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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188404040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840404
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840404
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1884
-
Monat
1884-04
- Tag 1884-04-04
-
Monat
1884-04
-
Jahr
1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1884
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17S2 * Der am Mittwoch im preußischen Abgeordneten. Lause verhandelte Antrag Stücker — „die königliche Staattregierung zu ersuchen, aus Abstellung ke« iu den größeren Gemeinde», namentlich den Großstädten, beliebenden kirchlichen NothstandeS hinzuwirken, unk soiveit bierzn er» forderlich ist. eine Abänderung der bezüglichen Gesetzgebung, sowie die Bewilligung von Staatsmitteln herbcizusichrcn" — hat nicht den Beifall deS Abgeordnetenhauses gefunden, nur die (konservativen und ein Theil der Freiconservativen stimmten dafür. Die bekanntlich Hochossieiöse» „Berliner Politischen Nachrichten" ben-crkcn hierzu: „Wir können diele Ablehnung nur billigen. W:r müssen Herrn Stöcker allerdings bei stimmen» wenn er über die kirchliche» Verhältnisse Klage führt. Die Organisation derselben ist eine mangclbaste und durchaus nickt mit dem Wachsen der Stadt Berlin im Einklang. Wir begreifen vollständig, wie durch die fehlende Einwirkung der Kirche eine gewisse Verwilderung der Sitten einreißen kann, deren Merkmale der Antragsteller in der Uebergehung der kirchlichen Trauungs- und Tausceremonien, in dem mangelhaften Besuche der Kücken, in der intensiveren Qualität der Verbrechen, in dem üppigen Wuchern der Social demokratie zu finden vermeinte. Wir glauben aber anderer seits, daß Herr Stöcker zu weit ging, wenn er anS diesen allerdings außergewöhnlichen Berliner Verhältnissen heraus einen Schluß auf die größeren Gemeinden, aus die Großstädte machte. Für diese hat er kein Beweiö- material geliefert, sondern nur eine Meinung ausge sprochen. Ganz und gar abweichender Meinung müssen wir aber sein, wenn e- pch um die Scklüsse handelt. die der Redner au- seiner vorausgegangenen Schilderung zog. Wo eine Abänderung der Gesetzgebung für diese Verhältnisse opportun erscheint, wird nian nickt verfehlen, von Seiten der Regierung entgegenzukomnien; wenn eS sich aber darum handelt, die Bewilligung von Staatsmitteln für diese Zwecke herbeizuführen, so muß man Herrn von Ioßler Nccht^gcbeu, wenn er die in ehrenvoller Weise angebotene Last nicht acceptirte. DaS Centruin hatte nicht so Unrecht, von einem ArmuthSzeugniß zu sprechen, welche- Herr Stöcker durch seine Ausführungen seinen Glaubensgenossen ausgestellt hatte, und eS wird wohl am besten sein, wenn eS bei der alten, von Preußens Königen gepflogenen Praxi« verbleibt, daß der Hauvtsache nach die kirchlichen Gemeinden dasjenige, was sie brauchen, auS sich selbst heran- ausbringen, ohne damit wohl wollende Beihilfe von anderer Seite principiell auSzuschließen." * Die hessische Fortschrittspartei hat in einer am letzten Sonntag zu Worm» gehaltenen Versammlung von Parteimitgliedern aus dem Wahlkreise WormS-Heppenheim» Wimpfen das nachfolgend« BertrauenSschreiben an den Reichskanzler Fürsten BiSmarck beschlossen und Seiner Durchlaucht übermittelt: Die heute tu Warm« in BethStiguog ihrer nationalen und liberalen Gesinnung versammelten Mitglieder der hessischen Fort schrittspartei an« dem Wahlkreise „WormS-Heppenheim-Wimpsen" gchenke» tu ernster Feier der Thatsache, daß Eure Durchlaucht über- morgen in Ihr 70. Lebensjahr eintretcn. Im Hinblicke aus Ihre Leistungen im Dienste der Einigung und Kräftigung Deutschlands und Ihr« dem deutschen Bolle Ehre bringende und Frieden erhallende Wirksamkeit bringen wir Ihnen Dank und Glückwunsch dar. Möge eS Ihnen bet nun gekräftigter Gesundheit noch eine lange Reihe von Jahre» vergönnt sein, der Stärkung des Reiches und der Förderung der gemeinsame« Ziele de« deutschen Bottes aus dem Boden der ReiHtverfassnug so weise und unerschrocken wie seither Ihre Lräste widmen zu können. Mögen fortgesetzt Ihre Bemühungen zur Festig»« der deutschen HeereSmacht und der Friedenserhaltnng dierch Ihre auswärtige Politik mit bestem Erfolge gekrönt bleiben. Möge» gegenüber einer systematischen Anfechtung Ihre aus Hebung «ed Befestigung de» Wohlstände« aller Bevölkeningsclafseu gerichtete WirthschaftSpolltik, sowie