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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188609148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860914
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860914
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1886
-
Monat
1886-09
- Tag 1886-09-14
-
Monat
1886-09
-
Jahr
1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1886
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51L0 * lieber «ne angebliche Erkrankung de- FUrste» Alexander von Bulgarien an Diabetes bringt der ..Sprudel" folgende Mitlheilung. für die wir ihm allerdings die Beranlwortung überlassen: Prinz Alexander ist heule ein schwer kranker Mann, der. wenn ihm nicht losort absolute Gemüthsruh« und Schonzeit gegönnt ist. bald ein kodier Mann sein wird. Der »och vor Kurzem so wetter- harte, kraststratzende Mann ist vollständig gebrochen, die früher so stramme Haltnnx gebeugt, der Gang schlotternd: cs gab Momente lei seinem E'nzug, wo eS schien, cr werde vom Pferde solle». Seine bald flockende, bald überhastende Redeweise beim Empfange im PalaiS, die in ihrem weinerlichen Tone ganz fremd klang, dann da>- plöüliche frampsdastc Schluchzen, welches die Stimme vollständig erftilt:.-, «»" sei diesem jeder Sentimentalität sonst unzugängliche», s-'t-n Manne übe.'i">l>t,' und seine Freunde sehr bestürzt. Er mnsite sia während der ins einen Sessel stützen und er trank fortwährend Sodawasser. D-r Pri>", hat seit mehr als vierzehn Togen kaum durch z«m-, folgen"- 2'a»den geschlafen und zu allerlei Reizmitteln gegriffen, , ch a»s i,::» Damm zu halten. Der nuwtlicbe meuterische Uebersall, die Bedrohung seines Leben- hatten den Pr-»,-» nicht nur ties erschüttert, sondern auch sehr er schreckt; die Bruialitäten, denen er aus seiner Reiic bis aus öster reichischen Boden ausgesetzt war, vorzüglich die Mißhandlung, die er zn Schiff zu erleiden hatte, bei einer tropischen Hitze mit «einem Bruder in der Lajüte eingepfercht, ohne Möglichkeit, ein Fenster zu öffnen — sofort drohten die Bajonnette — die qualvollen 25 Stunden ohne Nahrung, die ihm nicht gereicht wurde; ohne Getränk, da er daS ihm Vorgesetzte Wasser und Cognac nicht zu trinken wagte, aus Furcht, vergiftet zu werden, bis eS seinem Bruder gestattet war, selbst Wasser zu schöpfen, hatte» den Prinzen in eine» so erschöpfte» Zustand versetzt, daß ihn inLembecg der commandirciiLc Prinz von Württemberg dringendst bat, einen Arzt zu consultire». Ei» Lemberger Bankier, welcher den Prinzen mit Geld versorgte, sandte ihm dann noch «inen in seiner äußeren Erscheinung und in seinen Allüren just nicht zum Hosarzt prädestinirtcn Doctor, der aber sehr großen Nus genießt und der soso« erklärte, daß der Prinz infolge der starken GemüihS- bewtguiig a» Diabetes leide, und verschrieb ihm große Dose» Opium. I» drei Apotheke» wurden je zwanzig Pulver Opium zu 0,07 per Dosis bereitet, welche^ der Prinz mitnahni. Der quälende Durst war gemildert, aber die Schlaflosigkeit blieb die gleiche und die Nerven erregung nahm eine» bedrohlichen Charakter an. In einem wahrlich desolaten Zustande kam der Fürst aus bulgarischen! Boden an. Die letzten überraschenden, ost sich widersprechende» Entschließungen des Prinzen, sein ganzes, mit seinem Charakter so widerspruchsvolles Auftreten und Gehaben erklärt sich wohl hauptsächlich ans seinem Leiden (Diabetes), welches mit so großer Nervenerregung und Depression einhergeht. Der Prinz hat die letzte» Tage beinahe ausschließlich von Opium und Chiuiu, Sodawasser und Cognac gelebt. Leipzig, 14. September 1886. * Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" be schäftigt sich wiederum mit Herrn Windthorst. DaS ossiciöse Blatt schreibt: Die „Brunonia", ei» welfische? Blatt, tritt mit der Be- hauptung aus, daß der Führer der welfisch-ultramontanen Partei keineswegs aus Seiten des Fürsten Alexander von Bulgarien stehe. Herr Windthorst rcprodncirt in seinem hannoverschen Leiborgan, der „Deuiichen Volkszeitung", die be- treffenden Auslassungen, in welche» insbesondere der Satz auffällig ist, daß „die nahen russische» Beziehungen des Hofes in Ginnnden für Herrn Windthorst und seine Gesinnungsgcnossen weit eher eine Parteinahme gegen den Batteuberger bedeuten und bezeugen." Herr Windthorst hat offenbar gemerkt, daß die Batten- berg'sche Politik der freisinnig-klerikalen Liga ein hoffnungsloses Unternehmen sei; er sieht das Schiss sinken und entsprechend der ontunr xeoeris sui will er dasselbe schleunigst verlassen. Mit dem ihm eigenthümlichen Geschick macht er dabei noch den Bersuch, etwas für das Welsenlhum herauSzuschlogen, indem er die Erinnerung an die verwandtschaftlichen Beziehungen seines Herrn zu dem russischen Hofe