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und Anzeiger. «MMM dkS Mii,I. BezirIS,mGS md des «MS der Stxdi Lchyi«. W U. Sonnabend den 10. Februar. 1866. Bekanntmachung. DaS 2. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 2. Bekanntmachung, den SlaatSvertrag über die Paß- und Fremdenpolizei betreffend, vom 4. Januar 1866. - 3. Verordnung, die Medieinalpolizeibezirke in den Schönburgischen Receßherrschaften betreffend, vom 9. Januar 1866; - 4. Verordnung, die Publication des wegen Fortdauer deS Anschlusses des GroßherzogthumS Luxemburg an daS Zoll system Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins abgeschlossenen Vertrags betreffend, vom 9. Januar 1866; - 5. Decret wegen Bestätigung des vierten Nachtrags zu den Statuten der Leipzig-DreSdner Eisenbahn-Compagnie, vom 16. Januar 1866; - 6. Decret wegen Concefsionirung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zu Anlegung und zum Betriebe der Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn betreffend, vom 16. Januar 1866; - 7. Decret wegen Genehmigung nner fernerwetten Anleihe der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie, vom 16. Januar 1866 ; - 8. Bekanntmachung, die Eröffnung deS Betriebs auf der Chemnitz-Annaberger StaatSeisenbahn betreffend, vom 18. Januar 1866; - 9. Bekanntmachung, die Richtungslinie der BorSdorf - Döbeln - Meißner Eisenbahn betreffend, vom 19. Januar 1866; - 10. Bekanntmachung, den sechsten Nachtrag zur fünften Auflage der Arzneientaxe betreffend, vom 19. Januar 1866; - 11. Verordnung, das Verfahren bei Würderung von Brandschäden an fiscalischen Gebäuden betreffend, vom 19. Januar 1866; - 12. Verordnung, den Betrag der Steuervergütung für ausaeführkn Rübenzucker betreffend, vom 20. Januar 1866; - 13. Verordnung, die UebergangSabgabe von verein-ländischen Tabakblättern und Tabakfabrikaten betreffend, vom 20. Januar 1866; - 14. Bekanntmachung, den Anschluß der Paradieser und Kreuzlinger Vorstadt von Constanz an den deutschen Zoll- und Handelsverem betreffend, vom 22. Januar 1866; - 15. Verordnung, die Erstattung von Requisitionskosten in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten betreffend, vom 13. Januar 1866 ; - 16. Bekanntmachung, die Eröffnung mehrerer Eisenbahn-BetriebStelegraphenstationen an den westlichen Staatseisen bahnen und der Greiz-Brunner Privat-Eisenbahn für die allgemeine Correspondenz betreffend, vom 27. Januar 1866; ist bei unS.eingegangen und wird bis Ende Februar d. I. auf hiesigem Rathhaussaale ^ur Kenntnißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, am 9. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Es ck von unS neuerdings wiederholt in Erwägung gezogen worden, inwieweit das Publicum durch obrigkeitliche Maßregeln vor den Gefahren der Trichinenkrankheit geschützt werden könnte. In völliger Uebereinstimmung mit den sowohl hier als anderwärts neuerdings gewonnenen wissenschaftlichen Anschauungen sind wir hierbei zu dem Beschluß gekommen, daß von zwangsweiser Einführung einer mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches zunächst abzusehe'u sei. Denn eine solche Untersuchung des gesummten hier zur Consumtion gelangenden Schweinefleisches könnte nur durch einen äußerst verwickelten Polizei-Apparat und nur mit den bedenklichsten Störungen des Handels und Verkehrslebens ermög licht werden, ohne daß dieselbe doch diesen Nachtheilen gegenüber den Vortheil einer völligen Garantie gegen die Trichinenkrankhett darbieten würde; auch glauben wir, daß eine obrigkeitlich herzustellende, höchst wahrscheinlich aber keine volle Sicherheit gewährende Untersuchung des Fleisches das Publicum in seiner eigenen Vorsicht nur nachlässig machen und daher mehr schaden als nützen würde. Dagegen liegt der sicherste Schutz in der Hand des PublicumS selbst, und zwar dadurch, daß der Genuß rohen Schweine fleisches überhaupt gänzlich vermiede» und Schweinefleisch nur in völlig durchräuchertem, durchkochtem oder durchbratenem Zustande genossen wird. Eine Erhitzung des Fleisches bis auf mindestens 70 o K. tödtet erfahrungs mäßig die etwa vorhandenen Trichinen und gewährt mithin einen sichreren Schutz als jede andere Maßregel. Wir richten daher dje dringende Aufforderung an das Publicum, diese Vorsichtsmaßregeln streng zu beobachten. ES liegt außerdem im Interesse Derer, die Schweine zum Verkauf schlachten, daß sie auf eigene Veranlassung das geschlachtete Fleisch untersuchen lallen und wir hoffen, daß diese Vorsichtsmaßregel nicht unterlassen wird. Wir unsererseits sichern bis auf weiteres demjenigen eine Belohnung von 10 bis 20 Thlr. zu, welcher nachweislich in einem hier ausgeschlachteten, aber nicht zum Verkauf oder Verbrauch aelangeten Schweine Trichinen auf- fiudet und werden ebenso bis auf weiteres den obrigkeitlich festzustellenden Werth eines hier ausgeschlachteten trichinenhaltigen Schweines, insoweit dasselbe vor irgend welchem Verbrauch anher abgeliefert wird, zu ersetzen bereit sein. Im übrigen machen wir aufnierksam auf die criminalrechtlichen Folgen, die denjenigen treffen, welcher durch den wissentlichen Verkauf tnchinenhaltigen Fleisches zum Verbrauch das Leben und die Gesundheit Anderer gefährdet. Leipzig, am 1. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. - Vr. E. Stephani. vr. H. Sonnenkalb. Bekanntmachung. in der Lindenauer Chaussee g< .— „—, wozu noch der durch den dem. , ^nde große Hofraum kommt, sollen vom I. April d. I. an auf sechs Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden. . Ordern Pachtlustige auf, Dienstag den 13. Februar d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Die pünctlich zur angegebenen Zeit beginnende Licitation wird geschloffen, sobald weitere Gebote nicht mehr erfolgen; es bleibt aber dem Nathe die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die LicttattonS- und Bewachtunasbedingungen liegen in der Marstallexpedition, Neumarkt Nr. 21, zur Einsicht auS, wo auch sonst etwa gewünschte weitere Auskunft ertheilt werden wird. Leipzig, den 31. Januar 1866. Des Raths der Stadt Leipzig Oekonomie-Deportation.