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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1891
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1891-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18911127010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1891112701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1891112701
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1891
-
Monat
1891-11
- Tag 1891-11-27
-
Monat
1891-11
-
Jahr
1891
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Herr Vorsitzender ronftatirt, daß die vorliegende Aursertigung »llenchalben den diesseüS gefaßten Beschlüßen entspricht. Herr Borsitzender sragt an, ob da» Collegium dir Mitvollziehung beschließen wolle. Niemand begehrt da» Wort. Die Mirvollzirhung des Statuts wird einstimmig zum Beschlüsse erhoben. Herr Borsitzender theilt mit, daß er die ursprünglich für die erste Stelle der deutigen Tagesordnung in Aussicht genommen» Wahl von 5 unbesoldeten Ltadträthen vorläufig an die letzte Stelle verwiesen bade, weil erfahrungsgemäß der Besuch der Versammlung durch die Herren Mitglieder sich erst im Lause des Abends vervollständige. Herr Borsitzender würde aber aus diesem Gesichtspuncte auch sllr genügend erachten, wenn die Angelegeubeit nach Erledigung de» t. Punctes der Tagesordnung vorgenommen werde. Aus Befragen wird hiergegen kein Widerspruch erhoben, woraus Herr Vorsitzender aukündigt, daß er seinem zwettea Vorschläge gemäß verfahren werde. Man tritt in die Tagesordnung eia. lieber die Vorlage des Naives, betr. Verleihung der Pensionsberechtigung an Beamte bez. An rrchnung von Dienstjahren bei ihrer später eventuell ersol> genden Pensioniruug, berichtet Herr Vorsteher Justizralh vr. Schill für den Verfassung», und Finanzausschuß unter ausführlicher Darlegung de» Sachslande« im freien Bortrage. Herr Bicevorsteder vr. Zenker hat für diesen Punkt der Tages ordnung den Vorsitz übernommen. Dir Ausschüsse sind — wie der Herr Referent bemerkt — der Meinung, daß eine andere Regutirung als die vom Rath« vorge- schlagen» nicht möglich sei, wenn man nicht ungerecht sein wolle. Jnsbesonderr dürfe nicht der llnterschied gemacht werden, ob für die Beamten in den Vororten bereits Pensionsberechtigung bestand oder nicht. Dieses Princip der Rathsvorlage sei zu billigen. Bei den diätarischen Beamten sei znzustimmrn, daß ihnen di« thatsächlich abgrieisret« Dienstzeit voll ungerechnet werd« auf di» Pensionszeit. Die neuen Stellen anlangend, billigt man ebenfalls da» vom Rathe angenommene Princip. Ls komme hier namentlich dir große Zahl der Assistenten beim Stadtsieueramt« in Frage. Von den 34 Stellen daselbst solle« nach der Rotdsvorlage nur 84 Stellen pensionsberechtigt sein. Wenn man sich auch den Gründen deS der Vorlage beigegebenen Gutachtens nicht allenthalben onschließen könne, so treffe doch der Gesichtspunkt zu, daß in diese Stelle» viele junge Leute hineingekoinmea sind und hineinkommeu werden, für welche die Offenhaltung nicht pensioosberechtigter Probe- stellen ganz angebracht sei. Der Rath hat eine Tabelle nufgestellt, worin di« erforderlichen Zahlenangaden über Schalt, Clafse, Pension rc. bei jedem ei»- zelnen in Frage kommenden Beamten gemacht sind, Ans die Nichtigkeit dieser Tabelle in Beziehung aus di« Zahlen Hab« «an sich zu verlassen. - Herr Referent theilt dann noch mit, walche Bestimmungen über