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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188708076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870807
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870807
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-08
- Tag 1887-08-07
-
Monat
1887-08
-
Jahr
1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1887
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Ke-Lllion und Expedition Johannesgaffe 8. Sprechstunden -rr Nedaction: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. Attr d NVSaade einqefandter Manufcrivte »acht sich die Redacuon nicht vndlnbUch. Annahme der skr die «Schftfol,ende Nummer Gestimmten Anserate an Wochentagen dia 4 tttzr Nachmittags, an Lan«- und Arfttagen früh di» V,i» Uhr. In den /ilialen für 3ns.-Annahme: Ott« stiem«, Universitä^straße 1. raut» i.'Ssche, Kathartuenstr. 23 pari. u. König-Platz 7, nur bis '/,! Uhr. Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgcschichte, tzandels- und Geschäftsverkehr. Auflage IS7SV. Aboniirmrntsprris vienelj. 4'/, KUl >ncl. Bringerlohn 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 20 Ps Belegexemplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Formal gesalzt) ohne Postbeiördenmg 60 Mk. uut Postbesördenrng 70 Mk. Inserate (-gespaltene Petitzeile 20 Pf. Gratzere Schnsten laut uns. Preisverzeichniß. Tabellarischer u. Ziffcrnsatz nach höherm Tarif. Reklamen unter dem Neoactionsstrich die sgespalt. Zeile üOPs., vor denJa milien Nachrichten die Sgcspaltene Zeile 40 Ps. Inserate sind stets an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praonume-nenclo oder durch Post nachnahme. 219. Sonntag den 7. August 1887. 81. Jahrgang Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Der am I. August dsS. Ihr», fällige zweite Termin der Staatsgrundsteuer ist nach dem Gesetze vom S. September 1843 ,n Berbindung mit der durch daS Gesetz vom 3. Juli 1878 getroffenen Aenderunci nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die Steuerpflichtigen werden desbalb hierdurch ansgesoroert, ibre Sleuerbeiträge von genanntem Tage ab bi» spätestens 14 Tage nach demselben a» uiiscre Stadlsteuer-Ei»nc>hme, Stadthaus, Obsluiarkl 3, Erd geschoß rechts. Zimmer 50. abzusühren, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßnahmen gegen die Säumigen ein- treten müssen. Leipzig, den 29. Juli 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Trönvtin. Koch. AkEtmächuT Montag, den 8. August d. I., soll mit dem Sckleußenbau läng- der Ostfront des RoßplayeS begonnen werden. Es wird daher die längs der Ostfront de» Rotz» platze» hiuführende Straße von Montag, den 8. d. Mon., ab ans die Tauer der Arbeiten für allen unbefugten Fähr verkehr gesperrt. Leipzig, den 2. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. IX. 5081. I)r Trönkiin. Hennig. Dekanntmuchnny, betr.dieAnmeldung unfallversicherungSpsttchttger Tiefbau- uns anderer Baubetriebe. Unter Hinweis aus nachstehend veröffentlichte Bekannt machung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 25. diese- Monats werden alle Unlernebmer bier destebender Betriebe der in dieser Bekanntmachung beziehentlich unter Ziffer 1 der gleichfalls angefllgten Anleitung bezeichnelen Art eufgesordert, diese Betriebe unter Benutzung des angefügten Formulars bi» zum 1. September diese» Jahre» bei dem Unterzeichneten Amt, Westslraßc 30, 1., woselbst auch AnmeldungSsormulare in Empfang genommen werden können, anzumelden. Insbesondere haben nach Ziffer 10 der Anleitung auch diejenicic» Unternehmer eine- der