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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188902070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18890207
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18890207
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1889
-
Monat
1889-02
- Tag 1889-02-07
-
Monat
1889-02
-
Jahr
1889
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1889
- Autor
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Ers«Lei«t täglich früh 6'/, Uhr. iürdarlion und Lrpsditiop J»boaae»gasse 3. Sprnhkunten der Urdaktioa: vormittag» 10—l2 Udr. Nachmittag» 5—6 Udr. M »«, M°n»Irn»,, «.gl sich 2»«a»»r «ee s»r «ie »ächstsalgeu«« Au«»er «rkti»»t,n Ins» eure «» Sachen»«»«» 2i» 2 Udr Nachwit««,». «Eauu» >»« FeE1a,eu früh di» ',,2 Uhr. 3« -ru FUialra für Ias.-Lonahmr: Htt« Klem«. UnivrrsiiLKftrab« 1. L«ui« Lisch». Lothar, oeuftr. 23 Part. u«o Köuigsplatz 7. ,»r bi« ',,8 Utzr. UchMtr.CMblall Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels - nnd GeschSftSverkehr. Pt. Abonnenient-prei» vierleijäbrlich 4^/, Mk. »cl. Brrugerloh» ö Mk., durch di« bezogt« 6Mk. Irdr einzelne Nummer Belegrxempior 10 Vs. Gebühren lür Exirabeiloge» (m Tagevlatl-Format gesalzt) ahne Vostdeiörderuug 80 Mk. «it Postbesöederunq 70 Mk. 3»srratr 6 gespaltene Prtitzeilr 80 M. Größere «chriiien laut uns. Preitverzrichiiß, Tabellarischer «.Zisserusatz nach höherm Taris. Neclamen »ater dem Redaclion-ftrich die Lgrlpalt. Zeüe bOPs, vor dea Fa m ilieunachr lchte» die bgespalieue geile 40 Pl. Inserate sind stet« an die Expeditia« zu senden. — Rabatt w,rv nicht gegeben. Zahlung prueuumorem-io »der durch Post, uachuahme. 38. Donnerstag den 7. Februar 1889. 83. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Vekamllmachung. Nach de» bezüglich de« A'temate« gegen de- Forflaufseier Gch««lz «ugeftelllea Liürlerungen ist am Nachmittag bei 29. Jaaaar d. I. jir ichrn '/«b Uhr nnd 7.6 Udr aus dem am rechte, Pleißenuser eutlaag »ach Loaaewtz südrenden, daselbst beim Vterdaum'ichen Galvcast »otwandeuden Dammweoe. zwilchen dem F'scherdad«. de« slädiische» Freibad« und der »derhald de« Letzter» noch ber Linie Ndrenden. »alüagft angelegie, Pl-ißenbrücke mehrlach eine Manu«, »ersoa »it eiaem an eine Magere Stange beseßigten, in einen Leiawaadlack ou«lause»den, kleine» Fisch»-d« gesehen worden. Ansbesaadere sollen diese Perlon zwei Liiere Herren, welche in der Na de der ourerwähnlco viücke Eichhörnchen beobachleleu, wahr- ze«m«e, habe,. tzlle Diejenige,, welch« die beschriebene PeriSnlschkrlt znr srag- Ichea Zeit gelegen baden, werden drioaend ersochl. sich bet unter- Pichneler Bureaaslelle (hier, Harkoeiftraße Nr. 11. 1 Deppe), oder bei dem Polizrmmle der Siadt Leipzig mündlich oder schriftlich », «elden. gm Uebri^n wirb onf die vekaurtmachuu» vo« SL Januar d. I. iw» «ns die darin -u« »setzte velahuun, »,u LOG M«rt Leidig, den 8. Februar 1889. Tcr Königliche Lta«t»au»»lt. HLntzschel, O^Sl^A. Städtische Sparcasse tzeleiht Werthpapiere unter günstige» Bedingungen. Leipzig, den 14. Januar 1889. Di« T»arenff-»>D«PN1«ti»n. Vohnungs vermietljllNS. Di« 2 Etage in dem der Stadtge»et»d« gehörigen Gruudstück Klostergaffe Nr. 4. bestehend au» I vorsaai. 4 Stuben, 2 Kammern. 1 Alkoven, 1 Küche. 