die Kündbarkeit der Beamteustelleu nach der Rathsvorlag« zu gettr« haben. Bei den Beamten, deren Steven erst nach 25 Jahren unkündbar sein sollen, habe der Rath in angemessener Weise vor- geschlagen, wegen der Unkündbarkeit nur lv Jahr« d«S in den Vor orten geleisteten Dienstes in Anrechnung zu bringen. Die Ausschüsse empfehlen allenthalben Genehmigung der Rathsvorlage. Herr Klrch Hofs hat in drr Liste auch Leu Namru des Castcllans des neuen StadtlheaterS gefunden. Herr Redner wird nur unter der Voraussetzung der Pension», berechtigung diese« Beamten znslimmen, wen» in Zukuust dir von chm bezogenen Weihaachisgeichenle direct verboten werden. Herr Referent bestätigt, daß der betressend« Castellan sowie der Hausmann des Alten Lveaters in der Liste Vorkommen. Ja den Ausschüßen ist die vom Herr» Vorredner berührte Frage besprochen worden. Nachdem aber vor Kurzem vom Rath« eine amtlich« Erklärung abgegrbea worden ist, daß ihm von dra Geschenken nicht- bekannt sei, habe man dabei Beruhigung zu fassen gehabt, und wolle diesen geringen Streilvunct aus sich beruhen lassen. Für die Zukuust erwarte man, daß der Rath im Auge behalten werde, ob di« beiden Beamten etwa Geschenke annehmen, wa» ihnen ja schon — wenigstens ohne Genehmigung des Rathe» — an sich durch das Beamtenregulattv untersagt jei. Der Antrag der Ansschüsse wird hierauf einstimmig angenommen. ES folgt nunmehr die Wahl von fünf unbesoldeten Sladträlhen. ES haben 5 Wahlgange nach der Rechensolge de» Ausscheid«»« der 5 Sladträlhe stailzusiuden. Herr Borsitzender theilt nachträglich zur Registrand« mit, daß Herr Stadlralh Wagner mittrtft einer Eingabe bereit« im September dieses Jahres erklärt habe, ei« Wiederwahl nicht aunehmea zu looürn. Herr Rudolph bittet ums Wort und erwidert auf die Mit theilung de» Herrn Vorsitzender, — daß zur Wadi selbst nach der SeichäilSordnuug keine Debatte stattfinden dürfe, daß es ihm ober unbenommen sei, Vorschläge für dir Wahl zu machen — daß er nur einen Vorschlag machen wolle. Hnr Radolph bemerkt hieraus in Anknüpfung an den «or> schlag der sogenannten Borverjammlung: Er bitte die Gleich, gesinnten, den Dahlvorschlag der Vorveriammlvng für die Stelle de« Herrn Stadtrath Schart nunmehr bet der Wahl für di« Stelle de- Herrn Stadttath Roch in Ausführung zu bnagen. Zur Grichüitsordnnng hatte Herr Kirchhofs ums Wort ge. beten, erklärt seine Absicht aber durch di» vom Herr» «orsttzeude» au Herrn Rudolph gegebene Auskunft als erledigt. Ls wird zunächst zur Wahl gestellt dt« Stelle des Herrn Stadt- rath Wagner. Zur Vervollständigung des Bureaus wird Herr Lhmig beru„n. Di, Mitglieder werde- aach der Präsenzliste einzeln aus- gernir» uud geben ihre Stimmen einzeln zur Wahlurne ab. Herr Vorsitzender fragt, ob Jemand nicht ausgernsen worden sei und coustmirt, nachdem Herr Pütturr sich gemeldet hatte, daß 62 Mitglieder anweseud sind. Die Ausschüttung der Um« «rgiebt, daß 62 StiawizetUel an gegangen s«d. Hwmoa sind entfalle,, ans Hern» Bankier InUn» Hermann Schmidt 55 Stimmen. *) Lingegaugen bei drr Rrdactio» am 23. November. Ferner finden sich vor: 1 1 1 1 1 »i ob weißer Zettel aus Herrn Bicevorsteder Herrmann, G. G. gritzsche, Bauratb Roßbach, Kirchhofs, Bankier Edmund Beier. Herr Julius Hermann Schmidt ist somit an Stelle des Herrn Stadtrath Wagner mit absoluter Majorität gewählt. Es folgt die Wahl an Stelle des Herrn Ltadtrath