung, und wegen der schon vor dem 1. Januar 1878 in Beschäftigung genommenen jugendlichen Arbeiter bis längstens den 15. Januar 187« drr im 8. 138 de- Gesetzes vorgeschriebene Anzeige, und zwar für Kinder im Alter »milchen zwölf und vierzehn Jahren eineStheil- und für junge Leute ,m Alter zwischen vierzehn und fünfzehn Jahren andern- theilS getrennt von einander, anher zu erstatten, auch da» Verzettymv der bei ihnen beschäftigten jugend lichen Arbeiter, wie die den vorgeschriebenen AuSzug auZ den Bestimmungen über die Beschäftigung jugend licher Arbeiter enthaltende Tafel an einer in die Augen fallenden Stelle ihrer Fabrikiäume bis längsten- den 15. Januar 187« au-zuhängen und für die Folgezeit vorschriftsmäßig in Stand zu halten. Leipzig, am L8. December 1878. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Georgs. Kretzschmer. Sie Slrasgewalt -es Reichstages. Die Vorlage de- Reichskanzler- an den BundeS- rath hat auf die öffentliche Meinung, darunter auf ihre Hauptvertreterin, die Presse, durchweg verblüffend gewirkt. So lange das Thema seines sensationellen Charakter» nicht entkleidet ist, wird ein abschließende» Urtbeil über den Entwurf im Allgemeinen nicht möglich sein. ES genügt zunächst, die Aeußerungen zu registriren, welche den Kern von der Schaale zu sondern suchen und so lder Sache näher kommen. In seiner gegenwärtigen Gestalt wäre da- Gesetz für den Reichstag aller dings unannehmbar; denn, uiu nur da» Haupt bedenken hervorzuheben, nachdem im Volke allgemein herrschenden RechtSgesÜhle kann und darf die StrasrecbtSpflege mit dem Parlamente auch nicht in den entferntesten Zusammenhang gebracht werden, ohne der Würde der höchsten Körperschaft deS Landes nicht mehr wie Alle- zu nehmen. Da» prak tische Bedürfniß dagegen weist unbedingt daraus hin, daß der Reichstag endlich in die Lage versetzt werde, diSciplinariter dahin wirken zu können, um sich selbst vor Beleidigung und Verhöhnung, da» Land aber vor der dreisten Antastung de» NationalgesÜhlS zu schützen. ES ist in der That ein politischer Fehler, daß der Reichstag nicht selbst im Verlaufe der stürmischen Campagnen der letzten Sessionen die Initiative ergriffen hat, um einem in anderen Parlamenten unerhörten Zu stande ein Ende zu machen. Reden im Stile der Bebel und Sonnemann würde selbst die republikanische Versailler Kammer nickt geduldet haben. Die Opposition soll nicht mundtodt ge macht, aber e» muß der Ohnmacht deS Präsiden ten zu Hülse gekommen werden, der krast der ihm verliehenen Gewalt nicht im Stande war, jene maßlose,: rhetorischen Ereeffe zu verhindern, welche die Ration mit Abscheu und da- AuSland mit Er staunen, Befremdung und Schadenfreude erfüllt haben. Ein weise- Maaß möge in allen Dingen herrschen, besonder» aber in einer Versammlung von Gesetzgebern, welcher daS Wohl und Wehe von Millionen Mitbürgern anvertraut ist Daß die Berliner Luft der Vorlage nicht günstig ist, war vorauSzusehen So schreibt man un» von dort: „Die öffentliche Meinung der Hauptstadt, wie sie sich in ihrer Presse, an Versamm lungsorten der Politiker vom Fache und vor- nehmlich unter dm Abgeordneten de- Reich»- und Landtage» über den Gesetzentwurf, betr. die Etrasgewalt de» Reichstage-, kund giebt, läßt heute schon daraus schließen, daß die Hauptbestimmungen deS Entwurf» von der überwiegenden Mehrheit de» ReichStagS abge- lehnt werden. Gelbst sreiconservative Abgeordnete äußerten heute, daß die Vorlage in ihrer ReichStagSfraction zu schwerwiegenden Be denken Veranlassung geben wird und daß unter keinen Umständen eine Meinungsäußerung im Reichs tage dem Strafrichter verfallen, oder gar eia ReichStag-abgeordneter für immerdar vom Wahlrecht auSgeschlosien werden