unter Ziffer 1 bezeichnelen Betriebe diesen anzumelden, welche bereit- wegen eines Neben- betriebe- einer Berussgenossenschaft angchören. Leipzig, am 29. Juli >887. Krankenversicheruug» - Amt der Stadt Leipzig. D.k. 1037. Lr. Schmid. Scharlach. Bekanntmachung des Königliche» NiiiitittrinmS des Anueru. In Gemäßheit des tz. ll des GesttzeS, betreffend die Unsallver. sicherung der bei Bauten bei'chäitigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichs.Gesetzblatt Seite 287), hat jeder tl»ler»edmer eine- gewerbs mäßigen Eisenbahn-. Lanal-, Wege-, Sirom-, Deich, und sonstigen nicht linter die Bestimmungen des UnsaNversich ruiigsgeietzeS vom 6 Juli 1884 oder unter die nach tz 1 Absatz 8 desselben vom BundeSrath erlassenen Anordnungen sollenden Baubetriebe- de» letzteren »ach de» Vorschriften de- tz ll des UiisallvcrsicherungS gcietzes innerhalb einer von dem RcichS-VersicheruiigSamte zu de stiiiiinenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist anzumclden. (Vergleiche tz 4 Ziffer 1 des Gesetze» vom 11. Juli 1887) Diese Frist ist vom Reichs-Bersicherungsamte auf die Zeit bis zum 1. Leptemder diese» AahreS sestge'etzt worden. Jnveni Man Vorstehendes veröffentlicht, werden zugleich die zufolge Verordnung vom 19. Juli 1884 (Gesetz, und Verordnung- dlalt Leite 198) als untere Verwaltungsbehörden bezeichn ten AintS> hauptmannschafteu und Stadträlhc aogewiefen, in ihren Amtsblätter» die Beiheiligten aus gegenwärtige Bekanntmachung, sowie aus den nachstehend abqedruckte» ZN de- UnsallverstcherungSgesetzes und aus die beigelüqte vom RkichS-Berstcherung-amte erlassene Anleitung, betr. die Anmeldung unfallversicherung-pflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe, aufmerksam zu machen. Dresden, am 25. Juli 1887. »iuiftertn« de« Innern. Für den Minister: Böttcher. Lippmaua. 8 II VeS UiifallversichrruiigSgesetze». Jeder Unternehmer eines unter den 8 1 fallenden Betriebe- hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-Berstcherm gsamt« zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter An gabe deS Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigea Personen bei der unteren Berwaltungsbebörde anzumetdc». Für die nicht angemeldelen Betriebe hat die untere Ver waliUiigSbehärde die Angaben nach ihrer Kcnntniß der Berhültniffe zu ergänzen. D ejel»e ist befugt, die Unternehmer uicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage biS zu einhundert Mark anzudaltrn. Die untere Berwaltungsbebörde hat ein nach den Gruppen, Claffen nnd Ordnungen der Reichs-Berusestatistik geordnetes' Ver zeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenstandes und der Art deS Betriebes, fonne der Zahl der darin beschäftigten versicherunqspflichtigen Perionen auizustellen. Das Ber- ze chi iß ist der döderen Verwaltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Elasten und Ordnungen der Reichs-Beruf-statistik zu berichtigen. Die höhere Berwaltungsbehörde bat ein gleiche- verzeichniß sämmliichrr verstchernngSpstichiigen Betriebe ihre- Bezirk» dem ReichS- BersicheruagSamte einznreichen. Allleitung, drtreffend die Anmeldung »nsa>verficher»ngSpflichti>er Ttrfdau- nnd anderer Vanvrtrirde. (8 4 Ziffer l und 8- ll de- BauunfallversicherungSgesetzeS vom 11. Juli 1887 und 8- ll de« Unfallversicheruiigsgefepe» vom 6 Juli 1884) 1) Die Anmeldungsfrist erstreckt sich aus die gewerbsmäßig« Au-sührung von ») Eifenbahn-Vauarbeitea, d) Lanal-Bauarbeiten, e) Wege^Ltraßen-. Lbauffee-)Bauarbeiten» 6) Strom Bauarbeilen, s) Deich (Damm-)8auarbeiten, 1) FesiungS-, Melioration»., Bewässerung--, Entwässerung--» Drainirung--» vodeucultur-, Userschutz-Vauardrttea »ad g) anderen Banarbeiten, welche nicht unter die Bestimmungen de- UnsallversicherungSgefetze- vom 6. Juli 1884 oder unter dir nach ß. 1 Absatz 8 am angegebenen Orte vom Bundes- rath erlalseneu Aiiorduungeo fallen. 