Ihre ans da- Wohl der arbeitenden Elaste» berechnete Fürsorge nicht minder, wie Ihre auf die Ausrecht erhalt»»- der Gesellschaftsordnung zielenden Bestrebungen die Billigung der deutschen Nation finden. * Zum Antrag Singer schreibt die „Provinzial» Csrrefpoaden,": K Der Stadtverordnete Singer hatte bei der Berliner Stadt» verordneteoversammlung den «»trag gestellt, daß die städtische Vertretung an geeigneter Stelle ans ein« der Größe der Stadt ent sprechende Bermehrung der Zahl der Berliner Reichstags- und LandtagSabgeorduetrn hinwirke» möchte. Nach tz. 35 der Städte- ordutlng vom 30. Mai 1853 darf die Stadtverordnetenversammlung über andere als Gemeinde-Angelegenheiten nur dann berathen, wenn solche durch besondere Gesetze oder in einzelnen Fällen durch Aufträge a» sie gewiesen find. Daß die der Reichs- und beziehungsweise SandeSgesetzgcbuug Vorbehalte« Regelung der Bertrelung in de» politischen Körperschaften zu den „Gemeindeangelegenheiten" nicht gehört, wird gegenüber dem klaren Wortlaute des Gesetze« einem ernstlicheu Widerspruch nicht begegnen können. Die Stadtverordneten» Versammlung würde daher den Boden des Gesetzes verlassen und ihre Zuständigkeit überschreiten, wenn sie in die Berathuna de- Singer'» sch«» Antrages eiutreten wollte. Der versuch, diese Befugniß daraus berzuletteu, daß die Zahl der im Reichstag und Landtag zu ent sendenden Vertreter unter Umständen praktische Bedeutung für die Gemeind« gewinnen könnte, ist verfehlt. Wäre dieser Grund stich haltig, so müßte die politische DiSeussiou den städtischen Ver tretungen überhaupt sreigegeben werden, da säst >edeS allgemeine Staatsgesetz und jede allgemeine staatliche Anordnung die Interessen der einzelnen Gemeinde» mehr oder minder nahe berührt. Zur Sicherung der Borschrift de- 8- 25 der Städteordnung hat daher der Oderprästdent Achenbach zu Potsdam als Aussichtsbehörde der Stadt Berlin an den Stadtverordnetenvorsteher die Aussorderung ergehen losten, den Singer'schen Antrag nicht aus die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu bringen und für den Fall, daß dieser Aussorderung nicht entsprochen werden sollte, die Festsetzung einer Geldstrafe von 300 angedroht. Auch hierin hat die fort schrittliche Presse eine Ueberschreitung der dem Oberpräsidenten zu stehenden Befugnisse erblicken wollen, und die Stadtverordneten- Versammlung zum direkten Widerstand« gegen seine Anordnungen anfgesordert. Es wird abzuwarten sein, ob die Stadtverordnete». Versammlung geneigt sein wird, diesem Rathe Folge zu gebcn. Bei denjenigen Stellen der städtischen Verwaltung, welchen zunächst die Entschließung in der Angelegenheit zusteh», waltet jedenfalls eine abweichend« Auffassung ob. da von denselben da- Verlangen des Oberpräfidenten als begründet anerkannt worden ist und demnach der Stuger'sch« Antrag nicht zur Verhandlung gestellt werden wird. » * » « DaS Ministerium TiSza bat zwei Erfolge auszu» weisen, welche auf den Gang der Wahlen nicht ohne Ein fluß bleiben dürften. Daß die Rumänen ihre Abstinenz Politik ausgegeben und sich zur Unterstützung des CabinetS entschlossen haben, ist bereit- bekannt. AebnlicheS ist nun Ende de« vorigen MonatS auch von Selten der Serben geschehen von denen bisher nur die Biscköfe griechischen Bekenntnisses die Beamten und eine Anzahl Großgrundbesitzer zur Regierung hielten, während die Mehrheit unter Milolisch und Politso eine nationale Opposition biloete. Die Verbesserung der Beziehungen Oesterreich-Ungarn- zu Serbien hat nun auch hierin Wandel geschaffen; außerdem hat, wie die Rumänen sich gegen die Siebenbürger Sachsen au-spielen lassen, au die Serbe» di« Erwägung eingewirkt, daß sie gegen die Kroate« der Unterstützung der Regierung bedürfen. Siebzig serbische Grundbesitzer sind in Folge dessen Ende März in Pest zu einer Wahlbesprcchung zusammengetreten. DaS von ihnen entworfene Programm gipfelt in der Erklärung, daß die ungarischen Serben den ungarischen StaatSgedanken an erkennen und nur fordern, daß da« Nalionalitätengcsctz ge- wissenhaft durchgesübrt und die serbische Kirchen» und Schul- antonomie geachtet werde. DaS Programm soll nun anch einem großen serbischen Congreß vorgclegt werden. * DaS eidgenössische Militairdepartement bat laut dem erschienenen GcschLst-berichl pro >883 dem General- stabSbureau die Weisung ertheilt, in Verbindung mit dem Genieburean und zngezogenen