ausfrischt. Wir bezweifeln stark, ob cs ihm gelinge» wird, seine Solidarität mit der auswärtigen Politik der „Germania" erfolgreich abzu- leugnen. Völlig aussichtslos aber hasten wir es. wenn Herr Windt horst aus der Verwandtschaft drS Welsenhauses mit der russischen Kaisersamilie Capital zu schlagen sucht. Verwandtschastliche Be ziehungen sind heutjiitage kein entscheidender Factor mehr in der Politik, wie daS Herr Windthorst aus unserer neuesten Geschichte ersehen kann. Die Welsen stehen dem englischen und dem russischen Königshaus- nahe. Die englische Politik aber hat sich durch diese Thatsachen nicht bestimmen lassen, und Herr Windthorst befindet sich in einem schweren Jrrthum, wenn er aus eine Unter- stützung der welfiichen Sache seitens beS Kaisers Alexander rechnet. Auch für die russische Politik ist nicht die sentimentale Rücksicht aus verwandtschastliche Beziehungen maßgebend, sondern sie ninimt die Interessen des russischen Volkes zur Richtschnur. Diese letzteren ober — und davon ist in erster Reihe Kaiser Alexander überzeugt — weisen Rußland daraus hin. die Einheit De utsch- landS zu erhalten »nd zu fördern; also gerade daS Gegentheil dessen zu thun, was Herr Windthorst als welfischcr Mandatar anzustreben verpflichtet wäre. Die Unierstützniig, die Kaiser Alexander den Welsen gewähren wird, gönnen wir denselben gern. Die Ausführungen des Windthorst'schcn Organs sind also nichts weiter, als eine blaffe Renonmiaqe. Der Führer des Cen- trums will bei der mit der Politik unbekannten Masse de» Glauben erwecken, als besäße er vornehme Protectionen. Wir balle» indes;, wie gesagt, diesen Bersuch für aussichtslos, weil bcreilS i» allen Schichten deS deutschen Volkes die Neberzeugung Platz gegriffen hat, daß in ganz Europa das Welfenthum nur einen einzigen Bundes genossen finden kann, nämlich jenseits der Vogesen. * Ueber die voraussichtliche Gestaltung des preußischen Staatshaushalts im nächsten Etatsjahr wird de», „Hamburgischen Correspondentcn" auS Berlin u. A. Folgendes geschrieben: Für die Beurtheiluna der Gestaltung, welche der Etat gewinnen wird, fehlt es zwar insofern an einer sicheren und vollständigen Unterlage, als in Preußen, abweichend von der Praxis im Reiche, die Ergebnisse der Finanzverwaltung des vergangene» Jahres nickt nach dem Haupt-Cassciiabschlliß veröffentlicht, sondern erst bei der Vorlegung des Etats mitgetheilt werden. Indessen gestatten die Mittheilungen, welche bei der Etatsberolhung über die Verwaltungs- ergebnisse gemacht werden, i» Verbindung mit anderen Daten und unter Würdigung der wirlhschasllichen Gesammllage annähernd die Ausfüllung der Lücke wenigstens für die wichtigsten Zweige der Finanz- Verwaltung. Soweit sich biernach die Sachlage beurtheilen läßt, eröffnet sich für den nächstjährigen preußischen Etat keine rosige Aussicht. Die Ueberschüsse der Tomainenverwallung bleiben stabil; die steigenden Ueberschüsse der Forstverwaltung werden von den Mindererträgen der anderen Betriebsverwaltungen überwoge». Ins besondere ist Angesichts der Kohleopceise und der sonstigen Geschästs- laqe der Montanindustrie mit Sicherheit auf einen weitere» erheb lichen Rückgang der Ueberschüsse der Berg- und Hüttenverwaltung zn rechnen, während die Einnahmen und Ueberschüsse der Essen- babnverwaltung sowohl im Lorjahre. als in den verflossene» Monaten des lausenden Jahres sich minder ungünstig gestaltet haben dürsten, als dies vielsach angenommen wird. Immerhin wird auch hier mit einec weiteren Unterbrechung der biS 1885/86 stetig- steigenden finanziellen Entwickelung zu rechnen sei». Dasselbe gilt voraussichtlich von der Personalste»«, welche unter den direclen Abgaben daS beweglichste Element darstellt. Die Einkoiiimeus-Verminderungen in Folge des Zurückganges und der »»günstigen Lage einer Reihe wichtiger Erwerbszweige werden sich zweifelsohne bereilS bei der Einschätzung sür 1886/87, welche dem Etatsansotz für das nächste Jahr zum Grunde gelegt wird, eilipfindlich geltend gemacht habe». Die Verdoppelung der Lotterie- loose gewährt einen kleinen Lichtblick; sie wird die Einnahme dieses Berwaltungszweigks um rund zwei Millionen gegen das lausende Jahr vermehren. Dagegen kommt auS einem clwaigen Mehr beträge an Ueberweisungen auS dem Reich, Dank der lex Huene, der preußischen Staatscasje schwerlich etwas Rennens- wertheS zu gut. Diesem Gcsammlbild« der Einnahmen, welches besten Falls ein Stehenbleibe» aus dem dies jährigen Betrage, vielleicht selbst eine» Rückgang erwarte» läßt, steht eine Vermehrung unabweisbarer Ausgaben nanienllich nach drei Richtungen gegenüber. Die Matricular-Unilagen dürsten sicher wiederum nicht unerheblich wachsen; selbst wenn man onnimnit, daß der dauernde Mehrbedarf an