1 Speise' und I Hoizkammer, soll vom I. April ds« I». an gegen eiuhalb» jährliche Kündigung anderweit dermiekbet werden. Mieibgeluch« sind aus dem Rathdaus« 1. Etage. Zimmer Nr. tz anzubriogeo. woselbst auch über di« Benmrthung«- lxdiogungen Auskuust er>h«>it Leipzig, den I. Februar 188». Der »t«t- der Stwtzt Letp-tG. I» 247. De. Georg». Kromtziegel. Lntlions-Dekanntmachung. Freitwg, de» 8. diese« Bor»>itt«g« vo« v Udr ««, solle» i» hiesigen Sladlhauie. Eingang Mühigasse Nr. 1. verschiedene Wirlhschasisgeg-nstänce, Kleidungsstücke. Wand-, Taschen- und Weck,ihren. 1 Ewschroiik, eine Rarbeamaschinr m t Rolle sür Lederzurichter. 2 Reise- decken. 1 Jagdgewehr mit Futteral »ud verschiedeue« Andere », den Meistbietenden grgr« sofortig« b»«rr« ««- z«hl«»g vssentlich ve,steigert werden. Leipzig, am 5. Februar l889. D«r Rattz der Stadt Leipzig. zi. C IL. 2S82S. vr. Georg». ilautz Vekanntmachuu-. Da« vo» der König». Amitzhauplmaimschoft zu Leipzig nnd dem Vormaligen Königs. Eomrniffar sür Berichtigung der »etzschke bei Reudnitz unlern, 8. Mai 188« erlassene orl«. palizeitich« Regulativ, die Errichtung von Bauten au der Xietzschke iu den Fluren Reudnitz. Bolkinartvors, Neuschvne- selb uud Neustadt, sowie die Ueberwölbung der berichtigten Nie-schle und die Sinsührung von Schleusen und Abzug«, miden i» dieselbe belr., verblerdl auch «ach der ersolgie» Bereinigung der Gemeinde Reudnitz mit der Stadt Leipzig sür den Bezirk der erstereu in Giltigkeit. Leipzig, a« 1. Februar >889. D«r Rath d«r Stadt Leipzig, ld 447. Or. Georgi. Rüting, Res. In Gemllhheit de« tz. 1 der vorschristrn sür dir Au», sühruog voo Anlage» zur Benutzung der Stadtwasserkuns dom k. Februar 1888 mache» wir hierdurch bekannt, bas die Schloster Herr Earl Klein« und Herr Wilhelm» Bor»a»u, >n Fa Klei«« cklc Bor»a»>», in Plagwitz. Schnueorst atze Nr. 8, zur Ueberuadme solcher Arbeiten lei uu« sich aagemeldrt and den Besitz der hierzu ersorverlichra Vorrichtungen »ach. gewiesen haben. Leipzig, den «. Februar 1889. Der Rath der Stadt Leipzig L 587. Or. Georgi. Zolfram Vrkanlltomchun-. Darch Herrn Friedensrichter Ltzetzu« hier stad die «achver- »richaelen. im Iahe« 1888 von demselben vereinnobwtea Sühne» «elder znr hiesigen Armenkasse abgetüürt wordrn: 10 >tz in Sachen H. 7- «. _ » - - - d. Sck. L . d. Sch /. D. 5 1 I H H. b. «. ,. 0. 5 . G G V. 7 «- 8 » G B F. V. «. 5 » » G H. 7 W. 2 - B » d. L. 7. d. «. 5 F B - d. «. d. 2 G G B B. 7. » 2k. 5 - - » P /. d. G. 2 « « B «. 7. ». ». 5 - - - Sch. 7. «. 10 - - - d 7- v. 1b « - ». v. b e». 20 « G d. vl. /. K. » B M » d. ». 7. b. v 5 « B B d. Sch. /. d. s 5 G 7 d. P. /. d. Gl Vrkanutmachun-. Am Natieual-T-nservaiorin« »er Musik iu Gautia«« d« Chile ist di« Hielte e>,e« Lehrer« skr tzlrchinsir»»e»te vacaut und »ater günftmen Bediaaanqea sofort »n deletzt». Best rmpfohlene Vewrrtzer wollen ihre anssührlicke» schrikt» liche« Gesuche baldmSgllchst an da« unterzeichnet« T»usu1at, wo- selbst auch alle uüherea Bedingung«- eiugeseheu «eideu können, eiureichen. Lei»!