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der Handlungen der Stadtvktordnelell am 29. April 1861. (Auf Grmrd de- Protokolls öearheitet «rd »eröffentttcht.) Nach Eröffnung der Sitzung machte Vorsteher Joseph Mit theilung au- einer RathSzuschrift, des Aufhebung de- Markt- rechts betr. Danach hat der Stadtrath beschlossen, das Markt- recht vom Anfänge deS künftigen Jahres an gänzlich in Wegfall zu bringen. Als Hauptmotive dieses ^LeschlusseS nmnt der Stadtrath die unverhältnißmäßig hohen und bei der Eigenthümkkchkeit de- Markt- rechte- einer wesentlichen Abminderung nicht fähigen Regie-Kosten; die mancherlei Beschwerungen, welche die Erhebung der erwähnten Verbrauch-ftrugimt- sich führen muß, so wie die sonstigen hierbei sich ergebenstMnHuträHkkchstekru; 'di^Rückficht auf die nicht länger abzuweisende Herstellung neuer Stadteingänge, so wie überhaupt auf die Oeffnung der Stadt in größerem oder geringerem Maße. DaS Damm- und Brückengeld, das auf bestimmten Verbriefungen Seiten der Staatsgewalt beruht, soll nicht aufgehoben werden, fonderrr fortbestehen, und Mar etwa in der Art wie das vom Staate erhobene Chausseegeld. Der Stadtrath fügt noch bei, daß das zur Zeit im Stamm- v?rmögen mit einer Summe von 219,859 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. unter den Aktiven aufgeführte Marklrecht am erwähnten Orte ab zuschreiben sein werde und daß er bei der betreffenden Verhandlung mit der Regierungsbehörde eine etwaige künftige Wiedereinführung des Marktrechtes der Stadtgemeinde ausdrücklich vorzubehalten gedenke. Es hatte zunächst bei dieser Anzeige zu bewenden. Gleiches gilt von einer Zuschrift des Raths, wonach derselbe auf den Antrag des Collegiums, den Beitrag Leipzigs zum Lutherdenkmal in Worms von 500 Fl. rh. auf 1000 Fl. zu erhöhen, nicht einzu- gehett beschlossen hat. ^ Die Anstellung des provisorischen Lehrers Herrn Förster zum consirmirten Lehrer an der II. Bürgerschule wurde angezeigt, die Anstellung eines provisorischen Lehrers an derselben Schule und zweier provisorischer Lebrer an der III. Bürgerschule mit je 250 Thlr jährlichen Gehalts einstimmig genehmigt. Eine Zuschrift, die Gewährung eines zweiten Monatsgehaltes (außer dem Sterbe monate) an die Nachgelassenen städtischer Gymnasiallehrer betr., gelangte an den Ausschuß für Kirchen, Schulen und milde Stif tungen; die erfolgte Verpachtung mehrerer städtischen Wiesen im Wege der Licitation ward angezeigt. Weiter kam die Entschei dung der Königlichen Kreisdirection in der Differenz wegen des Schulbaues beim Waisenhause zum Vortrage. Die dieSfallsige Verordnung lautet: „Die Königliche Kreisdirection nimmt zur Zeit Anstand, auf den Bericht der Schulinspection zu Leipzig vom 30. März dieses JahreS eine hauptsächliche Entschließung zu ertheilen, läßt ihr vielmehr zunächst folgende Eröffnung zugehen. „Es ist ermittelt, daß derjenige Platz in der sogenannten Lehm grube, auf welchen die Stadtverordneten die Versetzung der Schule beantragt haben, bei weitem die Tiefe nicht hat, um ein Schul gebäude nach dem jetzt aufgestellten Riß aufzuführen; eS würde daher an sich eine Umarbeitung des Risses, höchst wahrscheinlich die Anfertigung eines neuen Risses nölhig werden, und zwar schon nach den Räumlichkeiten, welche man zeither im Plane gehabt hat. „Diese Räumlichkeit aber würde die Königliche Kreisdirection keineswegs für ausreichend erachten können, wenn die Schule