Zinse», Tai»vsersubve»tione», sür Militair- und Civilpensionen re. durch den Mehrertrag der Zuckcr- steuer ausgeglichen wird, so muß doch immer der so erhebliche Fehlbetrag der Re/chssinanzverwaliuug sür 1885,86 gedeckt werde», wozu nur eine Erböhung der Malricular-Umlage» die Mittel biete«. Die Verzinsung der preußischen Staatsschuld «rsordert zweite,,« wiederum einen erheblich döhcren Aufwand. Wenngleich die Eanalvorlageu «och schwerlich erhebliche Geldmittel beauspnichen werde», so schreitet doch der Sec»»dairbah»bau rasch tort; die Consolidiruuq der schwebenden Schuld von 30 Millionen, das AnsiedelnngSgesetz, die Deckung de« Deficit« u. s. w. bedingen gleichfalls ei»e erhebliche Vermehrung der Staatsschuld. Die brüte Truppe nothwendiger Mehraufwendungen ist eine Folge der Cr- Höhung der Pensionen der Beamte», der Versorgung der Arbeiter und deS BolkSjchullehrer-PeiisionSqesetze-. Aus keine,» dieser Ge- biete ist noch der Beharrungszustand erreicht, vielmehr wachsen die Ausgaben von Jahr zu Jahr bcträchllich. Nimmt man hinzu, daß die Verwaltungsausgaben schon seit mehrere» Jahren so knapp be messen sind, daß die LandeSvertrelung statt Abstriche mehrlach Er höhungen eintreten ließ, und daß gleichwohl der lausende Etat mit einem erheblichen Deficit schließt, so erhellt, daß der preußische Finanzminister äußerst sparsam zu wirthschaften gezwungen sein wird. Ma» wird daher in der Annahme nicht sehlgehen, daß neue Ausgaben sowohl dauernder, als einmaliger Natur nur daun werden in Aussicht genommen werden können, wenn sie völlig unabweisbar sind, daß aber zahlreiche nicht unbedingt »othwendige, aber im kulturelle» und wirlhschasllichen Interesse überaus wunschcnsweilhe Ausivendungen werden ziirückgestellt werden müssen. Die Stockuug in den Erwerbsvcrhältiiissen, welche in so manche», PrivalhauShalt sich empfindlich bemerkbar macht, geht eben auch nicht au dem Staatshaushalt spurlos vorüber. . ' ; * Die österreichisch, ungarischen AnSgleichS- Bcrhandluugen kommen, nachdem Herr Von TiSza von seinem Urlaube nach Pest znrückgekclirt ist. wieder in Flnß. Die ungarische Negierung hat bereits ihre Antwort aus die ihr von Selten des österreichischen CabinetS bekannt gegebenen Aendcrungen, welche daS österreichische Abgeordnetenhaus an der Zelltarisvorlage vorgenommcn hat, adgchc» lasten. Der Beschluß deS Abgeordnetenhauses bezüglich deS Petroleum- zollcS wird »»flarischerseitS durchaus abgclehnt, dagegen daS deutsche Princlp — zollfreie Zulassung de- Rohpetroleums in die Raffinerien und Besteuerung resp. Verzollung nur deS rassinirten Petroleums — alS annehmbar bezeichnet. Die sonstigen Zollerböhungen werden gegen Erniäßignng der Textilzölle acceptirt. Die Erhöhung »der Consumstener sür Kaffee und Petroleum soll in Erwägung gezogen werde». * AuS Mi tau, 10. September, wird »nS geschrieben: „Nack Berichten deS statistischen BureauS in Milan gingen im Gouvernement Kurland zur „rechtgläubig-griechische»" Religion über: 1882: 10 Männer und 14 Frauen; 1883: 18 Männer und 14 Frauen; 1884: 100 Männer und 08 Franc»; 1885: 595 Männer und 400 Frauen. Tie meisten Fälle von Uebcrlritlen ans der evangelischen Kirche kamen vor im Kreise Tukken und Wmdau unter der Landbevölkerung. Diese statistische» Angaben geben eine klare Borstellung von den RussisicirniigSarbcilcn in den deutschen Ostserprovinzen." * Ter Vorstand deS „Zuidersee-BereinS" hat, wie auS Amsterdam gemeldet wird, ein Rundschreiben erlassen, in welchem cr Zweck und Ausgabe näher erörtert und um Beitritt bittet, damit endlich der ursprüngliche Plan, den Zuidersee trocken zu legen, seiner Verwirklichung »äbcr komme. In erster Linie handelt eS sich darum, die freie Ge meinschaft zwischen der Nord- und Zuidersee auszuheben, um dadurch der von erster« stets drohenden Gefahr sür immer vorzubeugen. Der Verein will eben die Möglichkeit diese« Abschlusses sowohl vom technischen wie vom finanziellen Sta»d- punct aus untersuchen, und dazu sollen die Beiträge dienen, die er von Mitgliedern oder von solchen, die sich siir die Unler- nkhmuug iilkeresstren, erhält. Erst da»», wen» der vollständige Abschluß der Zuidersee, der friesischen. Groninger und Uithnizer Wadden zu Slande gekommen ist, kann eS sich um eine wirkliche Trockenlegung handeln, die aber auch erst nach einer viel Zeit und Geld in Anspruch nehmenden vorbereitenden Thätigkcit in Angriff genommen werden kann. Man steht, mit der „unblutigen Eroberung einer zwölften Provinz' hat cs vorderhand »och gute Wege. Im Jahre 1874 hatte sogar die Thronrede die ersten Schritte zur Trockenlegung der Zuidersee in Aussicht gestellt, aber die infolge davon hervor« gerufene Begeisterung glich einem schwachen Strohseucr, Niemand hatte sich die Frage vorgelegt, was zu