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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188901148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18890114
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18890114
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1889
-
Monat
1889-01
- Tag 1889-01-14
-
Monat
1889-01
-
Jahr
1889
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1889
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Grschelmt täglich früh 6'/. Uhr. L«-«tt«» >n- «r,e-iti«l J«h»»,e»,asst 8. Aprechst,»-»» -er Ue-artion: >»n»tttag< 10—12 Uhr. Nachm tltaq« 5—6 Uhr. «»' - »er für »t« nichfts«l,e«»e N«»«er öestiMMte« I»ser«te ,» »«Oeiit»«e» Pt« I Utzr Nachwitlan». »,» Feftt«,e« früh »i«Utzr. 3» -e» Filialen für 3us.-Annatz«e: vttt Me»«. Universttät-straßr 1. L*»t« Lösche, K»thari»e,ftr. 23 pari. und -Saigtplatz 7» n»r bi« '/,S Utzr. 14. dM.TagMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgefchichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Montag dm 14. Januar 1889. Abonnement-preis vierteljäbrlich 4>/, Mk. lncl. Bringerlod» 5 Mk.. durch dir Post bezogen 6Mk, Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühre» für Exnabeilageu (in Taqedlatt-Forniat gesalzt) ohne Postveiörberung 60 Mk. Mit Postvesörderung 70 Ml. Inserate 6 gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. PreiSverzeichuiß. Tabellarischer u-Ziffernsatz nach hüherm Tarif. Nerlamrn unter dem RedactionSstrich die «gespalt. Zeile Ü0 Pf., vor denFamiliennachrichten die Kgespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stet« an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung proevuwerancko oder durch Post- Nachnahme. 83. Jahrgang. Amtlicher The». Vrkarwlmachllug. Lo« heute ab beträgt bei der ReichLbauk der DiScont 4 Procrut. der LomdardzinSsuß für Darlehne gegen au«, schließlich« Verpfändung von Schuldverschreibungen de« Reiche nder eine« deutschen Staate« 4»/, <>/,. gegen Verpfändung sonstiger Effecten und Maaren 5 »/<>. Berlin, den 12. Januar 1889. ReichSbaur-Dtrectortu«. Bekallntmachuug» Sn Gemäßheit von tz. 1l der Oriostatute. die Vereinigung der Landgemeinden Reudnitz und Anger-Crottendors mit der Stadt Leipzig belr., leiden vom 1. Januar d. I. an auch die nachstehenden, ollhier bereit« giltigcn Bestimmungen auf da« neu hinzugetretene Stadtgebiet Anwendung. 1) Die Art und Weise der Ausführung bei Neuherstellungeu wi« dkl Reparaturen der vor Privatgrunvstücken befindlichen, und an öffentlichen Straßen. Wegen und Plätzen gelegenen Fußwege wird in jedem einzelnen Falle von un« bez. von den von un« hiermit beauftragten Beamten bestimmt und ist den ertdeilten Anordnungen allenthalben Folge zu leisten. 2) vor Neuherstellung eine« Fußwege« ist um Genehmigung hierzu schriftlich einzukommen, hierbei auch zu bemerken, au« weichem Bruche der zur Verwendung kommende Granit ent nommen werden soll. Rach «rtheilter Genehmigung ist bei unserer Tiefbau- Verwaltung rechtzeitig der Tag anzuzeigen, an welchem die Arbeiten begonnen werden sollen, damit die erforderlichen An gaben über die Höhen, die Fluchtlinie, über die wegen der Lage der GaS- und Wasserleitung-röhren zu treffenden Vor kehrungen u. s. w. erfolgen können. Bevor die« nicht geschehen, ist jeder Beginn der Arbeiten untersagt und hastet für Einhaltung dieser Vorschrift sowohl der betreffende Grundstücksbesitzer wie der an«führe»de Gewerke. 