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720 wir haben daher bi- auf Jhge AvstinWnzng «tt demselben dahin verhandelt, daß er von der Uhoma-ßchutwiese 125,«, HR. »um neum Canal und 69,« HR. in einsm durch den Canal «ge schnittenen Stück WiHe, mithin zusammen 195,07 H R. »hält und dafür 196,si HR. von seinem angrenzenden Wieftnareal abtritt. * , „Diese Gelegenheit ergreifen wir, um die Grenzen zwischen der Wiese der Thomasschule, welche wegen des Herrn vr. Heine zu überlassenden Areal- entschädigt werden muß, und dW GstichwieW in folgender Weise passend zu reguliren: Die Thomasschulwiese giebt außer obigen an Hrn. vr. Hzine abzutretenden 195,07 HR. noch 176,„ HR. an die Seichwiese ab, verliert mithin zusammen 371,4« HR., dagegm erhält dieselbe von der Seichwiese zusammen 372,, HR." „Das obgedachte Lauschareal wird selbstverständlich zur Seich- wlese geschlagen." Der Au-schuß empfahl einstimmig: dazu Zustimmung zu ertheilen, was einstimmig erfolgte. Petition wegen der Communalgardezu Leipzig. t«chl«b) Wir gestatten unS, diese Puncte, insoweit dieselben nicht schon oben ihre Begründung gestruden, in Nachstehendem etwa- näher zu beleuchten. Au 1. Wie schon angedeutet, würde durch Wiederherstellung des General-CommandoS die Communalgarde nach Außen und Innen an Ansehen, Liebe zum Dienste und innerem Aufammenhalt be deutend gewinnen. Sie würde in ihrem General - Commandanten einen Repräsentanten, in den von demselben zu veranstaltenden Revuen einm Sporn de- Diensteifers, in der Handhabung seine- CommandoS endlich die Theilnahme an ihrem Wohl und Wehe, an ihrem Gedeihen, an ihren Bestrebungen finden, welche sie unter den jetzigen Umständen, wir sprechen es offen au-, ver missen mußte. Es liegt in der Natur der Verhältnisse, daß da- König!. Ministerium des Innern, welche- die Angelegenheiten der Com- munalgarden mit bekannter Treue den bestehenden Gesetzen gemäß überwacht und verwaltet, die unmittelbare Theilnahme an den Einzelheiten des Dienste-, an dem Gedeihen und der inneren Ent wickelung der Communalgarden jede- einzelnen Ovtt- nicht geltend machen kann, wie sie ein selbstständiger General - Commandant bethätigen würde. Mit schmerzlichem Bedauern haben wir im Eingänge unsere- ergebenen Gesuchs die früheren Verhältnisse mit den gegenwärtigen verglichen. Sollte die Möglichkeit ganz ausgeschlossen sein, die Communalgarde Sachsen- auf jenen früheren Standpunkt zurück- zuführen? Sollte sie, eine der am freudigsten begrüßten Ein richtungen der Neugestaltung unseres Vaterlandes, zu einem lang samen Tode verkümmern? Sollte sich da- schöne Band, welches die Communalgarde einst so unmittelbar mit unserem hohenFürften- hause vereinte, nicht von Neuem zur Belebung und Beförderung treuen Bürgerfinne- knüpfen lassen? Noch stehen ja, Dank sei der Vorsehung! neben dem Thron Sr. Majestät, unsere- hoch verehrten König-, zwei geliebte Söhne, Beide der Stolz und die Hoffnung de- Vaterland«-! Allerdings müssen wir un- bescheiden, daß hochwichtige Pflichten unfern verehrten Thronfolger an Reich und Heer knüpfen; mit gleich hohem Stolze, mit mniger Hin gebung und treuer Ergebenheit würden aber, de- sind wir gewiß, die Communalgarden Sachsen- de» Namen Georg an ihrer Spitze begrüßen. Sie würden mit diese» Namen neue- Leben, neue