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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188404061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840406
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840406
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1884
-
Monat
1884-04
- Tag 1884-04-06
-
Monat
1884-04
-
Jahr
1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1884
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Re-artion und Expedition JohanneSgasie 33. Sprechstunden der Nedactiou: Vormittags 10—13 Uhr. Nachmittag- d—6 Ubr. k l i t ><»»«,«de „»«li-ndier M«nuicr»ti »acht sich »>« <tit»cll»a nu»l »eibmdt»». «»»atzme per für Pie «ichftfslzeup, Nummer bestimmten An, ernte »n Wochentage» bis Z Nbr Nachmittag«, au sonn- »nv Aesttageu früh bis '/,V Upr. 2n den Filialen siir Ins.-Annahme- Ltto Klein ui, Univeriitäisstraße Si. LoutS Lasche, Kattiannenstraße 18, p. nur b>» '/,S ktzr aDigtrIagtblatt Anzeiger. Lrsa« für Politik, Localgeschichte, Handels- undGcschaftsverkchr. Auflage LS,LVQ. Ldonnrmentsprris viertelf. 4'/, Mk. incl. Bringerlobn S Mk^ durch die Po» bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren lür Extrabeilagen ahne Postbeiürderung 30 Mk. «tt Postbesörderung 48 Mk. Inserate Sgespaltme Petitzeile 20 Ps. Größere Schriften laut unserem Preit- verzeicdaiß. Tabellarischer n. Zissernja- nach hüherm Tarif. 97. Sonntag den 6. April 1884. Reklamen unter dem Rrdactiousstrich die Svaltzeile öO Pf. Inserate stad stets an die Erpedttian zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeoamsrantio oder durch Post- nochnahme. 78. Jahrgang. Amtlicher Thetl. StstenMlhe Litznng der Stadtverordneten, Mittwoch, an» «. April 1884. Abend» « , Uhr, «in Saale der I. Bürgerschnte. Tagesordnung: I. Bericht dcS VersassungSauSschuffeS über: n. AuS- und Einflurung von Parccllentheilcii in den Fluren Leipzig und Reudnitz; Ii. Aus- und Einflurung aus der und in die Flur Leipzig in Folge Berichtigung der Parthe; n. den Entwurf eines Regulativs, das Dienstmannwesen betreffend. II. Bericht deS Versaffnngs- und GaSausschuffeS über An» nelluiig eines Zeichners bei der Gasanstalt II. III. Bericht deS Gasauöschusies über Anschaffung eines seuer» sicheren Schrankes für die Gasanstalt I. IV. Bericht über die NaihSvorlage wegen Veränderung der Beleuchtungsanlagen in der Gcrberstraße. V. eventuell: Bericht des Bau- und Schnlausschuffes über den Neubau der II. Bürgerschule an der Uorkstraße. VI Bericht des SchulauSschusses über: n. Begründung einer »Vir» Oberlcbrcrstelle an der Realschule II. Ordnung; l>. DeSinsicirung ves Knabenflügels der I. Bürgerschule; >'. Rückäußerung des Ralhes auf die Anträge deS Col legiums zu dem Specialduvget „Städtische Volksschulen" des Haushaltplanes auf das Jahr 1884. VIl. Bericht deü Oeconomie-und BauauSschusseS über: a. Her- ücllnug von Anlagen und eines Springbrunnens am Obsimarkte; d. Herstellung eines Springbrunnens aus der Mitte deS freien Platzes an der verlängerten Lörnerstraße. Mainitmliiliimg. Tie diesjährige Ostern« esse beginnt osficiell am 28. April und endigt am 17. Mat. Wälirenv dieser drei Wochen können alle in- und au»» ländtschr» Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbetreibenden ihre Maaren hier öffentlich feilbiete». Doch kann der Großhandel in der bisher üblichen Weise bereits in der zum