Roch. Ti» Mitglieder geben die Walsizettei ohne Namensaufruf in die Wahlurne ab. Herr Vorsitzender sragt, ob alle Herren gewählt haben, was von keiner Seile verneint wirb. Herr Oehlcr dar sich entschuldigt, weswegen sich nur 61 Stimm zettel in der Urne befinden müssen. Es sind jedoch 62 Stimmen eingegangen, weswegen die Ab- Meldung des Herrn Oehler erst für den nächsten Wahlgang zu gellen bat, zumal da von anderen Mitgliedern der Einwurs des Zettels durch Herrn Oehler bestätigt wird. Hiervon sind entfallen 48 Stimmen aut Herrn Stadtrath Roch. 12 Stimmen aus Herrn Gottfried Gustav Fritzsche. Ferner 2 weiße Zettel. Herr Stadlrath Roch ist demnach mit absoluter Majorität gewühlt. Es sotgt die Wahl an Stelle des Herrn Stadtrath Scharf. Tie Mitglieder geben ihre Stimmzettet ohne Namensaufruf zur Urne. Aus die Frage des Herrn Vorsitzenden, ob Jemand nicht gewählt habe, meldet sich Niemand. Die Ausschüttung der Urne ergiebt 61 Zettel. Hiervon lauten: 56 Stimmen aus Herrn Bauralh Roßbach, 3 Stimmen aus Herrn G. G. Fritzsche, 1 Stimme ans Herrn Kirchhofs, 1 weißer Zettel. Herr Bauralh Roßbach ist somit mit absoluter Majorität gewählt. Es folgt die Wobi an Stelle des Herrn Slodtrald Pohlentz. Die Präsenz beträgt, nachdem sich Herr Lberjusnzrath Schmidt abgemeldet hat, nur noch 60. Die Mitglieder geben ihre Stimmen ohne Ausruf zur Urne. Aus die Frage de» Herr» Vorsitzenden, ob alle Herren gewählt haben, meldet sieü Niemand. ES sind 60 Zettel eingegangen. Es sind entfallen 1 Stimme auf Herrn Stadtverordneten Reppenhagen. 1 Stimme auf Herrn G. G. Fritzsche. 54 Stimmen aus Herrn Stadlrath Pohlentz. 1 unailiige Stimme aus Herrn Stabtralh Dürr. 1 Stimme aus Herrn Eladtrath Esche. 1 Stimme auf Herrn Rechtsanwalt Melos. 1 weißer Zettel. Herr Stadlralh Pohlentz ist somit mit absoluter Majorität gewählt. Es folgt die Wahl an Stelle des Herrn Stadlralh Esche. Tie Mitglieder legen ihre Zettel ohne Ausruf in die Urne. ES müssen eingegangen sein 60 Zettel. Aus Befragen, Jemand noch nicht abgestimmt habe, meldet sich Niemand. Erngegangcn sind 60 Wahlzettei. ES entfielen 54 Stimmen ans Herrn Stadtraih Esche, 2 aus Herrn Stadtverordneten Paul Kvnrad, 1 aus Herrn Eladtrath Scharf, 1 aus Herrn G. G. Fritzsche, 1 auf Herrn Rudolph in Leipzig-Gohli-, 1 weißer Zettel. Herr Stadtraih Esche ist mit absoluter Majorität somit gewählt. Zu dem Ralhrbeschluss« in Betreff der übernommenen bisher fiscalischea Lhausseestreekea in den ongeschlosscnen Ost- und Nord vororten: „die diesjährigen Zinsen der Absindungsumme mit 13 333,33 Gi, sowie 381 Ertrag der Lbstnutzuag dem Conto 38ä deS diesjährigen HauShattplanrs «IS außerordentliche Einnahme zujlifiihren und von diesen Einnahmen aus Conto 38 V (illtzrrorbentlich zur Unterhaltung der übernommenem,, Straßenslrecken ein Berechnung-geld von 13 650 zu verwilligen, hiervon aber 10000 der Lekonomie-Juspection, 3 050 drr Tiejdouverwattilng 600 >1 dem Ralhsgärtuer zu überweisen", berichtet Herr Ehmig für den Oekouomieausschuß. (Punkt II der Tagesordnung.