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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930427012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893042701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893042701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-04
- Tag 1893-04-27
-
Monat
1893-04
-
Jahr
1893
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K1«,e« «. 18. m. tnrrrrt im» atz 7,^ »neu. leitamente , Webeig^ n Polteeeb. e wtrd. schnkll arten?, IE. ! zeichnerische ieCxp L.«.. kN fertigt i, bill. Preise» tsiraße 28. r»tur-.4»>t. n-titarv. ic. r^lk. -D, Lchtilcl e» billigst, narkt 18, nik. man t. vereinigt l -utk .I2.H.NI. ck« verlcil» Str. 15. II. v»ttZn, v v. I. iß. grschor.. keuschöneseld, . Lvrn. Sten reise»: »ruck, Caffa- ivkarten und )en wir aus » 1000 B!, lilne?, . Etage. rm u. Unter- nck. eseitriivr. tte Dooklllle. iverr. Knueu. monatticti. L 8okn, i. «lllllstlU. inllliffr, ftdeii, luswahl »nd isje 4«, pt. tzwäinnie u die besten llwämme zu »mmol aus rkt, vis-L-vis tvn Speon- jluckt unfl 7ourt»x«> v^LIirlix er. Oll. lert che ' Taxe- !M,I und läßchen. I e. kl', ße 15, te. solide che, rnd Bein- titdenide», smmtliche >ie zurück ker Preis. kl', «achrr- jen. Reichstag. (Special-Bericht des „Leipziger Tageblatte»".) 83- Sitzung vom 26. April, 1 Uhr. 6. 8. «erlin. 26. April. Am Tisch de« BundeSrath« :v.Boettich«r, Frhr. v. Maltzahu, Frhr v. Marschall. Aui der Tagesordnung steht zunächst di« erst« Lesung de» Aachtrag-etat«. Derselbe fordert für die Umwandlung der «esandtschast in Washington in »ine Botschaft SO 400 zum An- la-i eiacs BotschastSgebäudes in Madrid 817 600 ^l und als weiter» tosten der Betheiliguug des Reichs au der Weltausstellung in Lhuago 600000 -Sl Ter Nachtragsetat wird ohne DiScussiou der Budgetcom- Mission überwiesen. Der Antrag Stadthagen, durch den der Staatsanwalt schaft beim Landgericht 1 zu Berlin die Genehmigung zur Straf- rersolgung des Abg. Stadthagen (Soc.) ertbeilt werden soll, wird aus Vorschlag der GeschästSordnungS-Tommission ohne weseailich« Di-cufsion angenommen, nachdem Abg Singer lsoc.) mitgetheilt, daß der preußische Justizminifter den Staats- aawalt angewiesen habe, in die materielle Prüfung der Selbst- demmciation des Abg. Stadthagen einzutreten, und Staatsiecretair v. Boetticher sich mit der Auuahme des Antrages einverstauden erklärt. L« folgt die erste Lesung deS Antrages vr. Barth. Rickert ideutschsr.s aus Abänderung des Wahlgesetzes. Derselbe fordert eine anderweit« Eiutheilung der Wahlkreise und eine Sicherung des Wahlgeheimnisses, in Verbindung mit dem die gleiche Tendenz «erfolgenden Antrag Gröber (Centrum). Zur Begründung des freisinnigen Antrages führt Abg vr. Barth (deutschsr.) auS: Unser Antrag ist lediglich eine Wiederholung deS in voriger Session unerledigt gebliebenen lir entspricht ebenso wie der Antrag Groeber der früher von der lommissioa beschlossenen Fassung. Ich bitte Sie deshalb von einer lochinaligen Verweisung an eine Commission abzusehen und ich weise -er aus die vielfach vorkommeaden Wahlbeeinflussungen hin, welche tot heutige Wahlversahren begünstigt. Fälle, wie sie bei der Wahl des Abg. Möller in Hörde vorgekommen sind, wären nach Annahme uüseres Antrages unmöglich. Was wir zur Wahrung des Wohl- geheimnisse» Vorschlägen, ist auch in anderen Ländern bereits eing». 'ährt, in Belgien, Norwegen, England, den Bereinigten Staaten und den Australischen Colonien. Tie Wahlcorruvtion hat sich infolge der Einführung des australischen Systems der Stimmabgabe, der Stimmabgabe unter verschlossenen Couvert, bedeutend vermindert, äullvrechend jenem australischen System sieht unser Antrag die Verwendung gleichen Papiers zu den Stimmzetteln und die odliga- lorisch« Anwendung von amtlich abgestempelte» Umschlägen vor. Als nothweudig hat sich ferner noch eine Verlängerung der Wahlzeit kerausgestellt, wir schlagen eine solche um eine Stunde, also bis 7 llhr vor. Angesichts der verschiedenartigen und mangelhaften Wahl, iusteme in den Einzelstaaten muß das Reichstagswahlrecht möglichst sichergestellt werden, um zn