einer so riesenhaflen Unternehmung eigentlich gehöre, man wußte nicht anders, als daß der Staat die Sache in die Hand nehmen würde. — aber »ach einem halben Jahre war der ganze Plan vergessen und erst ini vorigen Jahre tauchte er in der an gegebenen bescheidenen Form wieder aus, nachdem sich an gesehene und einflußreiche Männer sür ihn iuteressirt hatten. Sämmtliche Städte der an dem Zuidersee liegenden Provinzen sind in dem genannten Verein durch Abgeordnete, die säst durchweg von den Gemeindebehörden ernannt sind, vertreten, »ur Nordbrabant und Limburg, die kein unmittelbares Interesse an der Frage besitzen, haben sich von der Be wegung serngchalten. * Die Pariser Blätter bringen folgende Note: „Wir haben gemeldet, daß ein Ordoniianz-Osficicr deS KriegS- ininisters nach Belfort, dem Festungswerke von ServanceS. und nach Bcsantzon wegen deS verhafteten und hieraus wieder srcigelassenen sächsischen Obersten geschickt worden ist. AnS den gesammelte» neuen Erkundigungen ergiebt sich, daß die gegen den Fremden erhobenen Thatsachen dem Militair, gonvcrneur von Bclsort nicht die von dem Gesetze vorher gesehenen Eigenschasten des Verbrechens der Spionage ver einigt zu haben schienen; der Kriegsminister erachtete aber, daß eS nicht der Militairbrhörde zustehe, in solchen Dingen Beschlüsse zu fassen; sic hätte sich vielmehr daraus beschränken solle», den StaatSanwalt mit der Sache zu befassen und daS Individuum der Gendarmerie zu übergeben, umsomehr, alS diese- sich die Uebertrclung z» Schulden hatte kommen lasten, trotz deS ausdrücklichen Verbots, militairisches Terrai« zu be treten. Eine Slrasmaßrcgcl ist gegen den Gonvcrneur von Belfort ergriffen worden und die strengsten Befehle sind er lassen, damit ein solcher Vorgang sich nicht mehr ereigne. DaS ist die von dem Kriegsminister gleich nach seiner Rückkehr nach Paris getroffene Entscheidung. Herr General Sainte-Benve ist Militairgouverneur von Belfort und nicht, wie gesagt wurde, General Keiser, der nur die daselbst gar nisonirende Infanterie-Brigade commandirt." * Bei Besprechung des von Sir E. Thornton in Kon stantinopel überreichten Memorandums über die in den türkischen Provinzen durchzusübrenden Reformen haben einige Blätter gemeldet, daß Sir E. Thornton im Palais erklärt oder zu verstehen gegeben hätte, daß ein mehr oder minder verhülltes Ausgcben EgYPtenS seitens der Türkei nicht blos durch das Schweigen Englands bezüglich der Re formen, sondern auch durch dessen Unterstützung in den euro päischen Fragen vergolten würde. Wie der „Politischen Eorrespoiikenz' an« bester Quelle auS Konstantinopel gemeldet wird, entbehren diese Meldungen vollständig jeder Begründung. Der englische Botschafter hat weder im Palais noch cinverwäris derartige Mittheiluligen in waS immer sür einer Form gemacht. * Nach Meldungen a»S Konst an tinopel ist der Nnter- StantSsccretair i»> türkischen Ministerium deS Aenßern, Artin Essendi, von dem deutschen Kaiser durch Ber leihung de- GroßkreuzeS deS preußischen Kronenordens ausgezeichnet worden. * Die Gesellschaft sür Erdkunde in Berlin tbeilt der „Post" mit: „Bei der Afrikanischen Gesellschaft in Deutsch land ist die telegraphische Nachricht ei»gega»gcu, daß der Asrikareisende Robert Flegel am Sonnabend in Bros (Niggermündung) verschieden ist."—Eduard Robert Flegel stand erst in seinem 31. Jahre, denn er war 1855 zu Wilna geboren. Er hatte sich ursprünglich nicht wisienschastlickcn Zwecken gewidmet, den» er war 1869 in eine Rigaer Buch Handlung alö Lehrling eingetrete». Allein ein lebhafter Trieb, sich namentlich in moderne» Sprachen auSzubilde», ließ ihn drei Jahre später nach München übersiedeln, wo er die Handels-Schule besuchte. Ihn beherrschte der Drang, ferne Länder und Menschen kennen zu lernen, und dies bewog ihn. 1875 in die Factorei eines Hamburger Hauses zu Lagos, Wcstafrika, «iiizntreten. Drei Jahre verlebte er an Küste von Guinea, »m dann im Jahre 1879 eine Petition nach dem Kamerun-Gebirge mitzumache». Eine Fahrt aus dem Niger-Binuk, aus welcher er bis über Adamaua hinauSkam, bezeichncte die erste Etappe au seiner Forscherlausbahn. Im Jahre 1880 ging er mit Unterstützung der tenlsch-asrikanischen Gesellschaft nach Sokoto und trat im November 188t eine Lcmdreise nach Loko am Binuü an. I», folgenden Jahre überschritt er die Wasser scheide zwischen Binu« und Schari. Hier aber thttrmtcn sich vor ibm solche Schwierigkeiten aus» daß er »mkehren mußte, und so tras er im Marz 1883 wieder in Lagos ein. In zwischen hatte er im Austrage der deutsch-afrikanischen Gesell schaft eine neue Forschungsreise angetreten, ans die er selbst große Hoffnungen gesetzt hatte; leider hat jetzt ein jäher Tod diesen ausdauernden Pionier der Civilisation mitten