2) Unter die bereits gegenivärtig versicherung-pflichtigen Bauar- beiten (Ziffer 1 lit. x.) fälll die gewerbsmäßige Ausführung von Bauarbeiten insbesondere insoweit, als Arbeiter und B-iriebSbeantte von einem Gewerbetreibenden, besten Gewerbebetrieb sich aus die AuSsührung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer-, Brunnen- oder Schornsteinsegrrarbeiten, aus die Ausführung von Tüncher-, Verputzer- (Weißbinder-), Gvvfer-, Stuckateur-, Maler- (Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirerarbeiten bei Bauten, aus die Anbringung, Abnahme. Verlegung und Reparatur von Blitz ableitern, oder aus die Ausiüdrung von Lchreinec- (Tischler-). Ein setzer-, Schlosser« oder Anichlägerarbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Gewerbebetriebe beschäftigt werden (Unfnllversicherunqsqesetz 8- 1 Absatz 2 und 8 und die zur Ausführung des Absatzes 8 von dem BundeSrath gefaßten Beichlüsse vergleiche bezüglich der letzteren die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1885, Centialblatt sür baS Deutiche Reich Seite 38, und vom 10. Juli 1886, am angegebenen Orte Seite 191). 3) Zu den nach Ziffer 1 tit. 8- anmeldungSpslichiiqen Bau- gewerbetreibenden gehören inSbefoudere die Ofensetzer, Tapezierer (Tapeienankleber), Studenbvhner, sowie Gewerbetreibende, deren Ge werbebetrieb sich auf die Anbringung, Abnahme und Reparatur von Wctterrouleaux (Marquisen, Jalousie») erstreckt. 4^ G wervsiiiäßig ist die Ausführung von Bauarbeiten, wenn aus dieser Ausiüh ung ein Gewerbe gemacht wird, der Betrieb also zu Zwecken des Erwerbes sür einige Dauer erfolgt. 5) Nicht anzuiiielden sind: ») Bauacbeiteii, deren AuSfübruuq nicht gewerbsmäßig erfolgt (8- 4 Ziffer 1 und 4 des Gesetze« vom ll. Juli 1887), b) Bauarbeilen, welche von dem Reich oder von einem Bundes staat als Unternehmer ausgesührt werden (tz. 4 Ziffer 2 am au- gegebene» Orte), e) Bauarbeiten, welche von einem llommunalverbande oder einer anderen öffentlichen Corporation als Unterncbmcr ausgesührt werden (tz 4 Ziffer 3 am angegebenen Orte), ck) Bauten, welche von Eifenbabnverwaltunqen sür eiqene Rechnung (in Regie) ausgesührt werden (tz. 4 Ziffer 4 Absatz 2 am an gegebenen One). e. die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Forstwiiihschait dienenden Gebäuden und die zum Wirih schaftSdetnebe gehörenden Bobencullur- und sonstigen Bau- arbeiiea, insbesondere die diesem Zwecke dienende Herstellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämme». Canälen u»v Wasser lausen, gelten als Theile des lanb- und soistwirlhschnitiich n B>triebe», wenn sie von Unternehmern land- unb sorstwiri!^ schasilicher Betriebe ohne Uebertragung an andere Uniernelimer aus ihren Grundstücke» au -gesühn werde» (tz l, Absatz 4 an, angegebenen Orte) Ebenso gelten als Tneile des Fabrik betrieb,- und find nicht anzunielbcn vie lausenden Neparatu,eu an ven Gebäuden, welche zu de» im tz 1 de» Unfall veisicherungsgcietzeS vom 6 Juli 1884 gibachten Betrieben dienen, Uiid die zum lausende» Betriebe gehö enden Bau arbeiten, wen» sie von dem Unlerueh »er des Fabrikbetriebee ohne Uebertragung an andere Unternehmer aus seinem Grund stücke ansgesührt werden. 