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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188302044
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830204
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830204
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1883
-
Monat
1883-02
- Tag 1883-02-04
-
Monat
1883-02
-
Jahr
1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1883
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Erste Mage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Zl« 35. Sonntag den t. Fcbwar 1883. 77. Jahrgang. 3n Sachen -es Reichsgerichts. * Leipzig, 3. Februar. In Bezug aus t>en der sächsischen Regierung gemachten Vorwurf. daß jie durch die Errichtung eine» einzigen LberlandeSgericktes im Königreich Sachsen die Kompetenz des NeichSgerichtS in parlicutarislischer Weise beeinträchtigt kabe, sinken wir in Rümmer 28 der ..Essener Zeitung" einen Artikel, welcher diesen Borwurs sür unbegründet erklärt und diese Anschauung in folgender Weise Vertritt: Eine Notiz bezüglich deS Verhaltens der sächsischen Regierung gegenüber der Somocienz des Reichsgerichtes, welche im Hinblick aus die schwebende Frage, ob Berlin oder Leipzig der definitive Sitz des Reichsgerichtes werden soll, die Runde durch die gesammte Presse gemacht hat, bedars der Richtigstellung. E» wird der sächsischen Regierung daraus ein Vorwurf gemacht, daß sie in angeblich particularistischcr Tendenz durch Errichtung nur Eines Oberlandcsgerichtes sür das Königreich Sachsen das Reichsgericht als Revisions-Instanz sür Fragen des sächsische» Particular-Rechtes ausgeschlossen und sich aus diese Weise gleichsam ein prirrlexiuur ä« non »ppellaniio verschafft habe. Die Gerechtigkeit und Wahrheit gebieten, den Vorwurf particularistischen StrebcnS in dieser Richtung von Sachse» abzuwenden. Es ist irrtbümlich, zu glauben, daß Sachsen sich durch jenes Vor gehen ein pririli-xium knvorsdils geschaffen habe. Indem man in der Civilproreß-Ordnung zur Bedingung der Revisibilität die Ver letzung von Rechtsnormen eines größeren Geltungsgebietes machte und als Ersorderniß der Revision ein den Bereich eines Oberlandes- gerichteS überschreitendes Gebiet der verletzten Rechtsvorschrift auf- stellle, wollte man gerade das Vordrängen localer und varticularcr Rechtssvsteme vermeiden. Der hier einschlagende 8- öll der Civil- proceß-Ordnung lautet: „Die Revision (gegen die ln der Berufungsinstanz von den Lberlandesgerichlen erlassenen Endurthcile) kann nur daraus gestützt werden, daß die Entscheidung aus der Ver letzung eines Reichsgesetzcs oder eines Gesetzes, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk des Be rufungsgerichts hinaus erstreckt, beruhe." Weiter lautet der erste Passus des 8- 7 deS EinführungSgesetzeS zur -ivilproceßordnung: „Ist in einem Bundesstaat aus Grund der Bestimmung deS Einführungsgesetzes zum GerichtSversaffungSgesetze 8- 8 sür bürgerliche Rechlsstreitigkeiten ein oberstes LandcSgcricht errichtet, so wird das Rechtsmittel der Revision bei diesem Gericht eingelegt." Der :m Vorstehenden angezogene 8- 8 deS EinführungSgesetzeS j«M GerichtSversaffungSgesetze Hecht: „Durch die Gesetzgebung eines Bundesstaates, in welchem mehrere Oberlandesgerichtc errichtet werde», kann die Ver handlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörenden Revisionen und Beschwerden bürgerlicher Rechtsstreitigkeilen einem obersten Landcsgerichte zugewiesen werden." Durch den 8- 1 deS Reichsgesetzes vom 11. April 1877 über den Sitz deS Reichsgerichts ist nun bestimmt worden, daß der 8 8 bei Einsührungsgesetzes zum GerichtSversaffungSgesetze aus denjenigen Bundesstaat, in besten Gebiet das Reichsgericht seinen Sitz Kat. keine Anwendung findet, wodurch sestgcstcllt ist, daß das Königreich Sachsen sich nicht in der Lage befindet, von der Berechtigung jenes Para graphen Gebrauch zu machen, weil durch den 8. 