Auspacken bestimmten Vorwoche vom 21. April an betrieben werden. Das Auöpackcn der Maaren ,st den Inhabern der Meßlocale in den Häusern ebenso wie den in Buden und aus Ständen fcilhattcnden Verkäufern in der Woche vor der Böltckerwoche gestaltet. Zum Vinpacken ist daS Offenhalten der Meßlocale in in de» Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche erlaubt. Jede frühere Eröffnung, sowie jede- längere Offenhalten eines solchen BerkausölocaleS, ebenso daS vorzeitige Au» packen an den Ständen und in den Buden wird mit der sofortigen Schließung und außerdem jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe bis zu 7ch Mk. oder entsprechender Haslstrase geahndet werden. Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung dcS WaarenverschluffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, den 20. Februar 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Trönvl«n. 1)r. Harrwitz. Bekanntmachung, die Bezahlung der Jminobiltar-Draudeaffeu» Beiträge betr. Nach der in der Leipziger Zeitung vom IS. Februar dieses IabreS enthaltenen Bekanntmachung der königlichen Brand- versicherungS-Eomniisnon hat daS königliche Ministerium de- Innern genehmigt, daß für den ersten diesjährigen Hcbe- lermin — 1. April — an den Brandraffenbciträgen bei der Gebäudeversicherung wiederum der Erlaß eines halben Pfennig- bei jeder Einheit cintreten soll; eS werden diese Beiträge mithin nur mit einen» Pfennig von der Einheit erhoben. Bei der Adlhe>lung für freiwillige Versicherung findet dagegen eine Ermäßigung der Versicherungsbeiträge für diesen Termin nickt statt. ES werden demnach alle hiesigen Hausbesitzer, resp. deren Stellvertreter, hierdurch aufgcsorvert, ihre Beiträge spätestens binnen 8 Tagen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Skattsteuer-Einnahme, Obstmarkt Nr. 3, Parterre, bei Ver meidung der sonst eintretenden Zwangsmaßregeln abzuführrn. Leipzig, den 28. März 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Georgi. Koch. Sie Städtische Arbeitsnachmeisungsanßalt und deren Malen betreffend. Durch das freundliche Entgegenkommen der Herren Kaufleute: E. Hohlfeld, Ranstädter Steinweg II, H. Unruh, Weststraße 17, ÄuliuS Bachniann, Nitterstraße 27, Gebrüder Spillner, Windmühtenstraße SV, Juli«» Zinck (früher Louis Apitzsck). Ecke de« Grimmai- jcken Stcinwegs und der Querstraße F. O. Reichert, Ncumarkt 42, Gebr. Kretschinar, Südplatz 11, und M. E. Harder, Norvstraße 65. l"'d wir seit Februar l88l in den Stand gesetzt worden, »eben der Mühlgaffe Rr. 7 im Hofe befindlichen bentralskclle unserer ArbeitSnackweisungSansialt an den genannten Orlen Annabmcslcllen für Arbeitsangebote zu er richten und haben sich die geuanntcn Herren der damit ver bundenen Mühe und Arbeit bisher dankeuswerth unterzogen. An unsere Mitbürger richten wir daher wiederum die dringende Bitte, unS durch recht auSqiebigc Benutzung der von u»S gktrcf'cnen Einrichtung in den Htand zu setzen, unsere schon früher ausgesprochene Ansicht, daß es bester ist, dem Armen Arbeit, als Almosen zu geben, zur Thatsache zu macken. Leipzig, den 5. April 1884. Da» Armeadirectorium. Ludwig-Wolf. Zschau Bekanntmachung, die Anmeldung taubstummer, sowte blinder Kinder betreffend. Gesetzlicher Besliiiimung gemäß sinv taubstumme, sowie blinde Kinder bei dem Eintritt in das schulpflichtige Alter in hierzu bestimmte» ösfentlichen