> Herr Referent verliest daS RathSschrribru und empfiehlt Zustimmung, uuter Verweisung aus frühere Vorgänge. Die Bertheiiung der Gelder, wie sie der Rath Vorschläge, er scheine — natürlich ohne daß man sie aus ihre Richtigkeit bade nachprüsen können — alS angemessen. Man könne sich fa für das nächste Jahr eine anderweite Bertheilung Vorbehalten. Der ans Zustimmung lautende Ausschußaittrag wird einstimmig angenommen. lieber Punct HI der Tagesordnung, betr. die Beschlüsse des RatheS: 1) die Beköstigung der Johaanishoipitaliten vom 1. Januar kommenden Jahres ab in eigene Regie zu nehmen, 2) »inen Koch aazuslrllen, der außer freier Wohnung und freier Station für sich und seine Familie einen Gehalt von lSOO>t jährlich bezieht und. bei Anrechnung der Wohnung und der jreien Station mit 600 jährlich, in Ciasse IV, I des Normaletat- einzustellen sein würde, Pensionsberechtigung dieser Stelle zur Zeit noch nicht zu verleiden, übrigen» dir Frau deS Kochs zur unentgeltlichen Mitarbeit z» verpflichten, 3) den Lohn der 5 Hausmägde (Pos. 35 des diesfädrigen Haus- daitplaneS) mit je 200 also zusammen 1000 -st tu das nächstjährige Budget einzustellen; 4) für die Beköstigung bei ca. 320 Insassen (Pos. 40 de- die», jährigen HaushaltplaneS) nur 80000 -si in das nächstjährige Budget einzustellen, berichtet Herr Rector Professor vr. Richter für den StistungsauS- schuß st, freiem Vortrag« und empfiehlt Namens des Luslchojjes Zustimmung. Ten Verhandlungen im Ausschuss« hat Herr Bürgermeister Justiz rath vr. Tröndlin und rin weitere« sachverständiges Mitglied d«S Collegium« beigewohnt. Mao sei der Meinung, daß die Gelegenheit, «inen Berjuch mit einem neuen System zu machen, eine günstig« lei. Die Anstellung eine« tüchtigen Kochs lasse hoffen, da« man die hie uud da noch ausgetretenen Klagen — deren Berechtigung er hier gar nicht er- »rlern wolle — auf diese Weise vielleicht am besten abschneidar könne. Es laste sich ferner annebme», daß der Rath dem Koche, als einem Beamten gegenüber eine ausgiebige Control« namentlich über den Einkauf drr Materialien und die Verwendung der Mittel führen könne, uud mau hoffe sogar, daß aut diesem Wege eia« ge- wisse Erjparniß — wie st« tu drr Ralhsvorlagr berührt sei — ge- macht werden könne. Auch hoffe mau, daß eia angestellter Loch mehr Abwechselung in den Speisen und mehr Rücksicht aus mageuschwach« Leut«, als bisher möglich gewesen sei, rinhalien löua«. Auch in Zukunft soll es natürlich bei einer bescheidenen bürger lich« Kost verbleiben, und mau verhehle sich selbstverständlich nicht daß — wie dies der Natur der Menschen entspreche - auch nach dem neuen System die Klagen keineswegs gänzlich aus der Welt zu choffen sein würden. > Herr Referent begründet das sllr den Koch in Aussicht ge nommene Gehalt, welches bei den Leistungen, die man von dein Koch verlange, durchaus angemessen erscheine, zumal die Frau zur unentgeltlichen Mitarbeit verpflichtet werden soll. Auch das Gehalt für die Hausmädchen erschien nach den jetzigen Lodnvcrbällnisien als angemessen. Ja dem Ausschüsse sei wiederum zur Sprache gebracht worden, ob man nicht allen Beschwerden am besten durch Ausgebung der Naturalverpslegung zu Gunsten der Geldenischadigung an den Ein- zelnen begegnen könne, wie dies schon in der Filiale eiugesührt sei. Man ici aber der Meinung, daß lsierinit den Hospitalitc» selbst der schlechteste Gesalle erwiesen werden würde, indem grade die Massenzndereitlilig ermögliche, besonders gute und billige Kost herzu stellen, und weil auch nicht abznjchen sei, wie die Männer unter den Hospilalilen sich ibrr Speise» zubereiten sollten. Man empfiehlt deshalb Zustimmung zur Raidsvorlage. Herr Rudolph hat von der Vorlage mit großer Befriedigung Keniiiniß genommen. Dadurch haben die