2 des Rcichsgeictzcs vom 11. April 1877 Leipzig zum Sitze deS Reichsgerichts bestimmt worden ist. Darnach würde in Sachsen nur dann das Rechtsmittel der Revision in bürgerlichen RechtSstrcjtigkeiten rxistiren, wenn der 8- 511 der Civilproceßordnung hier anwendbar wäre, d. h. wenn die Revision durch die Bcrletzung solcher LandeSgesctze begründet werden könnte, „deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines einzigen Be rufungsgerichtes hinaus erstreckt". Um seinen Bürgern einedritteInstanz in bürgerlichen Rcchtsstreiligkeiten, welche nach dem vorder Gejagten sür Sachsen nur das Reichsgericht sein kann, zu schaffen, hätte Sachsen also einfach statt eines einzigen ObcrlandeSgerichis deren zwei oder mehr einrichten können. Da Sachsen es bei der Ein- nchtung eines einzigen Obcrlandesgerichts hat bewenden lassen, so hat es seine Bürger zwar der Notbwendigkeit enthoben, von den Endurtheilen dieser specifisch sächsischen Gerichte in bürge» licht» Rechtsstreitigkeiten bei dem deutschen Reichsgerichte i» Leipzig Revision rinlegen zu müssen. Gleichzeitig hat cs ihnen damit aber auch das Rechtsmittel der Revision ganz- sich entzogen, indem es darauf verzichtet hat, sich den größere» Particularstaatcn Preußen und Bauern, welche wegen ihres territorialen Umsanges mehrere Oberlandesgerichtc und daher ein oberste- LandeSgericht haben einrichten müssen, gleichzuslellcn. Sachsen hat somit gerade durch die Ausschließung des Reichsgerichts als Revisions-Instanz seine Selbst ständigkeit nicht nur nicht particularistisch hervor- gekehrt, sondern im Gegentheil aus die Stellung eines Rechtsgebictes von selbstständiger Bedeutung, welche Preußen und Bayern sich gewahrt haben, Verzicht geleistet und sich den Kleinstaaten angc- schlossen. Es ist daher unrichtig, wenn behauptet wird, daß Sachsen durch scin Vorgehen die Erwartung der Unterwerfung unter die reichs- gerichtliche Revision, gewissermaßen als Voraussetzung der Ver legung des Sitzes des Reichsgerichtes nach Leipzig, getäuscht habe. Daß es vielmehr den Intentionen der Reichsgesetz. gcbung vollkommen entsprochen bat, beweist die kaiserliche Verordnung vom 28. September 1879. Dieselbe geht in der Ausschließung partikularer Rechtsvorschriften von der Competenz des Reichsgerichtes noch einen Schritt weiter als die Civilproceßordnung, indem sie zur Bedingung der Revision von Endurtheilen in bürgerlichen RechlS- streitigkeiten die Verletzung von Rechtsvorschriften fordert, welche mindestens in zwei Bundesstaaten oder zwei Provinzen Preußens oder in einer preußischen Provinz und einem anderen Bundesstaate Geltung erlangt haben. Zur Zeit der Emanation dieser Verordnung war die Organisation der Gerichte in Sachsen bereits feststehend. Tie sächsische Einrichtung wurde durch diese Verordnung nicht allein stillschweigend gebilligt, sondern von Reichs wegen überboten. Dann bringt die in München erscheinende „Allgemeine Zeitung" eine Leipziger Eorrcspond-nz über die neulicke Debatte im Reichstag, den Etat des RcichSgerick'tS und die Frage der Ber mehrung der Strafsenate bei diesem höchsten Gerichtshof betreffend, welche wir ebenfalls zur Kennt- »iß unserer Leser bringen: Die »euliche Reichslagsdebatte über den Justizetat um das Reichsgericht war wichtig genug, um noch einmal daraus zurück- zukommen. Was in hiesigen und auswärtigen juristischen Kreisen längst bekannt, ist in jener Verhandlung auch vor ganz Deutschland zur Sprache gebracht worden, daß nämlich das Reichsgericht an einer Geschästsüberbürdung leidet, welche den Mitgliedern desselben eine vollkommene Ersüllung ihrer lohen Ausgabe fast zur Unmöglichkeit macht. Man wird sich noch ter glänzenden Hoffnungen erinnern, mit welchen das deuliche Volk vor 3'/, Jahren die Errichtung eines einheitlichen obersten Gerichts- l ose- begrüßt hat. Tieselven gehobenen Erwartungen hegten auch die Mitglieder deS Gerichtes selbst. Wer damals Gelegenheit Halle, den reichsgerichtlichen Kreisen näher zu treten, wird es numalS vcr- gessen, mit welcher Begeisterung und welcher Berusssreudigkeit die auserwählten Richter aus sämmtlichen deutschen Gauen zuiammen- lraten, um