««. «. stehruar 188». Grllertftrahe Nr. », »». Vas tousalat dn Nkpablik We. Ü2r«op«mu»«ta. Steckbrir^ Gegen deu Arbeiter Map Juli»« CauraV. gebore» am 5. Na» vemder 1887 zu Alteadurg, früher i» J-dlersdause». zuletzt tu Leipzig wodnhatl, welcher stüvliq ist, resp. siw verborge, HLtt. soll eine durch Sirasdesehl de« Fürstliche, Amtsarrich s zu Arastadl vom 15. Mat >888 erkaaale GeiL^a^ tzstrate vo» Bier Tagt» voll'ierckl werden. L« wird rrtucht. de»selbe, zu verhastra und » da« >»»«. gerubtsgetäagnih zo Araftadl abzullrier». Arnstadt, de» 28. Iaavor 1889. -ürftlichr« A»t«,er1cht. A»th«U»»« Hl. Langbein >/B. nrch danken» qnttttrt wird, am 80. Jannar 1889. Der »r»rt»»ev«rR«»h. Ginger. ZUM FM GkssckkU. Die Nntersuchung«sach« wider Gestckea hat vorgester« im Reichgtage ein Nachspiel erbalten: e« ist die F>age ervrierl wo'den. ob d»e Veiöstentlichung der Auklageschrist gesetzlich lüssig war oder nicht Der Abgeordnete Munckel hat de» uptet, daß die bestebenden Gesetze die Beröfsenllichuag ver» bieten, und Wmvthorst bat ihm darin zugestimmt. Der Iustizminister v. Schell ng vertrat deu entgegengesetzte» S>a»dpunct und unsere« Erachten« glücklicher al« seine beiden Gegner. Munckel uud Wmbldorst haben sich aus tz. 107 »er Strosprocetzcrduung derusen, welcher bestimmt, dotz die Ver» bandionaen vor dem erkennenden Gericht öffentlich siuv. der übrige Theil aber geheim ,st. Munckel hat im Weg« der Schlußfolgerung gefunden, daß die verdandlungen de« Bor verfahre»» geheim zu hatten sind. Winvlhorst hat sich aus die Aulorität de« Eommeutator« Löwe berufen, um zu dem gliche« Ergebnitz zu getangen. Beide haben aber übersehen, daß die Seheimhaliung sich nur aus »ie Zeit beziehk. wüdrrnt wrtcher da« Verfahre» schwebt, daß jedoch nach Beendigung de« versahen« die Justizverwaltung ,o dieser Beziehung sre,r Han» hat. Daß vertetzung von Staat«gehe>«ni,sen nicht in Frage kommen kann, wenn der höchste Beamte re« Reiche« mit Genehmigung de« Kaiser« die Veröffentlichung eioe« Schrisistücke« verfügt, ist so klar, daß riu Streit darüber au«, geschlossen erscheint. Der Iustizminister bat eine Bestimmung de» Preßgesetze« citirt, welche lautet: „Anklogrschrislen dürfen burch die Peeffe »icht eher veröfsenllich« werden, a!« bi» dieselbe» in öffentlicher Verhandlung kundgegeben sind oder da« Verfahren sein Enke erreicht hat''. Diese Bestimmung bezieht sich ausdrücklich aus den Fall, daß die Anklageschrift nicht in öffentlicher Verhant. lung kundgegeben ist, aber aus andere Weise bekannt ge» worden ist Der Gruub der Gehrimballung ber Anklageschrift vor dem Beginn de« öffentliche» Verfahren« oder de« Ab schlüsse» de« Borversahreii«. im Falle e« überhaupt nicht zum Haupkversabren gekommen ist, hat den Zweck, die öffentlich, Meinung nicht zu Gunsten oder zu Ungunstrn de« An- geklagten zu beeinflussen und dadurch eiue mittelbare Einwirkung auf da« erkennend« Gericht dervorzuru'kn; nach Abschluß de« ve,fahren« fällt diele Rücksicht weg. Da» Gericht kann und darf die Dessen tlictikeil nicht scheuen, aber die Bevölkerung bat ein Recht daraus, zu erfahren, weshalb eia Angeschuldigter außer Verfolgung ge. setzt wird, gerade so. wie sie dir Gründe w ssen muß. au« welchen die veruribeilung oder die Feeisprechung eine« An. geklagten erfolgt ist. Die Oeffentlichkeit der Rechtsprechung ist eine der wichtigsten Grundlagen de» Bersaffungestaate«, sie leistet Bürgschaft dafür, daß nicht d,e Eabinrlsjustiz an di« Stelle der Rechtsprechung nach Recht und Gesetz tritt. Au« diesem Grunde ist auch der Beschluß de- Reich«» geeicht« veröffentlich« worden, welcher entschied, daß die An» klage nicht zu erbeben sei. weil nicht genügende Gründe sür die Annahme