Erpertcn die Frage z» unter» suchen, ob nicht die Errichtung cincS durch provisorische Werke befestigten CentralwassenplntzeS zur Ausnahme be grüßten TheileS der Feldarmee in kürzester Frist möglich und welcher Bedarf an Arbeitern und Material zu diesem Zwecke erforderlich wäre. Nachdem eine Vervollständigung teS ActenmaterialS in dieser Richtung stattgrsundcn batte, unter breitete da» Militairdepartement dem BundeSrathe einen resumirenden Bericht; di« Beschlußfassung hierüber fällt in das Jahr 1884. * Bei der Märzfeier de« Genfer SocialistenvereinS am 29. v. Mtt. hielt nack einem Telegramm der „N. Zürch. Ztg." Conzett eine lang« Festrede, in der er u. A. bemerkte, die Commune sei folgerecht gewesen. Nachdem Conzett gesprochen, erzählte der bekannte Heritier die Geschickte der Commune; kann erinnerte er an den 13. März l88l. Er sagte, die Nihilisten hätten damal« recht gehabt, den Zaren zu tödten; er hoffe, die Zeit werbe bald da ein. wo sein Nachfolger, der auch in die Lust gesprengt werde. — Die Anarchisten wollten da« Wort nehmen, und Perrure, einer derselben, bemerkte, er habe die Commune milgemacht und folglich da» Reckt zu prechen. Trotzdem wurde ihm da- Wort verweigert. — Tie Vorredner waren also keine Anarchisten, sondern Socialisten". * Nachdem die Franzosen sich so ziemlich zu unum- chränkten Herren der milttairischen Situation in Tonkin zemackt haben, denken sie daran, au« ihrer neuen colonialen Errungenschaft materiellen Bortheil zu ziehen. Mit der Aus beulung der Landesschätze hat eS sreüich zunächst gute Wege; näberliegend und bequemer erscheint eS, auS dem Handels verkehr Tonkin- — und CochinchinaS — eine ergiebige Quelle rSkaliscke» Bortheil» abrulciten. Zu diesem Behuse wird von den ministeriellen Pariser Journalen seit einiger Zeit die Frage erörtert: welches ökcnomische Regime man in Tonkin und Cochinchina befolgen müsse, und fällt ihre Antwort zu Gunsten der Etablirung eines Systeme« von Differentialtarifen auS. Ter naheliegende Einwand, daß England jede derartige Störung de- ostasiatisckcn Handelsverkehr« mit Repressalien vergelten dürste, schreckt die Befürworter de- DifferentialsystemS nicht; sie heben hervor, daß England in seinen Eolonien nur den Import von Wein und Branntwein niit Eingang-Zöllen belege, also gerade die hauptsächlichsten französischen Export artikel, und zwar mit derartig hohen Zöllen, daß dieselben schon jetzt geradezu prohibitiv wirkten. Bor englischen Re pressalien brauche man also nicht bange zu sein, da der gegen« wariige Zustand ohnebin kaum noch überboten werden könne. Dahingegen sei eS nicht mehr wie reckt und billig, daß Frank reich sich für die mit der Erschließung TonkinS verbundenen Unkosten schadlos halte, und da- könne nur geschehen mittelst Einführung einer Surtaxe aus den englischen, deutschen, ameri kanischen und chinesischen Export, wenn derselbe von dem Markte profitiren wolle, den französisches Geld und fran zösische- Blut geschaffen. Dieses Zollregime werde nur pro visorisch sein, aber so lange dauern, bis Frankreich seine Kriegskosten wieder angebracht habe. — DaS Interessanteste an diesem Raisonnement ist die Leichtigkeit, womit alle Frei- handelSgrundsätze über Bord geworfen werden, sobald da- Interesse de- eigenen Lande« dies zu erfordern scheint. * Tie öffentliche Meinung Indien - batte sich mit dem Gedanken vertraut gemacht, daß der Maharadscha von Dsck ohore sein Land der britischen Regierung abtreten und dafür eine Pension eintauiche» würde. Nun ist aber die in Singapore erscheinende .SlraitS-TimeS" in der Lage, alle derartigen CessionSgerückte aus daS Bestimmteste zu demen- tiren. Tschobore ist ein bedeutende« Territorium auf der Malayischen Halbinsel, und seine Einverleibung in den eng lischen Colonialbesitz wäre ein wichtiger Schritt zur Verwirk lichung deS den Briten schon lange vorschwcbenden trans- gangeischen Reiches gewesen, welche« aller fremden, namentlich der holländischen Concurrenz in jenen Zonen eine unübersteig- liche Schranke entgegen setzen soll- Man begreift daher, daß da» Dementi der „StraitS-TimeS" in den anglo-indischen Kreisen bedeutende Enttäuschung hervorgerufen hat. * Wie Meldungen chinesischer Blätter zu entnehmen ist. hat die chinesische Regierung beschlossen, um die westliche Grenze ihre-Reiches besser vertheidigen zu können, von der chinesischen Grenzstadt Tzing-tu.fu eine Reihe von