dürfe." Das ziemlich vorsichtige, fortschrittliche Berliner Tageblatt äußert sich unter Andern, dahin: „Einen Borwurf aber wird sich der Reichstag unter allen Umständen nickt ersparen können, und zwar den, daß er nicht dem Reichskanzler zu vorgekommen ist und duich eine rechtzeitige Ab änderung seiner Geschäftsordnung sich selbst auS freiem Entschlüsse einige Beschränkungen auf- erlegt hat, an deren Stelle ihm nun viel weiter gehende zugemuthet werden. Möglich, daß man auch letzt noch diesen AuSweg versucht. Aber der Ein druck, daß man jetzt unter einem äußerlichen Zwange thut, wa- man früher au» innerlichem Drange hätte thun sollen, dieser Eindruck wird sich nimmermehr verwischen jlafsen. Wann aber, da» wüsten wir immer wieder aufS Neue fragen, wann werden wir endlich zu einer allgemeinen Anerkennung deS Grund satzes kommen, dan jede Freiheit die Möglichkeit ihre- MtßbrauchS in sich schließt, und daß, wenn der Miß brauch einer einzelnen Freiheit sofort mit der Ab schaffung derselben geahndet werden sollte, gar bald von der Freiheit in der Welt überhaupt „Nicht-" mehr übrig sein würde!" Die demokratische „Staatsbürger- Zcitnng" bemerkt zu dem Entwurf: „Wir haben zunächst vorauSzuschicken, daß wir die gegenwärtige Stellung der legislativen Körperschaften, wonach die Mitglieder derselben von der Tribüne herab jeden außenstehenden Staatsbürger nach Be lieben verleumden und beleidigen können, ohne daß Dieser sich dagegen an Ort und Stelle verantworten kann, unhaltbar gefunden und eine Remedur nach dieser Richtung h,n gefordert haben. Wir haben ferner anerkannt, daß die Mitglieder dieser Körper schaften sich in gewissen Schranken der Rede freiheit zu halten haben und dieselbe namentlich nicht dazu benutzen dürfen, die Außenwelt zu Ver gehen und Verbrechen zu verführen und für den ge waltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung zu plai- diren. Wir würden deshalb einem Gesetzentwurf, der hierüber nicht hinauSgeht, keine Opposition machen können. Vollkommen einveFtanden sind wirauch mit den Ansführungobestlmmungen, dadurch dieselben die staat liche Ueberwachung der Aeußerungen von Mitgliedern deö ReickStageS m demselben auSgeschlosien ist, wie wir es denn auch gerechtfertigt finden, daß solche Aeuße- rungcn, die von dem Reichstage resp. von der von demselben eingesetzten Commission als ungehörig erachtet werden, keine Verbreitung mittelst der steno graphischen Berichte und der Presse finden; aber wir müssen un» ernstlich dagegen verwahren, daß die Presse wiederum der Sündenträger sein soll, welchem die ganze Schuld aufgepackt wird." Die hier angedeutete Härte gegen die Presse findet sie in den Bestimmungen der tztz. 6 und I I. Schließlich will sie noch hervorheben: „Daß eS jeden StaatSdiener tief betrüben muß, wenn gegen die höchste Körperschaft im deutschen Reich ern solche» DiSciplinargesetz alS nothwendig erachtet wird. Unserer Ansicht nach wäre e- wohl zu verlangen, daß die Mitglieder deS deutschen Reichs tages von einem Taktgefühl durchdrungen seien, weiche- derartige Gesetze unnöthig macht." Der „Hannoversche Courier", daS Organ Bennigsen-, schreibt: .Mir haben gegen die Absicht der Vorlage Nicht», einzuwenden, und gegen da» Princip derselben in sofern Nicht-, al» daran festgehalten wird, daß der Reichstag selbst, resp. ein von ihm eingesetzte» Organ, und im äußersten Falle der vom Reichstage angerufene Strafrichter zu entscheiden haben soll. Ueoer die Einzelheiten, namentlich über den letzt erwähnten Vorschlag, wird noch zu sprechen sem, ferner auch darüber, ob der Entwurf nicht der Er gänzung hinsichtlich red ne rischer Ausschreitungen von Mitgliedern der Regierung gegen Ab geordnete bedarf; aber der Grundgedanke scheint unS berechtigt, und da» Bedürfniß vermögen wir. auch ohne die in den Motiven enthaltene Berufung speciell auf social- demokratische Ausschreitung «».nach mancher lei Erfahrungen der letzten Jahre nicht in Abrede zu stellen." Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten «ittAWch «» 15 Jannar » e. «Be»«« ' ,7 «tzr. ft» Teufte der 1. «ürgerschnte LageSordnung: I. Wahlen für den OrtSschulauSschuß. II. Gutachten d«S VersastungSauSschuffe» über ». die Reklamation de» Herrn Kaufmann Gerischer gegen dre Wahl al» Stadtverordneter; t> die Bestimmungen für eine fakultative Fleischbeschau. UI. Gutachten de» Verfassung»- und Finanzausschüsse» über Errichtung einer neuen Einnehmer- und einer neuen Eontroleurstelle bet der Etadtsteuer-Einnahme. IV. Gutachten deS Bau-, Oekonomie und be». Finanzausschusses über ». den mit den Herren Häckel und Gen. wegen einer Grenzdifferenz abgeschloffenen Vergleich; I. Arealerwerbung zur Jacobstraße: e. di« Bauvorschriften für daS städtische Areal an der alten Elfter. V. Gutachten de» BauauSschuffeS über bauliche Herstellungen im Souterrain de» Museum» zur Unter bringung de» Ratb-archiv». VI. Gutachten de» Ausschüsse» zur Gasanstalt über daS Budget der Anstalt pro 1878. Bekanntmachung. Die Arbeiten an eingefrorenen Röhren und GaSmeffern werden nicht unentgeltlich, sondern nur für Rechnung der Lonsumenten auSgeführt. Bezüglich der EinführungSröhren und der GaSmrffer find solch« Arbeiten regulativmäßig durch die- Gasanstalt, bezüglich der sonstigen LeitungSröhren und Lampen durch die concessionirten GaS-Jnftallateure und Schloff,nneister au-zuführen. ES liegt daher im eigenen Interest« der Eonsumenten. die dem Froste auSgesetzten Röhren, GaSmeffer und Brenner durch Ueberdeckunqen und Umhüllungen möglichst zu schützen. Im Uebrigen ermächtigen wir die Ga-consumenten, bei jeder vorkommenden SaSauSströmung oder bei plötzlichem und totalem Verlöschen der Gasflammen sich der nächsten städtischen Feuer-Telegraphen-Station (Meldestelle oder Feuerwache) zur Benachrichtigung der Gasanstalt zu bedienen. Leipzig, den v. Januar 187s. De» «ath» Deputation zur «a-»»«»lt. Bekanntmachung. Die Mitglieder d,S RatheS und der Stadtverordneten werden zu einer Mittwoch, den 15 tz. M. Abend» L Uhr. t« Taale der 1. Bürgerschule abzuhaltenden gemeinschaftlichen öffentlichen Sitzung eingeladen. Zweck der Sitzung ist die Vornahme der Wahl der katholischen Gemeindevertreter für den katholischen SchulauSschuß. Leipzig, am 11. Januar 1878. »er «ath der Ttadt Leipzig Oe. Georgi. Städtische Gewerbeschule. Diejenigen Eltern und Pflege-Eltern, welche gesonnen sind, ihre Söhne und Pflegebefohlenen nächste Ostern der städtischen Gewerbeschule zur Ausbildung und Vorbereitung für das Gewerbe zu über- geben, werden ersucht, bis Ende Februar v. die Anmeldung derselben bewirken zu wollen. Zugleich ergebt auck an diejenigen Schüler der diesigen Fortbildungsschule, welche au» derselben am Ende diese» Winterhalbjahre» gesetzlich auSschciden und die Absicht haben, den genoffenen Fortbildung»- unterricht von nächste Ostern ab in den «bendcursen der städtischen Gewerbeschule fortiusetzen, hier- durch Aufforderung, sich deshalb ebenfalls rechtzeitig anzumelden. Bemerkt wird hierzu, daß der Abend unterricht der städtischen Gewerbeschule sich auf gewerbliche Buchführung, technische Gewerbeknnde, Maschinen Construettonen und Mechanik, sowie auf Hebungen im gewerblichen Fachzeichne« und Modclltrrn erstreckt, also ganz besonder- Rücksicht auf das Handwerk eine» jeden Schüler» nimmt. Zur Entgegennahme von Anmeldungen sowie zur Erlheilung von Auskunft, den Unterricht und Bildungsgang der Lehrlinge betreffend, bin ich Sonntag» und