oder Privatanstalten unterzu bringen, sofern nicht durch die dazu Verpflichteten anderweit ür ibre Erziehung hinreichend gesorgt ist. Wir fordern daher die hier wohnhaften Eltern solcher Kinder, beziehentlich die Stellvertreter der Ellern, hierdurch auf, alle bis jetzt »ock nickt angemeldeten. im schulpstichtigen Alter stehenden taubstummen sowie blinven Kinder bchuss deren Ausnahme in eine Anstalt jvätestens bis zum 8. April d. I. schriftlich bei unS zur Anmeldung zu dringen. Leipzig, am 31. März 1884. Der SchulauSschust der Stadt Leipzig. Dr. Panitz. Levnert. Bekanntmachung, betreffend di« Einreichung von Rechnungen bet dem Armenamte und dessen Rebenstellen. Zur Erleichterung des GesckäsisgangeS bei der Armen« casse und zur Ermöglichung einer formellen und sachlichen Prüfung der eingehende» Rechnungen gicbl da- Unterzeichnete Aruicndirectorium hierdurch Folgendes bekannt: 1. Alle für die Armencasse, das Armenhaus, da» Georgen- hauS, daS Exmittirtenhaus, das Waisenhaus, die Brodbäckerri, die Bekleivungsanstalt bestimmten Rechnungen sinv bei den genannten Stellen längstens bis Mittwoch Nachmittag » Uhr jeder Woche einzurelchen. 2 Die Zahlung der solchergestalt eingereichten Rechnungen erfolgt am daraus folgenden Freitag von Setten der Armencasse (Stadthaus, 1. Etage) in den festgesetzten Easienslunven. 8. Rechnungen, welche nach dem unter I festgesetzten Ein reichungstermine eingehen, werden bi- zum nächste« Ein- reichungStage znrückgelegt. Leipzig, den 3. April 1884. Da» Armeudl'-e^tortnm. Ludwig-Wolf, Bekanntmachung. Die Herstellung deö a»s Grauitplatte«, Granit- fchwellen und Mosaikpstaster bestehenden Fußweg» längs des Grundstücks der früheren Augenheilanstalt in der Gustav-Adolf-Straße soll an einen Unternehmer in Accorv verdungen werden. Tie Bedingungen für diese Arbeiten siegen in unserer Tiesbau-Verwatlung. Ratbbaus, Zimmer Nr. 14. aus und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Fußweg in der Gnstav-Adolf-Ttraße" versehen ebendaselbst und zwar bl» zum 1«. laufenden Mt». Nachmittag» S Uhr einzureichen. Leipzig, den 4. April 1884. DeS Rath» der Stadt Leipzig Ttraßenbaudeputation Bekanntmachung. Die Regulirung der Fußwege i» der Weststraße, aus deren Strecke von der Schloßbrücke bis zu der Plagwitzer Straße, soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werben. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, Rathbaus, Zimmer Nr. 14, aus und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Trottoir» in der Weststraße" versehen ebendaselbst und zwar bis zum 17. lausenden Monat- Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 3. April 1884. DeS Rath» der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Städtische Gewerbeschule. Die Prüfung der Schüler soll Dienstag, den 8., und Mittwach, den S. April ». vormittag» von 9—IS Uhr im Schultocal vorgenommen werden. ES beehrt sich hierdurch ergebenst einznladev Leipzig, den 4. April 1884. Da» Lehrer-Kollegium. Auctionstocal des König!. Amtsgerichts. Dienstag, den 8. dss. MtS.. >0 Uhr vormittag». Versteigerung von Veiten. Wäsche. AlctdiingSstücken, Haus- und Küchengeräth. Küchcngefchtrr und Büchern. Leipzig, am 3. April 1884. vieltz, Gerichtsvollzieher. Nichtamtlicher Thetl. Die Verfaffungskriks in Norwegen. Die norwegischen Demokraten gewähren seit Monaten der Welt ein Schauspiel, das ohne Beispiel