Militair- stationen und Forts bis Jarkand an der Grenze von Kascb- garien zu errichten. Eine ähnliche Reihe von Forts und Militairstationen existirt schon zwischen Peking und Kaschgar. * Die Zustände in Zu Inland verursachen Besorgnisse. Die Missionaire verlassen »hre Stationen. DaS Land wird als unsicher für Europäer betrachtet. Die UsutuS gewinnen täg lich mehr Anhänger, llsibepu wurde am 24. v. Mts. aber mals mit starkem Verlust aufs Haupt geschlagen. Eine Menge Flüchtlinge sind im Reservatgcbiet angekommen. änntlich in de» letzten 10 Jahre« mit ziemlicher Regelmäßig keit beim Ueberqange vom Frühjahr zum Sommer und vom Herbst zum Winter befallen hat. Auch die-mal trat das Leiden mit solcher Heftigkeit aus. daß der Kaiser gezwungen war. mehrere Tage das Belt zu hüten. Die Abreise kr» Kronprinzen zu den Bcgräbnißscicrlichkeiten für den Herzog von Aibany ist darum auch bis heute binauSgeschobcn worbe». Heute befindet sich Seine Majestät wieder wobler, ist jedoch noch immer gezwungen, da- Zimmer zu hüten. Aber auch in seinem kranken Zustande hat Se. Majestät die regel mäßigen Vorträge entgegengenommen und liegen ernste Be sorgnisse Gott sei Dank nicht vor. Nach dem Osterfest ge denkt der Kaiser, wie im vorigen Jahre, sich nach Wies baden zu begeben, um die regelmäßige Cur zu beginnen. gllsder» »ach AR Heilung«« voraeao " d die « s» »»> dt, BW»»« der Abgeordnete» ans Jur Lage. kl. Berlin, 2 April. In Bezug aus den beabsichtigten Rücktritt de» Fürsten BiSmarck von seinen Stellungen im preußischen Staat-Ministerium ist auch beute nock nicht- Bestimmtes zu berichten; nur da- Eine steht sest, daß der Kaiser seine Zustimmung noch nicht gegeben Kat, und wie verlautet, soll Seine Majestät noch nicht einmal in die Lage, sich zu entscheiden, gekommen sein, da der Reichskanzler seinen Vorschlag noch nicht in bestimmter Weise sormulirt hat. Wie wir heute von einer Seite erfahren, weiche sich häufig al» gut unterrichtet erwiesen bat, soll e« keineswegs in der Absicht de- Fürsten liegen. Seiner Majestät den Minister von Puttkamcr zum Ministerpräsidenten zu empfehlen. Vielmehr soll der Kanzler so wenig mit der Auf fassung seine- Vetter- bezüglich der kirchenpolitischen An gelegenheiten zufrieden sein, daß eher daran gedacht wird, daß der Bicepräsivent des Staat-Ministerium- und jetzige Minister de- Innern zugleich mit Fürst BiSmarck seine Ent- lassung nehmen könnte. Die Lage ist eine völlig unklare, und wenn auch die Rcssortgeschäste im Allgemeinen darunter nickt leiden und die- jetzt um so weniger zu befürchten ist. als heute auch daS preußische Abgeordnetenhaus in die Ferien gegangen ist, so duldet es doch keinen Zweifel, daß jedenfalls diese Unklarheit auch nicht fördernd für die Staatsangelegen heiten sein kann. Die heute auSgegebene „Provinzial-C orrespondenz bespricht die Interpellation JazdzewSki und deren Behandlung im Abgeordnetenhaus« in einer Weise, daß wir unS mit Form und Inhalt deS Artikels in jeder Hinsicht einverstanden erklären können. DaS der Regierung nahe siebende Blatt vertritt auch die von unS kund gegebene Auffassung, daß die Einbringung der Interpellation unmittel bar vor dem Termin, an welchem die der Regierung gegebenen diScrelionairen Vollmachten erlöschen, weiter keinen andern Zweck gehabt haben könne, als den der Agitation. Zumal die StaalSregierung die Sperre in der Erzviöcese Köln vor Kurzem ausgehoben, dürste auch Niemand bezweifeln, daß für die Regierung Gründe schwerwiegender Natur vorliegen welche sie advalten, Posen-Gncsen gegenüber die Staats leisiungen noch nicht wieder auszuncbme». Ebenso ist eS für jeden Verständigen einleuchtend, daß die Regierung nickt in ccr Lage sein kann, die politischen Gründe, welche sie von der Aushebung der Sperre für Posen zurückhaltcn offen darzulegen. Daß für die Polen dre sogenannten „nationalen Interessen" bei Stellung der Interpellation eine große Rolle spielen, ist so bekannt, daß eS kaum erwähnt zu werken brauchte, wenn man eS nickt bei dieser Frage auch zugleich mit dem Centrum zu thun hätte. Daß diese Partei die Interessen aller preußischen Katholiken für „solidarisch' erklärt und in so heftiger Weise austrat, wie wir eS von den Abqg. vr. Windthorst und v. Scborlemer-Alst gesebcn haben, ja daß sogar der Abg. Ilr. Krebs sich zu einei» Be nehmen sortreißen ließ, wie e- im deutschen ParlamentariS i»»S bisher ohne Vorgang gewesen ist. führen