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3l76 de-Eulturgebiets in diese- seihst sich hineinarbeitet, um da «it seiner Ausgrabung an Drt und Stelle, vorzüglich aber durch Zuführung des an seine« an der» Ende aufgenommenen Füllmaterials da- zu cultivirende Areal hoch und trocken zu legen. So wird dieser Canal sich nach und nach durch da- Culturgebiet hin durch und so nahe an den Produkten-Bahnhof der Sächsisch- Bayerschen Staat-bahn erstrecken, daß eine Schienenverbindung mit diesem leicht herzustellen ist; so wird aber der Canal auch nach der andern Seite, in zweckmäßiger Richtung foeiqesthrt, sich nach und nach der Saale zuwenden und so eine Wasserstraße bilden, deren Ruhen für Leipzig und seine Umgebungen ein irgend weitersehender Geist nicht belächeln wird. So da« vr. Heine einen Canal, welcher sich zum großen Theil selbst bezahlt, weil seine Ausgrabung bis auf ein Geringe- von Denen bezahlt wird, welche de- au-gegrabenen Material- be dürfen, um sich dadurch den Werth ihre- Grund und Boden- in einer Weise zu erhöhen, welche die Kosten der Auffüllung mit reichlichen Procenten lohnt; so liegt das Unternehmen so klar und einfach vor, daß der in solchen Fragen wohl al- Autorität ge achtete Fickentscher in Zwickau im Hinblick auf die leidige Ver kennung diese- Plane- sagte, er sei zu einfach, um verstanden zu werden. Wenn nun dieser Canal, dem wir da- Übermenschliche seiner Schöpfung schon jetzt benommen zu haben glauben und später durch Zahlen noch mehr benehmen werden, überdies noch, und nicht etwa erst nach seiner Vollendung bi- an die Saale, sondern sobald er sich nur bi- zur Verbindung mit dem Producten-Bahn- hof der Sächsisch-Bayerschen Staat-bahn erstreckt haben wird, die Vortheile bietet: 1) mit der zugleich erfolgenden Straßen - Anlegung auf dem ihn begrenzenden cultivirten Areale zwei nahegelegene, unnatürlich getrennte Stadttheile, die Aeitzer Vorstadt und da- Westende Leip zig-, eng zu verbinden; 2) die Kohlen und andere Produkte vom genannten Bahnhofe der Umgegend Leipzig-, für ihre Ziegeleien und Fabriken, zu Wasser um wesentlich billigere Preise als jetzt zuführen und dagegen 3) die Schätze de- Lande-, Steine, KieS, Ziegel auf dem Canale für äußerst geringe Preise zur Stadt bringen zu können, so läßt sich schon ohne Zahlen begreifen, welchen Vortheil solcher Canal, unerwartet seiner Vollendung, jedem Landstriche bietet, den er in seinem Fortschreiten mit der Stadt verbindet, und wie reichlich da- Land jeden solchen Vortheil an die Stadt zurück geben wird. Alle ihres inneren Zusammenhanges wegen vorstehend zusam mengefaßten Punkte werden wir bald einzeln und mit beweisenden Zahlen der Oeffentlichkeit vorlegen. Wir bitten dafür um genaue Prüfung aller dabei Jnteressirten und der Sache Kundigen und um offene ehrlich« Entgegnung, wenn wir irren. Denn unser Ziel ist nicht da- zu blenden, zu bestechen; wir handeln ak- Freund nicht der Person, sondern der Sache, aber al- Gegner de- schleichenden Untergraben- von Unternehmungen, welche für Leipzig zu wichtig sind, um nicht da- Möglichst« zu thun, ihren Urheber sie nicht aufgeden zu lassen. Der neue Friedhof. Einsender glaubt dm Wunsch Vieler zu erfüllen, wenn er einige Mängel zu berühren sich erlaubt, welche sich auf dem neuen Friedhofe geltend machen und wohl noch nicht in den Bereich einer öffentlichen Besprechung