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320S> DemaltmigSr-chte- in der hier fraglichen Beziehung uorzugeh«, kann auch der Umstand nicht- ändern, daß jene Bäume ftüher unter Ihrer Zustimmung gepflanzt worden seien. Da- Letztere würde wohl nicht der richtige Ausdruck sein: nicht zur Anpflanzung der Bäume, sondern zur Verwendung der dazu erforderlichen Summe hatten Sie Ihre Zustimmung zu geben und haben Sie dieselbe gegeben. Der Unterschied liegt auf der Hand und eS kann daher auch von einer Art ContractSverhältniß zwischen Ihnen und un-, wie Sie eS wohl aufzufaffen scheinen, nicht »chi die Rede sein, wie denn auch „ein einseitige-Zurückgehen von eim« solchen Beschlüsse" nicht vorliegt, denn „der Beschluß" ist ja ausgeführt, die Bäume sind in der That gepflanzt worden. — Abgesehen jedoch hiervon, so folgt daraus, daß zu irgend einer Anlage ln Bezug der §ufgu«v«denden Losten Ihrerseits die Zustimmung er- theilt worden ist, noch keineswegs, daß wir nun auch für alle Zeit an einer solchen Anlage ohne Ihre Zustimmung nicht- ändern könnten. Davon weiß, wie schon bemerkt, die Städteordnung nicht- und außerdem würde die Verwaltung auf diese Weise — denn wo wäre die Grenze? — ganz außerordentlich behindert und erschwert, ja in manchen Fällen geradezu unmöglich gemacht werden. „Der von Ihnen ausgestellte Satz beweist zu viel; bei allen Anlagen oder Herstellungen (es müßte sich denn um ganz unbe deutende Dinge Handel«) erfolgt Ihre Zustimmung zu Aufwendung der Kosten, sei es bei Gelegenheit der Aufstellung des HauShalt- planS oder mittelst besonderer Beschlußfassung; e- dürfte sonach kein Baum ooer Strauch, der irgendwo gepflanzt, kein Pfahl, der irgendwo eingeschlagen, kein Stein, der irgendwo vermauert oder eiugepflvstert worden u. s. w., ohne specielle Zustimmung der Gemriadrvertreter entfernt oder verändert werden. Daß dann irgend welche Verwaltung nicht mehr möglich ist, bedarf keine- Beweises. Wir sagten so eben: „verändert werden", und wir betonen dieses Wort, um zugleich im Vorbeigehen der Ansicht entgegenzutret«, als liege in der von uns beschlossenen und auS- gefahrten Maßregel eine Zerstörung, als wärm die Bäume um- gescdlagen worden. Wir haben nirgends von einer derartigen Beseitigung, gleichsam von einem Umhauen der Bäume in Masse gesprochen; die Bäume sind herausgenommen, zur Ergänzung der in den inneren Baumreihen schadhaft gewordenen oder eiugegan- genen L uden verwendet. d.r Rest — einige wenige, fünf oder sechs Stuck, waren völlig unbrauchbar — ist andrrswo eingesetzt worden. — Um aber auf das von unS in Anspruch genommene Befugniß zurückzakomm.n, so verweisen wir auf die Ausübung dieses Befugnisse-, wie sie von jeher stattgefunden Kat, ohne daß die G rneindeverlrelunq c>d r sonst Jemand Ansteß daran nahm. Wir verweisen insbesondere auf das häufige Wegnebm n von Bäumen in dm Anlagen, an den städtischen Chausseen (z. B Zeitzer Straße, Hoep tulstraße) u. s w. Es ist also auch m der Praxi- der vpn uns festgehaltene Satz stets zur Anwendung ge lang, und warum im vorliegenden Falle etwas Anderes geltm solle, ist uns wenigstens nickt klar. Wenn Sie übrigens mehr fach von „Beseitigung von Anlagen" sprechen, zu welchen letzteren „Ihre Zustimmung ertheilt worden", so fügen wir noch hinzu, daß die Entfernung einer zweiten Baumreihe nicht wohl als Be seitigung der Anlage bezeichnet werden kann; es ist lediglich eine etwa- veränderte Gestaltung der Anlage. „Wenn wir sonach die Befugniß, die mehrerwähnte Maßregel