seiner Zeit von itmi ver tretenen Beschwerdcil ihre Rechtfertigung »nd Bestätigung gesunde». Herr Redner bemerkt, daß für den Koch »in Mann gesunden werden müsse, der allen Geschenken unzugänglich sei. Daß die nöthige Controle vom Rathe ausgeübt werte» werde, habe er volle- Vertrauen. Das aiisgeworsenc Gehalt scheine ihm aber hierzu zu niedrig »nd er würde eine Erhöhung sür angemessen halten, etwa um :iOO X. Herr Redner beantragt: den baare» Gehalt deS Kochs um 300 ^ zu erhöhen. Drr Antrag findet jedoch aus Ansrage des Herrn Vorsitzenden keine Iliilerslützung. Niemand begehrt das Wort. Herr Vorsitze »der stellt mit Rücksicht aus die ausgetretene gegen- theiiige Meinung zunächst eine besondere Frage, ob daS Collegium de» Ausjchußanlrag, soweit er sich ans da» Gehalt des Koche» beziehe, annehmen wolle. Der Ausschußantrag in der bczeichneten Richtung wird gegen 1 Stimme, im klebrigen aber einstimmig angenommen. Herr Baurath Ron ba ch berichtet für den Ban-, Lekonomie- und Finanzausschuß zu Punct IV der TageSordnmig, betr.: Abtretung von 250 gm Areal von dem Winklcr'schcn Grund stücke an die Stadlgemeinde zum Zwecke der Verbreiterung der Wintergarten-, Georgen-, Schützenslraße und des Batinhos- gäßchcns und zwar zur Halste unentgeltlich und zur Hälfte gegen eine Entschädigung von 150 pro Quadratmeter zu Lasten des 1802er Betriebes :e. Tie Ausichüssc beantragen hierzu: die Vorlage mit der Modifikation zu genehmigen, daß die erforderlichen Mittel vorläufig dem Betriebsrejervesonds ent nommen »nd diele demselben in 3 gleichen auf die Jahre 1802, 1893 und 1804 zu verlheiiendeu Raten auS dem Be- triebe wieder zugejührt werden. Herr Referent verliest das Ralhsschreiben und bemerkt, daß an sich der Rathsvorlage nur zuzuslimmen sei. Der geforderte Preis jei ei» aiigemesser, auch im Vergleich mit einer Erwerbung, di« die Stadt früher in der Schützenslraße gemacht hat. Tie Modificatio», die die Ausschüsse Vorschlägen, beabsichtigt nur eine Enliastung des nächstjährigen Budget» und will den Aufwand auf die folgenden 3 Jahre verlheilen. Hieraus wird einstimmig die Annahme de» AusschußantrageS beschlossen. Ebenfalls Herr Bauralh Roßbach berichtet sür den Bau-, Oekonomie-, Finanz- und Lerfassungsausschuß zu Punct V der Tagesordnung, betr. Feststellung eines Bebauungsplanes und von Bauvorschriften sür da« Areal des Georgcnhaujes uud de« früheren Grund stücks der Augcnbeilanstalt. Ter Entwurf der Bailvorschriften lautet: Bauvorschriften für die von einem Theile der Gustav Adolf-Straße und der Rosen- thalgasie, sowie von der verlängerten Zöllner - Straße und dem Elsiermübigraben eingefchlossciien 2 Boubiöcke, jedoch mit Ausschluß drr sür öffentliche Gebäude rescrvirlen Parcellen. K. l. Tic Bebauung der Parcellen hat aus Gruudlag« der durch Plan Nr. 4468 5640 festgcstelllen Parcelleneintheilung und aach Maßgabe drr nachstehenden speeieven Vorschriften zu erfolgen. 8-2. Tie Hauptgebäude müssen in der Rosenthatgaffc an der Straßen flucht, in der Gustav-Abols-Straße und an der östlichen Seite der Straße X in einem Abstand von 6 m von der Straßenfluckttinie, an der westlichen Seite der letztgenannten Straße in einem sotckfrn von 12 m und an der verlängerten Zöllnerftraße in einem solchen von 12 m von der Straßenstuchtlinie nach den ans Plan Nr. 4468 eingezcichnelen Baustuchllimen errichtet werden: ein Vor oder Zurückrücken der Bauflucht des Hauses ist nicht gestattet. Be züglich des Platzes Nr. 8 ist es jedoch nachgelassen, das Haupt, gcbäude bi» ans 8 m an die südwestlich gelegene Straßenflucht (verlängerte Leibnizstraße) zu stellen. Bon den Nachbargrenzcn haben die Hauptgebäude einen Abstand von mindesten» 4 in zu erhalten, auch darf von Lenjclhcn sammt den etwaigen Neben gebäudrn (j. 8. 