verhindern, daß auch die Ausübung dieses wichtigen Rechts den arbeitenden Classen verkümmert werde, ur Begründung des Centrumsantragcs bemerkt bg Groeber (Ctr), auch seine Partei sei jeder Zeit für die Sicherung des Wahlgeheimnisses ringetreten. Die gellenden Vor schriften hätten sich dazu als unzureichend erwiesen. Es rechtfertige sich daher die Wiedereiudrinaung des auf den CrnimissionSbeschlüssen ous dem vorigen Jahre basirenden Antrages. Wünschenswert!, sei es die Anträge noch vor den nächsten Wählen zum Gesetz zu machen. Abg. Blos (Soc): Um eine vollständige Sicherung des Wahl- rechts herbeizuführen, müßten die Anträge dahin erweitert werden, daß die Wahlen an Sonntageu stattzujiuden haben. Religiöse Be denken, die man bei uns immer dagegen geltend macht, kann ich als berechtigt nicht anerkenuen. Finden doch in einem so katholischen Lande wie Frankreich alle Wahlen an Sonntagen statt. Auch was zur Sicherung des Wahlgeheimnisses den Anträgen gemäß geschehen toll, dürste schwerlich dieses Ziel vollkommen erreichen. Manche Mißstände werden allerdings abgeslellt werden, aber die meisten Wahlbeeinslußungeo-werden gar nicht bekannt. Was in den Berichten der Wadlprüsungscominission darüber gesagt wird, ist nur ein schwacher Reflex der Wirklichkeit. Ein Theil des herrschenden Wahl- lcrroriSmus wird allerdings durch die Anträge beseitigt werden, wir werden daher für dieselben stimmen. Damit schließt die Diskussion. — In einem kurzen Schlußwort besürworteu die Abgg. Rickeri (dfr.) und Rin te len (Centr.) noch mals die Annahme der Anträge. Ein Antrag aus Commissionsverweisung ist nicht gestellt. Die Tonservativen verzichten aus einen solchen, mit Rücksicht ans die KeschästSlage, laut einer Erklärung des Abg. Grasen Kleist- Schivenzin. Der noch aus der Tagesordnung stehend« Antrag Pirschet (natlib.), betr. die Justificirung von CabinetSordres, wird aus An trag des Aba. vr. v. Marquardsen (natlib.) abgesetzt. Präs. v. Levetzow macht Mittheiiuug von dem Ableben de» Alterspräsidenten des HauseS. Abg. Frh. v. Tettau. Die Mitglieder ehren daS Andenken deS Verstorbenen durch Er heben von den Plätzen. Nächste Sitzung: Donnerstag L Uhr (Kleinere Vorlagen, Gesetz betr. deu Verrath militairischer Geheimnisse, Wuchervorlage, Abzahlungsgeschäftes. Schluß 3 Uhr. §8 Verii», 26. April. Die Militaircommission de« Reichs tags berieth beute den ihr überwiesenen Gesetzentwurf über di« Ersatzvertheilung. Di« Vorlage vertheill bekanntlich di« Recrulen nach Maßgabe der tauglich Befundenen anstatt wie bisher nach Maßgabe der Bevölkerung aus die einzelnen Ersatzbezirte. Art. 1 Abs. 1 lautet: „Der Kaffer bestimmt sür jedes Jahr di« Zahl der in das Heer und in die Marine einzustellenden Recruten." Abg. Richter beantragt den Zusatz: „nach Maßgabe des Gesetzes". Der Antrag wird abgelehnt. In Abs. 2 ist der Grundsatz ausgestellt, daß die Vertheilung des Ersatzbedarfs nicht nach dem Verhältniß der Bevölkerung, sondern nach dem Verhältniß der im lausenden Jahr in den ArmeecorpSbezirken vorhandenen, zur Einstellung in den activen Dienst tauglichen Militairpflichtigen stattsindeu soll. Abg. Richter hält diesen Grundsatz sür durchaus richtig, wünscht daher, daß derselbe sür die Ersatzvertheilung sür daS ganze Reich, nicht, wie die Vorlage will, nur innerhalb der einzelnen Eon- tingente zur Anwendung gelange. In Sachsen, Bayern u. s. w seien die Tauglichkeitsverhältnisse sehr verschieden, eS sei daher die Berücksichtigung dieser Verhältnisse auch über die LandeSgrenzea hinaus geboten. Diesem Verlangen wird von den Rtgierungscommissaren des Reichs, Bayern«, Württembergs und Sachsens aus Grund der Conventionen widersprochen. Abg. v. Bennigsen schließt sich dem Widerspruch au, obgleich er di« Anregung Richter's au sich sür berechtigt hält. Da eine Unterstützung des Vorschlags von keiner Seite eriolgt, verzichtet Abg. Richter daraus, einen sormulirten Antrag einzubringen. Aus Anfragen der Abgg. Richter und Hinze wird seitens der Heeresverwaltung speciell Auskunft über die Berücksichtigung der Einjährig, und Drei- jährig-Freiwilligen bei der