kraft unseres Verwaltungsrechtes zu verfügen, entschieden in An spruch nehmen, so dürfen wir auch den weiteren Erörterungen, womit Sie, laut der ofsiciellen Mittheilung im hiesigen Tage blatte, Ihren Verfassungsausschuß in dieser Angelegenheit beauf tragt haben, ruhig entgegensetzen. W»r erwähnen das Letztere nur, um Ihnen offen zu bekennen, daß die hierbei gewählte Form, wobei die Recht-Widrigkeit unser-Verfahren- in den Vorder grund gestellt und der Ausschuß beauftragt wird, diese etwaige Rechr-widrigkeil zu untersuchen, un- nicht diejenige zu sein scheint, wie sie ver Stellung der beiden städtischen Körperschaften entspricht. ES kann unS nicht beikommen, eine Kritik Ihrer Verhandlungen, Beschlüsse, Ausdrücke üben zu wollen; allein je mehr wir un- bewußt sind, Ihrem Collegium gegenüber alle Rücksichten zu beobachten, wie sie der Gemeindevertretung gebüh ren, um so schmerzlicher muß eS un- berühr«, wenn au- der Art und Weise der Verhandlungen, au- der Form der Beschlüsse, au- der Wahl der Ausdrücke eine Nichtachtung der Verwaltungs behörde hervortritt, welche keine segen-reichen Folgen Hab« kann. Wer die Verhandlungen Ihre- Collegium- über die fragliche An gelegenheit unbefangen liest, wird unS beistimmen, wenn wir darin einen Charakter wie den angedeuteten erblicken. Wir Hab« niemals das Vorrecht der Unfehlbarkeit in Anspruch genommen; wir wissen, daß eine Behörde oder Körperschaft eben so gut irren kann, wie ein Einzelner, und wir gestehen e- off«, daß im vor liegenden Falle bei Anpflanzung der äußeren Bäume möglicher weise eine fehlerhafte Ausführung Statt gefunden har. Wir ha ben auch, laut unserer vorigen Zuschrift vom 6. April d. I., unser lebhafte- Bedauern darüber au-gesprochen und e- schmerz lich beklagt, daß die Umstände un- zur Wegnahme der Bäume nöthigt« „Für so wesemltch aber, daß dadurch die von Ihn« über unser Bepßahren au-geßproch»e Kritik als eine gerschtfuBgte er scheine, halt» wir jene, Nachthotl »tcht, und wir »eia«, e- ist ein weit empfindlicherer, »eit folgenschwererer Nachthell, wenn hierbei die Verwaltungsbehörde öffentlich in den Augen der Ge meinde so wie Geschehen herabgesetzt und ihr dadurch ihre Wirk samkeit in erheblicher Weise erschwert wird. Nicht um unserer Personen willen machen wir diese Bemerkung, sondem um de- allgemeinen Besten willen, welches durch solche- Auftret« gegen die Varwaltuu-Sbehörde schwerlich gewinnen kann." »Darüber, daß die Wegnahme der Bäume jetzt zur unabweis bar« Nothwendigkeit geworden war, bezieh« wir un- auf unsere Mittheilung vom 6. April d. I., und wir gestehen, daß wir nach dieser unserer Darlegung nicht recht begreifen, wie Sie die Ihnen eröffnet« tatsächlichen Umstände, welche un- jenen Zwang auferlegt«, al- nicht neu eingetreten bezeichnen können. Wir vermögen jener Mittheilung über den geschichtlichen Hergang nicht- hinzuzufügen, wohl aber bemerke» wir zur Ver vollständigung in Bezug auf die neuest« Vorgänge noch, daß wir bereit- am 26. April d. I. die Ausführung de- früher« Beschlusses wegen Wegnahme der Bäume anordneten, weil e- die höchste Zeit war, wenn die Bäume in diesem Frühjahr noch anderswo verwendet werden sollten. Wie Sie wahrgenommen haben, beschränkt sich die Wegnahme zur Zeit auf die an den verkauften Parzellen befindlich gewesenen Linden, deren Besei tigung eben deshalb nicht verschoben werden konnte." „Unsere Bemerkung, daß au- dem vvrgelegt« ParzellirungS- plane die Begrenzung der Grundstücke an der Straßenseite, also auch in