im leb haftesten TbätigkeitSdrange ereilt, und sein Name wird nun den vielen Opfern zuznzählen sein, welche der schwarze Erd- theil gefordert hat. * DaS Madrider Blatt „El Jmparcial" meldet, daß Deutschland aus daS ihm vom Papste zngesprochrnc Recht verzichtet habe, eine SchisfSstation aus den Carolinen zu gründen. Achtzehnter deutscher Imistentag. n. Wiesbaden, 10. September. I» der Abtheiliing sür daS Handelsrecht wurde Landgerichts-Präsident Becker (Oldenburg) um ersten und Jusiizrath vr. Herz (Wiesbaden) z»m zweiten Vor- itzendcn gewählt. De» eisten Gegenstand der Verhandlung bildete nach de>n Referat des „Rhein. Kurier" die Frage: „Sind im deiitschen bürgerlichen Gesetzbuche Grnndtätze über den Canlo-Lorrent-Berkehr auszustellen?" Ter diesbezügliche Reierent, Jusiizrath Makower Berlin), beantragte in Uebcreilisiinimnng iiiit dem schristlich er kalteten Gutachten des Rechlsauwalls I)r. R jeher (Franksurt a. M.): „Der deutsche Juriftenlag beschließt: es empfiehlt sich nicht, im deiiffchc» bürgerliche» Gesetzbuch- Grundsätze über den Conto-Corcent- Berkehr anszustellen." — Nach kurzer unwesentlicher Debatte wurde dieser Antrag nahrzu einstimmig angenommen. — Eine sehr lange und lebhafte Debatte veranlaßten hierauf solgende Fragen: „Ist gesetzlich mit Strase »»d eventuell mit dem Verluste der bürgerlichen Ehren- reckte z» bedrohen: 1) wer öffentlich in Bekanntmachungen wissentlich alsche Thalsachen vorspiegelt oder wahre Thatsachen entstellt, um zur Belheiligung an einem Anlehen zu bestimmen; 2) wer in be trügerischer Absicht ans Täiii'chung berechnete Mittel auwcndet» um aus de» ConrS von Effecten oder den Marktpreis von Waarea ein- zuwirken; 3) wer sür-oder »ut Personen, welche üfsenllich oder von Privaten ongestellt sind, in Kenntniß ihrer Eigenschaft, ohne Vor- wisle» ihrer Vorgesetzten oder Principale Zeilkausgeschäfte abschließt; 4) wer unter wissentlicher Benutzung de- Leichtsinns oder der Un- eriahrenheit eines Anderen sür denselben oder mit demselben Zeit- gejchaste abichließi?" DaS schriftliche Gutachten deS Rechtsanwalt vr. Hcchi (Mannheim) lies aus Verneinung all dieser Fragen hinaus. — Der Referent, Rechtsanwalt vr. Heinsen (Hamburg) bciür- worlete dagegen die Annahme folgenden Antrages: „Der Juristen- lag empfiehlt: Mit Strafe und eventuell mit dem Verlust der bürgerliche» Ehrenrechte ist gesetzlich zu bedrohen: 1) wer in öffentlichen Bekanntmachungen wissentlich falsche Thatsachen vor- piegelt oder wahre Thatsachen entstellt, um zur Bctheiliqung au einem Ansehen zu bestimmen. Ist die öffentliche Bekanntmachung in einer periodischen Druckschrift erfolgt, so findet 8- 20 Nr. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 keine Anwendung: 2) wer in beirügerischer Absicht aus Täuschung berechnete Mittel anwendet, um aus den Cours von Effecten oder den Marktpreis der Maaren einzuwirken; 3) wer sür Personen oder mit Personen, welche in Haiidclsgeichäftcn öffentlich oder von Private» ongestellt sind, in Kemilniß dieser ihrer Eigenschaft, ohne Vormissen ihrer Vorgesetzte» oder Principale, Zcitkausgeschäste abschließt; 4) wer unter Ausbeutung deS Leichtsinns oder der Uuersahrenheit eines Anderen sür deniclbe» oder mit demselben Speculationszwecken dienende Zcitkausgeschäste abschließt." — Der Correserent, Rechtsanwalt vr. Rießer (Frankfurt a. M.) erklärte sich mit dem An trage des Referenten all 1 und 2 einverstanden, verwarf dagegen die Pnncte 3 und 4. Der Syndikus der Berliner Kauf malinschast, KceiSgerichls-Director a. D. Abg. vr. Bessert, Justiz rath Makower (Berlin) und Justizrath vr. Füll» (Frankfurt a. M.) bemerkle» übereinstimmend: Es sei nicht angezeigt, derartige Special- Strasgesctzc vorziischlage». Solche Gesetze würde» praktisch gar keinen Erfolg erziele». Die Börsen — und hierin gehe die Berliner Börse mit gutem Beispiele voran — wissen sich durch strenge Prüfung der Prosvccte am wirksamsten selbst vor Ausschreitungen zu schütze». Es werde eben nicht jedes Papier zur Börse znqelassen. Ebenso wenig sei cS angemessen, de» Verkehr mit Angestellte» mit Strafe zu bedrohen; respektable Handelsfirmen werde» auch ohnehin der artige Geschäfte nicht mache», unreelle GeschästSlcute werde man dagegen auch durch die benutragien Strasbestiniminigen nicht schrecken. — Nachdem sich noch mehrere Redner i» deinjelben Sinne geäußert, wurde der Antrag Heinsen nahezu einstimmig abqelchnt. I» der Abtheiliing sür das Strafrecht wurde heute Vormitlag die Debatte über Schössen- und Ge schwöre neu geeichte fort gesctzi. Zmiüchst äußerte sich Landgerichts-Director Ols Hausen (Schiicidemühl), welcher ersucht, zu beschließen: 1) Der Deutsche Juristentag erklärt: Die Schöffengerichte habe» sich im Allgemeinen in der Praxis bewährt. 