Ersatzvertheilung gegeben, auch er- klärt, daß die verfassungsmäßige Scheidung der seemännischen Be völkerung durch das Gesetz eine Aenderung nicht erleidet. In ersterer Hinsicht wird constatirt, daß die Dreijährig- und Bierjährig-Frei- willigen in die Zahl der einzustellenden Recrulen eingerechnet werden. Artikel I wird daraus in allen seinen Absätzen unverändert ange- nommen, ebenso Artikel II. Absatz 1. Bei Absatz 2 wünscht Abg. Richter, daß die durch daS Gesetz stattfindenden Aeuderungcn der Verfassung genau sestgestelll werden. Abg. v Bennigsen unterstützt diese« Verlangen im Princip. Kriegsminister v. Kalten- dorn erllärt, daß die Vertreter der verbündeten Regierungen nicht in der Lage seien, ohne Beschluß deS Bundesraths die er forderlichen LeriassungSänderungen zu sormuiiren, sondern die- der Commission überlassen müßten. Nach längerer DiScnssion, an welcher sich die Abgeordneten v. Bennigsen, Gras Kleist, vr.Lieber, Richter, v. Keudell betdeiligen, wird die Ab stimmung über Art. II Abs. 2 auSgesctzt. Die Artikel 3 und 4 der Vorlage finden unveränderte Annahme. Zur Forniu- liruug der noch erforderlichen Gesetzes- und Versassuugsänderungea tritt sofort eine aus den Abgg. v. Bennigsen, vr. Lieber, Richter und dem Vorsitzenden v. Manteussel bestehend« Subcommission mit Vertretern der Heeresverwaltung zusammen. Die nächste Sitzung der Commission ist aus morgen anberaumt. 88 Berlin, 26. April. Die Budgetcommission des Reichs- tageS setzte gestern Abend die Berathung der Novelle zum Militairpensionsgesey fort. Zu 8- 106, Absatz 2, welcher lautet: „Dienstverrichiungen, in welchen dem Pensionarr die Eigen- schaft eines Beamten nicht beigelegt ist, gegen stückweise Be zahlung, gegen Boten-, Tage- ober Wochenlohu oder bloßen Copialienvcrdienst gehören nicht hierher", beantragt Abg. Gröber (Lentrum), hinter „Copiaiienverdiensl" einzuschalten: „auch wenn die Verwendung des PensiouairS zur Befriedigung eines dauern- den BedürsnisteS und mit der Aussicht ans dauernde Be schäftigung erfolgt". Die Absicht dieses Zusatzes ist, die im entgegengesetzten Sinne erlassene AutsührungS-Verordnung des BundeSrath« vom Jahr« 1875 auszuhedeu. Gegen den Wider spruch der Regierung-Vertreter wird der Zusatz nach Befürwortung durch die Abgg. vr. Hirsch (deutschsr.l und Hahn (cons.) an- genommen. In Art. 12 der Novelle (Die Subaltern- und Unter« beamtenstellen bei den Reichs-, Staats- und Communalbehörden rc. werden vorzugsweise mit Militairanwärtern besetzt) wird aus Au- trag des Abg. Hahu eingeschaltet: „und bei den Juvaliditäts- und Altersversicherung-anstalten". Der Widerspruch von süddeutscher Seite dagegen, daß auch den Communalbehörden diese Verpflichtung auserlegt werde, fand keinen Anklang. In Art. 13 wurde aus An trag des Abg. Gröber die Veriährungsfrist der Ansprüche aus Rückstände an Pensionen rc. statt aus 4 Jahre aus 10 Jahre fest gesetzt. — Tie Berathung der Novelle wird morgen fortgesetzt. * Der Abg Richter hat folgende Interpellation eingebracht: „Im Bereich des VII. preußischen «rmeecorp» soll nach öffentlichen Blättern bei den Frühjahrr-Controlversammlungen rin Corpsbesehl verlasen worden sein, welcher mehrsach zu dem Mißverständniß Ver- »ulafsuug gegeben bat, als ob die Personen des Beurlaubten- staades im Beurlaubtenverhaltniß in Bezug aus ihre staats bürgerlichen Rechte igrend welchen beionderen Beschrän- kungcn bei der öffentlichen Erörterung allgemeiner Fragen der Militairgesrygeduug unterworfen wären. Ich erlaube mir daher, den Herrn Reichskanzler zu fragen, ob derselbe geneigt ist, durch Mittheilung des wirklichen Sachverhalt« der weitere» Ver- bNstung solcher Mißverständnisse entgegenzutrelen." Königreich Sachse». " Leipzig, 26. April. Wie wir vernehmen, verweilte zestern Nachmittag der Herr Krieg-minister Edler v. b. Planitz in unserer Stadt und conferirte mit den Spitzen der Stadt- behördcn in Angelegenheit deS Ankaufs der Pleißcnd urg. Leipzig, 26. April. Die Nachfeier deS Geburtstags de» Königs begann im Nicola i-Ghmnasiu»> in Gegen wart des SchulvorsteherS deS Herrn Oberbürgermeisters vr. Georgs mit