dasteht in der Geschichte der Parlamente. DaS norwegische Parlament, der Storthing, hat ein Reichsgericht eingesetzt, welche« au- fünf zehn auS seiner Milte gewählten Abgeordneten, 10 Bauern, darunlcr 3 Schulzen, 2 Schullehrer», einem Küster, einem Forstmeister als Vorsitzenden, der später einem Advokaten Platz machte und den neun Mitgliedern des höchsten Gerichtshofs bestand. Diese- Reichsgericht hat sämmtliche Mitglieder des norwegischen Ministeriums zur AintS- entsctzung und zu namhaften Geldstrafen verurlheilt. weil sie dem Könige gcratben, einem Beschluß des SlortbingS die Bestätigung versagt zu haben, welcher de» Ministern die Tbcilnadnie an den Berathungen deS Storllnng» gestattet. Diese Theilnahme war aber an die Bedingung geknüpft, daß dem König nach dem Inkrafttreten deS Beschlusses nur noch ein suspensive» Veto gegen die Beschlüsse deS SlortbingS zu stehen sollte. I» Wahrheit handelt eS sich bei den, Procesie also um daS Vetorecht de- König». Die Mitglieder dc- ReichSgerichl- sind nun der AnVb'esÄ urtheilung der Munster daS absolute und damit sactllch IN Norm g ^ ^ sogenannten Reichö- eingesührt »t- Ta» ^ AlN S^rlhingS hinter aericktS. welche» die radikale Mebryeli oc» ^ ^ine ver steh har. aber der König .st aus- faffiingSmäßigen Reckte aus k norwegische L -S --«»». -* d^ren Führer, darunter Björnstern Björn on. welcher ihre Sacke in der Presse vertritt, sind entschlosien d.e Lcrsasiung zu Ungunnen d-S König« abzuandern und d.e VoilSsouveraneta m Norwegen als oberstes Gesetz zu pr°clan> r n. B Sl>e , der König diesem rcvotutivnalren Beginnen mit arotzer Oiuhe qe enüber^ getreten; er hat die Mitglieder d-S gewähren lassen, um nickt einer Bevölkerung gegenüber ,.ch inS Ilnreckt zu versetzen, welche au, ihre ^rbrieslen R ch außerordenllich e.sersücht.g .st. Und gerade V.ese Zurück Haltung hat ihre Wirkung gethan. Ter König lst bei seinem neulichen Ei.-trefsen in der Hauplstadl Norwegens mit großer Sympalbie empfangen worden; Die Bewohner ^nsüa"'" habe,, ihm dadurch zugleich zu erkennen gegeben dag .e das Verfahren deS Reichsgerichts nicht billige», daß sie vielmehr die Auffassung, welche der König von seinen versastungs- mäßigcu Rechten Hot. gutheißen. Dadurch erhält em anderer Act deS König« zur Wahrnehmung semer vettasiungSmaßigen Rechte eine eihöhle Bebcutuug. Er hat den Kronprinzen zum Vicekönm von Norwegen ernannt und damit seine Absiwl an den Tag gelegt, den norwegischen Demokraten stets gegenwärtig zu Hallen. daß sie nicht m einer Republik, sondern m einer Monarchie leben. Zugleich hat er ein neues Ministerium ernannt, welche- nach Lage der Sache als Actlonsminlllerium austretcn und die Antwort der Krone aus das Verfahren deS Reichsgerichts geben wird. Die konservative Partei hatte der herausfordernden Thätigkeit de« Reichsgerichts gleich von Anfang an dadurch die Spitze abgebrochen, daß sie die Summe von 2 Millionen Krone» aufgebracht hatte, ui» die angeklagten und verurtheiltei, Minister materiell für die durch den Proccß gehabten Verluste schadlos zu halten. DaS Zugeständniß der Krone an das Reichsgericht bleibt aber darum doch immer ein sehr bedeutendes, da eS seine Tätig keit nicht unterbrochen und andererseits seinen Urtheilen Folge gegeben hat. Der König hat sich zunächst daraus beschränkt, gegen die NecktSgiltigkeit der reichsgerichtlichen Urthcilc Ver