2) Tie Geschivoreiiciiaerichte verdiene» nicht daS ihnen eiitgegengebrachtc Vertrauen. 3) Die geeignetste Form der Hinzuziehung des Laieucleinciits in Slrassachen sind die Schöffen geeichte. — SiaatSrath Pros. vr. Gneist (Berlin): Ich glaube, wir Alle sind darin einig, daß die Schwurgerichte Mängel haben, die nicht zu heilen sind. Allein wir können nicht sagen: daS Laienelement hat sich nicht bewährt. Ich bin der Meinung, das Schöffengericht in der untersten Form hat sich be währt, diese Erfahrung rechtfertigt aber noch nicht die Einführung erweiterter Schöffengerichte. Die Hinzuziehung des Laien-Elenients ist aus politische» Gründen geboten. Wir müssen da« Laienelement zur Jndicatur hccanziehcn, um zu beweisen, daß die Jndicatur nicht bloS von gclchrten Richtern ausgcübt wird. Wenn wir sagen wollten, daS Laienelement habe sich nicht bewährt, dann würden wir unserem Volke ein sehr schlechtes Zengiiiß aus stelle». Selbstverständlich können wir den gelehrten Richter bei keinem Gerichte entbehren. Wir bedürfen den gelehrieir Richter zur ProrißleitliNg, zur Strasabmessnng u. s. w. Ich glaube, wir werden schließlich aus die ursprüngliche Leonhardl'sche Vorlage zurückkonnnen, wonach Schöffengerichte »iit vielleicht 5 Richtern und 3 Laien ein gesetzt werden sollen. Ich halte derartige Schöffengerichte sür heil, sam. Hier müßten Richter und Laien gleichmäßig über Schuldig und Strafmaß »rthcilcii, und »ur im Falle der Contestation und auf besondere» Antrag hätte eine Theiliing zu erjolgen und zwar dergestalt, daß die Schöffen über die Schuldsrage und die Richter über daS Strafmaß befinden. Ich erkläre mich sür diese Institution mit einer rs-ervatio mentalis und ersuche Sie nur, zu erklären dos Laieu-Element hat sich im Allgemeinen bewährt. (Lebhafter Beifall.) NegierungSrath Prof. vr. Hiller (Czernowitz) erklärt sich mit aller Entschiedenheit gegen Geichworenen-Gerichte. Rechtsanwalt Munckel: Ich kann mich dem Herrn Staatsrath Prosessor vr. Gneist nur anschließen. Wenn gejagt wird: man würde cs nicht verstehen, wenn der Juristentag die Frage, ob sich die Geichworenen-Gerichte bewährt hätten, noch nicht sür spruchrei krachtet, so bemerke ick, der Juristentag würde in der Achtung der Oesfcnllichkcit nicht gewinnen, wenn wir über eine solch wichtige Institution, wie die Schwurgerichte, so ohneWcitereS, ohne genügende- Material aburtheilen. DaS Material, das uns hier gegeben worden geuügt jedenfalls nicht, um die Aushebung der Geschwoceneii-Gerichle zu verlangen. Ich bin auch mit Herrn Pros. vr. Gneist der Mei nung, daß der Reichstag diesen Beschluß nicht acceptire» würde Ich erjiiche Sie. dem Anträge deS Herrn ReichsgerichtSrath Wiclandt beiziisliinnie». (Beifall.) Reichsgerichtsrath Wielandt: Ich will blos Herrn College» OlS Hausen bemerken, daß ich ausdrücklich die Bewährung der Laien geeichte hervorgehobe« und von diesem Gesichtspunkte auS meinen Antrag gestellt habe. Rechtsanwalt vr. BoyenS (Sketlin): Ich muß den untere» Schöffengerichten ganz entschieden das Wort reden und halte diese Institution aus socialen Gründen sür dringend geboten. Meiner Erfahrung gemäß haben sich die Schöffengerichte vorzüglich bewährt. Der Reserent, ObrramtSrichter Süpsle (Heidelberg), zog seine Aiiträge zu Gunsten der von OlShansen beantraglen zurück Der Correserent, RrächSainvalt Stenglein (Leipzig), befürwor tete »ochinals seine Antwge, indem er bemerkle: der Juristentag habe einsach ein theoretisches Butachlen abzugeben, ohne Rücksicht, ob dasselbe vom Reichstage aeceptirt werden wird. Der Antrag OlShansen gelangte hieraus mit geringer Mehr- heit zur Annahme. Ii» Weiteren wnrde beschlossen: die Angelegenheit der morgigen Plenarversammlung zur noch»,öligen Berathnng zu unterbreiten. De» folgenden Gegenstand bildete die Frage: „Empfiehlt sich nach de» biSlierigcn Erfahrungen eine Aendrrung der Bestimmungen über da- BeurlaubungS-Tystem im Strafvollzüge?" Der Reserent StaatSanwalt Werner (Celle) besürworkete die Annahme folgender Thesen: „Der deuti'che Juristentag beschließt: Noch de» bisherige» Erfahrungen empfehlen sich folgende Aenderungen, in Uebrrrinstimmung »brr da« veurlaubungSsystem im Strafvollzüge (Atz. 23—LS der Strafproerß-Ordanng): 1) der Brnirthrilte, welchem die Vergünstigung der vorläufigen Entlassung zu Theil werde» soll, muß zu einer Zuchthaus- oder Gesängnißstrafe von mindesten» zwei Jahren verurtheilt sein. 2) derselbe muß drei Vierthcile der zu der- büßenden Siros« in der StrasverbübuiigSanstalt zugebracht und 3) Beweise der Vessernng gegeben haben. 