6) Nicht versich rungeslichiig und daher nicht nnzumelden ist de AuSsübrung von Bauarbencn, bei welcher der Unlernei,mer aller« und ohne Gehilfe» oder sonstige Arbeiter lhäiiq ist. Dagegen ist die Versicherungspflicht b gründet, wenn ein Familien ungehöriger des Unternehmers als Gehilfe oder sonstiger Arbeiter in de», Betriebe beschäftigt wird, mit Ausnahme der Beschäftigung der Ehefrau, welche niemals als eine vo» ihrem Ehemaiinc bc ichäiligle Arbeiterin gilt. Im klebrigen ist die AnineldungSpslicht weder von der Zihl der in dem Betriebe beschäftigten Arbeiter, »och von der Art desselben (Handbetrieb, Motorenbelrieb rc.) abhängig. 7) Personen, welche nicht gewerbsmäßig Bauarbeilen oussühren, unterliegen der Anmelbuagspflicht nicht, wenn sie einen Ban durch direct angenommene Arbeiter im Regiebetriebe aussübren l ,ss n. 8) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. 9) In der Anmeldung ist ferner die Alt deS Betriebes genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbelrieo >st oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Dampf I, heiße Lust rc.) ersolgt. 10) Unternehmer vo» Baubetrieben der in Ziffer 1 bezeichnelen Arten, welche schon gegenwärtig einer BerusSgenossenichasi angei ärrn — z. B. wegen der AuSsübrung von Maurer-, Zimmer-, Brunnen- rc Arbeiten oder wegen der Benutzung einer Arbeit»- (Feld-) Bad» oder wegen eines anderen verstcherungSpflichiigen Rebenbetriebes (z. B. eines Steinbeuchs) »c. —, haben > > der Anmeldung onzu geben, ob der jetzt angemeldete Baabe irb den Haupt- oder den Nebenbeirieb bildet, und welcher Beruirgeaosscnjchast der Betrieb bereits angehört. ES ist dies deshalb erforderlich, weil mit dem Jnkraittr-ten deS Gesetze- voin 11. Juli 1887 diejenigen schon bisher versicherungs- ustichtigen Betriebe, welche den Neoenbetrieb von Unterm Haler» der unter dieses Gesetz fallenden gewerbsmäßigen Bauarveitcn bilden aus den aus Grund der b Sueriqen Gesetze gebildeten Berussgenoiien schasten (sür Baugewerbelreibende. Stiaßenbahnen rc.) anSjchciden (tz. 9. Absatz 3 am angegebenen Orte). 11) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer des Be triebe- oder sein gesetzlicher Vertreter. AIS Unter,ledmer gilt der Baugewerbetreidende, für dessen Rechnung der gewerbsmäßige Be- trieb ersolgt. 12) D,c Zahl aller in dem Betriebe durchschnittl ch i elch iftigte» versicherunqspflichtigen Personen muß in der Anmeldung angegeben werden, einerlei, ob dieselben Inländer oder Ausländer, männliche» oder weiblichen Geschlechts. ob sie envachiene Arbeiter oder juge»d> liche Personen mit oder ohne Lohn sind, ob sie d,uer»d oder vorüber, g-hend beschäftigt werden. Beamte mit mehr als 2000 JabreS- arbeilsverdlenst sind nicht »lilzuzählen. Tantiömen und Natural bezöge, lrtziere nach Orlsdurchichiultspreisen berechnet, bilden einen Theil des JahreSarbeitSverdiensteS. 13) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres arbeiten, ist die anzumeldeiide „durchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich süc dir Zeit de» regelmäßige» vollen Betriebes ergiebt. 14) AlS in dem Betrieb« beschäftigt sind Diejenigen anzumelden, welche in dem Betriebsdienste stehen und Arbeiten, welche zu dem Baubetriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauk, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vochaiideaeil Betriedsanlage ersolgt. 15) Tie Anmeldung hat zu ersolgt» ohne Unterschied, ob es sich um einen Neubau oder um die Unlerhaltung und Wiederherstellung von Bauwerken handelt. 16) Für di« Anmeldung wird die Benutzung de- nachstehenden Formulars empfohlen. 