7) mehr nicht als der vierte Theil der ganzen Parccllc eingenommen werden. Es wird aber gestaltet, das Haupt, gcbäude aus die Nachbargrcnze zu stelle», wenn nach Per kiilbarung mit dem betr. Nachbar ein fogenanntcs Zwillings, gcbäude errichtet werden soll und wenn dasselbe nach einheitlicher Fahnde ousgesührt wird. In diesem Falle ist jedoch von Le» Seltensronlen des ZwillingegebäudeS ab bis zu der gegenüber liegenden Nachbargrcnze ein Abstand von mindestens 8 in einzu. hatten, auch darf die gelammte, der Straße zugekehrle Front der zu einem Zwillingsgebäude verbundenen Gebäude nicht langer als 40 m sein. Tie Abfärbung des Zwillingsgebäudes ist gleichmäßig vorzunehmen. Das Zwillingsgebäude ist in architektonischer Einheit zu erdallen. Entstehen darüber Differenzen zwischen Len verschiedenen Besitzern, Io steht dem Raide als Bouvolizeibedörde die Entscheidung zu 8. 3. Innerhalb der Vorgurten können Ausfahrten, Freitreppen, Terrassen, Lauben oder Veranden gebaut werden. Veranden dürfen, wenn sie innerdaib der Vorgärten zu stehen kommen, nicht mehr als rin Drittel der Länge des Hauptgebäudes cinnehmcn und nicht weiter als 3/> m in den Vorgarten hereinspringcn, auch darf der Charakter des Borgarten» als Ziergarten durch solche Bauten nicht beeinträchtigt werden. Die Anlage von Untrrsahrten innerhalb der vorgeschriebenen seitlichen Abstände unterliegt der besonderen Eeneh migung des Raihes. 8. 4. Tie Hauptgebäude sollen bis zur Oberkante HauptsimS oder Attika höchstens Ui m Höhe, von dem umgebenden Terrain ab gerechnet, und nicht mrdr als drei, jedoch mindesten» zwei volle ouS- gebaute Geschosse erhalten. ES dürfen in denselben nicht mehr Familienwohiiungrn eingebaut werden, als Geschosse vorhanden sind Souterrains zählen hierbei nicht mit, auch dürfen in Len letzteren weder Wohn- und Schlasräume, noch auch solche Räume eingerichiet werden, welche zum längeren Auienlhalte sür Menschen bestimm! sind, wie Kuchen, Pläilsluben re. Dachwohnungen sind nur in Manjardendachern zulässig: sie müssen dann mii stirer lichlen Höhe noch innerhalb der oben ongrsührten Gebäudehöhen von 16 verbleiben und werden als ein Geschoß gerechnet. Unbenommen bleibt eS, im Dachgelckwß mit nicht gebrochener Dachfläche einzelne Gelaffe, welche Zubehör zu unteren Wohnungen bilden, z. B. Ge- l nd.tanimer oder eine Wohnung sür den Hausmann, rinznbauen Thurmartige Aujbaue aus den Dächern sind gestattet. 8. 5. Gewerbliche Anlagen der Im 8- 16 der abgeäuderteu vUd durch Bekanntmachung vom l. Jull 1883 anderweit vervsseuttichten Gewerbeordnung sür das Deutsche Reich, bez. in des hierzu bereit« erlassenen »nd etwa noch zu erlassenden Nachtragsbestunuruugen genannler Art, sowie solche, welche sonst durch Entwickelung von Rauch. Ruh oder übten Gerüchen eine Belästigung sür die den ach- barten Grundstücke herbeisühren, desgleichen solche, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist (8. 