4) Der Widerruf der vorläufigen Entlassung muß bei schlechter Führung des Entlassenen obligatorisch lein, 5) Die Frist, binnen welcher der Widerruf erfolgen kann, ist über den Ablans der festgesetzten Strafzeit hinaus erheblich zu verlängern. Der Correserent, OberlandeS-TerichlS-SenatS-Präfident vr. v. Köstlin (Stuttgart), trat dem Anträge bei. In der Debatte wurden jedoch, ganz besonder» von Pros. vr. Nubo (Berlin) prak tische Bedenken geltend gemacht. DaS Beurlaubungssystem — so bemerkte Prof. vr. Rubo — sei Sache der Begnadigung, und e« liege keine Veranlassung vor, hierin Aendernngen vorzunehme». Der Antrag wurde schließlich in seinen ersten drei Sätzen angenommen, die zwei letzten Sätze dagegen abgelehnt. Danach waren die Arbeiten der Abtheiliing sür daS Strafrecht beendet. Die Abtheilung sür Privatrecht, ra der Reichsgerichts« SenalSpräsident vr. Drechsler (Leipzig) den Borfitz führte, be- chästigte in erster Reihe die Frage: „Soll in da- deutsche bürger liche Gesetzbuch die Entschädigung sür Wildschaden ausgenommen werden?" Prof. vr. EnoeeceruS (Marburg) befürwortete die Annahme olgender Resolution: „AlS HaupIgesichlSpuncte sür die i» das deutsche Eivilgesetzbuch auszunehmende Regelung de« Wildschadens empfiehlt sich der Grundsatz, daß Derjenige, welchem der durch Jagd- recht und Schonzeit gesicherte Jagdnutzen zufällt, in gleichem Ver- hältiiisse auch sür den Wildschaden einstehen müsse." — Rechtsanwalt Mörschel! (Würzburg) und Geh. Iustizrath v. WilmowSki (Berlin) traten dieser Auffassung bei. Die Resolution wurde einstimmig an genommen. Die zweite Frage kantet: „In welchen CollisionSfällen de» inter nationalen Privatrecht- ist da» Recht deS Wohnorte» durch daS ver- möge der Staatsbürgerschaft eintrelende Recht zu ersetzen?" — Nach längerer Debatte wurde beschlossen: „Ja den die Rechts- und Hand- lnngssähigkeit, ferner die samilienrechtlichen und di« erbrechtlichen Verhältnisse betreffenden LolliiionSsälleu de« internationalen Prwat- rechiS ist alS regelnder Grundsatz auszustellen, daß daS Recht deS Wohnsitzes durch daS vermöge der Staatsangehörigkeit rmtretende Recht zu ersetzen ist. Die Abtheüung für Handelsrecht beschäftigte sich heute zunächst mit der Sielluna der HandelSmakler. KreiS-GerichtS-Direclor o. D.. Abg. Besser (Berlin) beantragte: „Der 18. deutsche Juristentag »eicht seine Ucberzeugung dahin au»: 1) daß das Institut der öffentlich angeftellten Handelsmakler sür die Vermittelung von Ge« tchäslen, bei denen vorwiegend die individuelle Beschaffenheit der Waare in Betracht kommt, zu beseitigen ist; L) daß die sür den börienmäßigen Verkehr in Fonds und Effecten, Prodncten und Maaren behuis Bewirkung der LourS- und PreiSnotirung beizubebattenden Handels»,ak!er zwar der Beschränkung unterworfen bleiben müssen, sür eigene Rechnung weder unmittelbar, noch mittelbar» auch nicht als Coininiisionaire Handelsgeschäfte betreibe» zn dürsen, daß aber die weitere Beschränkung ausgehoben werden kann, nach welcher den Handel-maklern untersagt ist, sür Geschäfte» welche sie vermitteln, ich verbindlich zu machen oder Bürgschaft zu leisten; 3) daß in den Fällen der Art. 301. 343, 348, 354, 365. 366 und 387 deS H.-G -V. der Berkaus von Pfändern «nd Maaren durch eine» Handelsmakler, welcher sür die Erfüllung deS Geschäfts sich verbindlich gemacht oder dafür Burgschast geleistet hat, nicht zulässig ist." Nach längerer Debatte wurde jedoch dieser Antrag abgelehnt, dagegen aus Antrag deS Rechtsanwalts Heinsen (Hamburg) be- schloffen: „Der deutsche Juristentag hält an seinem aus dem vorigen Juristentaqe gesaßleu Beschlüsse fest, daß wesentliche Gründe sür Aenderuiig der Jnstilution der beeidigten HandelSmakler bestehen." — Eine weitere Frage lautete: „Ist eine Beschränkung der Haftung der Mitglieder eingetragener Genossenschaften zu empseljlen?" Prosessor vr. Co sack (Berlin) beantragte: ..Der Juristentag beschließt: Eme Beschränkung der Haftung der Genoffe»ichasten ist nicht zu em- psehlen." — Rechtsanwalt vr. Herz (Mannheim) trat dieser Aus- sassung entgegen. Der Antrag des Reserenten gelangte jedoch schließ lich mit 14 gegen 11 Stimmen zur Annahme. („Post.") Entscheidungen des Reichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich verfolgt.) . Sine interessante Interpretation de« 8- 253 Str.-T.-B- bietet daS Urtheil deS II. SirasienaiS deS R.