vorhanden seien, daß der Beschuldigte da« Be. mußlsein de« lande-verrälherischen Inhalt» ver von ihm ver- öffentlichten Schriftstücke gehabt habe. Allerdings ist dieser Beschluß in öffentlicher Gerichtssitzung verkündet worden, aber e« wird wobt nur wenige Personen gegeben haben, die sich daran« ein abschließende« Urlheil über d>« Sachlage zu bilden vermochten. Und gerade da« ist ver Hauptzweck de« öffentlichen Gerichtsverfahren». Bon einer ttrajdaren oder gesetzwidrigen Veröffentlichung eine« amtlichen Schriftstücke« kan» nach dem Sinn und Grundgedanken de« Gesetze« nur dann die Red« sein, wenn da« Amlsgeheimniß verletzt ist. Ohne eine solche Ver letzung ist die vorzeitige BeiöffenNlchung der Anklageschrift nicht denkbar, aber wen» da« B-rs>iüren abgeschlossen ist, steht nach dem Preßgesetz der Veröffentlichung nichlö i« W ge. Rack Lag« ber Gesetzgebung war da« erkennend« Re ch«aericht bei Verkündung de« B scdlusse«, welcher Geffcken außer Verfolgung setzie. nicht verpfl chtet. die Gründe seine« Beschlüsse« m>tzuth>ilen. aber eine Uederschreituag seiner Be- sugmsse würde e« durch Mittheilung der Gründe nicht de- gangen haben. Herr Munckel ist der Meinung, daß die Geheimhaltunß der Anklageschrift i« Jute,«sie de« Angeschuldigte» unter bleiben «ußl«. weil »ie Anktageschris« von einem einseitigen Siandpuncl au« versaßt ist unv weil im Laus« der Berbanvlung »a« Rrich«qericht den objektiven Th il der Anklage al« u». richtig erklären konnte. D->« sind aber subjektive Auslassungen de« Herrn Munckel. welche er durch gesetzliche Vorschriften nicht begründet hat. Es ist eiue läglich sich wiederholende Er- sah'unq. daß di« bordenden Gesetze Nicht sür alle Falle vor- sorge treffen und tr^seu können, und cs kommt häufig genug »,e. daß der Richter genölhigt ist, durch die Aulleguug »e« G setze« eia« Lücke in der G 'etzq bnng auszusüllen. Der Just jmia'fter d. Sebelling hat tie Nutzinw-nvung »iese« Ersahrungvsatze« in Bezug aus den Fall Geffcken eahin ge. zogen, daß er sagt: ..Den, man in ber Suche überbaupt vo» einem Mangel an Erfolg sprechen kann, so konnte Vieser Vorwurf uur da« Ges^ treffen, waches sich al« unvermögend gezritzt hat. eine, unveranlworlftche» Bertraue»«br,ch zur ge. dvhrenden Abudung zu bring«,-. Ti« »ffen,liche Meinung hat sich mit vollste. Hebere». fttmmuug dahin auKgesprucheu, daß Geffcken einen mweraut. «örtliche» Vertrauensbruch begangen hat; da« Reichsgericht hat entschieden, daß die Veröffentlichung G ffcken'« Nachrichten eulhält. deren Geheimhaltung oaderr» Regierungen gegenüber sür da» Wohl de« deutschen Reich« erforderlich war. also den »djertiven Tbatbestaud »es Lande»verr«lh« al« vorhanden an. erkanut, trotzdem aber au« Gründe«, welche au« dem Wort, laut de- Gesetze« hergeleitrt werden, die Erhebung der An klage abgelehnt. also bleibt nicht« übrig, al« da« Gesetz sür mangelhaft uud un.urcichend za erklären. Aber gerade mit Rücksicht aus den Beschluß de« Reichsgericht« sedll r» an jeder Handhab«, um die Interessen de« Auge» schuldigten Geffcken durch di« Veröffentlichung der An- klogeschrist al« verletzt zu erklären. Daß Geffcken nicht unter Anklage gestellt worden ist, hat er nur der Fassung de« aus den Lanbesverrath bezüilichen Artikel» de« Steasgeietz- buche« zu verdanken, die öffentliche Meinung hat sich Uber Viesen Mangel