27 der Ge werbe- ordnungl, und Tampskcssclanlagcn, außer solchen zu Heizuugs- nnd Belenchlungszwecken für Las betrefferrde Grundstück selbst, dürfen aus dem in der Uedersckirtst bezeichneteu Bouarrate nicht er richte! werden. Alle FeucruugSantagea sind so auszuführe», zu er hallen und zu bedienen, daß das Brennmateriat möglichst voll- lvmmen und möglichst rauch- und rußsrei verbrennt. 8- 6. Dem Rathe der Stadt Leipzig wird die Genehmigung der Fa. ade» der aus den Bauparzellen zu errichtenden Gebäude vorbe- dailen. Die eiuzmeichcnden Fo>.aLenzeichnuugea muff«" uu Maß slabe von 1:50 angesertigt sei». 8. 7. Die Nebengebäude Lürsen zweigeschossig, bis Oberkante Dachfirst aber höchstens 0 u> doch keigeslellt werden. Ei» ausgebautes Dach gilt sür ein Geschoß. WirthscbastS- und Nebengebäude dürfen weder an der Straßenstuchtlinie, »och innerhalb derfemgen Zwilchen- räume errichtet werde», welche zwischen den Hauptgebäuden uud der Straßensluckillinik, sowie zwischen den Hauptgebäuden und der Nachbargrenze nach 8. 2 innczuhalten sind, auch dürfen die Neben gebäude sich der Hinterfront des Hauptgebäudes nicht weiter nähern, äiS ihre Höhe, vom umgebenden Terrain bis Oberkante Hauptsims gerechnet, beträgt. Endlich müssen Giebel und Rückmauern, welche iinnistlelbar ans die Grenze zu sichen kommen, falls sie nicht zu geiliciiischaslilchc» Sckicideiiiouern der Nedengedäudc benutz! werden, i» entsprechender Weise und »ach vom Rache zu genehmigender Zeichnung deevrirt und unterhalten werde». Gewächshäuser sind der besondere» Genehmigung de» Ratbcs unterworfen. 8. 8. Die Parcellen sind an den Straßenseite» mit Einfriedigung zu umgeben, die kein Holz und in der Regel, von dem Sockel und dessen Gründung abgesehen, kein Mauerwerk enlhaiten dürfen. Dieser Socket soll in der Regel 0,50 m, die ganze Einfriedigung nickst über 2,25 m hoch werden. Hinter den Gittern oder Stacketerle» dürfe» Verschlüge nicht angebracht werden. An den Rachbargrenzen sind Eiiisnedlguiige» zu errichten, weiche die Höbe von 2,25 in nickt übersteigen dürfen: dieselben können in Mauerwerk mit gnler Abdeckung oder in Holzwerk hergeslellt werden. Für die Herstellung der Einfriedigung bleibt die Bestimmung ewrr Frist vom Rathe Vorbehalten. 8. 0. Jede Verkleinerung der Bauparccllen ist uillcrsagt. Aus nahmen hiervon lönnen vom Rathe der Stadt Leipzig unter Zu- liminuiig der Stadtverordnete» gestattet werden. Tie Vereinigung zweier ober mehrerer Bauparcellcn und deren Behauung mit nur kliiem Hauptgebäude ist zulässig, jedoch darf die der Straße zu- gelchrte Front des Hauptgebäudes in diesem Falle nicht länger als 40 »> sein. Leipzig, den Der Rath der Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten. Die Ausschußanträge sind folgende: 1) den Bebauungsplan 3'. V. Nr. 4468 bezüglich der Straßen- züge zn genehmigen, dagegen der projectirten Parcellirung nur unter der Voraussetzung zuzustiminen, daß die Ber- cinbarungcn mit der retormirlen Gemeinde bezüglich deS ihr bcdingungsweife zum Glichenk angeborenen Platze» au der äußere» Jaevbstraße z»m Abschluß gelangen, 2) die Bauvvrschrijlen unter Streichung von 8- 2 Abs. 3: „CS wird aber gestattet, das Hauptgebäude aus die Nachbar grenze zu stellen, wenn nach Vereinbarung mit dem betreffenden Nachbar ein sogenanntes Zwillingsgebäude errichtet werden soll und wenn dasselbe nach einheitlicher Fw.