dem Gesänge der Komposition Haupt- mann's: „8»Ivum kae regem, clominv". Hieraus feierte der Oberprimaner Gerhard Schier in einem eignen Gedickt die Reichstreue Johann Georg s III., der der im Jahre 1688 von den Franzosen bedrängten Pfalz ohne Rücksicht auf seinen noch in Feindesland befindlichen Sohn selbstlos zu Hilse eilte. Nach dem Gesänge des Richard Müller'schen Liedes: „Gott schütze,Gott segne das Königshaus Wettin" betrat der Oberlehrer vr. Glafey das Katheder. Er feierte den König Albert als treuen BundeSsürsten und fürsorglichen Regenten, brachte die herzlichsten Segenswünsche sür ihn und sein ganzes HauS zum Ausdruck und sprach sodann, ausgehend von der Feier der 100jäbrigen Wiederkehr der Entdeckung Amerikas durch Ebristoph Eotumbus, über die Entdeckungsfahrten der Nor mannen, insbesondere über ihre Entdeckung von Island, Grönland und Nord-Amerika. Der allgemeine Gesang des Liedes „Gott segne Sachscnland" beschloß den AetuS. — Mittwoch, den 3. Mai, wird von, hiesigen Dresdner Bahnhöfe AbcndS ll Uhr lU Minuten wiederum ein sogenannter Theatersonderzug nach Grimma oberer Bahnhof abgelasscn werden und an allen zwischentiegenbcn Berkehrsstellen mit Ausnahme von PaunSdors anhaltcn. Hl Leipzig. 26. April. Jo einer gestern Abend im „Schloßkcllcr" abgcbalteaen, von etwa lOO Personen besuchten Versammlung wurde die Begründung eines Bczirks- vereinS Leipzig-Ost beschlossen. Der seil vielen wahren bestehende Ostvorftädlische Bezirk-Verein bat, wie wir bereits mittheilten, die Bereinigung mit dem neuen Berein von vorn herein abgclebnt. Der letztere wird seine Tbätigkeit voraus sichtlich mehr den öffentlichen Berhältnissen in den angcschlossc- neu Ostvororten widmen. ** Leipzig, 26. April. In einer Tischlerversamm- lung, welche gestern Abend im „Universitätskeller" stattsand, wurde die Abrechnung über den UntcrstützungssondS für daS verflossene Jahr gegeben. Darnach betrug die Ein nahme 64l,l8-4k, die Ausgabe 420,39 -Al; somit verblieb ein Eassenbestand von 220,79 -Al Man beschloß, den Untcr- stützungssondS nur noch bis zum l. Juli, von welchem Zeit punkt an der Jndustrie-Berband der Holzarbeiter ins Leben tritt, bestehen zu lassen. Zu Vertretern im GewerksckiastS- rartel, mit besten neuem Statut Einvcrständniß erklärt wurde, wählte man die Herren Mensche und Rysscl. Endlich überwicS man noch dem GewerkschastScartel 100.4! zurDeckung der bekannten Buchdruckeranlcihe. — Die sür kommenden Sonntag, 30. April, geplante Künstlervorstellung zum Besten des LocalfondS der Eection Leipzig der Internationalen Artistengesell schast im Parterresaale der Guten Ouclle, die durch ein Versehen in Nr. 205 vom 25. April schon als am vor gegangenen Donnerstag stattfindcnd bezeichnet wurde, wird ein außerordentlich reichhaltiges und abwechselungsvolles Programm bieten und daS Interesse des PublicumS in hohem Maße in Anspruch nehmen Bereinigen sich koch die besten der zur Zeit hier austretcnden Künsllerspecialitäten zur AuS- übrung der Vorstellung, welche um >/rlI Uhr ihren Anfang nimmt. Gleichfalls im Parterresaal der Guten Quelle wird am Abend deS genannten Sonntags nach beendigter Bor- tellung — um 11 Uhr — ein FestconimerS sämmtlicher in Leipzig anwesenden Artisten veranstaltet werden, zu welchem auch die für die Matinöe entnommenen Karlen Geltung haben --- Aus dem Bureau de- Stadltheaters: Im Neuen Theater gelangt heute Richard Wagner'S romantisch« Oper „Loheng rin" zur Ausführung. Die Titelpartie singt Herr Kraeiner vom Stadttheater in Düsseldorf als Gast aut Engagement — Im Alten Theater wird deute Suderinann's Schauspiel „Heimath" wiederholt. — Im Lanse der nächsten Woche wird Gocibe'S gewaltiges „Faust"-Werk, 1. und II. Theil, wieder zur Aufführung kommen. AIS AusfuhrungStage sind Freitag der 5. und Sonnabend der 6. Mai in Aussicht genommen. 