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3308 Stadt entsprechendere Aenderungen vornehmen ließen, die ganze Einnahmequelle aber fallen zu lassen, das habe dem Ausschuß im Hinblick auf die steuerzahlenden Bürger doch zu bedenklich geschienen. Herr vr. Reel am wünschte zunächst Abstimmung über den Helferschen Antrag. Dies um so mehr, als zur Zeit ausreichende Unterlagen für eine endgiltige Beschlußnahme nicht vorzuliegen schienen. Die Wichtigkeit der Frage erfordere allseitige und sorg same Erörterung und der ganz unverfängliche Antrag des Herrn St -V. Helfer befördere diese. Nachdem Herr Hey einige Einzelnheiten über dm Erhebung modus mitgetheilt und Herr Güttner — heute einberufen — darauf hingewiesen hatte, daß nach Wegfall der Thore viele Fahr- Augänge der Stadt und zwar nicht bloS auf Chausseen offen würden, sprach Herr Leppoe die Befürchtung auS, daß bei dem Zusammenhänge des DammgeldeS mit dem Marktrechte de- letz teren Beseitigung selbst in Frage kommen könne, wenn man die Abgabe einer Erklärung über die Vorlage zu sehr verschiebe. Der Herr Referent bemerkte noch, daß auch der Staat nicht alle Wege durch Chauffeehäuser controlire. Mit der Controle zur Vermeidung von Hinterziehungen auf Nebenwegen seien die GenSd'armen beauftragt. Cs würden sich auch bei uns Moda litäten barbieren, eine entsprechende Controle zu schaffen. Letzteres bezweifelte Herr Adv. Winter, den Helferschen An trag zur Annahme empfehlend; Herr Adv. Helfer fügte hinzu, daß der Rath überhaupt zur Zeit noch gar keine Erklärung über da- Dammgeld fordere, also ein Aufschub der Entschließung de- Collegiums der Sache nicht schaden könne. Auch der Ausschuß könne in dieser Frage den national-ökonomischen Standpunkt nicht umgehen. Er habe in Erfahruna gebracht, daß z. B. ln Dres den ein Dammgeld Seiten der Stadt nicht erhoben werde, aber da- Marktrecht beibehalten worden sei. Die hiesigen Gewerbtrei- bendm, besonders die Tischler, könnten übrigen- ihren Bedarf nicht immer in großen Eisenbahnlieferungm beziehen. Der Aus fall aber, den die Stadtcasse durch Aufhebung des Dammgeldes erleiden dürfte, werde schon durch die gewonnene Verfügung über die Thorhäuser ein beachtenSwertheS Gegengewicht finden. Herr Cavael wünschte Abbruch der Debatte, da die Ange legenheit noch nicht spruchreif sei, und Herr Häckel beoorwortete die Annahme de- Helferschen Antrag-. Im Schlußworte bemerkte der Herr Referent: Der Finanzausschuß habe sich in der Frage über die Vorzüg lichkeit ausschließlich direkter oder aus direkten und indirekten ge mischter Steuern zu einer bestimmten Entscheidung nicht gedrängt gefunden, da durch die Wissenschaft jene Frage selbst zur Zeit nicht gelöst sei. Selbst wenn das zweispännige Fuder Holz einige Groschen zahle, könne damit die Concurrenzfähigkeit- der hiesigen Tischler und ähnlicher Gewerbtreibenden auswärtigen gegenüber nicht beeinträchtigt werden. ES sei in dieser Hinsicht wohl die Frage von Interesse, um wieviel z. B. ein Secretair theurer werde, wenn auf das zweispännige Fuder Nutzholz 3 Ngr. und einige Pfennige Dammgeld zu zahlen sei. Nachdem hierauf der Herr Referent die Motive deS Ausschusses nochmals entwickelt hatte, wurde der Helfersche Antrag — mit Ausschluß de- Passus auf Ablehnung deS Ausschußantrags — einstimmig angenommen Hierauf kam 3. da- Gutachten deS VerfassungSarüsschusseS, die Beseitigung