3) Die zu verwendenden Granittrottoirplatten oder Granit- fchwellen haben au« gutem, gesundem, fehlerfreiem, grauem, grünem, weißem oder blauem Granit mit glatter Oberfläche zu bestehen. Sie müssen fluchtrecht und dollkantig angefertigt sem und volle Ecken besitze». Di« Granittrottoirplatten müssen an den schwächsten Stellen Mindeste»« noch.7 mn Lark kein. die Verwendung bäuerischen Granit«, sowie die Verwendung wmdflüglicher, windschiefer Platten oder solcher, an denen di« Ecken abgestoßen sind, oder welche Vertiefungen in der Ober fläche haven, ist »»«geschlossen. 4) Macht sich in Folge von Neubauten oder au« sonstigen Gründen die Beseitigung bestehender Fußweganlagen uoth- weubig. so sind die erforderlichen Arbeiten der Wegnahme und Wiederverlegung bei solche» Fußwegen, deren Unterhaltung der Etadtgenieinve obliegt, nur durch unsere Tiesbauverwal- tung au«zuführen. ES ist in solchen Fällen ein eutiprechender Antrag bei un« zu stellen und sind die für die erforderlichen Arbeiten veranschlagten Bauschkosten zuvor bei unserer Stadt- casse zu hiuterlegen, ehe mit der Ausführung begonnen werden darf. 5) Die Beseitigung der nicht in städtische Verwaltung übernommenen Fußwegeanlagen hat der Grundbesitzer selbst autsühre« zu lassen, vor Wiederverlegung ist jedoch die nach Puact 2 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten. Sodann ist in diesem Falle, wie im Falle von Punct 4 von Zeit der Wegnahme der Platten rc. bi« zur definitiven Herstellung de« Fußwege» ein interimistischer, für daS Publst cum gut passirbared Fußweg entlang der Front de» Grund stück« von dem Besitzer desselben herzustellcn und zu unter halten. 8) Bei in öffentliche Unterhaltung übernommenen Straßen ist e« Jedermann untersagt, am Straßenkvrper irgend welche Arbeiten, wie z. B. Ausgrabungen oder Abgrabungcn, Aus reißer» von Pflaster. Macadam und dergleichen vorzunehmen. Sind derartige Arbeiten im Interesse eine« Privaten geboten, so hat derselbe da« nach Punct 4 verordnete Verfahren ein zuhalten. 7) Bei Straßen, welche von der Stadtgemeinde nicht in öffentliche Unterhaltung übernommen, welche aber dem öffent lichen Verkehre überlassen sind, ist die Ausgrabung oder Ab grabung de« Straßenkörper« ohne Genehmigung de« Unter haltung-pflichtigen mit »»«nähme de« Falle«, daß solche« von un« au« wohlfahrt-polizeilichen Gründen verfügt worden ist, gleichsall« untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend sub 1—7 auf- > geführten Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe dt« jl» S0 Mark oder Haft bi» ,» Ist Lagen geahndet und werden außerdem auf Rosten de« betreffenden Grund- ^ück«besitzer« bez. nach executrvischer Einziehung de« Bausch» »stenquaatum« oei nicht oder bei nicht gehöriger Ausführung voraeschriebene« Arbeiten, letztere von Rath«wegen her stellt. vez. nicht gehörig hergestellte wieder beseitigt und neu gestellt »erden. Leipzig, a« L. Sanuar 188». Der Rnth der Stadt Leipzig. vr. Georgi. I)r. Rretzschmar, Ass. Vrllamttmachuns. Nachdem die Gemriudrbezirke von Reudnitz und Anger Idrottendors unterm 1. diese« Monat« mit dem Stadt- laemeinbebezirke Leipzig vereinigt worden sind, sind die bisher lsür di« gedachten beiden Geamndebezirke in Pflicht gewesenen ^richinenschauer. nämlich 1) Herr Gottfried Ott» Alake, Barbier in Leipzig Reudnitz. Seitenstraße 11. p,rt.. 2) Herr Friedrich Paul Ltadaer, Barbier in Leipzig- Reudnitz. Oststrabe ». vart.. L) Herr Andrea» Heinrich Christoph Strang, Ha»«- schlächter in Leipzig-Reudui-, «athhau«straße 43, pari, und 4) Herr Eduard Carl GCather »ul Leipzig-Anger Crottendorf. Felixstraß« tO III. «werbmäßig« »rtchta-afchaarr für de» Stadtbezirk »zig heute von uns »» Pflicht genommen worden, was »it »irr »ffrnttrchen Renntmß gerächt wird. Leipzig» am 4. Januar 1889. Der Math brr Stadt Leipzig. 