wir mit der „Provinzial Correiponkenz" aus da- Bedürfnis deS CcntruniS zurück, die sterbende Gluth deS kirchlichen Haders neu an zusachcn, wozu den llltramcntancn eben jedes Mittel rockt scheint. Ter Kaiser ist seit einigen Tage» unpäßlich; Se. Majestät leidet wieder an Heiserkeit, ein Nebel, welches den Kaiser be Die Novelle zum Mscasseugeseh in -er Commission. * Durch Beschluß de« Reichstage» vom 17. März diese« Jahre- wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung de- Gesetze» über die eingeschriebenen HilfScassen vom 7. April 1876, der zu wählenden Commission für den Ent wurf eine- Gesetze- über die Unfallversicherung der Arbeiter zur Vorberathuna überwiesen. Nachdem diese Commission ich constituirt hatte, beschloß dieselbe, zunächst in die Be- athung de- zuerst genannten Gesetze- einzutreten, da die Durchberatlmng dieses Gesetze« einerseits mit Rücksicht aus da- gegen Ente diese- Jahre- in Kraft tretende Kranken- vcrsickerungSgesetz und die dadurch für die eingeschriebenen HilfScassen bedingte Statutenänderung am dringlichsten, anderer- citS aber auch am wenigste» zeitraubend erschien. Den Gang der Beratbung im Allgemeinen anlangend, o wurden diejenigen Artikel der Vorlage, welche sich im Wesentlichen als eine Folge de- KrankenversicherungSgesetzes vom 15. Juni 1883 darstcllen, fast ohne jede Erörterung und nur mit einem Zusatze zu Artikel 5 angenommen. Die übrigen Artikel der Vorlage, diejenigen Abänderungen und Ergänzungen enthaltend, für welche bei der bisherigen An wendung deS HilsScassengcsetzeS selbst ein Bedlirsniß herdor- getreten ist, wurden zwar auch im Großen und Ganzen an genommen, jedoch mit mannicksacken Abänderungen und Zn« ätzen, welche theil» redaktioneller Natur, theil» aber auch, wie namentlich in den tzß. 33 und 34, von sachlicher Be deutung sind. Tie Commission beschränkte sich indessen nicht daraus, diejenigen Bestimmungen deS HilsScasienaesetzeS, aus welche die in der Regierungsvorlage angeführten Paragraphen Bezug haben, in den Kreis ihrer Berathungen zu rieben, onvern nahm auf Grund von auS ihrem Schooße gestellten Initiativanträgen noch mehrfache anderweitige Aenderungen und Ergänzungen deS genannten Gesetze» vor, welche in den von der Commission vorgeschlagenen Zusatzartikeln ihren Aus druck gesunden baden. Wir haben bereit» in unserer Nummer vom 14. März die Regierungsvorlage mitgetheilt; eS bleibt demnach nur nöthig, auf die Beschlüsse der Commission kurz zurück zu kommen. Die Zusätze der Commission gegenüber der Re gierungSvorlage haben wir der besseren Uebersicht wegen gesperrt. Im 8. l wurde zur Hervorhebung de- Charakter- der Tassen, daß dieselben „auf freier Uebereinkunst beruhen" angenommen. Im ' 3 sind alle die Stellen fortgelasscn worden, welche sich aus eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zu Beiträgen beziehen, da die gesetzliche Verpflichtung durch das Krankenversicherungsgesetz ge regelt worden ist. In 8- 4 ist unter Wegfall des Absatzes 4 des be- teilenden Gesetzes zu Absatz 3 von der Commission Folgende- hinzu gefügt worden: „Ueber die Zulassung einer Abänderung, durch welche der Sitz der Laise verlegt werden soll, hat die Behörde des alten Sitze« zu entscheiden. Die Zulassung einer Lasse» welche örtliche Verwaltung- teilen einrichtet, ist bei derjenigen VerwaltungS behörde zu erwirken, in deren Bezirk die Hauptcasse ihrenSitznimm t." 8- 5 unverändert. Zu 8 6 wurde die Bemerkung hinzugefngt, daß die Beglaubigung der Handzeichen Schreibens unkundiger auch „durch eine örtliche Verwaltungsstelle" ersolgcn kan». Der Zusatz der Vorlage zu 8- 7: »Der völlige oder thcil- weise Ausschluß der Unterstützung ist nur in Fällen solcher Krank heiten zulässig, welche sich die Mitglieder vorsätzlich oder durch schnldhatte Betheiligung an Schlägereien oder Rauihändeln, durch Trunksälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben. Soweit die Unterstützung in Gewährung freier ärztlicher Behandlung oder Arznei besteht, kann sie auch in diesen Fällen nicht ausge- chlossen werden", fand Annahme. Nach dem Tommissionsbeschluß ist in den 8- 2 noch die Be stimmung ausgenommen worden, daß auch nach dein „Beschästi gungSorte" die Höhe der Mitgliederbeiträge bemessen werden darf. 8 0 deS Gesetzes fällt ganz aus. Der §- 10 soll lauten „Der Anspruch auf Unterstützung kann mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfändet und darf nnr ans geschuldete Beiträge ausgerechnet' werden." 