8 Krystall-Palast. Im Theatcrsaale findet heute wieder große Künstiervorstellung statt. Das gcsammt« enaagirtc Künsllerperjonal, welches mit seinen vorzügliche» Leistungen sich die allseitige Gun» des PubUcums errungen hat, tritt heute wiederum aus. Die Vorstellungen erreichen jedoch mit Ablaus dieser Woche ihr Ende. Inhaber von Vereinskarten zahlen Wochen tags gegen Vorzeigung ihrer Karten sür Parquet- und Saalplätzc Halde P reise. — I», Parterresaale findet humori stischer Abend der beliebten Leipziger Quartett- und Concertsänger statt. — Wie sehr die Directivn deS Circus Schumann bemüht ist, immer wieder Gutes und Hervorragendes zu bieten, zeigt wohl am besten das Programm der heutigen Vorstellung. In einer großen Parsorce-VvrsteUung mit 25 Nummern aus dem Pro gramm, darunter die Trefflichste» des Repertoires, wird der Abend so viel bieten, wie man tonst in zwei Vorstellungen sieht, eS dürste diese Vorstellung große AuziehungSirast ausübcn —m. Ccnlralhalle. Die mit außerordentlichem Bestall aus- genvmmeuen Kuiisllervorslcllungen sind in den letzten Tagen wieber mit einer Reihe seffclnder neuer Nummern bedacht worden. Einmal hat Karl Maxsladt, der über einen reichen Fonds humoristischer Schätze gebietet, sei» an sich durchweg neues Programm um einige neue ansprechende Couplets bereichert, dann ist ober auch die lebende Galerie der Gesellschaft E. von Kilaayi um fünf malerische Darstellungen bereichert worden. Die letzteren stehen an schöner eoloristffchcr Behandlung »nd an correeter, dem Original adgelauschter Gruppiruug den schon bekannten Nummern des nach den Werken moderner Meister ziisainmengeslelllen CykluS nicht nach. Zu höchst eindrucksvoller Wirkung erhebt sich das in Glanz und Farbe strahlende Bild „Die Töchter des Schcikh" nach Sichel, glücklich ersaßt und wiedergegeben ist „Die Entführung der Helena" »ach R. von Dcutich in seiner bunt leuchtenden Auf fassung, köstlich charakterisier Grützner's „Bruder Kellermeister" und vornehm und edel, ganz >in Sinuc der Tlnunann'sche» Kunst plastisch herauSgchoben die Gruppe der „Parzen". Hieran schließt sich eine reizende „Hebe" »ach dem Vorbild« Conova'S. * Rriivnit;, 26. April Ein ehrwürdiger Greis unter Leipzigs Lehrerschaft, der Senior des ostvoritäkkische» Schul wesens. Oberlehrer Johann Gottlieb Gränitz an der VIII. Bürgerschule, ist am 21 April verstorben Ohne TodeS- kanips, still und friedlich enlschlnninicrtc er. Sein Leben und Wirken liegt saltenloü und leuchtend auSgcbreitct; kein dunkler Schatten blieb zurück. Jobaun Göttlich Gränitz wurde am ll». Februar l829 in Schönau bei Borna geboren. 11 Jahre alt, besuchte er daS Proseminar und von Ostern 1814 bis 1845 das Seminar zu Grimma. Nach wohlbcstandenen Prüfungen trat er in Lvssa bei Wurzen in- Amt. Ain 1. Deccmber 18 >8 wurde er als HilfSlebrer an der Reudnitzer Schule angestellt. Hier ist er unausgesetzt 44 Jahrelang alScrstcr Lehrer segensreich lbätig gewesen,sodaß ihm daSMinifferium deö EulttiS und öffentlichen Unterrichtes schon am!». August 1871 daö Prädicat „Oberlehrer" in Anerkennung seiner treuen und er sprießlichen Wirksamkeit im Schuldienste verlieh. Die In fluenza warf ihn vor drei JahrenEaufS Krankenlager, und Fettillstsn. Heinrich Ährens als Rechtsphilosoph und Llhiker. Eine Leipziger Universitäts-Erinnerung. Boa vr. Moritz Brasch. Rn-dnick ver«»re». II. Wir sehen hieraus, in welchem Sinne Ähren« seine .organische" Rechts- und StaatSausfassung genommen haben will. Der Terminus „organisch" soll jedenfalls zwar nicht in scharf naturwissenschaftlicher Bedeutung, aber doch im Sinne einer Wechselwirkung einerseits der einzelnen Individuen im Staate aus einander, andererseits deS StaatS- ganzen auf den Einzelnen und umgekehrt deS Einzelnen auf da« Ganze gefaßt werden. In diesem Sinne und ohne daß die speciclle Gesetzmäßigkeit dieser Wechselwirkung nachgewiesen ist, bleibt aber der Ausdruck ein allgemeiner, an sich zwar durchaus berechtigter, aber nur schwer nachweisbarer Begriff für die Zusammenwirkung einer Anzahl von In dividuen, wobei eS freilich unentschieden bleibt, wie weit die Wirkung de- Einzelnen aus freiem Entschlüsse, oder auS äußeren oder inneren Motiven necessitirt erscheint. Fast ge langen wir hier zu der auS entgegengesetzter Quelle fließenden Idee deS Taine'schen „Milieu", aus welche wir kürzlich an dieser Stelle al« neues historische- Princip