17) Ist ein Unternehmer zweiselbait, ob er seinen Betrieb an zumelden habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die Anmeldung». feist nicht unbenutzt verstreichen zu lass,», wenn er sich«r sein will, den au« der NiMtannieldiing eines versicherunqspslichiig n Betriebes sich ergebenden Na<1»he>len zu entgehe». Hierbei bleibt ibm un benommen, in dem Formulare, Spalte „Bemerkungen", die Gründe anzuqeben. au« denen rr die AnmeldungSpflichi bezweifelt. 18) Schließlich werde» die brtbeiligten Beteiebiuniernehmer noch besonder« daraus aufmerksam gemacht, daß. wenn sie di« vor geschriebene Anmeldung Nicht bi« zum 1. September 1887 erstatten, sie hierzu durch Geldftraseu im Betrage d>« zu riahuudert Mark aagehaltea «erde, kS»»«». Formular sür die Anmeldung. Königreich Sachsen. Regierungsbezirk Amtshaupiniannschastlicher Bezirk Stadtgemeinde Bezirk Anmeldung aus Grund deS tz 1> de» Gcietzes vom II. Juli 1887 in Berbindung mit tz. 11 deS Unsallverjicherungegesetz'S vom 6 Jul, 1884. Name dr- Unter- nebmerS (Firma). Gegenstand de« Betriebe-.*) Art de- Be triebe-.**) 2. 3. Zahl der durch schnittlich bc- schäsiigten Versicherungs- Pflichtigen Personen.***) 4. Bemer- kungeu. f) den 1887. (Unterschrist der zur Anmeldung Verpflichteten.) *) Z. B. Slroi». und Wegebanarbeilen. Bei mehreren Lctriebsjiveigeii ist der Hauptbetrieb zu unter- streiche». *) Z. B Betrieb mit Dampskraft, GaSmoioreu. *) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als zehn versicherungspflichligc Personen (Arbeiter und solche Be- triebsbeamte, deren Jahresarbeitsverbienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark »ichi übersteigt) beichäsligt werden. D Beispiele: „Bereit« angemcldet auf Grund de« Gesetze- vom 6. Juli 1884." „Der Wegkbaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Unter- nehmec gehört wegen der bei de», W gebau herzustellenden gemauerten Durchlässe der nordöstlichen Bauzrwerks-Bcruss- genosjeuschast an." oder: „Die Erdarbeiten (Eisenbabndammschüttung, Herstellung von Eisenbabneiiischnitlcii) bilde» de» Hauotbclneb. Die dabei zur VenveuLunq kommende Ärbeilsbahn gehört der Straßenbahn-Beitissgeiioffeiijchast an." Vtkaliillimchiiiig. Der zweite Tcr>n»n der städtischen 6»rnndsteuer ist nm k. August dieses Jahres »ach (Kins vom Tausend de« im Kataster eingestellte» ttzruud wertheS nebst der Kirchenanlägo sür die evan- ge>lsch-lutheris«t,en Kirchen vom (yrnndbesitz nach Ööbe von (Zwölf Pfennigen auf eine Vinheit (--- 1000 Mark) fall..,. Lu'icnige» 0>,l»„d»uctsdesitzer, welche Mitglieder einer anberk» mit eigenem Golle-Hauie am Orte bestellenden an erkannten NeligionS- oder EonsessiviiSgeiiieiiischast sind, haben nur den dritten Tbeil VeS sonst aus ihren Grundbesitz beziellrnl- lich Antheil hastenden Beitrages zu den Parvchialanlagen zu entricht,». Die Steuerpflichtigen werden deshalb ansgesordert, ihre Steuerbelräge von dem Termine ab bis spätestens l4 Tage nach demselben au unsre Slavi-Sleu,r- Eiunahine Slavlhaus, Obninarki 3, Erdgeschoß recht-, Ziinmer 59, zu entrichte», wivrigensaliS nach Ablauf dieser Frist gegen die Restante» da» BeilreihungSversahrc» cu>- geleitel iverden wirb. Leipzig, den 29. Juli 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Trönvtin. Koch. Vckailullilllchilug. Die Herstellung der LrvlivliS am Predigerbause zu St. Nicoial soll an einen Uulernchnicr in Accorv verdungen werte». Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in uiiserer Ties- bau-Bermaltung. OtalbbiuS, 11. Elage, Z imner 8ir. l4 aus und könne» daselbst eiugesellen, rcsp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werde». Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der An'schrist „Trottoirlegung am Predigerhause zu St. Ricvlai* versehen clleneafelbsi u»v zwar bis zum IU. lauf. MtS. Nachmittags 5 Ubr cinztireichen. Der Rath behalt sich daS Recht vor, sLmmNiche Angebote abzulebuen. Leipzig, den 3. August 1887. Id. 3014. Des RathS der Stadt Leipzig Straßenbaudeputation. Pelianntmachnng. In Folge der Höb rlegu» , de» Schleußiger LÜegS wird derselbe aus der Slr>.ckc zwischeu der Kopswchrbrückc und dem Linien W'ae von Montag, den 8. August d. I. ab bis aus Weiteres für allen unbefugten Fährverkehr gesperrt. Wöhrend der Dauer dieser Sverruug wird der Fabr verkehr aus den von der Plagwitzer Straße durch das Nonne» bolz nach der Connewitzcr Linie führenden Fahrweg, bez über Plagwitz verwiese». Leipzig, am 29 Juli >887. Dje König!. AmtShauptmannfchaft. Or Platzmann. Der Rath der Stadt Leipzig. IX. 5l92. Di. Tröiivlin. Heiinig. Bekanntmachung. Eud«issi«n sür dir ur»c Bürgerschntr in vittrrseld. Für die neue Burgei schule hierselbst ioll sie Lieferung Von 17 Stück weißen Kachelöfen (Gruiid- Ssen) veranschlngl aus 2240 und der Decorateui-Arbeiten, olS: Rouleaux, Zuggardinen, sür die Aulasenster «. nach Probemufter» veranschlag» auf . . , . 984 ! im Wege der Submission vergeben werden. Angebot- sind bi« zum 1«. Angntt diese« Andre». v«rmitt«gS I I Uhr, a» N ihsstedr hier tZimmer Nr 4) versiegelt einzureichen, i» welch-m Teimi e die S,öffnung erfolgt. ^ Bedingungen, Kostenanschläge und Musterslücke liege» im Stadt secretariate hier zur Einsicht aus. vittrrseld, den 5. August 1887. Der Magistrat Sommer. Vrkannlmachung. Unter Hinweis auf die Porfchriften deS RetehS- Jmpfarseyes vom 8. April 1874 und nach Maß- alle der hierzu erlassenen königlich sächsischen luSführungS-Verordnuna vom 2t». Marz 187L machen wir hierdurch Folgendes bekannt: l) Die Stadt Leipzig biidcl einen selbstständigen Zmpf- bezirk. sür welche» der Slaklwundarzt Herr Idi». imvck. Wilhelm bvnrad Blaß, kvnigSstraße 8, II., als Jiiip urzk n»c> Herr Id»-. i,»«-«I. Lchellenberg, Bahn» hosstraße lil, als teste» Assistent verpflichtet sind. 2^ Das Jmpflveal befindet sich in der bentral- ,al1c — Katsersaal — Eingang Vcntralstr. 2). 3) Dasc.dsi finden die öffentlichen Jmpsunge» von hier ausbällliche» Kinderu in der Zeit vom RI. Mai biS einschließlich Ril. Juli und vom 17. August biS einschließlich 28. September dieses Jahres, und zwar Ins aus Weiteres an jedem Mittwoch von '/,3 di- 5 Uhr Nachmittags, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu besii»ii»e»de,i Tage zur Revision vorzustellen 4) Im Laufe dieses JahreS sind der Impfung « unterziehen: I. diejenigen Kinder, u. welche im Iallre 1886 geboren worden, b. welche in den Jahren 1874 bis 1885 geboren sind und bis zum Jabrc 1886 der Jmpspflicht noch nickt voll ständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankbeit nicht geimpft); II. diejenigenZöglinge öffentlicher Lehranstalten «nd Privat schule,>, n. welche im Jahre 1875 geboren sind, d. welche in den Jahren >863 bis 1874 geboren sind und bis zum Jahre 1886 Ver Jmpspflicht noch nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpst oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst). 5) Alle hiesige» Eimvobner sind berechtigt, ihre, wie 4 unter In und ll bemerkt, impfpsiichtigcn Kinder dort (Kaisersaal der Centrathalle) unentgeltlich impfen zu lasten. 