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' » Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 19V. Dienstag den 9. Juli. 1861. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Ginimpfung der Schutzpocken für Kinder unbemittelter Aeltern, so wie überhaupt für- unbemittelte Personen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt wohnen, soll von und mit dem Lv. Mai an bis zum IV. Juli ». v. allwöchentlich Mittwoch Nachmittags von S Uhr an im Locale des ärztlichen Vereines, Ritterstraße Nr. 4L, eine Treppe hoch (bei Herrn Schatz), stattfinden. — Leipzig, den 25. Mai 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schmidt. Morgen Mittwoch den 10. Juli n. v. Abends ' -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: I) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, den Verkauf des harter den Bauplätzen an der HoSpitalstraße, so wie an letzterer und der Postwagenremise gelegenen Areals betr. 2) Gutachten des VerfassungSauSschuffeS, einige Umgestaltungen in den Besoldungsverhältnissen beim Polizeiamte und in denen der RathSdiener betreffend. Verhandlungen der Stadtverordneten am 5. Juli 1861. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Die Sitzung wurde mit dem Vortrage, beziehentlich der Anzeige der zur Regiftrande eingegangenen Gegenstände eröffnet. Eine Zuschrift, betreffend die im Budget postulirten Gehaltszulagen für eine Anzahl städtischer Beamten, gelangte an den VerfassungS- ausschuß. Der Vorsteher theilte dabei mit, daß der Rath in dieser Frage, dafern seine Ansicht, daß jene Zulagen als etatmäßige Besoldungserhöhungen gelten sollen, nicht Annahme finden sollte, die Entscheidung der Königs. KreiSdirection einholen wolle. Allerdings — fügte er hinzu — habe der Rath, ganz abgesehen von im vorigen Jahre geführten Unterhandlungen über den Umfang des Beschlusses der Stadtverordneten, denselben angenommen, da er die persönlichen Zulagen ausgezahlt, waS er nur auf Grund dieses Beschlusses ge konnt habe. — Weiter theilte der Stadtrath mit, daß er sich bei der von der König!. KreiSdirection in der Differenz wegen de- Schulbaues beim Waisenhause gegebenen Entscheidung nicht be, ruhigen, sondern an das Königl. Ministerium de- CultuS wenden wolle. Die betreffende Entscheidung der Königl. KreiSdirection lautet: „Wie au- dem fernerweiten JnspectionSberichte vom 5/10. diese- Monat- zu ersehen gewesen, haben die Stadtverordneten Hierselbst, der ihnen gemachten Eröffnung ungeachtet, ihre Zu stimmung zu dem Beschlüsse de- Stadtrath- resp. der Gchul- inspection, die für die äußere Peter-vorstadt bestimmte neue Bezirks- schule unmittelbar neben dem Waisenhause zu erbauen, fortwährend verweigert und ihren entgegenstehenden Antrag, daß diese- Schul- hau- in der sogenannten Lehmgrube nächst der „Schletterstraße" errichtet werde, erneuert, auch zu Verwilligung de- hierdurch in mehrfacher Beziehung entstehenden beträchtlichen Mehraufwandes sich bereit erklärt; wogegen der Stadtrath und beziehentlich die Schulinspection bet ihren bezüglichen Entschließungen ebenfalls steheu geblieben ist. „Die Königliche Krei-dlrection muß jedoch unter solchen Um ständen, zumal nachdem die den Kostenpunkt anlangenden Bedenken Seiten der Gemeindevertreter als nicht durchschlagend bezeichnet worden, Anstand nehmen, dem Plane de- Stadtrath- und der damit übereinstimmenden Entschließung der Inspektion Ihre Ge nehmigung zu ertheileu. „Sie verkennt dabei keine-weg-, wie e- wünschen-werth ge wesen wäre, daß die Stadtverordneten gleich anfangs diese Bedenken geltend gemacht und nicht ihre (Übereinstimmung mit dem stadt- räthlicheu Plane erklärt hätten, allein sie muß auch anerkennen, daß dem Stadtverordneten-Eollegium jeder Zeit freisteht, einen ge, faßten, noch nicht ausgeführten Beschluß wieder zurückzunehmen, und kann daher in dem früher gefaßten Beschluß kelnen Grund finden, die Angelegenheit nicht nach der jetzigen Lage, ln welcher sich dieselbe befindet, zu betrachten. In dieser liegt aber ein Wider- pruch der Stadtverordneten vor, dessen Gründe daher einer sorg fältigen Prüfung zu unterwerfen waren. „Da nun die projectirte Bezirk-schul« zum bei weitem größeren Theile zu Aufnahme von Schulkindern au- jener Vorstadt dienen und nur zum kleineren Theile dem Gchulbedürfniß der Waisen kinder abhelfen soll, so ist eine der nächsten und wichtigsten bei Wahl de- Ort- dafür zu nehmenden Rücksichten unstreitig die, daß da- SchulhauS soviel irgend thunlich in die Mitte des be theiligten DistrictS zu stehen komme. Die- wird erreicht bei dem von den Stadtverordneten vorgeschlagenen Bauplatze, während dann, wenn die Schule neben da- neue Waisenbau-, also hinter da- Taubstummeninstitut zu stehen kommen sollte, gerade daS Geqentheil eintreten würde, nicht blo- momentan unter den der zeitigen Bebauung-Verhältnissen, sondern voraussichtlich noch auf eine längere Reihe von Jahren hinaus und mindestens so lange, als nicht da- Johannisthal vollständig mit Wohnhäusern besetzt sein wird. „Wenn der Stadtrath dagegen geltend macht, daß die Vor theile, welche er durch die beabsichtigte räumliche Verbindung der beiden Anstalten und sonst zu erzielen hoffte, mit Ablehnung seine- PlaneS gänzlich verloren gehen würden, so kann man auch dem nicht allenthalben beipflichten. Anlangend die gewünschte einheit liche Oberleitung ist bereit- ausgesprochen worden, daß man eine fundationSmäßige Vereinigung beider Aemter — der WaisenhauS- und Schuldirection — in einer Person keinesfalls würde geneh migen können und e- darf, wie bereit- bemerkt, selbst die Wahr scheinlichkeit einer praktischen ersprießlichen Durchführung diese- Projett-, zumal in Voraussicht eine- baldigen beträchtlichen Anwachsen- der in beiden Anstalten unterzubringenden Kinderzahl, wohl nicht ohne Grund bezweifelt werden. Andererseits erscheint aber auch bei räumlicher Trennung der beiden Häuser, so lange die Entfernung keine größere ist als die zwischen den in Rede stehenden Plätzen, keineswegs unbedingt ausgeschlossen, daß die Waisenschüler — wenigstens die älteren — die neue Bezirk-schule mit besuchen, jedenfalls würden aber, sollten auch wirklich über wiegende pädagogische Rücksichten, wie man zur Zeit ganz dahin gestellt sein lasse« will, gegen eine Mitbenutzung der neum Schule Seiten der Waisenkinder sprechen, doch der Charakter der ersteren al- Bezirk-schule hier al- durchschlagend anzuerkennen fein. „Der Schulinspection zu Leipzig wird solche- mit der Veran lassung eröffnet, die Stadtverordneten von obiger Entschließung in Kenntniß zu sehen und nunmehr ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß mit aller durch die Verhältnisse gebotenen Beschleu nigung zum Baue des Waisenhauses so wie der Bezirk-schule Ein leitung getroffen werde. Insoweit dabei insbesondere bei neuer Regulirung der betreffenden Lehrerstellen und sonst noch andere zur Competenz der Conststorialdehörde gehörige Punkte sich heraus-