11 fällt aus. Der dritte Absatz deS 8- 12 bleibt bestehen; die ersten beiden lauten: „Als Krankennnterftiitzung können den Mit gliedern Krankengeld, ärztliche Behandlung und Arznei und andere Heilmittel, Verpflegung in einem Krankenhanse, sowie die ge eigneten Mittel zur Erleichterung der ihnen nach der Genesung ver bliebenen körperlichen Mängel gewährt werden. Auch kann die Krankenunterstützung an Wöchnerinnen gewährt und die Gewährung ärztlicher Behandlung auf die Familienangehörigen der Mitglieder ausgedehnt werden." In 8- 13 fällt die Bezugnahme ans 8- 11 "»d der 8- 14 fällt ganz fort. Im 8- 15 wird als dritter Satz folgende Bestimmung eingeschoben: „Wegen Ueberschreitung der Altersgrenze, über welche hinaus nach Bestimmung de- Statut- Mitglieder nicht ausgenommen werden» und wegen Veränderung de- GcsundheilSzustandes, von welchem nach Bestimmung des Statut- die Ausnahme abhängig ist. darf der Ausschluß nicht erfolgen." Der bisherige 3. und 4. Satz wird 2. Absatz. Als 2. Absatz de- 8- 16 de- Gesetze» soll eingeschoben werden „Die Mitglieder de- Borstandes, welche die Lasse ge richtlich und außergerichtlich vertreten, haben in der Generalversammlung nur eine beratheude Stimme." 88- 17, 12 und 19 bleiben unverändert. AlS vollständig neu sind die 8-10», d, e, ck zn betrachten. Die selben lauten nach der Lommiisionssassung: 8- 19». Die Lasse kann für bestimmte Bezirke örtliche Verwal tungsstellen errichten und denselben folgende Befugnisse er theilen: 1) Beitrittserklärungen und Austrittserklärungen entgegen zu nehmen, iowie Handz:ich:n Schreibensunkundiaer in Gemäßheit deS 8- 6 Abiatz 1 zu beglaubige»; 2) die Caisem-eilräge zu erbeben und die Unterstützungen auszuzahlr»; 3) Einrichtungen zur Wahr nehmung der Krankencontrole zu treffen. 8- 10 d. Der Versammlung der Cassenmitglieder, für welche die örtlich« Verwaltungsstelle errichtet ist, kann die Befugniß beigelegt werden: 1) die Mitglieder der örtlichen Verwaltung und de» Lassen arzt für den Bezirk derselben zu wählen. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung des Borstande- lg- l6>. Der Letztere rst befugt, die Gewählte», welch« bei der Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten den gesetzlichen oder statutarischen Anforderungen nicht genügen, zu be seitigen und durch andere zu ersetzen; 2) Casseiirevijoren für dir Lasse der örtlichen Verwaltungsstelle und Krantenbesucher für den Bezirk derselben zu wählen; 3) einen oder mehrere Abgeordnete zur Generalversammlung zu wählen, sofern diese statutenmäßig auS Ab geordneten besteht; 4) Anträge und Beschwerden in Ange legenheiten der Lasse an die Generalversammlung zu richten. st. 10«. Weitere, als die in den 88-10». 19d bezeichnet«» Be- sugnisse dürfen den örtlichen Verwaltungsstellen und der Gesammt- he>t der Mitglieder ihre» Bezirk» nicht beigelegt werden. 8- I0ck. Die Lasse ha» der Auisichtsbebörde, in deren Bezirk sie ihren Sitz hat, von der Errichtung jeder örtlichen Verwaltungsstelle binnen zwei Wochen, unter Angnbe des Sitze- und Bezirk» derselben und niiier Bezeichnuim der Personen, welche zur Zeit die örtliche Verwaltung führen, Anzeige z» erstatten. Die AussichtSbehörv« hat die Anzeige, sotern die örtliche Verwaltungsstelle ihren Sitz in dem Bezirke einer anderen Auisichtsbebörde hat, dieser mitzutheilen. Bon jeder Aenderung de- Bezirks der örtlichen Benvaltunqsstelle und der Ziisammcnietzi.ng ihrer Verwaltung hat diese der Aufsichtsbehörde rares Sitzes Anzeige zu erstatten. In 8. 20 fällt die Bezugnahme aus 8 14 weg; in tz. 21 ist der 3. Absatz zu streichen, bc:m 2- Absatz anstatt 30 ist zwanzig zu setzen und hinzuzosügen: „und doppelt so groß sein, a>» die Zahl der Vorstandsmitglieder." Der vierte (neue) Absatz de« tz. 21 lautet: „Toll dir Dahl der Abgeordneten von den Mü der Wahlabtheilungen und die Bertheilung dieselben durch da» Statut erfolgen." 8 22 bleibt unverändert, 8- 23 fällt fort, tz. 24 unverändert. Dir 25, 26 und 27 sollen lauten: 8- 25. Tie Lasse hat einen Reservefond- im Mindestbetrage der durchschnittlichen Jahresausgabe der letzten fünf Rechnungsjahre anjuiammelii und erforderlichenfalls bi» zu dieser Höhe zn ergänze», -o lange der Reservefonds diesen Betrag nicht erreicht, ist dem- elben niindrsten» ein Zehntel det Jahre-betrage- der Lassenbeftrige zuzuiühren. 