ihres Amtes zu walten. Bald war die äußere Ge schäftsordnung getroffen, Richter und Anwälte lernten sich kennen, die Arbeit begann und nach wenigen Wochen oder Monaten schon ging die reich-gerichtliche Judikatur einen so icsten und sicheren Gang, als ob sie langjährige Traditionen hinter sich hätte. Seitdem hat der nationale Gerichtshof viele Tausende von Urtheilen erlaffen, eine stattliche Anzahl von Bänden reirbs- gerichtlicher Entscheidungen legt Zeugniß von seiner wissenschaftlichen Dhätigkcit ab und dabei wurde mit einer Schnelligkeit Justiz geübt, die jedem anderen obersten Gerichte zum Muster dienen könnte. Aber bei der von Anfang an zu knapp bemessenen Zahl der etatmäßigen Mitglieder waren diese Resultate nur zu erreichen durch die aus- opserndste Hingabe jede- Einzelnen. Eine Zeit lang kann ein Bogen überspannt werden, endlich bricht er: diese Erfahrung blieb auch dem Reichsgericht nicht erspart. Tie Wirkungen der übergroßen An- slrengung machten sich geltend, Krankheitsfälle und Pensionlrungen vermehrten sich in ungewöhnlichem Grade und längst war es deshalb ein öffentliches Geheimniß in Leipzig, daß die „HH. ReichSräthe" — so lautet die hiesige Sprechweise — in dem bisherigen Um'aag ihre Arbeiten nicht sortsetzen könnten. Auch über die Mau.rn von Leipzig hinaus ist diese- Geheimniß schon seit ge raumer Zeit gedrungen: denn sind wir recht unterrichtet, so hat sich bei der Besetzung vacanter Ralhsstcllen am Reichsgericht schon mehr als eine Bundesregierung verschiedene Körbe seilen- ihrer Landes- justizbeanilen geholt, welch letztere die angebotene Berufung adlehnten, weil sie Bedenken hegten, ob ihre Kraft auch ausreichend wäre sür die ihrer wartende Gcschäftsausgabe. An Versuchen seitens des ReichsgerichlS eine ständige Personalvermehrung herbeizusühren, hat es, so viel wir wissen, nicht gefehlt; die Folge war nur, daß die sür preußische Sachen bestimmten HilfSienate übermäßig zahlreich ausgestattet wurden, die Zahl der etatSmäßigen Mit- glieder blieb die gleiche. Auch ber zuletzt gestellte Antrag aus eine Vermehrung um vier RathSstellen hatte bloß zur Folge, daß im diesjährigen Rcich'justiz-Etat die Schaffung einer weiteren Ralhsstelle in Aussicht genommen ist. Da erfolgte die von dem Staatsiecretair v. Schelling bei der Debatte im Reichstag erwähnte Protcsteingabe, in welcher sämmtlichc Präsidenten und Rälhe der drei Strafsenate der Rcichsrcgierung gegenüber die Erklärung ab- leben, daß sie in der seitherigen Weise sortzuarbeiten außer Stande eien. Es mußte weit gekommen sein, bis Männer von solcher Stellung zu einem solchen Schritte sich entschließen konnten. Die Art. wie der Staatsiecretair im Reichsjustizamt sein Ver halten in der Sache zu rechtfertigen unternahm, ist unsere- Erachtens wenig überzeugend. Um nur Einiges Hervorzuheben, so kann die Behauptung deS Staalssccretairs, daß die Geschäftslast deS Reichsgerichts keine größere sei. als diejenige deS ehemaligen preußischen Obertribunals, unmöglich richtig sein, denn unter den Mitgliedern de- Reichsgerichts befindet sich ja eine große Anzahl von Präsidenten und Räthen de- Obertribunals, die selbstverständlich am zuverlässigsten ihre jetzige Tbätigkeit mit der früheren in Ver gleich setze» können. Auch der Hinweis des Staatsjecretairs, daß ja die Civilsachen gegen früher abgenommen haben, ist nicht durch- schlagend. Allerdings hat eine solche Abnahme stattgefundcn, aber dafür sind ja schon zwei HilfSienate ausgelöst, und der dritte steht noch sür wenige Wochen aus dem Aussterbeetat: die Geschäftslast, welche den ständigen Civilsenaten verbleibt, ist aber eine so be deutende, daß sie weitere Mitglieder in die Strafsenate abzugeben wohl-nicht in der Lage sein werden. Indessen kommt es jetzt weniger daraus an, waS das Reichsjustizamt bisher gethan. als vielmehr daraus, waS cs sür die Zukunft zu thun im Sinne hat. In letzterer Richtung hat sich der Staatsiecretair der Justiz bei der mehrerwähntcn ReichStagsdebatte am Schluß seiner zweiten Rede