hinweggesetzt unv ihr Urtbeit gefällt. Aber diese» Urtbeil wäre nicht mit gleicher Einstimmigkeit ersolgl, wenn e» an den thatsächlichen Unterlagen gefehlt hätte, welch, die Anklageschrift gelirsert hat. Die Unterstellung Munckel'«. roß ra« Reichsgericht nach Einln'ung de« Bersahren« b>e objektive Unrichtigkeit der Anklageschrift bätle Nachweisen können, ist nicht ernst zu nehmen; Munckel ist bekanntlich ein sehr geschickter Bertdeidiger und in Vieser Eigenschaft hat er k,ese Aeußerona getban. Die Richtigkeit der von der Anklage- schrift mitgetheillen Thalsacken ist kurck Zeugen und durch da« Zugeständniß de« Angesckuldigteu erhärtet. Grffcken selbst hat kiklärr. daß er vom Krouprinzeu Friedrich Wilhelm nicht er- wäckliqt war. Au«,üge au» dem ihm vertraulich mitgelheillen Taiebuck zu machen, und er dal auch eingeeäuinl. daß er überzeug« war. die Kaiser-» Friedrich «Urve die Erlaubnis, zue Veröffentlichung de« Au«zuge« nicht erlheilrn. Die ob j-ct've Richtigkeit der Thatsachra. aus die e« aakommt. ist damit erwiese». « Leipzig, 7. Februar. * De« Reichskanzler ist von dem Vorstand« de« Deutsche» Rpvtheker.Verein« eine Denkschrift über dir Rothwevdigkeit einer Reform der pharma. rrutischen Ausbildung übergeben worden. Die beute in Geltung befinrlichen vorsckrifteu sür die Vor» und Au», bilvuiig ber Apv'heier im deutsch« Reiche brachten im Jahr« >875 »ie längst ersebul« Einheitlichkeit gegenüber den di» dohi« «« den einzeln« deuiscden Staaten gellend gewesen« m-rsch'rvenr» B-stimmvng«. Der üderraschenve Uusichwung. weichen die Natuiwisseaschaften. zumal die Ehemie, in den letzte« Jahrzehnte« genommen, und bi« gemaitigen Foitlchritte. wetche d>« chemifcbe Industrie in Bezug aus dl« fabrikmäßige Darstellung vharmacrulischer Präparat« gemacht, baden vea Schwerpunkt d-« pharmaceutisch«» Berns«« mehr nach der wissen. ichasllich'N Seit« verlegt. E«mußte inAotg« diese« Umschwünge« ra« Bevüisaiß nach einer Ermeiterung und Verlesung ver pharmaceutischen Fachbildung sich einstellen. E« hat daher der Deutsch« Apo'heker-Verein sich zunächst sllr eine allmätige Steigerung ber Eu>lritt»bed>ngung b>« zur Beibringung de« Reise,eugniffe» sür den Besuch der Universität au-qesproche». Die Ausbildung der Lehrlinge soll nur solchen Apoihekern anverlraut werben, welche alle zu diesem Verantwortlichen Geschäfte nolhwendigen Bedingungen erfüllen; denen, vie sich Vieser Ausgabe nickt gewachsen zeigen, wüßte die Erlaubniß zuin Hallen von Lehrlingen vorenthalten werden. Auch in Be,ug aus da« Gehilfen-und Staatsexamen wird eine Anzahl Wünsche zur Abänderung geäußert, und in Bezug aus die Militairvienstzeit der Pharwaceuken wird empfohlen: eine halbjährliche Dienstzeit mit ver Waffe uad ein« baldjäbrliche nach dem SlaalSexamen in einer Mliitair-Apotbeke abzuleisteu. Da da« Brvürsniß nach geprüften gerichtlichen Sachverständigen sür die Ar- denen aus den Gebieten der gerichtlichen Chemie und der ffentlicheu Gesundheitspflege von Jahr zu Jahr mebr in die ischeinung tritt, so wird eine pdarmacenlische Pbysicat«. levsuag angeregt. Dieselbe müßte die nothwenvige Vorau-» etzung sür die Anstellung der Apotheker im Slaal«. oder Eommunaldienfte, al« Mitglieder der Meoicinalbehörven, al« Avolheken-Rediloreu. al« Gericht«- unv BrzirkS-Ebemiker. al« Mitglieder der städtische», Krei». oder