Kraft gewinnen. Au 2 und 3. Die Communalgarden haben die Aufhebung der Ausschüsse schmerzlich zu beklagen gehabt. Der Uebergang der Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten an die OrtSobrigkeit, beziehentlich die DiSciplinar-Ausschüsse, haben ihren Mitgliedern jene warme Theilnahme am Institut entzogen, welche mit der Selbstverwal tung der eigenen Interessen so nothwendig verknüpft ist. Die Mitglieder der Ortsbehörde gehören in der Regel gar nicht, die der DiSciplinar-Au-schüffe nur theilweise ihren Reihen au. Von rrsteren werden die Angelegenheiten der Communalgarde nebmbei mit besorgt; eS ist ihnen damit neben de» oft schon schwer lasten den städtischen VerwaltuugSbranchen eine neue Bürde zugewachsen; eS ist nicht zu verlangen, daß sie sich mit der Kraft, Ausdauer und Hingebung den Angelegenheiten der Communalgarde widmen, welche das Gedeihen der letzteren al- Lebensbedingung beansprucht. Würden daher die Stadlgemeinden durch Wiederherstellung der Ausschüsse nur gewinne», so vermögen wir in diese, Wiederher stellung auch nirgend- einen Nachtheil zu erblicken, der dieselbe widerrathe» könnte- Die Staat-Zwecke haben dabei nicht« zu fürchten und die Neubelebung einer loyalen Kraft de« Bürger, thums würde de» Aeitverhältnissen mehr dienen, als da« Ver kümmern d«S Communalgardenr Institut-. Atz» dMftlbeO BesichOpnmte -u- be-rack-eu wt» die, durch da- RtPtlaliV vom 5. Hebrnar 1831 eiNgefetzton Shrm^gichte der Co«pagnton. Wenn jede» Pstvawersta da- Recht n»d die Pflicht Hot, schien KrstS «in zu halt« vgU El-Mntt», die seine makellose Ehre gefährden, um wie viel mehr ist ein solche- Recht einer Körperschaft zu »indiciren, wstche, Gerufen Gesetz und Ordnung im Dienste de- Staate- zu schützen und zu wahren, vor Allem die Verpflichtung hat, ihre Reihen von jedem Mak.l frei zu halten. D-ß fle ahiV hßt der unmittelbaren Nähe, in welcher hier der Einzelne zu b-M Einzelnen steht, diese Aufsicht über die Ehren haftigkeit Ihrer Mitglieder am besten selbst führen werde, wer wollte dies läugnen? Eben so wenig wird sich der gewichtige Ein fluß in Abrede stellen lassen, den ein solche- Institut auf das Verhalten der Gardisten unter sich und in» öfftn-stckan Jeden auS- zuüben geeignet ist. Da e- im Uebstgen den Verhältnissen nach in seinen Beschlüssen der Controle de- CommandoS, beziehentlich der der höchsten Cammandobehörde, unterliegt, so kgDH ein allge meiner Nachrhett* unmöglich daraus entstehen ode« je entstamden sei», und wir sehe» un- vergeblich »ach eine» Grund um, der der Wiederherstellung dieser zweckmäßigen, auf da-^ auch andern Ott- geltend gemachte Prchftp dev Gstbsiverwqlstmg gegründeten Einrichtung mtgegm stehen könnte. Au 4. Während da- Mandat vom 29. November 1830, H. 16, die Officiere vom Hauptma»» abwärts einfach durch die Compagnien mittelst Stimmzettel nach relativer Stimmenmehrheit wähle» ließ, hat da- Gesetz vom 14. Mai 1851, §. 