nicht ablehnend ausgesprochen, positiv entgegenkommend aber waren die Erklärungen sämmllichcr ReichStagsmitgliedcr, welche in der Sache daS Wort ergriffen. Danach ist immerhin Aussicht vor handen. daß den Beschwerden des Reichsgerichts Abhilfe geschaffen wird. Ein eminentes vaterländisches Interesse erheischt dies: aber auch verschiedenartige andere Grünvc dringe» daraus, und wäre eS nur die eine Rücksicht, damit dem abscheulichen Verdacht möglichst bald ein Ende bereitet wird, das Reichsgericht müsse cs büßen, daß eS seinen Sitz in Leipzig und nicht — anderswo habe. Lin Leipziger auf einer Weltreise, die am 2. Lctober 1881 angetreten wurde. Wem Gott will rechte Gunst erweisen Ten schickt er in die weite Welt, Dem will er seine Wunder weisen In Wald und Flur, in Berg und Feld. von Eichcndorff. 2m Oktober des Jahres l88l war cs, ais Herr vr. HanS Meyer, Svdil deS rühmlickst bekannte» EhcsS deS Bibliographischen Institutes hier, »ach Beendigung seiner Universiläisstudlcn, wenn wir nickt irren in Stragburg, eine aus drei Jahre berechnete Reise um die Erde antrat. In zwei Heften, als Manuskript für seine Freunde gedruckt, liegen jetzt unter dem Titel: „Blätter anS me in ein Rcisetagebucke I88l bis 1883" scklickke und einfache Be richte, welche der Reisende „über Land und Meer" an die Seinen in der Heimalh gesandt hat, um beständig mit den selben in geistigem Evntact zu bleiben, vor. Bei den zahl reichen Freunden, die Herr I)r. Meyer vakier zurückgelasscn bat und da die Blätter nur in einen ganz kleinen Kreis besonders Bevorzugter gedrungen sind, turtle eS wohl vielen willkommen sei», etwas von dem Wellwanocrer zu vernehmen und ihm im Geiste zu folgen. DaS nächste Ziel der Reise war Konstantinopel, der Weg kaliin wurde aber nicht über Trieft, sondern über Budapest, Ruftschuk und Varna genommen. 2n der Residenzstadt des Sul tans verweilte unser Reisender vom 23. Lctober bis zu», 4. November und begab sich dann über Athen, Smyrna, Damaskus nach Jerusalem und Kairo, von wo aus eine Nck- sahrt biö zu den Katarakten unternommen wurde. Von diesem Abstecher wieder »ach Kairo zurückgekehrl, wurde daselbst nochmals ein zwölstagiger Auscnthall genommen ES sind alles bekannte Dinge, welche unser Reisender hier berichtet, aber jeder einzelne sieht daS schon hundert und aber bnndcrl mal Geschilderte, immer wieder in einem anderen Lichte, so daß jede neue Erzählung auch ihre neuen Reize hat So wollen wir nicht unterlasse», hier eine Episode anzu- führen, an welche Or. Meyer daun seine sehr gesunden Bemerkungen knüpft. „Sechs Polizcimänncr führten einen Fcllah zum Stadt thor hinaus. Voran gingen zwei stämmige, mit blauen Kitteln angelhane Araber, von welchen der eine eine nagel neue Leiter, der andere ein Bündel Stricke trug. Ein johlender Volkshause zog mit. Sic wvlllen den armen Kerl hängen Er hatte vor etlichen Tagen einen Hammes stchicn wollen und dabei den renitente» rechtmäßigen Eigenlhümcr aus Ler sehen in den Leib gestochen. Solche arme «Schlucker bängt man auf. und die Herren PaschaS und Eonsorle», welche im Stehlen von Millionen sowohl als in Anwendung von arscnikgcwürztcm Kaffee eine unglaubliche Frechheit au den Tag legen, bekleidet man über dies mil Wurden und Aemler». DaS ist egypliscbe Jlluslra tion zuni alten Satz von den kleinen und großen Dieben WaS unter den großen Herren in Kairo sür Gauner und Banditen, nicht nur cgyplischcr Nalionalilät, zu ver zeichnen sind, ist geradezu haarsträubend. Man sehe nur au einem schönen Sonntag- oder Freitag - Nachmittag aus der Schubra Promenade riese coiifiScirlcn Physiognomien an, man hört da slclS neue Geschichten ihrer Bestechlichkeit, man be trachte ihre prächtigen Pferde und ihre Mailrcsscn, man laste sich von dem unsinnigen Aufwand ihrer HaremS erzählen und von den Summen, die sie in angenehmer Gesellschaft ver spielen. und man begreift, warum das Land darbt und das Volk murrt. ES hat Jemand daS Backhschischnnwesen der Egypter einen nationalen Sport genannt, es ist aber wahrlich