2497. vr. Georg». Dr Rkippendo.ss Vtkaniltmachimg, die Anmeldung Militatrpstichttger 1» die Reerutirnng-stanimrollen detr. Nach der deutschen Wehrvrdnung vom 22. November 1888 md für jeden Ort Verzeichnisse aller Mililairpflicktigen RecrutirungSstammrolle») zu führen und e« liegt für die Stadl Leipzig die Führung dieser Stammrolle der untrr- ^ichnelen Behörde ob. lieber die Meldefrist zu dieser Stammrolle enthält tz. 25 der gedachten Webrorknung folgende Bestimmungen: 1) Nach Beginn der Miliiairpflicht haben die Wehr pflichtigen die Pflicht, sich zur Ausnahme in die Recrutirung»« 'lammrolle anzumelven. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bi« zum l. Februar erfolgen. 2) Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbebörde desjenigen Orte», an welchem der Mililairpflichtige seinen dauernden Aufenthaltsort bat. AlS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ». für mililairpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirth- schastSbeamle. Hanblungsviencr. Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere IN einem ähnlichen Verbältniß stehende Militairpflichtige der Ort. an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b. für militairpflichtige Studirende. Schüler und Zög linge sonstiger Lehranstalten der Ort. an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angrhören, sofern dieselben auch an diese« Orte wohnen. S) Hat der Militairpflichtige keinen bauernden Aufenthalt, o meldet er sich bei der Orlsbehörd« seine» Wohnsitze». 4) Wer innerhalb des Reichsgebiete« weder einen dauern den Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in einem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburts ort im AuSlaiide liegt, in demjenigen Orle. in welchem die Eltern oder Familicnhäupter idren letzten Wohnsitz hatten. 5) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist da« GeburtS- zeugniß *) vcrzulegen. sofern die Anmeldung nicht am Ge burtsort selbst erfolgt. 6) Sind Militairpflichtige von dem Orte, an welchem sie ich nach Ziffer 2 oder 3 zur Stammrolle anzumeldea haben, zeitig abwesend (ans der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w ). so haben ihre Eltern, „ Vormünder, Lehr-, Brod» oder Fabrikherreu die Verpflichtung. l-i« * genannten Zeitraum« zur Dieselbe Verpflichtung ist. soweit die« gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aussicht iehender Straf-, Besserung»- und Heilanstalten in Betreff der daselbst untergebrachteii Mititairpflichligen auszuerlegen. 7) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgcschriebencn Weise seiten« der Militairpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bi« «in« endgillige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbcbörken er- vlgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militairpflichtjahre erhaltene LoosungSschein vorzulegc». Außerdem sind etwa eingetretene Beränderungen (in Betreff de« Wohnsitze», de« Gewerbe», de« Stande« u. s. w) dabei anzuzeigen. 8) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm rolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den ErsatzbebörLcn aus drücklich hiervon entbunden oder über da» laufende Jahr hinaus zurückgestcllt werden. 9) Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm- rolle im Lause eine- ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen AuShebungS- bezirk oder MusierungSbezirk verlegen, haben dieses bebuf» Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Be hörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat» a!