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meme osttoö > W» r et» säumt über: ardt. NaMatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 45. Donnerstag den 14. Februar. IM. 'Prinz. O-. », urit o«. ^jse. der-. < Roß. "g. «Prinj. evier, »n d,x un- «den. rg- rg. estaur. urg. sm. rn-erg tu« " tzerni . «öin. Hotci cthur v von :s von Karl 'eS. Renn 46'/., Crebil hätig. 5'/° rschles. 7 2 bit 49-/«, «rll>, l: lott i». - ^ield, Mgt «hm. von . r. Bekanntmachung, die verbotenen Goldmünzen und deren Verkauf betreffend. Wir finden uns veranlaßt hiermit wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß durch die Ministerin! - Verordnung vom 8. September 1841 (Gesetz- und Berordn.-Dl. v. 1841, S. 227) nicht nur folgende Goldmünzen, alS: Dueaten, die weniger als 65 AS wiegen, folglich das Passtrgewicht nicht erreichen, und Aünfthalerstucke in Gold (Pistoten), an deren gesetzlichem Gewichte (d. i. ein einfach sächs. over preuß. ä i/zs Mark, ein braunschw. oder hannoversch ä «/2ii Mark) bei doppelten mehr als 4 AS, - einfachen - - 2 - - halben - - I - fehlen, vom Umlaufe im Königreiche Sachsen bei Vermeidung der in den 88 I. und 2. deS Gesetzes über münzpolizeiliche Über tretungen vom 22. Juli 1840 (Gesetz- und Verordn.-Dl. v. 1840, S. 181) festgesetzten Geld- resp. Gesängnißftrafen gänzlich ausgeschlossen find, — sondern daß in Gemäßheit der Ministerialverordnung vom 14. Januar 1848 (Gesetz- u. Verordn.-öl. v. 1848, S. 4) auch der Verkauf solcher verbotener Goldmünzen sl msrco, dafern nicht dieselben zuvor zerschnitten worben find, den Geldwechslern bei Vermeidung von Gefängnißstrase bis zu 4 Wochen oder verhältnißmäßiger Geldbuße untersagt ist. Leipzig am II. Februar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. JunghanS. Bekanntmachung. Ein in dem L. Gestock des alten FreischulgebäudeS, Schulgaffe Nr. Lck, befindliches großes Helles Zimmer nebst Borraum, welches zeither als Atelier benutzt worden ist und zu einem solchen oder als Arbeit-local sich besonders eignet, soll sofort gegen einvierteljährliche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethluftige werden veranlaßt, Donnerstag den LT. dieses Monats Vormittags LL Uhr an Rathsstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung deS RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig den 4. Februar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Cerutti. Bekanntmachung. DaS an der Ecke der Ritterftraße und de- Brühls gelegene, mit Rr. 141 deS BrandcatasterS bezeichnte, die Henwaage genannte Grundstück soll mit den darauf stehenden Baulichkeiten an den Meistbietenden versteigert werden. Wir haben hierzu den BL. Februar L8«L anberaumt und eS werden Kauflustige veranlaßt, sich am gedachten Tage Vormittags LL Uhr bei der Rathsstube rinzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Bedingungen können bereit- vorher bei dem Bauamte eingesehen werden, wo auch der aufgmommene SituationS- Plan ausliegt. Leipzig den 30. Januar 1861 Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Der am Fleischerplatze nördlich von dem mit der Straßennummer 1 bezeichnten Grundstücke deS Herrn Sörnitz befind liche Platz mit der Uferböschung und einem Stücke vom Flußbette der Pleiße soll als Bauplatz an den Meistbietenden versteigert werden. Wir haben hierzu Dienstag de» B«. Februar L8«L anberaumt, und eS werden Kauflustige hiermit geladen, sich am genannten Tage Vormittags LL Uhr in der RathS- stube einzufinden und ikre Gebote zu eröffnen. » Der angefertigte Situation-plan und die BersteigerungSbedtngungen können bereits vor dem Termine aus unserem Bauamte in Augenschein genommen werden. Leipzig dm 7. Februar 1H61 Der Rath der Stadt Leipzig. u.':- - . - Berger. Schleißner, . .... > i i'-