6) Für jede« Kind, welches zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Rame, Geburtsjahr nnd syeburtötag deS KindeS, sowie Name, Stand und Wohnung deS BaterS, Pflege vaters oder Vormundes, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die Eltern der im lausenden Jahre impspflichtigen Kinder werte» daher bierdurch unter ausdrücklicher Verwar nung ver den ini tz. 14 Abs. 2 des JinpsgesetzeS angedrohten, lliS zu 40 in Geld oder 3 Tagen Haft ansteigenden Strafen aufgefordert, mit ihren Kintern in den anberaumten Imps- beziehentlich NevisionSterminen behufs der Impfung »nd ihrer Eontrole zu erscheinen oder die Befreiung von der Jmpspflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nacbzuweifen. 8) Wegen Anberaumiing der Impf- und NevisionStermine zur Wiederimpfung, beziehentlich Eontrole der oben unter II a und ll gedachte» impspflichtigen Zöglinge wird an die Schnlvorslcher besondere Weisung ergehe». 9) Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre ini Jahre 1887 impspflichtigen Kinder und Pflege befohlenen. wie ihnen sreigestellt ist, durch Privatärzte der Impfling unterziehen taffen wollen, werden hierdurch ausgesortert. bis längstens zum 30. September >887 die erforderliche» Impfungen ausführen zu laste», sowie die vor- geschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung be ziehentlich Wiedeiimpsung erfolgt oder auS einem gesetzlichen Grunde »nkerbliebe» ist, i» ter Jmpscxpedition i>« Stadthause, Dbstmarkt 3, II. Stock, Zimmer Nr. 114, vorzulegen, widrigenfalls sie nach erfolgloser amilicher Aufforderung zur Nachholung deS JmpscnlastenS bis Schluß des JabreS (Geldstrafe biS zu 40 Mark oder Haft biS zu 3 Tagen ;u gewärtigen haben würden. >0) AnS Familien und Häusern, in denen au- steckcndc Krankheiten, wie Masern, Keuchhuste«, DipktherittS, Scharlach, Nose u. s. w. bestehe», darf ei» impfpsilchtiges Kind in keinem Falle t» das Jmpflocal gebracht werden. Leipzig, am 25. April 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. Vllld 493. vr. Georgi. Fröhlich. Vtkannlmllchung. Die Dachdecker-, Klempner-, Giaser-, Tischler-, Schlosser-, Maler- und Aiistreicherarbeilen, sowie die Herstellung der Blitz- ableileranlage sür den Neubau de» Forslhauses Bnrgaue sind vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber deshalb hierdurch ibrcr Offerten entbunden. Leipzig, den 2. August 1887. Der Ratb der Stadt Leipzig. Id. 3021 l)r. Trönbtin. Cickorius. Am 1. diese» Monat» wurde im Pleißeiisluffe im Roienthale unweit der Maricnbrücke der Leichnam einer anscheinend in den zw iiiziaer Jahren siebenden Frauensperson ausgesnnden und polizei lich aufgehoben. Bon dem Leichnam, welcher dem ärztlichen Besunde zufolge länger als ein halbes Jahr im Wasser gelegen haben mag, laßt sich m>i Rücksicht aus die weil vorgeschrittene Verwesung eine genaue Beschreibung nicht geben und auch vo» den Kleidungsstücken war nur noch ein schwarzer, wollener Strümps ohne Fußlheil, sowie ei» schwarze- Struiupsbano — bcioe Gegenstände ohne Bezeichnung — erhalten. Wik bitten um schleunige Mittheilung, falls Jemand über die Persönlichkeit der Ausgefundenen eine Auskunst zu gebru im Stande ist. Leipzig, am 3. Auanst 1887. Das Polizeiamt der Stadt Letpzt,. I I. 3935. In ick. P°l..Rath. H. Vrkanntmachung. Die Gtadtsteuer- und Stadtcaisirerst.Ue der Stadt Markranstädt ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt und soll ander- we t besetzt werden. Hierbei wird bemerkt, daß der Gehalt aus I3--0 >l pro mmo sestgestellt; die zu erlegend« Laution beträgt 600 4 Bewerber, welche im Steuerfache erfahre», werden besonder» be rücksichtigt. Gesuch« sind spätesten- bis zum 20. August d. A. bei dem Stadlrath einzureicheu. Markranstädt, den 30. Intt 1887. r,r Ltadtgemetnderath. Härtel, Bürgermeister.
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