mehr als LaS. Zehn Wahrscheinlichkeiten sind gegen eine daß wer heule an maßgebender Stelle tausend Psuno Ster ling „drpouirt" mit einem Seitenblick aus dieses oder jenes einträgliche Amt, übermorgen eine cssiciclle Anstellung erhält Und waS »nn die Lauterkeit und Lekonomie des Staats obcrbaupteS selbst betrifft, so zweifle ich sehr stark an der Ausgeprägtheit dieser beiden Eigem'chaste». nachdem ich seine Paläste gesehen und über seine HaremS gehört habe. Geld liegt genug in den StaalScasscn, eS ivird nur nicht herau-gerücst, und wenn — tan» am Unrechten Orte. So versicherte mir ein vorurtheilSsrcicr junger Kaircner, Herr I)r. S...« der die inneren Verhältnisse vielleicht genauer kennt als die große Mehrzahl der Minister und Minisierial sccrctaire. Wie weit die Gewissenlosigkeit ter StaatScasten, rcspective deren Beamten, geht, dafür zum Schluß ein Ercmpel. Es cursirt erstaunlich viel falsches Geld in Egypten. Unter zclm französischen silbernen Fünssrankstücken sind säst regelmäßig zwei falsch. Alle Welt weiß daS, aber von Seiten der Re gierung wird nicht ein Schritt gegen den Unfug aelhan, im Gegentheil, die öffentlichen Easten zahlen die Gehalle der Beamten selbst theilweise in notorisch falschem Gelte auS. Ei» wahres Paradies sür Falschmünzer." Don Kairo hegab sich unser Reisender nun über JSmailia ack Suez und von da durch das Rvtbe Meer, wo aus tei» HydaSpeS", einem Schiss der Pcuinsular und Lrienlal Line, selbst die Ossiciere früh nach dem Bade im tiefsten Neglige barfüßig prvmeniren, über Aden nach Bombay. Ei» liebens würdig klingendes Anekdötchen, welche- man sich über die Be sitznahme deS strategisch so wichtigen Peru» erzählt, lheill hier Dr. Meyer mit: Ein französisches Kanonenboot war in Jahre 1857 mil dem Aufträge auSgeschickt worben. daS noch nicht occiipirle Jiiselckcn zu besetze». DaS Boot »ah», aus seinem Wege tortbin in Aden Kohle» ein, wo es nickt ehleii konnte, daß ter Gouverurur von Aken den sranzosiscken ersten Lsficier zu Gast lud. Der mißtrauische Engländer, der von vornherein Unratk gewittert halte, fand >m Lause deS Gesprächs daS wirksamste Mittel, de» Franzosen ge- prLchig zu machen: er machte ihn „voll süßen Weines". Kaum war aber dem Frauzmaim daS Wort „Perim" cnl- chlüpst, al» der Brite unter dem Tische ein Zellelchen be- chrieb, angeblich an seinen Kellermeister, in Wahrheit aber etwa- ganz anderes. WaS er geschrieben, daS konnte die ranzösische OccupationSdeputalion leicht erralhen, als sie. am olgendcn Nachmittag vor Perim ankommend, die englische Flagge sich entgegenwehen sah und mit verbindlichstem Lächeln von cinein englischen Artillcrieossicier auf englischem Boden bewillkommnet ward. Aus den, Vorderdecke deS „HydaSpeS" hatte die „Mail" ihr „Ossiee" eingerichtet. Die Arbeitslast der drei Beamten ist während der Fahrt von Aden nach Bombay eine ganz enorme. Gegen 50,000 Briese, über 20,000 Zeitungen und ebenso viel Packcte sind je nach dein Bestimmungsorte und Dislricte in Hunderte von Beuteln und Sacken zu verthcilen, welche unmittelbar nach der Ankunft in Bombay über ganz Indien sich zerstreuen. Zehn Stunden haben die Leute füglich daran zu arbeiten. Aus der Fahrt batte auch ein Osficier deS DampsbootcS die Summe der Pferde berechnet, welche erforderlich sein würde, um den „HydaSpeS", wie er gerade war, über einen den Wellen gleichen Widerstand in der gebrauchten Zeit eine Strecke wie die von Suez nach Bombay zu befördern. Es ist dabei „Pserbckrafl" mit „Pserv" identisicirl worden. AlS Resultat ergab sich die Summe von 259,200,000 Pferden. Ganz besonders spendet I)r. Meyer dem Zusammenleben der Deutschen in Bombay, Schweizer und Ocfterreichcr inbc- grist'en, alles Lob, dasselbe könne nicht schöner und einträchtiger gedacht werken. In wie mancher deulschkn Eolonie deS A»S lande- vermißt man daS, bemerkt er dazu. Von ganz besonderem Interesse ist die Schilderung einer inländischen Hochzeit, welcher bcizuwohucn I)r. Meyer Ge legenheit gehabt hat. Derselbe erzählt darüber Folgendes: .Der reiche Parse Pairazbhoy Peerbhoy verbciralbcle seine Tochler und gab aus diesem Anlaß ein „erouing entor tsiiiinonG in seiner Residenz Mankoi Khojab Mohlla. »ln Gesellschaft deS liebenswürdigen Herrn B. subr ich absichtlich zu früher Stunde nach dem Lrl, um den abendliche» Fesizug noch z» sehe», der regelmäßig den ländliche» Festlichkeiten vorangeht. Wir trafen denselben schon aus der Heimkebr. Ter Efscct war ein blendender. Tageshcll erleuchteten die Hnndertc vcn Fackeln und Lampions die durchzogenen Straßen, Kops an Kops krängdr sich die Z»schaueri»cnge, alle Balcvnc waren von Neugierigen besetzt. Der Zug selbst mochte auö 500 bis 600 Menschen bestehen. Etwa ein Dutzend einheimischer MiisikeorpS, die den Zug in ebenso viele Gruppen schieden verführten einen Höllenlärm. Wir fuhren vom Ende zur pitze am Zuge entlang, um »och vor ihm den Feslvrt zu erreichen. An der Töle fuhr hinlcr der ersten Musilbankc die junge sechsjährige Braut, unsichtbar hinter den Vor bringen idreS überreich geschmückten Biist'elkarrenS. Der Bräutigam, ein Knabe von neun Jahren, folgt ans flittcrbehangenein Zelter, über und über bedeckt mit Gold-, Silber- und Juwelen-Zierralb. Die jugendlichen und kindlichen Freunde und Verwandle» deS BraulpaarcS sah man im Zuge glänzend geschmückt z» Pierd oder in Wagen. Alle in froher Fesistiminung. Die älteren Feslthcil- »cbmcr gingen zn Fuß. Sogar ein kleines Kind ven kaum einem Jahre wurde in einem lcppicbbelegle» Kasten ans einem Pferde liegend milgesührl. Es schlief saust, unöcknnimcrl nni den Lärm ringsum. In bemalten Kisten und Kasten trugen sic die HochzeitSgeschcnkc hinterher, eine lange Reihe und schweren Inhalts. Knaben liefen ab und zu. Blumen auSstrcuciid und die Menge mit wohlriechendem Wasser bc sprengend. In unserem Wagen sah eS schließlich, als wir ken Tumult hinter u»S halte», bnntcr auö als i» cinein Blumenladen, und frisch besprengt waren wir zur Genüge. DaS Gartenhaus deS Fcstgcbcrü war strahlend illiiminirt In persischen Letter» fiinkcllc ein Willkommen über der Psorle. Auf rothen blülhenbesäcten Teppichen schrillen wir über die Slcinlreppe in den kerzenbcll erleuchteten Saal An den Wänden entlang liefen Diwane. Viele Gäste, Ei» gebcrene und Europäer, halten Platz genommen und naschte» «rruchteis. tranken Kassec und plauderten mit dem freund lichen Wirthe. ber Jedem etwas Verbindliches zn sagen wußte Inzwischen war der Zug vor dem Hanse angelangt. Neil lautem Ruse». Poltern und Scherzen zerstreuten sich die Gäste durch die Gemacher, Erfrischungen suchend und ken Tänze» der „nnutck ssti-ch" zuschaucnk, die jetzt ihr Werk begannen Diese weltbekannten Bajaderen haben viel mit den „GhawasiS" in Egypten gemein, und sind ihre Tänze — wenn man daS behutsame Drehen und Wenden Tanze» nennen kann — sehr viel graciöser und bereuter al der Dancing giilg am Nil. Tie Mädchen tragen gewöhnlich ein kurze« gesticktes Jäckchen, ein paar weile seidene Pluder Hosen und einen langen, bis zum Boden vom Kopf herab sollenden bunten Schleier, de» sic im Tanz anmntlsig zn schwingen verstehen. Beide Arme und Füße sind nackt, die Glieder mil schwerem Gold- und Silbcrsckmuck dickt behängt Em Tamburin und ein zilherähnlichcS Instrument begleiten den Tanz. Im (stenuß von Süßigkeiten und Anschauen der Bajaderen tanze bestand die ganze Festfreude deS AbcnbS. DaS Braut paar war nicht sichtbar. Der Bräutigam war von seinen Eltern wieder mit nach -Hause genommen worden und die Braut lag in ihrem Kinderbeltchcn schlafend im .Hinterhaus Die factische Verehelich,mg ter Beiden findet erst nach ein getretener Mündigkeit statt, freilich immer »och sehr früh Der Jüngling steht dann im l.V, daS Mädchen im 12. Lebens jahrc. DaS ist alte indische Sille, die Len VolkSbcglückcrn sehr viel zu denken giebt." Unser Reisender besuchte nun noch Nordindien, Tschaipur, Dehli. Agra, Lnknow, BcnareS, ferner Kalkutta, und dann in Süd-Indien Madras, Bengalicn. Mysore, Llakamnr, Eoinibatorc und zahlreiche andere Lrlschastcn In Kcchin lernte