gezogen worden sind. 1) Läßt die Aufsicht über die Gräber und deren mannigfache Bepflanzung Alle- zu wünschen übrig, da der einzige dort ange- stellte Wächter schon in Folge seine- vorgerückten Alter- nicht im Stande ist, diese- Amt bei der jetzt immer größer werdenoen Aus dehnung des Friedhof- mit Erfolg allein zu verwalten. Die Aufgabe eine- Wächter- besteht aber meiner Ansicht nach einzig nur darin, auf Frevel und Diebstähle z« achten, welche an dem Blumen- und Baumschmuck der Gräber von ruchlose« Händen leider sehr häufig verübt »erden, auf Ordnung zu sehen, wie überhaupt jedem Unfug zu steuern und solchen nöthigenfalls zur Anzeige zu bringen. Diese Aufgabe aber kan« derselbe nicht ein mal im bescheidensten Maße ohne Beihülfe mehrerer anderer Wächter erfüllen und würde e- daher gewiß von dem betheiligkm Publicum dankbar anerkannt werden, wenn der geehrte Stadtrarh hierin eine zweckmäßige Abändernng beschlösse, vor allen Dingen aber an den beiden Thorwegen eine strenge ContrSle elntreten und an verschiedenen Stellen Warnungstafeln mit Strafandrohungen anheften ließe. Wer von der Hand des Schicksals schwer getroffen ist und eine gewisse Befriedigung seiner Gefühle darin findet, wenn er da- Grab, al- Symbol eine- schönen, dem Tobten dort im Jenseits aufgeblühten Leben- mit Blumen schmückt, dem muß jeder Frevel an dieser geweihten Stätte da- Herz zerschneiden. — Möge doch die städtische Behörde durch kräftigen Beistand da- stttliche Gefühl und die edleren HerzenSreguuge«, welche auch in der Ausschmückung der Gräber einen äußeren Au-druck finden, zu heben und zu fördern suchen. Möge man die Aussicht auf dem Friedhofe wenigsten- eben so Herstellen, al- es vei allen städtischen Anlagen der Fall ist, und bedenken, daß jeder Einzelne, der auf iein Grab ein Blümchen pflanzt, tröstend auf die Ge- sammtheit wirkt, weil jeder Einzelne sich bestrebt, da- traurige Bild de- Tode- und der Vergänglichkeit durch freundlich lächelnde Bku«e« möglichst zu verscheuchen. Wo also da- trauernde Herz überströmt und Thränen sich auf dem Grabe de- Theuersten zu lieblichen Blümlein gestalten, da pfleget ihrer, wehret den Kindern und strafet die Frevler, welche mit lauerndem Blick und bösem Gewissen an dm geheiligten Stätten hinfchleichen, um ihr schändliche- und ftiebhoffchänderische- Gewerbe de- Blumendiebstahl- zu treiben. 2) sind die sogenannten Concefsionen nicht minder einer Be rührung werth. Wir erfreuen uns in unseren socialen Verhält nisse« so vieler Concessionen, und fast sollte man glauben, daß dieselben noch weit über da- Grab hinansreichten! Ist der AuS- gang-zoll au- dem Leben, den der Entschlafene durch die Hinter- laffenen zu entrichten hat, nicht an und für sich hoch genug, warum also noch allerlei Concessionen, welche meiner Uebrrzeugung nach dem sittlichen Gefühl und der Aufklärung unserer Zeit ganz und gar zuwider sind? Daß man einen Platz, ln welchem ein Angehöriger ruhen soll oder will, auf ein« bestimmte Dauer für einen gewissen Preis erwerben muß, ist selbstverständlich; daß aber dieser erworbene Platz von den Hinterlassenen nicht auf eine passende, zweckentsprechende Weise zur Errichtung eine- Monu mente- oder Legung eine- Grabsteine- ohne eine besonder- bezahlte Erlaubniß benutzt werden darf, möchte wohl kaum befriedigend zu motiviren sein. Man verlangt von dem blutenden Herzen einer