Proviuziat-Gesunbheil« ämter sein. * Wie au» München telegraphisch gemeldet wurde, ist der Professor der Rechte Franz von Holtzendorff am Dien«, tag dort gestorben. Der Verstorbene war am 1«. Oktober 1828 zu v»et«ann«dors in der Uckermark geboren, hadilitirtr sich in Berlin >857 al« Docent der Reckt«, erhielt später eine Professur und folgte l87S eine« Ruse nach München. Seine lemühu igen waren vornehmlich aus die Reform de« Gesäng. »iß- uud Strafverfahren« überhaupt gerichtet, zu welche», Zweck« er uusgedehnre Stuvienreisrn durch ganz Europa «achte, von seiner vffenllichen Wirksamkeit erwähnen wir d>« Begründung de« deutschen Juristentaqe«, welche wesentlich sein Werk war, seinen Anlheil am Protestantentag. seine Thätigkeit sür die Verbesserung der soeialen Stellung der grauen. Seit 1888 gab Professor von Holtzendorff in ver. biavuug mit Rudolf virchow die so allgemein beliebt worden« „Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge" herau«. * Denn d« württembergische Thronrede durch ihre finanziellen Uu«einanders«»ungen lebhaft befriedigt hat. so fällt ander seil» da« vollkommene Schweigen über di, Vsrfassuug-vurchsicht uad Verwattung-resorm aus. v>« jetzt war man gewohnt, der Versicherung zu heHegnrn, daß der König diese Ausgaben im Auge behalten und ihr« Lösung sörvrrn «erbe. Der verstorbene Minister Hölder hat noch fast im Augenblick seine« Tode» sich mit der Bee«alt»»g«resorm beschäftigt, zu ber er einen wohl, durchdachten Entwurf hinterlassrn hat. den er bei längerem Leben ohar Zweifel vor d e Kammern gebracht baden würde. Was du« Schweigen der Thronrede bedeuten soll, we>ß man «it Sicherheit nicht zu füge»; deu» daß die Regierung au je« Ausgaben in den drei lungeu Jahren, weich die erste P riod« de« neugewäblten Lauvtaq« um'aß». gar »icht sollte heranteeten wollen, schein« doch schl-chter- Mng« unglaublich. E« ist nHl möglich, ten Ernst ver Summe zu üderhvien. welch« in deiven Fragen da« ganze Land erhoben hat; deun über die Nolbirrndigkrit der Ver. sassung«durchsick>r und irgend einer Aenderung in der Stellung der ledrn«läi,gliche» und säst unevtsernbaeen Orttvorsteher siu» alle P-ogramm« mit «in paar Au»uahm«n einmüthig gemesen. Msglich, daß die Regienmg Anlräg« ,«« dem Schvoße der Volttvertretung abwarten will und der Meinung " »er Versassnng«du,chfichi Hab« fie >w lösten g« gethun; dan, nbn ermächst averdiug« für ist. im Punkt Jahr« da« Ihn-« die zweite Kammer die Pflicht, mit dem Antrag aus eine reine Wahlkammer jetzt oder doch nach Eilevigung de» Slaal«- baurhall« hervorzutreleu und so der Negierung einen Antrieb u geben, der ihr vielleicht nickt ganz unerwünscht wäre. Die Präsidenten Gohl und Göz sind mit 87 bezw. 69 Stimmen iewählt; nun ist man an der Wahl der Commissicnen. Tie lkationalliberalen (Deutsche Partei) zählen 28. die Rechte Lcmde«partr>) 18, die Linke 22 Mitglieder; 2 Abgeordnete ind „wild"; einer davon steht der Rechten, einer den National* lidrralen uah«. » » « * Heber die Thronfolge in Oesterreich bemerkt da« leitende Wiener Blatt, die „Neue Freie Presse": .. . Für eine weiter entfernte Zutun st sind Krisen und Gelahrea, wie fie sich in monarchischen Staaten au« dem vorzeitigen lode de« Thronerben ergeben können, nicht zu besorgen. Die Hoffnung, treilich, die un« zur süßen G wohudeit geworden war. daß