Wochentag» von II bi» 1L Uhr im Schul locale, Grimma',cher Steinweg 17/18, bereit. Leipzig, am 8. Januar 1878. Der Direktor der städtische« Gewerbeschule. Nieper, Prof. Anmerkung. Der Eintritt in die städtische Gewerbeschule befreit von der Verpflichtung de» Besuch» der allgemeinen städtischen Fortbildungsschule. Sehr maßvoll spricht sich die „National» liberale Correspondenz" dahin auS: „Je ruhiger die Neberleguna wird, um so mehr wird man sich auch der Prüfung der Frage zuwenden: in wie weit die Vorlage einen berechtigten Kern enthält. In dieser Beziehung kann man sich der Thatsache nicht verschließen, daß schon früher, besonders aber während der letzten ReichS- tagSsession, in den parlamentarischen Kreisen mehr oder minder lebhaft daS Bedürfniß strengerer und wirksamerer DiSciplinarmittel empfunden worden ist. Auch ist in diesem Zusammenhänge vielfach die Frage erörtert worden, ob nickt Vor kehrungen dagegen zu treffen sein würden, daß verbrecherische Aufreizungen unter dem Deckmantel der Redefreiheit der ReichStagSmitglreder und der VeröffentlichungSsreiheit der Sitzungsberichte un gestraft in da» Land geschleudert würden. Wenn jetzt diese Fragen mit Hinweis auf unbestreit bare Möglichkeiten der bevorstehenden ReichStags- session wieder angeregt werden, so liegt unsere» Erachten» allerdings kein Grund vor sie a liinino al» nicht discutabel zu bezeichnen Nur stellt sich dem vorliegenden Gesetzentwürfe von vornherein der Art. 27 der ReichSversassung entgegen, nach welchem der Reichstag seine DiSciplin ledig lich durch seine Geschäftsordnung regelt. Seltsamerweise nimmt der Gesetzentwurf von diesem Paragraphen gar keine Notiz. Um so mehr hat der Reichstag Veranlassung, sich fest aus denselben zu stützen. Bestimmungen über Re pression irgendwelcher „Ungebühr" innerhalb de- ReichStagS haben verfassungsmäßig ihren Platz allein in der Geschäftsordnung. Der Weg der Gesetzgebung würde nur da zu bcschreiten sein, wo eS sich um Vorbeugungsmaßregeln gegen die Wirkung verbrecherischer Reden nach außen handelte. Mit dem größten Nachdruck aber muß betont werden, daß wirklich nur VorbeugungS- maßregcln al- zulässig betrachtet werden können. Zu dem Zugeständniß der strafrechtlichen Verfolgung wird sich der Reichstag unter keinen Umständen herdeilasien können. Die Aushebung der Straflosigkeit wird diesmal in der verlockenden Form versucht, daß der Reich» tag selbst au» eigener Initiative und nur für den einzelnen Fall die Durchbrechung deS Princip» be schließen fall. Wa» aber würde da» Andere» be deuten, als daß man alle Minoritäten der Majorität schlechtweg auf Gnade und Ungnade überlieferte'? Die Motive de- Gesetzentwurf» bezeichnen die strafrechtliche Verfolgung al» nothwendig, um da» beleidigte Rechtsbewußt» fein de» Volke» zu versöhnen. Dieser Grund wird indeß hinfällig, sobald Vorsorge getroffen ist, daß verbrecherische Aeußerungen überhaupt nicht in da» Volk dringen, In diesem Falle dürfte sich, denken wir, da» beleidigte Rechtsbewußtsein mit der im Reichstage selbst erfolgten Repression vollauf be- begnügen. Nach alledem sind wir der Meinung, daß der dem BundeSrathe voraelegte Gesetzentwurf zwar einen diScutabeln Kern enthält, daß dem unbestreitbaren Bedürfnisse wird Rechnung getragen werden müssen, daß aber der Reichstag auf diesen Gesetzentwurf au» formellen wie au» materiellen Gründen nicht würde eingehen können. Zunächst wird man nun die Entscheidung de» BundeSrathe» abzuwarten haben. Da der Entwarf unzweisrlhafl eine Ab änderung der Verfassung enthält, so würde« in dieser Körperschaft 11 Stimmen genügen, um ihn abzulehnen BiS jetzt ist über die Stellung der einzelnen Regierungen zu der Vorlage Nicht- be- kannt". Preußischer