bingewiesen haben. Wichtig ist Ähren«' Stellung zur geschichtlichen Auf fassung de« Recht«, wie sie durch die historische NechtS- schule in Deutschland formulirt wurde. Im Großen und Ganzen ist er ein Gegner dieser Schule, wie sehr er auch da« historische Moment in der RechtSentwickelnng sür Wissenschaft und politische Praxis schätzt. „Die geschichtliche Schule, sagt er, befindet sich in einem Widerspruch zwischen ihrer Theorie und ihrer Anwendung Sie verkennt die böbcrn Normen de« Recht-, welche sich auf die, überall sich gleich bleibenden menschlichen und sittlichen Verhältnisse beziehen. Diese Schule hat in ihrer Theorie gar keinen Maßstab zur Ausscheidung dessen, wa- zu jeder Zeit Unmenschlich, Unsittlich und daher absolut Unrecht ist. Um Mensch liche» und Unmenschliche«, Sitte und Unsitte, Recht und Unrecht zu unterscheiden, genügt nicht die Betrachtung der Geschichte, welche« beide« sie als geschichtliche Thatsachen kennt, sondern e« bedarf de« höher» Leitstern« eine« au« dem Weser, der Menschheit abgeleiteten und mit der Sittlichkeit Hand in Hand gehenden Recht-drincip« Manche» läßt sich daher Wohl in der Geschichte erklären, aber nicht rechtfertigen; nickt Alles ist ver nünftig, was wirkuch war oder ist. Wie die Geschichte überhaupt, so müssen auch alle geschichtlichen RechtSzustände nach den höhrrn menschheitlichen Ideen und Zielen bemessen werden; und überhaupt können Satzungen, Institute, welche nicht die Grundlaae oder der AuSgangSpunct de« weitern Fortschritt« eine« Volke«, sondern eine Ursache der Zerrüttung und de« Verfall« der Staaten waren, den wahren Verhält nissen und Bedürfnissen de« Leben« nicht entsprechend gewesen sein und muffen daher, wenigsten- von einer Seite, auch vom Rechte verurtheilt werden " Freilich liegt hier ein unbegreiflicher Jrrtbum vor, wenn Ähren« bei diesem Seitenhieb aus Hegel s Satz „Alle«, was ist, ist vernünftig", der Sache die Deutung giebt, als wenn Hegel allen historischen Zuständen eine absolute Bercchti- jung znaesprochen hätte. Vielmehr handelte eS sich, wie ja eine „Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte" und seine „Grundlinien einer Philosophie deS Recht-' be weisen, nur immer um eine gewisse relative Berechtigung ür jene Zeit, in der diese Zustande bestanden —, da nach dem unerbittlichen EntwickelungSproceß der Geschichte andere Zustände, al« die jedesmal vorhandenen, gar nicht bestehen konnten. Hegel hat aber niemals da« Recht der später» Zeit zur Kritik der früheren Geschichtsepochen in Ab rede gestellt, sowie er selbst sie zur Genüge auSübtc. Denn die spatere Zeit repräsentirt immer einen „Hökern" Zustand, der auf den früher» al« auf einen zwar relativ berechtigten, aber doch immer nur unvollkommenen zurückblickcn muß. Liegt ja doch in dieser Kritik nach Hegel gerade ein Anstoß zur weiteren Entwickelung oder vielmehr zur Kritik, welche immer von dem Bewußtsein eine- erreichten höhern Zu stande« getragen sein muß, und ist sie selbst ja schon ein Er- gebniß davon, daß da« Vergangene abgestorben ist. — Hegel hätte aber die Wahrheit dieser seiner Lehre — wenn er heute noch existirte — an sich selbst erleben können. Auch da« nationale Moment in der Rechtsbildung unterwirst AhrcnS einer Erörterung. Aber bei aller Be rechtigung, welche er demselben zugesteht, weiß er doch nur ru gut, daß die Menschheit, indem sich RechtSprincipicn und Rechtsnormen geschichtlich von Volk zu Volk übertragen haben, wobei sich ja (z. B. beim römischen Obligationcn- rccht) immer Modifikationen einftellcn, bestimmt sei, allmälig in einen großen möglichst einheitlichen Rechtsverband zu treten, da die moderne Eultur, trotz aller dauernd bleibenden nationalen Verschiedenheiten, in den wesent lichsten ethischen Verhältnissen gleiche oder doch sehr ähnliche Anschauungen bei allen modernen Völkern allmälig heraus bildet. Diese- ist der eigentliche Eharakter der Modernität in der heutigen Civilisation. Die innere Berechtigung dieser Richtung unserer Eultur liegt darin, daß in derHerauS- bildung deS gemeinsam Menschlichen in den Völ kern eine höhere Entwickelungsstufe