8- 26. Ergiebt sich au» den Jahresabschlüsse« der Tasse, daß die Einnahmen derselben zur Deckung ihrer An-gaben einschließlich der Rücklagen zur Ansammlung und Ergänzung de- Reservefonds nicht aiisreichen, so ist entweder eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Tassenlcistunge» berbeizusühren. Unterläßt die Lasse eine dem Bedürfnisse entsprechende Abänderung herbeizusührra, so hat ihr die höhere Berwaltung-behörde aus Grund eine» sach- verständigen Gutachten» zu eröffnen, in welcher Art und in welchem Maße dieselbe für ersortzerlich zu erachten und binnen welcher Frist dieselbe herbeizusühren rst. Dle Frist muß aus mindesten» ech» Wochen bestimmt werden. 8- 27. Die Lasse ist verpflichtet, in den voraeschriebcuen Friste» nnd nach den vorgeschriebenen Formularen Uebersichten über die Mit glieder, über di« Krankheit», und Sterbesälle, über die vereinnahmte» Beiträge und die geleisteten Unterstützungen, sowie einen Rechnungs abschluß der Aufsichtsbehörde einzusenden. Sie hat da« An-scheivr» der Mitglieder aus Erfordern den Aufsichtsbehörden, in deren Be- irk dieselben sich aushalten, anzuzeigen. Für Mitglieder» welche ich im Bezirke einer örtlichen verwaltung-stelle aushalten» liegt diese Verpflichtung der letzteren ob. Im 8 28 werden die Worte: „Lassen, in Ansehung derer eine Beikritt-pflicht der Arbeiter nicht begründet ist, können", ersetzt durch die Worte: „Die Tasse kann." Die Nr. 3 de» 8- 29 erleidet tu Ihren letzte» Zeilen folgende Aenderung: „innerhalb der gesetzten, auf mindesten» sechs Wochen zu demessenden Frist ..Die Nr. 5 desselben Para- graphen wird durch folgende Bestimmungen ersetzt: 5) wenn im Folie de« 8- 26 Absatz 2 innerhalb der bestimmten Frist die Er- Höhung der Beiträge oder die Minderung der Unterstützung-sätze in dem festgesetzten Maße nicht erfolgt; 5») wenn sich ergiebt, daß noch " 3, 4 die Zulassung der Tasse hätte versagt werden müssen und die erforderliche Abänderung de- Slatnt« innerhalb einer von der höheren Verwaltungsbehörde zu bestimmenden, mindesten» sechS- wöchentlichen Frist nicht bewirft worden ist." Nr. 6 und Schluß ebenso wie 83- 30, 31 und 32 bleiben unverändert. , SS lauten: 8- 33. „Die Lassen und ihre örtlichen Verwaltungs- tellen unterliegen in Bezug aus die Besorgung dieses Gesetzes der Beaufsichtigung durch die von den Landesregierungen zu bestimmende» Behörden mit der Maßgabe, daß mit den von de» Höheren Verwaltungsbehörden wahrzunehmendeu Ge- chisten diejenigen höheren BerwaltungSbehördru zu betrauen sind, welche nach Landesrecht die Aussicht oder Oberaufsicht in Gemeinde-Angelegenheiten wahr- zunehmen haben. Die Tassen sind verpflichtet, der AussichtS- bchörde aus Verlangen jederzeit ihre Bücher und Schriften im Geschäftslocale der Lass« zur Einsicht vorznleaen und die Revision ihrer Lasseubestände zu gestatten. Die Aufsichtsbehörde beruft die Generalversammlung, fall» der Vorstand der durch tz. 22 begründeten Verpflichtung nicht genügt. Sie kann die Mitglieder de- Borstandes und der örtlichen Verwaltungsstellen, sowie die im Falle der Auslösung oder Schließung einer Lasse mit der Abwickelung der Geschäfte betrauten Personen zur Erfüllung der durch diese- Gesetz begründeten Pflichten durch Androhung, Festsetzung und Vollstreckung von Geldstrafen bi- zu einhundert Mark, iowie durch die sonstigen »ach den Landesgesetzen ihr zusteheude« ZivangSmütel anhallen. " 34. Mitglieder de» BorfiaudeS, de« Ausschusses oder einer örtlichen Verwaltungsstelle, welch« den Bestimmungen diese« GeseheS zuwiderhaiidelo, werden mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark bestraft. Haben sie absichtlich zum Nachtheil der Lasse gehandelt, o unterliege» sie der Strafbestimmung de« tz. 266 de« Straf gesetzbuchs." ,. 35 bleibt unverändert. Lin neuer tz. 35» bestimmt: „Die Liutragnuge» in da« HilsScassenregister und die gemäß tz. 17 zu ertheile». den Zeugnisse sind gebühren- nnd ftemprlfrei." tz. 36 bleibt unverändert. Ferner wird bestimmt: Die Statuten bestehender eingeschriebener HilfScassen, welche den Vorschriften diese- Gesetze- nicht genügen, sind der erforderliche» Abänderung zu uniecziehen. Tassen, welch« dieser Verpflichtung nicht bis zum 1. Januar 1885 genügen, sind von der höheren Ver waltungsbehörde unter Bestimmung einer mindesten« sechS- wöihentlichen Frist dazu auszusordern und könne» nach un- beniltztcin Ablapf dieser Frist geschlossen werden. Die Schließung erfolgt nach Ahaßgabe de« tz. 29. Bon bestehenden eingeschriebenen HilfScassen, welche örtliche Ver- waltungSstellen errichtet haben, ist die in tz. 19 ck vorgeschriebene Anzeige binnen drei Monaten nach Inkrafttreten diese- Gesetze- zu erstatten. Vermischtes. * Altenburq, 2. April. DaS heutige Bulletin über da» Befinden Ihrer Hoheit der Frau Herzogin lautet: Gestern mit abnehmendem Appetit größere- MattigkeitSgesühl, welches auch heute noch anhält. Gestern Abend leichtes Fieber (38">. Stacht» verhältnißmäßig gut. Heute Temperatur 37.6, Pul» 9». ». 