er die beiden Judcncolonicn kennen, die eine Eigen Ihümlichkeit deS LrteS sind. Wann diese beiden nach Kochm gekommen sind, ob mit den Portugiesen in deren erste indische Eolonie, ob der eine Tbcil früher, der andere später, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden Tbalsache ist. daß die eine Eo lonie, die weißen Juten, sich ihre Helle, europäische Hautsarbe durchaus bewahrt haben, während die sogenannten schwarzen Inden dunkelfarbig sind wie die Natives. Ter jüdstchc Gesichtsschnitt ist unverkennbar bei beiden. Sie wohnen in einem besonderen Stadtviertel, das sich durch Reinlichkei und schmuckem Bau der Häuser vorthcilhast vom Native quartier unterscheidet, und dort die weißen ven den schwarze« wieder getrennt. Da gerade Sabbalh war. feierte» die Leutchen: sie saßen aus ken Veranden, die Alten hebräische Zlieber lesend, die Ju»gk», unter welchen viele überraschend nbsche Frauen und Mädchen, schwatzend und scherzend. Ueberall der Widerschein cmeS stillzusriedenen Familienlebens. Die weiße und die schwarze Eolonie habe» ihre eigene Svnagoge, wo die Pergainrntrcllen des Alte» Testamente- hinlcr reichen Vorhängen deS heiligen Schreins aujbewahrt sind und der Rabbiner ta- Gesetz vom kanzelartigen Lese pulte herab verliest. Ihre Gcsammtzabl beträgt wenig Uber 4«»»' .Handrl ist wie in aller Welt, so auch hier ihre Haupt- bcschäsligung. Bei diesen Mitlheilungen, die sicher den größeren Kreisen n»sercr Mitbürger nicht minder willkommen und intereffaul 'ein werden, wie den zahlreichen Freunden deS Reisenden, wollen wir eS für beute bewenden lasten, behalten unS aber vor, auch über den ferneren Verlauf der Reise demnächst noch weiter zu belichten. 0. Entscheidungen -es Reichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich versolgt.) Jin September l88t wandte sich der mittellose Schreiber Grauten; zu Berlin an de» Agent Bucknvald, theillc diesem mit, daß er sich Geld verschaffen wolle, uni ein GeschaslS- bureau einzurichlen, und fragte il>», ob er nicht Jemand wisse, ter ihm Geld leihen könne. In Folge testen schickle Buch- wald den Müller Kaßner. welcher im Seplember 1881 »nt dem Ersuchen, ihm eine Stelle zu verschaffe», wiederholt in daS Slcllcnvermittclungöbureau deS Buchivald gekommen war, tiefem zu dem Zwecke eine Einschreibegebükr von 5 ge zahlt und sich schließlich auch bereit erklärt batte, eine Caulion von 300.X! zu stellen, zuGraudenz unter dem Bo,geben, daß er — Kaßner, — wenn er 300 .x: Eaulien stelle, Kassenbole in einem größeren Etablissement werten könne. Graute»; theillc dem Kaßner mil, daß er ein Bureau habe, mehre re Schreiber beschäftige, auch noch einen Bureauvorsteher brauche, 'ragte lhn, ob er ein Bischen schreiben könne, bemerkte dabei, daß er auch sonst noch Gänge zu machen haben werde, und erklärte, nachdem sich Kaßner bereit gezeigt halte, 300 .Xl Eaulion zu bestellen, daß er die 300 .X! annehmen und Kaßner vom 1. Lctober ab mit einem monatlichen Gehalte von 75 cngagiren werde. Kaßner zahlte hieraus dem Grau- denz die 300 .Xt lieber den Empjang deS Geldes und das Anstellung-Versprechen wurde ein Schriftstück aufgesetzt. in welchem jedoch die gezahlte Summe alS ein zu t> Pro- ceiit verzinsliches Darlehn bezeichnet wurde. DaS Schriftstück wurde von Kaßner in dem Glauben, daß es ein Eautionösckcin sei mit unterschrieben. Erst alS Kaßner dem Sattlcrmeistcr Spring unter Vorzeigung deS Scheins von der erhaltene» Anftellung Mitthciluug machte, wurde er von diesem daraus aufmerksam gemacht, daß der schein kein EantionS-, sondern ein DarlehnSschcin sei und baß er betrogen wäre. Nunmehr begab sich Kaßner zu Grauden; zurück, iwwog kiesen durch eine List, ihm von den drei Huntertmarkscheiiien, welche er ihm gegeben hatte, zwei vor- zlizcigcn, und behielt die letzteren an sich. Den drittel» .