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Anzeiger. Amtsblatt des KöM. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W. 111. Dienstag den 21. April. 1863. Min«—-»-MM»—SiSSS—»sss—s—————»»M», Bekanntmachung. Um Mißverständnissen vorzubeugen, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß alle hier einpassirenden Meßfremden unverzüglich bei unserem Fremden - Bureau anzumelden, diejenigen Meßfremden aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, zu Lösung von Aufenthaltskarten verpflichtet sind. — Leipzig, den 13. April 1863. Das Pottzei-Amt der Stadt Leipzig. ^ , Metzler. Bekanntmachung. Nachstehende, der Stadt gehörige Wiesen sollen zur Heu- und Grummetnutzung von und mit dem jetzigen Jahre auf sechs Jahre meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige haben sich hierzu Donnerstag den 23. d. M. früh 10 Uhr auf hiesigem Nach hause einzufinden und können über die Lage der Wiesen und sonst Auskunft in der Expedition de- Marstalls erhalten. Leipzig den 4. April 1863. DeS NathS der Stadt Leipzig Oek»»M«iedep«tation. 1) 12 Acker 248 lD Ruthen heilige Wiese Abth. ». 13) 3 Acker 220»/4lHR. Ziegelgruben neben dem Rodelande Abth. 2. 2) 6 - — - dergl. Abth. v. 14) 3 63 - der de» Flschzügen Abth. 1. 3) 12 s — s dergl. - v. 15) 5 - 111 - Ranstädter Viehweide Abth. 9. 4) 5 - 245 s dergl. - 1. 16) 4 - — - dergl. Abth. 10. 5) 2 » 276 - Connewitzer Bauerwiese Abth. 11. 17) 7 - 76 - dergl. - 11. 6) 2 - 284 dergl. Abth. 13. 18) 2 - 299 - dergl. - 13. 7) 6 - 214 s der Münch bei Leutsch. 19) 2 - 242 L dergl. - - 14. 8) 2 s 6 - die Walkwiese daselbst. 20) 4 - 231 S Podelwitz-Wiese bei Lindenau. 9) 2 - 86 - die Podelwitz-Wlese daselbst. 21) 1 - 67 r 3 Parcellen daselbst. 10) 1 - 20 - : die Ochsenzunge bei Lindevau. 22) 5 67 - Schönefelder Wiese bei der Nonne. 11) 2 s 72 - vormalige Barfußmühlwiese Abth. 1. 23) 13 - 65 - die Sauweide beim Floßchor in 10 Par- 12) - 6 L, 93 - dergl. Abth. 2. cellen. Verhandlungen der Stadtverordneten am 10. April 1863. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Die vorstehend abgedruckten Schriftstücke übersendete der Rach mittelst folgender Zuschrift: „Den Herren Stadtverordneten übersenden wir beifolgend da- vom Centralausschuß des dritten deutschen Turnfestes aufgestellte Budget sammt Erläuterungen, welches einen muthmaßlichen Aus fall von 29000 Thlrn. ergiebt. ,Rach dem Anträge des gedachten Ausschusses haben wir, auf den Grund der von der gemischten Finanz- und Baudcputation mit großer Majorität ausgesprochenen Bevorwortuvg beschlossen: Demselben bei der Stadtcaffe nach Maßgabe der durch die Bedürfnißposten des Haushaltplanes nachgewiesenen Summe, einen Credit bis zur Höhe von 7L000 Thlrn. zu bewilligen, und das nach Abzug aller Festeinnahmen eventuell sich er gebende Deficit auf die Stadtcaffe zu übernehmen, unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß der EentralauSschuß, wie derselbe gethan, sich verpflichte, die erwähnte Gesammtsumme der Festkosten von 75000 Thlrn. bei eigener Vertretung nicht zu Überschreiten, alle Festeinnahmen aber, auch wenn sie die iu den HauShaltplau aufgeuommene» Beträge übersteige« sollte», unter specieller RechnungSableasng über LuS-abe u»d Einnahme an die Stadtcaffe abzulieferu.* »Vir «bitten uns zu diese« Beschluß die Zustimmung d« Herren Stadtverordneten, deren baldgesämge Lrtheilung um so notwendiger ist, als die Unternehmer der bauliche» Herstellungen eine in den nächsten Tagen zu fassende Entschließung zur Be dingung gemacht haben. „Wenn wir es deshalb beklagen, daß die Zeit zur Entscheidung einer finanziell so tief eingreifenden Frage auf das geringste Maß beschränkt ist, so glauben wir den vorliegenden außergewöhnlichen Verhältnissen hier volle Rechnung tragen zu müssen. B«de städtische Corporatioven haben bereit- früher ihre übereinstimmende Ansicht dahin ausgesprochen, daß die Fei« des bevorstehenden Turnfeste» eine würdige sein solle, und diese Auschauung wird von der ge-, sammten Einwohnerschaft getheilt. Daß die Stadtgemeivde für das Fest Opfer zu bringen habe, darüber konnte man vom An fang an nicht im Unklaren sein, während gleichzeitig die Pflicht der Verwaltung und der Gemeindevertretung es bleiben mußte, die Bereitwilligkeit zur Unterstützung de- Feste- mit den Rücksichten zu verbinden, welLe eine sparsame Verwendung der öffentlichen Mittel erheischt. Wir glaubeu nun, in dem vom Centralausschuß aufgestellten Budget, welche- die Grundlage der jetzt fraglichen Creditbewilliguug bildet, die Grenzen eingehalten zu sehen, welche unter den gegebenen Verhältnissen für die finanzielle Beiheiligung der Gemeind« gezogen werden dürfen. In die Einzelheiten des bezeicknete» Hau-Haltplane- sind wir nicht eingegangeu, weil wir dem sachverständigen Ermessen de- Eeutralau-schusse- und der unter seiner Leitung arbeitenden einzelnen Ausschüsse vertrauen, daß man oei der Ausführung stet- die Erzielung ein« würdigen Kestfeier, nnter Vermeidung alle- unnöthiaen Aufwandes vor Augen haben werde. Wir betrachten unser» Beschluß als ein dem Central«»-- schuß ertbeiltrS, genau präcistrw- Vertrauensvotum und hegen die zuversichtliche Uederzeugung, daß der CenttalauSschuß, i« vollen