-ad« aufgeführl wird. In diesem Falle ist stdoch von Len Seitenfronten de» Zwillingsgebäude- ab bi» zu der gegenüberliegenden Rachbar- grcnze ein Abstand von mindestens 8 m einzuhatten, auch Lars die gciaininte, der Straße zugckehrte Front der zu einem Zwillingsgebäude verbundenen Gebäude nicht länger aiS 40 m fein. L»e Absarbung des Zwillingsgebäude« ist gleichmäßig vor- zunchmen. DaS Zwillingsgebäude ist in architektonischer Ein heit zu erhalten. Entstehen darüber Differenzen zwischen den verschiedenen Besitzern, so steht dem Rathe als Baupolizei- behürd« die Entscheidung zu" zu genehmigen. Herr Referent vertieft zunächst das Rathsschreiben, erläutert die Vorlage an der Hand der auShängenden Pläne und berührt ins besondere die früher in Aussicht genommenen, vom Collegium ver- worfencu Verwendungen de« Areales. Tie jetzige Vorlage weiche nicht sehr erheblich von den früheren Plänen des RatheS ab, diele ober naincaliich in Ansehung der Ein führung des ArcaleS in Las Rosenihai, ferner deS Platze- sür die rewrmirte Kirche — die »ach drei Setten frei zu stehen kommen weide - wesentliche Verbesserungen. liebrigcns bezieht sich die Vorlage nicht aus das Areal der Raihssreifchule. Maßgebend sür die Ausschüße sei namentlich gewesen, daß die Gewährung eines geeigneten Platzes für di« rcsormirte Kirche auch dir Erweiterung des ThomaSgäßchens be günstige. Ferner sei dem Rathe zilzuslimmen, wenn er Etageuhäoser zu lasten wolle, »in auch Mlnoerbemtttetten den Genuß der dortigen Gegend zu ermöglichen. Antrag l rechtfertige sich dadurch, daß bei Nichtzustandekommeu der Vereinbarung mit der reformirtrn Kirche wohl eine andere Par- eelleneinibeilung erfolgen müsse. Zu Antrag 2 bemerkt Herr Referent, daß man sich in den AiiSfchüffe» »ach tangerer Berathung schließlich gegen Zwillings- gebäude ausgesprochen bade. Gebäude von 40 m Länge würden den landschaftliche» Charakter der Gegend beseitigen. Zudem seien die mit solchen Häuser» gemachten Erfahrungen nicht empfehlend, man deute an Zwistigkeiten zwischen den beiden Eigenthümern über Anstrich de» Hauses n. s. io. Plan empfiehlt, de» Vorschriften — die sich in den Händen der Mitglieder befinden, wesbalb von Verlesung abgesehen werden kann — ncbsl den Ausjchilßaniragen beizuslimmen Herr Stadlralh l'r. Wangemanu erklärt sich persönlich mit den AuSschußanträgcn rinverjtandeu uud hofft, daß sie tm Rathe Annahme finden locrden. Mangel« Widerspruchs läßt Herr Vorsitzender über beide Anträge gemeinsam abslimmen. ES erfolgt ihre eiiistiinmige Annatzme. Das Referat zu Punct VI der Tagesordnung, betr. Verlängerung des Wasicrslranges in der Frankfurter Straße mit einem Auswande von 1686 » conto Stamwautage, erstattet Herr Withelmh sür den Bauausjchuß. Ter Ausschuß beanttagt hierzu Gkiiehnligniig der Vorlage. Diese crsvigl einstimmig. Es folgt Bericht desselben Herrn Referenten für Ausschuß über Punct Vll der Tagesordnung, betr.: Nachverwilllguiig von 250 ./i sür Instandsetzung maligen LandsteischerhaUe am Plaueiifchen Platze 3t li außerordentlich des diesjährigen HauShaltplaaes uuter Entnahme der Mittet aus Conto 42, Pos. 24. Herr Resercnt empfiehlt nach kurzer Darlegung den auf Genehmigung lautenden Ausschußantrag. Dtesrr wird einstimmig angenommen. Schluß drr öffeuttichru Sitzung. denselben der ehe- u coulo r»s>okksl«g»1« Wslknsokis-kussiellung Kunstgewcrbes, sowie feinerer Haushaltungs-Gegenstände 6k ILivÄvI, ÜIII MM >«. 16, in ö«n grotzartigen RLninen der I. Etage.
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