der äußeren Baumreihen an der Waldstraße betr. (Bericht erstatter Herr vr. Günther), zur Berathung. Gutachten und Zuschrift des Rath- sind bereit- abgedruckt. Herr Adv. Winter bestritt, daß in dem Verfahren de-Raths eine Recht-Widrigkeit liege. Er wolle zwar die von letzterem ein geschlagene Tactik nicht rechtfertigen; auch er finde in dem gewählten Verfahren eine Rücksichtslosigkeit, aber keine Rechtsverletzung. Die im Gutachten entwickelten Folgerungen über den Einfluß einer ausgesprochenen Verwilligung auf die Unveränderlichkeit der durch die Verwilligung geschaffenen Anlagen könne er nicht gelten lassen. Auch die beiderseits angeführten Beispiele vermöchten ihn zu einer anderen Anschauung nicht zu führen. Praktische Bedenken könnten vorliegen; sie berührten den RechtSgrund nicht; rücksichtlich dessen halte er an seiner obigen Ueberzeugung fest. Der Herr Berichterstatter entgegnete: Die Ansicht de- Herrn Adv. Winter, daß dem Stadtrathe nicht jede Disposition über diejenigen Objecte, welche mit den von den Stadtverordneten be willigten Kosten hergestellt worden, entzogen werden dürfe, stimme vollständig mit den Ansichten überein, welche die Majorität des Ausschusses in dem Berichte zu erkennen gegeben habe. Wenn aber da- neugeschaffene Object gänzlich oder in wesentlichen Theilen zerstört werde, so handele es sich nicht um eine einfache Verwal- tung-maßregel, sondern um die Vornahme einer Handlung, welche der Bedingung, unter welcher die Kosten bewilligt worden, wider spreche. Daß die Bedingung, eS möge die neue Schöpfung nach ihrer Herstellung nicht wieder zerstört werden, ausdrücklich aus gesprochen werde, sei nicht nöthig, sie verstehe sich von selbst. Denn dis Bürger hätten kein Interesse daran, daß die Gelder verausgabt würden, sondem daran, daß in der neum Schöpfung ein bleibender Ersatz für die gebrachten Opfer ihnen geboten werde und somit die Anlage selbst erhalten bleibe. Man könne auch nicht sagen, die von der Majorität de- Ausschusses für die Stadtverordneten beanspruchten Rechte könnten denselben um des willen nicht zugesprochen werden, weil e- in der Städteordnung an einer Bestimmung fehle, welche ausdrücklich dieser Rechte Er wähnung thue. Dinge, welche sich geradezu von selbst verständen, gehörten nicht in die Gesetze, und eS würdm eigenthümliche Werke entstehen, wenn dergleichen Bestimmungen in die Gesetze aufge- nommen werden sollten. Gewiß würde der Gesetzgeber allgemein sehr ungünstig beurtheilt werden, wenn er für die Städteordnung folgenden Satz in Vorschlag gebracht hätte: „Wenn die Stadt verordneten Gelder zur Ausführung von baulichen Unternehmungen und sonstigen Anlagen bewilligen, so habm dieselben, dafern sie wünschen sollten, daß nicht nur die Verausgabung der Gelder zu diesem Behufe erfolge, sondern auch die Anlage, sobald sie herge stellt worden, bestehen möge, diese- ausdrücklich zu erklären. Er folgt eine solche Erklärung nicht, so ist anzunehmen, daß sie dem Rathe da- Recht einräumen, die neue Anlage, sobald sie hergestellt und somit die Verausgabung der Gelder erfolgt ist, wieder zu zerstören." ^ Herr Adv. An schütz fügte hinzu, daß der Ausschuß dem Stadtrathe da- Recht zu wesentlichen Umgestaltungen von An lagen, zu denen da- Geld von den Stadtverordneten verwilligt worden, ohne Zustimmung de- Collegium- nicht habe zugestehen können. Der Ausschuß habe dabei nicht