8, der Mannschaft jede Mitwirkung bei der Wahl ihrer Officiere entzogen und da- Wahl recht den Officieren der Compagnie unter Zutritt de- betreffenden Bataillons - Commandanten au- drei vom Commandanten vor- gefchlagenen Candidaten ausschließlich übertragen. Diese Maßregel ist keine glückliche zu gennen; sie hat wesentlich dazu beigetragen, das Interesse der Mannschaften unb die Liebe dersekbe» zum Dienste abzuschwächen. Dabei mögen einzelne Resultate de- neuen Wahlverfahren-, welche vielleicht nicht al- durchgängig befriedigend bezeichnet werde» konnten, nicht ohne Einfluß gewesen sein. Gerade di» Officiere vom Hauptnmrm abwärts sind es, welche mit der Mannschaft im nächsten Dienftdezuge stehen, gerade bei ihnm gilt eS vor allen ein Verhältniß des mMtseittHM vollen Vertrauen- herzustellen. Die Gardisten einer Compagnie werden am besten und sichersten Diejenigen ihrer Kameraden bezeichnen können, denen sie die meiste Dienstkenntniß, die größte Hingebung an den Dienst, die nölhige Energie in demselben zutrauen. Sie werden dem Man» ihrer Wahl bereitwilliger und diensteifriger folge», als einem Vorgesetzten, welcher ihnen, ohne daß sie gehört oder gefragt worden wären, durch die Wahl von 4 — 5 Bevor zugten bestellt wird. Wir sind weit davon entfernt, der Regierung oder obern Commandobehörde den nöthigen Einfluß auf die Besetzung der höheren Officierstellen schmälern zu wollen. Dieser Einfluß bleibt ihnen aber vollständig gewahrt, auch wenn sie dm Mannschaften der Compagnien wieder eine Stimme bei der Wahl ihrer nächsten Vorgesetzten gönnen. Jedenfalls mindert die von un- gewünschte Modalität, nach welcher die Wahl der Officiere vom Hauprmann abwärt- so vollzogen werde, daß die betreffenden Compagnien von drei ihnen vom Au-schusse vorzuschlagenden CaudjGatm nach Slinynenmehrheit für die erledigte Charge zu wählen hätten, in dieser Richtung hin alle gewünschte Sicherheit nicht, wohl aber hebt und belebt sie die Theilnahme der Gardisten. Die Verwendung und Führung der Truppe liegt doch aus schließlich in der Hand de- Commandanten und der BataillonS- commandanten, und auf die Besetzung dieser, d« eigentliche» Führer stellen, hat die Regierung de» entscheidendsten Einfluß. Ganz derselbe Einfluß ist ihr, wenn auch nur mdirect, durch da- vo» un- vor- gefthlagenL Wahlverßahren bst der Wahl de» Hanptleute nni» Zug führer gesichert, dmn eS steht nicht zu ermarten, daß de« Ausschuß, in welchem der von der Regierung bestätigte Eommandaat und Bataillon-- Commandant, so wie die dazu deputieren Rachä- und Stadtverordneten-Mitglieder doch wohl einen gewichtigen Einfluß au-üben werden, Candidaten für die erledigten HauptmannS- und Augführerstellen Vorschlägen werde, von deren Loyalität er nicht überzeugt wäre. Die Mannschaften bleiben doch an die drei vor geschlagenen Candidaten gebunden; anderseir- ist ihnen aber doch nicht jede Betheiligung an dieser, gerade sie am nächsten betreffen den Angelegenheit abgeschnitten. Au 5. E- wird in den Reihe» unsrer Communalgarde häufig die Klage gehört, daß es einzelnen Dienstpflichtigen zu leicht gelinge, sich vom Eintritt in die Communalgarde au- irgend welchem, wie man fürchtet, nicht immer stichhaltigen Grunde w-zumachen. Mir Mißmuth weist man häufig auf gesunde und kräftige, in günstigen Verhältnissen lebende Männer hin, welche geeignet waren, durch ihren Eintritt dem ganzen Institut zu nützen, gleich, wohl au- irgend einem Grunde Befreiung vom Dinest Z« er langen gewußt habe». Wir würden unrecht thn», wem» wir alle diest Klagen für begründet ansehm wollten und wir hatten keine» juristisch nachweisbaren Grund für eine solche Annahme- allst»