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rssion l. ler. ivn de» I ussie. »udtrö se. g- cchh. 7. lstc.1t rlr 47. bclum. Slusfit e mburg l». g i. )aum. fit. Pol. pamb. en. »nprin;. otha ion L« iwän »ne. llg. 1- nnburg. Credil- rg l47.-; . 4ir/z. smbabn erschlks 71 bis L 46'/», Rüböl: er 11'/k er: loio kestta-s f«aß»r. » vv» u. 5 «mtMatt des Swigl. BrzttlSgmch» Md de» «MS da Stadl Leipzig. W 1LL. »--i«-, d«, s. «-i. 1881. Bekanntmachung Zur Regulimng und Pflasterung deS östlichen TheileS de- Waagepla-e- sind circa 21,060 Quadrat-Ellm alte-Pflaster aufzunehmen und circa 28,000 Quadrat-Ellen neues Pflaster herzuftellen, nnd eS sollm diese Arbeiten im Wege der Sub mission vergeben werden. Wir fordern daher hieraus Reflectirende auf, ihre Forderungen bis be« LL Mai dieses Jahres versiegelt beim Raths-Bau-Amte einzureichen, woselbst alles Nähere zu erfahren. Die Wahl unter den Submittendrn so wie alles Weitere' bleibt dem Rache Vorbehalten. Leipzig, den 27. April 1861. DeS NkathS der Stadt Leipzig Barr-Deputation. derhan-lrmgeu -er Stadtverordnetin I am 29. April 1861. I (Lus Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Auf der Tagesordnung standen mehrere vyn Herrn vr. Gün-I ther vorgetragene Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oeko- nomie, und Forstwesen. Sie betrafen 1. die vom Rath beschlossene Veräußerung einer Feldparcelle von >/, Acker in Petscher Mark an die Berlin - Anhalter Eismbahngesellfchaft. Der Preis ist nach dem bei der früheren Expropriation ge zahlten von 726 Lhlr. für den Acker bestimmt. Der Ausschuß erklärte sich gegm den Beitritt zum Beschlüsse da GtadtrathS, war jedoch damit einverstanden, daß der gedachten Direktion die Ausgrabung de- fraglichen Areal- zu Gewinnung von KieS gegen angemessene Vergütung überlassen und ihr auft nlegt werde, die Au-grabung nicht tiefer als bi- zu dem Niveau de< daran grenrenden, der Eisenbahndirection gehörigen bereit- aa-gegrabenen Grundstücks vorzuuehmen und nach erfolgter Aus grabung da- Areal vor der Rückgabe in einer Weise wieder her zustellen , daß e- als Feld wie zeither wieder benutzt werden könne. Man war hierbei der Ansicht, daß die von der Etsmbahn- direction zu verlangende Vergütung dem gebotenen Kaufpreise wohl gleichzukommen habe, da der Sand an sich schon einen ungefähr so hohen Werth hat. Da- Gutachten de- Ausschusses fand in allen seinen Theilen einstimmige Annahme. 2. Die käufliche Ueberlassung eine- Arealstreifens im JohanniS- thale an Herrn Buchhändler Keil. Letzterer hat den daneben liegenden Bauplatz bei Licitation der Plätze an der Thalstraße für 1 Thlr. 5 Ngr. pro LI Elle er standen. Au gleichem Preise soll ihm der nördlich an seinen Platz grenzende Streifen überlassen werden. Der Ausschuß empfahl Zustimmung zu ertheilen, . welche vom Collegium auch einhellig ausgesprochen ward. Die vom Rath beschlossene Beseitigung der äußeren Baum-1 reihen an der Waldstraße. Der Rath schreibt hierüber: »In Ihrer Zuschrift vom 15. März 1861, worin Sie zu len Verkäufen der an der Waldstraße gelegenen Parzellen Ihre einhellige Zustimmung ertheilen, sprechen Sie zugleich die Erwar tung au-, „daß auf die Erhaltung der den verkauften Bauplätzen Nächstliegenden Baumrelhen Bedacht genommen werde." Hierauf haben wir Jhnm Folgende- mitzutheilen. „Wie Ihnen au- unseren auf die Anlage der Waldstraße be züglichen Schreiben, namentlich vom 6. Oktober 1854 und vom 8. April 1855 bekamnt ist, war die Breitender Waldstraße auf 54 Ellen festgeft-t, und es sollte die letztere mit Bäumen be pflanzt werden. ES ist Ihnen ferner bekannt, daß wir eine vierfache Baumreihe angelegt baden