« auch nach der Ankunft an dem neuen Orte der jenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten» innerhalb dreier Tage zu melden. 10) Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. 11) Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Gcldstrase bi« zu dreißig Mark ober mit Haft bi« zu drei Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen de« Meldepflichtigen lag, so tritt keine Strafe rin. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung ans die angedrohten Strafen alle obenerwähnten Militairpflich tigen, so weit sie im Jahre 1889 geboren» resp. bei früheren Musterungen zurückgcstellt worden sind, be ziehentlich im Falle der Abwesenheit deren Eltern, Vor münder, Lehr«, Brov- ober Fabrikherren hiermit zur Befolgung der im tz, 25 enthaltenen Bestimmungen, in« besondere aber dazu auf: in der Zeit vom l5. Januar bi« 1. Februar künftigen Jahre« Obsimarkt Nr. 3. 2. Obergeschoß. Zimmer Nr. 107 im Quartieramte, in den Stunden von vormittag» 8—l2 Uhr und Nachmittag« 2—8 Uhr unter Vorzeigung der Geburt«- resp. Loosung«scheine die vorgeschrirvene Anmeldung zu bewirken. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß. daß Recla mationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und spätesten« im Musterungstrrmine und durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung Von Zeugen und Sachverständigen zu bescheinigen sind. Diejenigen Militairpstichligen, welche at» Stütze ihrer Eltern reclamirt haben, müssen Letztere in der Regel im Musterungstermine vorstellea. Leipzig, am 21. December 1888. Der Math »er St«dt Leipzig. Lamp vr. Georgi. imprecht. *) Diese «ebnrtSjeugnisse sind koftrukrri ,» rrlheile». VMilnimachllilg. Nach tz. 17 der Revivirlen Slädke-Ordiüing sind zur Gewinnung de- Bürgerrechts diejenigen Gemrindemitglieder berechtigt, welche d>e Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen. Va< 25. Lebensjahr erfüll! baden, unbescholten sind, eine birecte Staatssteuer von mindesten 3 entrichten, Armen- unterstützung weder beziehen noch in den letzten 2 Jahren bezogen haden, auf die letzten 2 Jahre ihre SlaatSsteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen ihres bisherigen siliiseiichaltSorteS vollständig berichtigt haben, und entweder im Gemeindedezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren Wohnsitz baden, oder in einer anderen Sladt- zemrinde des Königreichs Sachsen bi» zur Ausgabe ihre» b>S- »erigeu Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren, dagegen ind verpflichtet zur Gewinnuug des Bürgerrecht- diejenigen »ierzu berechtigten Geiueiudeniilglieder. welche männlichen Geschlechts sind, seit 3 Jahren im Ge meindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz ln-ben und mindestens 9 .<« an direkter Slaalt neuer jährlich zu eiilrichlen haben. Auf Grund tz. 3 der OrlSstatuten. die Vereinigung der Landgemeinden Reudnitz und Anger-Crotlenkors mit der Stabt Leipzig, werden daher diejenigen Mitglieder jener Landgemeinden, welche daS 25. Lebensjahr cksülll haben, in einer jener Gemeinden oder in beiden zusammen, oder auch in Leipzig und einer derselben oder in Leipzig und beiden ununterbrochen 3 Jahre wohnhaft gewesen sind, die Sächsische StaatSangchöriakcit besitzen und mindesten- jährlich 9 an direeten Slaatssteucrn entrichten, auch männlichen Geschlechts ind. zur Gewinnung deS hiesigen BürgerrcchlS ausgesorderl, gleich aber die Gemeiudemilglieder, welche 3 an direeten laatSstcuern jährlich entrichten und wenigstens 2 Jahre unter den vorangegebenen Verhältnissen in den vereinigten Gemeinten ununlerbrocheii gewohnt haben, daraus hingewiesen, daß sie zur Gewinnung