Volltext Seite (XML)
23W » tz ^ ^ die nur dadurch bedingte Zurückrückung der Bauflucht r von der Straßenfluchtlinie aufzugeben, oder dm Versuch zu machen, die Adjazenten im Wege der Verhandlung dahin zu bestimmen, daß eine 6 oder 7 Ellen von der Baufluchtlinie entfernte Stacket- (Straßenflucht-) Linie angenommen, das außerhalb liegende, eine oder 2 Ellen breite Areal von den Adjazenten an die Stadt zur Straße überlassen und die letztere somit auf 56 oder 58 Ellen Breite gebracht werde. Gelang es, die zweite Modalität durch- zufübren, so blieben natürlich die äußeren Baumreihen erhalten. Von dem lebhaften Wunsche beseelt, dieselben und somit den ursprünglichen Charakter der Waldftraße erhalten zü sehen, betraten wir den Weg der Verhandlung, allein ohne Erfolg. Die sämmt- lichen BetheUigten, worunter auch Herr vr. Heine, erklärten sich zwar damit einverstanden, daß die Straße in ihrer dermaligen Breite (56, oder nach anderweiter Erklärung eines Techninrs 55 Ellen) belassen werde, jedoch nur unter der Bedingung, daß dann die Grenze der Straße als Baufluchtlinie angenommen und seiner Zeit die Bäume der beiden äußersten Reihen, insoweit als die Parzellen zur Bebauung gelangten und die Baumreihen durch die Häuser berührt würden, weggeschlagen werden müßten. Daß das Letztere einer unbedingten Beseitigung der Bäume gleichkommt, bedarf kaum der Erwähnung, denn Bäume in einer Entfernung von >/» Elle vom Hause sind an sich undenkbar. Auch dehnte einer der Adjazenten, offen mit der Sprache herausgehend, die erwähnte Bedingung dahin aus, daß die Bäume beseitigt würden, sobald es zur Bebauung oder auch nur zur definitiven Einfriedigung (Stacketsetzung) komme. Unter solchen Umständen blieb uns nichts Andere- übrig, als daS schwere Opfer zu bringen. Wir beschlossen daher bereit- am NO. Juli 1859, die Verlegung der Baufluchtlinie auf die der- malige Straßengrenze (d. i. nach der Straßenbreite von 54 Ellen) zu genehmigen und die beiden äußersten Baumreihen, soweit nöthig, m Wegfall zu bringen; es ist auch dieser unser Beschluß den Be- theiligten eröffnet worden. Eine weitere Folge davon war die in die Versteigerungsbedingungen über die Waldftraßenparzellen auf genommene Bestimmung: „Ieoem auf einer der Parcellen aufzuführenden Gebäude ist dasselbe Niveau zu geben, welches die Waldstraße hat". „Die Baufluchtlinie ist genau inne zu halten. Die auf dieser Baufluchtlinie zur Zeit stehende, also äußere Baum reihe wird, sobald auf dieser Linie gebaut wird, in Wegfall gebracht und zwar durch den Rath, welchem zu diesem Be hufs jedesmal rechtzeitig Anzeige vom Beginn eine- der artigen Baues zu machen ist, damit die Hinwegnahme ge hörig erfolgen kann. Auf die Baume selbst haben die Er- steher keinen Anspruch." „Im Uebrigen gab auch der angefertigte Plan selbst hierüber da- Erforderliche schon an die Hand: die Begränzungslinien fallen mit den Linien der äußeren Baumreihen zusammen, die kleinen Kreise, welche die Bäume an den Straßenkreuzungspuncten bezeichnen, werden von den Grenzlinien durchschnitten, und da die Parcellen ausdrücklich zum Bebauen versteigert wurden, ein Zurück rücken der Baufluchtlinie aber nicht präsumirt werden kann, so ergab sich zweifellos, daß jene äußeren Baumreihen durch das Bebauen der Parcellen beseitigt werden mußten. Selbstver ständlich ist die oben witgerheilte, in den Versteigerungsbedingungen enthaltene Bestimmung in die nunmehr mit den Erstehern der Parcellen abzüschließenden Käufe aufzunehmen." „Dies ist der Stand der Sache, den wir keinen Anstoß nehmen tonnten, Ihnen als Antwort auf Ihre im Eingänge erwähnte „Erwartung" mitzutheilen. Wir wiederholen, daß wir nur mit aufrichtigem Bedauern uns zu der Maßregel der Beseitigung der zwei Baumreihen entschlossen haben, daß uns aber nach Lage der Sache und nach Erschöpfung ver uns zu Gebote stehenden Ab wehrmittel kein anderer AuSweg übrig blieb." Der Ausschuß sprach sich einstimmig für das Beharren auf den früheren Beschlüssen der Stadtverordneten aus, von der An sicht ausgehend, daß man den Rath nicht für befugt erachte, Anlagen, welche mit Uebereinftimmung der Stadtverordneten aus- gcführt worden, ohne Zustimmung derselben zum Theil wieder zu beseitigen. Die Umstände, auf welche der Rath jetzt sich bezieht, sind nicht neu eingetreten, sondern waren schon damals erkennbar, als der Rath die Bäume pflanzen ließ. Erschienen diese Umstände dem Rathe nicht so wichtig, daß er sich durch sie von Ausführung der Anlage abhalten ließ, so können sie noch viel weniger den Ein fluß haben, einen Theil der trotz ihrer vollendeten Anlage wieder aufzuheben. Erft Bäume pflanzen, ihnen eine sorgsam- und künstlich ge schaffene Unterlage m au- guter Erde gebildeten Kegeln zu schaffen und dann, nachdem sie festgewurzelt und Jahre lang gestanden, sie wieder