Bezug auf die eingezeichneteu Bäume klar hervorgegangen sei, stellen Sie die Aeußeruug entgegen, daß eS nicht Ihre Sache war, über dir Baufluchtlinie zu cognoSciren. Letztere- ist sehr richtig; allein auf die Baufluchtlinie kam es hier nicht a»„ sonder« auf die Begrenzung der Parzellen; diese Grenzlinie an der Straßen seite schneidet mitten durch die äußeren Bäume hindurch, so daß die Hälfte der Bäume selbst in das Gebiet des Käufer- fall« mußte, und schon die bloße Einfriedigung, zu welcher doch jeder Parzellenbesiher regulativmäßig verpflichtet ist, hätte die Beseitigung der dadurch betroffenen Bäume bedingt „Die Schlußbemerkung Ihres Schreiben- endlich gehört zu dem, wa- wir oben über die von Ihn« gewählten Formen an gedeutet haben. Wir brauch« dem nicht- weiter hinzuzufügen, und schließen diese uns wahrhaft schmerzliche Mittheiluag mit dem Ausdrucke der Ueberzeugung, daß die Städteordnung die städtisch« Körperschaften wohl nebeneinander, aber nicht principiell gegen einander gestellt und daß sie schwerlich gewollt hat, daß dieselben, gleich zwei feindlichen Mächten, einander beobachten, um die gegenseitigen etwaigen Jrrtbümer oder Versehen zu erspäh« und zur Herabsetzung des Irrenden in der öffentlichen Meinung zu benutzen. LuUus Lnorr. Am 19. d. M. geleiteten wir die entseelte Hülle eine-Manne- zur letzt« Ruhestätte, dessen Name über Deutschlands Grenz« hinaus einen guten Klang hat; am Morgen de- 17. war nach langen Leiden Julius Knorr verschied«. Wir halten e- um so mehr für eine Pflicht, des Entschlafenen an dieser Stelle mit einigen Worten zu gedenken, als er nicht nur lange Jahre hier lebte und wirkte, sondern auch weil er ein Kind unserer Stadt ist. Sein Vater verwaltete da- Amt eine-Thorschreiber- amHospital- thore und K. wurde am 22. September 1807 geboren; doch ver lor er jmen bereit- im ersten Lebensjahre, worauf sich seine Mutter mit dem als Mathematik»- und Astronom bekannten Prof. Moll- weide verheiratete. Treffliche Anlagen und eine strenge, sorg fältige Erziehung macht« eS möglich, daß er schon mit dem 15. Lebensjahre, nach glänzend bestandenem Abiturientenexam« auf der Nicolaischule, die Universität bezieh« konnte. Hler beab- sichtigte er uu» sich ausschließlich dem Studium der Philologie zu widmen, aber die von Jugend auf gehegte Liebe zur Musik — der seiner Zeit gefeierte Neu deck war sein Lehrer — entfremdete ihn immer «ehr der Sprachforschung. De-Halb übernah« er auch nach Beendigung seiner akademisch« Studienzeit die Stelle eine- Hau-lehrerS für Musik bei einem Rittmeister von Klttztag in der preußischen Provinz Brandenburg; nach zwei Jahr« aber kehrte er nach Leipzig zurück, und damals »ar eS, wo er die Be kanntschaft Rob. Schumann'- machte, welche sich bald zur innigen Freundschaft 'gestaltete und auf K. vom wesentlichst« Einflüsse war. Da- «ste Erzeuaniß ihrer vereint« Bestrebung« war dt« Gründung der seit dem Juni 1834 erscheinend« „Neuen Zeitschrift für Musik", deren ersten Jahrgang K. redigirte, worauf Schumann die Redaction allein übernahm. K. gehörte dann jener nur noch eine Zeit lang al- Mitarbeiter an, indem er sich shäter ausschließlich dem Clavieruntervichte und der schriftstellerisch« THLtig- keit auf dem Gebiete der musikal.sch, pädagogisch« Literatur wid mete. In ersterer Hinsicht machte er sich verdient durch Herau- btldung einer Anzahl trefflicher Clavierspieler, von den« wir hier nur d« frühverstorben« G. M. Schmidt, LouiS Ehlert, Wollenhaupr und Theodor CocciuS n«m« »olle».