de» Leipziger Bürgerrechts berech tigt sind. Gesuche wegen Ertheilung de» letzteren sind mündlich oder schriftlich entweder in dem BeriiebmungSziinmer zu Reudnitz oder hier im StadlhauS. Obsimarkt 3, Obergeschoß 2, Zimmer 116, anzubringen, und sind bierbei der Nachweis de» erfüllten 25. LcbmSjahre». die Berichtigung der Staats« und Gemeindeabgabe» für die letzt verflossenen 2 Jahre, und, so weit nicht au» den beigebrachlen Sleuerquittungen sich ergiebt, daß die StaatSstruer 9 bez. 3 betragen hat. eine Be< scheinigung, daß diese Höhe jetzt erreicht tst, weiter der Auö- >rpei« über Erfüllung der Miliiairpflicht, oder der Befreiung von solcher (Militairpaß oder Ersatzreserveschein) deizulegen, auch ist genau onzugeben, wie lange der Aufenthalt in den einzelnen Gemeinden gedauert hat. Antragsteller, welche bereits den in tz. 139 der Verfassung», urkunde vorgeschriebe,icn Eid geleistet haben und deshalb solchen bei Vcrleilmng de» BürgerrcchlS nochmal» zu schwören nicht verpflichtet sind, haben bierüber sich auSzuweisc». Leipzig, den 8. Januar 1889. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgsi Henlschel. Vekanlltmachüng7^ Die Lieferung und daS verlegen von 2.00 m breiten Granilplntten läng« de» Grundstücks des CiechenbauseS an dem Windmühlenwege und längs des Grundstückes Nr. 2l daselbst sollen an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Di« Bedingungen und eine Zeichnung für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbauverwaltung. Nalhbau», 2. Etage, Zimmer Nr. l4. auS und können daselbst eingesehen, resp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werde». Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Platten in» Mindniiihlenwege" versehen ebendaselbst und zivar bis zum 3l. Januar 1889, Nachmittag« 5 Ubr einzureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bietern, sowie da» Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehnen. Leipzig, den 28. December 1888. DeS Raths der Stadt Leipzig Id. 5184. Strastenban-Depntation. Vohnungs-Vermiethung. Im städtischen Grundstück „Sellter'8 Hof", Grimmaiiche Straße Nr. 5 .. . . ^ ^ 1 ^ »tage ge- legrne, au» it ziveifeustrtaen und 2 einsenstrtge» StnSea, 2 Kammer«, Kucke, Speisekammer und sonstigem Zubehör bestehende Wohnung vom 1. April H.I. ab gegen einhalbjährliche Kündigung anderweit zu vermiethen. Miethgesuche sind auf dem Rathbause, l. Etage, Zimmer Nr. 8. anzubringen, woselbst auch über die VermiclhungS bedingungen Auskunft erlheilt wird. Leipzig, den 9. Januar 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. I« 158. Vr. Georgi. Krumbieqrl. Ausschreibung. Für den Neubau de» Polizei-GebLuvek Hierselbst werden die Steinmetzarbeite«, LooS II., hierdurch ausgeschrieben. Ardei»«verzeichnisse und Bedingungen können im Bam bureau, Pleißenstraße, gegen Erlegung von 2 entnommen werden. Die Gebote sind versiegelt und mit der Ausschrist „Gtetnmetzarbeiten Polizei-Gebäude Loo» II versehen dis zum 30. Januar er. Abend» 5 Ubr aus unserem Bauamte. Rathbau». II. Etage, Zimmer Nr. 5 einzureichen. Wir behalten un» die Auswahl unter den Anbietenden, bezw. auch die Theilung, sowie Ablehnung sämmtlicher Angebote vor. Leipzig, den 8. Januar 1889. DeS RathS der Stadt Leipzig Id. 130. Bandepntatto«. GO»«Ube«d, den 1p. Januar 188p vo» Vormdtga» 10 Uhr N» solle» i« varea» de« Prooia»!-»inte« L«>»»tg, Pn^enbnrg, Thnrnchan« 2. »w,e 1 Partie Maaaeuklele „b »rhr»etzl öffentlich an den Meistbietende, gegen sofortig« vaarzahlnng per» Leipzig, de, 10. Ianaar 1889. stSuigliche« Propinut-NMt. Nichtamtlicher Theil. Leipzig, 14. 