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UkkilMk Rentkll-Drrslchrrmigs-AlilM zu Kevlin Kaisertzofstv. 2. Gesammt - Aktiva: 54 00V V0V Mark. Ergründet 1839 beruht dir Anstalt auf doller Gege»sritigkrit und steht unter dem Sch»tz u»h der Obrroufficht de» Stootr«. Der Präsident deS Kuratorium«, sowie der Stellvertreter desselben werden von Gr. Majestät de« Kidig ernannt, die übrigen 6 Mitglieder desielben, sowie deren Stell vertreter von der Se»rr»l-Vrrs«m«1»»g der Mitglieder gewählt. Da« Kuratorium reffortirt vom Midister b«S I»»rr». Die Anstalt bietet ihren Mitgliedern die Garantie größter Solidität der Per- waltung und »»brbmgtr Sicherheit für Erfüllung aller ihr obliegenden statutenmäßigen Verpflichtungen. Geschäftszweige. I. Iahrrogesellschaftr«. Den zu den JahreSgesellschasten Bcitretenden gewährt die Anstalt für die Einlagen «llmihlig steigedde Ae»1r» volle Eialoge« betragen in den JahreSgesellschasten 1878 und folgenden 100 Mark, et find aber auch uddollftäudige von 40—80 Mark zulässig. Den »»»ollstiadigen Einlagen werden di», auf dieselben fallenden Theilrruten so lange gutgeschrieben, dir dieselben aus 100 Mark, als» zu »ollstäddigra Eidloge«, angewachsen sind. Jede» Jahr wird auS den im Lause desielben Bei- tretenden I IohrrSgrsrllschost mit 6 AltersNoffrn gebildet. DaS Steige» der Renten beruht aus der Veerbudg der verstorbenen durch die überlebende« Mitglieder und ersolgt daher je nach der größeren und geringeren Sterblichkeit der Mitglieder rascher oder langsamer Durch die JahrcS- gesellschasten wird besonders eine Versorgung für dar höhere Alter, in welchen, in der Regel Er«rrb»«nsähigkeit eingetreten sein wird, bezweckt. Die Rente steigt daher bi» z»« höheren Alter der Mitglieder sehr longso«, erreicht aber bei wenigen Letztlebeddr« jeder Altersklasse fast regelmäßig den höchsten Satz, nämlich ILO Proerdt von den Einlagen in den ZahreSgesellschaste» 1839—77 und 100 Procent in den JahreSgesellschasten 1878 und folgenden. Die geringste Rente beträgt bei jeder neuen JahreSgesellschaft in der I. 3,«o — II. 3,«o — III. 3,«, — IV. 4 — V. 4,,u und in der VI. Altersklasse 4,«o Procent, die 1884 zahlbare Rente der JahreSgesellschaft 1878 aber z. B. bereit» in der I. 4,» — II. 4,»5 — III. 4,»i — IV. 5 — V. 5^ und in der Vl. Altersklasse 5,« Procent. Bei den JahreSgesellschasten 1839 bi» 1877 incl. «erden im Januar 1884 von 63 Einlagen 150 Procent — von 108 mehr alS 90 Procent — von I 062 mehr alS 2b — von 5 771 mehr als 10 — von 37 040 mehr alS 6 — von 65 159 mehr als 5 und von den übrigen Einlagen 3,m bi» 5 Procent als Rente gezahlt. > II. Uerftcherwwg »»« Leibrente« und T«y»i1a1i»« ««f de« ErlebenofaU «nd »»« Zrttrerrle« — »i«,»führt d«t »er Kwstalt 1878. Die Versicherung erfolgt nach feststehend»» Torisr». Au» denselben kann — im Uaterschie» von dem System der IohrrSgrsrllschoste» — Jeder sofort ersehen, ein« wie Hohr Ae«tr er, wenn und so oft er die Fälligkeit derselben erlebt, bestimmt beziehen wird. AltrrSklosse» werden nicht gebildet, vielmehr wird in j»r« einzelie» Foll die »e»1r ge»»» nach de« Alter berechnet, welche« der Ein- tretende zur Zeit de» Eintritt» hat. AuS den Erfahrungen der A»st«lt seit 1839 ist eine Sterblich« Ieit»t«fel berechnet, nach welcher jedem Alter einer Versicherten eine gewisse durchschnittlich« Lebens dauer entspricht. Die Leibrenten sind nun so brmrsse», daß di« versicherten, deren Lebensdauer jene »»rchschmttliche ist, durch di« Nr»1r», die sie beziehen, annähernd die von ihnen gezahlten Prämie» nebst 4 Procent ZinS und ZinseSzinS — abzüglich jedoch de» in den gezahlten Prämien für die Be streitung der BerwaltungSkosten enthaltenen sehr geringe» A»sfchl»gr« von 4 Proer»t aus die Netto- Prämien — zurückrrhaltrn, daß aber die über die Durchschnittszeit Lebenden, je ihrer längeren Lebenrzeit entsprechend, eine ihre Einzahlungen nebst Zin» und ZinseSzinS mehr oder weniger erheblich übersteigende Segr»lrist»»g »»» der Aostolt beziehen. Diesen Grundsätzen entsprechend find sämmtlich«, unten unter ». bi» g. näher bezeichneten Tarife berechnet. Erreicht in Folge einer größeren al» der berechneten Sterblichkeit oder einer hihere» verzi»f»»> al» 4 Procent der Sicherheitsfonds eine bestimmte Höhe, so kann derselbe darüber hinaus ganz oder theilweise al» Di»ibe»br an di« versicherten vertheilt werden. Nach diesen Tarifen können versichert werden: ») sofort brgi»»e»be, lebenslänglich »«hlborr Ar»tr» — Tarif III. Dieselben bettagen, wenn bei« Abschluß der Versicherte ,. B. 30, 40, 50, 60 bez«. 70 Jahr alt ist, 5^,, 6«, 7,«. 9« bez«. 14.« Procent von dem eingezahlten Capital. Beispiel: Eine 60jährige alleinstehend« Dame, welch« 10 520 Mark einzahit, wird dafür lebenrlänglich jährlich 1000 M«rk oder 9.»«», Procent von dem eingezahlten Tapital al» Rente beziehen;