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»um. Hotel mma, la'sche e. 70 bl- 46»/,, WG-, zrü-Ll- 12'/,, r: loco VW E, «Miger. -- ... Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^ 1L1. Mittwoch den 1. Mai. 1861. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am 1. Mai d. I. ist der zweite Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Gesetze vom II. De- Itmber 1860 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 12. desselben Monats mit Zwei Pfennigen von jeder Steuer-Einheit szu entrichten ist. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre SteuerbeitrLge von diesem Tage an !md spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu bezahlen, in- Ittm nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort erecutivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten mffen. Zugleich wird noch bemerkt, daß die städtischen Schoß- und Kommunal-Gefälle für diesen Termin nach demselben lLetrage, wie in dem ersten Termine dieses Jahres, zu bezahlen sind. Leipzig, den 30. April 1881. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Zur Herstellung mehrerer Wege auf den städtischen Forstrevieren Burgaue und Kuhthurm wird eine Quantität Kies gebraucht, nämlich 1) auf Burgauer Revier: a) für den neu angelegten Weg von der Leutscher Luppenbrücke bis an das Forsthaus, 1. Abthmlung 30 Schachtruthen; k) für denselben Weg, 2. Abtheilung 30 Schachtruthen; e) für den älteren vou dem Wahrener Wey nach dem Forsthaus führenden Weg 20 Schachtruthen; 2) Kuhthurmer Revier: für den neu angelegten Weg von der Leutscher Allee durch die Gottge nach den Leutscher Wiesen 25 Schachtruthen. Diejenigen, welche die Lieferung und Anfuhre gedachten Materials ganz oder theilweise dergestalt übernehmen wollen, Ibaß die Ablagerung an Ort und Stelle spätestens bis Michaelis d. I. vollständig bewirkt ist, werden aufgefordert, ihre An- rrbietunam bis zum v Mai dieses JahreS bei der MarstallSerpedition einzureichen. Leipzig den 22. April 1861. DeS Raths der Stadt Leipzig Forst- und Dekonomiedeputation. Bekanntmachung. Da mehrere Ersteher von Nutz- und Brennhölzern auf hiesigen städtischen Revieren deren Abfuhre in der vorgeschriebe- Inen Weise bis jetzt nicht bewirkt haben, eine längere Nachsicht aber keinesweges gestattet werden kann, so werden dieselben hierdurch aufgefordert, die erstandenen Hölzer unvcrweilt und spätestens binnen acht Tagen abfahren zu lassen, widrigenfalls ^nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen die in den LicitationSbedingungen vorbehaltenen Maßregeln werden geltend gemacht werden. Leipzig, dm 29. April 1861. DeS Raths der Stadt Leipzig Ökonomie- und Forstdeputation. Bekanntmachung. Das in der kleinen Fleifchergafse Ro. LS (8ud Nr. 554. Abthlg. des Brandkat.) am BarfuHberge gelegene Haus nebst Zubehör und Gärtchen soll von Michaelis d. I. ab anderweit auf 3 Jahre an dm Meist bietenden vermtethet werden. Miethlustige werden veranlaßt Donnerstag, den RS. Mai d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die Licitations- und Miethbedingungm, so wie eine Beschreibung des zu vermiethenden HauseS können schon vor dem Termine^ an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 27. April 1861. . DeS Raths der Stadt Leipzig Finanzdeputation. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß - und lausenden' Eonten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Dupli- katcertificate oder an deren Statt die CertistcatverzeichNlffe über die in der gegenwärtigen Ostermeffe nach dem VereinSauS- lande abgesetzten Waarenpostm längstens den 0. Mai diese- Jahre- bi- Abends S Uhr bei der hiesigen Coytobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, dm 29. April 1862 Königliche- Haupt. Aoll - Amt. Lamm.