zu erblicken sei, als in den particularen und trennenden Zuständen. Dies ist auch bekanntlich das Eulturideal seines Meister» Krause gewesen: die Entwickelung der gesammten Menschheit gewisser maßen zum Gesammtindividuum. Hierbei ist aber der Ge danke zurückzuweisen, daß hierbei alle individuelle Schönheit und Eigenart der Particularculturen verloren geben wird Denn dafür sorgt schon der natürliche und berechtigte Selbst erhaltungstrieb der Nationen, daß ihr individuelles Selbst nicht durch den amalgamirenden Eulturproeeß ganz aufgcsogen wird. Aber der geschichtliche Charakter der heutigen Eultur besteht doch wesentlich darin, daß min destens drei Viertel Theile in der gesammten BorstellungS- summc der Gegenwart traditioneller Natur sind. Doch sind alle diese und ähnliche Erörterungen abhängig von der Frage, inwieweit Ähren« eine neue philosophische Begründung de« Recht« gegeben hat. Die Frage ist insofern wichtig, al« hierdurch diesem Denker seine Stellung in der Geschickte der Rechtsphilosophie angewiesen werden kann. — Ähren» geht von der RechtSidee au», welche sich im menschlichen Bewußtsein al« gegebene Thatsache vor- sindet, und die wir nicht au« der äußern oder inner» Er sabrung abstrahirt haben. „Jeder au« der Erfahrung ab- strahirte Begriff sagt auch nur au-, daß Etwa« so oder so ist, nicht aber, daß Etwa- so oder ander» sein sollte. Aber vermöge der in un« liegenden Idee deS Reckt- legen wir un« die Befugnis; bei, bestehende LebenSverhältnisie nach der- clben zu bcurtheilen und stellen wir sogar die Forderung, daß nach dem. waS wir sür Recht halten, die bestehenden Verhältnisse und Einrichtungen geändert und gebessert werden ollen Dieser in uns liegende Gedanke des Rechts indet sich in unserem Bewußtsein zunächst nur in unbestimmter Allgemeinheit, weshalb auch die llrtheile, welche aus Grund desselben gefällt werden, so sehr verschieden sind." Ahrens vergleicht die Recktsidee mit der WabrheitS- und Schönheitsidee und findet, daß, während die beiden letzteren sich aus Erkenntniß und Gefühl beziehen, jene erstere aus den Willen geht, d. h. ganz wie die Idee deS Guten im Sinne Kant'S eine praktische Idee ist. Was ist nun der Inhalt dieser RechtSidee? Ein psycho logischer und zwar dcfinirt ihn AhrenS in folgender Weise: „Das Recht bezeichnet eine Norm unseres tbätigen Verhaltens geacn andere und gegen uns selbst." DaS Recht al« eine Norm des lhätigen Verhaltens ist ein Verhältniß - Begriff, der eine Beziehung unserer Thätigkeit zu irgend einem Gegenstand ausdrückt. Es ist also ei» RelationS- Begrifs, nicht der Begriff einer einfachen Eigen schaft, auch nicht die Idee eine« Absoluten oder Unendlichen, weil daS Recht, wenn eS vielleicht auch seinen höchsten Ursprung in den« absoluten und unendlichen Wesen hat, doch selbst stets nur endliche Beziehungen und bedingte Verhältnisse auSdrückt." Aber im „Relationsbegriff" ist da« Recht insbesondere der Ausdruck deS Verhältnisses der Angemessenheit, eS ist also eine „Verhältniß-Angemessenheit". Da aber da« Recht diesen Charakter auch noch mit anderen Ideen, z. B. mit der Idee der Wahrheit (Uehcreinstimmung des Gedankens mit seinem Gegenstände) gemeinsam hat, so muß noch etwas Besondere-, Charakteristisches hinzukommen; und dieses besteht darin, daß eS sich beim Rechte nicht um eine Cr- kenntniß-Anacmesscnheit.sonvernum tine Angemesscnbcit unsere- Handelns, TbunS und Lassen« zu den Lcbensverhältnissen bandelt. Es sind dies objective Verhältnisse und daS subjective Vermögen, wodurch wir daS Recht rcalisiren, ist die Freiheit. Weder die eine, noch die andere Seile allein ist die Quelle teS Rechts, sondern beide, die objektiven Verhältnisse des menschlichen Leben- und die Freiheit müsse» zusammenwirken, um daS Recht bervorzubringen. Eine weitere AhrenS'sche Definition des Wesen« des Rechts ist daher: „DaS Recht ist eine Norm, welche die An gemessenheit deS frcithätigen Handeln« oder des FreibeitSaebrauchs in den menschlichen LebenS- verhältnifsen ausdrückt." Aber alle diese DrfinitionSversuche sind zunächst nur erst formell. AhrenS sucht auch von der