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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts vnd des Raths der Stadt Leipzig. Ein Seitrag zur Falschmünzer- iind Uotenfälsch er-Statistik. Nach der gewöhnliche» Annahme find Banknoten der FLli schung weit mehr «-gesetzt als geprägte Münze, weil Noten fälschung für leichter als Falschmünzerei gehalten wird. Der größte Theil de- Widerstande-, auf welchen in England die Ausgabe von Einpfundnoten stößt, beruht auf dieser Voraussetzung. Als eln Umlauf-mittel geringen NennwerthrS und vorzugsweise auf das Bedürfniß von Personen geringer Erziehung berechnet, gilt sie als ein um so gefährlichere- Mittel de- Betrüge-, je leichter auch eine schlechte Nachahmung solche Menschen täuscht. Ein Umlaufgeld au< Papier scheint ferner die Fälschung m begünstigen, weil da- Material, auS welchem dasselbe gemacht ist, ganz werth- loS ist,, während Metallgeld au- einer Substanz besteht^ deren Nachahmung, wenn sie täuschen soll, jedenfalls doch mit einigen Kosten verbunden ist. Man glaubt^ der Notenfälscher habe eben nicht- als die Stampille, der Falschmünzer aber außer der Stam- pille auch da- Material des MünzstückeS nachzuahmen. Eine wesentliche Berichtigung dieser Voraussetzung geht jedoch au- der vom britischen Parlamente veröffentlichten BantzuotenfälschungS- uno Falschmünzerstatistik hervor, die für England und Wale- bis 1856 und für Schottland bis 1857 reicht. Sie beweist, daß Banknoten weit seltener als Münzen gefälscht werden. E-' wuri» deck nämlich gerichtliche Verfolgungen eingeleitet: In England und Wales: Wegen' Wegen Wegen Wege» Rotenfälschung Münzfälschung Notenfälschung Münzfälschung 1852 11 713 1855 37 674 1853 18 681 1856 46 Ü68 1854 27 750 In Schottland: Wegen Wege« Wegen Wegen Rotenfälschung Münzfälschung Rotenfälschung Münzfälschung 1849 2 76 1854 — 39 1850 2 69 1855 — 64 1851 — 64 1856 — 46 1852 185S 46 34. 1857 — 87 Die Erfahrung lehrt daher im Gegensätze zur Voraussetzung, daß es weniger die Noten als die kleinen Silbermünzen sind, die der Gefahr der Fälschung unterliegen. Der Umlauf dieser letzteren bewegt sich zumeist innerhalb de- DerkehrSkreiseS der unteren Stände, die am leichtesten zu täuschew sind; den höhere» aber sind sie zu wenig beachtenSwerth, um einer sonderlichen Prüfurig zu unterliegen. Der Grund aber dieser Erscheinung dürste darin liegen, daß die Fälschung der Noten eine viel schwerere Aufgabe al- Falsch münzerei geworden und der damit verbundenen größeren Gefahr wegen eher unterbleibt. Da- englische Banksystem trägt durch die Raschheit, mit welcher die kaum «-gegebenen Noten zu den Bänken wieder zurückkehren, zur leichteren Entdeckung der Bank- notenfäischer wesentlich bei. Ein Theil der Notm geht am Aahl- tisch ein, ein weit größerer durch den Erlag der Depositen oder im Notenaustausche der Bänken unter einander. Jeder dieser Wege führt die Note nach kurzer Wanderung an ihren Aü-gab-- ort zurück. Die falsche Note entgeht diesem Laufs nicht. Gelangt sie aber an die Bank, welche sti au-aegeben haben soll, so werden die strengsten Nachforschungen angestellt. Keine Aettelbank kennt eine größere Geftchr als die Fälschung ihrer Noten; für die Ab wendung dieser bringt sie jede- Opfer. Eine systematisch fort gesetzte Fälschung erscheint daher schon der Macht und den Mitteln jener Classe gegenüber unmöglich, gegen deren Interessen sie ver stößt. Falsche Münzen laufen gelegentlich an allen Banken ein; entdeckt man sie aber, so legt Niemand ein sonderliche- Gewtcht darauf, ihre Urheber zu entdecken. Ader Notenfälschrmg ist auch außerordentlich schwierig, geworden und setzt Csvktäk voraus. Las PttM, aüfweGiMs. B. die Noten der Batik voll Eng- litnv MrÄ werden, ist ein Echlltgllch Mills eigellkhümlichtzk Arr, eine elnztzt Mftita versteht bk-hft dasselbe herzusteltell, jeblb Ver such, dessen Erzeugung nachmahmen, würde nur mit schweren Kbfkll VUrchzufuhren'setn. Dte- ErzeugüNtz in geringer Mellge — bloS behufS der HreMkulltz etlllgeS welliger Nottni würde die Kosten Nicht ertragen, die fortgesetzte Ausgabe' fälschet Noten aber zur ttttfehkbatm llud raschen Entd'ecktMg' de- Fälschers führen. Nicht Minder' köWkelitz sind VW Übrigen HerftchrUn'gSilrVll, denen das Nvtettpaptet UlltrrzogeN wird, bevor dir Note fertig ist. Dazu bedarf es wieder theürer Maschinen. Der Kvsteüpunct wird zu elMM um so MlrHamereN Schutze' gegen die Fälsthung, je weniger der Capitanst sich entschließen wird, für ein systematisches Ver brechen seinen bereits errungenen Wohlstand emzusrtzm. Entfchriöungen höherer Srhörden, Handels', Erwerbs - und Wechselrecht betreffend!. m. In wieweit wird di« Huftderbirrdlichkeit der Eisenbuhngrsell- schäften durch K. 1v—12 des BetnebsreglementS berührte Dem handeltreibenden Publicum muß eS von Interesse sein, izu erfahren, ob eine.Eisendahugesellschaft, welcher gegenüber von idem Absellvtk MeV* Frachtgut?- die BehaüMNg, sieden von iihr übetnwnmenm Auftrag zu Beförderung und Abtieferuny des- 'sckden nicht au<q«fthtt habe, ausgestellt und Nachweis über die Wichtig erfolgte AdlieftNing de-' Gute- oder Eifatz de- Factura- wertheS verlangt wird, der die-fallsigeu Vwamwdrttichkett schon !durch die bloße Bezugnahme auf irgend welche Bestimmung de- ,Berein-reglementS für den Güterverkehr sich zu entziehen vermöge. >Maw suchti non zwar in diesem Reglement vergeblich einen Para graphen, auf welchen'eine EisendahllverwaNung sich mit rechtlichem Erfolg« stütz« könnte Gleichwohl versuchten e- in nsNerer Zeit wie «f Herausgabe von vier Blöcken Cedernholz, eventuell auf Ersatz de- KacMrawetthe- von 263 TM 16 Ngr. verklagten Dieectswll der Magvetztrrg-CöchenkHalle-Leipziger Eismbahngesell- schaft, zw Abwendung der dietzfattsigell BeediNdlichkelt' §. 10 und 11 deS gedachwll Reglements für sich gelttnd zu machen, obwohl sie im webrigell einräumend mußten, daß die Compagnie verpflichtet sei, den von ihr ütznmonemenskl Hirstkag zu Ablieferung der ihr übergebenen Blöcke Cedernholz nachzuweisen oder seidig«, dafern bie- nicht gtzfthehen, dem Kläger zurückzugeben und beziehentlich den FacmrawStty zu ersetzen, und nebenbei vorschütztm, daß da- ßu Leipzig wirklich allgekomnwne Cedetzttholz voll dem richtigen Adressaten in Empfang genommen wotven'- fts. In diesem Processi wurden die DiltewovM dieser Eisenbahn« tzrsellschUft in» WeftnNichrw dem KtaggeAch* gemäß venmheilt, die eigentlich» Gmsthetdmig' adeV' vsw dem Beweift der vorstehend- ge. Dachten Ausflucht abhängig gemacht, die Berufung auf h. 10 iund 11 de-Reglements jedoch irr aUeV drei Instanzen, in welchm lstr die BektvgM dev geuwchwn Augestäntznissd ungeachlw zur Gel tung zu bringen fuchtelt- fÜwunstdtthaft etAärt. AM Ausführlichsten spruch fich übev lstvwllechetzlkchkktk dteftr Etnwmdung daS'köntgl. Ober - Aype'tta'tsowSge'richV zw DrSsden atrß. Die Ent- sscheiwrng-gründe enthalten hierüber Folgendes: „Dia Bestimmungen des Reglements sind nicht geeignet, den jerhodenm Ansmuch (Klägers) als einen unbegründeten erscheinen lzu lassen. Die Bestimmung in ß. 1V enthält nur dem Adres saten gegenüber das Präjudiz, daß, wenn er nicht binnen vier« mdzwanzig Stunden nach chm geschehener Meldung der Ankunft er Güter solche in Empfang nimmt, ein Lagergeld von V» Sgr. SS CeNtner dm La- erhoben wird. Die weitere Bestimmung i» »»10, dass für diel, Bahnhof ro«1»»t" gestellten Güter jede Haf. «ng de, Berwattnng aushöre, kan« der Natür der Sache nach,