wahrung einzulegen. Dem neuen Ministerium Schweigaard fällt jetzt die schwierige Ausgabe zu, da- ganze Verfahren des Reichsgerichts als ein gesetz- und verfassungswidriges zu bekämpfen. Die Rollen werken jetzt wechseln, die Minister werden zu Anklägern, die Mitglieder des Reichögerickls zu Angeklagten werbeu. Ist der Storthing nickt davor zurück- gesckreckt, Ankläger und Rickter in einer Person zu ver einigen, so erscheint das Ministerium als Vertreter der Reckte der Krone um so mehr dazu berufen, die Rolle deS Anklägers zu übernehmen. Die Beschluß fassung des Storthing» bezog sich aber noch aus einen zweiten Punct. Die Anklage gegen die Minister richtete sich auch daraus» daß sie die Zahlung der vom Storthing zum Zweck der Volksbewastnung bewilligte Summe ver hindert batten. Die Volksbewaffnung hatte jedoch den Zweck, die Verfügung dcS Königs über die bewaffnete Macht Norwegens zu beseitigen, war also ein ziveitcr Eingriff in die verfassungsmäßigen Reckte des Königs. Daraus be zieht sich die Stelle de« vom schwedischen Ministerium abge gebenen Gutachtens, daß nach der Union der König nickt nur den Oberbefehl über die bewaffnete Macht von Schweden, sondern auch über die von Norwegen hat. Das Ministerium de- Königreich« Norwegen ist nun so zusammengesetzt, daß im schwedischen Ministerium rin Minister für Norwegen Sitz und Stimme hat, im neuen Ministerium der Gutsbesitzer Lövcnskjöld. Da« Gutachten des schwedischen Ministeriums verlegt den Schwerpuncl der Aclion gegen die norwegische Demokratie in das schwedische Ministerium, und da» wird ihm von den Schweden zum Vorwurf gemacht. ES läßt sich aber nicht leugnen, daß die norwegischen Demokraten durch ihr zügelloses Auftreten selbst diesen Weg zur Abwehr gezeigt haben. Es wirb übrigens bei der heutigen Sachlage kaum eine» Eingreifens der schwedischen Regierung in die nor wegischen VerfaffungSwirren fernerhin bedürfen, wenn da« neue Min'sterlum mit Festigkeit die verfassungsmäßigen Rechte des Königs vertritt. Die norwegischen Temokraten hatten eineMacklerweitcrnng im Sinne, sehr wahrscheinlich aber wird ihr Gcbahren eine erhebliche Machtei,ibuße zur Folge haben, denn der König wird au« dem Streit mit Hilfe der Aristokratie und deS BürgcrstandeS als Sieger hervorgehen und die aufgeworfene Frage, ob ihm ein absolutes oder nur rin suSpensiveS Velo zuileht, für immer im Sinne de« absoluten Velo» entscheiden. DaS norwegische Dolksheer der Demokraten wird der durch die Verfassung gewährleisteten Hecrcsorgamsativn weichen und die Herren Schulzen und Schullehrer werden wie ehedem ihrem Berus nachgehe,, und sich nicht mehr anmaßen, über ^ Gericht zu sitzen, welche nach Recht und Pflicht lh«S Amte» gewaltet hat. ^ u.w Leipzig, 6. April 1884. v.. ^"u"g de« BundeSrath« ,u der Frage """lue dürftige Andeutungen "e K-drungen. welche einen starken particu" in»b-Ler-DL Angelegenheit bescka,tigt, die neuerdings in keiner ankern man gleich einer so flüchtig austauchenden Frage gegenüber Stellung zu nehmen sich gedrungen fühlt. Auf der Tages ordnung der letzten AundeSrathssitzung stand der seltsame Gegenstand: ..Erklärungen Sachsen« und Württembergs betreffend Partcibeslrebungcn zur Errichtung eines veranl- worlticken Neichs>»i»isteriu»iS". nachdem sich der Bundes rath auf sächsische Anregung vorder schon einmal mit der Angelegenheit beschäftigt halte. Wenn