ömnterlmarkschein hatte Granden; bereu- umgescht und, obwohl er jetzt zugab. daS Geld gebraucht zu haben, und 'ich verpflichlelc, die fehlenden 100 am anderen Tage znrückziizablen, hat Kaßner bis jetzt daraus nicht- erhalten. DaS Landgericht hat Grande»; wegen Betrug- ver- »rtbeilt. indem eS in der von ihm sür erwiesenermaßen un wahr erachteten Behauptung deS Angeklagten dem Kaßner gegenüber, daß er bereits ein eingerichtete- Bureau habe, mehrere Schreiber beschäftige und die Absicht habe, sich durch Engagement eine» BurcauvorstehcrS zu vergrößern, mit Recht die Vi.'rsp,rHV,mg falscher Tbatsacken siebt und in dem Ber- schwcigcn deS Angeklagten, daß er nicht die Absicht batte, den Kaßner zn cngagiren lind ihm das versprochene Gehalt zn al'len, sonder» Willens war. sich Geld zu beschaffen und die als Eaulion erhaltenen 300 .Xk für sich zn verwende», die Unterdrückung wahrer Tbalsache» findet, zumal in jenem Ver- schweigen, verbunden mil den Erklärungen deS Angeklagten, zugleich die Vorspiegelung der falschen Thatsache liegt, daß eS die ernstliche Absicht des Angeklagten war. den Kaßner gegen die Bestellung der Eantiv» mit Gehalt zu engagirc». Tie Revision des Angeklagten, welche einwencct, daß Ab sichten keine Thal sacken seien und daß ihm der Mangel einer ernstlichen Absicht in keiner Weise nachgcwiescn sei, bat daS R.-G. II. Str.-S-, am 3. Rovcinbcr v. I. ver worfen, denn auch i» der erklärte» Absicht, etwas von Anfang a» nickt Gewolltes zu thun, kann die Vorspiegelung einer ja scken Tbatsackc und ein Betrug grsundcn werben, in sofern jene Absicht, »sie hier, zu dem Zweck erklärt ist, sich einen rechtswidrigen VermögenSvortheil zu ver schaffen; im klebrigen ist eS nach der ganzen Sachlage sür erwiesen zu erachten, daß der Angeklagte die ernstliche Ab sicht, den Kaßner zu engagirc». gar nicht gehabt hat. Auch den Eausalzusani incn hang zwischen der JrrthumS- erregung und der Verinögcnöbcschädigung stellt daS Landgericht ohne Nechtsirrlbuin fest, »item cs sich für überzeugt hält, daß Kaßner dem Angeklagten niemals sein Geld alS Eaution, geschweige denn alS Darlchn gegeben baden würde, wenn er die wahre Bcwandlniß der Sache gekannt hätte. Sachsen. * Leipzig. 3. Februar. In Anbetracht der räum lichen Unzulänglichkeit der hiesigen zweiten Bürger- s ckulc Halle sich am Mittwoch Abend eine Anzahl hiesiger Bürger zu einer Besprechung zusammen gesunden. ES wurde allseilig als ein Uebelstand erkannt, daß diese Schule sür die ailwotmenke» schnlpslichligen Kinder namentlich aus der inneren Stakt seit Jahre» räumlich nicht mehr auSreick'c und Laß kiese Kinder zum Schulbesuch iiamcnllich »ach ter sehr cnlseriil liegenden III. Bürgerschule verwiesen würden. Wiederholte Klagen (auch in der Presse) stützen sich neben anderen damit verbundenen Unzulräglichkcilcn inbesvndere darauf, daß cs für kleinere Kinder gefährlich ist, ven Schulweg durch die ganze innere, namcnllich zur Messe besonders verkehrsreiche Stakt nehmen zu müssen. Um die Kinder nickt diesen Gefahren auSzitsctzcn, wurde constatirt, daß einige Eltern die Kinder in »ahegelcgcnen BczirlSsckulen untergebracht oder ihnen Privat unterricht geben lasten. Lediglich in der Erweiterung der II. Bürgerschule als solcher wurde in dieser Versammlung daS Mittel bingrstellt, diese» Uebclständen abzuhelse». Dem nächst wurde beschlossen, durch eine Eingabe beim Rath der Stakt, unlcr Berücksichtigung aller einschlägiacii Puncte, die Erledigung dieser Angelegenheit als eine recht dringliche und die Interessen vieler Bürger berührende zu empfehle». Zu einem eukgiltigen Beschluß über biese Petition bez. deren Unterzeichnung ist eine weitere Zusammenkunsl sür nächsten Montag den 5. d. M. Abend- 8 Uhr Restaurant Hotel de Pvlogne festgesetzt worden. Ehcmnitz, 2. Februar. Gestern Abend gegen 11 Ubr ließ ein die Oslstraße hinaussahrender Gescknrrsilhrer eine FrauenSperso» auf ibrc Bille, sie ein «^tück mitsabrc» zu lassen, ausstsiacn und nahm dieselbe mit. Bald daraus erklärte die Person jedoch, sie müsse wieder absteigen und suchte daun ciliast daS Weite. DirS siel dem Fuhrmann aus, er suchte deSha^ nach seinem Geldtäschchen, fand jedoch zu
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