wegzureißen, ist ein Verfahren, dessen Anblick der Bürgerschaft nicht geboten werden sollte. (Au- stimmungsrufe in d^r Versammlung.) Durch die Aenderung der Baufluchtlinie wird den Anlagen der Charakter einer Garten- oder Alleestraße entzogen, um dessen willen ein so ansehnlicher Aufwand gemacht worden ist und es fragt sich, ob bei dieser Aenderung ßß sich ndch lohnte, der Straße eine so außerordentliche Breite zu geben? Ueber die Baufluchtlinie zu cognosciren, war nicht Sache der Stadtverordneten, fie habär hierzu keine Veranlassung gehabt, und nicht entfernt dem Rathe zutrauen können oder dürfen, daß er sie in einer Weise vorschreiben oder zulassen werde, welche da- Opfer eine- TheileS der Allee bedingte, ebenso wenig sind die Versteigerungsbedingungen zur Kenntniß der Stadtverordneten Wenn ver Rath sich darauf beruft, daß die Bäume über die angenommene Breite der Straße von 54 Ellen hinaus, also fehler haft gepflanzt, so ist es der Rath, welcher sie hat pflanzen lassen. (Bravorufe in der Versammlung.) Die Versammlung trat diesem Gutachten einstimmig bei. (Schluß folgt.) Umsatz bei der Sparcasse und dem Leihhause im Monat April 1861. Es wurden bei der Sparcasse 31,354 Thlr. 5Ngr. 6 Pf. eingezahlt und 24,411 - 21 - 9 - zurückgezogen, überhaupt aber 1932 Bücher expedirt, worunter 174 neue und Ast erloschene. Das Leihhaus hat auf 6714 Pfänder 27,282 Thlr. — Ngr. ausgeliehen und für eingelöste 5207 Pfänder 21,675 Thlr. — Ngr. zurückempfangen. Die Irren-Heil- und Pflege-Änftalt Thonberg. Heute sind es 25 Jahre, daß Herr Medicinalrath vr Eduard Wilhelm Güntz in Möckern seine Heil- und Pflege-Anstalt in den Gebäuden der Leipziger ökonomischen Gesellschaft eröffnete, deren Benutzung ihm des vr. Crusius Humanität gestattete. Bereits vier Jahre später, im Herbst 1839, wurde die gegenwärtige Anstalt am Thonberge bezogen, zu deren Begründung Rath und Stadtverordnete von Leipzig einen Theil des nöthigen Capitals vorschossen. Im Verlaufe der Jahre hat die damals kleine An stalt sich erheblich vergrößert und besteht gegenwärtig nicht nur aus einem Eomplex mehrerer Gebäude, im Renaissance-Style freundlich und solid aufgeführt, von Garten und Park umgeben, welche ein Areal von 5 sächs. Ackern haben, — sondern es schließt sich daneben die Filialanstalt Mariabrunn an, welche 1841 vom vr. Salomon als Wasserheilanstalt gegründet wurde und 1856 in den Besitz des Herrn Güntz überging; — ferner wird für die Zwecke der Heilanstalt ein Landgut von 40 Acker Areal im Pfarrdorfe Probstheida und eine Villa am Ufer der Elbe bei Meißen verwerthet. Die Räume der eigentlichen Heilanstalt bestehen in 50 Zimmern, welche in 10 Abtheilungen zerfallen, und zu denen sich außerdem als Versammlung-- und Erholungsräume ein Glassalon, der rothe Salon, der Eoncertsaal, der Speisesaal und die Billardhalle ge sellen. Für mechanische Arbeiten ist eine besondere Werkstatt mit Hobelbank, Schnitzbank und den nöthigen Instrumenten einge richtet. Wie für den Gottesdienst des HauseS eine besondere Capelle erbaut ist, so besitzt die Anstalt auch ihre eigne Apotheke, ferner Bäder und andere für den Bedarf eines derartigen Etablisse ments nöthige Räume. Wie erheblich dabei die Ansprüche sind, welche allein an den hauswirthschaftlichen Theil gemacht werden müssen, geht daraus hervor, daß zur Pflege und Wartung der Kranken ein Dienstpersonal von sticht weniger als 20 Männern und 14 Frauen Anstellung gefunden hat, während außerdem die Familie des Besitzers, seines Bruder-, Adv. Güntz, und dn beiden Assistenzärzte, vr. JustuS Güntz und vr. Heinrich Böttger, in der Anstalt wohnen. Zur Feier deö 25jährigen Bestehens hat Herr Med.-Rath Güntz in einer besondern «Schrift die Wirksamkeit seiner Anstalt geschildert und durch 12 Ansichten und 2 Pläne die Einrichtung derselben dem größer» Publicum dargelegt. Die Art und Weise, in welcher er das AnstaltSleben mit seiner Abwechslung von nütz licher Thätigkeit und äußerer Ruhe bei Abwesenheit jede- städti schen Zwanges uns kennen lehrt, — die Einzelheiten, welche er über Tageseintheilung, Pflege und Feste mittheilt, — lassen er kennen, dass in der That die Ausführung eines großen Familien lebens in wohldurchdachter Weise angestrebt wird. Für jeden Gebildeten dürfte cs nicht uninteressant sein, das fein und geist reich geschriebene Werk zu lesen, um dadurch näheren Einblick in die große Aufgabe der Führung einer solchen Anstalt zu erhalten. Daneben erlauben die von Herrn Lauterbach schön ausgeführtea Ansichten de- Garten- und der ebenso elegant als geschmackvoll erbauten und decorirten Erholungsräume da« Innere der Anstalt kennen zu lernen, deren äußerer Anblick längst aufgehört den Blicken der Leipziger unheimlich zu sein. — Aerzte finden in der Veröffentlichung des Herrn vr. Güntz ein äußerst werthvolleß