-G. vom 23. Februar d. I. in der Strafsache wider den vom Landgericht wegen versnchter Er- Pressung verurlheilten Kaufmann W. zu St. E» ist sestgestellt, daß der Angeklagte rm August 1885, während er sich im Loncurje besand, bei dem unter Andere» seine von ihm getrennt und mit ihm im EhescheiLmigSproeeß lebende Ehefrau alS „Maffeglänbigerin" niit 36,000 Jllaieasordeiliiig beiheiligt, deren Generali cvollniächligte» Kaufmann B. in einem Briese »iit Publikation eines Geheimnisses über ein Verbrechen und mit Denmiciaiion des B. wegen einer solchen Verbrechens bedroht, in der Absicht, denselben dadurch zur Zustimmung zu dem von ihm, dem Angeklagten, gewünschten Accorde zu bestimme». Da- Landgericht knüpft daran die Aussührung, daß au- einem Zwangsvergleich sür den Genieinschuldner überhaupt mehr oder weniger VeriiiSqenSvoriheile erwachsen, und daß, wenn dem Ange klagten der Versuch, den B. zu dem Zwangsvergleich zu best!,»nie», gelungen wäre, der Verniögensvortheil sür ihn «in rechtswidriger gewesen sein würde, weil er aus da« von dem Wohlwollen der Conciirsgläubiger abhängige Zustandekommen des Zwangs, vergleich« kein Recht gehabt habe. Die vom Angeklagte» gegen diese RechlSanSführung eingelcglc Revision hat da« R.-G. als begründet erachtet und hierbei Folgendes auSgeiührt: Der Thatbcsiaiid de« im 8- 253alS Erpressung dezeich« nelen Vergehens sordertzniiächstdieNötbigung eineSAndern zu einem Handeln, Dulde» oder Unterlasse» durch das Mittel der Gewalt oder Drohung. De» Versuch einer solche» Nöthigung stellt da« Landgericht unangegriffen und ohne Rechisirrthum fest, indem e» sür erwiesen erachtet, daß der Angeklagte den B. durch die Bedrohung mit der Enthüllung eines Verbrechens und mit der Deniinciation wegen dieser Verbrechens zu einem Handeln, der Erklärung seinerZustimmung zu dem beabsichtigten Accorde hat zwingen wollen. Aber zur Erpress»ng wird diese Nötbiguug erst durch die Absicht, sich durch die Nöthigung, d. h. diejenige Hand- lung. zu welcher der Bedrohte gezwungen werden soll, einen rechts» widrigen BermögenSvortheil zu verschaffen. DaS Landgericht bezeichnet die von dem Bedrohten vertretene Ehefrau deS Angeklagten als Mass egläubigeri», als welche sie nach 88 160, 176 der Concursordung vom 10. Februar 1877 bei dem Accorde weder be- theiligt, »och intereisirt ist. Aber wenn man auch annchmen will, daß die Bezeichnung „Massegläubigeriu" nur aus einem inkorrekten Ausdruck beruht, so tritt Loch Folgende- hinzu: DaS Landgericht geht davon aus, daß der beabsichtigte BermögenSvortheil der Abschluß des AccordeS sei und sagt, daß der Abschluß eines AccorbeS zweifellos stetSmehr oder minder einenB'r- mögenSvortheil sür den Gemeinschuldner mitjich bringt. Die» läßt Bedenken darüber entstehen, ob der Richter den Rechtsbegriss deS AccordeS richtig aufgesaßt hat. Der ZwangS- vergleich der LoncurSorduung wird regelmäßig im luetischen oder vermeintlichen Interesse deS KemeinschuldncrS liegen; er darf aber nach 8 173 Nr. 2 der LoncurSorduung dem gemeinsamen Interesse der LoncurSglänbiger nicht wider, spreche». Das Interesse des Gemeinschuldner» kann ein Be» mögen-interesse, muß cS aber nicht nothwcndig sein. Einen Bei- mögenSvortheil erlangt der Geineiulchulduer durch de» Accord, wenn durch denselben sein Bcrmügeu vermehrt oder durch Entlastung, Befreiung oder sonst günstiger gestaltet wird, als es ohne den Accord sein würde, wa- namentlich der Fall, wenn die Gläubiger zum Bortheil de- GemeiaschulduerS einen Theil ihrer Forderungen auszugeben und sich mit einer geringere» oder ungünstigeren Art der Befriedigung zu be gnügen gezwungen werden, als eS ohne den Aceorb der Fall gewesen sein würde. Aber die« ist nicht nothwendiger Jndal' m>d noihiveudige Wirkung deS ZwangSvergleichS. Nach den Ai. 161, 175 der LoncurSordnung ist nothwendiger Inhalt and »oth- wendige Wirkung de- Vergleichs nur die Bestimmung über die ?lrt der Befriedigung der Gläubiger und ob und wie dieselbe sicher zu stellen, und die Aushebung de-LoncurieS. Letztere allein eaihäli keinen BermögenSvortheil. weil sie noch A. 177 a. a. O. nicht einmal nolhwendig die Rückgabe de« «tgenen Vermögens an den Gemeinschuldner zur Folge hat. Ein Ber mögenSvortheil de» Gemeinschuldners, ist so wenig notli- wendige Wirkung de« Zwang-Vergleich« im Loncurje, daß im Gegentheil die' G lä u b ig e r z V. durch de» Eintritt andrer Personen sür den Gemeinichuldner ohne Ausgabe eines Theil« ihrer Forderungen schnellere und höhere Besrie- diguug erlangen können, al« sie ohne den Vergleich bei Fort setzung des LoncurSversahrenS erlangt habe» würden, ohne daß daran« dem Gememschuldner irgend ein Lortheil anch „r durch Rückgabe seine- vermögen« erwächst. Run stellt da« Landgericht über den Inhalt de« SecnrdeS, den der Angeklagte erstrebt, gar nicht« fest, sondern gelangt z» der Aunahme eine« durch de» Accord beabsichtigte» vermögraSvortheil« lediglich durch dt« Au- »ahme, daß der Aerord stet« m«hr oder minder ver. mög Die bes vorl nebst Auo einer satr lcbl>> inssu Laut weil wie rickt erge aller Her, emSl daß kenn Bas von Doc soph mir! drm (na> hier (spe auck Ort griff Ci« aus Anc Zal des der wur dcih brio Kn< ä»z hier der stell ein Bis Tal „n « kenn den« i liefe Ke« habe könr 8!> n
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