auf diese Stelle käme. „Die Königliche Kreisdirection mißbilligt die Intention, die Waisenkinder in die Bezirksschule zu weisen, nicht, sie würde auch da- Vorhaben, Waisenhaus und Schule unter ein Direktorium zu stellen, guthelßen, allein dies nur unter der Voraussetzung, daß eine solche gemeinschaftliche Direction einen sichern Elfolg verspricht. „Einen solchen aber müßte Sie unbedingt in Zweifel stellen, wenn der im Waisenhause wohnende Direktor zugleich die Leitung der entfernten Schule fuhren soll, und deshalb könnte Sie den Plan nur bann für ausführbar erachten, wenn beide Institute in möglichste Nähe kommen. „Sollte dagegen die Schule auf dem Areal der Lehmgrube er baut werden, so würde die Consistorialbekörde auf Anstellung eine- besonderen Schuldirektors dringen müssen, und dies um so mehr, wenn die Inspektion nach der Andeutung im Bericht von Ver einigung der Waisenhausschule mit der Bürgerschule gänzlich ab- sehen sollte, und das gänzliche Verlassen des zeitherigen Projetts die Aufstellung eine- ganz neuen Bauplanes zur Schule, mit Berücksichtigung einer besonderen Direciorwohnung und eine Um gestaltung de- Risses zum Waisenhaus zur nothwendlgen Folge haben. „Mit welchen pekuniären Opfern für die Stadt, — die jetzt schon vergeblich aufgewendeten Kosten ungerechnet, — die Durch führung einer solchen Maßregel verbunden sein würde, liegt auf der Hand, und da vorauszusetzen ist, daß die Stadtverordneten diesem Gesichtspunkte Beachtung nicht versagen werden, so findet die Königliche Kreisdirection für angemessen, dieselben von dem Inhalt dieser .P-rordHUpg zunächst in Kmntniß zu setzen u»d dezen Erklärung zu erfordern, ob fi« auch vntsr solchen Umständen bei ihrem Antrag, die Schule in der Lehmgrube zu erbauen, verharren * Die Angelegenheit wurde dem Schulausschuffe überwiesen. Das Collegium hatte sich im vorigen Jahre für Wiederertheilung der bürgerlichen Ehrenrechte an eine« hiesigen Bürger, welch« wegen Pasquill- zu vierwöcheutlicher Gefängnißstrafe verurtheilt worden war, gegen den abfälligen Beschluß des Raths verwendet. Der Rath hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen und will des halb Bericht zur König!. Kreisdirection erstatten. Die Versamm lung beharrtr bei ihrer früheren Ansicht und wird dieselbe bei der Berichterstattung geltend machen. Hierauf theilte der Vorsteher in Beantwortung einer in letzt« Sitzung gestellten Anfrage mit, daß eingezogener Erkundigung beim Rath zufolge die Herstellung des projectirten näheren Fahr wegs nach Gohlis in Angriff genommen worden sei. Er brachte weiter einen von Herrn vr. Reclam eingereichten Antrag zu« Vortrage. Derselbe kautet: „Seit einigen Jahren macht sich in Leipzig, sobald uur mehrere Tage kein Regen fiel, die Beimengung des StaubeS zur Lust in einem gegen früher ungleich höheren Grade bemerklich. Nicht genug, daß hierdurch den Verkäufern der meisten Manufactur- und Luxus-Waaren Nachtheil entsteht, weil ihre Artikel guter Ansehen und frische Farbe verlieren, — daß Privatpersonen m ähnlicher Weise bei der inneren Einrichtung ihrer Wohnungen Verluste erleiden, — daß es nahezu unmöglich ist, Früchte, Ge müse und andere Consumptibilien ohne Verunreinigung durch Staub zu erhalten, — so ist auch der Staub in höherem Grade ein Feind der Gesundheit und des Lebens, als Laien dies gewöhnlich glauben. Gewiß wird jeder hiesige praktische Arzt ebenso wie der Unter zeichnete