inhaltlichen Seite her dem Wesen de« Recht« nahe zu kommen. Wissenschaft, Kunst und Religion bilden den ideellen Inhalt ker Seele; ihre durch den Willen zu vollführendc Realisirung sür da« menschliche Leben ist da« Gute, dessen Gliederung sich nack den die verschiedenen Zwecke in sich schließenden Lebens zwecken richtet. Da« höchste Gute (»uminum bnnum) als objectiver Grund und zugleich als Ziel ist da« Göttliche; die Ei»psiadungSseite*öeS Guten ist das Wohl (-.»lusf DaS Gute realisirt sich nach zwei Seiten hin als Sittlichkeit und al« Recht. Die Sittlichkeit ist diejenige Handlungs weise, in welcher der Mensch da« Gut« unbedingt, rein um de« Guten selbst willen vollbringt. DaS Recht ist die Gcsauimthcit der zur Vvllsührunz der ver nünftigen Lebenszwecke durch die menschliche WillenSthätigkeit hcrznslellcnden Bedingnissc. Diese Begriffsbestimmung enthält drei Momente: den Lebens zweck als objektives Moment; die menschliche Willenölhälig- keit als das subjeclivc Moment; und die Beziehung zwischen beiden, das objeetiv - subjektive Moment, d. b deS RechtsprincipS WaS die viel diSculirte Frage deS Verhältnisse- von Reckt und Sittlichkeit betrifft, so macht dieselbe im recht-philosophischen System Ähre»«' keine weiteren Schwierig keiten. Die gemeinsame Wurzel von Recht und Sittlichkeit liegt im Begriffe dcS Guten. So ist denn jede Handlung, d. h. jede i» der Sinncnwelt zu Tage tretende Acußerung de« Willens, von zwei Seiten auS zu beurtbeilcn: nach ihre» inneren Motiven und nach ihrer sachliche» Zwcckangemcsscnheil. Jene sind die sub jeclivc Verwirklichung des Guten, die Sittlichkeit; diese die objective, das Recht. Daher hat jede Handlung eine sittliche und eine rechtliche Seite zugleich; es sei falsch, meint AbrcnS, beide Seite» von einander zu trennen So ist denn z. B die Dankbarkeit eine scheinbar nur sittliche Erscheinung deS GcmütbS, zugleich aber auch hat sie in ihrer Acußerung einen rechtlichen Charakter, insofern eS sich hier z. B. fragen kann, ob nickt die Grenzen deö Rechts hierbei überschritten werden. Allerdings tritt beim Privatrecht daS sittliche Moment, das innere Motiv, in den Hintergrund. Niemand hat ei» Recht, die inneren Motive zu erfahren, aus welchen persönlichen Beweggründen Jemand z. B. irgend einen Vertrag adschließt oder em Eigcnthum erwirbt. Diese- gehört der Sphäre der freien Wirksamkeit jeder Person an. Tic innige Beziehung von Siltlichkett und Recht zeigt sich besonder« darin, daß einerseits die Moral alle RechtSpslichten in sich ansnimmt und sic zugleich zu sittlichen macht, indem sie die Forderung stellt, daß sic zugleich in sittlicher Gesinnung vollzogen werden; andererseits darin, daß daS Recht nickt- gebietet und gebiete» darf, was unsittlich ist und keine recht liche Forderung auf etwas Unsittliches einräumt. Allerdings kann zuweilen das Recht etwas erlauben, waS die Moral verwirft, wie schon der römische Satz zeigt: non »wne, <;ue>ck licet, ticmeslum evck. Aber eine ethifche Rechtsphilosophie bat den Grundsatz ausznstellen, daß jeder in seinem Privat leben einen sittlichen Gebrauch von seinen Reckten macht, da jeder unsittliche Gebrauch, z. B. Verschwendung seines Eigen- lhums, zugleich ein Unrecht gegen sich selbst involvirt. Es würde uns zu weit in die speciellcn rcchtSpbilosophischen Fragen bineinsübre»,wollten wir »nscreAnalysc derAhrenS'schcn Ideen auch mitBczug aus andere wichtigePuncte auSdcbncn: wie den NechtSgrund und die Rechtsfähigkeit, Urrechte und abgeleitete Rechte, daS Recht im Verhältniß zu den Culturzusländcn in de» verschiedenen Ge schichtsepochen der Menschheit, Unveräußerlichkeit der Rechte. Concurrcnz und Collision der Rechte, Wese» und Begriff des RcchtSgesctzeS oder de- jnristischeu Recht« ,c. Wir verweisen den Leser, der sich für diese einzelnen Fragen der Rechtsphilosophie interessirt, aus Bt. I deS AbrenS'scken ..Onnrs cko ckratt »»«»i-ol" (Deutsch von Adolf Wirk »ach der 2 Aust. S 83 bis >13) und aus Buch I „Die rechlSpbilosophischen Grund lagen" in der juristischen Eneykloxädie (S. 39—98).
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