daran gedacht und denken können, daß Gleiches von der Entfernung eines Pfahle- oder Steine- gelten solle. Der erste Antrag de- Ausschusses wurde darauf gegen eine Stimme, der zweite ebenfalls gegen eine Stimme angenommen. Au Antrag 3 bemerkte der Herr Referent auf Anfrage Herm HäckelS, daß die Frage wegen Übertragung der hier einschlagenden Kosten offen gehalten werden solle bis nach Eingang einer Rückäußerung de- Stadtrath«. Herr Cavael hielt die Durchführung de- Antrag- für nicht wohl thunlich, da man sich mit der vom Rath abgegebenen Er klärung eine- Versehens begnügen könne. Herr Adv. Winter — obgleich principiell dem Anträge ent gegen — bedauerte doch, dessen Annahme vorausgesetzt, daß der Antrag nicht strikter gefaßt und der Rath nicht angehalten werde zum Ersatz de- entstandenen Schaden- und Kostenaufwandes. Es fehle leider nicht an Vorgängen, welche die- gerechtfertigt er scheinen ließen. Herr Adv. An schütz entgegnete, daß der Verfassung-au-schuß angesichts der durch oie Beseitigung der Bäume allgemein hervor gerufenen Erregung wenigstens einen Weg habe Vorschlägen wollen, welcher geeignet der allgemeinen Stimme einen angemessenen Aus druck zu geben. Er seinerseits könne die Verpflichtung de- Stadt- rathS zur Kostenerstattung nicht als zweifellos betrachten. Es scheine sich ihm nicht um ein so schwere- Versehen zu handeln, daß man eine Ersatzpflicht in Geltung bringen sollte. Herr Götz wünschte im Anträge den Vorschlag, die Bäume „um eine Elle" vorzurücken, beseitigt zu sehen, da damit nichts gewonnen sei und bei dieser kurzen Entfernung von den Gebäuden die Bäume unmöglich gedeihen könnten. Herr vr. Reclam verwahrte da- Collegium gegen die An nahme, daß dasselbe die jetzige Lage der Straße auS den vorge legten Plänen habe ersehen können. Der Herr Referent — auf die früheren Beschlüsse zurückgehend und deren Aufrechthaltung, Anlage von Vorgärten rc. empfehlend, rechtfertigte damit den Antrag in seiner Fassung bezüglich der Neu stellung der Bäume. Herr Hempel wollte keine neue Amdemng, da der Schaden ohne neue finanzielle Opfer für die Commun nicht mehr zu be seitigen sei. Herr Hey dagegen verlangte Vertretung de- Schaden- durch den, welcher ihn verursacht; der Geschäftsmann, fügte er hinzu, welcher einen Fehler mache, müssen dessen Folgen übertragen, der Rath möge daher auch bezahlen, was er verschuldet. Herr Häckel wiederholte, daß da- Collegium sich durch die Pläne nicht präjudicirt habe und der Herr Vorsteher fügte hinzu, daß der BauauSfchuß, welcher von der Voraussetzung auSgehen müsse, daß die ihm vorgelegten Zeichnungen correct seien und einer in da- minutiös Einzelne gehenden Nachmessung mit dem Zirkel nicht bedürften, aus den vorgelegten Plänen die Befürchtung nicht habe entnehmen können, daß die Grenze oder die Baufluchtlinie mitten durch die äußeren Baumreihen hindurchgeführt werden solle. Eine solche Absicht sei vom Rathe nicht angekündigt worden, der Ausschuß habe daher auch nicht an eine Abweichung von den früher beschlossenen Linien denkm können, sondern voraussetzen müssen, daß, wie auch die äußere Grenzlinie gehen möge, die Bauflucht linie 8 Ellen zurückgestellt sei. Eine Aenderung dieser früher be schlossenen Linie sei den Stadtverordneten nicht angezeigt. Außerdem bemerkte Herr Adv. Helfer, daß selbst auf den ParcellinmgSplänm diese äußeren Baumreihen eingezeichner ge-