der Gegenstand in der letzten BundeSralhSsitzung von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden ist, so liegt die Vcrmuthung nahe, daS sei wegen der schwebenden Frage einer Reorganisation im preußischen Staatsministerium geschehen, die leicht auch die Organisation der Neichsbebörden stark i» Millciren- chast ziehen kann. WaS aus dieser „KrisiS" sowohl -ür Preuße» als für daS Reick sich entwickeln wird, ist heute noch ganz dunkel, und die mäßigen Combinationen, die i» so großer Zahl umlausen, läßt man am besten aus sich beruhen. ÄuS dem Eifer und Ernst, mit welchem die mittelstaatlichen Regierungen der Idee eines NeichsniinistcriumS entgegcntreleu, könnte man leicht schließen, diese Negierungen hätten noch andere Gründe als die i» einem bloße» theoretischen Partei programm enthaltenen, zeitig gegen dieses Projecl Stellung zu »chmen. Es Hab eine Zeit, wo Fürst Bismarck sich über eine solche Fortbildung dpr Reichsbehörden durchaus nicht ablehnend auSsprach; die Idee ist ja überhaupt nicht neu, sondern von liberaler, namentlich nationalliberaler Seite oft genug erörtert worden. Und thatsächlich, wenn auch nicht ormell, sind ja die Leiter der einzelne» Zweige der ReichS- verwaltung schon jetzt nichts wesentlich anderes wie Minister. Formell sind die Ehcss der Neichsbebörden freilich nur Organe dcS allein vcrantworttichc» Reichskanzlers; thatsächlich aber ist ihre Stellung zu den. Letztere» kaum eine andere als die der preußischen Minister zu dem Ministerpräsidenten. Wir vermögen nickt zu erkennen, daß thatsächlich eine große Ver änderung vor sich ginge, wenn etwa die Leiter deS RcichSpost- Ivescns, des NeichSschatzainIcs, des Ncichsamtes des Innern mit dem Titel und der rechtliche» Stellung von ReichS- ministcrn anstatt „Staatssecrctair" aiisgestattc't würden. Der particularislischen Sckeu vor einer solchen in den natürlichen Verhältnissen begründete» und ans die Dauer doch schwerlich zu vermeidenden Organisation kann man auch vom födera listischen Standpunkt keine Berechtigung zugestehen. * Die Versuche, aus der Heidelberger Erklärung eine principiellc Wandlung der nationalliberalen Partei zu folgern, werden in der conservativcn Presse fort gesetzt. So giebt jetzt die „Krcuzzeitung", allerdings unter ÄZiterspruch, einer Zuschrift in diesem Sinne Raum. Es wird in Viesen Betrachtungen ganz besonderer Nachdruck auf die entgegenkommende Haltung der Nationalliberalen zu der Socialreform des Reichskanzlers gelegt. Wir sind weit ent fernt, die Sätze des Heidelberger Programm« abschwächen zu wollen und freuen ii»S, wenn auf Grund desselben wieder ein gesunderes Verhältniß zwischen Nationalliberalen und Eonscrvativen sich anbahnen sollte. Bestreiten müssen wir aber, daß erst ganz neuerdings auf nationalliberaler Seite die Nolhwendiqkcit einer positiven Socialresorm erkannt worden sei. Tie Erklärung vom 29. Mai 1881 z. B. hat bereits sehr bestimmte Verpflichtungen zur positiven Mitarbeit aus focialpclitischem Gebiet übernommen. * Die Unfallversicherung« - Commission des Reichstage» hat am Freitag ebenfalls ihre Ferien an getreten. Die Beschlußfassung über die Bcrussgenoffenschaflen ist noch ausgesctzt worden. Die Commission kann aus ihre bisherige Thätigkeit mit ziemlicher Befriedigung zurückblicken. ES sind freilich nur wenige Paragraphen, die sie erledigt hat, allein eS befinden