die Krone dereinst in gerader Linie vom Baker aus den Sohn über geben werde, wird voraussichtlich am morgigen Tage begraben. Aber wenn auch der Tod ein grüne«, blülbenreiche« Rei« abgehaueu hat, so stellt doch der Baum de» Eezdause» noch weiiverzwetgl da. und eine feste, unangesochlene, io beide» Reichshälsten anerkannte Tkronsolge-Ordnung hat deu lkrbsall sür alle Zukunft geregelt uad ichergeftetlt. Da- Grundgesetz der Monarchie, die praq- inaiiscke Sanktion Kaiser Karl'» Vk., fielst in voller Kraft und Ästigkeit und bildet hier wie in den Länder» der Slephan-krou« »inen Best'ndlbeil der Beriassung. Danach lebt fest und außer allem Zwe>sel, daß in dem Hause HobSburg» Loldriugeu die minnlichen Nachkommen in der Thronfolge de» weiblichen vorangehe» uad daß in der männlichen L nie wie in der weiblichen der Thron nach dem Rechte der Listgcvurt sich vererbt, o daß der erstgeboren» männliche Sprosse dem später geborenen uud allen Weiblichen Abkämmlingea und die ältere männliche Linie der jüngeren vorau-ged», und daß erst, wenn kein männlicher Nachkomme vorhanden ist. die weiblichen Abkömmlinge, und zwar nach derselbe» Ordnung der Erstgeburt derusen werden. Demnach ist dermalen, nach dem Tode de» Kronprinzen Ruvols, wenn sich nicht »ach an gemessener Frist etwa herau«stcllen sollte, daß er eine» nachgeborenen männlichen LcibrSerben hinierlassen habe, der jüngere Bruder de» Kaiser«, Erzherzog Karl Ludwig, zur Thronfolge berufen. Fall« dieser vor dem regierenden Kaiser versterbe» oder aus die Thronfolge verzichlen sollte, so wäre nach idm dessen ältester Sohn, Erzh erzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este, al» Thronerbe zu betrachten. Ter Umstand, daß Erzhrrt»« Franz Ferdinand die mo- dene fische Erbschalt angetreten und damit die lestamenlaristh anserlegte Verpflichtung üderaammrn hat, den Namen Este zu führen, deeiatlächtigt sein Tdransolgerecht nicht. Die RechlSverhältuisse. welch« an» jener Erbichasl und jenem Testamente entspringe», stad ansschließlich »ermögrn«rechllicher Ralur. Sollte di- Tbroasolge an ihn berantrrlen, so wäre die einzige Folge uur die, daß da« wnde- uesische Hausveemögen samm« dem Tiiel an seinen jüngeren Bruder Erzherzog Otlo, beziehung-welse dessen De»cendenz überging«; »l» Verzicht ans die Thronfolge selten« de« Erzherzog« Franz Frr- dtnaad besteht nicht nad kann schon dkshald nicht bestellen, weil nach dem dritten ungarischen Beseyartikel vom 12. Juni 1867, g. 8, der uaaarische Reichslag von der Thronentsagung hätte verständigt und dessen vrisassnoa-mäßige Zustimmung dazu hätte enigeholtwerden müssen.wa» l»«her nicht geschehen ist. Ebeusowenig ist dem mehrfach aufticlulichle» Gerüchte Glauben beizumessen, daß Erzherzog Karl Lubwig, al» der zunächst berusene Agnal. nach dem Tobe des Kro»p>mz-u aus leine Thronsolqerechte zu Gunsten seines ältesten Sohnes verzchlet habe. ES ist weder avzunehmen. daß das kaiserliche HauS in seiner tiefen Trauer und an dem offein n Sarge des Kronprinzen mit iolchen, einer entsernte, Zukunft ongehörigen Fragen sich beschäftigt habe, noch ist der Zweck eine« solchen Verzichte« im gegenwärtigen Augenblicke bei Lebzeiten uad ungebrochener Geiundhett des regieren den Kaiicr« einzuieben. Sollte es sich fügen, daß Erzherzog Karl Ludwig den regierenden Kaiser überleb» und er »ich« gewillt wäre, leine Thronfolgerechle auSzuüben, so wäre dann noch Zeit, unter Wahrung der versassnugsniäßigea Formen aus diese Rechte zu verzichten. Sofern demnach dir gesetz- und verfassungsmäßige Thronfolge in Frage kommt, kann auch nach den, Tode des Kronprinzen eia Zweifel über dieselbe kaum enlslehcn. * Die Affaire wegen de« Pastor« Nuckle schell hat nach einer Meldung au» Petersburg noch immer nicht ibren endgilligen Abschluß gesunden, doch drohen dem über- eifrigen Prediger, der. nach kurzem Auscnlhalt im Irrenhause, sich aus dem Gute eine« Freunde« zu erholen sucht, wcver Sibirien, noch Kerkersirase. Die Gemeinde der K>rckc de« evangelischen HoSpiial» hoffte sogar einige Zeit aus die Rück kehr ihre« allen Hirte», da der Kaiser geäußert haben soll, er wolle von der ganzen leidigen Angelegenbeit nickt« wissen. Eine so milde Behandlung, welche den landläufige» Ansichten über die Haltung Alexander'» III. in kirchlich » Angelegen heiten gar nickt entspricht. verdankt Ruckleschell wohl nur dem Einflüsse sehr hoher Gönnerinncn unv seinem zeitweiligen Irrsinn. Wenn übrigen« der Oberprocurakor PvbedonoSzew und mit ibm sein heiliger Synvd so ängstlich die Reckte der russischen Kirche zu wahren suchen und aus ibrenz Schein be stehen, so geschieht e« wohl hauptsächlich deshalb, weil sie sich keinen Illusionen hinsichtlich ver inneren Festigkeit der ortho doxen Kirche hingeben. Man weiß, daß trotz aller schön- särberischen Berichte in jedem Jahre die Zahl der Abtrünnigen diejenige der durch Ueberrevung oder m>l Gewalt Bckcvrten erbeblich Übersteigt. Durch da» dem rnssiiche» Volke eigen- khümliche Sectenivesen wird ein Stein nach dem andere» au« dem scheinbar festgefügten Bau der Kirche losgelöst. Die alten, schon bekannten Serken ziehen trotz aller Versagungen immer neue Anhänger an sich, unv immer neue Seelen bilden sich, von deren Dasein man au« erklärlichen Gründen, erst nach Jahren ersäh't. * Aus der am Dien-tag stattgrsundenen Versammlung d-« Brüsseler katholischen Verein« wurden die deftigsten Angriffe gegen Se. Majestät den König wegen dessen mili- tairrscker Resormpläne gerichtet. Em Redner erklärte r»„d- weg. der König werde rn Folge dieser B strebniige» vielleicht seine Krone einbüßen. Diese aufrührerische Sprache erregt allgemeine Entrüstung. * Da- Bureau der französischen Kammer wählte am Die»»lag eine au« l l M tglievern bestehende Commission zur Borberatbung de« Gesktzeulwurse-, betreffend die Wieder herstellung der BezirkSivablen. Soweit verlautet, sind tu dieser Commission 4 Mitglieder gegen die Vorlage. * Au- Rom, 5. Februar, wird tel-geaplnsch gemeldet: Deputletenkammer. Bet der Vera'hung der Adresse, welch« die Kammer in Beainwortung der Thronrede an dm König eich« telele, erklärte der Ministerpräsident Lri-pi, die gegenwärtige Be ratdung dürje sich nicht zu einer polnischen Abstimmung zuititzea, so'deen sich auf eine kurze Amwort beschränken, um lo mehr, als da« Parlament bald Gelegenheit habe« werde, seine Meinung de- »üglich der Finanzmaßregrla kund zu gebe». Die Regierung ver- flehe e«, die gegeawärtige ökonomische Lage deS Landes zu er» le'chteeu, »ud werde kriu» »tuen Au-goben Vorschläge,, was dta Varwürse betrifft, welch« der au««4rli,en Politik de« Ladturt« gemach:
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