Landtag. ** Berlin, 10. Januar Da» Abgrord» netcnhan» verwies heute vier weitere Gesetz entwürfe an die vom Abg Löwenstein geleitete Commission für die Juslizgesetze. Bon poli tischer Bedeutung ist darunter besonder» derjenige wegen der Competcnzconflicte zwischen Ge richten und Verwaltungsbehörden, dessen Annehm barkeit ohne wesentliche Abänderungen die Ab geordneten LaSkcr und Windthorst-Bielefetd stark in Zweifel zogen. Die übrigen Entwürfe betreffen die Dienstverhältnisse der GerichtSschreiber, die gerichtliche Verfolgung wegen Amtshandlungen, Abänderungen der DiSciplinargesetze. Der Ent wurf einer SchiedömannSordnung ging an eine besondere Commission von 14 Mitgliedern. Danach wurde der gestern durch Beschluß- unfähigkeit de» Haufe« abgebrochene Gesetz entwurf wegen der AuSwahl der richterlichen Mitglieder für die Grundsteuerentschädi- gungScommission wieder ausgenommen, und diesmal ohne Stimmenzählung da» OberlandeS- gericht Berlin neben denen der drei neuen Pro vinzen aufrecht erhallen. Die beantragte An leihe für Verbesserung der Wasserstraßen in der Mark Brandenburg soll natürlich vorab die Budgetcommission beschäftigen. DaS Hau» ging dann über zum CultuSetat. wobei der Abge ordnete Windthorst < Meppen unverzüglich den üblichen Culturkampf eröffnet?. E» geschah jedoch mit einem deutlichen Tone von Resignation. Die gepflogene Frieden-Verhandlung nahm er für vorläufig mißglückt und appelirte an di« bessere Einsicht der Regierung. Der CultuSminister erwiderte diese Mahnung mit der anderen an die Avreiie der CentrumSpartei, nach der jüngste» Aufforderung des Papste- mindesten- denjenigen Staatsgesetzen zu gehorchen, die nach ihren eigenen früheren Zugeständnissen nicht gegen Glauben und Sitte verstießen: dann werde man dem Friede» nicht nur nahe, sondern schon mitten darinnen sein, und wenn nicht in Mainz, so doch in Augsburg den Beifall der eigenen Parteipresse erwerben. Seiner denkwürdigen Auslastung vom I I. December hatte der Minister, wie er erklärte. Nicht- hinzuzusehen. Einer polnischen Klage über Germanisirung begegnete der Abge ordnete Witt mit dem Nachweis, daß eS sich da bei guten Theil» um die Wiederanshebuug der Wirkungen früherer Polonifirung handle, und daß die Bevölkerung wohl einsehe, w«e ihr GefichtSkrei» durch den Unterricht im Deutschen sich vortheil» Haft erweitere, sowie der Abg. Gerber mit dem Hinweis auf die Lrmuth der polnischen Literatur und auf den von ihm selbst erfahrenen Mangel an Lehrern de- Polnischen Die Commission für die Gesetzentwürfe, be treffend die Bildung von Wassergenossen- schasten und Errichtung von kandescultur» rentenbanken, hat in zwei Abendsitzungen die zweite Berathung de- erfteren Gesetze- beendigt und tritt morgen Vormittag in die zweite Bera» thung über die LandeSculturrentenbanken ein. U« den tz. 56 de- Gesetze- über die Wasferae« nosscnscbaften (da- Statut Über öffentlich« Genossen bckars d« entspann basier Kc schritt Präsident well wen rat» abl Provruzi' qierungS« > Minister ! Mi griff Präsident, va» Zust sährden t Antrag ! auch der len» de» > Bericht s verlesen > Da» « nächsten L ! münen, I setzmtwüi rurchbrinj ;eitig zu< »rängt a So erk Imissi, zesetz 1 rium a roßen 3 l)r Kri icld- un! ne Wafi. feentenban Velen Iceis, Ilch turck Erheblich auch alat viel Zeit 15. Kedn ledigung lolgenkar et. Pet Sroncbiti» einfach enschwäch fische Leid, »uSmitle »rl« ve Bei (den ann ein« ommen t «n Carl lindet al» Tritt all liä-t, eine en. In uns« kner-T « S et in lä Kvl, M I ^ I« >v. leröeu r ^erpenii IN. 8. I Ali inen gr I eck Ml8 uheiten i sein. 8el»«r »er T 1»»r8od »er lloli ßn«r vui lluupl- ßeiuouin!
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)