28—30. Eitert. —o. Bei der jetzt stattsrndenden Restauration d«S gerade hundert Jahre alten Denkmals König August'S de« Starken aus dem Marktplätze zu Neustadt-DreSden sei auch de« iu seiner Großartigkeit nicht zu voller Ausführung gekommenen, in dessen Nach barschaft errichteten sogenannten Blockhauses, da» zu gleicher Zeit mit genanntem Denkmal entstanden ist, gedacht. Der König hatte die Absicht, das Blockhaus mit einer hohen Pyramide zn krönen, um damit einen Monumentalbau von ungesehener Großartigkeit und Originalität zu schaffen. Am 13. August 1732 wurde zu dem Block- Haut«, das zugleich ein Schutzwerk für die Elbbrücke abgeben sollte, durch den Feldmarschall, LabinetSminister und Gouverneur von Dresden. Grafen von Wockerbarth, der Grundstein gelegt. Man hatte de» Grund zu dem Gebäude 12 Ellen lies suchen müssen. Der noch bohle Boden war mit Breiten, bedeckt und ringsum hatte man für die vornehme Zu'chaucrschast drei hölzerne, drei Etagen hohe Tribünen errichte«. Am gedachten Tage, Vormittag» nach be endigtem Gottesdienste, sind die königlichen adeligen Garde- Ladet- in ihrer guten Montur, mit klingendem Spiel und fliegender Fahne, am Bauplatze aufmarschirt, während die Haut- boistcn und die Fahne sich beim Eingänge aus der Lldseit« ausstellten. Ilm 12 Uhr erschien der Feldmarlchall mit vielen vornehmen Herren, wobei die Oberosficiere salulirten und die Fahne gelenkt wurde. Im Grunde war, nahe bei den zwei Grund- steiiirn, die mit dem Tage und Jahre der Einweihung bezeichuet waren, eine gestickte Tapete ausqeschlagen, neben iveicher ein teppich- bedeckte- Tischchen mit zwei kupfernen Kästchen stand, in deren einem sich zwei Flaichen Wem und im anderen Lchriststücke und Münzen, darunter auch eine besonders geprägte Denkmünze mit dem plan mäßig dargestellren Gebäude, die jetzt bei den Sammlern al- kost bare Seltenheit gilt, befanden. Auch der Rath der Stadt Dresden Kalle sich, und zwar aus besonderen Befehl de» König«, zur Gruud- fteinlegungS-Feierlichkeit eingesundeu. Hierauf hielt der Feldmarlchall „einen netten Sermon", den der königliche AppellattonSrath und Lonsistorialrath vr. Schröter, al- SladtsyndicuS, beantwortete. Nach dem dir Kästchen eingesetzt waren, wurden die steinernen Deckel ans die Grundsteine gelegt und diese mit einer großen Steinplatte bedeckt, woraus der Feldmarlchall mit einer Kelle Kall au'wars und mit einem Hammer, der gleich der Kelle aus einem silbernen Eredenzteller lag, die üblichen drei Hammerschläge that. Hieraus zog sich der Feldmarschall mit seinem Gefolge zurück und die Garde-Tadet« niarschirten ab. Ringsum hatten 200 Mann Leibgrenadiere aus allen Seiten, mit ausgestecklen Bajonetten, den Platz abgesperrt. Nachmittag« gab der Feldmarichall in seinem Quartier ans der Rammiiiden Gasse einen solennen Ball, zugleich al« Feier de» königlichen Namenstage« und de» Orden-feste- vom weißen Adler orden, wozu die ganz« vornehme Welt Dresden» eingeladen war. König August starb am 1. Februar 1733 und von seinem Nachfolger wurde am Pvromidengedäude fleißig sortgebant. Da ober »vr völligen Autiührnng im Jahre 1749 noch 24,000 Lhaler nöihig waren, gab man den Pvromidenban auf und vereitelte dadurch d,e Entstehung eine« der großartigsten Bauwerke jener Zeit nnd einer originellen Kunftschövsung. Im Jahre 1749 wnrd« da« Erdgeschoß zvr Hanptwache eingerichtet, da« Ganze zu Wohnungen angelegt und 1755 vom Stadtkommandanten Grasen von Unruh bezogen. Vor dem Pnramidenbaue sollte die Reiterftatne de« König- Aufstellung finden. Man übertrug diese« Werk dem Kupferschmied Wiedemann au- Augsburg, der eS im Pögelmann'sch,» Garte« zu FriedrichSstadt«Dresden au- Kupfer mit dem Hammer tri«b. Er erhiell dasür de» Rang und da- Patent nnr» LapitainS. Bald »ach
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