die Wahrnehmung gemacht haben, daß in den letzten Jahren Brustkrankheiten häufiger waren und unheilvoller verliefen als früher. Allein die Praxis eines einzelnen Arztes gestattet nicht, ein statistisches Material für sichere Schlußfolgerungen zu gewinnen. Der Unterzeichnete würde sich daher nicht berechtigt halten, nur auf Grund seiner eigenen Wahrnehmungen einen Antrag an das Collegium zu stellen; wohl aber fühlt er sich hierzu verpflichtet, nachdem er in jüngster Zeit Kenntniß erhalten, daß Herr Geheimrath Prof. Wunderlich im Jacobshospitale, also mit ausreichendem Materiale, die gleiche Beobachtung gemacht und statistisch erhärtet hat. In dem Jahre vom 1. September 1855 bis 31. August 1856 kamen im Krankenhause auf je 1000 Kranke 102 (oder 10 o/o) an Lungenschwindsucht Leidende; — in den folgen den trockenen und staubreichen 3 Jahren nahm die Zahl der selben unausgesetzt zu und steigerte sich im Jahre 1858/59 für je 1000 Kranke auf 200 (oder 20 o/o), so daß also die Ver« ttältnißzahl der Lungenschwindsüchtigen sich ver. doppelt hatte. Gleichzeitig verringerte sich zwar die Zahl der Nervenfieber, allein dies gab keine Ausgleichung: denn die Ge- sammtzahl beider Krankheiten betrug im erfteren Jahre 220, im letztgenannten 262, — so daß also die Verhältnißzahl beider immer noch um 20 Procent Steigerung erfuhr. — Man erkennt hieraus den nachtheiligen Einfluß des Staubes für Gesundheit und Lebe».' Unter Hindeutung auf daS unsägliche Elend, welches bei solchen Verhältnissen jedem Einzelnen und jeder Familie droht,— so wie unter Vorbehalt ausführlicherer mündlicher Begründung, — beantragt der Unterzeichnete: „das Collegium wolle den Rath angehen: die zur Beseiti gung des Staubes zweckdienlichen Mittel anzuordnen, na mentlich aber bei trockenem und windigem Wetter mehr alt bisher durch Sprengen mit Wasser die nicht gepflasterter» Wege und Plätze anfeuchten zu lassen." Der Antrag gelangte zur sofortigen Berathung. Herr Ersatz mann Güttner, heute einberufen, fragte an, ob sich gleich schlimme Erfahrungen, wie sie der Antrag zusammenstellt, auch im verflossenen, ftaubarmen Jahre geltend und bemerkbar gemacht. Herr vr. Reclam bejahte die- im Allgemeinen, obgleich auf dieses Jahr bestimmte statistische Nachweise zur Zeit nicht vor- lägen. Herr Leppoc verwandte sich für Annahme des schon durch sich selbst gerechtfertigten Antrags. Herr Kohner glaubte damit eine Erinnerung an baldige Herstellung der neum Wasser leitung verbinden zu können, wogegen der Vorsteher darauf hin- wieS, daß der Rath bereits beim diesjährigen Budget die Mit theilung seiner Entschließung darüber in Aussicht gestellt hat. Der Reclam'sche Antrag wurde darauf einstimmig angenommeo. (Fortsetzung folgt.) Wenn auch das Stadtverordneten - Collegium sich nicht veranlaßt sehen konnte, jetzt schon dem Rathe den „Wunsch" au-zudrücken, die Turnhalle nur dann bauen zu wollen, wenn dieselbe gleichzeitig als stehender Circus gebaut wird, so ist damit noch keineswegs gesagt, daß die Stabtverord. neten gegen einen solchen Modus, sobald er sich als praktisch erweist, stimmen würden. Die Idee hat sehr viel für sich und verdient di« emgehendste Erwägung. Sich« als die e lichen S werden wird, di Mari Räumli, möglich, haben « der Wit einigtrn Zöllner, Uns. Wohlth. ß«en P Wie und Tu lichkeit gar qeri Nm gut un wenn a betreibe so komi Circus, Be, daß die Turn Dl die M und di welche Praktik wird b 9.