und zwar auf jeder Seite der eigentlichen Fahrstraße eine Doppelreihe. Al- e- sich um die Bestimmung der Baufluchtlinie handelte, setzten wir dieselbe, in Uebereinstimmung mir obigen Anordnungen, in der Art fest, daß die Baufluchtlinie auf jeder Seite acht Ellen von der Straßen fluchtlinie zurückgerückt werden sollte, mit anderen Worten: daß Vorgärten von acht Ellen Tiefe anzubringen seien. — Die Wald straße, soweit sie städtisches Eigenthum betraf, wurde durch Herrn vr. Heine, mit dem wir deshalb contrahirt-hatten, in Angriff genommen; selbstverständlich erstreckten sich die Arbeiten dieses Unternehmens auch auf sein eigenes, an derselben Straße hinter dem städtischen Eigenthume liegende- Areal; und endlich hatte Herr vr. Heine auch mit dem Besitzer de- hinter ihm bis an den Fluß liegenden Areal- ein gleiche- Abkommen getroffen, so daß die Waldstraße in ihrer vollen Ausdehnung von der Frank furter Chaussee bi- an die Elster von Herrn Vr. Heine nach gleichem Systeme herzustellen war. — Während di« Arbeäton vor wärts schritten, hatte Herr vr. Heine einen großen Theil seiner an der Waldstraße liegenden Parcellen an einzelne Erwerber ver äußert; auf Anregung der letzteren wurde mehrfach die Frage der gedachten Vorgärten austs Neue verhandelt, und insbesondere stell ten die nunmehrigen Adjacenlen, unter ausführlicher Darlegung der Motive, den bestimmten Antrag, den wegen der Baufluchtlinie gefaßten Beschluß zurückzunehmen, die letztere unmittelbar auf die l Gtraßenfluchtlinie zu rücken, und die äußeren Baumreihen weg- j zunehmen. So wenig wir nun verkennen durften, daß in dieser Eingabe manche- sehr Begründete enthalten, manche- gewichtige Bedenken aufgestellt war, so hielten wir dennoch an unserem frü heren Beschlüsse fest und beschieden die Antragsteller abfällig. Maßgebend war für uns hierbei die Erwägung, daß ein Eingehen auf die Wünsche der Petenten dm Charakter der Waldftraße als einer Alleestraße, wie er bi- dahin stet- festgehalrvn worden war, umgestalten und der ganzen Anlage ein andere- Gepräge aufdrücken mußte. — Im Frühjahr 1859 wiederholten sich jene Anträge der Adjacenten, wogegen wir bei unserem Beschlüsse auch die-mal stehen blieben. Bald nachher jedoch gab da- Gesuch des einen der Be- theiligtm um Erlaubniß zur Aufstellung eine- Stackete-, welche- seine Parcelle auch an der Waldstraßenseite einschließen sollte, er neuerte Veranlassung, die ganze Beschaffenheit der Straße selbst zu prüfen und namentlich ihre Breite nachzumessen. Hierbei er gab sich, daß die beiden äußeren Baumrcihen so gepflanzt waren, daß sie um 54 Ellen von Mitte zu Mitte der Stämme auseinander stehen; folglich befinden sich die Bäume genau in der Stacketen- linie der Adjacentm. Allerdings war die Straßenkrone auf 55 oder 56 Ellen geschüttet worden, um den gefetzten Bäumen etwa- > Vorland za geben, allein da nach dm getroffenen Vereinbarungen mit den Betheiligten die Gtraßenkrone zu 54 Ellen Breite fest gesetzt war, so konnte da- über diese Breite hinausfallende Terrain den Adjacentm weder entzogen noch ihnen verwehrt werden, ihre Stackete gmau auf ihre Grmze, also auf eine die Mitte der Stämme schneidende Linie zu setzen und diese Linie auf ihrer ganzen Waldstraßengrenze stätig fortzuführen. Es bedarf keine- Nachweise-, daß hieraus die Nothwendigkeit einer Beseitigung der äußeren Baumreihe Hervorgin- — vorausgesetzt, daß I die Adjazenten auf ihrem Rechte beharrten. Unter diesen Um- I ständen und da man die Bäume au- dem geschütteten Straßen- I körper nicht wieder herau-reißen konnte, blieb nur die Alternative »übrig, entweder die äußere Baumreihe zu beseitigen und danR