sich darunter gerade die grundlegenden Bestimmungen und man darf hoffen, daß die Berathungen fernerhin einen rascheren Verlaus nehmen werden. Tie bis herigen Verhandlungen haben auch ein derartiges Resultat gehabt, daß die Hoffnung aus eine Vcrstänvigung durchaus nickt ausgeschlossen ist. An dem besten Willen einer großen Mehrheit der Commission und des Reichstags, diesmal endlich zu einem positiven Abschluß zu kommen, kann nicht gezwciselt werden. Eine Gefahr für daS Znslandekommcn dcS Unfall- vcrsicherungsgesctzes wird vielleicht weniger in den noch vor handenen sachlichen Differenzen liegen, als in der Krisis, die im Zusammenhang mit dem Socialistengesetz über dem Reichs tag schwebt. Wird die Auflösung beschlossen, so wird wohl auch die Rücksicht aus das Zustandekommen des Unsallgcsetzes die Ausführung dieses Beschlusses nickt verzögern. Bon diesem Gesichtspunkte auS ist es ganz wünschenswerth, wenn die Entscheidung über daS Socialistengesetz noch etwas hinauS- geschoben und inzwischen der Versuch gemacht wird, daS Unsallgesetz in Sicherheit zu bringen. * A»S Anlaß deS Geburtstages dcS Reichskanzlers bringt die „Württembergische Landeszeitung" in Stuttgart einige Betrachtungen, welche besondere Beachtung verdienen. Dieselbe schreibt: Als Bismarck trotz aller sich ihm enlgegenstcllenden Hindernisse sein welllüstorischeS Weck der Einigung DcntschlandS glücklich zu Ende geführt halte, folgte aus die allgemeine Verkennung und Ver- lüstcrung dcS Mannes, die ihm früher so viel Schwierigkeiten be- reitet hatte, die allgemeine Bewunderung und Verehrung. AuS ollen Bauen de« BatcrlandeS wurde dem Einiger deS Reich«» der Ausdruck de- Danke- zu Theil. Aber bald traten die alten Gegner wieder ans den Plan, jene Gegner, welche in kleinlichcr Eitelkeit und Selbstsucht e- nicht ver winde» konnten, daß jener Mann, dem sie alle Fähigkeiten eines LtaatSmanneS abgesprochen hatten, den sie mit ihrem lhörichten Spott und mit Schmähungen lange Jahre hindurch überhäust und w" bitterem Hasse verfolgt hatten, daß dieser Mann da» Größte für Deutschland erreicht und dadurch alle ihre Urtheile und Prophe zeiungen zu Schande» gemacht hatte. Da» Programm der alten Feinde DiSmarckS bestand darin, die Danlbarkeit des Volke» für den Wiedcrdersicller de- Reiches auszu löschen, sie als Ausdruck kriechender und feiler Nature» hinzustcllen; alle weiteren Erfolge am nationale» Werke sollten möglichst crichwert oder ganz unmöglich gemacht werden. Wie weit die Ausführung der Piäne bis heute schon gelungen ist, sehen wir deutlich daraus, daß französische Revancheblätter bereits dem deutschen Reichstage ihr Lob spenden wegen der „Niederlagen", die er fort und fort „Herrn vo» Bismarck" bereitet, und frohlocken, daß Deutschland selbst „seine Einheit wieder zerstöre". Wie würde ein Mann bei einer anderen Nation geehrt werden, der lür sein Vaterland nur einen kleinen Tbcil von Dem geleistet hätte, was BiSmarck für Deutlchlond gethan hat! Die ganze Nation würde in Dank, Verehrung und Unterstützung wetteifern. Und bei . »ns? — Wo ist ein Mann, der sich den Dank de» Vaterlandes > verdient bat, von leinen eigenen Mitbürgern so unwürdig behandelt I worden, wie Fürst Bismarck in der deutschen Presse und im deutschen I Reichstag: behandelt wird? Im Jahre 1871 tyat der uttramontau«
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