Frau, die ihrem Manne au- treuer, reiner Liebe einen ein fachen Grabstein setzen läßt, für diese Gefühlsäußerung unter dem Namen einer Concession eine Steuer von 2 Thlr., von dem Her zen eine- Manne-, der seine Frau durch Errichtung eine- ein fachen Kreme- zu ehren glaubt, eine Steuer von 10 Thaler, von einem Dritten, der sich durch Aufstellung eine- Gitter- von der Außenwelt ganz abzuschließen wünscht, um sich desto inniger und ungestörter dem geistigen Verkehr mit dem Hingeschiedenen an dieser Stätte hingeben zu können, eine Steuer von 40 Thlr.! Wenn ich auch nicht unerwähnt lassen will, daß man in höchst humaner Weise gestatt«, ein hölzernes Kreuz unentgeldlich auf den Grabhügel selbst zu stelle», so erscheinen jene Bestimmungen doch immer al- eine Ausbeuttma der heiligsten Gefühle, welche sich in der Brust eine- edle» Menschen regen. Dieselben lassen sich selbst dann nicht rechtfertigen, wenn man von der Ansicht auSgegangen ist, daß, wer ein Denkmal für 100 Thlr. hinstellt, auch noch so und so viel für die Erlaubniß dazu bezahlen kann; allenfalls aber dann, wenn man geglaubt hat, daß alle jene Dinge mit guten Gesinnungen und dem Drange, dem Bedürf- niß eine- schwergeprüften liebenden Herzen- nicht- zu schaffen haben, sondern Luxu-gegenstände find, welche — noch dazu ohne Rücksicht auf Schönheit-- und Kunstsinn — besteuert werben müssen. Ueber die Bestimmungen wegen der Unzulässigkeit der Gitter an den breitm Wegen, welche die Abtheilungen de- neuen Fried Hofe- durchschneiden, will ich mir kein Urtheil anma-en; jedoch leucht« mir die Nothwendigkeit derselben nicht ein, weil eine voll ständige Einschließung eines von den Wegen gebildeten Quarre- durch Vergitterungen, wodurch allerdings der Zugang zu einer Beerdigungsstelle im Innern de- Vierecks «was gehemmt werden würde — der nicht unbedeutenden Kosten wegen wohl kaum zu befurchten wäre. 8) acht jeder Grabstein., jede- Kreuz, jede- Gitter, kurz Alles, wofür st, mehr oder minder vieles Geld eine Coneesfion gelöst werden muß, außerdem noch ganz und gar für den Hersteller und die Familie verlorm und wird ohne Weitere- laut EoncesfionS- schein al- da- Eigenthum de- Friedhofe- resse. Johannisho-pital- betrachtet! E- fällt diesem bei unterlassener Erneuerung der Grabstelle auch dann noch zu, wenn direkte Erben begründete Ansprüche darauf «heben sollten. Ja man kann sogar von dem Augenblicke de- Legen-, Sehen- oder Errichten- eines Monu mentes nicht mehr üb« dasselbe verfügen! Rach «einen Be griffen sollten die Angehörigen eines Verstorbenen nur in dem Falle das Eigemhumsrecht an den transportablen Denkmälern rc. verlieren können und das Hospital sich nur dann str dm allei nigen Besitzer an sehen dürft«, wenn di« Grabsteve «irkl-ch ver fällt, nicht erneuert wird und Niemand Anftrüche «hebt. E- wäre gewiß sehr wünschen-werth, wenn Alle, denen noch andere Uebelstände bekannt sind, dieselben offen besprächen, um den »«ehrten Gtadtrath zu mancherlei Abänderungen und Ver besserungen, resp. Revision d« Friedhostordnung zu veranlassen. E- ist nicht mein« Aufgabe zu untersuchen, auf wckche Weise die bedeutenden Einkünfte, welche mit Aufhebung der Coneessiomn in Wegfall kommen würden, am besten anderweit zu beschafft« sind, wm« dieftlbm für städtische Zwecke unentbehrlich fti» sollten; es war vielmehr nur meine Absicht, die erste Anregung zur Besei-