2-nuar. * Die „Norddeutsche AllgemeineZeitung" ist in den Stand gesetzt, da« nachfolgende Handschreiben, welche« Kaiser Friedrich an den Fürsten Bismarck bei Gelegenheit der fünfzigjährigen Erinnerung an dessen Eintritt i» die Armee genchicl batte, zu veröffentlichen. Diese« chreibcn ist deSkalb interessant, weil in kcinselden der Hoch- elige Kaiser selbst Zeugniß dafür ablegt, wie weit seine Jiilenlionc» von der Richtung der landläufigen Opposition de» Fortschritts und der freisinnigen Parte» abwichen, und wie vollkommen sie dem Geiste entsprachen, in welchem Kaiser Wilhelm I. regiert hat. — Ein derartiges Zeugniß wirst ein scharfe» Schlaglicht aus die Frivolität dcS Bestreben« der freisinnige» Presse, den Hochseligen Kaiser noch im Grabe einem Gesinnungsgenossen zu stempeln. Da- Handschreiben lautet: „Tharlottenburg, 25. März 1888. Ich gedenke mit Jkne», mein lieber Fürst, der Keule aügelauscne» 50 Zakre, welche verstrichen sind, seitdem Sie in das Heer eintrateu, und ircue Mich auseichiig, daß der Garde-Jäger von damals mit oviel Zufriedensten ans dieses abgelauscne halste Jahrhundert zurück» stinken kann. Ich will Mich heute nicht i» lange Auseinander setzungen über die staalSmannischen Verdienste einlasten, welche Ihren Name» für immer mit unserer Geschichte verflochten staben. Aber ta» Eine muß Ich Vervordcden, daß, wo eS galt, daS Wohl deS Heeres, seine Wehrkraft, seine Echlaqsertigkeit zu vervollkommne», Sie »immer sestlle», um den Kampl auszunehmen und durchzusühren. Somit dank. Ihnen das Heer für erlangte Segnungen, die e» Ihnen niemals vergessen wird, und an der Spitze desselben der «riegsherr, der erst vor wenigen Tagen beruscn ist, diese Stellung nach dein Heimgang Dessen einzunehmeo, der unauSgesetzl das Wohl der Armee aus dem Herzen trug. Ihr wohlgeneigter gez. Friedrich." * Am Mittwoch, den 16. d. M., Irrten die Ausschüsse dcS Bundesralh« für Zoll- und Steuerwesc». für Justiz wesen und für Elsaß-Lothringen in die Beralhung der Vor lage, betreffend die ErbschaslSsteuer in Eisaß-Lolh.-- ringen» ein. * Nach der „Post", gilt eS in parlamentarischen Kreisen ür ziemlich sicher, daß der Reichskanzler. Fürst BiSmarck. am Dienötag bei der EtatSberathung da» Eapitct „Aus wärtige» Amt", persönlich vertreten wird. * Die „Darmstädler Zeitung" schreibt an hervor ragender Sielle: „Die Berliner „Post" bat in ihrer Nummer 9 vom 10. d. M. einen alsbald in viele andere Blätter übrrqegangencn, von einigen dersllben unglaublicher Weise sogar als vsficiSS ausgesaßien Artikel gebracht, welcher sich mit dem jüngsten Reujahrsdesuche Seiner Königlichen Hoheit de» GroßherzogS »i Berlin, sowie mit der an geblich bevorstehenden Verlobung einer Prinzessin Le« großsterzog- lichcn Hauses dejchüsligi. Wir sind ermächtig!, drn Auslassungen dies«S Artikel» gegenüber zu erklären, daß dieselbe» in jeder Hinsicht der Begründung entbehren. Wenn in jenem Artikel von dem Berliner NeiijastrSbeiiiche Seiner königliche» Hoheit gesagt ist. daß derselbe den Zweck verfolgt habe, gewisie Schwierigkeiten des ver- waudlschasiliche» Verkehrs, die sich angeblich eingestellt hatlcn, z» beseitigen, so genügt es, zum Beweise der HinsaMgkeit dieser Be hauptung hervorznsteste». daß zwischen Seiner Majestät dem Kaijer und Seiner königlichen Hoheit dem Großstcrzoge »icniaks eine Spannung, wie solche in dem Arlikcl unlerstellt ist, bestanden hat. Die demnächslige Reise der grostherzoglichen Herrschasien an den nahe verwandte» russiichen Kaiserhos erklärt sich aus d n durch diese Verwandischaft begründeten Beziehungen und Hai, wie wir mit Be- ftiinmtheit versichern können, »ichi den miiidegen Zusammenhang mit einer angeblich bevorstehenden Verlobung: eine solche Verlobung »st nicht i» Aussicht-genommen »nd wirb daher auch nicht staltfinden." Dagegen bemerkt die „Post": „Anschiießcnd an unsere Miilhcilung, betreffend die Verlobung der Prinzessin Alix vo» Hesse», Tochter deS GroßherzogS, Mit drin Großsürsten Thronfolger NicolauS Alcxandro- witsch von Rußland, crsährt die src-Corrclp- ausDaimstadl aus erster Quelle, daß Se. sönigl. Hoheit der Großherzog mit dem Erdgrvßherzog und der Prinzei sin Alix die beabsichtigte Reise nach St. Petersburg nichi erst zu der Zeit um Oster» antretcn werden, sondern daß die genaiinien Herrschasir» bereits am 2b- dieses Monats nach Rußland abreiscn, um daselbst bis Ende Februar zu verweilen. Ans dieser Reise wird der Großherzog Mit scwen Kindern zunächst einige Tage in Berlin vcrwcilcn, um an der Geburteiagsseicc Sr. Mazestät des Kaiscr» lhcilzunehmen." * Ter luxemburgische Minister Eh scheu batte nach einer Meldung der „Frankfurter Zeitung" am Sonnabend zu Berlin eine Unterredung mit dem Reichskanzler. * Dem märkischen deutschfreisinnigen Partei tag. der am Scnntag in Berlin tagen sollte, liegt u. A- auch der Antrag vor, in» Parteiprogramm die social- poiitischen Ausgaben schärfer zu betone». Auch im Reichstag war die deutschsreisinnige Parle, in jüngster Zeit bestrebt, positive SocialpoMik. namentlich in den Fragen dcS ArbeiterschutzeS zu treiben. Eö liegt darin nichts mehr und nichts weniger ai» der Ansang einer vollständigen LoSsagung der Partei von der Stellung. b>e sie bisher arunosaymäßig zu den Fragen des socialen und wirthichastlichen Leben» eingenommen balle. Die sür die Fortschrittspartei so lange unbedingt maszgrb'nde sog. „Manchcsterlehrc" bestand ja eben darin, baß der Staat und die Gesetzgebung sich vollständig sernzuhalte» ballen von jeder Einmischung in die freie Bewegung der wirtbschaill chen Kraste; posilive Social- und WirlbschästSpvlitik des Staat» ist ein unvcrsöhnllcher Widerspruch gegen die Grundlagen dieser Richtung. Es ist notorisch, daß auch beute noch eni großer Theil der ehemaligen Fortschritts- und namentlich der scee^ sionistischcn Parlci aus diesem völlig negative» Boden stehl. und es zeigt sich dar»» ein klaffender Gegensatz in derselben Partei in einer der ersten Grundfragen de» modernen öffentliche» L-benS. Vor einigen Jahren waren e« erst ganz vereinzelle Mitglieder der deulsckffreisinnigen Partei, welche eine positive Socialpolilik verlangten und darum von ihren eigenen Partei genossen nicht wenig verketzert wurden. Jetzt bat kiese Richtung unstreitig Forlschnttegcmacht und eS mag wohl dazu kommen, daß daß cssicielle Programm in dieser Hinsickl einer Umarbeitung unierzozen wird. So ändern sich die Zeiten und selbst an» den unwandelbaren Principicn fortschrittlicher Politiker bröckelt einer der Grundsteine au«. Wir können das selbstverständlich nur mit Genugtbnung begrüßen. Wir werken wohl auch noch erleben, daß die dentslbsreisinnige Partei sicd ibre» Widerstandes gegen die ArbeilerversicberungS-Gesetzgebung schäme» wird. In einem Jabrzehnt wird sie vielleicht gar behaupten, sie babe sich »m diese wohithälige Gesetzgebung da» eigenllicke Bcrdienst erworben. Man hat AehnlicheS schon wiederholt erlebt. , * Die ReichStagSwabl in K ebl-Ossenburg sür I den verliorbenc» General von Tegenscld hat da» Ergebniß I gehabt, daß der uallonallidcralr üanbidat von Bod- Imann 8277. der Klerikale Reichert 7714, der Socialdemo- I krat Geck 12l7 Stimmen erhalten hat. E» muß also
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